16 kos. Der <strong>Versicherung</strong>snehmer ist jedoch verpflichtet, einen nach Abschluß des <strong>Versicherung</strong>svertrages eingetretenen, für die Übernahme der Gefahr erheblichen Umstand dem Versicherer längstens innerhalb eines Monates anzuzeigen. 2. Tritt nach Vertragsabschluss ein für die Übernahme der Gefahr erheblicher Umstand ein, der nach dem Tarif eine höhere als die vereinbarte Prämie rechtfertigt, kann der Versicherer die erhöhte Prämie vom Eintritt dieses Umstandes an verlangen. Unrichtige oder unterbliebene Angaben zum Nachteil des Versicherers berechtigen diesen, die Leistungen nur insoweit zu erbringen, als es dem Verhältnis der vereinbarten Prämie zu der Prämie entspricht, die bei richtigen und vollständigen Angaben hätte gezahlt werden müssen. Diese Kürzung der Leistungen tritt nicht ein, wenn der <strong>Versicherung</strong>snehmer beweist, dass die Unrichtigkeit oder das Unterbleiben der Angaben nicht auf seinem Verschulden beruht. 3. Wird die höhere Gefahr nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers maßgebenden Grundsätzen auch gegen eine höhere Prämie nicht übernommen, kann der Versicherer innerhalb eines Monates von dem Zeitpunkt an, in welchem er von dem für die höhere Gefahr erheblichen Umstand Kenntnis erlangt hat, den <strong>Versicherung</strong>svertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Bei unrichtigen oder unterbliebenen Angaben zum Nachteil des Versicherers ist dieser von der Verpflichtung <strong>zur</strong> Leistung frei, außer der <strong>Versicherung</strong>snehmer beweist, dass die Unrichtigkeit oder das Unterbleiben der Angaben nicht auf seinem Verschulden beruht. 4. Tritt nach Vertragsabschluss ein für die Übernahme der Gefahr erheblicher Umstand ein, der nach dem Tarif eine geringere als die vereinbarte Prämie rechtfertigt, kann der <strong>Versicherung</strong>snehmer verlangen, dass die Prämie vom Eintritt dieses Umstandes an herabgesetzt wird. Zeigt der <strong>Versicherung</strong>snehmer diesen Umstand dem Versicherer später als einen Monat nach dessen Eintritt an, wird die Prämie vom Eingang der Anzeige an herabgesetzt. 5. Wird eine Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung oder Neuschaffung von Rechtsnormen oder durch eine Änderung der Judikatur der Höchstgerichte bewirkt, so kann der Versicherer innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der Rechtsnormen oder Veröffentlichung der geänderten Judikatur schriftlich 5.1. dem <strong>Versicherung</strong>snehmer eine Änderung des <strong>Versicherung</strong>svertrages anbieten, oder 5.2. den <strong>Versicherung</strong>svertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Das Anbot <strong>zur</strong> Änderung des <strong>Versicherung</strong>svertrages gilt als angenommen, wenn es nicht innerhalb eines Monates nach seinem Empfang schriftlich abgelehnt wird. Bei Ablehnung des Anbotes gilt der <strong>Versicherung</strong>svertrag als vom Versicherer gekündigt. In diesem Fall endet der <strong>Versicherung</strong>svertrag einen Monat nach Empfang der Ablehnung. Im Anbot <strong>zur</strong> Vertragsänderung hat der Versicherer auf diese Rechtsfolgen ausdrücklich hinzuweisen. Für die Prämienberechnung ist Artikel 15.3.2. sinngemäß anzuwenden. Artikel 14 Wann verändern sich Prämie und <strong>Versicherung</strong>ssumme? (Wertanpassung) 1. Die Prämie und die <strong>Versicherung</strong>ssumme sind aufgrund des bei Abschluss des Vertrages geltenden Tarifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Tarifes, die sich aufgrund von Veränderungen des Gesamtindex der Verbraucherpreise 1986 oder bei dessen Entfall des entsprechenden Nachfolgeindex ergeben. Die jeweilige Tarifberechnung erfolgt unter Anwendung der Indexziffer des letzten Monates eines jeden Kalendervierteljahres (Berechnungsmonat). 2. Eine Tarifänderung wirkt auf Prämie und <strong>Versicherung</strong>ssumme frühestens ab der Prämienhauptfälligkeit, die drei Monate nach Ablauf des Berechnungsmonates eintritt. Prämie und Versiche-
