1. Gebäudereinigung
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Ausschreibung Leistungsverzeichnis BIG direkt gesund<br />
<strong>Gebäudereinigung</strong><br />
3.<strong>1.</strong>4 Betriebsmittel, Gerätschaften und Verbrauchsmaterialien<br />
Betriebsmittel und Gerätschaften<br />
Alle erforderlichen Arbeitsmittel (Maschinen und Geräte sowie Reinigungs- und Pflegematerialien,<br />
auch Desinfektionsmittel und Arbeitsschutzkleidung) stellt der Auftragnehmer. Die verwendeten<br />
Arbeitsmittel müssen geeignet sein, Pflege und Werterhaltung der zu reinigenden Objekte zu<br />
gewährleisten. Maschinen und Geräte müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Auf<br />
keinen Fall dürfen Arbeitsmittel verwendet werden, die Schäden an Einrichtungsgegenständen und<br />
Bauteilen verursachen oder Personen gefährden können; die Beachtung und Einhaltung der<br />
einschlägigen gesetzlichen Anforderungen einschließlich der Sicherheits- und<br />
Unfallverhütungsvorschriften ist Sache des Auftragnehmers.<br />
Der Auftragnehmer informiert die BIG über Art und Spezifizierung der zum Einsatz kommenden<br />
Maschinen und Gerätschaften. Der Auftragnehmer gewährleistet einen ständigen betriebsicheren<br />
Zustand der Gerätschaften. Dies beinhaltet die auch die gesetzlich vorgeschriebene meist jährliche<br />
Aktualisierung der Prüfsiegel.<br />
Die durch die Einheitspreise vergüteten Leistungen umfassen die Bereitstellung sämtlicher<br />
Arbeitskräfte, Arbeitszeitkosten, An- und Abfahrten, Betriebsmittel und die erforderlichen<br />
Gerätschaften (wie Hubsteiger, Kehrmaschine etc.) und sind somit in die Kalkulation einzurechnen. Im<br />
Bereich der Glasreinigung im Innenhof existiert eine Befahranlage. Die Befahranlage wird bauseitig<br />
gestellt. Eine Glasreinigung im Innenhof mittels Hubsteiger o.Ä. ist nicht möglich.<br />
Zur Reinigung dürfen nur Markenmittel eingesetzt werden, deren Eignung durch den Hersteller<br />
und/oder durch Registrierung beim Umweltbundesamt nachgewiesen ist. Die Auswahl der<br />
Reinigungsmittel ist von der BIG freizugeben. Die Reinigungsmittel dürfen die elektrische Leitfähigkeit<br />
der Oberflächen nicht verändern. Für Beschädigungen an Objekten durch ungeeignete<br />
Reinigungsmittel haftet ausschließlich der Auftragnehmer. Im Streitfall liegt die Beweislast ebenfalls<br />
beim Auftragnehmer.<br />
Der Auftragnehmer wird dafür sorgen, dass eine ausreichende Vorratshaltung der erforderlichen<br />
Arbeitsmittel erfolgt. Das Eigentum der gelagerten Artikel liegt beim Auftragnehmer.<br />
Soweit der Auftragnehmer im Ausnahmefall Ausrüstungsgegenstände vom Auftraggeber entleiht, sind<br />
diese nach Gebrauch in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust<br />
haftet der Auftragnehmer.<br />
Der Auftraggeber stellt für die Durchführung der Reinigungsarbeiten unentgeltlich warmes und kaltes<br />
Wasser sowie elektrischen Strom zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat für einen sparsamen<br />
Verbrauch zu sorgen.<br />
Verbrauchsmaterialien<br />
Sämtliche Verbrauchsmaterialien sind vom Auftragnehmer zu stellen und sind mit den angebotenen<br />
Einheitspreisen abgegolten.<br />
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