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1. Gebäudereinigung

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Ausschreibung Leistungsverzeichnis BIG direkt gesund<br />

<strong>Gebäudereinigung</strong><br />

(Sozialversicherungsnachweis, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis etc.) der im Reinigungsobjekt<br />

eingesetzten Arbeitskräfte vorlegen zu lassen.<br />

In Krankheitsfällen hat der Arbeitnehmer dafür Sorge zu tragen, dass rechtzeitig Ersatz für den<br />

erkrankten Mitarbeiter mobilisiert wird und vor Ort einsatzbereit ist.<br />

Dem Auftraggeber sind Nachweise über die Qualifikation und den Werdegang der einzelnen Personen<br />

zu übergeben (Arbeits-/Ausbildungszeugnisse, Lebenslauf etc.). Grundsätzlich sollten alle im Hause<br />

der BIG eingesetzten Wachkräfte in der Lage sein, sich im Notfall zu verteidigen. Bei der Auswahl der<br />

Wachkräfte hat die BIG ein Mitbestimmungsrecht. Sollte seitens der BIG ein Grund bestehen, dass die<br />

vom Arbeitnehmer für diese Position vorgesehene/n Person nicht für diese Tätigkeit geeignet ist, so<br />

hat der Auftragnehmer die Kraft auszutauschen.<br />

Als gesetzliche Krankenkasse unterliegen sämtliche Akten und mobile Datenspeicher (CD, DVD etc.)<br />

der BIG der höchsten Vertraulichkeitsstufe. Daher ist der BIG von jeder im Hause der BIG<br />

eingesetzten Empfangskraft vor dem erstmaligen Einsatz ein polizeiliches Führungszeugnis<br />

vorzulegen und das Datenschutzformular der BIG zu unterschreiben.<br />

Über die Tätigkeitsbereich Wachdienst hinaus verpflichtet der Auftragnehmer seine Arbeitskräfte:<br />

• keinen Einblick in Akten und Schriftstücke zu nehmen,<br />

• weder Schreibtische, Schränke noch andere Einrichtungsgegenstände zu öffnen,<br />

• Verschwiegenheit über bekannt gewordene dienstliche Vorgänge zu wahren,<br />

• Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, dem Bereich<br />

Betriebsorganisation zu übergeben.<br />

Die Arbeitnehmer des Auftragnehmers sind nicht berechtigt, technische Anlagen der BIG außerhalb<br />

des Empfangtresens und der Wachtätigkeiten in Betrieb zu setzen oder zu benutzen, wie z. B.<br />

Telefone, Kopiergeräte, Telefaxgeräte, Datenterminals.<br />

Der Zutritt zum Standort ist nur mit einem entsprechendem Ausweis bzw. Zutrittsberechtigung<br />

möglich. Die Ausweise stellt die BIG. Der Aufwand beim Auftragnehmer für diese<br />

Beantragung/Verlängerung/Rückgabe der Ausweise ist in den in den genannten Pauschalpreisen des<br />

Auftragnehmers beinhaltet. Grundsätzlich sind die Ausweise/Zutrittsberechtigungen über den<br />

Auftraggeber zu beantragen bzw. genehmigen zu lassen. Änderungen in der Personalplanung, des<br />

Personaleinsatzes sind dem Auftraggeber rechtzeitig mitzuteilen. Die Ausweise sind bei<br />

ausgeschiedenen Wachkräften umgehend zurückzugeben. Gleiches gilt bei Beendigung dieses<br />

Vertrages. Sollte sich herausstellen, dass die Mitarbeiter des Auftragnehmers bei Beschäftigungsende<br />

im Hause der BIG den Ausweis nicht zurückgeben, ist die BIG berechtigt, einen Unkostenbeitrag in<br />

Höhe von EUR 25,-- für jeden Ausweis in Rechnung zu stellen.<br />

Den Arbeitskräften des Auftragnehmers ist es untersagt, Kinder oder nicht mit Wachdiensten<br />

beauftragte Personen ins Haus der BIG mitzubringen.<br />

Die Ausstattung der Wachdienste mit Arbeitskleidung, wie Schuhe, Mäntel, etc. ist vom<br />

Auftragnehmer durchzuführen. Der Auftragnehmer gewährleistet ein einheitliches Erscheinungsbild<br />

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