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Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

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43<br />

innerhalb der nördlichen Schulamtsbereiche Eberswalde und Perleberg im Rahmen<br />

von Arbeitsgemeinschaften angeboten. Wie der Name bereits signalisiert, handelt es<br />

sich dabei nicht um Unterricht, sondern um ein schulisches Angebot. Die Teilnahme<br />

für die Schülerinnen und Schüler ist freiwillig. Aus diesem Grund liegt für die Durchführung<br />

von Niederdeutsch als Arbeitsgemeinschaft kein Rahmenlehrplan zugrunde<br />

und die erbrachten Leistungen werden nicht auf der Grundlage der für den Unterricht<br />

geltenden Bestimmungen bewertet. Die Durchführung kann sowohl von Lehrkräften<br />

als auch von nichtschulischem Personal (Eltern, Vereinen, Muttersprachlern etc.)<br />

realisiert werden.<br />

Die Einrichtung von Niederdeutsch als eigenständiges Unterrichtsfach ist im Land<br />

Brandenburg weder für die Grundschule noch für die weiterführenden Schulen geplant.<br />

Aus diesem Grunde besteht keine Notwendigkeit zur Entwicklung von Rahmenlehrplänen<br />

und auch nicht dafür, Niederdeutsch zum Gegenstand von Lehrkräftefortbildungen<br />

zu machen.<br />

9. Bund<br />

Die Entwicklung und Herstellung eines für die Erwachsenenbildung gedachten<br />

Sprachkurses Niederdeutsch (Medium DVD) durch das INS im Jahr 2008 wurde im<br />

Rahmen der Projektförderung <strong>des</strong> Beauftragten der Bun<strong>des</strong>regierung für Kultur und<br />

Medien realisiert.<br />

00763 - 00769<br />

Art. 7 Abs. 1 Buchstabe g)<br />

g) die Bereitstellung von Einrichtungen, die es Personen, die eine Regional- oder Minderheitensprache<br />

nicht sprechen, aber in dem Gebiet leben, in dem sie gebraucht wird,<br />

ermöglichen, sie zu erlernen, wenn sie dies wünschen;<br />

00770 Zum Umfang der Möglichkeiten für Personen, die eine Regional- oder Minderheitensprache<br />

nicht sprechen, aber in einem Gebiet leben, in dem sie gebraucht<br />

wird, solch eine Sprache zu lernen, wird erneut auf die Rn 164 und 165 <strong>des</strong> Zweiten<br />

Staatenberichtes verwiesen. Danach ist die Schaffung entsprechender Möglichkeiten<br />

wegen entgegenstehenden Willens der Sprecher dieser Sprache für das Romanes<br />

der deutschen Sinti und Roma gemäß Art. 7 Abs. 4 der Charta nicht möglich.

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