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Jahrgang 107 / Nr. 8 - Haus und Grund Düsseldorf

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R+S_17+18_Zusammenstellung:2007 29.07.2009 11:32 Uhr Seite 1<br />

29<br />

32<br />

RECHT+STEUER<br />

RECHT + STEUER Informationen zur Zeitung „<strong>Haus</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>“ 8/2009<br />

Informationen zur Zeitung „<strong>Haus</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>“ 8/2009<br />

Keine Betriebskostenumlage bei fehlender<br />

Nutzungsmöglichkeit für den Mieter<br />

BGH schränkt Umlagemöglichkeiten ein<br />

Aus dem Inhalt<br />

Zweitwohnung als Privatvergnügen<br />

Seite<br />

Nicht immer spielt der Fiskus bei den Wünschen der Steuerzahler mit<br />

se denkbar, nur diejenigen Mieter<br />

eines Hinterhauses an den<br />

Gartenpflegekosten für einen<br />

Hinterhof zu beteiligen, der nur<br />

von ihrem <strong>Haus</strong> aus zugänglich<br />

<strong>und</strong> einsehbar ist.<br />

an den Betriebskosten des Fahrstuhls<br />

zu beteiligen.<br />

Zweitwohnung als<br />

Privatvergnügen 29<br />

<strong>Haus</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong><br />

Rechtsberatungshotline 29<br />

Steuern sparen durch<br />

Zweitwohnung 29<br />

Sommer, Sonne, Streit<br />

Urteile deutscher Gerichte<br />

zum Themenkreis Licht<br />

<strong>und</strong> Schatten 30<br />

Werbungskosten bei<br />

geplanter Vermietung -<br />

Zeitpunkt der Reparatur<br />

beachten 31<br />

Urteile r<strong>und</strong> um die<br />

Immobilie 31<br />

nes Tages nahm das Finanzamt<br />

zur Kenntnis, dass nicht nur der<br />

Ehemann <strong>und</strong> Familienvater an<br />

dem neuen Ort lebte, sondern<br />

auch dessen Frau dort einen Arbeitsplatz<br />

gef<strong>und</strong>en hatte. Das<br />

gemeinsame Kind wurde – ebenfalls<br />

in dieser Stadt – von einer<br />

Tagesmutter betreut. Trotzdem<br />

machte die Familie geltend, die<br />

Hauptwohnung nach wie vor<br />

am Ausgangsort zu haben.<br />

Fahrtkosten <strong>und</strong> sachlicher Aufwand<br />

sollten steuerlich geltend<br />

gemacht werden. Der Fiskus verwehrte<br />

dies mit der Begründung,<br />

er könne die Notwendigkeit<br />

einer doppelten <strong>Haus</strong>haltsführung<br />

nicht mehr nachvollziehen.<br />

Etwas anderes soll seit dem<br />

jüngsten Urteil jedoch für Betriebskosten<br />

von Fahrstühlen gelten,<br />

die in nur einem von zwei<br />

Aufgängen desselben <strong>Haus</strong>es vorhanden<br />

sind. Nicht an den Fahrstuhlkosten<br />

zu beteiligen sind die<br />

Mieter, die nur über den nicht<br />

mit einem Fahrstuhl versehenen<br />

Treppenhausaufgang zu ihrer<br />

Wohnung gelangen können.<br />

Die gesetzeskonforme Umlage<br />

von Betriebskosten auf die Mieter<br />

wird immer mehr zu einer Sisyphosarbeit.<br />

Mit seinem Urteil<br />

vom 8. April 2009 (Az. VIII ZR<br />

128/08) hat der B<strong>und</strong>esgerichtshof<br />

seine eigentlich eindeutige<br />

Rechtsprechung zur Umlage der<br />

Betriebskosten eines Fahrstuhls<br />

durch einen neuen Sonderfall<br />

verkompliziert.<br />

Die Bestellung kann telefonisch<br />

unter 0211-16905-91, per Fax unter<br />

0211-1710371 oder per E-Mail<br />

an verlag@haus<strong>und</strong>gr<strong>und</strong>ddf.de<br />

aufgegeben werden. Zudem gibt<br />

es diese Broschüre als E-Book im<br />

PDFFormat zum Preis von 9,50<br />

Euro im Internet unter<br />

www.hugebooks. de.<br />

Das Urteil<br />

Wer mehr zum Thema Betriebskosten<br />

<strong>und</strong> deren Abrechnung<br />

erfahren möchte, der sei<br />

auf die Broschüre „Betriebskosten<br />

– wirksam vereinbaren <strong>und</strong> erfolgreich<br />

umlegen“ (ISBN 978-3-<br />

939787-14-3) hingewiesen. Diese<br />

Broschüre soll Vermietern bei<br />

den Betriebskosten <strong>und</strong> deren<br />

Abrechnung helfen. Von der richtigen<br />

Vereinbarung der Kostenarten,<br />

des Umlageschlüssels <strong>und</strong><br />

der Höhe der Vorauszahlung bis<br />

zur Abrechnung wird alles Wichtige<br />

erläutert – selbstverständlich<br />

auch die Betriebskostenarten. Die<br />

Broschüre ist im Info-Center<br />

<strong>Haus</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong> <strong>Düsseldorf</strong>, Oststr.<br />

