Jahrgang 107 / Nr. 8 - Haus und Grund Düsseldorf
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R+S_17+18_Zusammenstellung:2007 29.07.2009 11:32 Uhr Seite 1<br />
29<br />
32<br />
RECHT+STEUER<br />
RECHT + STEUER Informationen zur Zeitung „<strong>Haus</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>“ 8/2009<br />
Informationen zur Zeitung „<strong>Haus</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>“ 8/2009<br />
Keine Betriebskostenumlage bei fehlender<br />
Nutzungsmöglichkeit für den Mieter<br />
BGH schränkt Umlagemöglichkeiten ein<br />
Aus dem Inhalt<br />
Zweitwohnung als Privatvergnügen<br />
Seite<br />
Nicht immer spielt der Fiskus bei den Wünschen der Steuerzahler mit<br />
se denkbar, nur diejenigen Mieter<br />
eines Hinterhauses an den<br />
Gartenpflegekosten für einen<br />
Hinterhof zu beteiligen, der nur<br />
von ihrem <strong>Haus</strong> aus zugänglich<br />
<strong>und</strong> einsehbar ist.<br />
an den Betriebskosten des Fahrstuhls<br />
zu beteiligen.<br />
Zweitwohnung als<br />
Privatvergnügen 29<br />
<strong>Haus</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong><br />
Rechtsberatungshotline 29<br />
Steuern sparen durch<br />
Zweitwohnung 29<br />
Sommer, Sonne, Streit<br />
Urteile deutscher Gerichte<br />
zum Themenkreis Licht<br />
<strong>und</strong> Schatten 30<br />
Werbungskosten bei<br />
geplanter Vermietung -<br />
Zeitpunkt der Reparatur<br />
beachten 31<br />
Urteile r<strong>und</strong> um die<br />
Immobilie 31<br />
nes Tages nahm das Finanzamt<br />
zur Kenntnis, dass nicht nur der<br />
Ehemann <strong>und</strong> Familienvater an<br />
dem neuen Ort lebte, sondern<br />
auch dessen Frau dort einen Arbeitsplatz<br />
gef<strong>und</strong>en hatte. Das<br />
gemeinsame Kind wurde – ebenfalls<br />
in dieser Stadt – von einer<br />
Tagesmutter betreut. Trotzdem<br />
machte die Familie geltend, die<br />
Hauptwohnung nach wie vor<br />
am Ausgangsort zu haben.<br />
Fahrtkosten <strong>und</strong> sachlicher Aufwand<br />
sollten steuerlich geltend<br />
gemacht werden. Der Fiskus verwehrte<br />
dies mit der Begründung,<br />
er könne die Notwendigkeit<br />
einer doppelten <strong>Haus</strong>haltsführung<br />
nicht mehr nachvollziehen.<br />
Etwas anderes soll seit dem<br />
jüngsten Urteil jedoch für Betriebskosten<br />
von Fahrstühlen gelten,<br />
die in nur einem von zwei<br />
Aufgängen desselben <strong>Haus</strong>es vorhanden<br />
sind. Nicht an den Fahrstuhlkosten<br />
zu beteiligen sind die<br />
Mieter, die nur über den nicht<br />
mit einem Fahrstuhl versehenen<br />
Treppenhausaufgang zu ihrer<br />
Wohnung gelangen können.<br />
Die gesetzeskonforme Umlage<br />
von Betriebskosten auf die Mieter<br />
wird immer mehr zu einer Sisyphosarbeit.<br />
Mit seinem Urteil<br />
vom 8. April 2009 (Az. VIII ZR<br />
128/08) hat der B<strong>und</strong>esgerichtshof<br />
seine eigentlich eindeutige<br />
Rechtsprechung zur Umlage der<br />
Betriebskosten eines Fahrstuhls<br />
durch einen neuen Sonderfall<br />
verkompliziert.<br />
Die Bestellung kann telefonisch<br />
unter 0211-16905-91, per Fax unter<br />
0211-1710371 oder per E-Mail<br />
an verlag@haus<strong>und</strong>gr<strong>und</strong>ddf.de<br />
aufgegeben werden. Zudem gibt<br />
es diese Broschüre als E-Book im<br />
PDFFormat zum Preis von 9,50<br />
Euro im Internet unter<br />
www.hugebooks. de.<br />
Das Urteil<br />
Wer mehr zum Thema Betriebskosten<br />
<strong>und</strong> deren Abrechnung<br />
erfahren möchte, der sei<br />
auf die Broschüre „Betriebskosten<br />
– wirksam vereinbaren <strong>und</strong> erfolgreich<br />