ungssumme verändern sich gegenüber den zuletzt gültigen im gleichen Verhältnis wie der jeweils rungssumme maßgebliche verändern Index. sich Beträgt gegenüber der Unterschied den zuletzt nicht gültigen mehr im als gleichen 5 Prozent, Verhältnis unterbleibt wie der eine je- Wertanpassung, rungssumme Wertanpassung, weils rungssumme maßgebliche verändern doch Index. ist sich ist dieser Beträgt gegenüber Unterschied der Unterschied den bei zuletzt bei späteren nicht gültigen mehr Veränderungen im Veränderungen als gleichen 5 Prozent, Verhältnis des Index unterbleibt wie zu berück- der zu berück- eine jesichtigen.weils rungssumme weils maßgebliche Beträgt verändern der Index. Unterschied sich Beträgt gegenüber der mehr Unterschied den als 5 zuletzt Prozent nicht gültigen und mehr unterbleibt im als gleichen 5 Prozent, trotzdem Verhältnis unterbleibt ganz wie oder der eine teiljeweise Wertanpassung, weils rungssumme sichtigen. Wertanpassung, weils maßgebliche Beträgt maßgebliche verändern doch Index. der Unterschied ist eine Wertanpassung, doch Index. ist sich dieser Beträgt ist dieser Beträgt gegenüber Unterschied der Unterschied mehr kann Unterschied dieser der Unterschied den als 5 bei Unterschied bei zuletzt Prozent späteren nicht mehr bei späteren nicht gültigen und Veränderungen als 5 Prozent, unterbleibt bei späteren mehr Veränderungen im Veränderungen als gleichen trotzdem Wertanpassungen 5 Prozent, Verhältnis des Index unterbleibt ganz des Index unterbleibt wie zu oder berück- eine zu angerechberück- der teil- zu berück- eine je- Wertanpassung, netsichtigen. Wertanpassung, weilsweisesichtigen. Wertanpassung, maßgebliche eine Beträgt doch Wertanpassung, der werden. Beträgt doch der Index. Unterschied ist dieser Unterschied der Unterschied ist dieser Beträgt kann dieser Unterschied der mehr mehr Unterschied als 5 bei Prozent späteren mehr als 5 bei Prozent späteren nicht bei und Veränderungen späteren und mehr unterbleibt und Veränderungen unterbleibt als Wertanpassungen 5 Prozent, trotzdem des Index unterbleibt trotzdem des Index unterbleibt ganz zu angerech- oder berück- ganz zu oder berück- eine teilsichtigen.teilweisesichtigen. Wertanpassung, netweisesichtigen. werden. eine Beträgt Wertanpassung, der Unterschied eine Beträgt Wertanpassung, doch Wertanpassung, der Unterschied ist dieser kann kann Unterschied dieser mehr Unterschied als 5 Prozent kann dieser mehr Unterschied als 5 bei Prozent späteren bei und späteren unterbleibt bei und späteren Veränderungen Wertanpassungen trotzdem ganz späteren unterbleibt Wertanpassungen trotzdem des Index ganz zu angerech- oder teilangerech- oder berückweiseteil- 3. Der netweisesichtigen.netweise werden. eine Wertanpassung, kann dieser Unterschied bei späteren Wertanpassungen angerech- werden. <strong>Versicherung</strong>snehmer eine Beträgt Wertanpassung, der Unterschied ist kann berechtigt, dieser mehr Unterschied als 5 Prozent die Wertanpassung bei und späteren unterbleibt unbeschadet Wertanpassungen trotzdem ganz des Fortbestandes angerech- oder teilnet werden. 