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1. Gebäudereinigung

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Ausschreibung Leistungsverzeichnis BIG direkt gesund<br />

<strong>Gebäudereinigung</strong><br />

Erkennt der Auftragnehmer, dass er dieser Verpflichtung vorübergehend nicht nachkommen kann, so<br />

hat er dies dem Auftraggeber unter Darlegung der ursächlichen Gründe unverzüglich mitzuteilen und<br />

die wahrscheinliche Dauer der Verzögerung anzugeben. Ferner hat er den Auftraggeber über die von<br />

ihm getroffenen Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache und Verringerung ihrer Auswirkungen zu<br />

unterrichten. Sind zusätzliche Aufwendungen oder Kosten erforderlich, um die vereinbarten<br />

Leistungstermine einzuhalten, gehen diese Kosten zu Lasten des Auftragnehmers und sind mit den<br />

vereinbarten Einheitspreisen abgegolten.<br />

Der Auftragnehmer ist für Beanstandung an der Auftragsausführung und die Kosten für erforderlich<br />

werdende Änderungen, die sich aus den Beanstandungen ergeben, verantwortlich. Alle Aufträge<br />

werden in eigener Verantwortung des Auftragnehmers abgewickelt.<br />

Im Fall einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer<br />

eine Frist von zwei Werktagen (Unterhaltsreinigung) bzw. einer (1) Woche (Glasreinigung) zur<br />

Nachbesserung zu setzen. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Nachbesserung nicht<br />

fristgerecht nach oder schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl<br />

berechtigt, die vereinbarten Entgelte angemessen herabzusetzen oder einen Dritten zur Behebung<br />

der Mängel zu beauftragen. Bei Sonderbeauftragungen ist eine Fristsetzung aufgrund des<br />

termingebundenen Leistungsinteresses nicht erforderlich; der Auftraggeber ist bei nicht<br />

vertragsgemäßer Erfüllung unmittelbar zur Selbstvornahme berechtigt. Die Kosten für eine<br />

Selbstvornahme bzw. Einschaltung eines Dritten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.<br />

Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer Änderungen der beauftragten Leistung auch nach<br />

Aufnahme der Arbeiten zu verlangen. Soweit hierdurch Mehrkosten oder Terminverschiebungen<br />

gegenüber dem ursprünglichen Auftrag absehbar sind, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber vor<br />

Arbeitsaufnahme der Änderungen auf diese Folgen hinzuweisen und den geschätzten Mehraufwand,<br />

so weit ein solcher anfällt, mitzuteilen. Besteht der Auftraggeber weiterhin auf der von ihm geforderten<br />

Änderung, so hat der Auftraggeber einer entsprechenden Terminänderung zuzustimmen bzw. dem<br />

Auftragnehmer die angemessenen Mehrkosten zu erstatten.<br />

Die Einweisung, Terminplanung, Anleitung und Beaufsichtigung seiner Mitarbeiter obliegt<br />

ausschließlich dem Auftragnehmer. Weisungen oder Beanstandungen bezüglich der<br />

Auftragsdurchführung werden grundsätzlich an den Auftragnehmer und nicht an dessen Arbeitnehmer<br />

gerichtet, etwas anderes gilt nur zur Vermeidung von Schäden oder Gefahren. Bei Reklamationen<br />

oder Schäden, besonders wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Leistungen, wird der<br />

Auftragnehmer umgehend mündlich, bei größeren Mängelrügen schriftlich unterrichtet.<br />

Zur Beurteilung der Reinigungsqualität behält sich der Auftraggeber eine sporadische Prüfung der<br />

Räumlichkeiten, die gemeinsam mit der Projektleitung durchgeführt werden, vor. Die Auswahl der<br />

Räume erfolgt individuell durch den Auftraggeber.<br />

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