bvkm.aktuell Nr. 1 - Bundesverband für körper
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vkm.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>.1/2012, Februar <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und<br />
mehrfachbehinderte Menschen e. V.<br />
E-Mail: info@<strong>bvkm</strong>.de www.<strong>bvkm</strong>.de<br />
Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
lange haben wir auf einen ersten Entwurf zur<br />
Reform der Pflegeversicherung gewartet. Nun<br />
liegt er vor und er ist zumindest aus der Sicht<br />
behinderter Menschen eine große Enttäuschung.<br />
Dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />
nicht umgesetzt wird, war zu erwarten.<br />
Dass aber die angekündigte Flexibilisierung<br />
und die Leistungsausweitung <strong>für</strong> Menschen<br />
mit eingeschränkter Alltagskompetenz<br />
an pflegebedürftigen behinderten Menschen<br />
vorbei gehen, ist mehr als enttäuschend. Der<br />
Versuch, behinderte Menschen, die auf Leistungen<br />
der Eingliederungshilfe angewiesen sind, nun auch im ambulanten<br />
Bereich von Leistungen der Pflegeversicherung auszuschließen, wird<br />
in der Praxis zu Streitigkeiten zwischen der Pflegeversicherung und der<br />
Sozialhilfe führen. Es ist zu be<strong>für</strong>chten, dass sie auf dem Rücken der Betroffenen<br />
ausgetragen werden. Einzelheiten dazu finden Sie in diesem<br />
Heft.<br />
Nichts werden Sie zur ebenfalls seit langer Zeit angekündigten Reform<br />
der Eingliederungshilfe finden. Es gibt nichts Neues, außer, dass es nichts<br />
Neues gibt. Bund und Länder können sich nicht auf die Einschätzung der<br />
Finanzierungsrisiken des Reformvorhabens verständigen. Auch sind offensichtlich<br />
zentrale Regelungen im Detail zwischen den Beteiligten umstritten.<br />
Die Zeit läuft und es stellt sich die Frage, ob es nicht besser wäre,<br />
wenn in der nächsten Legislaturperiode eine neue Regierung einen neuen<br />
Anlauf zur Reform unternähme.<br />
Ganz besonders hinweisen möchte ich Sie auf die Veranstaltung des<br />
<strong>bvkm</strong> rund um den Muttertag 2012 in Erkner bei Berlin. Unter dem Titel<br />
„Frauen mit besonderen Herausforderungen“ wendet sich die Veranstaltung<br />
an Mütter behinderter Kinder.Wir würden uns freuen, wenn die Veranstaltung<br />
Ihr Interesse fände und Sie das Programm an interessierte<br />
Frauen weitergeben würden.<br />
Mit freundlichem Gruß<br />
N. Müller-Fehling<br />
Inhalt<br />
Seite<br />
<strong>Bundesverband</strong><br />
Materialien-Bestellscheine 3<br />
Ankündigung: Mütter-Tagung 4<br />
Barrierefreie Geldautomaten 5<br />
<strong>bvkm</strong> bei facebook 6<br />
Infos aus dem <strong>bvkm</strong> 7<br />
Gemeinsame Fachtagung: Migration 8<br />
Tipps Migrationsarbeit im Verein 11<br />
Dokumentation: Zukunftsplanung 12<br />
Recht und Politik<br />
Pflegereform 13<br />
Stellungnahme <strong>bvkm</strong> zur Pflegereform 16<br />
Pflegeleistungen 2012 21<br />
Musterantrag Feststellung Behinderung 22<br />
Persönliches Budget 24<br />
Aktion Mensch<br />
Fahrzeuganträge 24<br />
Aktionen zum 5. Mai 25<br />
Meldungen 26<br />
Bücher & Broschüren 28<br />
Materialien 29<br />
Neuerscheinung: Wohnen-Buch 31<br />
Termine 32<br />
IBBC: Sonnengarten 43<br />
Pressespiegel 44
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
liebe Landes- und Ortsverbände des <strong>Bundesverband</strong>es,<br />
der <strong>Bundesverband</strong> aktualisiert stetig sein OV-Verzeichnis.<br />
Bitte schicken Sie uns dieses Schreiben, wenn sich etwas in Ihrem Verein,<br />
Ihrer Gruppe oder Initiative verändert haben sollte!<br />
Wir danken Ihnen herzlich <strong>für</strong> Ihre Unterstützung!<br />
Ihr <strong>Bundesverband</strong><br />
Name der Mitgliedsorganisation:.......................................................................................<br />
Anschrift:......................................................................................................................................<br />
Ansprechpartner/in:................................................................................................................<br />
Tel.:.................................................................................................................................................<br />
Fax:.................................................................................................................................................<br />
(allgemeine) E-Mail:.................................................................................................................<br />
Internet (www):........................................................................................................................<br />
Angebot bitte hier ankreuzen:<br />
❍ Frühförderung<br />
❍ Sozialpädiatrisches Zentrum<br />
❍ Elterntreff<br />
❍ Ergotherapie<br />
❍ Krankengymnastik<br />
❍ Logopädie<br />
❍ Reittherapie<br />
❍ Therapeutisches Schwimmen<br />
❍ Unterstützte Kommunikation<br />
❍ Kindertagesstätte<br />
❍ Schulvorbereitende Einrichtung<br />
❍ Pflegedienst<br />
❍ Ambulante Dienste<br />
❍ Sonderschule<br />
❍ Internat<br />
❍ Kinderheim<br />
❍ Beratung<br />
❍ Testamentsberatung/ -vollstreckung<br />
Bitte ergänzen Sie die Liste, wenn Sie ein Angebot Ihres Vereins/Ihrer Gesellschaft<br />
nicht wiederfinden:<br />
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❍..................................................................................................................................<br />
❍..................................................................................................................................<br />
❍..................................................................................................................................<br />
Bitte senden Sie den Bogen an den:<br />
<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.<br />
Brehmstr. 5-7<br />
40239 Düsseldorf oder per Fax: 02 11/64004-20<br />
❍ Betreuungsverein<br />
❍ Familienentlastender Dienst<br />
❍ Müttertreff/Müttergruppe<br />
❍ Schullandheim<br />
❍ Bildung/Kultur<br />
❍ Ferieneinrichtung<br />
❍ Freizeitmaßnahmen<br />
❍ Jugendclub / Jugendtreff<br />
❍ Fahrdienst<br />
❍ Sport<br />
❍ Wohneinrichtung<br />
❍ Kurzzeitpflege<br />
❍ Betreutes Wohnen<br />
❍ Behindertengerechte Wohnungen<br />
❍ Berufsbildungswerk<br />
❍ Tagesförderstätte<br />
❍ Werkstätte (WfbM)<br />
❍ Integrationsfachdienst/<br />
Integrationsunternehmen
Materialien – Bestellschein<br />
Benötigen Sie Materialien zum Auslegen oder <strong>für</strong> Veranstaltungen?<br />
Bestellen Sie einfach per Fax 0211/64004-20 oder unter verlag@<strong>bvkm</strong>.de<br />
Das Testament Stck.: ____<br />
Einzelheft 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften je 1,- (Mitglieder 50 Cent) + Porto<br />
Der Erbfall – Was ist zu tun? Stck.: ____<br />
Einzelheft 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften je 1,- (Mitglieder 50 Cent) + Porto<br />
Mein Kind ist behindert Stck.: ____<br />
Einzelheft 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften je 1,- (Mitglieder 50 Cent) + Porto<br />
Mein Kind ist behindert türkisch/deutsch Stck.: ____<br />
Einzelheft 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften je 1,- (Mitglieder 50 Cent) + Porto<br />
Mein Kind ist behindert arabisch/deutsch Stck.: ____<br />
Einzelheft 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften je 1,- (Mitglieder 50 Cent) + Porto<br />
Steuermerkblatt Stck.: ____<br />
(gegen Erstattung der Versandkosten oder frankierten Rückumschlag)<br />
18 werden mit Behinderung Stck.: ____<br />
Einzelheft 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften je 1,- (Mitglieder 50 Cent) + Porto<br />
Versicherungsmerkblatt Stck.: ____<br />
Einzelheft 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften je 1,- (Mitglieder 50 Cent) + Porto<br />
Grundsicherung im Alter und bei<br />
Erwerbsminderung nach dem SGB XII Stck.: ____<br />
(gegen Erstattung der Versandkosten oder frankierten Rückumschlag)<br />
Informationsbroschüre über den <strong>bvkm</strong> Stck.: ____<br />
(kostenlos)<br />
Flyer über den <strong>bvkm</strong> Stck.: ____<br />
(kostenlos)<br />
MiMMi Stck.: ____<br />
(kostenlos)<br />
Fritz & Frida Stck.: ____<br />
(kostenlos)<br />
Absender: ________________________________________________<br />
_________________________________________________________<br />
� Mitglied im <strong>bvkm</strong> � Nicht-Mitglied
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4 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012<br />
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Fabian Schwarz<br />
„Sie brauchen einen Klinkenstecker!“<br />
Neues aus der Arbeitsgruppe „Barrierefreie Bankautomaten“<br />
Wer kennt das Problem nicht?<br />
Ich möchte Geld abheben am<br />
Automaten, aber ich reiche als<br />
Rollstuhlfahrer kaum an die<br />
Bedienelemente neben dem<br />
Bildschirm heran. Der Knopf <strong>für</strong><br />
Zweihundert Euro befindet sich<br />
noch in Reichweite gleich über<br />
der Tastatur rechts, aber der<br />
Knopf <strong>für</strong> 50 Euro schwebt ganz<br />
oben links am Automaten. Und<br />
eigentlich wollte ich ja auch nur<br />
50 Euro abheben ... Oder ich<br />
habe meinen Auszahlungsbetrag<br />
zwar korrekt angeben können,<br />
da<strong>für</strong> aber reicht die Zeit nicht,<br />
um das Geld zu entnehmen, da<br />
ich aufgrund einer eingeschränkten<br />
Greiffunktion noch<br />
mit dem Verstauen der Karte<br />
beschäftigt bin, während der<br />
Automat schon ungeduldig<br />
piept und schließlich das<br />
dargebotene Geld wieder<br />
einzieht, weil ich zu lange<br />
gebraucht habe, um es zu<br />
entnehmen ... Mit diesen und<br />
weiteren Problemen beschäftigt<br />
sich seit dem letzten Jahr eine<br />
bundesweite Arbeitsgruppe<br />
(AG) aus Vertreterinnen und<br />
Vertretern der Kreditwirtschaft<br />
und der Behindertenverbände.<br />
Die AG trägt den Titel „Barrierefreie<br />
Bankautomaten“, ihre<br />
Federführung liegt in den<br />
Händen des Bundeskompetenzzentrums<br />
Barrierefreiheit. An der<br />
AG nehmen die Hersteller von<br />
Bankautomaten teil. Diese<br />
Firmen haben Einfluss auf alles,<br />
was das Äußere des Bankautomaten<br />
betrifft, also Höhe und<br />
Breite eines Automaten sowie<br />
Position von Bildschirm,<br />
Tastatur, Kartenschlitz und<br />
Geldausgabeschacht. In der AG<br />
sind darüber hinaus auch<br />
verschiedene Rechenzentren<br />
vertreten. Sie sind u. a. <strong>für</strong> die<br />
Pflege der Software zuständig,<br />
mit denen die Bankautomaten<br />
betrieben werden. Sie haben also<br />
Einfluss darauf, wie die Bedienführung<br />
gestaltet ist. Die<br />
Rechenzentren legen z. B. fest,<br />
ob <strong>für</strong> die Auszahlung von 50<br />
Euro der Knopf ganz oben links<br />
neben dem Bildschirm betätigt<br />
oder ob da<strong>für</strong> der Knopf unten<br />
rechts gedrückt werden muss.<br />
Von Seiten der Behindertenhilfe<br />
haben u. a. die BAG Selbsthilfe,<br />
der <strong>bvkm</strong>, ISL und die Lebenshilfe<br />
Vertreter in die AG entsandt.<br />
Zunächst haben die Behindertenverbände<br />
intern einen Forderungskatalog<br />
erarbeitet, der<br />
Punkt <strong>für</strong> Punkt den idealen<br />
barrierefreien Bankautomaten<br />
beschreibt. Dazu gab es im <strong>bvkm</strong><br />
Verband eine Fragebogen-Aktion,<br />
die viele wichtige Anregungen <strong>für</strong><br />
die AG hervorbrachte. Seit<br />
Oktober 2011 verhandeln die<br />
Behindertenverbände nun mit der<br />
Kreditwirtschaft, welche Punkte<br />
rasch umsetzbar sind, welche<br />
mittelfristig berücksichtigt werden<br />
können und welche nicht<br />
realisierbar sind. Seit dem letzten<br />
Treffen ist eine erste Tendenz<br />
erkennbar, was, wann und wie<br />
umgesetzt werden kann. An<br />
erster Stelle steht der Geldausgabeautomat.<br />
Aller Wahrscheinlichkeit<br />
nach werden wir<br />
einen unterfahrbaren Automaten<br />
erhalten, der zusätzlich mit einem<br />
Haltegriff ausgestattet ist.<br />
Geldausgabeschacht und<br />
Kartenschlitz werden sich in der<br />
unmittelbaren Nähe der PIN-<br />
Tastatur befinden. Eine alternative<br />
Bedienung ausschließlich über<br />
die PIN-Tastatur wird möglich<br />
sein, sodass ich mich aus einer<br />
sitzenden Position nicht um die<br />
im Beispiel erwähnten schwer<br />
erreichbaren „Soft-Keys“ links<br />
und rechts vom Bildschirm oder<br />
um ebenfalls schwer erreichbare<br />
Touch-Screens kümmern brauche.<br />
Außerdem ist eine langsamere<br />
Taktung des Geldautomaten<br />
vorgesehen. Eine Sprachausgabe,<br />
die ich über das Einstöpseln eines<br />
Kopfhörers in eine entsprechende<br />
Buchse am Automaten aktivieren<br />
kann, wird ebenfalls vorhanden<br />
sein. Zur Aktivierung der<br />
langsameren Taktung und der<br />
alternativen PIN-Pad-Bedienung<br />
muss ich auch als sehender<br />
Mensch mit Behinderung aller<br />
Voraussicht nach einen 3,5 mm-<br />
Kopfhörer-Klinkenstecker in den<br />
Automaten stöpseln. Ich würde<br />
also im Prinzip den blindengerechten<br />
Modus mitnutzen,<br />
obwohl ich die Sprachführung<br />
unter Umständen gar nicht<br />
benötige. Dabei muss ich nicht<br />
unbedingt einen Kopfhörer<br />
aufsetzen, die Anweisungen sind<br />
nach wie vor auch auf dem<br />
Bildschirm sichtbar. Wichtig wäre<br />
eben nur, einen Klinkenstecker<br />
zur Aktivierung des Modus<br />
einzustöpseln. Zwei kleine Haken<br />
hat diese Variante: Das Einstöpseln<br />
des Steckers kann je nach<br />
motorischen Fähigkeiten unter<br />
Umständen schwierig sein und<br />
ich muss in Zukunft stets neben<br />
der Bankkarte einen Klinkenstecker<br />
mitführen, um in den Genuss<br />
der alternativen Bedienung des<br />
Geldautomaten zu kommen. Bis<br />
in jeder Filiale der Banken und<br />
Sparkassen ein derart ausgestatteter<br />
Geldautomat steht, dürfte<br />
allerdings noch etwas Zeit ins<br />
Land gehen. Das liegt daran, dass<br />
der Lebenszyklus eines Geldautomaten<br />
etwa 8 bis 12 Jahre<br />
beträgt. Kontoauszugsdrucker<br />
sind noch langlebiger. Als grober<br />
Richtwert werden von der<br />
Industrie immer wieder 25 bis 30<br />
Jahre Betriebsdauer genannt.<br />
Beim nächsten Treffen der AG<br />
steht das Thema Bedienführung<br />
über Leichte Sprache und mit<br />
aussagekräftigen Symbolen und<br />
Bildschirm-Animationen <strong>für</strong><br />
Menschen mit Lernschwierigkeiten<br />
an. Es ist aber schon heute<br />
abzusehen, dass Hersteller und<br />
Rechenzentren eine Lösung<br />
favorisieren, die sie nicht zu<br />
verantworten haben – also eine<br />
Bedienungsanleitung/Broschüre<br />
<strong>für</strong> die Nutzung von Geldautomaten,<br />
die die Verbände<br />
erstellen. Am Ende der inhaltlichen<br />
Auseinandersetzung wird<br />
ein Kompromiss-Papier stehen,<br />
dass eine Art Pflichtenheft <strong>für</strong><br />
Hersteller und Software-<br />
Entwickler sein kann, um – wenn<br />
auch nicht vollständig barrierefreie,<br />
so doch wenigstens –<br />
barrierearme Bankautomaten zu<br />
entwickeln.<br />
Ñ Dipl.-Psych. Fabian Schwarz<br />
arbeitet <strong>für</strong> den Psychologischen<br />
Dienst von<br />
Lebenswege <strong>für</strong> Menschen<br />
mit Behinderungen gGmbH in<br />
Berlin.<br />
Daniel Rennen / pixelio.de<br />
3
<strong>Bundesverband</strong><br />
Der <strong>bvkm</strong> ist bei facebook<br />
Besuchen Sie uns dort!<br />
Wir haben es gewagt: Seit wenigen Wochen<br />
hat der <strong>bvkm</strong> ein facebook-Profil. Es gibt eine<br />
Menge Vorbehalte gegenüber sozialen Netzwerken<br />
im Internet und insbesondere Kritik<br />
gegenüber den facebook-Datenschutzpraktiken.<br />
Diese sind berechtigt. Daten werden<br />
öffentlich gemacht, im Netz gespeichert. Viele<br />
Menschen stellen private Informationen ein<br />
und werden ein Stück weit durchsichtig, ohne<br />
die Konsequenzen zu überblicken.<br />
Wir haben abgewogen,ob ein facebook-account <strong>für</strong> den <strong>bvkm</strong><br />
überhaupt in Frage kommt. Zunächst einmal: Die Informationen,<br />
die wir bei facebook einstellen, haben keinen privaten<br />
Charakter und sind auch über sonstige Kanäle zugänglich,d.h.<br />
wir machen uns in diesem Punkt keine Sorgen um Datenschutzpraktiken.<br />
Zwei wesentliche Gründe haben uns veranlasst,<br />
bei facebook ein Profil zu erstellen:<br />
Tages<strong>aktuell</strong> „posten“<br />
Häufig kommt es vor, dass Zeitungen oder Fernsehsender<br />
kurzfristig über den <strong>bvkm</strong> Interviewpartner(innen) zu behinderungsbezogenen<br />
Themen suchen. Familien, deren Kinder<br />
integrativ beschult werden, Menschen mit Behinderung, die<br />
Erfahrung mit dem Persönlichen Budget haben und ähnliche<br />
Gesuche gehen wöchentlich ein.Daneben stellen wir Termine,<br />
Tagungen, Seminare, Neuerscheinungen, Pressemeldungen<br />
ein. Wir sehen die facebook-Seite als Ergänzung zu<br />
www.<strong>bvkm</strong>.de. Bei facebook erhalten Sie einen chronologischen<br />
Überblick, was gerade ansteht. Die facebook-Seite erlaubt<br />
uns auch, auf andere Veranstaltungen,Termine etc. hinzuweisen,<br />
die andere facebook-Nutzer einstellen. Dies können<br />
unsere Mitgliedsorganisationen sein, aber auch andere Verbände<br />
oder Initiativen.<br />
Junge Menschen erreichen<br />
Wir wünschen uns natürlich, dass unsere Mitglieder und alle<br />
weiteren Interessierten, die unsere Informationen auch auf<br />
anderem Wege erhalten, auf der facebook-Seite vorbeischauen,<br />
Kommentare hinterlassen und Termine/Ausschreibungen/Presse-Anfragen<br />
zeitnah abrufen. Vor allem aber erhoffen<br />
wir uns eine Erweiterung des üblichen Kreises: Die junge<br />
Generation. Junge Menschen mit Behinderung und jüngere<br />
Eltern mit behinderten Kindern, <strong>für</strong> die das Internet als Infor-<br />
mationsquelledazugehört bzw. die kaum<br />
noch andere Wege gehen,um<br />
sich über bestimmte Themen zu informieren und sich<br />
mit Gleichbetroffenen zu vernetzen. Da es nur „einen Klick<br />
entfernt“ ist, ist der Weg über facebook sehr beliebt und niedrigschwellig,<br />
um andere Betroffene zu finden und zu erreichen.<br />
Was kann man auf der facebook-Seite tun?<br />
Die Seite ist so eingestellt, dass Sie die Meldungen („posts“)<br />
einsehen und nachverfolgen können. Sie dürfen auch Meldungen<br />
und Fotos kommentieren, Ihre Zustimmung ausdrücken<br />
(„gefällt mir“) und Sie können auch andere Nutzer bei<br />
facebook über bestimmte Meldungen informieren („teilen“).<br />
So gelangen Sie auf die Seite:<br />
Wenn Sie bereits eine eigenen Account bei facebook haben,<br />
loggen Sie sich ein und suchen Sie über das Such-Feld: <strong>Bundesverband</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen<br />
e.V. (<strong>bvkm</strong>). Sie können auf der <strong>Bundesverband</strong>-facebook-Seite<br />
den „Gefällt mir“- Button anklicken und bleiben über uns auf<br />
dem Laufenden.<br />