3. Der der netweise <strong>Versicherung</strong>snehmer werden. eine Wertanpassung, ist kann berechtigt, dieser Unterschied die Wertanpassung bei späteren unbeschadet Wertanpassungen des Fortbestandes angerech- 3. Der sonstigen Vertragsbestimmungen unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf den 3. Der net der werden. sonstigen <strong>Versicherung</strong>snehmer Vertragsbestimmungen ist berechtigt, unter die Einhaltung Wertanpassung einer unbeschadet Frist von einem des Monat Fortbestandes auf den 3. Der Zeitpunkt der sonstigen <strong>Versicherung</strong>snehmer der nächsten Vertragsbestimmungen Prämienhauptfälligkeit ist berechtigt, Prämienhauptfälligkeit unter die Einhaltung Wertanpassung zu kündigen. einer unbeschadet Frist von einem des Monat Fortbestandes auf den 3. Der der sonstigen <strong>Versicherung</strong>snehmer Vertragsbestimmungen ist berechtigt, unter die Einhaltung Wertanpassung einer unbeschadet Frist von einem des Monat Fortbestandes auf den 3. Der Zeitpunkt der sonstigen auf den Tritt Zeitpunkt der sonstigen <strong>Versicherung</strong>snehmer der nächsten Vertragsbestimmungen Prämienhauptfälligkeit unter Einhaltung nach der nächsten Kündigung Vertragsbestimmungen Prämienhauptfälligkeit ist berechtigt, Prämienhauptfälligkeit eine Erhöhung unter die des Tarifes Einhaltung Wertanpassung zu kündigen. einer Frist von einem Monat auf den zu kündigen. aufgrund einer unbeschadet der Frist Wertanpassung von einem des Monat Fortbestandes Zeitpunkt der nächsten Prämienhauptfälligkeit zu kündigen. in Kraft, auf ver- den mindert Zeitpunkt der Tritt sonstigen nach der Kündigung sich der die nächsten Vertragsbestimmungen eine Erhöhung Leistung Prämienhauptfälligkeit unter des Tarifes Einhaltung aufgrund des Versicherers im zu gleichen kündigen. einer der Frist Wertanpassung von einem Monat in Kraft, auf ver- den Verhältnis, in dem die vom <strong>Versicherung</strong>snehmer Tritt Zeitpunkt mindert Tritt nach sich nach der der die der nächsten Kündigung Leistung Kündigung Prämienhauptfälligkeit eine des Erhöhung Versicherers des im Tarifes zu zahlende eine Prämie Erhöhung zu der des im Tarifes zu gleichen kündigen. aufgrund Verhältnis, der Wertanpassung in dem die vom in Kraft, Versichever- Tritt rungsnehmermindert Tritt nach sich der die Kündigung zu Leistung eine zahlende des Erhöhung Prämie Versicherers des zu der im im Tarifes Zeitpunkt gleichen aufgrund des Verhältnis, <strong>Versicherung</strong>sfalles der Wertanpassung <strong>Versicherung</strong>sfalles in dem die vom gültigen in Kraft, gültigen VersicheTarifverTarifprämiemindert Tritt mindert nach steht. sich der die Kündigung Leistung eine des Erhöhung Versicherers des im Tarifes gleichen aufgrund Verhältnis, der Wertanpassung in dem die vom in Kraft, Versicheverrungsnehmermindert Tritt prämierungsnehmermindert sich die nach steht. sich der die Kündigung zu Leistung zahlende des zu Leistung zahlende eine Prämie Versicherers zahlende des Prämie Erhöhung zu der Prämie Versicherers zu der des im im der im im Tarifes Zeitpunkt gleichen Zeitpunkt gleichen aufgrund des Verhältnis, <strong>Versicherung</strong>sfalles in dem die vom des Verhältnis, <strong>Versicherung</strong>sfalles der Wertanpassung gültigen Versiche- <strong>Versicherung</strong>sfalles in dem die vom gültigen in Kraft, Tarif- gültigen VersicheTarifverrungsnehmerTarifprämierungsnehmermindertprämierungsnehmer steht. zu zahlende Prämie zu der im Zeitpunkt des <strong>Versicherung</strong>sfalles gültigen Tarif- steht. sich die steht. zu Leistung zahlende des Prämie Versicherers zu der im im Zeitpunkt gleichen des Verhältnis, <strong>Versicherung</strong>sfalles in dem die vom gültigen Versicheprämie steht. Tarif- Artikel prämierungsnehmer 15 steht. zu zahlende Prämie zu der im Zeitpunkt des <strong>Versicherung</strong>sfalles gültigen Tarif- Artikel prämie 15 steht. Unter Artikel welchen 15 Voraussetzungen verlängert sich der <strong>Versicherung</strong>svertrag