1. Gebäudereinigung
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Ausschreibung Leistungsverzeichnis BIG direkt gesund<br />
<strong>Gebäudereinigung</strong><br />
Den Arbeitskräften des Auftragnehmers ist es untersagt, Kinder oder nicht mit Reinigungstätigkeiten<br />
beauftragte Personen ins Haus der BIG mitzubringen.<br />
Die Ausstattung der Reinigungskräfte mit Arbeitskleidung, wie Schuhe, Mäntel, etc. ist vom<br />
Auftragnehmer durchzuführen. Der Auftragnehmer gewährleistet ein einheitliches Erscheinungsbild<br />
seiner Reinigungstruppe, d.h. einheitliche Arbeitskleidung mit Firmenlogo. Darüber hinaus ist jede<br />
Reinigungskraft mit einem Namensschild auszustatten.<br />
Der Zutritt zum Standort ist nur mit einem entsprechendem Ausweis bzw. Zutrittsberechtigung<br />
möglich. Die Ausweise stellt die BIG. Der Aufwand beim Auftragnehmer für diese<br />
Beantragung/Verlängerung/Rückgabe der Ausweise ist in den in den genannten Einheitspreisen des<br />
Auftragnehmers beinhaltet. Grundsätzlich sind die Ausweise/Zutrittsberechtigungen über den<br />
Auftraggeber zu beantragen bzw. genehmigen zu lassen. Änderungen in der Personalplanung oder im<br />
Personaleinsatz sind dem Auftraggeber rechtzeitig mitzuteilen. Die Ausweise sind bei<br />
ausgeschiedenen Reinigungskräften umgehend zurückzugeben. Gleiches gilt bei Beendigung dieses<br />
Vertrages.<br />
Sollte sich herausstellen, dass die Mitarbeiter des Auftragnehmers bei Beschäftigungsende im Hause<br />
der BIG den Ausweis nicht zurückgeben, ist die BIG berechtigt, einen Unkostenbeitrag in Höhe von<br />
EUR 25,-- für jeden Ausweis in Rechnung zu stellen.<br />
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers jede Arbeitskraft auszutauschen.<br />
3.2.2 Service-Kraft<br />
Zusätzlich zum oben beschriebenen Reinigungspersonal hat der Auftragnehmer eine Service-Kraft zu<br />
stellen, welche werktäglich von 10:00 – 16:00 Uhr ständig vor Ort ist und Service-Leistungen für die<br />
BIG erbringt. Die Service-Kraft ist grundsätzlich damit beauftragt, die Nassräume der BIG auf<br />
Sauberkeit zu prüfen und bei Bedarf die Verbrauchsgüter aufzufüllen. Darüber hinaus ist die BIG<br />
berechtigt die Service-Kraft mit Sonderaufgaben zu beauftragen. Hier ist insbesondere die<br />
Beseitigung von akuten Verschmutzungen sowie leichtes Catering zu nennen. Zur Entgegennahme<br />
der Aufträge der BIG muss die Service-Kraft während der Anwesenheitszeit jederzeit telefonisch<br />
(mobil) erreichbar sein.<br />
Aufgrund der ständigen Präsenz im Hause der BIG gelten für diese Service-Kraft neben den unter<br />
Punkt 3.2.1 genannten Bedingungen für Reinigungskräfte zusätzlich erhöhte Anforderungen.<br />
Die Service-Kraft muss fließend deutsch sprechen können. Sie muss ein gepflegtes Äußeres<br />
aufweisen, jederzeit höflich und hilfsbereit auftreten, flexibel einsetzbar sein, serviceorientiert arbeiten<br />
und Zeitabläufe eigenständig planen können.<br />
Bei der Auswahl der Service-Kraft hat die BIG ein Mitbestimmungsrecht. Sollte seitens der BIG ein<br />
Grund bestehen, dass die vom Arbeitnehmer für diese Position vorgesehene/n Person nicht für diese<br />
Tätigkeit geeignet ist, so hat der Auftragnehmer die Kraft auszutauschen.<br />
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