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Geschäftsordnung - Stadt Herzogenaurach

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<strong>Geschäftsordnung</strong> - 5 -<br />

15. Übernahme von freiwilligen Aufgaben, soweit dafür nicht ein beschließender Ausschuss<br />

zuständig ist,<br />

16. Angelegenheiten der Straßenverkehrsordnung von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung<br />

für die Innenstadt,<br />

17. Vorschlag, Entsendung und Abberufung von Vertretern der <strong>Stadt</strong> in andere Organisationen<br />

und Einrichtungen<br />

18. Angelegenheiten der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Herzogenaurach</strong>-Beteiligungs-GmbH<br />

- Grundsatzfragen der Unternehmenspolitik, insbesondere Aufnahme, Erweiterung, Verringerung<br />

oder Aufgabe von Geschäftsfeldern<br />

- der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen sowie der Abschluss von Unternehmensverträgen<br />

- Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

- Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals<br />

- Auflösung der GmbH<br />

- Feststellung des Jahresabschlusses<br />

- Verwendung des Ergebnisses<br />

- Bestellung und Abberufung sowie Entlastung der Geschäftsführer<br />

19. Angelegenheiten der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Herzogenaurach</strong> GmbH & Co KG<br />

- Grundsatzfragen der Unternehmenspolitik, insbesondere Aufnahme, Erweiterung, Verringerung<br />

oder Aufgabe von Geschäftsfeldern<br />

- der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen sowie der Abschluss von Unternehmensverträgen<br />

- Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

- Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals<br />

- Auflösung der KG<br />

- Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates<br />

- Entlastung des Aufsichtsrates<br />

- Feststellung des Jahresabschlusses<br />

- Verwendung des Ergebnisses<br />

- Entlastung der Geschäftsführung<br />

20. Angelegenheiten der Herzo Werke GmbH<br />

- Grundsatzfragen der Unternehmenspolitik, insbesondere Aufnahme, Erweiterung, Verringerung<br />

oder Aufgabe von Geschäftsfeldern<br />

- Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

- Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals<br />

- Auflösung der GmbH<br />

- Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates<br />

- Entlastung des Aufsichtsrates<br />

- Feststellung des Jahresabschlusses<br />

- Verwendung des Ergebnisses<br />

- Entlastung der Geschäftsführung

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