Wenn Sie noch kein Profil haben, legen Sie über “Registrieren”<br />
ein Profil an<br />
Wäre das vielleicht auch was <strong>für</strong> Ihren Verein/Verband?<br />
Oder sind Sie schon aktiv?<br />
Wenn Sie Interesse haben, ebenfalls bei facebook aktiv zu<br />
werden, wenn Sie wissen möchten, welche Möglichkeiten<br />
facebook bietet, wenn Sie sich mit Anderen zu dem Thema<br />
austauschen möchten:<br />
Melden Sie sich! Sollte es genügend Interesse geben, ist<br />
der <strong>bvkm</strong> gerne bereit, einen Fortbildungstag zum Thema<br />
„Soziale Netzwerke im Internet“ zu veranstalten.<br />
Wir freuen uns über Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.<br />
Kontakt: Anne Ott, Presse- und Öffentlichkeit<br />
Tel. 0211 / 64004.21, anne.ott@<strong>bvkm</strong>.de<br />
Facebook ist eine Online-Community zum Erstellen, Betreiben und Pflegen<br />
sozialer Netzwerke, die von dem amerikanischem Unternehmen Facebook<br />
Inc. betrieben wird. Das Angebot wurde im Februar 2004 eröffnet.<br />
6 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012
<strong>Bundesverband</strong><br />
Video des Monats auf www.<strong>bvkm</strong>.de<br />
Schicken Sie uns einen Kurzfilm!<br />
Auf der Internetseite des <strong>bvkm</strong> wird neuerdings jeden Monat ein kurzer Videofilm veröffentlicht. Wenige Minuten, in denen<br />
Projekte vorgestellt und Impulse <strong>für</strong> die Arbeit vor Ort weitergegeben werden sollen: Aktionen unserer Mitgliedsorganisationen,<br />
aber auch andere interessante Aktivitäten haben dadurch die Chance, verbreitet zu werden.<br />
Besuchen Sie www.<strong>bvkm</strong>.de und sehen Sie sich monatlich den <strong>aktuell</strong>en Filmbeitrag an ( 3. Box auf der Startseite).<br />
Haben Sie selbst Videomaterial, das Sie uns schicken möchten? Wir werten jeweils am Monatsende die Beiträge aus – Sie<br />
können uns also jederzeit eine DVD oder einen Link zukommen lassen.<br />
Schicken Sie Ihre Anfragen oder Beiträge an: <strong>bvkm</strong>, Anne Ott, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, anne.ott@<strong>bvkm</strong>.de<br />
Arbeitsmaterialien zu<br />
Sexualität & Behinderung<br />
Kostenlos <strong>für</strong> Ihre Arbeit vor Ort anzufordern<br />
Der <strong>bvkm</strong> lagert noch einige Ausgaben „Das Band“ zum Thema Sexualität mit Arbeitsmaterialien<br />
und einem Innenteil in Leichter Sprache. Die Hefte können kostenlos<br />
bestellt werden. Bitte geben Sie die gewünschte Stückzahl an.<br />
E-Mail: verlag@<strong>bvkm</strong>.de oder Tel.: 0211/64004-15<br />
PET-Flaschen Öffnungshilfe<br />
Der <strong>bvkm</strong> hat in der Schweiz einige Plastikflaschen-Öffnungshilfen anfertigen lassen. Es gab in den vergangenen Ausgaben<br />
von <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> einen Hinweis über die Bestellungmöglichkeit mit Aufdruck des eigenen Vereinslogos.<br />
Die Mindestbestellmenge von 2000 Exemplaren, die das<br />
Schweizer Unternehmen anbot, war einigen Vereinen zu<br />
hoch.<br />
Wer Interesse hat an den Schraub-Hilfen, die gerade Menschen<br />
mit eingeschränkter Handmotorik eine Hilfe im Alltag<br />
sind,kann auch kleinere Mengen direkt beim <strong>bvkm</strong> bestellen.<br />
Aufgedruckt ist das <strong>bvkm</strong>-Logo.<br />
20 Stück: EUR 10,00<br />
50 Stück: EUR 20,00<br />
100 Stück: EUR 35,00<br />
Bestellung über verlag@<strong>bvkm</strong>.de; Tel. 0211 / 64004-15<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 7
<strong>Bundesverband</strong><br />
Gemeinsame Fachtagung<br />
Tagung Migration und Behinderung:<br />
Wege der interkulturellen Öffnung<br />
Am 2. und 3. November 2011 fand die Fachtagung „Migration<br />
und Behinderung“ von BAGFW und Fachverbänden<br />
statt. Hier finden Sie die Dokumentation der<br />
Veranstaltung:<br />
http://www.bagfw.de/no_cache/spezialseiten/artikeldetail/article/dokumentation/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=1&cHash=b51b74e95d<br />
Neben einem zusammenfassenden Bericht können<br />
Sie auch anhand der Programmübersicht einzelne<br />
Vorträge und/oder Mitschnitte abrufen. Die in diesem<br />
Zusammenhang erarbeitete „Gemeinsame Erklärung<br />
zur interkulturellen Öffnung und zur kultursensiblen<br />
Arbeit <strong>für</strong> und mit Menschen mit Behinderung und<br />
Migrationshintergrund“ wird in den nächsten Tagen<br />
verabschiedet und sodann ebenfalls veröffentlicht.<br />
Eine Fassung der Gemeinsamen Erklärung in leichter<br />
Sprache wird Anfang März abgerufen werden können.<br />
Die Übersetzung der Tagungsdokumentation in leichter<br />
Sprache folgt Ende März.<br />
Tagungsbericht<br />
Am 2. und 3. November 2011 fand in Berlin die Fachtagung<br />
„Migration und Behinderung – Wege der interkulturellen<br />
Öffnung“ statt. Die Veranstaltung war in vielfacher Hinsicht<br />
erst- und einmalig. Denn es war die erste gemeinsame<br />
Fachtagung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege<br />
und der Fachverbände <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung.<br />
Hierdurch trafen die beiden bisher eher unabhängig voneinander<br />
agierenden Arbeitsfelder „Migration“ und „Behinderung“<br />
aufeinander, um sich gemeinsam mit der Lebenssituation<br />
von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund,<br />
Handlungsbedarfen und Lösungsansätzen<br />
zu beschäftigen.<br />
Die niedersächsische Landesvertretung, in der zeitgleich<br />
die Ausstellung „1000 und eine Heimat“ gezeigt wurde,<br />
erwies sich als geeigneter Rahmen <strong>für</strong> das Thema und die<br />
rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Diese waren<br />
sich am Ende einig, dass es insbesondere auf der praktischen<br />
Ebene großen Handlungsbedarf gibt. Der Tagungsbeobachter<br />
Markus Schnapka fasste es am Ende so zusammen:„Ein<br />
verdrängtes Thema wird <strong>aktuell</strong>“.<br />
Als Schirmherrin der Veranstaltung konnte Aygül Özkan,<br />
Sozialministerin des Landes Niedersachsen, gewonnen<br />
werden. Da sie selbst leider verhindert war, wurde sie von<br />
Gabriele Erpenbeck, Leiterin der Abteilung Integration<br />
und Generationen, vertreten, die<br />
den Teilnehmenden die Grüße der<br />
Sozialministerin übermittelte.<br />
Die Vizepräsidentin der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
der Freien<br />
Wohlfahrtspflege (BAGFW), Donata<br />
Freifrau Schenck zu Schweinsberg,<br />
wies in ihrem Grußwort darauf<br />
hin, dass bei der parallel stattfindenden<br />
Feier zum 50. Jahrestag<br />
des Anwerbeabkommens mit der<br />
Türkei die Integration der Menschen<br />
mit Migrationshintergrund<br />
im Vordergrund gestanden hätte.<br />
Demgegenüber würde die Fachtagung neben dem Aspekt<br />
„Migrationshintergrund“ auch den Aspekt„Behinderung“<br />
in den Focus nehmen. Um diese beiden Bereiche zusammenzubringen,<br />
seien noch einige Aufgaben zu erledigen<br />
und auch die Verbände, so die Vizepräsidentin selbstkritisch,<br />
hätten sich bislang nicht ausreichend diesem Personenkreis<br />
zugewandt und ihre Angebote entsprechend angepasst.<br />
„Die Bösen Mädchen“ und die „HändiKäps“<br />
Richtig aufgerüttelt wurden die rund 170 Teilnehmenden<br />
durch die Beats der „Bösen Mädchen“ und der „Händi-<br />
Käps“ aus Berlin-Schöneberg.<br />
Mit ihren – <strong>für</strong> Fachtagungen eher ungewöhnlichen –<br />
Beiträgen machten sie ihren Vorstellungen und Bedürfnissen<br />
von einer Welt ohne Vorurteilen und Ausgrenzung<br />
Luft. Während sich die Musikgruppe „Böse Mädchen“ gegen<br />
Vorurteile und <strong>für</strong> Integration einsetzt, befassen sich<br />
die „HändiKäps“, eine Gruppe junger Erwachsener mit<br />
und ohne „Handicap“, in ihren Liedern und Theaterstücken<br />
mit den Vorurteilen gegenüber Menschen mit Behinderung.<br />
Die nachfolgende Gesprächsrunde, die vier auf unterschiedlichen<br />
Ebenen tätige Akteurinnen und Akteure aus<br />
der Politik miteinander ins Gespräch brachte, hatte es<br />
8 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012
schwer, an die erfrischenden Beiträge der jungen Menschen<br />
nahtlos anzuschließen. Dem Vorschlag des Moderators,<br />
Thomas Golka: „ Wir singen jetzt die Beiträge“,<br />
mochten die Politiker nicht so recht folgen.<br />
Diskussion der Aktionspläne<br />
Bei der Diskussion der Aktionspläne zur UN-Behindertenrechtskonvention<br />
und zur Integration wurde festgestellt,dass<br />
dem Personenkreis,den die Fachtagung in den<br />
Fokus stellt, in den Aktionsplänen bislang viel zu wenig<br />
Aufmerksamkeit geschenkt wird. Dabei betonten alle<br />
Gesprächsteilnehmer die Notwendigkeit und den Handlungsbedarf<br />
zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen<br />
mit Behinderung und Migrationshintergrund. Beispielhaft<br />
wurde darauf hingewiesen, dass die Forderung<br />
nach deutlich weitergehender Bereitstellung von Informationen<br />
in leichter Sprache auch andere Sprachen umfassen<br />
müsse. Häufig scheitere die Inanspruchnahme<br />
von Unterstützungsangebote <strong>für</strong> Familien mit Migrationshintergrund<br />
und einem Angehörigen mit Behinderung<br />
an fehlenden bzw. nicht verständlichen Informationen.<br />
Gute Erfahrungen wurden in Stuttgart in der Integrationspolitik<br />
gemacht. Die dort ausgebildeten Elternmentoren<br />
überbrücken Sprach- und Kulturbarrieren und<br />
beraten betroffene Familien in der jeweiligen Muttersprache.<br />
Bei den Rückmeldungen aus dem Plenum wurde<br />
eindrücklich die Forderung aufgestellt, nicht immer<br />
wieder von Migranten zu sprechen, sondern von Mitbürgern.<br />
Erst dann sei ein Zusammenwachsen möglich.<br />
Kundenstudie<br />
“Unterstützes Wohnen in Berlin”<br />
Im Rahmen ihrer 2010 veröffentlichten<br />
„Kundenstudie – Unterstützes<br />
Wohnen in Berlin (2010)“<br />
stellte Prof. Dr. Monika Seifert den<br />
Teil der Studie vor, der sich mit<br />
Menschen mit Behinderung und<br />
Migrationshintergrund befasst.<br />
Menschen mit Behinderung und<br />
Migrationshintergrund sind demnach keine homogene<br />
Gruppe und ihre Lebenslagen und evtl. Teilhaberisiken<br />
daher ganz unterschiedlich ausgeprägt. Neben den Akteuren<br />
aus der Migrationsarbeit und Behindertenhilfe<br />
müssten auch weitere Akteure wie z.B. Städteplaner einbezogen<br />
werden. Die Studie zeige deutlich, dass es notwendig<br />
sei, niedrigschwellige Kontakt- und Begegnungsstätten<br />
einzurichten, dass statt der in der Behindertenhilfe<br />
verbreiteten „Komm-Struktur“ ein Beratungsangebot<br />
im Sozialraum entwickelt werden müsse,<br />
dass eine konzeptionelle Verankerung der interkulturellen<br />
Ausrichtung von Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe<br />
erforderlich sei, dass die Selbstvertretung<br />
wo immer möglich, gestärkt werden müsse und dass<br />
zwingend die interkulturelle Kompetenz in der Ausbildung<br />
der unterschiedlichen Fachrichtungen zu verankern<br />
sei.<br />
Praxis-Beispiele<br />
Zum Ende des ersten Tages berichteten Initiativen und<br />
Organisationen aus ihrer ganz praktischen Arbeit mit<br />
Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund<br />
vor Ort. Aus unterschiedlichen Richtungen gestartet und<br />
mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung in ihrer Arbeit<br />
zeigten sich doch ähnliche Probleme und Schwierigkeiten<br />
bei allen. Immer wieder scheitert etwa die Inanspruchnahme<br />
von Unterstützungsangeboten an fehlenden<br />
oder unverständlichen Informationen, fehlender<br />
Sensibilität hinsichtlich kultureller Besonderheiten bei<br />
Ansprechpersonen in den Einrichtungen und Diensten,<br />
aber auch vor allem bei Behörden und Sozialleistungsträgern<br />
sowie Sprachbarrieren. Die gemeinsame Arbeit<br />
von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund<br />
und Behinderung und ihren Angehörigen zeige aber<br />
auch, dass man gemeinsam etwas bewirken kann und<br />
dass es weniger „große Gesten“ als vielmehr die Hartnäckigkeit<br />
der Akteure vor Ort sei, die Inklusion voranbringen.<br />
Umgang mit Vielfalt<br />
Den zweiten Tag der Fachtagung<br />
eröffnete Prof. Dr. Clemens Dannenbeck<br />
(FH Landshut) mit einem<br />
Vortrag zum Thema „Diversity –<br />
Oder: Wie kann der Umgang mit<br />
Vielfalt gelingen?“. Prof. Dr. Dannenbeck<br />
wies u.a. darauf hin, dass<br />
die bloße Entdeckung der Zielgruppe<br />
„Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund“<br />
nicht ausreiche, um <strong>für</strong> sie umfassende Teilhabe<br />
zu ermöglichen.Inklusion verlange vielmehr eine konsequente<br />
Verabschiedung von Zielgruppenorientierung.<br />
Dagegen hätten zielgruppenspezifische Förderstrategien<br />
durchaus ihre Berechtigung. Da Kinder und Erwachsene<br />
mit Migrationshintergrund nicht selbstverständlich<br />
dazugehören, müssten verschiedene Strategien genutzt<br />
werden, um dies zu verändern.<br />
Inklusion sei aufgrund ihrer<br />
menschenrechtlichen Begründung<br />
alternativlos.<br />
Dr. Elke Schön, wissenschaftliche<br />
Begleitung der Migrationsprojekte<br />
der Paul-Lechler-Stiftung, zeigte<br />
<strong>Bundesverband</strong><br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 9
<strong>Bundesverband</strong><br />
anhand der von ihr wissenschaftlich begleiteten Projekte<br />
auf, wie Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund<br />
in ihrer Selbstvertretung gestärkt werden können.<br />
Einführend wies sie darauf hin, dass Frauen und<br />
Männer mit Behinderung und Migrationshintergrund<br />
sowie ihre Angehörigen trotz bestehender Probleme tägliche<br />
enorme Selbsthilfeleistungen erbringen. Aus ihrer<br />
Sicht sei es zwingend erforderlich, dass die Gesellschaft<br />
das Empowerment von Menschen mit Behinderung und<br />
Migrationshintergrund stärkt. Bewährt hätten sich aufgrund<br />
der Erfahrungen in den Projekten besonders Einzelberatungskonzepte<br />
wie etwa Peer Counseling und individuell<br />
gestaltete Tandembegleitungen. Zur Stärkung<br />
sozialen Empowerments hätten sich vor allem offene Gesprächsrunden,<br />
die Ausbildung von Eltern-Mentoren und<br />
die Unterstützung beim Aufbau von Selbsthilfegruppen<br />
als wirkungsvolle Instrumente erwiesen. Ohne einen Empowerment-Prozess<br />
sei eine Stärkung der Selbsthilfe<br />
nicht zu erwarten.<br />
Foren<br />
In fünf Foren („InterkulturelleÖffnung<br />
von Einrichtungen<br />
und Diensten“,<br />
„Teilhabe am<br />
Arbeitsleben“,„Kindheit,Jugend<br />
und Familie“,<br />
„Wohnen<br />
und Leben in der<br />
Gemeinde“ sowie<br />
„Selbstvertretung,<br />
Empowerment und<br />
Peer Counseling“)<br />
hatten die Teilnehmenden im Anschluss die Gelegenheit,<br />
sich auszutauschen und eigene Erfahrungen und Erkenntnisse<br />
einzubringen.<br />
Im Rahmen des Forums zur interkulturellen Öffnung von<br />
Einrichtungen und Diensten wurde aufgegriffen, was bei<br />
der Tagung bereits immer wieder angeklungen war. Die<br />
Einrichtungen und Dienste <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />
müssen ihre Angebote stärker als bislang an den<br />
teilweise spezifischen Bedarfen von Menschen mit Behinderung<br />
und Migrationshintergrund ausrichten.Wenn<br />
sie diesem Auftrag nicht nachkommen, werden sie ihrem<br />
eigenen Anspruch nach Bereitstellung von umfassenden<br />
Unterstützungsangeboten <strong>für</strong> alle Menschen mit Behinderung<br />
nicht gerecht. Da<strong>für</strong> ist eine Qualifizierung von<br />
Mitarbeitenden hinsichtlich ihrer interkulturellen Kompetenz<br />
unzweifelhaft notwendig.<br />
Wie Einrichtungen und Dienste mit diesem Auftrag umgehen,<br />
wurde stellvertretend anhand eine Projekts einer<br />
Einrichtung <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung dargestellt.<br />
In der anschließenden Diskussion war es Teilnehmenden<br />
wichtig aufzuzeigen, dass nicht alle Probleme einen kulturellen<br />
Hintergrund haben („Probleme nicht kulturali-<br />
sieren“). Nach Auffassung von Teilnehmenden sei Vertrauen<br />
eine wichtige Basis <strong>für</strong> die Inanspruchnahme von<br />
Unterstützungsleistungen. Weiterhin wurde deutlich,<br />
dass es nicht ausreichend sei,lediglich Mitarbeitende mit<br />
einem Migrationshintergrund einzustellen. Die Aufgaben<br />
im Zusammenhang mit der<br />
interkulturellen Ausrichtung<br />
könnten auch nicht an einen oder<br />
wenige Mitarbeitende delegiert<br />
werden, sondern diese müssten<br />
Auftrag aller sein.<br />
In einigen „Blitzlichtern“ gab Tagungsbeobachter<br />
Markus Schnapka<br />
seine Eindrücke und Erkenntnisse<br />
der Tagung wieder.<br />
Eckpunkte einer „Gemeinsamen Erklärung“<br />
Anschließend stellte Norbert Müller-Fehling,<br />
Geschäftsführer des<br />
<strong>Bundesverband</strong>s <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und<br />
mehrfachbehinderte Menschen,<br />
die Eckpunkte einer „Gemeinsamen<br />
Erklärung“ vor, die von den<br />
Verbänden der von BAGFW und<br />
den Fachverbänden <strong>für</strong> Menschen<br />
mit Behinderung erarbeitet wurden.<br />
Er erläuterte Hintergrund und<br />
Zielsetzung und stellte die baldige<br />
Veröffentlichung zwischen den Verbänden in Aussicht.<br />
Unterstützung aus der Politik<br />
Das Schlusswort der Fachtagung fiel dem derzeit federführenden<br />
Verband der BAGFW, dem Diakonischen Werk<br />
der EKD, vertreten durch Maria Loheide, Sozialpolitischer<br />
Vorstand,zu.Frau Loheide machte abschließend deutlich,<br />
mit welchen großen Aufgaben und Herausforderungen<br />
die volle Einbeziehung von Menschen mit Behinderung<br />
und Migrationshintergrund verbunden ist und fasste den<br />
auf den unterschiedlichen Ebenen bestehenden Handlungsbedarf<br />
zusammen. Hier<strong>für</strong> bedürfe es erheblicher<br />
Unterstützung aus der Politik.Außerdem seien vielfältige<br />
Initiativen in Richtung Inklusion erforderlich, die auch die<br />
Nationalen Aktionspläne ergänzen könnten. Die Verbände<br />
müssten hier weiter am Ball bleiben. Bei der Entwicklung<br />
einer zukünftigen inklusiven Gesellschaft und einer<br />
inklusiven Angebotsstruktur sei es von zentraler Bedeutung,<br />
inwieweit es gelingt, besonders benachteiligte Personengruppen<br />
– und dazu gehören bspw. häufig Menschen<br />
mit Behinderung und Migrationshintergrund oder<br />
auch Menschen mit sehr schweren Behinderungen– einzubeziehen.<br />
Denn letztendlich seien sie der Gradmesser<br />
<strong>für</strong> das Gelingen von Inklusion.<br />
10 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012
Familien aus anderen Kulturen?<br />
Tipps <strong>für</strong> die Arbeit vor Ort<br />
Durch das Pilotprojekt “Miteinander Leben”,<br />
das Familien mit Migrationshintergrund und<br />
behinderten Angehörigen in den Blick<br />
nimmt, bekommen wir Anregungen und<br />
Erfahrungen, die den Weg zu einem kulturell<br />
vielfältigen Konzept bereiten können.<br />
In <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> möchten wir Ihnen Tipps und<br />
Ideen mit auf den Weg geben.<br />
Bewusstsein & Sensibilisierung<br />
Zunächst braucht es das Bewusstsein, dass es wichtig ist, Familien<br />
