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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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11<br />

Teil B Empfehlungen <strong>des</strong> Ministerko<strong>mit</strong>ees<br />

B.1 Hauptempfehlungen <strong>des</strong> Ministerko<strong>mit</strong>ees<br />

00200 Das Ministerko<strong>mit</strong>ee <strong>des</strong> Europarates hat Deutschland im Anschluss an den<br />

dritten Monitoringzyklus die nachstehenden Empfehlungen gegeben. Die Bun<strong>des</strong>regierung<br />

hat die Empfehlungen zum Anlass genommen, die möglichen Umsetzungsmaßnahmen<br />

und Notwendigkeiten <strong>mit</strong> Bund, Ländern und Sprachgruppen zu erörtern.<br />

Die konkreten Maßnahmen sind im Zusammenhang <strong>mit</strong> den Berichten über die<br />

Umsetzungen der einschlägigen Bestimmungen in Teil C und D dargelegt. Zusammenfassend<br />

wird <strong>mit</strong>geteilt:<br />

Das Ministerko<strong>mit</strong>ee -<br />

gemäß Artikel 16 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen,<br />

im Hinblick auf die Ratifizierungsurkunde, die von Deutschland am 16. September<br />

1998 hinterlegt wurde,<br />

nach Kenntnisnahme der Bewertung, die der Sachverständigenausschuss der Charta<br />

in Bezug auf die Anwendung der Charta seitens Deutschlands erstellt hat,<br />

eingedenk <strong>des</strong>sen, dass dieser Bewertung Informationen, die von Deutschland in<br />

seinem dritten regelmäßigen Bericht <strong>mit</strong>geteilt wurden, ergänzende Angaben der<br />

deutschen Behörden, Informationen von in Deutschland rechtmäßig gegründeten<br />

Organisationen und Vereinigungen sowie Informationen, die der Sachverständigenausschuss<br />

bei seinem Vorortbesuch gewonnen hat, zugrunde liegen,<br />

empfiehlt, dass die deutschen Behörden alle Feststellungen <strong>des</strong> Sachverständigenausschusses<br />

berücksichtigen und vorrangig:<br />

1. spezifische gesetzliche Bestimmungen erlassen, wo diese noch fehlen,<br />

um die praktische Durchführung der von Deutschland nach der Charta übernommenen<br />

Verpflichtungen zu gewährleisten;

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