Vertragsgrundlagen zur Rechtsschutz-Versicherung - VVD
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2.3. Erweiterte Deckung zu 2.2.<br />
Der <strong>Versicherung</strong>sschutz umfasst auch die Kosten von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden.<br />
3. Wartefrist<br />
28<br />
Für <strong>Versicherung</strong>sfälle, die vor Ablauf von drei Monaten ab dem vereinbarten <strong>Versicherung</strong>sbeginn<br />
eintreten, besteht kein <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />
Artikel 22<br />
Allgemeiner Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong><br />
Der <strong>Versicherung</strong>sschutz erstreckt sich je nach Vereinbarung auf den Privat-, Berufs- und/oder Betriebsbereich.<br />
1. Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz haben<br />
1.1. im Privat- und Berufsbereich<br />
der <strong>Versicherung</strong>snehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder<br />
Lebensgefährte und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder;<br />
Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />
leben) für eigene Rechtsangelegenheiten.<br />
Nach Erreichen der Volljährigkeit bleiben die Kinder bis <strong>zur</strong> Vollendung des 25. Lebensjahres<br />
versichert, wenn sie mit dem <strong>Versicherung</strong>snehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Nach Vollendung<br />
des 25. Lebensjahres bleiben die Kinder versichert, wenn sie mit dem <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />
in häuslicher Gemeinschaft leben und der <strong>Versicherung</strong>snehmer bzw. der mit ihm in häuslicher<br />
Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte für sie nachweislich Familienbeihilfe<br />
bezieht.<br />
Der <strong>Versicherung</strong>sschutz für den Ehegatten/Lebensgefährten und die Kinder endet mit dem<br />
Wegfall der Voraussetzungen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />
1.2. im Betriebsbereich<br />
der <strong>Versicherung</strong>snehmer für Rechtsangelegenheiten des versicherten Betriebes.<br />
2. Was ist versichert?<br />
Der <strong>Versicherung</strong>sschutz umfasst die Kosten für eine mündliche Rechtsauskunft durch einen vom<br />
Versicherer ausgewählten Rechtsanwalt oder Notar sowie ein erstmaliges Anwaltschreiben.<br />
Die Kosten für ein erstmaliges Anwaltschreiben werden bis maximal 0,07 Prozent der <strong>Versicherung</strong>ssumme<br />
übernommen. Die Rechtsauskunft kann sich auf Fragen aus allen Gebieten des<br />
europäischen Rechtes, ausgenommen Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgabenrecht beziehen.<br />
Bezieht sich die gewünschte Beratung auf beim selben Versicherer bestehende <strong>Versicherung</strong>sverträge,<br />
übernimmt der Versicherer die Kosten eines vom <strong>Versicherung</strong>snehmer frei<br />
gewählten Rechtsanwaltes, der seinen Sitz im allgemeinen Gerichtsstand des <strong>Versicherung</strong>snehmers<br />
hat.<br />
Eine Beratung kann vom <strong>Versicherung</strong>snehmer höchstens einmal monatlich, ein erstmaliges Anwaltschreiben<br />
einmal im Kalenderjahr, in Anspruch genommen werden.<br />
3. Was gilt als <strong>Versicherung</strong>sfall?<br />
Als <strong>Versicherung</strong>sfall gilt eine bereits eingetretene oder bevorstehende Änderung in den rechtlichen<br />
Verhältnissen des <strong>Versicherung</strong>snehmers, die eine Beratung notwendig macht.