und Eltern behinderter Kinder mit Migrationshintergrund<br />
gezielt in die Arbeit einzubeziehen. Sie sind häufig<br />
ausgelastet und der Alltag zehrt Kraft, gerade weil viele Migranten<br />
noch weitere Kinder zusätzlich zum behinderten<br />
Kind haben, weil noch Dinge wie die aufenthaltsrechtliche<br />
Situation zu klären sind, weil finanzielle und sprachliche Probleme<br />
zu bewältigen sind etc. Um diese starke Einbindung<br />
und teilweise die Scheu vor deutschen Institutionen oder<br />
Vereinen sollten wir wissen. Es ist ein sensibler Umgang erforderlich,<br />
um die Eltern mit Migrationshintergrund zu erreichen.<br />
Beziehung ist Arbeit<br />
Wenn Sie Eltern mit Migrationshintergrund gewinnen<br />
möchten, warten Sie nicht darauf, dass Sie von allein kommen.„Wir<br />
sind <strong>für</strong> alle offen, Sie müssen nur kommen“ ist eine<br />
Haltung, die erfahrungsgemäß nicht ausreicht. Vielmehr<br />
ist aktive Beziehungsarbeit notwendig.<br />
Wertschätzung ist das A und O<br />
Immer wieder kommt die Frage nach den „Zugängen“ auf.<br />
Natürlich, die gleiche Sprache zu sprechen, Benimmregeln<br />
verschiedener Kulturen zu kennen oder jahrelange Erfahrung<br />
in der Arbeit mit Migranten können den (Erst-)Kontakt<br />
erleichtern. Das Wichtigste jedoch ist Wertschätzung in der<br />
Begegnung.„Wenn man sich <strong>für</strong> sie und ihre Familie interessiert,sie<br />
auch mal lobt,sie sogar zu Hause besucht und nachfragt,wie<br />
dies und jenes in der jeweiligen Kultur gehandhabt<br />
wird, kommt viel zurück“, erklärte Katja Rosenbauer, die Angebote<br />
in Coburg durchführt. Begegnen Sie Familien aus anderen<br />
Kulturen mit einer inneren Offenheit. Fragen Sie, wie<br />
dieses und jenes bei ihnen gehandhabt wird.<br />
Direkte Ansprache<br />
In Deutschland bzw. in unseren Institutionen und Vereinen<br />
werden viele Informationen schriftlich formuliert oder angefordert.<br />
Die Einladung zum Elternabend, das Formular zur<br />
Anmeldung des Kindes <strong>für</strong> Freizeitaktivitäten, die Ausschreibung<br />
zur Mitwirkung im Elternbeirat oder anderen Gremien.<br />
Vielversprechend ist der direkte Kontakt, d.h. die persönliche<br />
Ansprache oder das Telefonat.<br />
<strong>Bundesverband</strong><br />
Anne Ott<br />
Teil 1<br />
Leichte Sprache / Basisflyer<br />
in verschiedenen Sprachen!<br />
Vermutlich können oder wollen Sie nicht alle Ihre Materialien,<br />
Einladungen etc. in diverse Sprachen übersetzen. Für die<br />
Basis-Informationen zu Ihrer Arbeit wäre es natürlich sinnvoll,<br />
aber allein die Frage, welche Sprachen es sein sollten, ist<br />
nicht einfach. Alternativ bietet es sich an, Inhalte in Leichter<br />
Sprache zu verbreiten – nicht nur <strong>für</strong> Menschen mit Lernschwierigkeiten.<br />
Viele Eltern anderer Herkunft sind lediglich<br />
mit der üblichen Behördensprache überfordert.Leichte Sprache<br />
wäre eine interessante Variante z.B. <strong>für</strong> Einladungen, Informationsbroschüren,<br />
Flyer etc.<br />
Kreative Angebote und<br />
kulturelle Vielfalt aufgreifen<br />
Vielversprechend sind Angebote, die nicht vordergründig<br />
über Sprache laufen, sondern eher über das gemeinsame<br />
Tun oder Gestalten. Die kulturelle Vielfalt kann direkt als Aufhänger<br />
genutzt werden: Angebote, zu denen jede und jeder<br />
etwas aus der eigenen Kultur beisteuern kann, z.B. Frühstück/Frühstücks-Bräuche,<br />
Koch- und Backangebote, Spiele,<br />
Tänze oder Musikinstrumente bieten Gelegenheit, aktiv etwas<br />
beizutragen und anderen etwas Typisches aus der Heimat<br />
näherzubringen. Häufig wird auch die Neugierde der<br />
deutschen Eltern und Familien auf andere Kulturen mit solchen<br />
Angeboten geweckt.<br />
Abfragen, was gewünscht wird<br />
Im letzten <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> haben wir einen Väter-Fragebogen<br />
abgebildet. Das Familienzentrum in Mönchengladbach hat<br />
den Kindern einen Fragebogen mitgegeben mit der Bitte,<br />
dass die Väter (mit und ohne Migrationshintergrund) Wünsche<br />
<strong>für</strong> gemeinsame Aktivitäten ankreuzen bzw. nennen.<br />
So kann die Chance erhöht werden, dass die Angebote auch<br />
besucht werden.<br />
Fortsetzung in der nächsten Ausgabe!<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 11
Weiter denken: Zukunftsplanung<br />
Dokumentation der Fachtagung des <strong>Bundesverband</strong>es <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />
Menschen und Mensch zuerst – Netzwerk people first auf einem<br />
USB-Stick<br />
Der <strong>bvkm</strong> und Mensch zuerst veranstalteten im Oktober 2011 die Fachtagung<br />
„Weiter denken: Zukunftsplanung“ in Berlin. Zukunftsplanung basiert auf einer<br />
personenzentrierten Grundhaltung und umfasst eine Reihe von Methoden,<br />
um mit Menschen mit und ohne Behinderung, ihren Familien und Freunden<br />
oder mit Organisationen über eine wünschenswerte Zukunft nachzudenken und diese<br />
mit einem Unterstützungskreis Schritt <strong>für</strong> Schritt umzusetzen.<br />
Die Dokumentation enthält Text-, Videosequenzen, Audiobeiträge und Fotos:<br />
- Plenumsbeiträge (Vorträge von John O’Brien, Dr. Stefan Doose, Ines Boban, Prof. Dr. Andreas<br />
Hinz, Dr. Oliver König, Grußworte von Hubert Hüppe, Helga Kiel, Stefan Göthling und Dr. Ulrike<br />
Barth, Geschichten von Zukunftsplanungen und -träumen behinderter Frauen und Männer,<br />
fishbowl-Diskussion und Zusammenfassungen aus Gesprächsgruppen)<br />
- Themen aus den Arbeitsgruppen (Grundlagen und Methoden der Zukunftsplanung (ZP), auch<br />
in Leichter Sprache, Personenzentriertes Denken in Einrichtungen, ZP im Übergang Schule-<br />
Beruf, ZP bei psychischer Beeinträchtigung oder komplexer Behinderung, Zukunftsfest-<br />
Gestaltung, Aufgaben und Rollen von BegleiterInnen und Unterstützungskreisen, ZP mit älteren<br />
Menschen, Erfahrungsberichte von Zukunftsplanenden oder z.B. ZP im Rahmen von<br />
Schulentwicklung)<br />
- Interviews z.B. mit John O’Brien, Ines Boban, Prof. Dr. Andreas Hinz oder Bernadette Bros-<br />
Spähn, der Mutter eines Zukunftsplaners<br />
- Audio-Dokumentation über die Diskussion des Netzwerk-Grundlagenpapiers<br />
u.v.m.<br />
Die Dokumentation der Fachtagung kann online eingesehen werden unter www.<strong>bvkm</strong>.de.<br />
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Dokumentation auf einem 2 GB-USB-Stick zu bestellen<br />
(Mitglieder und TeilnehmerInnen 8,-, Normalpreis 10,- Euro). Sie können die vorhandenen 600MB<br />
um Ihre eigenen Daten zum Thema Zukunftsplanung oder auch ganz andere Text-, Bild-, Musik- oder<br />
sonstigen Dateien ergänzen.<br />
Senden Sie eine E-mail an verlag@<strong>bvkm</strong>.de oder schicken Sie uns folgenden Bestell-Coupon per Fax:<br />
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Bitte senden Sie Ihre Bestellung per Fax an: 0211 / 64004-20<br />
Hiermit bestelle ich gegen Rechnung ___ Exemplar(e) des USB-Sticks mit der Dokumentation<br />
„Zukunftsplanung“ zum Preis von je 8,- bzw. 10,- Euro (inkl. Porto)<br />
ggf. Einrichtung: ______________________________________________________<br />
Name: ______________________________________________________________<br />
Straße: _____________________________________________________________<br />
PLZ / Ort: _______________________________________Tel.:_________________<br />
c Normalpreis (10,-Euro) c Sonderpreis (8,- <strong>für</strong> TeilnehmerInnen und Mitglieder)
Recht & Politik<br />
Pflegereform<br />
Ab 2013 soll es vor allem <strong>für</strong> Menschen mit Demenz<br />
bessere Leistungen geben.<br />
Das Bundesministerium <strong>für</strong> Gesundheit hat am 20. Januar<br />
2012 einen Referentenentwurf <strong>für</strong> ein Gesetz zur Neuausrichtung<br />
der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz<br />
- PNG) vorgelegt. Es sieht unter anderem einen neuen<br />
Anspruch auf häusliche Betreuung sowie die Förderung<br />
ambulanter Wohngruppen von alten pflegebedürftigen<br />
Menschen vor.<br />
Die Definition eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs<br />
steht noch aus. Bis es soweit ist, sollen Patienten mit sogenannter<br />
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, das<br />
sind unter anderem Menschen, die dement sind oder eine<br />
geistige Behinderung haben, von 1. Januar 2013 an finanziell<br />
besser unterstützt werden. Die Leistungsverbesserungen<br />
sollen bis 2015 über eine Beitragserhöhung um 0,1 Prozent<br />
sowie durch Reserven der Pflegeversicherung finanziert<br />
werden. Bis 2015 soll der Beitragssatz aber nicht weiter<br />
steigen.<br />
Die geplanten Neuregelungen im Überblick:<br />
1. Höhere Leistungen <strong>für</strong> Pflegebedürftige<br />
mit erheblich eingeschränkter<br />
Alltagskompetenz<br />
Die heutige, stark verrichtungsbezogene Beurteilung, welcher<br />
Pflegestufe ein Hilfebedürftiger zuzuordnen ist, wird<br />
der konkreten Lebenssituation vieler Pflegebedürftiger<br />
nicht ausreichend gerecht. Deshalb ist eine neue Definition<br />
der Pflegebedürftigkeit, die insbesondere die Situation von<br />
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz,wie zum<br />
Beispiel bei Demenz, besser erfasst, notwendig. Nach Auffassung<br />
des Bundesministeriums <strong>für</strong> Gesundheit bedarf die<br />
Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs allerdings<br />
eines längeren Umsetzungsprozesses. Das Ministerium<br />
will deshalb durch einen Expertenbeirat die Einführung<br />
eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorbereiten<br />
lassen. Dabei soll auf den Grad der Selbständigkeit bei<br />
der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von<br />
Lebensbereichen abgestellt werden.<br />
Um insbesondere <strong>für</strong> demenziell erkrankte Menschen, die<br />
Recht & Politik<br />
zu Hause betreut werden, im Vorgriff auf eine neue Einstufung<br />
nach einem überarbeiteten Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />
bereits zeitnah Verbesserungen herbeizuführen, sollen<br />
Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz<br />
in den Pflegestufen 1 und 2 jeweils einen Aufschlag<br />
erhalten. Für Versicherte der so genannten Pflegestufe<br />
0 soll es erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen<br />
geben.<br />
Im Einzelnen sind als Übergangsregelung folgende Leistungen<br />
vorgesehen:<br />
Versicherte ohne Pflegestufe haben Anspruch auf ein monatliches<br />
Pflegegeld in Höhe von 120 Euro oder Pflegesachleistungen<br />
in Höhe von bis zu 225 Euro. Außerdem sollen sie<br />
Anspruch auf Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel sowie<br />
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen haben.<br />
Für Pflegebedürftige der Pflegestufe I erhöht sich das Pflegegeld<br />
um 70 Euro auf 305 Euro und die Pflegesachleistungen<br />
erhöhen sich um 215 Euro auf bis zu 665 Euro. Für Pflegebedürftige<br />
der Pflegestufe II erhöht sich das Pflegegeld<br />
um 85 Euro auf 525 Euro, während sich die Pflegesachleistungen<br />
um 150 Euro auf bis zu 1 250 Euro erhöhen.<br />
Aufschläge <strong>für</strong> Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter<br />
Alltagskompetenz, die die Pflegestufe III haben,<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
2. Häusliche Betreuung als<br />
neue Pflegesachleistung<br />
Katja Kruse<br />
Pflegebedürftige sollen künftig nicht nur Anspruch auf<br />
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, sondern<br />
auch auf häusliche Betreuung erhalten, dazu zählen etwa<br />
die Beaufsichtigung zu Hause oder Hilfe bei der Gestaltung<br />
des Alltags. Zwischen diesen Leistungen von zugelassenen<br />
Pflegediensten soll der Betroffene frei wählen dürfen, sofern<br />
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gesichert<br />
sind.<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 13
Recht & Politik<br />
BEACHTE!<br />
Die Regelungen zur Einführung von „häuslicher Betreuung“<br />
als neuer Bestandteil der Pflegesachleistung wird<br />
vom <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />
Menschen (<strong>bvkm</strong>) in seiner nachstehend abgedruckten<br />
Stellungnahme massiv kritisiert (siehe dort unter Punkt<br />
VI) § 36 SGB XI-PNG (Pflegesachleistung)). In der maßgeblichen<br />
Vorschrift soll nämlich auch der Nachranggrundsatz<br />
von häuslicher Betreuung gegenüber Leistungen<br />
der Eingliederungshilfe verankert werden. Der <strong>bvkm</strong><br />
be<strong>für</strong>chtet, dass hierdurch Menschen, deren erheblich<br />
eingeschränkte Alltagskompetenz nicht auf einer altersbedingten<br />
Demenz beruht, von der Inanspruchnahme<br />
häuslicher Betreuung ausgeschlossen werden.<br />
Letztlich würde <strong>für</strong> diesen Personenkreis daher auch die<br />
oben unter Ziffer 1 dargestellte Leistungserhöhung bei<br />
der Pflegesachleistung ins Leere laufen. Für Leistungen<br />
der Grundpflege wird die Sachleistung von dieser Personengruppe<br />
in der Regel nämlich nicht benötigt und <strong>für</strong><br />
Leistungen der häuslichen Betreuung könnte sie deshalb<br />
nicht verwendet werden, weil sie als Leistung der Eingliederungshilfe<br />
aufgrund des vorgesehenen Nachranggrundsatzes<br />
in die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers<br />
fallen würde.<br />
Abgesehen davon wird die Vorschrift zu neuen Abgrenzungsschwierigkeiten<br />
zwischen Leistungen der Pflegeversicherung<br />
und Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
führen.<br />
3. Stärkung des Grundsatzes<br />
„Rehabilitation vor Pflege“<br />
Nehmen pflegende Angehörige eine Reha-Maßnahme<br />
wahr, soll der Pflegebedürftige Anspruch auf Kurzzeitpflege<br />
in dieser Einrichtung haben, auch wenn sie da<strong>für</strong> nach dem<br />
Pflegeversicherungsgesetz nicht zugelassen ist.<br />
4. Gleichzeitige Gewährung von Pflegegeld<br />
und Kurzzeit- beziehungsweise<br />
Verhinderungspflege<br />
Um pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu erleichtern,<br />
soll bei Inanspruchnahme von Leistungen der Kurzzeit- oder<br />
Verhinderungspflege das Pflegegeld hälftig weitergezahlt<br />
werden.<br />
5. Verbesserung der rentenrechtlichen<br />
Berücksichtigung bei Pflege von gleichzeitig<br />
mehreren Pflegebedürftigen<br />
Rentenversicherungsbeiträge <strong>für</strong> Pflegepersonen werden<br />
dann entrichtet,wenn <strong>für</strong> den jeweiligen Pflegebedürftigen<br />
mindestens 14 Stunden Pflege wöchentlich geleistet werden.<br />
Eine Addition von rentenrechtlich wirksamen Zeiten<br />
bei Pflege von gleichzeitig zwei oder mehreren Pflegebedürftigen<br />
ist bisher nicht vorgesehen. Wer zwei (oder mehrere)<br />
Pflegebedürftige gleichzeitig jeweils unter 14 Stunden<br />
pro Woche pflegt, erhält <strong>für</strong> die Pflege bisher keine Verbesserung<br />
seiner Alterssicherung, auch wenn er insgesamt<br />
mehr als 14 Stunden wöchentlich pflegt. Um die Pflege von<br />
zwei (oder mehreren) Pflegebedürftigen und die daraus resultierende<br />
Belastung der Pflegeperson ausreichend zu<br />
würdigen, sollen zukünftig rentenrechtlich wirksame Pflegezeiten<br />
bei der Pflege von gleichzeitig zwei oder mehreren<br />
Pflegebedürftigen addiert werden, wenn bei diesen mindestens<br />
die Pflegestufe I anerkannt ist.<br />
6. Abschaffung der Einkommensüberprüfung<br />
bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen<br />
Die Zuschüsse der Pflegekassen <strong>für</strong> Maßnahmen zur Verbesserung<br />
des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen<br />
sollen künftig ohne einen Eigenanteil des Pflegebedürftigen<br />
gewährt werden. Die Prüfung der Einkommenssituation<br />
des Pflegebedürftigen entfällt somit. Durch<br />
die Abschaffung der Einkommensprüfung ergibt sich ein<br />
Abbau von Bürokratie sowohl auf Seiten der Pflegebedürftigen<br />
als auch auf Seiten der Pflegekassen. Zudem wird dadurch<br />
die Hürde der Antragstellung reduziert und somit eine<br />
schnellere und leichtere Leistungsgewährung <strong>für</strong> den<br />
Pflegebedürftigen ermöglicht.<br />
7. Förderung ambulanter Wohngruppen<br />
von alten pflegebedürftigen Menschen<br />
Ambulant betreute Wohngruppen von alten pflegebedürftigen<br />
Menschen sollen nach dem PNG insbesondere durch<br />
folgende drei Maßnahmen gefördert werden:<br />
● Gezielte Stärkung des Einsatzes von einzelnen, selbständigen<br />
Kräften insbesondere in Wohngruppen <strong>für</strong><br />
demenziell erkrankte Pflegebedürftige.<br />
● Zahlung einer zusätzlichen, zweckgebundenen<br />
Pauschale in Höhe von 200 Euro monatlich bei Beschäftigung<br />
einer Kraft, die <strong>für</strong> die Organisation und Sicherstellung<br />
der Pflege in der Wohngruppe sorgt. Auf diese<br />
Weise soll den besonderen Aufwendungen Rechnung<br />
getragen werden, die in dieser Wohnform entstehen.<br />
● Auflegung eines zeitlich befristeten Initiativprogramms<br />
zur Gründung ambulanter Wohngruppen, das aus nicht<br />
zum Aufbau von Pflegestützpunkten abgerufenen Mitteln<br />
finanziert wird. In diesem Rahmen erhalten ambulante<br />
Wohngruppen bei Gründung eine finanzielle Sofortunterstützung<br />
<strong>für</strong> erforderliche altersgerechte Umbaumaßnahmen.<br />
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BEACHTE!<br />
Ambulant betreute Wohngruppen, die nach ihrer Zielsetzung<br />
auch im Rahmen der Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen finanziert werden, sind von diesen Regelungen<br />
ausdrücklich ausgenommen. Dies stellt einen<br />
nicht zu rechtfertigenden Leistungsausschluss <strong>für</strong> Menschen<br />
mit Behinderung dar. In der nachfolgend abgedruckten<br />
Stellungnahme des <strong>bvkm</strong> wird deshalb unter<br />
Punkt VIII) § 38 a SGB XI-PNG (zusätzliche Leistungen <strong>für</strong><br />
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen)<br />
die Streichung des Leistungsausschlusses gefordert.<br />
8. Medizinische Versorgung in Heimen<br />
Um die medizinische Versorgung in den Pflegeheimen gezielt<br />
zu fördern und entsprechende Anreize zu setzen, sollen<br />
folgende Maßnahmen ergriffen werden:<br />
● Die Vorgabe, dass Kassenärztliche Vereinigungen auf<br />
Antrag eines Pflegeheims zur Sicherstellung einer ausreichenden<br />
ärztlichen Versorgung der Pflegeheimbewohner<br />
Kooperationsverträge mit da<strong>für</strong> geeigneten<br />
Ärzten anzustreben haben, wird stringenter gefasst. Die<br />
Kassenärztliche Vereinigung vor Ort hat nunmehr solche<br />
Kooperationsverträge zu vermitteln.<br />
● Um <strong>für</strong> Ärzte und Zahnärzte Anreize zu schaffen, Hausbesuche<br />
bei Pflegeheimbewohnern durchzuführen, werden<br />
im Falle des Abschlusses von Kooperationsverträgen<br />
Zuschläge beziehungsweise eine zusätzliche Vergütung<br />
gewährt.<br />
● Vollstationäre Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet,<br />
darüber zu informieren, wie sie die medizinische Versorgung<br />
ihrer Pflegeheimbewohner sicherstellen. Diese<br />
