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1. Gebäudereinigung

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Ausschreibung Leistungsverzeichnis BIG direkt gesund<br />

<strong>Gebäudereinigung</strong><br />

3.3.3.3 Haftende Verschmutzung<br />

Haftende Verschmutzungen sind Verschmutzungen, die an Oberflächen haften bzw. kleben, wie z.B.:<br />

Fingerabdrücke, Fette, Reinigungsmittelrückstände, Kaffeeflecken etc.<br />

3.3.4 Reinigungszeit<br />

Der Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass seine Arbeitnehmer die üblichen Geschäftszeiten<br />

des Auftraggebers bei der Durchführung ihrer Tätigkeit beachten. Die Reinigungszeit ist werktäglich<br />

von 17:30 – 2<strong>1.</strong>30 Uhr. Saug-Tätigkeiten sind grundsätzlich erst ab 19:00 Uhr durchzuführen.<br />

Die mit Reinigungstätigkeiten beauftragten Arbeitnehmer des Auftragnehmers haben das Gebäude bis<br />

spätestens 21:45 Uhr zu verlassen, da ab diesem Zeitpunkt die Alarmanlage aktiviert wird.<br />

3.3.5 Unterhaltsreinigung (pauschal)<br />

Unter Unterhaltsreinigung versteht man sämtliche Reinigungsvorgänge die sich in definierten Zyklen<br />

wiederholen. Bei der ergebnisorientierten Reinigung zählt nicht die Häufigkeit einer Reinigung,<br />

sondern das Ergebnis der Reinigung. Zur Unterhaltsreinigung gehört die Entfernung sämtlicher<br />

Verschmutzungsarten. Die Unterhaltsreinigung ist so durchzuführen, dass eine Grundreinigung nicht<br />

notwendig ist bzw. wird.<br />

Der Unterhaltsreinigung unterliegen sämtliche Flächen wie in Anlage 4.2 festgelegt. Hierzu zählen<br />

zusätzlich auch die Treppenstufen in den Erschließungskernen. Die Reinigungszyklen und die<br />

durchzuführenden Arbeiten sind in Anlage 4.1 festgelegt. Die Termine werden zwischen der BIG und<br />

der Auftragnehmer abgestimmt.<br />

Ein Teil der Unterhaltsreinigung ist auch die Sichtreinigung. Hierbei werden Verschmutzungen an<br />

Objekten entfernt, auch wenn dies gemäß Zyklus nicht vorgesehen ist. Die Verantwortung für die<br />

Veranlassung liegt unter dem Aspekt der Qualitätssicherung beim Projektleiter. Die Sichtreinigung ist<br />

durch den Bieter entsprechend in die Einheitspreise der Unterhaltreinigung einzurechnen.<br />

Ergebnis der Reinigung muss sein, dass keine der unter Punkt 3.3.3 genannten Verschmutzungsarten<br />

auf keinem der Objekte gefunden wird.<br />

Bodenflächen einschließlich Treppen sind entsprechend des Bodenbelages und des<br />

Verschmutzungsgrades unter Verwendung von Wischgeräten mit Reinigungstextilien,<br />

Nasswischmopp, Breitwischgeräten mit folgenden Reinigungsmitteln zu reinigen:<br />

• Feuchtwischen<br />

Beim Feuchtwischen (staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder<br />

präparierten Reinigungstextilien) ist lose aufliegender Feinschmutz (Staub, Flaum) und in<br />

geringerem Umfang auch aufliegender Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Flaschen,<br />

Zigarettenstummel etc.) mit anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis<br />

zu beseitigen. Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz,<br />

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