162, 40210 <strong>Düsseldorf</strong> erhältlich.<br />

Der Bezugspreis beträgt<br />

10,95 Euro, inklusive Mehrwertsteuer,<br />

zuzüglich Versandkosten.<br />

Keine Betriebskosten -<br />

umlage bei fehlender<br />

Nutzungsmöglichkeit<br />

für den Mieter 32<br />

Straßenbaubeitrag bei<br />

Straßenarbeiten 32<br />

Die Argumentation der Familie<br />

konnte auch das zuständige<br />

Finanzgericht nicht gelten lassen.<br />

Der neue Ort sei klar „als<br />

Ort des <strong>Haus</strong>standes <strong>und</strong> des Lebensmittelpunktes<br />

anzusehen“,<br />

weil beide Kläger von hier aus<br />

ihrer Beschäftigung nachgingen,<br />

die Tochter betreuen ließen<br />

<strong>und</strong> „über eine ihren familiären<br />

Bedürfnissen entsprechende eigene<br />

Immobilie verfügten“. Die<br />

Notwendigkeit eines gesplitte-<br />

den anderen Ort verlegt, dann<br />

fällt dieser Vorteil nach Information<br />

des Infodienstes Recht<br />

<strong>und</strong> Steuern der LBS weg. Und<br />

zwar selbst dann, wenn nach<br />

wie vor beide Immobilien genutzt<br />

werden. (Finanzgericht<br />

Hamburg, 5 K 160/06).<br />

Der Fall<br />

ten <strong>Haus</strong>halts bestehe nicht<br />

mehr – oder zumindest nicht<br />

dergestalt, dass die Allgemeinheit<br />

dies unterstützen müsse.<br />

Ursprünglich hatte es keinen<br />

Zweifel an der doppelten <strong>Haus</strong>haltsführung<br />

gegeben. Doch ei-<br />

Wer gezwungen ist, an einem<br />

anderen Ort als dem Wohnort<br />

seiner Familie zu arbeiten, der<br />

nimmt damit viele Mühen in<br />

Kauf – die weiten Anfahrten, die<br />

Kosten für die Zweitwohnung,<br />

den Zeitverlust. In solchen Situationen<br />

kann man sich als Betroffener<br />

wenigstens darauf verlassen,<br />

dass der Fiskus die Ausgaben<br />

für die doppelte <strong>Haus</strong>haltsführung<br />

steuerlich anerkennt.<br />

Hat allerdings eine Familie nach<br />

<strong>und</strong> nach ihren Wohnsitz an<br />

DR. KAI H. WARNECKE<br />

Für den Vermieter bedeutet<br />

dies im konkreten Fall, dass eine<br />

Umlage der Betriebskosten des<br />

Fahrstuhls auf alle Mieter des<br />

<strong>Haus</strong>es nicht mehr möglich ist.<br />

Vielmehr müssen die Kosten<br />

nach den unterschiedlichen Aufgängen<br />

des <strong>Haus</strong>es aufgeteilt werden.<br />

Noch dürfte diese Rechtsprechung<br />

nur wenige Fälle erfassen.<br />

Sollte sie jedoch auf andere Betriebskostenarten<br />

ausgedehnt<br />

werden, droht vielen Vermietern<br />

Ungemach. So ist es beispielswei-<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt nach der bisherigen<br />

