Geschäftsordnung - Stadt Herzogenaurach
Geschäftsordnung - Stadt Herzogenaurach
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<strong>Geschäftsordnung</strong> - 5 -<br />
15. Übernahme von freiwilligen Aufgaben, soweit dafür nicht ein beschließender Ausschuss<br />
zuständig ist,<br />
16. Angelegenheiten der Straßenverkehrsordnung von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung<br />
für die Innenstadt,<br />
17. Vorschlag, Entsendung und Abberufung von Vertretern der <strong>Stadt</strong> in andere Organisationen<br />
und Einrichtungen<br />
18. Angelegenheiten der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Herzogenaurach</strong>-Beteiligungs-GmbH<br />
- Grundsatzfragen der Unternehmenspolitik, insbesondere Aufnahme, Erweiterung, Verringerung<br />
oder Aufgabe von Geschäftsfeldern<br />
- der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen sowie der Abschluss von Unternehmensverträgen<br />
- Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
- Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals<br />
- Auflösung der GmbH<br />
- Feststellung des Jahresabschlusses<br />
- Verwendung des Ergebnisses<br />
- Bestellung und Abberufung sowie Entlastung der Geschäftsführer<br />
19. Angelegenheiten der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Herzogenaurach</strong> GmbH & Co KG<br />
- Grundsatzfragen der Unternehmenspolitik, insbesondere Aufnahme, Erweiterung, Verringerung<br />
oder Aufgabe von Geschäftsfeldern<br />
- der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen sowie der Abschluss von Unternehmensverträgen<br />
- Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
- Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals<br />
- Auflösung der KG<br />
- Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates<br />
- Entlastung des Aufsichtsrates<br />
- Feststellung des Jahresabschlusses<br />
- Verwendung des Ergebnisses<br />
- Entlastung der Geschäftsführung<br />
20. Angelegenheiten der Herzo Werke GmbH<br />
- Grundsatzfragen der Unternehmenspolitik, insbesondere Aufnahme, Erweiterung, Verringerung<br />
oder Aufgabe von Geschäftsfeldern<br />
- Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
- Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals<br />
- Auflösung der GmbH<br />
- Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates<br />
- Entlastung des Aufsichtsrates<br />
- Feststellung des Jahresabschlusses<br />
- Verwendung des Ergebnisses<br />
- Entlastung der Geschäftsführung