umlegen“ (ISBN 978-3-<br />
939787-14-3) hingewiesen. Diese<br />
Broschüre soll Vermietern bei<br />
den Betriebskosten <strong>und</strong> deren<br />
Abrechnung helfen. Von der richtigen<br />
Vereinbarung der Kostenarten,<br />
des Umlageschlüssels <strong>und</strong><br />
der Höhe der Vorauszahlung bis<br />
zur Abrechnung wird alles Wichtige<br />
erläutert – selbstverständlich<br />
auch die Betriebskostenarten. Die<br />
Broschüre ist im Info-Center<br />
<strong>Haus</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong> <strong>Düsseldorf</strong>, Oststr.<br />
162, 40210 <strong>Düsseldorf</strong> erhältlich.<br />
Der Bezugspreis beträgt<br />
10,95 Euro, inklusive Mehrwertsteuer,<br />
zuzüglich Versandkosten.<br />
Keine Betriebskosten -<br />
umlage bei fehlender<br />
Nutzungsmöglichkeit<br />
für den Mieter 32<br />
Straßenbaubeitrag bei<br />
Straßenarbeiten 32<br />
Die Argumentation der Familie<br />
konnte auch das zuständige<br />
Finanzgericht nicht gelten lassen.<br />
Der neue Ort sei klar „als<br />
Ort des <strong>Haus</strong>standes <strong>und</strong> des Lebensmittelpunktes<br />
anzusehen“,<br />
weil beide Kläger von hier aus<br />
ihrer Beschäftigung nachgingen,<br />
die Tochter betreuen ließen<br />
<strong>und</strong> „über eine ihren familiären<br />
Bedürfnissen entsprechende eigene<br />
Immobilie verfügten“. Die<br />
Notwendigkeit eines gesplitte-<br />
den anderen Ort verlegt, dann<br />
fällt dieser Vorteil nach Information<br />
des Infodienstes Recht<br />
<strong>und</strong> Steuern der LBS weg. Und<br />
zwar selbst dann, wenn nach<br />
wie vor beide Immobilien genutzt<br />
werden. (Finanzgericht<br />
Hamburg, 5 K 160/06).<br />
Der Fall<br />
ten <strong>Haus</strong>halts bestehe nicht<br />
mehr – oder zumindest nicht<br />
dergestalt, dass die Allgemeinheit<br />
dies unterstützen müsse.<br />
Ursprünglich hatte es keinen<br />
Zweifel an der doppelten <strong>Haus</strong>haltsführung<br />
gegeben. Doch ei-<br />
Wer gezwungen ist, an einem<br />
anderen Ort als dem Wohnort<br />
seiner Familie zu arbeiten, der<br />
nimmt damit viele Mühen in<br />
Kauf – die weiten Anfahrten, die<br />
Kosten für die Zweitwohnung,<br />
den Zeitverlust. In solchen Situationen<br />
kann man sich als Betroffener<br />
wenigstens darauf verlassen,<br />
dass der Fiskus die Ausgaben<br />
für die doppelte <strong>Haus</strong>haltsführung<br />
steuerlich anerkennt.<br />
Hat allerdings eine Familie nach<br />
<strong>und</strong> nach ihren Wohnsitz an<br />
DR. KAI H. WARNECKE<br />
Für den Vermieter bedeutet<br />
dies im konkreten Fall, dass eine<br />
Umlage der Betriebskosten des<br />
Fahrstuhls auf alle Mieter des<br />
<strong>Haus</strong>es nicht mehr möglich ist.<br />
Vielmehr müssen die Kosten<br />
nach den unterschiedlichen Aufgängen<br />
des <strong>Haus</strong>es aufgeteilt werden.<br />
Noch dürfte diese Rechtsprechung<br />
nur wenige Fälle erfassen.<br />
Sollte sie jedoch auf andere Betriebskostenarten<br />
ausgedehnt<br />
werden, droht vielen Vermietern<br />
Ungemach. So ist es beispielswei-<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt nach der bisherigen<br />
Rechtsprechung, dass die<br />
Betriebskosten eines Fahrstuhls<br />
unabhängig von den Nutzungsmöglichkeiten<br />
des Mieters auf alle<br />
Bewohner des <strong>Haus</strong>es umgelegt<br />
werden können. So ist es beispielsweise<br />
unerheblich, ob der<br />
Mieter einer Erdgeschosswohnung<br />
mit dem Fahrstuhl in einen<br />
zur Wohnung gehörenden Keller<br />
oder Dachboden-Raum fahren<br />
kann oder ob seine Wohnung<br />
nicht über solche Räume verfügt.<br />