oder endet er vorzeitig? Artikel zeitig? Unter Artikel welchen 15 Voraussetzungen verlängert sich der <strong>Versicherung</strong>svertrag oder endet er vor- Unter Artikel Unter zeitig? Unter welchen 15 Voraussetzungen verlängert sich der <strong>Versicherung</strong>svertrag oder endet er vor- 1. zeitig? Unter Artikel Beträgt welchen 15 zeitig? die Voraussetzungen vereinbarte Vertragsdauer verlängert mindestens sich der ein <strong>Versicherung</strong>svertrag Jahr, verlängert sich oder der Vertrag endet er jeweils vorzeitig? Unter 1. Beträgt Beträgt welchen die Voraussetzungen vereinbarte vereinbarte Vertragsdauer verlängert mindestens sich der ein ein <strong>Versicherung</strong>svertrag Jahr, verlängert sich sich der oder der Vertrag endet jeweils er jeweils vor- um 1. Beträgt um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Beträgt die Vertragsdauer 1. zeitig? um ein Jahr, die vereinbarte wenn er nicht Vertragsdauer einen Monat mindestens vor Ablauf ein gekündigt Jahr, verlängert wird. Beträgt sich der die Vertrag Vertragsdauer jeweils 1. Beträgt ein Jahr, weniger um ein Jahr, die wenn als vereinbarte er nicht ein als ein wenn Jahr, er endet nicht Vertragsdauer Monat vor Ablauf der einen Vertrag Monat mindestens gekündigt ohne vor Ablauf Kündigung. ein Kündigung. gekündigt Jahr, wird. verlängert Bei <strong>Versicherung</strong>sverträgen, wird. Beträgt sich der die Vertrag Vertragsdauer jeweils deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des <strong>Versicherung</strong>snehmers gehört (Verbrau- 1. Beträgt um weniger um ein Jahr, die als vereinbarte ein wenn Jahr, er endet nicht Vertragsdauer der einen Vertrag Monat mindestens ohne vor Ablauf Kündigung. ein gekündigt Jahr, verlängert wird. Beträgt sich der die Vertrag Vertragsdauer jeweils 1. Beträgt cherverträge), 2. Weist weniger um ein Jahr, die der als vereinbarte wird der Versicherer als <strong>Versicherung</strong>snehmer ein wenn Jahr, er endet nicht Vertragsdauer den der einen Vertrag Monat mindestens <strong>Versicherung</strong>snehmer nach, dass ohne vor Ablauf ein Kündigung. ein Kündigung. gekündigt Jahr, verlängert vor Beginn wird. Beträgt sich der Kündigungsfrist der die Vertrag Vertragsdauer jeweils auf weniger als ein Jahr, endet der Vertrag ohne Kündigung. 2. versichertes Risiko vor Ende der Vertragszeit weniger um Weist die Rechtsfolge ein der Jahr, <strong>Versicherung</strong>snehmer als ein wenn der Jahr, er Vertragsverlängerung endet nicht der einen nach, Vertrag Monat dass ohne vor bei ein Ablauf unterlassener versichertes Kündigung. gekündigt Kündigung Risiko wird. Beträgt vor so Ende rechtzeitig die der Vertragsdauer Vertragszeit hinweisen, 2. weggefallen weniger weggefallen Weist dass dieser der als <strong>Versicherung</strong>snehmer <strong>zur</strong> ein ist, Abgabe Jahr, wird auf endet einer seinen der ausdrücklichen Antrag Vertrag nach, der dass ohne Vertrag Erklärung ein Kündigung. versichertes hinsichtlich eine angemessene Risiko dieses vor Risikos Ende Frist vorzeitig der hat. Vertragszeit beendet. 2. Fällt Weist Fällt weggefallen Weist Beträgt eines der eines die <strong>Versicherung</strong>snehmer von Vertragsdauer ist, mehreren wird auf seinen versicherten weniger Antrag nach, als ein Risken der dass Jahr, Vertrag ein weg, endet versichertes hinsichtlich so der bleibt Vertrag der Risiko der dieses Vertrag ohne vor Risikos Kündigung. in Ende in entsprechend vorzeitig der Vertragszeit beendet. einge- 2. schränktem weggefallen Weist weggefallen der <strong>Versicherung</strong>snehmer Umfang ist, wird auf bestehen. seinen Antrag nach, der dass Vertrag ein versichertes hinsichtlich Risiko dieses vor Risikos Ende vorzeitig der Vertragszeit beendet. 