Vertragsgrundlagen zur Rechtsschutz-Versicherung - VVD
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Örtlicher – auch auf Geltungsbereich:<br />
Flug- und Schiffsreisen innerhalb der äußeren Grenzen dieses Geltungsbereiches – eintreten,<br />
wenn auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in diesem Geltungsbereich erfolgt.<br />
1. <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für <strong>Versicherung</strong>sfälle, die in Europa (im geographischen Sinn), den<br />
außereuropäischen 2. Im Allgemeinen Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> Mittelmeeranrainerstaaten, im Betriebsbereich auf den Kanarischen (Artikel 23.2.3), Inseln, im Madeira <strong>Rechtsschutz</strong> und den für Azoren, Grund-<br />
– auch stückseigentum auf Flug- und und Schiffsreisen Miete (Artikel innerhalb 24) und im der <strong>Rechtsschutz</strong> äußeren Grenzen aus Erb- dieses und Geltungsbereiches Familienrecht (Artikel – ein- 25)<br />
treten, – auch besteht wenn auf <strong>Versicherung</strong>sschutz, Flug- auch und die Wahrnehmung Schiffsreisen wenn innerhalb rechtlicher der <strong>Versicherung</strong>sfall der Interessen äußeren in Grenzen im diesem Geltungsbereich dieses Geltungsbereich Geltungsbereiches gemäß erfolgt. Pkt. 1 eintritt, – ein-<br />
– auch die treten, Wahrnehmung auf wenn Flug- auch und die rechtlicher Schiffsreisen Wahrnehmung Interessen innerhalb rechtlicher jedoch der äußeren in Interessen Österreich Grenzen in diesem erfolgt dieses und Geltungsbereich Geltungsbereiches dafür die Zuständigkeit erfolgt. – ein-<br />
eines treten, staatlichen wenn auch österreichischen die Wahrnehmung Gerichtes rechtlicher oder einer Interessen österreichischen in diesem Geltungsbereich Verwaltungsbehörde erfolgt. gege-<br />
2. 2. Im ben Im Allgemeinen ist. Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> im Betriebsbereich (Artikel 23.2.3), im <strong>Rechtsschutz</strong> Basis Vertrags-Rechts- für Grundschutz<br />
2. stückseigentum Im Allgemeinen im Betriebsbereich Vertrags-<strong>Rechtsschutz</strong> und Miete (Art. (Artikel 23.2.4.), 24) im im und <strong>Rechtsschutz</strong> Betriebsbereich im <strong>Rechtsschutz</strong> für Grundstückseigentum (Artikel aus 23.2.3), Erb- und im Familienrecht <strong>Rechtsschutz</strong> und Miete (Artikel für Grund- 25) 24)<br />
und stückseigentum besteht im <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>Versicherung</strong>sschutz, und aus Miete Erb- (Artikel und wenn Familienrecht 24) der und <strong>Versicherung</strong>sfall im <strong>Rechtsschutz</strong> (Artikel 25) im besteht aus Geltungsbereich Erb- <strong>Versicherung</strong>sschutz, und Familienrecht gemäß Pkt. (Artikel wenn 1 eintritt, 25) der<br />
<strong>Versicherung</strong>sfall besteht die Wahrnehmung <strong>Versicherung</strong>sschutz, im Geltungsbereich rechtlicher wenn Interessen gemäß der <strong>Versicherung</strong>sfall jedoch Pkt. 1 in eintritt, Österreich die im Geltungsbereich Wahrnehmung erfolgt und dafür rechtlicher gemäß die Zuständigkeit<br />
Pkt. Interessen 1 eintritt,<br />
jedoch<br />
Sachliche die eines Wahrnehmung in staatlichen Österreich<br />
Begrenzung<br />
österreichischen erfolgt rechtlicher des<br />
und<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutzes:<br />
dafür Interessen Gerichtes die Zuständigkeit jedoch oder einer in Österreich eines österreichischen staatlichen erfolgt und österreichischen Verwaltungsbehörde dafür die Zuständigkeit Gerichtes gege-<br />
oder eines ben einer ist. staatlichen österreichischen österreichischen Verwaltungsbehörde Gerichtes oder gegeben einer ist. österreichischen Verwaltungsbehörde gege-<br />
Alle ben denkbaren ist. Schadenfälle können naturgemäß nicht unter <strong>Versicherung</strong>sschutz gestellt werden. Wir<br />
