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Vertragsgrundlagen zur Rechtsschutz-Versicherung - VVD

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2.3. Erweiterte Deckung zu 2.2.<br />

Der <strong>Versicherung</strong>sschutz umfasst auch die Kosten von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden.<br />

3. Wartefrist<br />

28<br />

Für <strong>Versicherung</strong>sfälle, die vor Ablauf von drei Monaten ab dem vereinbarten <strong>Versicherung</strong>sbeginn<br />

eintreten, besteht kein <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />

Artikel 22<br />

Allgemeiner Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong><br />

Der <strong>Versicherung</strong>sschutz erstreckt sich je nach Vereinbarung auf den Privat-, Berufs- und/oder Betriebsbereich.<br />

1. Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz haben<br />

1.1. im Privat- und Berufsbereich<br />

der <strong>Versicherung</strong>snehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder<br />

Lebensgefährte und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder;<br />

Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />

leben) für eigene Rechtsangelegenheiten.<br />

Nach Erreichen der Volljährigkeit bleiben die Kinder bis <strong>zur</strong> Vollendung des 25. Lebensjahres<br />

versichert, wenn sie mit dem <strong>Versicherung</strong>snehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Nach Vollendung<br />

des 25. Lebensjahres bleiben die Kinder versichert, wenn sie mit dem <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />

in häuslicher Gemeinschaft leben und der <strong>Versicherung</strong>snehmer bzw. der mit ihm in häuslicher<br />

Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte für sie nachweislich Familienbeihilfe<br />

bezieht.<br />

Der <strong>Versicherung</strong>sschutz für den Ehegatten/Lebensgefährten und die Kinder endet mit dem<br />

Wegfall der Voraussetzungen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />

1.2. im Betriebsbereich<br />

der <strong>Versicherung</strong>snehmer für Rechtsangelegenheiten des versicherten Betriebes.<br />

2. Was ist versichert?<br />

Der <strong>Versicherung</strong>sschutz umfasst die Kosten für eine mündliche Rechtsauskunft durch einen vom<br />

Versicherer ausgewählten Rechtsanwalt oder Notar sowie ein erstmaliges Anwaltschreiben.<br />

Die Kosten für ein erstmaliges Anwaltschreiben werden bis maximal 0,07 Prozent der <strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

übernommen. Die Rechtsauskunft kann sich auf Fragen aus allen Gebieten des<br />

europäischen Rechtes, ausgenommen Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgabenrecht beziehen.<br />

Bezieht sich die gewünschte Beratung auf beim selben Versicherer bestehende <strong>Versicherung</strong>sverträge,<br />

übernimmt der Versicherer die Kosten eines vom <strong>Versicherung</strong>snehmer frei<br />

gewählten Rechtsanwaltes, der seinen Sitz im allgemeinen Gerichtsstand des <strong>Versicherung</strong>snehmers<br />

hat.<br />

Eine Beratung kann vom <strong>Versicherung</strong>snehmer höchstens einmal monatlich, ein erstmaliges Anwaltschreiben<br />

einmal im Kalenderjahr, in Anspruch genommen werden.<br />

3. Was gilt als <strong>Versicherung</strong>sfall?<br />

Als <strong>Versicherung</strong>sfall gilt eine bereits eingetretene oder bevorstehende Änderung in den rechtlichen<br />

Verhältnissen des <strong>Versicherung</strong>snehmers, die eine Beratung notwendig macht.

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