Rechtsprechung, dass die<br />

Betriebskosten eines Fahrstuhls<br />

unabhängig von den Nutzungsmöglichkeiten<br />

des Mieters auf alle<br />

Bewohner des <strong>Haus</strong>es umgelegt<br />

werden können. So ist es beispielsweise<br />

unerheblich, ob der<br />

Mieter einer Erdgeschosswohnung<br />

mit dem Fahrstuhl in einen<br />

zur Wohnung gehörenden Keller<br />

oder Dachboden-Raum fahren<br />

kann oder ob seine Wohnung<br />

nicht über solche Räume verfügt.<br />

In beiden Fällen war <strong>und</strong> ist es<br />

nach Rechtsprechung des BGH<br />

zulässig, den Erdgeschossmieter<br />

Straßenbaubeitrag bei Straßenarbeiten<br />

wegplatten beschädigt sind<br />

oder schief liegen. Auch sprechen<br />

nicht bereits kleine Pfützen<br />

auf dem Gehweg für eine<br />

gänzliche Erneuerung der<br />

Straße.<br />

Steuern sparen durch Zweitwohnung<br />

HAUS UND GRUND<br />

TELEFONISCHE RECHTS-<br />

BERATUNG<br />

Auch für eine Fahrt vom Arbeitszum<br />

Heimatort innerhalb der<br />

Woche gilt dieser Satz. Darin inbegriffen<br />

ist allerdings nicht die<br />

Rückfahrt zum Nebenwohnsitz.<br />

Weitere absetzbare Kosten sind<br />

unter anderem Aufwendungen,<br />

die die Wohnungssuche betreffen.<br />

Dabei handelt es sich um<br />

Fahrtkosten zur Wohnungsbegutachtung<br />

sowie Porto- <strong>und</strong> Telefongebühren.<br />

Außerdem werden<br />

Umzugskosten übernommen.<br />

Für die ersten drei Monate<br />

kann der Pendler auch Geld für<br />

Verpflegung erhalten. Die genaue<br />

Höhe des Betrages ist davon<br />

abhängig, wie viel Zeit<br />

außerhalb der Erstwohnung verbracht<br />

wird.<br />

FORIUM<br />

die Kosten für ein möbliertes<br />

Zimmer oder ein Hotelzimmer<br />

abgesetzt werden.<br />

In der Zweitwohnung selbst<br />

kann die notwendige Möbelausstattung,<br />

bestehend aus Bett,<br />

Schrank, Tisch sowie Küchen<br />

<strong>und</strong> Badezimmereinrichtung,<br />

steuerlich geltend gemacht werden.<br />

Extras wie Dekorationsartikel<br />

oder Unterhaltungselektronik<br />

werden aber nicht getragen.<br />

Zudem übernimmt der Fiskus<br />

mit gewissen Einschränkungen<br />

Fahrten zum Haupt- bzw. Nebenwohnsitz:<br />

Für die erste Hin<strong>und</strong><br />

Rückfahrt werden die Kosten<br />

vollständig gezahlt. Für<br />

Fahrten mit dem Auto bekommen<br />

Pendler zum Beispiel pro<br />

Kilometer 0,30 Euro erstattet.<br />

Es gibt verschiedene Arten,<br />

die Steuerlast zu verringern. Besonders<br />

Berufspendler können<br />

dabei von einer Vielzahl an<br />

Möglichkeiten profitieren,<br />

wenn sie am Arbeitsort in einer<br />

Zweitwohnung leben.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich werden die Kosten<br />