bitten daher um Verständnis, dass auch im Rahmen der <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung derartige Einschränkungen<br />
bestehen (siehe Art. 7 der ARB 2006 sowie die in den Besonderen Bestimmungen angeführten<br />
Sachliche Ausschlußgründe). Begrenzung des <strong>Versicherung</strong>sschutzes:<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutzes:<br />
Sachliche Höchstgrenze Begrenzung der Leistung des des <strong>Versicherung</strong>sschutzes:<br />
Versicherers bildet die vereinbarte <strong>Versicherung</strong>ssumme.<br />
Alle denkbaren denkbaren Schadenfälle Schadenfälle können naturgemäß nicht unter unter <strong>Versicherung</strong>sschutz gestellt gestellt werden. werden. Wir<br />
Wir Alle bitten bitten denkbaren daher daher um Schadenfälle Verständnis, um Verständnis, dass können dass auch naturgemäß auch im Rahmen im Rahmen nicht der <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung unter der <strong>Versicherung</strong>sschutz <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung derartige gestellt derartige werden. EinschränEin- Wir<br />
bitten kungen<br />
Wichtige daher bestehen<br />
Hinweise:<br />
schränkungen um bestehen Verständnis, (siehe (siehe Art. 7 dass der Art. auch ARB 7 der 2006 im ARB Rahmen sowie 2008 der die sowie in <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung den die Besonderen in den Besonderen Bestimmungen derartige Bestimmungen angeführten Einschränangeführtenkungen Ausschlußgründe). bestehen Ausschlußgründe). (siehe Art. 7 der ARB 2006 sowie die in den Besonderen Bestimmungen angeführten<br />
Ausschlußgründe).<br />
Höchstgrenze<br />
Um etwaige Deckungsprobleme<br />
der Leistung des Versicherers<br />
von vornherein<br />
bildet<br />
zu<br />
die<br />
vermeiden,<br />
vereinbarte<br />
bitten<br />
<strong>Versicherung</strong>ssumme.<br />
wir Sie, folgendes zu beachten:<br />
Höchstgrenze der Leistung des Versicherers bildet die vereinbarte <strong>Versicherung</strong>ssumme.<br />
Höchstgrenze der Leistung des Versicherers bildet die vereinbarte <strong>Versicherung</strong>ssumme.<br />
– informieren Sie uns stets von wesentlichen Veränderungen (z.B. neues Kennzeichen bei Fahrzeug-<br />
Wichtige wechsel, Hinweise: Wohnsitzwechsel, Änderung der Beschäftigtenanzahl bei Betriebs-<strong>Rechtsschutz</strong>).<br />
Wichtige Hinweise:<br />
Um – eine etwaige Anwaltseinschaltung Deckungsprobleme kann von ausschließlich vornherein zu durch vermeiden, uns erfolgen, bitten obwohl wir Sie, es folgendes Ihnen in zu den beachten: meisten<br />
Um Sparten etwaige freisteht, Deckungsprobleme einen Anwalt von namhaft vornherein zu machen, zu vermeiden, der nach Scheitern bitten wir unserer Sie, folgendes Bemühungen zu beachten: einge-<br />
– informieren schaltet werden Sie uns soll. stets Beim von Allgemeinen wesentlichen Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong> Veränderungen (z.B. entfällt neues Ihr Kennzeichen Vorschlagsrecht; bei Fahrzeug- ein ver-<br />
– informieren wechsel,sierter Anwalt Wohnsitzwechsel, Sie wird uns von stets uns von erforderlichenfalls Änderung wesentlichen der Beschäftigtenanzahl Veränderungen ausgewählt. (z.B. neues bei Betriebs-<strong>Rechtsschutz</strong>).<br />
Kennzeichen bei Fahrzeugwechsel,<br />
Wohnsitzwechsel, Änderung der Beschäftigtenanzahl bei Betriebs-<strong>Rechtsschutz</strong>).<br />
– Die eine Leistung Anwaltseinschaltung im Rahmen kann der <strong>Versicherung</strong>ssumme ausschließlich durch uns bleibt erfolgen, auch bei obwohl steigenden es Ihnen Kosten in den im meisten vollen<br />