Informationen sind im Zusammenhang mit den Ergebnissen<br />
der Qualitätsprüfungen (Transparenzberichte) zu<br />
veröffentlichen.<br />
9. Beteiligung von Betroffenen<br />
und Versicherten<br />
Um die Interessen der Betroffenen stärker in Fragen der<br />
Qualitätsentwicklung und der Transparenz von Qualitätsergebnissen<br />
zu berücksichtigen, soll die Beteiligung der Betroffenen<br />
ausgebaut und konkreter gefasst werden.<br />
10. Förderung der Selbsthilfe<br />
Um die Bedeutung der Selbsthilfe in der Pflege gerade auch<br />
<strong>für</strong> die Angehörigen zu verdeutlichen, soll <strong>für</strong> diesen Bereich<br />
analog der Krankenversicherung ein eigener<br />
„Finanztopf“ geschaffen werden. Die Förderung setzt eine<br />
anteilige Mitfinanzierung durch<br />
das jeweilige Bundesland oder die Kommune voraus.<br />
11. Begutachtungsverfahren<br />
Recht & Politik<br />
Begutachtungsverfahren und Entscheidung über Pflegebedürftigkeit<br />
sollen <strong>für</strong> die Versicherten schneller und transparenter<br />
gestaltet werden. Der <strong>für</strong> die Begutachtung der<br />
Versicherten zuständige Medizinische Dienst der Krankenversicherung<br />
(MDK) nimmt <strong>für</strong> die Pflegebedürftigen eine<br />
wichtige Schlüsselstellung ein. Um die Stellung der Versicherten<br />
zu verbessern, sollen deshalb folgende Maßnahmen<br />
ergriffen werden:<br />
● Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung wird<br />
zur Entwicklung und Veröffentlichung von Servicegrundsätzen<br />
sowie zur Einrichtung eines Beschwerdemanagements<br />
verpflichtet.<br />
● Wird bei einem Antrag zur Feststellung der<br />
Pflegebedürftigkeit die Entscheidungsfrist nicht eingehalten,<br />
erhält der Versicherte ab diesem Zeitpunkt <strong>für</strong> jeden<br />
Tag Verzögerung einen Betrag von 10 Euro als nicht<br />
rückzahlbaren und nicht mit den späteren Leistungen zu<br />
verrechnenden Ausgleich.<br />
● Die Pflegekassen können neben dem Medizinischen Dienst<br />
der Krankenversicherung auch andere unabhängige<br />
Gutachter mit der Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt,<br />
beauftragen.<br />
● Pflegekassen beziehungsweise Pflegeberater haben die<br />
Versicherten im Rahmen der Beratung darüber zu informieren,<br />
dass sie einen Anspruch darauf haben, das<br />
Gutachten des Medizinischen Dienstes oder eines anderen<br />
von der Pflegekasse beauftragten Gutachters zu erhalten.<br />
12. Beratung und Koordinierung<br />
Um eine möglichst frühzeitige Beratung der Antragsteller in<br />
der eigenen Häuslichkeit zu gewährleisten, sollen die Pflegekassen<br />
dazu verpflichtet werden, einen konkreten Termin<br />
<strong>für</strong> eine umfassende Beratung unter Nennung eines Ansprechpartners<br />
innerhalb von zwei Wochen anzubieten.<br />
Können sie das nicht gewährleisten, ist ein Beratungsgutschein<br />
zu übermitteln, der es dem Antragsteller ermöglicht,<br />
die Beratung durch eine andere qualifizierte Beratungsstelle<br />
innerhalb von zwei Wochen in Anspruch zu nehmen.<br />
Auf Wunsch des Versicherten hat die Beratung in der häuslichen<br />
Umgebung stattzufinden.<br />
13. Finanzierung<br />
Die zusätzlichen Leistungen insbesondere <strong>für</strong> Demenzkranke<br />
und Angehörige erfordern nach Auffassung des Bundesministeriums<br />
<strong>für</strong> Gesundheit eine Anhebung des Beitragssatzes<br />
in der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013<br />
um 0,1 Beitragssatzpunkte.<br />
Ferner ist nach den Plänen des Ministeriums eine zusätzliche<br />
private Eigenvorsorge ein zentraler Baustein <strong>für</strong> die Finanzierung<br />
der Pflegeleistungen.Die soziale Pflegeversicherung<br />
soll deshalb um eine aus Steuermitteln finanzierte zugriffsgeschützte<br />
private Pflegevorsorge ergänzt werden.<br />
Dies ist nicht Gegenstand des Referentenentwurfs zum<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 15
Recht & Politik<br />
PNG, sondern bedarf noch einer eigenständigen gesetzlichen<br />
Regelung.<br />
In seinem vollen Wortlaut kann der Referentenentwurf auf<br />
der Internetseite des Bundesministeriums <strong>für</strong> Gesundheit<br />
unter folgendem Link abgerufen werden:<br />
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Pflegeversicherung_Pflegereform/Referentenentwurf_Neuausrichtung__Pflegeversicherung_120124.pdf<br />
Der <strong>bvkm</strong> hatte Gelegenheit, bis zum 10. Februar 2012 zum<br />
Referentenentwurf des PNG Stellung zu nehmen. Außerdem<br />
hat ein Vertreter des <strong>bvkm</strong> an der Verbändeanhörung<br />
zum PNG am 13. Februar in Berlin teilgenommen.<br />
Die Stellungnahme des <strong>bvkm</strong> hat folgenden Wortlaut:<br />
Stellungnahme<br />
des <strong>Bundesverband</strong>es <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und<br />
mehrfachbehinderte Menschen e.V.<br />
zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung<br />
(Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG)<br />
I) Vorbemerkung<br />
Im <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />
Menschen (<strong>bvkm</strong>) sind 250 regionale Selbsthilfeorganisationen<br />
zusammengeschlossen, in denen etwa 28.000 Mitgliedsfamilien<br />
organisiert sind. Der überwiegende Teil der<br />
vertretenen Menschen ist von einer frühkindlichen cerebralen<br />
Bewegungsstörung betroffen. Dabei handelt es sich sowohl<br />
um <strong>körper</strong>behinderte Menschen, deren Leben sich<br />
kaum von dem nichtbehinderter unterscheidet,als auch um<br />
Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen,<br />
die ein Leben lang auf Hilfe, Pflege und Zuwendung angewiesen<br />
sind.<br />
Grundsätzlich begrüßt der <strong>bvkm</strong> die mit dem PNG verbundene<br />
Zielsetzung, insbesondere an Demenz erkrankten Personen<br />
im Vorgriff auf einen neu zu fassenden Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />
mehr und bessere Leistungen zu ermöglichen.<br />
Zu begrüßen ist auch prinzipiell die Flexibilisierung<br />
der Inanspruchnahme von Leistungen. Die Leistungen der<br />
Pflegeversicherung, welche nicht bedarfsdeckend ausgestaltet<br />
sind, können nur wirksam sein, wenn sie in der praktischen<br />
Anwendung flexibel gehandhabt werden können.<br />
Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass der<br />
Referentenentwurf keine neuen Spielräume zur Inanspruchnahme<br />
von Leistungen der Pflegeversicherung als<br />
Persönliches Budget eröffnet. Der <strong>bvkm</strong> hält an seiner<br />
langjährigen Forderung fest, dass die Sachleistungen der<br />
Pflegeversicherung im Rahmen eines Persönlichen Budgets<br />
als Geldleistung zu gewähren sind. Die in § 35 a SGB XI-PNG<br />
geregelte Gutscheinlösung widerspricht der Grundidee des<br />
Persönlichen Budgets. Die Abschaffung des Gutscheinsystems<br />
würde erheblich mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme<br />
von Leistungen der Pflegeversicherung<br />
schaffen.<br />
Dass Menschen mit Behinderung, die einen Anspruch auf<br />
Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53 ff. SGB XII<br />
haben, faktisch gemäß § 36 Abs. 1 S. 7 und Abs. 2 S.2 SGB XI-<br />
PNG von der Inanspruchnahme häuslicher Betreuung ausgeschlossen<br />
werden, kritisiert der <strong>bvkm</strong> scharf. Ebenfalls<br />
lehnt der <strong>bvkm</strong> den Leistungsausschluss behinderter Menschen,<br />
die einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
gemäß §§ 53 ff. SGB XII haben, auf zusätzliche Leistungen<br />
<strong>für</strong> Pflegebedürftige im ambulant betreuten<br />
Wohngruppen gemäß § 38 a SGB XI-PNG sowie den Leistungsausschluss<br />
bezüglich einer Anschubfinanzierung zur<br />
Gründung von ambulanten Wohngruppen gemäß § 45 e<br />
SGB XI-PNG ausdrücklich ab. Bereits nach der <strong>aktuell</strong> gültigen<br />
Gesetzesfassung werden Menschen mit Behinderung,<br />
die in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe leben,<br />
benachteiligt, da Ihr Anspruch gegen die Pflegekasse<br />
bei bestehender Pflegebedürftigkeit gemäß § 43 a S. 2 SGB<br />
X auf einen Anspruch in Höhe von höchstens monatlich 256<br />
Euro begrenzt ist. Diese Leistungsbegrenzung im stationären<br />
Bereich, wird durch den Ausschluss behinderter<br />
Menschen von den geplanten Leistungserweiterungen<br />
durch die Gesetzesneufassung auch auf den ambulanten<br />
Bereich ausgedehnt. Das wird zu neuen, weitaus schwerwiegenderen<br />
Abgrenzungsproblemen im Verhältnis von<br />
Leistungen der Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
und Leistungen der sozialen Pflegeversicherung<br />
führen. Gerade im ambulanten Bereich ist zu be<strong>für</strong>chten,<br />
dass die Abgrenzungsproblematik zu Lasten der Betroffenen<br />
ausgetragen wird.<br />
Vor diesem Hintergrund ist auch zu kritisieren, dass die<br />
längst überfällige Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes<br />
zunächst von einem Expertenbeirat bearbeitet werden<br />
soll, insbesondere weil der Beirat bereits im Jahr 2009<br />
Ergebnisse vorgelegt und in seinen Umsetzungsempfehlungen<br />
deutlich hervorgehoben hat, dass es politischer Entscheidungen<br />
bedarf,um den neuen Pflegebedürftigkeitsbe-<br />
16 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012
griff sinnvoll umzusetzen. Eine klare politische Richtungsentscheidung,<br />
wann der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />
kommen soll, welches Finanzvolumen da<strong>für</strong> zur Verfügung<br />
steht und wie die Übergangsregelungen vom alten<br />
in ein neues System aussehen sollen, fehlen in dem Referentenentwurf<br />
zum PNG jedoch leider völlig.<br />
Im Übrigen möchten wir nachdrücklich da<strong>für</strong> plädieren,<br />
folgende Punkte im Rahmen des PNG zu regeln:<br />
● Die Altersbegrenzung in § 42 Abs. 3 S. 1 SGB XI-PNG bei<br />
der Inanspruchnahme von Leistungen der<br />
Kurzzeitpflege sollte gestrichen werden. Auch erwachsenen<br />
Menschen mit Behinderung muss es ermöglicht<br />
werden, Kurzzeitpflege in Einrichtungen der Hilfe <strong>für</strong><br />
behinderte Menschen in Anspruch zu nehmen.<br />
● In § 43 a SGB XI sollte klargestellt werden, wie das<br />
tägliche Pflegegeld bei Heimbewohnern zu berechnen<br />
ist, die sich zeitweise – z.B. an den Wochenenden oder<br />
in den Ferien – im Haushalt ihrer Eltern aufhalten. Eine<br />
mit Wirkung zum 13. April 2011 vorgenommene Änderung<br />
des Gemeinsamen Rundschreibens zu den leistungsrechtlichen<br />
Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes<br />
hat in diesem Bereich zu erheblichen Leistungskürzungen<br />
seitens der Pflegekassen geführt (vgl.<br />
Gemeinsames Rundschreiben vom 1.7.2008, <strong>Nr</strong>. 3 Absatz<br />
2 zu § 37). Heimbewohner, die die Pflegestufe 1<br />
haben, erhalten aufgrund der Neuregelung z.B. statt<br />
bisher 7,83 Euro nur noch 3,38 Euro pro Tag <strong>für</strong> die Zeit<br />
der häuslichen Pflege. Dies bedeutet eine Leistungskürzung<br />
um 57 %. Bei den betroffenen Heimbewohnern<br />
und ihren Eltern sorgt dies <strong>aktuell</strong><br />
berechtigterweise <strong>für</strong> erhebliche Unruhe und Empörung,<br />
weil die neue Berechnungsmethode mit der<br />
geltenden Rechtslage und der Rechtsprechung des<br />
Bundessozialgerichts nicht in Einklang steht (zu den<br />
Einzelheiten siehe „Argumentationshilfe gegen die<br />
Kürzung des Pflegegeldes“ des <strong>bvkm</strong>, herunterzuladen<br />
unter www.<strong>bvkm</strong>.de). Dennoch weigert sich der GKV-<br />
Spitzenverband bislang, die rechtswidrige Regelung in<br />
seinem Gemeinsamen Rundschreiben zu ändern. In §<br />
43 a SGB XI sollte deshalb klargestellt werden, dass bei<br />
der Berechnung des tageweisen Pflegegeldes von dem<br />
vollen monatlichen Pflegegeld und nicht von einem<br />
um die Sachleistung verminderten Pflegegeld<br />
auszugehen ist.<br />
Darüber hinaus nehmen wir zu einzelnen Regelungen wie<br />
folgt Stellung:<br />
II) § 7 b SGB XI-PNG (Beratungsgutscheine)<br />
Die Einführung der Möglichkeit <strong>für</strong> pflegebedürftige Personen,<br />
einen Beratungsgutschein zur Sicherstellung einer<br />
möglichst frühzeitigen Beratung bei einer unabhängigen<br />
und neutralen Beratungsstelle nutzen zu können, ist aus<br />
Sicht des <strong>bvkm</strong> grundsätzlich positiv zu beurteilen. Ohne<br />
Recht & Politik<br />
eine umfassende und zielgerichtete Beratung ist es pflegebedürftigen<br />
Menschen und pflegenden Angehörigen<br />
kaum möglich, die Pflege zu organisieren, qualifiziert zu<br />
leisten und ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse geltend<br />
zu machen und sie auch durchzusetzen. Unklar ist allerdings,<br />
welche Kriterien eine Beratungsstelle erfüllen<br />
muss, um ihre Aufgaben „neutral und unabhängig“ wahrzunehmen.<br />
Um die im Gesetzentwurf geforderte Neutralität<br />
der Beratungsstelle zu erfüllen, müsste die Beratung<br />
durch die Leistungserbringer und ihre Verbände oder die<br />
Leistungsträger ausgeschlossen werden.Damit würde das<br />
Beratungsangebot erheblich ausgedünnt und ihm im erheblichen<br />
Umfang Fachlichkeit entzogen. Statt auf eine<br />
nicht zu erreichende Neutralität und Unabhängigkeit zu<br />
setzten, fordert der <strong>bvkm</strong> ein pluralistisches Beratungsangebot,<br />
aus dem die Ratsuchenden frei wählen können.<br />
Aus diesem Grund kritisiert der <strong>bvkm</strong> auch, dass nur dann<br />
ein Beratungsgutschein ausgestellt wird, wenn die Beratung<br />
durch die Pflegekasse nicht innerhalb der zweiwöchigen<br />
Frist nach Antragseingang erbracht werden<br />
kann. Der <strong>bvkm</strong> schlägt vor, die Nachrangigkeit des Beratungsgutscheins<br />
aufzuheben und dem Pflegebedürftigen<br />
ein echtes Wahlrecht dahingehend einzuräumen, die Beratung<br />
durch eine nach seiner Wahl geeignete Beratungsstelle<br />
in Anspruch zu nehmen.<br />
III) § 18 SGB XI-PNG (Verfahren zur Feststellung<br />
der Pflegebedürftigkeit)<br />
Es ist zu begrüßen, dass die Feststellung der Pflegebedürftigkeit<br />
in Zukunft auch durch andere unabhängige Gutachter<br />
erfolgen kann. Dadurch kann nicht nur die Monopolstellung<br />
des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung<br />
überwunden werden. Die Pflegekassen können<br />
durch diese Regelungen auch auf Engpässe im Begutachtungsgeschehen<br />
reagieren und so vermeiden, dass Fristüberschreitungen<br />
bei einer Arbeitsüberbelastung des MDK<br />
zum Nachteil der Antragsteller eintreten. Darüber hinaus<br />
wird dadurch Wettbewerb ermöglicht, der zur Verbesserung<br />
der Begutachtungsqualität, Terminverbindlichkeit,<br />
und des Auftretens der Gutachter und Gutachterinnen<br />
führen kann.<br />
In diesem Zusammenhang ist auch der geplante neue § 18<br />
Abs. 3 a SGB XI-PNG positiv zu beurteilen, da durch die Verzögerungsstrafe<br />
von 10 Euro pro Tag, welche die Pflegekasse<br />
an den Antragsteller zu leisten hat,wenn sie nicht innerhalb<br />
von fünf Wochen nach Antragseingang einen<br />
schriftlichen Bescheid über den Antrag erlässt oder die Begutachtungsfrist<br />
nicht einhält, eine wirksame Sanktionsmöglichkeit<br />
vorgesehen wird. Durch diese Regelung wird<br />
im Sinne der Antragsteller zumindest daraufhin gewirkt,<br />
dass die von der Pflegekasse zu treffende Entscheidung<br />
über das Vorliegen oder Fehlen der Pflegebedürftigkeit innerhalb<br />
der gesetzlichen Fristen erfolgt.<br />
Ebenfalls positiv ist die Klarstellung, dass Antragsteller<br />
zukünftig das Recht haben, die Übersendung des Gutachtens<br />
zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit verlangen zu<br />
können. Obwohl Antragstellern dieses Recht bereits auch<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 17
Recht & Politik<br />
gemäß § 25 Abs. 1 SGB X zusteht, ist Folge dieser Neuregelung<br />
eine begrüßenswerte Erhöhung der Transparenz und<br />
Nachvollziehbarkeit der Entscheidung der Pflegekasse.<br />
IV) § 19 SGB XI-PNG<br />
(Begriff der Pflegepersonen)<br />
Der <strong>bvkm</strong> begrüßt ausdrücklich die in § 19 SGB XI-PNG geplante<br />
Neuregelung. Bisher konnte eine Pflegeperson Rentenversicherungsbeiträge<br />
durch die Pflegeversicherung<br />
nur dann erhalten, wenn sich die Pflegetätigkeit der Pflegeperson<br />
auf mindestens 14 Stunden wöchentlich bei einem<br />
Pflegebedürftigen beläuft. Hierdurch kommt es insbesondere<br />
zu Benachteiligungen von Eltern, die zwar mehrere<br />
pflegebedürftige Kinder pflegen, jedoch nicht jeweils im<br />
Umfang von 14 Stunden. Durch die Neuregelung werden<br />
die Rentenansprüche von pflegenden Angehörigen erhöht<br />
und auf diese Weise die Gefahr einer späteren Altersarmut<br />
beschränkt.<br />
V) § 28 SGB XI-PNG<br />
(Leistungsarten, Grundsätze)<br />
Wie eingangs erwähnt, bedauert der <strong>bvkm</strong>, dass die längst<br />
überfällige Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs<br />
und eines entsprechenden Begutachtungsverfahrens<br />
erneut verschoben wird. Statt der Übergangslösung <strong>für</strong><br />
Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz<br />
in § 28 Abs. 1 b PNG wäre vielmehr eine Neudefinition<br />
des Pflegebedürftigkeitsbegriffes erforderlich gewesen. Es<br />
bedarf endlich einer klaren politischen Richtungsentscheidung,<br />
dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff kommen<br />
soll,welches Finanzvolumen da<strong>für</strong> zur Verfügung steht und<br />
wie die Übergangsregelungen vom alten ins neue System<br />
auszugestalten sind.Welche „technischen Fragen“ der Neudefinition<br />
des Pflegebedürftigkeitsbegriffs entgegen stehen<br />
sollen, die in der Begründung zum PNG angeführt werden,<br />
ist nicht ersichtlich.<br />
Hingegen ist die Leistungserhöhung <strong>für</strong> Menschen mit eingeschränkter<br />
Alltagskompetenz gemäß § 123 SGB XI-PNG<br />
zu begrüßen. In der bisherigen Gesetzesfassung des SGB XI<br />
ist der Versorgungsbedarf von Menschen mit eingeschränkter<br />
Alltagskompetenz nahezu unberücksichtigt. Insofern<br />
ist es begrüßenswert und notwendig, dass diesem<br />
Personenkreis ab 2013 ein Anspruch auf höhere Leistungen<br />
eingeräumt wird. Durch die neu geschaffene Möglichkeit,<br />
zukünftig Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39<br />
SGB XI und Pflegehilfsmittel und technische Hilfen in Anspruch<br />
nehmen zu können,werden zu dem Angehörige von<br />
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz entlastet.<br />
VI) § 36 SGB XI-PNG (Pflegesachleistung)<br />
Der <strong>bvkm</strong> sieht die in § 36 SGB XI-PNG geplanten Regelungen<br />
als völlig verfehlt an. Der Sachleistungsanspruch soll<br />
um eine neue Pflegeleistung, die sogenannte „häusliche<br />
Betreuung“ erweitert und auf diese Weise dem Pflegebedürftigen<br />
eine größere Flexibilisierung bei der individuellen<br />
Auswahl der Pflegeleistungen ermöglicht werden.<br />
Sehr kritisch ist zunächst die Definition der häuslichen Be-<br />
treuung in § 36 Abs. 2 S. 2 SGB XI-PNG zu sehen. Bereits die<br />