für eine doppelte <strong>Haus</strong>haltsführung<br />

zeitlich unbegrenzt<br />

anerkannt. Es ist dabei<br />

wichtig, dass die Zweitwohnung<br />

aus beruflichen Gründen<br />

gehalten <strong>und</strong> der Hauptwohnsitz<br />

weiterhin als privater Lebensmittelpunkt<br />

beibehalten<br />

wird. Weniger streng ist das Finanzamt<br />

bei den Anforderungen<br />

an die Ausstattung der<br />

Zweitwohnung. Neben einer eigenen<br />

Wohnung können auch<br />

Mo.- Fr.<br />

von 9.00 bis 12.00 Uhr unter<br />

0-9001-189607<br />

Straßen, die vor Jahren oder<br />

gar vor Jahrzehnten endgültig<br />

hergestellt worden sind, halten<br />

nicht auf ewig. Sie werden allmählich<br />

verbraucht <strong>und</strong> dann<br />

werden Straßenbauarbeiten erforderlich,<br />

deren Umfang unterschiedlich<br />

ist. Teilweise ergibt<br />

sich nur Unterhaltungs<strong>und</strong><br />

Instandsetzungsbedarf. Es<br />

kann aber auch eine Erneuerung<br />

der Straße notwendig werden.<br />

Während der Aufwand für<br />

Unterhaltungs- <strong>und</strong> Instandsetzungsarbeiten<br />

allein von der<br />

Gemeinde zu tragen ist, werden<br />

für den Erneuerungsaufwand<br />

die Anlieger durch einen<br />

Straßenbaubeitrag heran gezogen.<br />

Es handelt sich bei unserem Sys tem<br />

um einen kostenpflichtigen Anruf,<br />

welcher mit 0,49 €/Min aus dem deutschen<br />

Festnetz in Rechnung ge stellt<br />

wird. Mo bilfunkpreise können davon<br />

abweichen<br />

Alle anderen Dienstleistungen des Verbandes<br />

erhalten Sie unter den Ihnen<br />

bekannten Nummern bzw. über die<br />

Zentrale unter<br />

02 11/ 1 69 05-01<br />

Die Gemeinde kann aber<br />

nicht einfach eine Verstärkung<br />

des Unterbaus der Straße als<br />

Verbesserung anführen, wenn<br />

sie nicht nachweist, dass in diesem<br />

Bereich nicht nur eine unwesentliche<br />

Verstärkung vorgenommen<br />

worden ist. Es fehlt<br />

dann an der Erforderlichkeit der<br />

Maßnahme. Hat die Straße aber<br />

bisher keine Frostschutzschicht<br />

gehabt, so stellt die erstmalige<br />

Anlegung einer Frostschutzschicht<br />

eine beitragsfähige Verbesserung<br />

dar.<br />

Bleibt im konkreten Fall die<br />

Verschlissenheit der Straße im<br />

Altzustand <strong>und</strong> der Altaufbau<br />

ungeklärt, trifft dafür die Gemeinde<br />

die Beweislast, wenn sie<br />

sich für die Rechtmäßigkeit ihres<br />

Beitragsbescheides auf das Vorliegen<br />

der Tatbestandsmerkmale<br />

einer beitragsfähigen Erneuerung<br />

oder Verbesserung beruft.<br />

Diese Auffassung hat das<br />

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen<br />

im Beschluss<br />

vom 26.3.2009 – 15 A 939/06 –<br />

vertreten.<br />

Dr. Otto<br />

Anstelle einer Erneuerung<br />

kann die Gemeinde aber auch<br />

eine Verbesserung der Straße<br />

vornehmen. Sie liegt vor, wenn<br />

durch die Ausbaumaßnahme<br />

die Ausstattung der Anlage entsprechend<br />

ihrer bisherigen verkehrstechnischen<br />

Konzeption<br />

hinsichtlich der räumlichen<br />

Ausdehnung, hinsichtlich der<br />

funktionalen Aufteilung der<br />

Gesamtfläche oder hinsichtlich<br />

der Art der Befestigung vorteilhaft<br />

verändert wird. Diese vorteilhafte<br />

Veränderung ist unter<br />

verkehrstechnischen Gesichtspunkten<br />

zu beurteilen. Maßgebend<br />

ist also, ob der Verkehr bei<br />

Zugr<strong>und</strong>elegung der bisherigen<br />

verkehrstechnischen Konzeption<br />

auf der neu gestalteten Anlage<br />

zügiger, geordneter, unbehinderter<br />

oder reibungsloser abgewickelt<br />

werden kann als vorher.<br />

Jedenfalls handelt es sich um<br />

eine -Erneuerung, wenn eine<br />

Straße, die infolge bestimmungsgemäßer<br />

Nutzung nach<br />

Ablauf der üblichen Nutzungszeit<br />

trotz ordnungsgemäßer Unterhaltung<br />

<strong>und</strong> Instandsetzung<br />

verschlissen ist, erneuert werden<br />

muss. Die Gemeinde kann<br />

sich für den von ihr angenommenen<br />

Erneuerungsbedarf aber<br />

nicht einfach auf das Alter der<br />

Straße berufen. Wenn die Straße<br />

allerdings vor 40 Jahren hergestellt<br />

worden ist, liegt im Regelfall<br />

ein Erneuerungsbedarf vor,<br />

der von der Gemeinde nicht<br />

nachgewiesen werden muss.<br />

Sprechen die Umstände aber<br />

nur für eine Verschlissenheit<br />

der Straße <strong>und</strong> nimmt die Gemeinde<br />

eine Erneuerung vor,<br />

muss sie notfalls das Verwaltungsgericht<br />

überzeugen, dass<br />

ihre Bewertung richtig war. Verbleiben<br />

dem Gericht Zweifel,<br />

kommt der angefochtene Beitragsbescheid<br />

zur Aufhebung.<br />

Ein Erneuerungsbedarf ist<br />

aber nicht bereits dann anzunehmen,<br />

wenn einzelne Geh-<br />

Es liegt auf der Hand, dass die<br />

Gemeinde eher einen Erneuerungsbedarf<br />

sieht, während die<br />

Anlieger meinen, es wären nur<br />

Instandsetzungsarbeiten notwendig.<br />

Bei unterschiedlichen<br />

Auffassungen der Beteiligten ist<br />

es angebracht, die Situation<br />

durch Fotoaufnahmen festzuhalten,<br />

um später einen Beweis<br />

antreten zu können.

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