– eine Sparten Umfang Anwaltseinschaltung freisteht, gewährleistet, einen Anwalt die kann Prämie namhaft ausschließlich und zu die machen, <strong>Versicherung</strong>ssumme durch der uns nach erfolgen, Scheitern obwohl unterliegen unserer es Ihnen Bemühungen jenen in Erhöhungen<br />
den meisten einge-<br />
Sparten schaltet oder Verminderungen, werden freisteht, soll. einen Beim die Anwalt Allgemeinen sich namhaft aus dem Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong> zu Index machen, der Verbraucherpreise der nach Scheitern entfällt ergeben. unserer Ihr Vorschlagsrecht; Bemühungen Der <strong>Versicherung</strong>s- ein eingeverschaltetsierternehmer Anwalt werden ist berechtigt, wird soll. von Beim diese uns Allgemeinen erforderlichenfalls Wertanpassung Beratungs-<strong>Rechtsschutz</strong> unter ausgewählt. Einhaltung einer entfällt einmonatigen Ihr Vorschlagsrecht; Kündigungsfrist ein versierter<br />
<strong>zur</strong> nächsten Anwalt Hauptfälligkeit wird von uns erforderlichenfalls zu kündigen. Die Leistung ausgewählt. reduziert sich dann verhältnismäßig.<br />
– Die Leistung im Rahmen der <strong>Versicherung</strong>ssumme bleibt auch bei steigenden Kosten im vollen<br />
– Die Umfang Leistung gewährleistet, im Rahmen die der Prämie <strong>Versicherung</strong>ssumme und die <strong>Versicherung</strong>ssumme bleibt auch bei unterliegen steigenden jenen Kosten Erhöhungen im vollen<br />
Verhalten Umfang oder Verminderungen,<br />
im gewährleistet, <strong>Versicherung</strong>sfall:<br />
die die sich Prämie aus dem und Index die <strong>Versicherung</strong>ssumme der Verbraucherpreise unterliegen ergeben. Der jenen <strong>Versicherung</strong>s-<br />
Erhöhungen<br />
oder nehmer Verminderungen, ist berechtigt, diese die sich Wertanpassung aus dem Index unter der Verbraucherpreise Einhaltung einer einmonatigen ergeben. Der Kündigungsfrist<br />
<strong>Versicherung</strong>s-<br />
– Melden nehmer <strong>zur</strong> nächsten<br />
Sie ist berechtigt, uns<br />
Hauptfälligkeit<br />
jedes Ereignis diese Wertanpassung zu<br />
prompt<br />
kündigen.<br />
und<br />
Die<br />
möglichst unter Leistung Einhaltung umfassend,<br />
reduziert einer sich<br />
damit einmonatigen dann<br />
wir Ihnen<br />
verhältnismäßig.<br />
besser Kündigungsfrist <strong>zur</strong> Seite<br />
<strong>zur</strong> stehen nächsten können. Hauptfälligkeit Beachten Sie zu dabei, kündigen. dass Die eine Leistung etwaige reduziert Kostenübernahme sich dann erst verhältnismäßig.<br />
ab Vorliegen<br />
Ihrer Schadensmeldung erfolgen kann.<br />
Verhalten im <strong>Versicherung</strong>sfall:<br />
Verhalten – Übermitteln im <strong>Versicherung</strong>sfall:<br />
Sie uns Ladungen, Bescheide innerhalb der meist nur sehr kurzen gesetzlichen Fristen.<br />
– Melden Sie uns jedes Ereignis prompt und möglichst umfassend, damit wir Ihnen besser <strong>zur</strong> Seite<br />
– Zuständige Melden stehen können. Sie <strong>Versicherung</strong>saufsichtsbehörde:<br />
uns jedes Beachten Ereignis Sie dabei, prompt dass und eine möglichst etwaige umfassend, Kostenübernahme damit wir Ihnen erst ab besser Vorliegen <strong>zur</strong> Seite<br />
stehen Ihrer Schadensmeldung können. Beachten erfolgen Sie dabei, kann. dass eine etwaige Kostenübernahme erst ab Vorliegen<br />
Finanzmarktaufsicht, Ihrer Schadensmeldung 1020 Wien, erfolgen Praterstraße kann. 23<br />
– Übermitteln Sie uns Ladungen, Bescheide innerhalb der meist nur sehr kurzen gesetzlichen Fristen.<br />
– Übermitteln Sie uns Ladungen, Bescheide innerhalb der meist nur sehr kurzen gesetzlichen Fristen.<br />
Zuständige <strong>Versicherung</strong>saufsichtsbehörde:<br />
Zuständige <strong>Versicherung</strong>saufsichtsbehörde:<br />
Finanzmarktaufsicht, 1020 Wien, Praterstraße 23<br />
Finanzmarktaufsicht, 1020 Wien, Praterstraße 23<br />
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