In beiden Fällen war <strong>und</strong> ist es<br />
nach Rechtsprechung des BGH<br />
zulässig, den Erdgeschossmieter<br />
Straßenbaubeitrag bei Straßenarbeiten<br />
wegplatten beschädigt sind<br />
oder schief liegen. Auch sprechen<br />
nicht bereits kleine Pfützen<br />
auf dem Gehweg für eine<br />
gänzliche Erneuerung der<br />
Straße.<br />
Steuern sparen durch Zweitwohnung<br />
HAUS UND GRUND<br />
TELEFONISCHE RECHTS-<br />
BERATUNG<br />
Auch für eine Fahrt vom Arbeitszum<br />
Heimatort innerhalb der<br />
Woche gilt dieser Satz. Darin inbegriffen<br />
ist allerdings nicht die<br />
Rückfahrt zum Nebenwohnsitz.<br />
Weitere absetzbare Kosten sind<br />
unter anderem Aufwendungen,<br />
die die Wohnungssuche betreffen.<br />
Dabei handelt es sich um<br />
Fahrtkosten zur Wohnungsbegutachtung<br />
sowie Porto- <strong>und</strong> Telefongebühren.<br />
Außerdem werden<br />
Umzugskosten übernommen.<br />
Für die ersten drei Monate<br />
kann der Pendler auch Geld für<br />
Verpflegung erhalten. Die genaue<br />
Höhe des Betrages ist davon<br />
abhängig, wie viel Zeit<br />
außerhalb der Erstwohnung verbracht<br />
wird.<br />
FORIUM<br />
die Kosten für ein möbliertes<br />
Zimmer oder ein Hotelzimmer<br />
abgesetzt werden.<br />
In der Zweitwohnung selbst<br />
kann die notwendige Möbelausstattung,<br />
bestehend aus Bett,<br />
Schrank, Tisch sowie Küchen<br />
<strong>und</strong> Badezimmereinrichtung,<br />
steuerlich geltend gemacht werden.<br />
Extras wie Dekorationsartikel<br />
oder Unterhaltungselektronik<br />
werden aber nicht getragen.<br />
Zudem übernimmt der Fiskus<br />
mit gewissen Einschränkungen<br />
Fahrten zum Haupt- bzw. Nebenwohnsitz:<br />
Für die erste Hin<strong>und</strong><br />
Rückfahrt werden die Kosten<br />
vollständig gezahlt. Für<br />
Fahrten mit dem Auto bekommen<br />
Pendler zum Beispiel pro<br />
Kilometer 0,30 Euro erstattet.<br />
Es gibt verschiedene Arten,<br />
die Steuerlast zu verringern. Besonders<br />
Berufspendler können<br />
dabei von einer Vielzahl an<br />
Möglichkeiten profitieren,<br />
wenn sie am Arbeitsort in einer<br />
Zweitwohnung leben.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich werden die Kosten<br />
für eine doppelte <strong>Haus</strong>haltsführung<br />
zeitlich unbegrenzt<br />
anerkannt. Es ist dabei<br />
wichtig, dass die Zweitwohnung<br />
aus beruflichen Gründen<br />
gehalten <strong>und</strong> der Hauptwohnsitz<br />
weiterhin als privater Lebensmittelpunkt<br />
beibehalten<br />
wird. Weniger streng ist das Finanzamt<br />
bei den Anforderungen<br />
an die Ausstattung der<br />
Zweitwohnung. Neben einer eigenen<br />
Wohnung können auch<br />
Mo.- Fr.<br />
von 9.00 bis 12.00 Uhr unter<br />
0-9001-189607<br />
Straßen, die vor Jahren oder<br />
gar vor Jahrzehnten endgültig<br />
hergestellt worden sind, halten<br />
nicht auf ewig. Sie werden allmählich<br />
verbraucht <strong>und</strong> dann<br />
werden Straßenbauarbeiten erforderlich,<br />
deren Umfang unterschiedlich<br />
ist. Teilweise ergibt<br />
sich nur Unterhaltungs<strong>und</strong><br />
Instandsetzungsbedarf. Es<br />
kann aber auch eine Erneuerung<br />
der Straße notwendig werden.<br />
Während der Aufwand für<br />
Unterhaltungs- <strong>und</strong> Instandsetzungsarbeiten<br />
allein von der<br />
Gemeinde zu tragen ist, werden<br />
für den Erneuerungsaufwand<br />
die Anlieger durch einen<br />
Straßenbaubeitrag heran gezogen.<br />
Es handelt sich bei unserem Sys tem<br />
um einen kostenpflichtigen Anruf,<br />
welcher mit 0,49 €/Min aus dem deutschen<br />
Festnetz in Rechnung ge stellt<br />
