03.02.2013 Aufrufe

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

Vorlage ohne jeglichen Kopf, nur mit Pfadnamen - des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

00742 - 00744<br />

33<br />

Art. 7 Abs. 1 Buchstabe f)<br />

f) die Bereitstellung geeigneter Formen und Mittel für das Lehren und Lernen von Regional-<br />

oder Minderheitensprachen auf allen geeigneten Stufen;<br />

00745 Wie im Dritten Staatenbericht im Anschluss an den Hinweis auf die Mitteilung<br />

unter Rn 162 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes <strong>mit</strong>geteilt, dass die Freiheit <strong>des</strong> Einzelnen,<br />

eine Sprache der eigenen Wahl unbeeinträchtigt von äußeren Einflüssen - insbesondere<br />

staatlichen Eingriffen - zu erlernen, grundsätzlich durch Art. 2 Abs. 1 <strong>des</strong><br />

Grundgesetzes geschützt ist und auf den unter Rn 163 <strong>des</strong> Zweiten Staatenberichtes<br />

<strong>mit</strong>geteilten und zwischenzeitlich kaum veränderten Sachstand wird zu den Bildungsmöglichkeiten<br />

für die einzelnen durch die Charta geschützten Sprachen hinsichtlich<br />

weiterer Einzelheiten erneut auf die Erläuterungen im Teil D <strong>des</strong> Berichtes<br />

verwiesen, soweit im Bildungsbereich konkrete Verpflichtungen aus Teil III der Charta<br />

zu erfüllen sind.<br />

Bereitstellung<br />

Saterfriesisch<br />

von Mitteln in Niedersachsen für das Erlernen von<br />

00746 Der Expertenausschuss hat unter Rn 51 seines dritten Monitoringberichtes<br />

aber daran erinnert, dass zu Saterfriesisch gerade keine ausreichende Zahl an Verpflichtungen<br />

für Teil III der Charta übernommen worden sei und hat hinsichtlich der<br />

seines Erachtens gegebenen Notwendigkeit dies aber zu tun, also auch Verpflichtungen<br />

nach Art. 8 Abs. 1 b und c der Charta zu übernehmen, zunächst auf Rn 37<br />

seines zweiten Monitoringberichtes verwiesen.<br />

00747 Unter Rn 52 seines dritten Monitoringberichtes bemängelt der Expertenausschuss<br />

dann, dass die unter Rn 3507 <strong>des</strong> Dritten Staatenberichtes (zu der übernommenen<br />

Verpflichtung nach Art. 8 Abs. 1 Buchstabe g, für den Unterricht der Geschichte<br />

und Kultur <strong>des</strong> Saterfriesischen zu sorgen) berichtete Einbeziehung der<br />

Ver<strong>mit</strong>tlung <strong>des</strong> Saterfriesischen innerhalb der Kernfächer Englisch und Niederdeutsch<br />

an allen Schultypen in Niedersachsen durch den Lehrplan von August 2006<br />

nach <strong>des</strong>sen Wortlaut lediglich in Fällen gilt, in denen ein Sprecher der Sprache<br />

Schüler der betreffenden Klasse ist.<br />

00748 Unter Rn 53 seines dritten Monitoringberichtes gesteht der Ausschuss jedoch<br />

wiederum zu, Zusatzinformationen erhalten zu haben, denen zu Folge die Sprachbegegnung<br />

zu Saterfriesisch Teil <strong>des</strong> allgemeinen Lehrplans für Grund- und Sekundar-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!