weites feld - Nord-Handwerk
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<strong>Handwerk</strong>skammer :: SchleSwig-holStein<br />
:: AUWI-TICKER<br />
Dänemark<br />
Bauschilder vorgeschrieben<br />
Um die Schwarzarbeit zu bekämpfen,<br />
müssen ab dem 1. Januar 2013 Bauschilder<br />
an Baustellen in Dänemark angebracht<br />
werden. Die Beschilderungspflicht gilt<br />
auch für dänische Unternehmen. Auf dem<br />
Schild müssen Firmenname und -adresse,<br />
SE-Nummer (falls vorhanden) und RUT-<br />
Nummer deutlich lesbar sein. Bei Nichtbeachtung<br />
drohen Bußgelder von 5.000<br />
DKK (etwa 670 Euro).<br />
Ausnahmen: Die Auftragssumme unter-<br />
schreitet 50.000 DKK (etwa 6.700 Euro)<br />
einschließlich Umsatzsteuer, die Arbeiten<br />
werden innerhalb eines Arbeitstages<br />
beendet oder die Beschilderung ist praktisch<br />
unmöglich, wie zum Beispiel beim<br />
Etagenbau in dicht bebautem Gebiet.<br />
Dänemark<br />
Firmenwagen:<br />
RUT-Nummern Pflicht<br />
Liefer- und Lastwagen, deren zulässiges<br />
Gesamtgewicht vier Tonnen nicht über-<br />
steigt und die ausschließlich gewerblich<br />
genutzt werden, müssen mit dem Namen<br />
des Unternehmens oder dessen Logo und<br />
der CVR-Nummer des Unternehmens<br />
versehen sein. Ist der Liefer- oder Lastwagen<br />
im Ausland registriert und wird er<br />
in Dänemark gewerbsmäßig genutzt, muss<br />
hinter dessen Frontscheibe gut lesbar der<br />
Nachweis der RUT-Meldung hinterlegt<br />
werden. Wer sich nicht an die neue Vorschrift<br />
hält, muss wie beim Baustellenschild<br />
mit Bußgeldern von 5.000 DKK<br />
(etwa 670 Euro) rechnen, die im Wiederholungsfall<br />
deutlich höher ausfallen.