wird. Mo bilfunkpreise können davon<br />
abweichen<br />
Alle anderen Dienstleistungen des Verbandes<br />
erhalten Sie unter den Ihnen<br />
bekannten Nummern bzw. über die<br />
Zentrale unter<br />
02 11/ 1 69 05-01<br />
Die Gemeinde kann aber<br />
nicht einfach eine Verstärkung<br />
des Unterbaus der Straße als<br />
Verbesserung anführen, wenn<br />
sie nicht nachweist, dass in diesem<br />
Bereich nicht nur eine unwesentliche<br />
Verstärkung vorgenommen<br />
worden ist. Es fehlt<br />
dann an der Erforderlichkeit der<br />
Maßnahme. Hat die Straße aber<br />
bisher keine Frostschutzschicht<br />
gehabt, so stellt die erstmalige<br />
Anlegung einer Frostschutzschicht<br />
eine beitragsfähige Verbesserung<br />
dar.<br />
Bleibt im konkreten Fall die<br />
Verschlissenheit der Straße im<br />
Altzustand <strong>und</strong> der Altaufbau<br />
ungeklärt, trifft dafür die Gemeinde<br />
die Beweislast, wenn sie<br />
sich für die Rechtmäßigkeit ihres<br />
Beitragsbescheides auf das Vorliegen<br />
der Tatbestandsmerkmale<br />
einer beitragsfähigen Erneuerung<br />
oder Verbesserung beruft.<br />
Diese Auffassung hat das<br />
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen<br />
im Beschluss<br />
vom 26.3.2009 – 15 A 939/06 –<br />
vertreten.<br />
Dr. Otto<br />
Anstelle einer Erneuerung<br />
kann die Gemeinde aber auch<br />
eine Verbesserung der Straße<br />
vornehmen. Sie liegt vor, wenn<br />
durch die Ausbaumaßnahme<br />
die Ausstattung der Anlage entsprechend<br />
ihrer bisherigen verkehrstechnischen<br />
Konzeption<br />
hinsichtlich der räumlichen<br />
Ausdehnung, hinsichtlich der<br />
funktionalen Aufteilung der<br />
Gesamtfläche oder hinsichtlich<br />
der Art der Befestigung vorteilhaft<br />
verändert wird. Diese vorteilhafte<br />
Veränderung ist unter<br />
verkehrstechnischen Gesichtspunkten<br />
zu beurteilen. Maßgebend<br />
ist also, ob der Verkehr bei<br />
Zugr<strong>und</strong>elegung der bisherigen<br />
verkehrstechnischen Konzeption<br />
auf der neu gestalteten Anlage<br />
zügiger, geordneter, unbehinderter<br />
oder reibungsloser abgewickelt<br />
werden kann als vorher.<br />
Jedenfalls handelt es sich um<br />
eine -Erneuerung, wenn eine<br />
Straße, die infolge bestimmungsgemäßer<br />
Nutzung nach<br />
Ablauf der üblichen Nutzungszeit<br />
trotz ordnungsgemäßer Unterhaltung<br />
<strong>und</strong> Instandsetzung<br />
verschlissen ist, erneuert werden<br />
muss. Die Gemeinde kann<br />
sich für den von ihr angenommenen<br />
Erneuerungsbedarf aber<br />
nicht einfach auf das Alter der<br />
Straße berufen. Wenn die Straße<br />
allerdings vor 40 Jahren hergestellt<br />
worden ist, liegt im Regelfall<br />
ein Erneuerungsbedarf vor,<br />
der von der Gemeinde nicht<br />
nachgewiesen werden muss.<br />
Sprechen die Umstände aber<br />
nur für eine Verschlissenheit<br />
der Straße <strong>und</strong> nimmt die Gemeinde<br />
eine Erneuerung vor,<br />
muss sie notfalls das Verwaltungsgericht<br />
überzeugen, dass<br />
ihre Bewertung richtig war. Verbleiben<br />
dem Gericht Zweifel,<br />
kommt der angefochtene Beitragsbescheid<br />
zur Aufhebung.<br />
Ein Erneuerungsbedarf ist<br />
aber nicht bereits dann anzunehmen,<br />
wenn einzelne Geh-<br />
Es liegt auf der Hand, dass die<br />
Gemeinde eher einen Erneuerungsbedarf<br />
sieht, während die<br />
Anlieger meinen, es wären nur<br />
Instandsetzungsarbeiten notwendig.<br />
Bei unterschiedlichen<br />
Auffassungen der Beteiligten ist<br />
es angebracht, die Situation<br />
durch Fotoaufnahmen festzuhalten,<br />
um später einen Beweis<br />
antreten zu können.