2. beendet. Fällt weggefallen Weist schränktem Fällt weggefallen eines von ist, eines der <strong>Versicherung</strong>snehmer Umfang mehreren wird auf seinen bestehen. versicherten Antrag Risken der Vertrag weg, hinsichtlich so bleibt der dieses Vertrag Risikos in entsprechend vorzeitig beendet. einge- eines von ist, mehreren wird auf seinen versicherten Antrag nach, Risken der dass Vertrag ein weg, versichertes weg, hinsichtlich so bleibt der Risiko der dieses Vertrag vor Vertrag Risikos in Ende in entsprechend vorzeitig der Vertragszeit Fällt schränktem Fällt eines von Umfang mehreren bestehen. versicherten Risken weg, so bleibt der Vertrag in entsprechend beendet. einge- Dem schränktem Fällt weggefallen eines Versicherer von Umfang ist, Umfang mehreren wird auf gebührt bestehen. seinen bestehen. versicherten Antrag die Prämie, die Risken der Vertrag er hätte weg, hinsichtlich einheben so bleibt können, der dieses Vertrag Risikos wenn in die entsprechend vorzeitig beendet. schränktem Umfang bestehen. <strong>Versicherung</strong> einge- von vornherein schränktem Fällt Dem eines Versicherer von nur Umfang mehreren gebührt bis zu bestehen. versicherten die Prämie, die Risken er hätte weg, einheben so bleibt können, der Vertrag wenn in die entsprechend <strong>Versicherung</strong> einge- von diesem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer Kenntnis Dem schränktem vornherein Dem Versicherer nur Dem vom Versicherer Umfang bis gebührt zu Versicherer Risikowegfall gebührt bestehen. diesem die Prämie, Zeitpunkt die beantragt er hätte einheben worden wäre, können, zu dem wenn der die Versicherer <strong>Versicherung</strong> Kennt- von Dem nis vornherein Dem Versicherer vom Risikowegfall nur bis gebührt zu diesem erlangt. die Prämie, erlangt. Zeitpunkt Der Versicherer die Der Versicherer beantragt er hätte ist einheben ist worden berechtigt, wäre, können, die zu für dem wenn die der längere die längere Versicherer <strong>Versicherung</strong> Vertragsdauer Kennt- von eingeräumten vornherein Dem vornherein Versicherer nur Prämiennachlässe bis gebührt zu diesem die Prämie, Zeitpunkt (Dauerrabatt) die beantragt er hätte nach einheben worden zu verrechnen. wäre, können, zu dem wenn der die Versicherer <strong>Versicherung</strong> Kennt- von nis vornherein Dem eingeräumten nis vornherein vom Risikowegfall nur bis zu diesem vom Versicherer Prämiennachlässe erlangt. Zeitpunkt Der vom Risikowegfall nur bis gebührt zu diesem erlangt. die Prämie, (Dauerrabatt) Versicherer beantragt ist worden erlangt. Zeitpunkt Der Versicherer die Versicherer beantragt er hätte nach berechtigt, wäre, ist einheben zu verrechnen. die zu für dem die der längere Versicherer Vertragsdauer Kennt- ist worden berechtigt, wäre, können, die zu für dem wenn die der längere die längere Versicherer <strong>Versicherung</strong> Vertragsdauer Kennt- von nis eingeräumten nis vom Risikowegfall Prämiennachlässe erlangt. Der (Dauerrabatt) Versicherer ist nach berechtigt, zu verrechnen. die für die längere Vertragsdauer 3. Im eingeräumten nis vornherein vom Risikowegfall nur Zusammenhang Prämiennachlässe bis zu diesem Prämiennachlässe erlangt. Zeitpunkt Der mit dem Eintritt (Dauerrabatt) Versicherer beantragt ist eines <strong>Versicherung</strong>sfalles nach worden nach berechtigt, zu verrechnen. wäre, verrechnen. die zu für dem die der längere Versicherer Vertragsdauer Kennt- eingeräumten Prämiennachlässe (Dauerrabatt) nach zu verrechnen. 