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Vortrag Bewirtschaftungsvertrag Zettel KBV BC-Sig Marbach 5.02 ...

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Zuständigkeit des<br />

Landwirtschaftsgerichts<br />

Meinungsverschiedenheiten über Landpachtverträge werden gemäß<br />

dem LWVG =Gesetz über das gerichtliche Verfahren in<br />

Landwirtschaftssachen dem Landwirtschaftsgericht zugewiesen.<br />

Zuständig ist das Amtsgericht Biberach als Landwirtschaftsgericht<br />

Landwirtschaftsgerich<br />

Besetzung: 3 Personen<br />

1 Richter (als Vorsitzender) und 2 ehrenamtliche<br />

Richter (= 2 Bauern, Haupt- Haupt oder Nebenerwerb, zur<br />

Einbringung des Sachverstandes)

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