1. Gebäudereinigung
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Ausschreibung Leistungsverzeichnis BIG direkt gesund<br />
<strong>Gebäudereinigung</strong><br />
Erkennt der Auftragnehmer, dass er dieser Verpflichtung vorübergehend nicht nachkommen kann, so<br />
hat er dies dem Auftraggeber unter Darlegung der ursächlichen Gründe unverzüglich mitzuteilen und<br />
die wahrscheinliche Dauer der Verzögerung anzugeben. Ferner hat er den Auftraggeber über die von<br />
ihm getroffenen Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache und Verringerung ihrer Auswirkungen zu<br />
unterrichten. Sind zusätzliche Aufwendungen oder Kosten erforderlich, um die vereinbarten<br />
Leistungstermine einzuhalten, gehen diese Kosten zu Lasten des Auftragnehmers und sind mit den<br />
vereinbarten Einheitspreisen abgegolten.<br />
Der Auftragnehmer ist für Beanstandung an der Auftragsausführung und die Kosten für erforderlich<br />
werdende Änderungen, die sich aus den Beanstandungen ergeben, verantwortlich. Alle Aufträge<br />
werden in eigener Verantwortung des Auftragnehmers abgewickelt.<br />
Im Fall einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer<br />
eine Frist von zwei Werktagen (Unterhaltsreinigung) bzw. einer (1) Woche (Glasreinigung) zur<br />
Nachbesserung zu setzen. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Nachbesserung nicht<br />
fristgerecht nach oder schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl<br />
berechtigt, die vereinbarten Entgelte angemessen herabzusetzen oder einen Dritten zur Behebung<br />
der Mängel zu beauftragen. Bei Sonderbeauftragungen ist eine Fristsetzung aufgrund des<br />
termingebundenen Leistungsinteresses nicht erforderlich; der Auftraggeber ist bei nicht<br />
vertragsgemäßer Erfüllung unmittelbar zur Selbstvornahme berechtigt. Die Kosten für eine<br />
Selbstvornahme bzw. Einschaltung eines Dritten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.<br />
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer Änderungen der beauftragten Leistung auch nach<br />
Aufnahme der Arbeiten zu verlangen. Soweit hierdurch Mehrkosten oder Terminverschiebungen<br />
gegenüber dem ursprünglichen Auftrag absehbar sind, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber vor<br />
Arbeitsaufnahme der Änderungen auf diese Folgen hinzuweisen und den geschätzten Mehraufwand,<br />
so weit ein solcher anfällt, mitzuteilen. Besteht der Auftraggeber weiterhin auf der von ihm geforderten<br />
Änderung, so hat der Auftraggeber einer entsprechenden Terminänderung zuzustimmen bzw. dem<br />
Auftragnehmer die angemessenen Mehrkosten zu erstatten.<br />
Die Einweisung, Terminplanung, Anleitung und Beaufsichtigung seiner Mitarbeiter obliegt<br />
ausschließlich dem Auftragnehmer. Weisungen oder Beanstandungen bezüglich der<br />
Auftragsdurchführung werden grundsätzlich an den Auftragnehmer und nicht an dessen Arbeitnehmer<br />
gerichtet, etwas anderes gilt nur zur Vermeidung von Schäden oder Gefahren. Bei Reklamationen<br />
oder Schäden, besonders wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Leistungen, wird der<br />
Auftragnehmer umgehend mündlich, bei größeren Mängelrügen schriftlich unterrichtet.<br />
Zur Beurteilung der Reinigungsqualität behält sich der Auftraggeber eine sporadische Prüfung der<br />
Räumlichkeiten, die gemeinsam mit der Projektleitung durchgeführt werden, vor. Die Auswahl der<br />
Räume erfolgt individuell durch den Auftraggeber.<br />
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