3. Im kann der <strong>Versicherung</strong>svertrag eingeräumten nis Zusammenhang vom Risikowegfall mit Prämiennachlässe erlangt. dem Eintritt Der (Dauerrabatt) Versicherer eines <strong>Versicherung</strong>sfalles ist nach berechtigt, zu verrechnen. die kann für die der längere <strong>Versicherung</strong>svertrag Vertragsdauer 3. Im unter eingeräumten unter Zusammenhang folgenden Prämiennachlässe Voraussetzungen mit dem Eintritt (Dauerrabatt) gekündigt eines <strong>Versicherung</strong>sfalles werden: nach zu verrechnen. kann der <strong>Versicherung</strong>svertrag 3. Im unter Zusammenhang folgenden Voraussetzungen mit dem Eintritt gekündigt eines <strong>Versicherung</strong>sfalles werden: kann der <strong>Versicherung</strong>svertrag 3.1. 3. Im unter Der Zusammenhang <strong>Versicherung</strong>snehmer folgenden Voraussetzungen mit dem kann Eintritt kündigen, gekündigt eines wenn <strong>Versicherung</strong>sfalles werden: der Versicherer kann der <strong>Versicherung</strong>svertrag 3. 3.1. Im Der – unter Zusammenhang <strong>Versicherung</strong>snehmer die folgenden Bestätigung Voraussetzungen mit dem kann Eintritt kündigen, des <strong>Versicherung</strong>sschutzes gekündigt eines wenn <strong>Versicherung</strong>sfalles der Versicherer werden: kann der <strong>Versicherung</strong>svertrag 3.1. (Artikel 9.1.) verzögert hat, 3.1. unter – Der <strong>Versicherung</strong>snehmer die 3.1. – Der <strong>Versicherung</strong>snehmer folgenden Bestätigung Voraussetzungen des <strong>Versicherung</strong>sschutzes kann kündigen, wenn der <strong>Versicherung</strong>snehmer die Ablehnung des <strong>Versicherung</strong>sschutzes kann kündigen, gekündigt kündigen, wenn werden: (Artikel Versicherer 9.1.) verzögert hat, 3.1. – Der <strong>Versicherung</strong>snehmer die Ablehnung Bestätigung des des <strong>Versicherung</strong>sschutzes kann kündigen, wenn (Artikel der (Artikel Versicherer 9.1.) verspätet, verzögert ohne hat, Begründung oder 3.1. – Der <strong>Versicherung</strong>snehmer zu die Unrecht Bestätigung ausgesprochen des <strong>Versicherung</strong>sschutzes kann kündigen, hat, wenn der (Artikel Versicherer 9.1.) verzögert hat, 3.1. hat, – Der <strong>Versicherung</strong>snehmer zu die Unrecht Ablehnung Bestätigung ausgesprochen des des <strong>Versicherung</strong>sschutzes <strong>Versicherung</strong>sschutzes die Ablehnung Bestätigung des der des Kostenübernahme <strong>Versicherung</strong>sschutzes <strong>Versicherung</strong>sschutzes kann kündigen, hat, (Artikel (Artikel 9.1.) 9.1.) verspätet, verzögert ohne hat, Begründung oder wenn gemäß (Artikel der (Artikel (Artikel Versicherer – die Ablehnung des <strong>Versicherung</strong>sschutzes (Artikel Artikel 9.1.) 9.1.) 9.4. verspätet, ohne verzögert Angabe ohne hat, von Begründung Gründen oder und/ – oder zu die zu die Unrecht Ablehnung Ablehnung ausgesprochen des <strong>Versicherung</strong>sschutzes Unrecht Ablehnung Bestätigung der ohne Hinweis ausgesprochen des des Kostenübernahme hat, (Artikel 9.1.) verspätet, ohne Begründung oder <strong>Versicherung</strong>sschutzes gemäß auf die Möglichkeit hat, eines (Artikel (Artikel Artikel Schiedsgutachterverfahrens 9.1.) 9.1.) 9.4. ohne verspätet, verzögert Angabe ohne hat, von Gründen und/ – zu Unrecht ausgesprochen hat, Begründung ausgesprochen oder – hat. die zu die oder die zu Unrecht Ablehnung ausgesprochen Unrecht Ablehnung ohne Hinweis der Kostenübernahme hat, Ablehnung ausgesprochen des der Kostenübernahme <strong>Versicherung</strong>sschutzes auf die Möglichkeit gemäß eines Kostenübernahme hat, gemäß (Artikel Schiedsgutachterverfahrens Artikel 9.4. ohne Angabe von gemäß Artikel 9.1.) Artikel 9.4. verspätet, 9.4. ohne Angabe ohne Angabe von Begründung ausgesprochen Gründen und/ von Gründen oder – die Ablehnung der Kostenübernahme gemäß Artikel 9.4. ohne Angabe von Gründen und/ – oder die zu hat. oder die Ablehnung ohne Hinweis der Kostenübernahme auf die Möglichkeit gemäß eines Schiedsgutachterverfahrens Artikel 9.4. ohne Angabe von ausgesprochen Gründen und/ Unrecht Ablehnung ohne Hinweis ausgesprochen Hinweis der Kostenübernahme auf die Möglichkeit hat, oder hat. oder ohne Hinweis auf die Möglichkeit gemäß eines Schiedsgutachterverfahrens Artikel 9.4. ohne Angabe von ausgesprochen Gründen und/ – Die Kündigung hat. oder die Ablehnung ohne ist Hinweis der Kostenübernahme innerhalb auf eines die Möglichkeit gemäß Monates vorzunehmen eines Schiedsgutachterverfahrens Artikel 9.4. ohne Angabe von ausgesprochen Gründen und/ Die Kündigung hat. – nach hat. oder ohne ist Hinweis innerhalb auf eines die Möglichkeit Monates vorzunehmen eines Schiedsgutachterverfahrens ausgesprochen – Die Kündigung Ablauf der Frist für die Bestätigung und/oder Ablehnung des <strong>Versicherung</strong>sschutzes Die Kündigung hat. nach Ablauf ist der innerhalb Frist für eines die Bestätigung Monates vorzunehmen und/oder Ablehnung des <strong>Versicherung</strong>sschutzes Die – Die Kündigung (Artikel nach Ablauf 9.1.). ist der innerhalb Frist für eines die Bestätigung Monates vorzunehmen und/oder Ablehnung des <strong>Versicherung</strong>sschutzes – Die – Kündigung nach Ablauf Zugang ist der innerhalb der Frist unbegründeten für eines die Bestätigung Monates oder vorzunehmen ungerechtfertigten und/oder Ablehnung Ablehnung des <strong>Versicherung</strong>sschutzes des <strong>Versicherung</strong>s- – Die – Kündigung nach (Artikel nach Ablauf Zugang 9.1.). der Frist für die Bestätigung und/oder Ablehnung des <strong>Versicherung</strong>sschutzes schutzes (Artikel nach Ablauf 9.1.). ist 9.1.). bzw. der innerhalb der unbegründeten nach Frist Zugang für eines die der Bestätigung Monates oder vorzunehmen ungerechtfertigten Ablehnung des <strong>Versicherung</strong>s- – (Artikel 9.1.). Ablehnung und/oder der Kostenübernahme Ablehnung des <strong>Versicherung</strong>sschutzes ohne Begründung und/ – oder nach (Artikel nach schutzes nach (Artikel Zugang 9.1.). Ablauf bzw. der Rechtsbelehrung, Zugang 9.1.). der nach unbegründeten der Frist Zugang der unbegründeten für die der Bestätigung Ablehnung oder ungerechtfertigten unbegründeten oder ungerechtfertigten und/oder der Kostenübernahme Ablehnung Ablehnung ungerechtfertigten Ablehnung des <strong>Versicherung</strong>sschutzes ohne des Begründung <strong>Versicherung</strong>s- und/ – nach Zugang der unbegründeten oder ungerechtfertigten Ablehnung des <strong>Versicherung</strong>s- – nach schutzes nach (Artikel oder schutzes nach Zugang Rechtsbelehrung, bzw. der nach unbegründeten Zugang der Ablehnung oder ungerechtfertigten der Kostenübernahme Ablehnung ohne des Begründung <strong>Versicherung</strong>s- und/ Rechtskraft Zugang 9.1.). schutzes bzw. der nach des unbegründeten Zugang stattgebenden der Ablehnung oder Urteiles ungerechtfertigten der im Kostenübernahme Falle einer Ablehnung Deckungsklage. ohne des Begründung <strong>Versicherung</strong>s- und/ – und/ oder schutzes nach oder schutzes Rechtsbelehrung, bzw. nach Zugang der Ablehnung der Kostenübernahme ohne Begründung und/ Rechtskraft Rechtsbelehrung, Zugang Rechtsbelehrung, bzw. der des nach unbegründeten stattgebenden Zugang der Ablehnung oder Urteiles ungerechtfertigten im Falle einer der Kostenübernahme Ablehnung Deckungsklage. ohne des Begründung <strong>Versicherung</strong>s- – oder nach oder Rechtsbelehrung, Rechtskraft des stattgebenden Urteiles im Falle einer Deckungsklage. und/ Die – Kündigung nach oder schutzes Rechtsbelehrung, Rechtskraft bzw. nach Rechtskraft kann mit des Zugang des sofortiger stattgebenden der Ablehnung stattgebenden Wirkung Urteiles der Urteiles oder zum im Kostenübernahme im Ende Falle der einer laufenden Deckungsklage. ohne Begründung und/ – Die Kündigung nach Rechtskraft des stattgebenden Urteiles im Falle einer Deckungsklage. <strong>Versicherung</strong>speriode erfolgen. – nach oder Rechtsbelehrung, kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden <strong>Versicherung</strong>speriode Rechtskraft des stattgebenden Urteiles im Falle einer Deckungsklage. Die – erfolgen. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden <strong>Versicherung</strong>speriode Die Kündigung nach Rechtskraft Kündigung kann mit des mit sofortiger stattgebenden sofortiger Wirkung Urteiles Wirkung oder zum im zum Ende Falle Ende der einer der laufenden Deckungsklage. Die erfolgen. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden <strong>Versicherung</strong>speriode Dem erfolgen. Die erfolgen. Kündigung Versicherer kann gebührt mit sofortiger die auf die Wirkung abgelaufene oder zum <strong>Versicherung</strong>szeit Ende der laufenden entfallende <strong>Versicherung</strong>speriode anteilige Prämie. erfolgen. Die Dem Kündigung Versicherer kann gebührt mit sofortiger die auf die Wirkung abgelaufene oder zum <strong>Versicherung</strong>szeit Ende der laufenden entfallende <strong>Versicherung</strong>speriode anteilige Prä- Der Versicherer verzichtet, die für die längere Vertragsdauer eingeräumten Prämiennachlässe (Dauerrabatt) Dem erfolgen. mie. Dem Der Versicherer gebührt verzichtet, die auf die die für die abgelaufene längere Vertragsdauer <strong>Versicherung</strong>szeit eingeräumten entfallende Prämiennachlässe anteilige Prä- Dem (Dauerrabatt) mie. Dem Der Versicherer Versicherer nach gebührt zu verzichtet, verrechnen. die auf die die für die abgelaufene längere Vertragsdauer <strong>Versicherung</strong>szeit eingeräumten entfallende Prämiennachlässe anteilige Prämie. Dem mie. (Dauerrabatt) mie. Der Versicherer Versicherer nach gebührt zu verzichtet, verrechnen. die auf die die für die abgelaufene längere Vertragsdauer <strong>Versicherung</strong>szeit eingeräumten entfallende Prämiennachlässe anteilige Prä- (Dauerrabatt) nach zu verrechnen. 3.2. Der (Dauerrabatt) mie. Dem Der Versicherer Versicherer gebührt Versicherer nach kann zu verzichtet, die auf zum verrechnen. die die für die abgelaufene längere Vertragsdauer <strong>Versicherung</strong>szeit eingeräumten entfallende Prämiennachlässe anteilige Prä- (Dauerrabatt) nach zu verrechnen. 3.2. Der (Dauerrabatt) mie. Versicherer Der Versicherer nach kann zu verzichtet, zum verrechnen. Schutz die der für die Versichertengemeinschaft längere Vertragsdauer eingeräumten vor überdurchschnittlicher Prämiennachlässe oder 3.2. Der ungerechtfertigter (Dauerrabatt) ungerechtfertigter Versicherer nach kann Inanspruchnahme zu zum verrechnen. Schutz der der Versichertengemeinschaft <strong>Versicherung</strong> kündigen, vor wenn überdurchschnittlicher oder 3.2. Der ungerechtfertigter Versicherer kann Inanspruchnahme zum Schutz der der Versichertengemeinschaft <strong>Versicherung</strong> kündigen, vor wenn überdurchschnittlicher oder 3.2. Der ungerechtfertigter Versicherer kann Inanspruchnahme zum Schutz der der Versichertengemeinschaft <strong>Versicherung</strong> kündigen, vor wenn überdurchschnittlicher oder 3.2. Der 17 ungerechtfertigter Versicherer kann Inanspruchnahme zum Schutz der der Versichertengemeinschaft <strong>Versicherung</strong> kündigen, vor wenn überdurchschnittlicher oder 17 17 ungerechtfertigter Inanspruchnahme der <strong>Versicherung</strong> kündigen, wenn 17 17 17 17 <strong>VVD</strong> Vertgl Rechtschutz B211/05/ 17 06.05.2006, 20:37 Uhr