gesetzliche Umschreibung der neuen Leistung (es sollen<br />
hierunter fallen „Hilfen zur Orientierung und Hilfen zur Gestaltung<br />
des Alltags und sozialer Kontakte“) weist Überschneidungen<br />
zu den in § 58 SGB IX benannten Hilfen zur<br />
Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben auf,<br />
bei denen es sich um Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
handelt. Auch die Begründung zu § 75 SGB XI-PNG, wonach<br />
die Unterstützung bei Hobby und Spiel sowie Aktivitäten<br />
unter die neue Leistung fallen sollen, die dem Zweck der<br />
Kommunikation dienen, wie z.B. das Vorlesen aus einer Zeitung<br />
sowie Spaziergänge in der näheren Umgebung,<br />
macht deutlich, dass diese Vorschrift zu neuen Abgrenzungsschwierigkeiten<br />
zwischen Leistungen der Pflegeversicherung<br />
und Leistungen der Eingliederungshilfe führt.<br />
Dies sieht das Bundesministerium <strong>für</strong> Gesundheit offenbar<br />
genauso, denn es führt in der Begründung des Gesetzentwurfs<br />
zu § 75 SGB XI-PNG aus, dass durch die Mitwirkung<br />
der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände<br />
und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger<br />
der Sozialhilfe an den Rahmenvereinbarungen zu Art,<br />
Inhalt und Umfang häuslicher Betreuung sichergestellt<br />
werden soll, „dass eine sachgerechte Abgrenzung zu Leistungen<br />
der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege<br />
nach dem Zwölften Buch erfolgt“.<br />
Zu kritisieren ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass<br />
gemäß § 75 Abs.8 SGB XI-PNG die nähere Definition von Art,<br />
Inhalt und Umfang häuslicher Betreuung durch Rahmenvereinbarungen<br />
erfolgen soll, die zwischen dem Spitzenverband<br />
Bund der Pflegekassen der Bundesvereinigung der<br />
kommunalen Spitzenverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
der überörtlichen Träger der Sozialhilfe zu<br />
schließen sind. Abgesehen davon,dass der Gesetzgeber seine<br />
Verantwortung, diese schwierige Rechtsfrage zu klären<br />
unzulässiger Weise auf die genannten Verbände verschiebt,<br />
stellt er die betreffenden Verbände zugleich auch<br />
vor eine unlösbare Aufgabe. Da es sich bei den Leistungen<br />
der Eingliederungshilfe um einen offenen Leistungskatalog<br />
handelt, muss jeder Versuch, diese Leistungen von der<br />
„häuslichen Betreuung“ abzugrenzen als zum Scheitern<br />
verurteilt angesehen werden.<br />
Die Verankerung des Nachranggrundsatzes von häuslicher<br />
Betreuung gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
durch die Streichung der Wörter „nach Satz 5“ in § 36 Absatz<br />
1 Satz 7 SGB XI-PNG und die Formulierung des letzten<br />
Halbsatzes in § 36 Abs. 2 S. 2 SGB XI-PNG offenbart schließlich<br />
die eigentliche Intention des Ministeriums: Menschen,<br />
deren erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz nicht<br />
auf einer altersbedingten Demenz beruht,sollen von der Inanspruchnahme<br />
häuslicher Betreuung ausgeschlossen<br />
werden. Da es sich im Kern bei den im PNG aufgezählten<br />
Leistungen der häuslichen Betreuung um klassische Leistungen<br />
der Eingliederungshilfe handelt, lässt sich eine Abgrenzung<br />
nur anhand der unterschiedlichen Ursachen der<br />
Beeinträchtigung vornehmen. Das führt zu neuen bisher<br />
systemfremden Kriterien des Leistungszugangs mit der<br />
Folge neuer Abgrenzungsprobleme und wird vom <strong>bvkm</strong><br />
mit Nachdruck abgelehnt. Das Ziel der Vorschrift, eine<br />
größere Flexibilisierung bei der individuellen Auswahl der<br />
18 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012
Pflegeleistungen zu ermöglichen kann aufgrund des Leistungsausschlusses<br />
<strong>für</strong> den Kreis derjenigen Menschen,die<br />
nicht altersbedingt in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt<br />
sind, nicht erreicht werden.<br />
Letztlich läuft <strong>für</strong> diesen Personenkreis daher auch die in §<br />
123 SGB XI-PNG vorgesehene Leistungserhöhung bei der<br />
Pflegesachleistung ins Leere. Für Leistungen der Grundpflege<br />
wird die Sachleistung von dieser Personengruppe in der<br />
Regel nicht benötigt und <strong>für</strong> Leistungen der häuslichen Betreuung<br />
kann sie gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 SGB XI-PNG deshalb<br />
nicht verwendet werden, weil sie als Leistung der Eingliederungshilfe<br />
in die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers<br />
fällt.<br />
Als Fazit ist festzuhalten, dass durch § 36 SGB XI-PNG zu Lasten<br />
von Menschen, deren erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz<br />
nicht auf einer altersbedingten Demenz<br />
beruht und die auf häusliche Betreuungsleistungen angewiesen<br />
sind, ein neuer „Verschiebebahnhof“ entsteht, der<br />
zeit- und kostenintensive Widerspruchs- und Klageverfahren<br />
nach sich ziehen wird.<br />
Der <strong>bvkm</strong> spricht sich deshalb da<strong>für</strong> aus, die Frage, wie<br />
häusliche Betreuungsleistungen in § 36 SGB XI-PNG einbezogen<br />
werden können, grundlegend zu überdenken.<br />
Zumindest aber sollte § 36 Abs. 1 S. 7 SGB XI-PNG wie folgt<br />
formuliert werden:<br />
„Betreuungsleistungen als Sachleistungen dürfen nicht<br />
zulasten der Pflegekassen in Anspruch genommen werden,<br />
wenn diese Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen nach dem Zwölften<br />
Buch, durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe<br />
nach dem Achten Buch oder nach dem Bundesversorgungsgesetz<br />
tatsächlich erbracht werden.“<br />
Ferner sollte § 36 Abs. 2 S. 2 SGB XI-PNG dieser Formulierung<br />
angeglichen und dementsprechend wie folgt formuliert<br />
werden:<br />
„Häusliche Betreuung umfasst sonstige Hilfen, Unterstützung<br />
und Beaufsichtigung im häuslichen Umfeld<br />
durch eine anwesende Person, einschließlich Hilfen zur<br />
Orientierung und Hilfen zur Gestaltung des Alltags und<br />
sozialer Kontakte, soweit diese nicht von anderen Leistungsträgern<br />
tatsächlich erbracht werden.“<br />
Durch diese Formulierung wäre nach Auffassung des <strong>bvkm</strong><br />
zumindest sichergestellt, dass der Vorrang der Eingliederungshilfe<br />
<strong>für</strong> Leistungen der häuslichen Betreuung nur insoweit<br />
gilt, als diese Leistungen tatsächlich von der Eingliederungshilfe<br />
erbracht bzw. ein ggf. bestehender Anspruch<br />
tatsächlich geltend gemacht und realisiert wird.<br />
Zu begrüßen ist bei den vorgesehenen Änderungen in § 36<br />
SGB XI-PNG allein der neue Absatz 1 a, welcher Pflegebedürftigen<br />
die Möglichkeit einräumt, <strong>für</strong> Pflegekräfte eine<br />
Kostenerstattung bis zur Höhe der von einer anderen Pflegekasse<br />
vereinbarten Vergütung zu erhalten, wenn zwi-<br />
Recht & Politik<br />
schen der Pflegekraft und der jeweiligen Pflegekasse keine<br />
gesonderte vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.<br />
VII) § 37 SGB XI-PNG (Pflegegeld <strong>für</strong> selbstbeschaffte<br />
Pflegehilfen) und § 38 SGB XI-<br />
PNG (Kombination von Geldleistung und<br />
Sachleistung)<br />
Die geplanten Neuregelungen dahingehend, dass Empfängern<br />
von Pflegegeld, welche Leistungen der Kurzzeitpflege<br />
oder der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, das<br />
Pflegegeld in Höhe der Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes<br />
der jeweiligen Pflegestufe <strong>für</strong> die Dauer der Inanspruchnahme<br />
der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege weiter<br />
gezahlt werden soll, sind ausdrücklich zu begrüßen.<br />
VIII) § 38 a SGB XI-PNG (zusätzliche Leistungen<br />
<strong>für</strong> Pflegebedürftige in ambulant<br />
betreuten Wohngruppen)<br />
Satz 2 der geplanten Neuregelung in § 38 Abs. 1 a SGB XI-<br />
PNG, nach dem ein Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag<br />
in Höhe von 200 Euro im Monat nach § 38 Abs. 1 S. 1<br />
SGB XI-PNG nur dann besteht, wenn die ambulant betreute<br />
Wohngruppe von ihrer Zielsetzung her nicht auch im<br />
Rahmen der Eingliederungshilfe ganz oder teilweise finanziert<br />
wird,ist ersatzlos zu streichen.Diese Regelung stellt einen<br />
nicht zu rechtfertigenden Leistungsausschluss <strong>für</strong><br />
Menschen mit Behinderung dar, <strong>für</strong> die Ungleichbehandlung<br />
ist kein Grund ersichtlich. Bezeichnenderweise wird<br />
auch in der Begründung des Referentenentwurfs mit keinem<br />
Wort darauf eingegangen, warum diese Personengruppe<br />
von der Regelung ausgenommen ist. Bisher erhielten<br />
Menschen mit Behinderung den vollen Zugang zu den<br />
ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Der Ausschluss<br />
von den Leistungen des § 38 a, bricht mit diesem<br />
Prinzip und schafft neue Schnittstellen und Abgrenzungsprobleme.<br />
Zusätzliche Leistungen <strong>für</strong> Pflegebedürftige in<br />
ambulant betreuten Wohngruppen sind daher auch <strong>für</strong><br />
Menschen mit Behinderung vorzusehen, die einen Anspruch<br />
auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben. Dasselbe<br />
muss <strong>für</strong> die geplante in § 45 e SGB XI-PNG vorgesehene<br />
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten<br />
Wohngruppen gelten<br />
IX) § 40 SGB XI-PNG (Pflegehilfsmittel und<br />
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)<br />
Das zukünftig Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen<br />
Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen ohne einen Eigenanteil<br />
des Pflegebedürftigen gewährt werden sollen,<br />
wodurch auch die bisher erforderliche Einkommensüberprüfung<br />
entfällt, wird ausdrücklich begrüßt. Hierdurch erfolgt<br />
sowohl auf Seiten der Pflegebedürftigen als auch auf<br />
Seiten der Pflegekasse ein Abbau der Bürokratie, was wiederum<br />
zur schnelleren Bearbeitung von Anträgen anspruchsberechtigter<br />
Personen führt.<br />
X) § 42 SGB XI-PNG (Kurzzeitpflege)<br />
Positiv ist die Neuregelung des § 42 Abs. 4 SGB XI-PNG, nach<br />
der Pflegebedürftige Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen<br />
können, wenn pflegende Angehörige an einer stationären<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 19
Recht & Politik<br />
Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen.<br />
Nach Auffassung des <strong>bvkm</strong> ist in diesem Zusammenhang<br />
jedoch die Altersbegrenzung in § 42 Abs. 3 S. 1 SGB XI zu<br />
streichen. Für diese Altersbegrenzung, nach der nur zu<br />
Hause gepflegte Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
Leistungen der Kurzzeitpflege auch in geeigneten<br />
Einrichtungen der Hilfe <strong>für</strong> behinderte Menschen in Anspruch<br />
nehmen können, wenn die Pflege in einer von den<br />
Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtungen<br />
nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint,<br />
ist kein sachlicher Grund ersichtlich. Auch <strong>für</strong> erwachsene<br />
Menschen mit Behinderung stehen zu wenige<br />
geeignete Einrichtungen zur Kurzzeitpflege zur Verfügung.<br />
Durch den Verweis auf Pflegeeinrichtungen, überwiegend<br />
der Altenhilfe,wird dieser Mangel nicht behoben.<br />
Pflegebedürftige behinderte Menschen und ihre Angehörigen<br />
werden dadurch oft von den Leistungen zur<br />
Kurzzeitpflege abgeschnitten. Durch die Altersbegrenzung<br />
auf das 18. Lebensjahr ist keine angemessene Versorgung<br />
<strong>für</strong> Menschen mit Behinderung gesichert. Sie ist daher<br />
zu streichen.<br />
XI) § 45 d SGB XI-PNG (Förderung ehrenamtlicher<br />
Strukturen sowie der Selbsthilfe)<br />
Ebenfalls positiv gesehen werden die Neuregelungen in §<br />
45 d SGB XI-PNG. Im Gegensatz zu der <strong>aktuell</strong> gültigen Gesetzesfassung<br />
wird durch die Neuregelungen eine erhöhte<br />
Verbindlichkeit gerade auch in Bezug auf die Höhe der<br />
Förderung erreicht.<br />
XII) § 45 e SGB XI-PNG (Anschubfinanzierung<br />
zur Gründung von ambulanten Wohngruppen)<br />
Die Neuregelung des § 45 e SGB XI-PNG ist dahingehend<br />
zu ändern, dass die zur Verfügung gestellte Anschubfinanzierung<br />
zur Gründung von ambulanten Wohngruppen<br />
auch dann besteht, wenn die ambulant betreute Wohngruppe<br />
von ihrer Zielsetzung her im Rahmen der Eingliederungshilfe<br />
ganz oder teilweise finanziert wird. Für die<br />
Ungleichbehandlung von pflegebedürftigen Menschen<br />
und pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung ist<br />
kein rechtfertigender Grund ersichtlich. Auf die Ausführungen<br />
zu Punkt VIII wird verwiesen.<br />
XIII) § 71 SGB XI-PNG (Pflegeeinrichtungen)<br />
Grundsätzlich sind die in § 71 SGB XI-PNG geplanten Änderungen<br />
zu begrüßen. Unverständlich ist jedoch, aus welchen<br />
Gründen im neuen Absatz 3 a der Vorschrift der Personenkreis<br />
„demenziell erkrankte Pflegebedürftige“ beschrieben<br />
wird, jedoch an allen anderen Stellen im Gesetz<br />
von eingeschränkter Alltagskompetenz die Rede ist. Der<br />
Personenkreis ist in § 45a SGB XI-PNG klar beschrieben.<br />
Entsprechende Begutachtungsinstrumentarien liegen<br />
vor. Es sollte keine neue Begrifflichkeit in § 71 SGB XI-PNG<br />
eingeführt werden. Der Wortlaut demenziell ist zu streichen<br />
und mit eingeschränkter Alltagskompetenz zu ersetzen.<br />
XIV) § 77 SGB XI-PNG (Häusliche Pflege<br />
durch Einzelpersonen)<br />
Die Einbeziehung der häuslichen Betreuung in die Regelungen<br />
zur Häuslichen Pflege durch Einzelpersonen ist<br />
ebenso zu begrüßen, wie die Stärkung des Anspruchs auf<br />
Vertragsabschluss durch die Ausgestaltung als Soll-Vorschrift.<br />
Mit dem Verzicht auf die besonderen Bedingungen<br />
zur Sicherstellung der Pflege und Betreuung durch eine<br />
Einzelperson wird das Wahl- und Selbstbestimmungsrecht<br />
des pflegebedürftigen Menschen gestärkt. Auch das<br />
wird ausdrücklich begrüßt.<br />
Insoweit ist es konsequent, wenn auch, wie in § 77 Abs. 1 S.<br />
6 SGB XI-PNG ausgeführt, Pflegeverträge zwischen den<br />
Pflegebedürftigen und den Pflegekräften direkt abgeschlossen<br />
werden können, die wenigstens Art, Inhalt und<br />
Umfang der Leistungen einschließlich der da<strong>für</strong> mit den<br />
Kostenträgern vereinbarten Vergütungen beschreiben.<br />
Diese Möglichkeit eröffnet insbesondere Menschen mit<br />
Behinderung, die ihre Pflege im Arbeitgebermodell oder<br />
im Persönlichen Budget sichern, erweitere Möglichkeiten<br />
zur Sicherung ihrer Versorgung.<br />
XV) § 118 SGB XI-PNG (Beteiligung von Interessenvertretungen)<br />
Das in § 118 SGB XI-PNG neu eingeführte Beratungsrecht<br />
von auf Bundesebene tätigen Interessenvertretungen der<br />
Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen<br />
bezüglich den vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen<br />
nach dem SGB XI-PNG zu erarbeitenden Richtlinien sowie<br />
den Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner begrüßt<br />
der <strong>bvkm</strong> ausdrücklich. Da jedoch in § 18 a SGB XI-<br />
PNG, auf den § 118 SGB XI-PNG verweist, nur von einem Beteiligungsrecht<br />
der Interessenvertretungen die Rede ist,<br />
sollte in § 18 a SGB XI-PNG zur Vereinheitlichung klargestellt<br />
werden, dass nicht nur ein Beteiligungsrecht der Interessenvertretungen<br />
besteht, sondern gerade ein Mitberatungsrecht.<br />
Düsseldorf, den 09. Februar 2012<br />
20 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012
Höhere Pflegeleistungen ab 2012<br />
Pflegebedürftige erhalten vom 1. Januar 2012 an<br />
mehr Geld von der gesetzlichen Pflegeversicherung.<br />
Die Erhöhung erfolgt automatisch, ein neuer<br />
Antrag ist nicht nötig.<br />
Das monatliche Pflegegeld, das Pflegebedürftige<br />
beziehen, die zu Hause durch Angehörige oder Bekannte<br />
ehrenamtlich gepflegt werden, steigt in<br />
Pflegestufe 1 von ehemals 225 auf jetzt 235 Euro, in<br />
Pflegestufe 2 von 430 auf 440 Euro und in Pflegestufe<br />
3 von 685 auf 700 Euro.<br />
Wird die Pflege in der eigenen Wohnung durch einen<br />
ambulanten Pflegedienst erbracht, erhält der<br />
Pflegebedürftige eine Pflegesachleistung. Diese<br />
steigt in Pflegestufe 1 von 440 auf 450 Euro, in Pflegestufe<br />
2 von 1.040 auf 1.100 Euro und in Pflegestufe<br />
3 von 1.510 auf 1.550 Euro.<br />
Ist die Pflegeperson z.B. wegen Krankheit oder Urlaub<br />
an der Pflege gehindert besteht Anspruch auf<br />
Verhinderungspflege. Die Leistungen hier<strong>für</strong> sind<br />
ab 2012 auf 1.550 Euro im Jahr erhöht worden. Auch<br />
die Leistungen der Kurzzeitpflege, auf die in bestimmten<br />
Krisensituationen – z.B.nach einem Krankenhausaufenthalt<br />
des Pflegebedürftigen – Anspruch<br />
besteht, wurden auf 1.550 Euro jährlich angehoben.<br />
Höhere Grundsicherungsleistungen und<br />
höheres Taschengeld <strong>für</strong> Heimbewohner<br />
ab 2012<br />
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei<br />
Erwerbsminderung sind zum 1. Januar 2012 erhöht<br />
worden. Der monatliche Regelsatz der Regelbedarfsstufe<br />
1, den alleinstehende erwachsene Personen<br />
erhalten,die einen eigenen Haushalt führen,ist<br />
von 364 auf 374 Euro erhöht worden. Erwachsenen<br />
Menschen mit Behinderung, die im Haushalt ihrer<br />
Eltern leben, steht der Regelsatz der Regelbedarfsstufe<br />
3 zu.In dieser Stufe wurden die Leistungen von<br />
291 auf 299 Euro angehoben.<br />
Recht & Politik<br />
Grundsicherungsberechtigte, die das Merkzeichen<br />
„G“ bzw. „aG“ im Schwerbehindertenausweis haben,<br />
erhalten einen Mehrbedarf von 17 Prozent der<br />
maßgebenden Regelbedarfsstufe. Dieser steigt bei<br />
Regelbedarfsstufe 1 von 61,88 auf 63,58 Euro und bei<br />
Regelbedarfsstufe 3 von 49,47 auf 50,83 Euro.<br />
Der Barbetrag (sogenanntes Taschengeld), den<br />
Heimbewohner erhalten, beläuft sich auf 27 Prozent<br />
des Regelsatzes der Regelbedarfsstufe 1. Aufgrund<br />
des gestiegenen Regelsatzes wurde er deshalb<br />
von 98,28 auf 100,98 Euro angehoben.<br />
Sozialpolitische Fachtagungen<br />
des <strong>bvkm</strong> in 2012<br />
Auch in diesem Jahr wird der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen (<strong>bvkm</strong>)<br />
wieder zwei Fachtagungen zu <strong>aktuell</strong>en sozialpolitischen<br />
und sozialrechtlichen Themen durchführen.<br />
Die Fachtagung richtet sich an Menschen aus den<br />
Mitgliedsorganisationen des <strong>bvkm</strong>, die Betroffene<br />
bei sozialrechtlichen Fragestellungen beraten und<br />
sich <strong>für</strong> die sozialpolitischen Aktivitäten des <strong>bvkm</strong><br />
interessieren.Die Referenten <strong>für</strong> Sozialrecht und Sozialpolitik<br />
des <strong>bvkm</strong> geben unter anderem einen<br />
Überblick über die <strong>aktuell</strong>e Rechtsprechung der Sozial-<br />
und Finanzgerichte. Folgende Termine sind in<br />
2012 <strong>für</strong> die Fachtagungen vorgesehen:<br />
Dienstag, 19. Juni in Frankfurt<br />
Dienstag, 20. November in Hannover<br />
Bei Interesse bitten wir Sie, sich diese Termine bereits<br />
