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1. Gebäudereinigung

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Ausschreibung Leistungsverzeichnis BIG direkt gesund<br />

<strong>Gebäudereinigung</strong><br />

3.<strong>1.</strong>4 Betriebsmittel, Gerätschaften und Verbrauchsmaterialien<br />

Betriebsmittel und Gerätschaften<br />

Alle erforderlichen Arbeitsmittel (Maschinen und Geräte sowie Reinigungs- und Pflegematerialien,<br />

auch Desinfektionsmittel und Arbeitsschutzkleidung) stellt der Auftragnehmer. Die verwendeten<br />

Arbeitsmittel müssen geeignet sein, Pflege und Werterhaltung der zu reinigenden Objekte zu<br />

gewährleisten. Maschinen und Geräte müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Auf<br />

keinen Fall dürfen Arbeitsmittel verwendet werden, die Schäden an Einrichtungsgegenständen und<br />

Bauteilen verursachen oder Personen gefährden können; die Beachtung und Einhaltung der<br />

einschlägigen gesetzlichen Anforderungen einschließlich der Sicherheits- und<br />

Unfallverhütungsvorschriften ist Sache des Auftragnehmers.<br />

Der Auftragnehmer informiert die BIG über Art und Spezifizierung der zum Einsatz kommenden<br />

Maschinen und Gerätschaften. Der Auftragnehmer gewährleistet einen ständigen betriebsicheren<br />

Zustand der Gerätschaften. Dies beinhaltet die auch die gesetzlich vorgeschriebene meist jährliche<br />

Aktualisierung der Prüfsiegel.<br />

Die durch die Einheitspreise vergüteten Leistungen umfassen die Bereitstellung sämtlicher<br />

Arbeitskräfte, Arbeitszeitkosten, An- und Abfahrten, Betriebsmittel und die erforderlichen<br />

Gerätschaften (wie Hubsteiger, Kehrmaschine etc.) und sind somit in die Kalkulation einzurechnen. Im<br />

Bereich der Glasreinigung im Innenhof existiert eine Befahranlage. Die Befahranlage wird bauseitig<br />

gestellt. Eine Glasreinigung im Innenhof mittels Hubsteiger o.Ä. ist nicht möglich.<br />

Zur Reinigung dürfen nur Markenmittel eingesetzt werden, deren Eignung durch den Hersteller<br />

und/oder durch Registrierung beim Umweltbundesamt nachgewiesen ist. Die Auswahl der<br />

Reinigungsmittel ist von der BIG freizugeben. Die Reinigungsmittel dürfen die elektrische Leitfähigkeit<br />

der Oberflächen nicht verändern. Für Beschädigungen an Objekten durch ungeeignete<br />

Reinigungsmittel haftet ausschließlich der Auftragnehmer. Im Streitfall liegt die Beweislast ebenfalls<br />

beim Auftragnehmer.<br />

Der Auftragnehmer wird dafür sorgen, dass eine ausreichende Vorratshaltung der erforderlichen<br />

Arbeitsmittel erfolgt. Das Eigentum der gelagerten Artikel liegt beim Auftragnehmer.<br />

Soweit der Auftragnehmer im Ausnahmefall Ausrüstungsgegenstände vom Auftraggeber entleiht, sind<br />

diese nach Gebrauch in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust<br />

haftet der Auftragnehmer.<br />

Der Auftraggeber stellt für die Durchführung der Reinigungsarbeiten unentgeltlich warmes und kaltes<br />

Wasser sowie elektrischen Strom zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat für einen sparsamen<br />

Verbrauch zu sorgen.<br />

Verbrauchsmaterialien<br />

Sämtliche Verbrauchsmaterialien sind vom Auftragnehmer zu stellen und sind mit den angebotenen<br />

Einheitspreisen abgegolten.<br />

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