03.02.2013 Aufrufe

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

49<br />

knüpft ist, wie die Sprecher der Mehrheitssprache die Regional- oder Minderheiten-<br />

sprachen wahrnehmen, wird zunächst auf die unter Rn 00120 – 00122 dieses Be-<br />

richtes genannten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu den Regional- und Min-<br />

derheitensprachen und zu den nationalen Minderheiten in Deutschland verwiesen.<br />

00786 Soweit der Ausschuss dann die Bedeutung der Medien für die Förderung <strong>des</strong><br />

Verständnisses für die geschützten Sprachen bei den Sprechern der Mehrheitssprache<br />

hervorhebt, ist zunächst zu erwidern, dass Medienangebote zu Regional- oder<br />

Minderheitensprachen, die von den Sprechern der Mehrheitssprache nicht verstanden<br />

werden, unter diesem Aspekt als <strong>nur</strong> begrenzt sinnvoll angesehen werden, weil<br />

sie von Menschen, die ausschließlich die Mehrheitssprache beherrschen, bewusst<br />

nicht genutzt werden. Außerdem ist in diesem Zusammenhang auf die Erläuterungen<br />

der begrenzten staatlichen Einflussmöglichkeiten auf die Medien in diesem Bericht<br />

zu Art. 11 der Charta zu verweisen. Entsprechen<strong>des</strong> gilt für die Darstellung in diesem<br />

Bericht zu den Bildungsangeboten nach Art. 7 Abs. 1 Buchstabe f) und Art. 8 der<br />

Charta.<br />

00787 Soweit unter die Verpflichtung nach Art. 7 Abs. 3 der Charta, das Verständnis<br />

zwischen allen Sprachgruppen zu fördern, die allgemeine Förderung der Toleranz als<br />

Voraussetzung für das Verständnis zwischen Bevölkerungsgruppen fällt, darf<br />

schließlich auf die Erläuterungen unter Rn 06001- 06108 im Dritten Bericht der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland gemäß Art. 25 Abs. 2 <strong>des</strong> Rahmenübereinkommens <strong>des</strong><br />

Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vom Februar 2009 verwiesen werden,<br />

in dem die umfangreichen staatlichen Bemühungen um die Förderung von Toleranz<br />

und um den Schutz vor feindseligen Übergriffen ausführlich dargestellt sind. Der<br />

Bericht liegt dem Europarat vor und wird auf Wunsch jedermann zur Verfügung gestellt.<br />

Artikel 7 Absatz 4<br />

Bei der Festlegung ihrer Politik in Bezug auf Regional- oder Minderheitensprachen berücksichtigen<br />

die Vertragsparteien die von den Gruppen, die solche Sprachen gebrauchen, geäußerten Bedürfnisse<br />

und Wünsche. Sie werden ermutigt, erforderlichenfalls Gremien zur Beratung der Behörden<br />

in allen Angelegenheiten der Regional- oder Minderheitensprachen einzusetzen.<br />

00788 Die Beteiligung der Sprachgruppen zur Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse<br />

erfolgt, wie auch der Expertenausschuss unter Rn 65 – 67 seines dritten<br />

Monitoringberichtes gewürdigt hat, u. a. durch Beratende Ausschüsse<br />

- für Fragen der dänischen Minderheit,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!