jetzt vorzumerken. Eine Einladung mit dem<br />
konkreten Tagungsprogramm sowie einem Anmeldeformular<br />
versenden wir einige Wochen vor der<br />
Fachtagung.<br />
Katja Kruse<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 21
Recht & Politik<br />
Musterantrag zur Feststellung<br />
der besonderen Schwere und<br />
Langfristigkeit einer Behinderung<br />
I. Vorbemerkung<br />
Bereits seit dem 01.07.2011 haben gesetzlich krankenversicherte<br />
Menschen mit schweren und langfristigen Behinderungen<br />
gemäß § 8 Abs. 5 der Heilmittelrichtlinie (HeilM-<br />
RL) die Möglichkeit, auf Antrag bei der Krankenversicherung<br />
feststellen zu lassen, dass die besondere Schwere<br />
und Langfristigkeit einer Behinderung vorliegt, soweit ein<br />
dauerhafter Bedarf an einer Heilmittelversorgung (insb.<br />
Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie) besteht. Diese<br />
Regelung soll zu Gunsten von Menschen mit einer schweren<br />
Behinderung bewirken, dass die notwendige Verordnung<br />
mit Heilmitteln durch den Arzt über das ganze Jahr<br />
hinweg sichergestellt ist. Zum Teil wurden vor dieser Neuregelung<br />
notwendige Heilmittel durch behandelnde Ärzte<br />
nicht verordnet, weil diese aufgrund der Ausschöpfung<br />
des zur Verfügung stehenden Praxisbudgets be<strong>für</strong>chten<br />
mussten, dass sie von der Krankenkasse <strong>für</strong> die Verordnung<br />
von Heilmitteln in Regress genommen werden und<br />
die Kosten letztendlich selbst zu tragen haben. Durch die<br />
Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit<br />
einer Behinderung einzelner Patienten kann der Arzt<br />
nachweisen, dass eine Konzentration der Behandlung von<br />
Personen mit schwerwiegenden Behinderungen und einem<br />
hohen Behandlungsbedarf vorliegt, die in vergleichbaren<br />
Arztpraxen nicht gegeben ist. Verordnungen von<br />
Heilmitteln <strong>für</strong> diesen Personenkreis können damit als<br />
Praxisbesonderheiten berücksichtigt werden und beschränken<br />
so das Risiko von Regressansprüchen der Krankenkasse<br />
gegenüber dem Arzt.<br />
Im Rahmen der Neuregelungen durch das am 01.01.2012 in<br />
Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde<br />
in § 32 SGB V der Absatz 1 a neu eingeführt. Hierdurch wird<br />
der Anspruch auf Anerkennung einer chronischen Behinderung<br />
auf eine bundesgesetzliche Grundlage gestellt. §<br />
32 Abs. 1 a SGB V sowie § 8 Abs. 5 HeilM-RL haben den folgenden<br />
Wortlaut:<br />
§ 32 Abs. 1 a SGB V<br />
Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf haben<br />
die Möglichkeit, sich auf Antrag die erforderlichen Heilmittel<br />
von der Krankenkasse <strong>für</strong> einen geeigneten Zeitraum<br />
genehmigen zu lassen. Das Nähere, insbesondere zu<br />
den Genehmigungsvoraussetzungen, regelt der Gemeinsame<br />
Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Absatz<br />
1 Satz 2 Nummer 6. Über die Anträge ist innerhalb von vier<br />
Wochen zu entscheiden; ansonsten gilt die Genehmigung<br />
nach Ablauf der Frist als erteilt. Soweit zur Entscheidung<br />
ergänzende Informationen des Antragstellers erforderlich<br />
sind, ist der Lauf der Frist bis zum Eingang dieser Informa-<br />
tionen unterbrochen.<br />
§ 8 Abs. 5 HeilM-RL<br />
Auf Antrag der oder des Versicherten entscheidet die Krankenkasse<br />
darüber, ob der oder dem Versicherten wegen der<br />
sich aus der ärztlichen Begründung ergebenden besonderen<br />
Schwere und Langfristigkeit ihrer oder seiner funktionellen/strukturellen<br />
Schädigungen, der Beeinträchtigungen<br />
der Aktivitäten und des nachvollziehbaren Therapiebedarfs<br />
die insoweit verordnungsfähigen Leistungen in<br />
dem insoweit verordnungsfähigen Umfang langfristig genehmigt<br />
werden können. Die Genehmigung kann zeitlich<br />
befristet werden, soll aber mindestens ein Jahr umfassen.<br />
Beachtet werden muss, dass die Feststellung der besonderen<br />
Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung keine<br />
ärztliche Verordnung ersetzt. Für die fortlaufende Heilmittelbehandlung<br />
muss auch weiterhin eine Verordnung<br />
(außerhalb des Regelfalls) durch den behandelnden Arzt<br />
ausgestellt werden. Von dieser Neuregelung sollten allerdings<br />
nur solche Patienten Gebrauch machen, die<br />
Schwierigkeiten haben,Verordnungen in einem ausreichenden<br />
Umfang <strong>für</strong> ihre Heilmittelbehandlung zu erhalten.<br />
II. Musterantrag<br />
Der folgende Musterantrag soll Menschen mit schweren<br />
Behinderungen dabei helfen, die besondere Schwere und<br />
Langfristigkeit einer Behinderung durch die Krankenkasse<br />
feststellen zu lassen. Die Frage, ob die besondere Schwere<br />
und Langfristigkeit einer Behinderung festgestellt wird,<br />
richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls,da<br />
die Krankenkassen jeden Antrag individuell prüfen<br />
müssen. Bei der Begründung des Antrags sollte deshalb<br />
auf die individuellen Umstände des Einzelfalles möglichst<br />
konkret eingegangen werden. Insoweit sind Musteranträge<br />
nur bedingt verwendbar. Bitte ergänzen Sie daher den<br />
nachfolgenden Musterantrag an den gekennzeichneten<br />
Stellen um Ihre individuellen Darlegungen des Sachverhalts.<br />
Außerdem sollten Sie nur die Teile der Begründung<br />
in Ihren Antrag übernehmen, die auf Ihren Fall<br />
auch tatsächlich zutreffen. Für die Bewilligung des Antrags<br />
auf Genehmigung der Feststellung der besonderen<br />
Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung ist darüber<br />
hinaus keine weitere besondere Begründung des behandelnden<br />
Arztes erforderlich. Aussagefähige Belege erleichtern<br />
die Feststellung und sollten,soweit sie vorliegen,<br />
bei der Beantragung mit eingereicht werden (z.B.: ärztliche<br />
Gutachten, Feststellungen der Pflegekasse, Krankenhausberichte,<br />
etc.). Falls das Antragsverfahren einen länge-<br />
22 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012
en Zeitraum in Anspruch nimmt, ist die Fortführung der<br />
Therapie während des Antragsverfahrens weiterhin gesichert.<br />
Mit der Therapie kann sofort begonnen werden, sobald<br />
der Arzt eine Verordnung außerhalb des Regelfalles<br />
über die Therapie ausstellt. Im Übrigen hat die Krankenkasse<br />
gemäß § 32 Abs. 1 a S. 3 SGB V über den Antrag auf Aner-<br />
An die<br />
Name und Anschrift<br />
der Krankenkasse<br />
Versicherungsnummer: Versicherungsnummer einfügen<br />
Recht & Politik<br />
kennung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer<br />
Behinderung innerhalb einer Frist von vier Wochen zu entscheiden.<br />
Ergeht eine Entscheidung über die Anerkennung<br />
nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Genehmigung nach Ablauf<br />
der Frist als erteilt.<br />
Antrag auf Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Ort, Datum<br />
hiermit beantrage ich die Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit meiner Behinderung gemäß § 32 Abs.<br />
1 a SGB V i.V.m. § 8 Abs. 5 HeilM-RL, um die ordnungsgemäße Versorgung mit Heilmitteln (z.B.: Physiotherapie, Logopädie,<br />
Ergotherapie) auch weiterhin sicher zu stellen.Wie Ihnen bereits bekannt ist, liegt bei mir die folgende Behinderung vor:<br />
…………………………………………………………………………………………….. .<br />
Zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit meiner Behinderung füge ich die folgenden Belege bei:<br />
……………………………………………………………………………………………. .<br />
Aufgrund des bei mir vorliegenden Krankheitsbildes bestand bereits in der Vergangenheit <strong>für</strong> einen längeren Zeitraum,<br />
nämlich in der Zeit vom…………… bis ……………, der folgende regelmäßige Behandlungsbedarf in Gestalt der/des Heilmittel/s<br />
…………………..………...., verordnet außerhalb des Regelfalles durch den Arzt …………………….…………………… .<br />
Auch wenn in Ihrem Hause auf das Genehmigungsverfahren <strong>für</strong> Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles verzichtet<br />
wird, beantrage ich die zeitnahe Feststellung der Schwere und Langfristigkeit meiner Behinderung. Nur auf diese<br />
Weise lässt sich die ordnungsgemäße und notwendige Versorgung mit Heilmitteln auch weiterhin sicherstellen.<br />
Darüber hinaus weise ich auf § 32 Abs. 1a S. 3 SGB V hin. Hiernach ist über den Antrag innerhalb von vier Wochen zu entscheiden;<br />
ansonsten gilt die Genehmigung nach Ablauf der Frist als erteilt.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Unterschrift<br />
Anlagen<br />
…<br />
…<br />
...<br />
Autor: Sebastian Tenbergen, LL.M., Referent <strong>für</strong> Sozialrecht und Sozialpolitik, Stand: 30 Januar 2012<br />
Hinweise:<br />
Der Inhalt dieses Musterantrages wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit<br />
der Drucklegung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird deshalb keine Gewähr <strong>für</strong> die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen<br />
übernommen. Insbesondere wird die Haftung <strong>für</strong> sachliche Fehler oder deren Folgen ausgeschlossen. Bitte haben Sie Verständnis<br />
da<strong>für</strong>, dass bei der Schreibweise aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird. Die Texte beziehen sich immer<br />
auf Frauen und Männer.<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 23
Recht & Politik<br />
BSG stärkt das Persönliche Budget außerhalb der WfbM<br />
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in mündlicher Verhandlung<br />
am 30.11.2011 entschieden (Az.: B 11 AL 7/10 R), dass ein<br />
persönliches Budget <strong>für</strong> eine dem Berufsbildungsbereich<br />
der Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM) entsprechende<br />
Ausbildung, der die Anerkennung als WfbM fehlt,<br />
nicht mit dem Argument verweigert werden darf, Leistungen<br />
<strong>für</strong> das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich<br />
seien nur in einer anerkannten Werkstatt vorgesehen.<br />
Im konkreten Fall hatte ein Jugendlicher mit Behinderung<br />
ein persönliches Teilbudget <strong>für</strong> die Ausbildung in einer Gärtnerei<br />
der Lebenshilfe beantragt, welche nicht über die Anerkennung<br />
als WfbM verfügte. Da gemäß § 102 SGB III Leistungen<br />
<strong>für</strong> das Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich<br />
nur in einer anerkannten WfbM vorgesehen sind,<br />
wurde die Leistungsbewilligung im Rahmen des persönlichen<br />
Budgets in den Vorinstanzen (LSG Schleswig-Holstein,<br />
Az.: L 3 AL 11/07; SG Itzehoe, Az.: S 2 AL 35/05) zunächst abgelehnt.<br />
Das BSG führte in der mündlichen Verhandlung jedoch<br />
aus, bei einer Leistung im Rahmen eines persönlichen<br />
Budgets sei der zu Grunde liegende Gedanke zu beachten,<br />
dem Leistungsberechtigten ein selbstbestimmtes Leben zu<br />
ermöglichen. Es komme daher <strong>für</strong> die Bewilligung der Leistungen<br />
außerhalb einer anerkannten WfbM nur darauf an,<br />
dass die Vergleichbarkeit der Ausbildung außerhalb der<br />
Fahrzeugförderung<br />
durch die Aktion Mensch<br />
Wichtige Neuregelung<br />
Im Merkblatt „Fahrzeuge“ mit Stand vom 1. Januar 2011 sind<br />
folgende Regeln zur Fahrzeugförderung festgehalten:<br />
„Die Aktion Mensch kann grundsätzlich nur Erstanschaffungen<br />
sowie Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen fördern,<br />
die die Antragsteller ohne Inanspruchnahme der Aktion<br />
Mensch beschafft haben.“<br />
Neu im Merkblatt ist folgende Bestimmung:„Sofern die Aktion<br />
Mensch einem Antragsteller bereits die Anschaffung<br />
von zwei Fahrzeugen gefördert hat und die Anschaffung<br />
weiterer Fahrzeuge erforderlich wird, kann der Antragsteller<br />
maximal nur jedes zweite weitere Fahrzeug bei der Aktion<br />
Mensch beantragen.“<br />
Bisher wurde <strong>für</strong> die Umsetzung dieser Vorgabe noch keine<br />
eindeutige Regelung getroffen. Das Kuratorium der Aktion<br />
Mensch fasste auf seiner Sitzung am 09.02.2012 dazu folgenden<br />
Beschluss:<br />
WfbM mit der Ausbildung in einer anerkannten WfbM bestehe.<br />
Auch die Beklagte Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit vertritt<br />
bereits auf Grund der Handlungsempfehlungen von 2008<br />
die Auffassung, es müsse lediglich eine Vergleichbarkeit der<br />
Leistungen gegeben sein. Das Verfahren vor dem BSG wurde<br />
weiterbetrieben, um eine höchstrichterliche Klärung dieser<br />
Rechtsfrage herbeizuführen.Viele Arbeitsagenturen hatten<br />
wegen des vor dem BSG laufenden Verfahrens jedoch<br />
keine Persönlichen Budgets <strong>für</strong> den Berufsbildungsbereich<br />
außerhalb einer WfbM bewilligt. Die erfolgte Klarstellung<br />
wird nun dazu führen, dass die Arbeitsagenturen diese bewilligen,<br />
wenn es sich um eine vergleichbare Ausbildung<br />
handelt.<br />
Da das BSG aufgrund der vom Landessozialgericht getroffenen<br />
Feststellungen im konkreten Fall nicht abschließend beurteilen<br />
konnte, welchen Grundanspruch der Kläger überhaupt<br />
hat, wurde der Fall zur weiteren Sachverhaltsaufklärung<br />
und Entscheidung unter Beachtung der vom BSG<br />
festgestellten Grundsätze an das Landessozialgericht<br />
zurückverwiesen.<br />
Sebastian Tenbergen, LL.M.<br />
Referent <strong>für</strong> Sozialrecht und Sozialpolitik<br />
„Antragsteller, denen bis zum 1. Januar 2011 zwei oder mehr<br />
Fahrzeuge von der Aktion Mensch gefördert wurden, müssen<br />
das nächste Fahrzeug unabhängig von der Größe ihres<br />
Fuhrparks selbst finanzieren. Erst das darauf folgende Fahrzeug<br />
kann wieder gefördert werden.Als Nachweis <strong>für</strong> das eigenfinanzierte<br />
Neufahrzeug muss die Kopie eines Kaufvertrages<br />
oder eines Kaufleasingvertrages vorgelegt werden,<br />
der vor der Beantragung eines weiteren Fahrzeugs datiert.<br />
Zur Vereinfachung der Geschäftsabläufe muss die Vorlage<br />
des Nachweises erst <strong>für</strong> Anträge, die ab dem 1. Januar 2012<br />
gestellt werden, erfolgen.“<br />
Wenn Sie ein Fahrzeug bei der Aktion Mensch<br />
beantragen möchten, sprechen Sie uns bitte an.<br />
Heide Adam-Blaneck, Tel. 0211.64004-16<br />
Simone Bahr, Tel. 0211.64004-10<br />
24 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012
Informationen zum 5. Mai<br />
– Europäischer Protesttag<br />
zur Gleichstellung von<br />
Menschen mit Behinderung<br />
Jede Barriere ist eine zuviel! Unter diesem Motto startet der<br />
diesjährige Protesttag zur Gleichstellung von Menschen<br />
mit Behinderung. Dem Thema Barrierefreiheit kommt auf<br />
dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft eine zentrale<br />
Beutung zu. Außerdem verpflichtet Art. 9 der Konvention<br />
über die Rechte von Menschen mit Behinderung die Vertragsstaaten<br />
dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu<br />
treffen, um Hindernisse und Zugangsbarrieren zu beseitigen.Deshalb<br />
widmend sich der 5.Mai 2012 dem Thema Barrierefreiheit<br />
und der Forderung nach der schnellstmöglichen<br />
Umsetzung des Art. 9.<br />
Vom 28. April bis zum 13. Mai sind alle Verbände und Organisationen<br />
der Behindertenhilfe und –selbsthilfe aufgerufen,<br />
eine Aktion rund um das Thema Barrierefreiheit zu gestalten.<br />
Diese öffentlichkeitswirksamen Aktionen werden auch in<br />
diesem Jahr von der Aktion Mensch durch einen Aktionsvorschlag,<br />
entsprechende Aktionsmittelpakte und die<br />
Möglichkeit, einen Antrag über die Förderaktion “Miteinander<br />
gestalten” zu stellen, unterstützt.<br />
Zentrales Element des Aktionsvorschlags ist eine überdimensionale<br />
„Aktionstafel“, an der Passanten die Möglichkeit<br />
haben mit Hilfe von Symbolen oder auch durch selbstgestaltete<br />
Karten Barrieren aus dem eigenen Umfeld aufzuzeigen<br />
und durch „Lösungskarten“ mögliche Lösungen<br />
<strong>für</strong> diese Barrieren zu formulieren. So entstehen in jeder<br />
Stadt nach und nach „Barriere-Landschaften“. Außerdem<br />
ist dies ein gutes Visual <strong>für</strong> die Berichterstattung der regionalen<br />
wie überregionalen Presse.<br />
Pressemitteilung Deutscher Bundestag, 13.1.2012<br />
Deutsches<br />
Kinderschmerzzentrum<br />
Am 16. Januar 2012 wird das Deutsche Kinderschmerzzentrum<br />
an der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln,<br />
Universität Witten/Herdecke gegründet. Zukünftig wird in<br />
dieser Einrichtung als Referenzzentrum therapiert, geforscht<br />
und daran gearbeitet, die Situation von Kindern und<br />
Jugendlichen mit chronischen Schmerzen zu verbessern.<br />
Viele Kinder und Jugendliche in Deutschland leiden an chro-<br />
Aktion Mensch<br />
Daneben wird es ein Quiz mit Fragen rund um das Thema<br />
Barrierefreiheit geben.Hierdurch soll die Beschäftigung mit<br />
dem Themenbereich auf spielerische Weise vertieft werden.<br />
Die Ergebnisse der einzelnen Städte werden bei der Aktion<br />
Mensch gesammelt, ausgewertet und veröffentlicht.<br />
Die Tafeln und das Quiz werden durch Aktionsmittel und<br />
Broschüren (Informationen zum Thema UN-Konvention<br />
und zum Stand der Behindertenpolitik in Deutschland zum<br />
Schwerpunkt„Barrierefreiheit“) begleitet.Außerdem erhalten<br />
die Verbände eine Broschüre zur Erstellung eines lokalen<br />
Aktionsplans und Materialien <strong>für</strong> die Öffentlichkeitsarbeit<br />
Über die Förderaktion “Miteinander gestalten” wird ein Zuschuss<br />
von bis zu 4.000 Euro gewährt. Die Förderanträge<br />
können ab sofort über die Internetseite der Aktion Mensch<br />
gestellt und dem Themenbereich “Gemeinsam aktiv – Inklusion”<br />
zugeordnet werden.<br />
Weitere Informationen zur Aktionsidee, zu Bestellmöglichkeiten<br />
der Aktionsmittel und zu Fördermöglichkeiten finden<br />
Sie unter www.aktion-mensch.de/5mai<br />
Aktion Mensch<br />
Heinemannstr. 36<br />
53175 Bonn<br />
Tel.: +49 (0) 228 2092 - 395<br />
Mobil: +49 (0) 173 5462487<br />
mailto: alexander.westheide@aktion-mensch.de<br />
http://www.aktion-mensch.de<br />
nischen Schmerzen. Die Folgen <strong>für</strong> die Betroffenen sind immens.<br />
Ständiger Schmerz, eingebüßte Lebensfreude und -<br />
qualität, aber auch praktische Einschränkungen wie Schulausfälle<br />
bestimmen das Leben der betroffenen Kinder und<br />
Jugendlichen. Ihnen kann nun durch die Verzahnung von<br />
Versorgung und Forschung optimal geholfen und ihr Leiden<br />
gelindert werden. Die Kinderkommission, die bereits in der<br />
Vergangenheit die Einrichtung des weltweit ersten Lehrstuhls<br />
<strong>für</strong> Kinderschmerztherapie und Pädiatrische Palliativmedizin<br />
mit großem Wohlwollen begleitet hat, freut sich,<br />
dass mit der Gründung des Deutschen Kinderschmerzzentrums<br />
ein weiterer Schritt zur Unterstützung chronisch<br />
schmerzkranker Kinder und Jugendlicher erfolgt.<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 25
Meldungen<br />
Meldungen<br />
19.1.2012 Deutsches Institut <strong>für</strong> Menschenrechte<br />
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention<br />
fordert<br />
die gesetzliche Verankerung<br />
angemessener Vorkehrungen<br />
Berlin. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention<br />
fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf,<br />
„angemessene Vorkehrungen“ im deutschen Recht gesetzlich<br />
zu verankern. „Angemessene Vorkehrungen sind <strong>für</strong> einen<br />
behinderten Menschen der Schlüssel zu einem gleichberechtigten<br />
Leben“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle,<br />
anlässlich der Veröffentlichung des Positionspapiers<br />
„Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene<br />
Vorkehrungen gesetzlich verankern“.<br />
Unter angemessenen Vorkehrungen versteht die UN-Behindertenrechtskonvention<br />
Maßnahmen, mit denen im Einzelfall<br />
erkennbare Barrieren beiseite geräumt werden. Dazu<br />
gehören beispielsweise die Verständigung in Leichter Sprache,<br />
die Anpassung von Arbeits- und Organisationsabläufen,<br />
etwa individuelle Pausenregelungen oder die Möglichkeit zu<br />
Teilzeit-Arbeit, aber auch bauliche Veränderungen, die unter<br />
Umständen kostspielig sein können. Bislang sind angemessene<br />
Vorkehrungen im deutschen Recht nur punktuell verankert.<br />
Valentin Aichele: Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene<br />
Vorkehrungen gesetzlich verankern. Positionen <strong>Nr</strong>.<br />
5,Berlin:Deutsches Institut <strong>für</strong> Menschenrechte,Januar 2012.<br />
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoringstelle/publikationen.html<br />
ROLLINGPLANET<br />
Seit Januar 2012 gibt es ROLLINGPLANET, das neue Portal mit<br />
Nachrichten und Aktionen <strong>für</strong> aktive Behinderte, Senioren<br />
und ihre Freunde.<br />
http://rollingplanet.net/<br />
Wanderwege <strong>für</strong> Rollstuhlfahrer<br />
nun auch online abrufbar<br />
Neue Internetpräsenz<br />
www.rollstuhlwandern-in-bw.de<br />
Stuttgart (pm). Wandern ist ein Freizeitvergnügen <strong>für</strong> die<br />
ganze Familie. Es macht Spaß, sich in der Natur zu bewegen,<br />
ist gesund und kostet nicht viel Geld. Damit auch <strong>für</strong> Rollstuhlfahrer<br />
und andere gehbehinderte Menschen der „Ausflug<br />
ins Grüne“ nicht am nächsten Wanderparkplatz endet,<br />
hat der Landesverband <strong>für</strong> Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung<br />
Baden-Württemberg die neue Internetpräsenz<br />
www.rollstuhlwandern-in-bw.de entwickelt. Dieses<br />
Projekt ist bundesweit einmalig.<br />
Für dieses Projekt hat der Landesverband seit 2001 rund 100<br />
kleine und große Wandertouren aus ganz Baden-Württemberg<br />
gesammelt. Alle Wege wurden bewertet (von „mühelos<br />
allein zu bewältigen“ bis „nur mit Hilfe zu bewältigen“) und<br />
einem „Stresstest“ unterzogen. Vertreter des Selbsthilfeverbandes<br />
haben als „Experten in eigener Sache“ die Tourentipps<br />
getestet bevor sie zur Veröffentlichung freigegeben<br />
wurden. „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht vom<br />
Abenteuer Natur ausgeschlossen werden“, erklärte Landesverbandsgeschäftsführerin<br />
Jutta Pagel-Steidl bei der Präsentation<br />
des neuen Wanderportals. „Alle Touren sind <strong>für</strong> Menschen<br />
mit und ohne Behinderung geeignet und somit gelebte<br />
Beispiele <strong>für</strong> Inklusion im Freizeitbereich. Nicht nur die<br />
Tourentipps sondern auch die Darstellung im Internet ist<br />
barrierefrei. So sind beispielsweise alle Bilder und Links mit<br />
Alternativtexten versehen.“<br />
Die Daimler AG hat das Projekt „Wandern mit dem Rollstuhl“<br />
im Rahmen der Initiative „Wir bewegen was! – 125 Mitarbeiter-Projekte<br />
der Nachhaltigkeit“ im Jubiläumsjahr des Automobils<br />
2011 finanziell unterstützt.<br />
„Unser Ziel „Natur erleben ohne Barrieren“ werden wir auch<br />
in 2012 weiter verfolgen. Wir rufen daher alle auf, uns geeignete<br />
Tourentipps einzusenden“, erklärte Pagel-Steidl abschließend.<br />
Mehr dazu finden Sie unter www.rollstuhlwandern-in-bw.de<br />
Studie zum Recht auf politische<br />
Partizipation von Menschen mit<br />
Behinderungen<br />
Das UN-Hochkommissariat <strong>für</strong> Menschenrechte in Genf hat<br />
eine Studie zum Recht auf politische Partizipation von Menschen<br />
mit Behinderungen erstellt.Die Studie befasst sich insbesondere<br />
mit dem Inhalt des Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonvention.<br />
Sie wird im Rahmen der Sitzung im<br />
UN-Menschenrechtsrat am 1.3.2012 vorgestellt.<br />
Da es die Studie nur auf English gibt, haben wir <strong>für</strong> Sie einen<br />
einführenden Text erstellt und die Schlussfolgerungen und<br />
26 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012
Empfehlungen der Studie ins Deutsche übertragen.<br />
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/<strong>aktuell</strong>.html<br />
Hintergrund:<br />
Im Oktober vergangenen Jahres hat die Monitoring-Stelle<br />
ein Papier zum selben Thema veröffentlich (Autor: Dr. Leander<br />
Palleit (2011):Gleiches Wahlrecht <strong>für</strong> alle? Menschen mit<br />
Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland, Berlin:<br />
Deutsches Institut <strong>für</strong> Menschenrechte). Sie hat damit darauf<br />
aufmerksam gemacht, dass es mit Deutschlands völkerrechtlichen<br />
Verpflichtungen nicht in Einklang zu bringen<br />
ist, wenn bestimmte Gruppen von erwachsenen Menschen<br />
mit Behinderungen von Gesetzes wegen vom demokratischen<br />
Wahlrecht ausgeschlossen werden (siehe § 13 <strong>Nr</strong> 2<br />
und 3 Bundeswahlgesetz und die jeweils entsprechenden<br />
Normen in den Landeswahlgesetzen).<br />
Die Monitoring-Stelle sieht ihre Auffassung, dass entsprechende<br />
Ausschlüsse vom aktiven und passiven Wahlrecht<br />
mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht zu vereinbaren<br />
sind, durch die Studie des UN-Hochkommissariats in<br />
vollem Umfang bestätigt. Verfassungs- oder Rechtsvorschriften,<br />
die die politischen Rechte behinderter Menschen<br />
an die Rechts- und Handlungsfähigkeit knüpfen, sollten<br />
auch nach Meinung des Hochkommissariats „aus der innerstaatlichen<br />
Gesetzgebung und Praxis entfernt werden“<br />
(Absatz 70).<br />
Deutsches Institut <strong>für</strong> Menschenrechte<br />
Zimmerstraße 26/27<br />
10969 Berlin<br />
Tel. 030 259 359 450<br />
Fax. 030 259 359 459<br />
monitoring-stelle@institut-fuer-menschenrechte.de<br />
www.institut-fuer-menschenrechte.de<br />
Dokumentation der Tagung:<br />
“Deutschland auf dem Weg zur<br />
barrierefreien Gesellschaft?!”<br />
„UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland auf dem<br />
Weg zur barrierefreien Gesellschaft?!“ lautete der Titel der<br />
Tagung, die die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention<br />
und das BKB Bundeskompetenzzentrum<br />
Barrierefreiheit Ende Oktober 2011 in Berlin veranstalteten.<br />
Die wichtigsten Diskussionspunkte und Ergebnisse können<br />
Sie nun in der Tagungsdokumentation nachlesen.Wenn Sie<br />
an einem gedruckten Exemplar interessiert sind, können<br />
Sie dieses unter http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/no_cache/de/publikationen.html<br />
bestellen (Sie finden<br />
die Dokumentation, wenn Sie im Suchfeld „Publikationsart“<br />
den Begriff „Dokumentationen“ eingeben).<br />
Neue Smartphone-App<br />
von RehaScout<br />
Tank-Assistenz <strong>für</strong> Autofahrer<br />
mit Mobilitätseinschränkungen<br />
Meldungen<br />
Wenn Autofahrer mit Handicap<br />
allein unterwegs sind und<br />
tanken wollen, müssen sie<br />
häufig zunächst den Tankwart<br />
durch Hupen, Rufen oder Winken<br />
auf sich aufmerksam machen oder fremde Dritte um<br />
Hilfe bitten – manchmal durchaus problematisch. Die kostenfreie<br />
RehaScout Tank-Assistenz App <strong>für</strong> Smartphones<br />
bietet nun einen besseren Lösungsansatz an: Mithilfe dieser<br />
App fi nden Selbstfahrer mit Behinderung einfach und<br />
schnell Tankstellen, die Assistenz beim Tanken anbieten.<br />
Tankstellen mit Tank-Assistenz finden Die App ermittelt auf<br />
Knopfdruck passende Tankstellen im <strong>aktuell</strong>en Geo-Umfeld<br />
des Mobiltelefons und zeigt diese auf einer Landkarte an.<br />
Sie erlaubt aber auch eine geplante Suche nach Ort oder<br />
Postleitzahl. Mit einem Klick können App-Nutzer die Tankstelle<br />
auf Ihrer Fahrroute anrufen und anfragen, ob der<br />
Tankwart gerade Zeit hat, um beim Tanken behilfl ich zu<br />
sein. „Dieser vorherige Anruf ist wichtig“, betont Stephan<br />
Kesenheimer, Ideengeber der Tank-Assistenz App und Geschäftsführer<br />
des Infoportals <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />
RehaScout (www.rehascout.info). „Trotz der großen<br />
Hilfsbereitschaft der aufgeführten Tankstellen kann es ab<br />
und an zu Verzögerungen oder gar Ausfällen der Tank-Assistenz<br />
kommen. Nachts ist es beispielsweise bei manchen<br />
Tankstellen dem Personal untersagt, den Shop-Bereich zu<br />
verlassen. Gleiches kommt vor, wenn die Tankstelle nur mit<br />
einem Mitarbeiter besetzt ist.In Stoßzeiten kann es zu Wartezeiten<br />
kommen. Dann gilt es, lieber unkompliziert die<br />
nächste Tankstelle mit Tank-Assistenz via App zu ermitteln.“<br />
Das Angebot an Tankstellen mit Tank-Assistenz erweitert<br />
sich ständig - auch mithilfe aktiver App-Nutzer. Diese<br />
können Tankstellen, die ihnen Unterstützung beim Tanken<br />
angeboten haben und noch nicht in der Tank-Assistenz<br />
App enthalten sind, selbst eintragen. Die Tank-Assistenz<br />
App von RehaScout gibt es <strong>für</strong> iPhones und <strong>für</strong> Mobiltelefone<br />
mit dem Betriebssystem Android. Informationen zu den<br />
entsprechenden Downloadmöglichkeiten sowie eine kurze<br />
fi lmische Bedienungsanleitung lassen sich unter www.rehascout.info/mobilitaet<br />
einsehen. Die App selbst wie auch<br />
ihre Nutzung ist kostenfrei. Die Höhe der Kosten <strong>für</strong> die Anrufe<br />
bei den Tankstellen via App ist abhängig von den Tarifen<br />
des jeweiligen Netzbetreibers.<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 27
Bücher, Broschüren, Materialien<br />
Bücher &<br />
Broschüren<br />
Bundesvereinigung<br />
Lebenshilfe<br />
Integrationsassistenz in<br />
der Schule<br />
Damit Menschen mit Behinderung<br />
selbstbewusst und<br />
selbstbestimmt Bildungsangebote<br />
wahrnehmen können,<br />
müssen sie in allen Feldern<br />
des schulischen Lernens<br />
die Möglichkeit haben, auf bedarfsdeckende und individuell<br />
passende Assistenz zurückzugreifen. Das vorliegende<br />
Praxishandbuch greift gute lokale Beispiele auf<br />
und will mit der Bündelung von Materialien aus gelingender<br />
Praxis Impulse <strong>für</strong> die Arbeit an denjenigen<br />
Orten geben, an denen offensichtlich ein besonders ausgeprägter<br />
Weiterentwicklungsbedarf bzw. -wille<br />
besteht. Das schulische Bildungssystem in Deutschland<br />
stellt Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern vor die<br />
Situation, dass es sich im Verlauf der letzten Jahrzehnte<br />
erheblich ausdifferenziert hat und somit vielfach Wahlentscheidungen<br />
möglich bzw. nötig werden. Die vorgestellten<br />
Konzeptionen, Leistungstypbeschreibungen,<br />
Vertragsmuster mit Eltern, Schulen und Personal sowie<br />
Hilfeplanungen spiegeln das ganze Spektrum der Organisationsmöglichkeiten<br />
wider.<br />
Lebenshilfe-Verlag Marburg, November 2011, ISBN 978-3-<br />
88617-539-0, 1. Auflage 2011, DIN A4, 80 Seiten, EUR 12,00<br />
Thomas Kunz, Ria Puhl (Hrsg.)<br />
Arbeitsfeld Interkulturalität<br />
Grundlagen, Methoden und Praxisansätze<br />
der Sozialen Arbeit in<br />
der Zuwanderungsgesellschaft<br />
Wer beruflich mit Menschen<br />
unterschiedlicher Herkunft zu tun<br />
hat, benötigt fundiertes Wissenüber<br />
Zuwanderungsgeschichte,<br />
Herkunftsländer, internationale<br />
Verflechtungen, Migrationsprozesse<br />
und rechtliche Grundlagen.<br />
Daneben sind konzeptionelles<br />
und methodisches Handwerkszeug sowie persönliche<br />
Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit Vielfalt<br />
unerlässlich.<br />
Das Lehrbuch zeichnet Entwicklungen und Rückwirkun-<br />
gen auf die Profession nach und ist hierbei zugleich praxisorientiert.<br />
Darüber hinaus benennt es zukünftige<br />
Entwicklungsbedarfe und Perspektiven und bezieht in<br />
diese Überlegungen auch den Blick in andere europäische<br />
Länder ein.<br />
Die Beiträge liefern hierzu einführende Übersichten zur<br />
Beschaffenheit, zu Anforderungen sowie zu exemplarischen<br />
Praxisansätzen der Sozialen Arbeit in der Zuwanderungsgesellschaft.<br />
Die thematische Breite der Kapitel<br />
ist geeignet, sich ein Bild von den <strong>aktuell</strong>en Diskussionen<br />
zu machen und sich zwischen den unterschiedlichen<br />
Ansätzen zu orientieren.<br />
Der Band vermittelt darüber hinaus Ansätze des Könnens<br />
im Sinne von Darstellungen und dem Einüben<br />
praktischer Fähigkeiten. Schließlich unterbreitet er<br />
Angebote zur Ausprägung einer (professionellen) Haltung,<br />
das heißt, er liefert Studierenden Impulse <strong>für</strong> eine<br />
selbstkritische Bewusstmachung ihres Tuns im Sinne<br />
der eigenen (sozialen) Arbeit.<br />
Juventa Verlag Weinheim, ISBN 978-3-7799-2208-7<br />
EUR 19,95<br />
Antje Blume-Werry<br />
Lernverhalten von Kindern<br />
mit Hydrocephalus<br />
Zur Bedeutung des räumlichen<br />
Denkens <strong>für</strong> schulisches Lernen<br />
(Schriften zur Körperbehindertenpädagogik,<br />
herausgegeben von<br />
Volker Daut, Reinhard Lelgemann,<br />
Jens Boenisch und Annett Thiele,<br />
Bd. 6)<br />
Was wissen wir über die Besonderheiten<br />
im Lernen von Kindern mit<br />
einem Hydrocephalus, und wie können wir diese Kinder<br />
in ihrer Lernentwicklung unterstützen?<br />
Die vorliegende Studie richtet sich an Eltern und<br />
Pädagogen, stellt wissenschaftliche Erkenntnisse über<br />
Lernerschwernisse bei Kindern mit Hydrocephali unterschiedlichster<br />
Ursachen zusammen und fokussiert im<br />
Besonderen die Fähigkeiten in der räumlichen Wahrnehmung,<br />
das räumliche Denken und das Handeln unter<br />
visuell-räumlicher Kontrolle. Schwächen in diesen Bereichen<br />
haben erhebliche Auswirkungen auf den Alltag<br />
und das schulische Lernen in nahezu allen Fächern. Die<br />
Darstellung dieser vielfältigen Auswirkungen gibt auch<br />
erfahrenen Pädagogen eine veränderte Sicht auf schulisches<br />
Lernen.<br />
Das wesentliche Ergebnis der Studie ist ein Leitfaden zur<br />
Früherkennung, mit dessen Hilfe einem Voranschreiten<br />
der Schwäche begegnet werden kann. In diesem Zusammenhang<br />
werden auch Hinweise auf Hilfen (Spielmaterial,<br />
Arbeitsmaterial, Aufgabenstellungen) gegeben, um<br />
28 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012
Nachteile, die Kinder durch eine Schwäche im räumlichen<br />
Denken im Unterricht haben, vermeiden oder verringern<br />
zu können.<br />
Die Testergebnisse betroffener Kinder sowie ausführliche<br />
Befragungen der Eltern zu den Krankheitsgeschichten<br />
und visuell-räumlichen Fähigkeiten ihrer Kinder geben<br />
Antworten auf folgende Fragen: Wie häufig sind Kinder<br />
mit einem Hydrocephalus von einer visuell-räumlichen<br />
Schwäche betroffen? Zeigen sich hinsichtlich der Ursache<br />
des Hydrocephalus oder hinsichtlich des erreichten<br />
Schulniveaus Unterschiede? An welchen Schwierigkeiten<br />
im Alltag können Eltern und Pädagogen schon frühzeitig<br />
visuell-räumliche Schwächen der Kinder erkennen?<br />
1. Auflage 2012, 504 Seiten, Broschur 15,8 x 23,5 cm<br />
ISBN 978-3-89896-472-2, 39,50 Euro, 64,50 sFr<br />
Dreessen, Detlef<br />
Hurra!!<br />
Wir sind in der Zeitung<br />
Eine Anleitung zur erfolgreichen Pressearbeit <strong>für</strong> Vereine,<br />
Verbände, Institutionen, Gruppen, Unternehmer,<br />
Künstler, Bürgerinitiativen und viele andere<br />
In diesem Buch erklärt Detlef Dreessen anschaulich, wie<br />
Pressearbeit in der Praxis funktioniert. Er gibt Tipps zum<br />
Umgang mit Reportern und Redaktionen, Hilfestellungen<br />
zum Verfassen von Pressemitteilungen und Hinweise,<br />
was bei Pressegesprächen und Fototerminen zu beachten<br />
ist. Dabei fließt sein Wissen aus langjähriger Arbeit<br />
als Journalist <strong>für</strong> verschiedene Zeitungen und andere<br />
Medien ebenso ein wie Erfahrungen aus ehrenamtlicher<br />
und professioneller Pressearbeit <strong>für</strong> verschiedene Einrichtungen<br />
und Unternehmen.<br />
Das Buch ist eine praxisorientierte Hilfestellung <strong>für</strong> Vorsitzende<br />
und Pressebeauftragte<br />
von kulturellen, sozialen und<br />
politischen Organisationen<br />
und Einrichtungen, aber auch<br />
<strong>für</strong> Schulleiter, Kulturschaffende,<br />
Unternehmer und alle, die<br />
ihre Pressearbeit optimieren<br />
wollen.<br />
1. Aufl. 2011<br />
14,90 Eur[D] / 15,40 Eur[A]<br />
ISBN 978-3-939993-04-9<br />
Materialien<br />
Bücher, Broschüren, Materialien<br />
Frank Pinner (2011)<br />
Am Leben in der Gemeinde<br />
teilhaben – Lokaler Teilhabekreis<br />
(in Leichter Sprache und als Fachheft)<br />
Zielsetzung von Teilhabekreisen ist es, die politischen<br />
Bedingungen vor Ort so mitzugestalten, dass die Belange<br />
von Menschen mit Behinderung gesehen, aufgenommen<br />
werden und ihre selbstbestimmte Teilhabe vor Ort<br />
gestärkt wird. Der Lokale Teilhabekreis vor Ort besteht<br />
aus einer Runde von Menschen mit und ohne Behinderung.<br />
Der Kreis entwickelt einen selbstverständlichen<br />
Umgang, sowie ein gleichberechtigtes Miteinander von<br />
Menschen mit und ohne Behinderung im Gemeinwesen<br />
und knüpft Kontakte vor Ort. Dies kann sowohl <strong>für</strong><br />
umziehende Bewohner von (Komplex) Einrichtungen in<br />
gemeindeintegrierte Wohnformen als auch <strong>für</strong> Menschen<br />
mit Behinderung und/oder psychischer Erkrankung,<br />
die in ihrem Gemeinwesen bereits wohnen, jedoch<br />
bisher noch nicht „angekommen“ und ohne oder wenig<br />
Kontakte in die Gemeinde sind, von Bedeutung sein.<br />
In Leichter Sprache:<br />
Das Heft will allen Menschen<br />
Mut machen, gemeinsam mit<br />
Mitbürgern <strong>für</strong> ein Leben in<br />
der Gemeinde zu kämpfen.<br />
Mit diesem Heft in leichter<br />
Sprache haben alle Zugang<br />
zur Idee der Lokalen Teilhabekreise.<br />
Freiburg im Breisgau<br />
(CBPSpezial 2 - in leichter Sprache),<br />
40 Seiten,<br />
Preis: 3,50 EUR plus Versandkosten<br />
Konzept – Methode – Arbeitsschritte – Praxis:<br />
Der CBP freut sich mit diesem Heft ein Praxishandbuch<br />
präsentieren zu dürfen. Es geht um das große Thema, wie<br />
Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen,<br />
die in assistierten und unterstützten Wohnformen<br />
leben, besser am Gesellschaftsleben teilhaben können.<br />
Der CBP hat <strong>für</strong> das Ziel der Begleitung durch Fachkräfte<br />
eine Handlungsmethode entwickelt - der Lokale Teilhabekreis.<br />
Sowohl die Methode als auch die praktische Umsetzung<br />
wird aus fachlicher und persönlicher Perspektive<br />
dargestellt. Das Besondere ist dabei das Streben eines<br />
gleichberechtigten Miteinanders aus unterschiedlichen<br />
Perspektiven - aus der Perspektive der Menschen mit<br />
Behinderung oder psychischer Erkrankung, Mitbürger(inne)n<br />
der lokalen Gemeinde sowie Fachkräften.<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 29
Bücher, Broschüren, Materialien<br />
Freiburg im Breisgau<br />
(CBP-Spezial 2), 56 Seiten<br />
Preis: 7,50 EUR <strong>für</strong> CBP-Mitglieder, 9,90 EUR <strong>für</strong> Nichtmitglieder<br />
zzgl. Versandkosten<br />
Bestellung ab 5 Hefte 5,90 EUR pro Stück <strong>für</strong> Mitglieder (<strong>für</strong><br />
Nichtmitglieder 6,90 EUR) zzgl. Versandkosten<br />
http://www.cbp.caritas.de/83615.asp<br />
Caritasverband Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.<br />
Bundesfachverband im Deutschen Caritasverband<br />
Karlstraße 40, 79104 Freiburg, Deutschland<br />
Telefon: +49(0)761/200-301, E-Mail: cbp@caritas.de<br />
Deutschland-Atlas<br />
„Barrierefrei ans Ziel“<br />
Dieser neue Atlas ist ein ideales Nachschlagewerk<br />
<strong>für</strong> Menschen mit eingeschränkter<br />
Mobilität, denn er enthält<br />
einmalige Informationen:<br />
In top<strong>aktuell</strong>er Kartografie Deutschland<br />
1:300.000 und in City-Großraumkarten<br />
1:100.000 wurden erstmalig<br />
bundesweit an den Autobahnen barrierefreie<br />
Tank- und Raststätten und Autohöfe, sowie<br />
sämtliche Parkplätze (mit und ohne WCs) gekennzeichnet.<br />
Das Verzeichnis „Raststätten & Autohöfe in Deutschland“<br />
enthält Hinweise zur barrierefreien Nutzung.<br />
Ausgewählte Hotels mit barrierefreier Ausstattung sind<br />
in der Kartografie 1:300.000 gekennzeichnet und in<br />
einem Hotelverzeichnis schnell zu finden. Der Straßenatlas<br />
wird erst im 2. Halbjahr im Buchhandel in ähnlicher<br />
Ausstattung erhältlich sein. Nutzen Sie daher die Möglichkeit,<br />
vorab schon diesen Atlas zu bekommen und profitieren<br />
Sie von den Sonderpreisen bei einer Sammelbestellung<br />
<strong>für</strong> Ihre Mitarbeiter, Kunden, Freunde und Mitglieder!<br />
Kartografischer Verlag, WAY OK ...wegweisend<br />
Schockenriedstrasse 44, 70565 Stuttgart<br />
Tel: 0 711 22 29 57 66, Fax: 0 711 22 29 57 70<br />
uta.unkel@way-ok.de<br />
„Informationsmaterial <strong>für</strong><br />
Schwangere nach einem<br />
auffälligen Befund in der<br />
Pränataldiagnostik"<br />
zur Aushändigung an Schwangere<br />
nach § 2a Abs. 1 SchKG <strong>für</strong> gynäkologische<br />
Fachkräfte<br />
In der vom 1. Januar 2010 an geltenden Fassung regelt das<br />
SchKG die Aufgaben der ärztlichen Beratung insbesondere<br />
bei auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik neu.<br />
Das Gesetz sieht u. a. vor, dass Ärztinnen und Ärzte der<br />
Schwangeren bei einem auffälligen Befund im Rahmen<br />
ihrer Beratung Informationsmaterial zum Leben mit<br />
einem geistig oder <strong>körper</strong>lich behinderten Kind und dem<br />
Leben von Menschen mit einer geistigen oder <strong>körper</strong>lichen<br />
Behinderung aushändigen (vgl. § 2a Absatz 1 SchKG).<br />
Um Ärztinnen und Ärzte bei der Beratung der Schwangeren<br />
in dieser <strong>für</strong> sie hochbelastenden Situation zu unterstützen,<br />
hat die Bundeszentrale <strong>für</strong> gesundheitliche Aufklärung<br />
entsprechend § 1 Abs. 1a Informationsmaterialien<br />
erstellt. Dieses umfasst u.a. den Hinweis auf den Rechtsanspruch<br />
auf psychosoziale Beratung nach § 2 SchKG und<br />
auf Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen<br />
sowie Behindertenverbänden und Verbänden von<br />
Eltern behinderter Kinder.<br />
Broschüre, DIN A4, 20 Seiten, kostenlos (pdf-Dokument<br />
oder max. 25 gedruckte Exemplare)<br />
http://www.bzga.de/botmed_13450002.html<br />
Tel.: 0221 8992-0, E-Mail: poststelle@bzga.de<br />
Bundesvereinigung Lebenshilfe<br />
Leben in der Gemeinde heute<br />
Mittendrin – da leben,<br />
wo alle Anderen auch leben<br />
Ein wichtiger Baustein von Inklusion im<br />
Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention<br />
ist die Sozialraumorientierung.<br />
Doch der Perspektivenwechsel von der<br />
Institutionenorientierung hin zu einem Leben in der<br />
Gemeinde ist noch vorwiegend eine Diskussion in Fachzirkeln.<br />
Behinderte Menschen selbst haben sich noch<br />
wenig mit diesem Thema auseinandergesetzt. Diese Broschüre<br />
stellt entsprechende Angebote und gelungene<br />
Beispiele vor, aus allen Lebensbereichen, <strong>für</strong> alle Altergruppen.So<br />
können Menschen mit und ohne Behinderung<br />
sich ein Leben in der Gemeinde vorstellen und die<br />
vorgestellten Beispiele geben allen interessierten Menschen<br />
Anregungen zur eigenen Standortbestimmung:<br />
- Wie möchte ich leben?<br />
- Welche Form der gesellschaftlichen Integration/Inklusion<br />
ist <strong>für</strong> mich richtig?<br />
- In welcher Form möchte ich vernetzt sein?<br />
- Wie ist eigentlich mein Lebensstil?<br />
Fachleute und Professionelle können eine Standortbestimmung<br />
ihrer Angebote in Bezug auf die örtliche Vernetzung<br />
machen und Schritte in Richtung Gemeinde<br />
ableiten. Vertreter der Gemeinden und/oder Städte<br />
bekommen Anregungen <strong>für</strong> die Entwicklung von »sozialen<br />
Kommunen«, die niemanden ausgrenzen.<br />
1. Auflage 2011, 21 x 27 cm, broschiert, 32 Seiten, 5,00 EUR<br />
ISBN 978-3-88617-537-6<br />
30 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012
Bestellung per Fax: 02 11/64 00 4-20<br />
Gerhard Grunick & Dr. Nicola Maier-Michalitsch (Hrsg.)<br />
Leben Pur – Wohnen<br />
Erwachsen werden und Zukunft gestalten<br />
mit schwerer Behinderung<br />
Der sechste Band der Buchreihe Leben pur steht unter<br />
dem übergeordneten Thema „Erwachsen werden – Zukunft<br />
gestalten“. Wenn Jugendliche erwachsen werden,<br />
finden Ablösungsprozesse vom Elternhaus statt, die entsprechend<br />
vorbereitet und begleitet werden müssen. Bei<br />
Menschen mit schweren Behinderungen müssen Wünsche<br />
und Zukunftsvorstellungen erst entwickelt werden.<br />
Oftmals gibt es keine Vorstellungen von Möglichkeiten,<br />
die Zukunft – zum Beispiel hinsichtlich der Wohnsituation<br />
– zu planen. Eine persönliche Zukunftsplanung kann<br />
ein hilfreicher Ansatz sein: Ein Unterstützerkreis kann<br />
vielfältige Ideen entwickeln, Angehörige entlasten und<br />
bei der Umsetzung der Pläne unterstützen.<br />
Beim Wohnen gilt heute zunehmend das Motto „ambulant<br />
vor stationär“. Erste Modelle kleinerer, dezentraler<br />
Wohneinheiten oder WGs mit neuen Träger- und Finanzierungsmodellen<br />
sowie neue technische Entwicklungen<br />
(„smart homes“) werden vorgestellt. Das Buch informiert<br />
über neue Forschungsergebnisse und Projekte und<br />
bietet durch den starken Praxisbezug eine anschauliche<br />
und interessante Lektüre.<br />
Name + ggf. Institution:<br />
Straße/Ort:<br />
Bestellabschnitt Leben pur – Wohnen<br />
Bücher, Broschüren, Materialien<br />
Mit Beiträgen von: Michaela Wölk, Zukunftsforscherin;<br />
Prof. Ute Fischer, Dipl-Psych.; Prof. Monika<br />
Seifert, Vorsitzende der Dt. Heilpäd. Gesellschaft<br />
Berlin; Gertrud Fiala, Architektin; Prof. Jo<br />
Jerg, Ev.Hochschule Ludwigsburg; Roland<br />
Schwarz, Sozialpädagoge Norwegen; Dr. Walther<br />
Witting, Päd. Leiter Kleine Oase; Norbert Müller-<br />
Fehling, <strong>bvkm</strong>; Dr. Stefan Doose, Behindertenpädagoge;<br />
Stephan Werner und sein Vater; Prof.<br />
Dr. Andreas Fröhlich, Prof. em. <strong>für</strong> Allg. Sonderpädagogik;<br />
JProf. Erik Weber, Juniorprof. in Sonderpädagogik;<br />
Reinhold Scharpf, Verein <strong>für</strong> Körperbehinderte<br />
Allgäu; Bernadette Bros-Spähn,<br />
Wolfgang Spähn und Deborah Hösch, Verein Gemeinsam<br />
leben – gemeinsam lernen e.V.<br />
Stückzahl: ISBN: 978-3-910095-85-4 Bestellnummer: 85<br />
Nichtmitglied (EUR 17,40 Euro) Mitglied (EUR 11 Euro)<br />
NEU!<br />
<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Brehmstraße 5-7,<br />
40239 Düsseldorf, Tel. 02 11/ 64 00 4-15, Fax.: 02 11/64 00 4-20, e-mail: verlag@<strong>bvkm</strong>.de, www.<strong>bvkm</strong>.de<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 31
Bücher, Broschüren, Materialien<br />
Klar & Deutlich – Deutschlands<br />
einzige Zeitung in leichter Sprache<br />
Der Spaß am Lesen<br />
Verlag gibt Lesestoff<br />
<strong>für</strong> Menschen heraus,<br />
denen das Lesen<br />
schwer fällt. Menschen<br />
mit Behinderungen,<br />
mit niedrigem Bildungsniveau<br />
oder mit<br />
Deutsch als Fremdsprache<br />
können auf<br />
diese Art und Weise<br />
trotz Leseschwäche<br />
mitreden über <strong>aktuell</strong>e<br />
Geschehnisse oder<br />
Wissenswertes nachschlagen.<br />
Unser Motto<br />
ist: Lesen soll Spaß<br />
machen. Nur dann<br />
geht’s immer besser!<br />
Die positive Spirale des Lesens<br />
Wir glauben an die Kraft der einfachen Sprache. Spannende<br />
und lustige Texte,die zur eigenen Lebenswelt passen<br />
und an das Leseniveau anschließen, helfen beim Lesenlernen.<br />
Denn sie machen Spaß. Was Spaß macht, das<br />
macht man öfter. Und was man oft macht,lernt man von<br />
ganz alleine immer besser. So bekommt der Leser Selbstvertrauen<br />
und hat Spaß am Lesen. Und darum geht’s!<br />
Klar & Deutlich ist die leicht verständliche Zeitung vom<br />
Spaß am Lesen Verlag. Auf 12 Seiten stehen <strong>aktuell</strong>e Nachrichten,<br />
Hintergrundberichte, Gesundheitstipps, Rätsel<br />
und mehr. Genau wie in einer „normalen” Zeitung. Aber<br />
Klar & Deutlich ist anders als andere Zeitungen. Die Artikel,<br />
geschrieben von professionellen Redakteuren, enthalten<br />
kaum Fremdworte oder Fachbegriffe. Wenn sie unvermeidlich<br />
sind, werden sie gut erklärt. Die Schrift ist größer<br />
als in „normalen” Zeitungen und die Sätze sind kürzer.<br />
Außerdem ist das Layout besonders übersichtlich. Seit Februar<br />
2009 erscheint Klar & Deutlich sechs Mal pro Jahr.<br />
Der Spaß am Lesen Verlag ist die deutsche Variante des<br />
holländischen Verlages Eenvoudig Communiceren, der bereits<br />
seit 1994 Zeitungen, Bücher und informative Broschüren<br />
<strong>für</strong> Menschen mit Leseschwierigkeiten herausgibt.<br />
Mehr Info’s zu unseren Büchern, unserer Mission und<br />
Arbeitsweise auf www.spassamlesenverlag.de. Sie finden<br />
uns auch auf facebook und twitter!<br />
Klar & Deutlich Abo-Aktion<br />
Der Spaß am Lesen Verlag bietet den Leserinnen und Lesern<br />
von <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> “Klar & Deutlich” ein Jahr zum besonders<br />
günstigen Kennenlern-Tarif an:<br />
Das <strong>bvkm</strong>-Klar & Deutlich-Abo kostet:<br />
Anzahl Preis<br />
1 Exemplar EUR 55,00 <strong>für</strong> Institutionen<br />
EUR 36,00 <strong>für</strong> Privatpersonen<br />
2-4 je EUR 28,50<br />
5-9 je EUR 22,00<br />
10-14 je EUR 18,00<br />
15 oder mehr je EUR 14,00<br />
Alle Preise inkl. MWSt. und inkl. Versand innerhalb<br />
Deutschlands.<br />
Anmeldungen an info@spassamlesenverlag.de<br />
Kennwort: <strong>bvkm</strong>-Abo-Aktion.<br />
32 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012
Termine<br />
8. bis 11. März in Nürnberg<br />
Werkstätten:Messe 2012<br />
Alle Jahre wieder eröffnet die Werkstätten:Messe ihre<br />
Pforten am Standort Nürnberg. Die Werkstätten <strong>für</strong><br />
behinderte Menschen zeigen hochwertige Produkte <strong>für</strong><br />
Haus, Garten, Freizeit und vieles mehr. Wir hoffen, dass<br />
auch Ihr Interesse durch die ausgestellten Produkte und<br />
die Frage, wie in Werkstätten produziert wird, geweckt<br />
wird.<br />
Ort: NürnbergMesse CCN-West, 90471 Nürnberg<br />
http://www.werkstaettenmesse.de<br />
BAG WfbM, Claudia Fischer<br />
Telefon: 0 69 - 94 33 94 35<br />
März 2012 bis Oktober 2013<br />
Online-Akademie bietet Weiterbildung <strong>für</strong> Menschen<br />
mit Behinderung<br />
Kassel:Das Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten<br />
Leben Behinderter - bifos e. V. startet 2012 eine<br />
Online-Akademie <strong>für</strong> Menschen mit Behinderungen, die ihr<br />
eigenes Leben selbstbestimmter gestalten möchten.<br />
In der von der Aktion Mensch geförderten Weiterbildung<br />
geht es um Themen wie Persönliche Assistenz, Beschäftigung<br />
auf dem Arbeitsmarkt oder Hilfsmittel <strong>für</strong> verschiedene<br />
Lebensbereiche. Grundlagen der Selbstbestimmung<br />
werden vermittelt.Diskriminierungen können damit besser<br />
erkannt werden. Ebenso können rechtliche Grundkenntnisse<br />
erlernt werden, z. B. Wie begründet man einen Antrag?<br />
Was ist ein Bescheid, ein Widerspruch, eine Klage? Wie wird<br />
ein Finanzplan <strong>für</strong> ein Persönliches Budget erstellt? Die Teilnehmer/innen<br />
üben, wie sie die gewünschten Veränderungen<br />
in ihrem Leben planen und umsetzen können. Sie entwickeln<br />
Strategien,um ihre Ziele sinnvoll zu begründen und<br />
dann durchzusetzen.<br />
Angesprochen werden Menschen mit Behinderung, auch<br />
Jugendliche, die eine verbesserte Teilhabe im privaten und<br />
beruflichen Leben erreichen wollen. Da die Weiterbildung<br />
überwiegend in Online-Kursen durchgeführt wird, ist <strong>für</strong><br />
die Dauer der Weiterbildung ein Internetzugang notwendig.<br />
Grundkenntnisse in der Nutzung des Internets und in<br />
einem Schreibprogramm sind Voraussetzung <strong>für</strong> die Teilnahme.<br />
Die Weiterbildung wird vom März 2012 bis Oktober 2013<br />
durchgeführt. Beginn und Dauer der Kurse sind abhängig<br />
vom individuellen Tempo des/r Teilnehmers/in. Weitere Informationen<br />
gibt es unter www.bifos-ok.de.<br />
Anmeldungen werden unter info@bifos.de entgegen genommen.<br />
bifos e. V.<br />
Kölnische str. 99, 34119 Kassel<br />
Tel.: 0561 - 72 885 40<br />
Termine<br />
9.-10. März 2012 im KuKo Rosenheim<br />
Kongress “PETÖ UND INKLUSION”<br />
Der <strong>Bundesverband</strong> der Konduktoren e.V. veranstaltet bereits<br />
seit 2000 alle zwei Jahre gemeinsam mit jeweils wechselnden<br />
FortSchritt-Vereinen oder Trägern konduktiver Einrichtungen<br />
Kongresse oder Fachtagungen zur Konduktiven<br />
Förderung. Je nach <strong>aktuell</strong>er Situation und regionalem<br />
Schwerpunkt wird aus den facettenreichen Themenbereichen<br />
dieser ganzheitlichen Pädagogik ein anderes Motto<br />
gewählt.<br />
In diesem Jahr greifen wir auf die philosophischen Wurzeln<br />
der Konduktiven Förderung zurück und stellen ein Menschenbild<br />
der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung in<br />
den Mittelpunkt.<br />
Die im März 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention<br />
hat eine deutsch-landweite Diskussion<br />
über den Weg zu einer Inklusiven Gesellschaft – einer Gesellschaft,<br />
an der alle Menschen wirklich gleichberechtigt<br />
teilhaben – ausgelöst. Besonders die Diskussion um die Zukunft<br />
der Schule steht im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit.<br />
In Bayern wurde jetzt der Zugang behinderter Kinder<br />
zu den Regelschulen erleichtert und der Aufbau von Inklusionsschulen<br />
im Schulgesetz verankert. Dies wirft viele<br />
Fragen auf und erzeugt bei Lehrern und Eltern teilweise<br />
große Ängste.Wir wollen zeigen, dass Inklusion in der Schule<br />
zwei sehr weitreichende Ziele haben muss:<br />
- die individuellen Bedürfnisse ALLER Schüler zu berücksichtigen<br />
und<br />
- den GESAMTEN Unterricht nach und nach zu verbessern.<br />
(nach Stähling)<br />
Das pädagogische Konzept der Konduktiven Förderung zielt<br />
seit jeher auf die Integration. Konduktoren sind die idealen<br />
Fachkräfte in einer Inklusiven Schule. Wir werden über erfolgreiche<br />
Beispiele aus In- und Ausland berichten, über<br />
Konsequenzen <strong>für</strong> Bayern und Deutschland diskutieren und<br />
dabei auch das in Bayern zum 01.08.2011 in Kraft getretene<br />
Schulgesetz (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz,<br />
BayEUG) berücksichtigen.<br />
Aber auch außerhalb der Schule, also bei der Wohnsituation,<br />
im Arbeitsleben und bei der Freizeitgestaltung sind wir<br />
weit von einer Inklusion behinderter Menschen entfernt.<br />
Wir wollen den Handlungsbedarf und mögliche Lösungswege<br />
aufzeigen. Auf dem Weg in eine Inklusive Gesellschaft<br />
brauchen wir die Konduktive Förderung nach Petö!<br />
Anlässlich des 10. Geburtstags des “Kindergartens Sonnenschein”<br />
in Rosenheim-Oberwöhr veranstaltet der Elternverein<br />
FortSchritt Rosenheim e.V. gemeinsam mit dem <strong>Bundesverband</strong><br />
der Konduktoren e.V. diesen Fachkongress. In<br />
diesem Kindergarten werden <strong>körper</strong>- und mehrfach behinderte<br />
Kinder mit der “Konduktiven Förderung nach Petö”<br />
ganzheitlich gefördert und auf ein möglichst selbstständiges<br />
und selbstbestimmtes Leben vorbereitet. Die Angebote<br />
reichen von Frühförderung bzw. Eltern-Kind-Gruppe über<br />
den Kindergarten bis zur ambulanten Förderung von Schulkindern.<br />
www.petoe-und-inklusion.de<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 33
Termine<br />
14. - 15. März 2012 in Berlin<br />
Leichte Sprache kann man lernen<br />
Die Paritätische Akademie bietet in Kooperation mit<br />
»Mensch zuerst« ein Seminar über leichte Sprache an. Die<br />
Veranstaltung wendet sich vor allem an Mitarbeitende im<br />
Bildungsbereich, in der Beratung und in der Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Das Seminar findet am 14. und 15. März 2012 in<br />
Berlin statt; Anmeldeschluss ist am 20. Februar 2012. Themen<br />
der Schulung sind neben grundlegenden Fragen von<br />
Sinn und Zielgruppen auch Übungen zum Schreiben und<br />
Sprechen von leichter Sprache sowie das Besprechen eigener<br />
Beispielstexte.<br />
Kompetenzzentrum Persönliches Budget<br />
Der Paritätische Wohlfahrtsverband<br />
Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin<br />
Telefon (allgemein): 030 24636 347<br />
E-Mail: budget@paritaet.org<br />
17. März 2012 in Berlin, St. Joseph-Krankenhaus, 9:45 - 15.00<br />
Tagung “Der Wunsch nach Sterbehilfe im<br />
Krankenhaus – ethische und theologische<br />
Herausforderungen”<br />
34. Workshop Medizinethik<br />
Auch bei optimaler palliativmedizinischer Behandlung<br />
gibt es Patienten, die den Wunsch nach Sterbehilfe<br />
äußern. Medizinerinnen und Mediziner sind wie das<br />
gesamte Umfeld des Patienten mit einer schwierigen<br />
und belastenden Situation konfrontiert. Was bedeutet<br />
professionelles ärztliches Handeln am Lebensende in<br />
diesen Fällen? Wir bringen Vertreterinnen und Vertreter<br />
mit unterschiedlichen ethischen und theologischen<br />
Perspektiven ins Gespräch. Das detaillierte Programm<br />
finden Sie im Internet unter<br />
http://www.eaberlin.de/programm_detail.php?vstg_id=<br />
9816&archiv=0<br />
19. März 2012, 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr in Berlin<br />
Aktuelles aus der Reform<br />
der Eingliederungshilfe<br />
Der umfangreiche, bereits seit einigen Jahren betriebene<br />
Reformprozess zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe<br />
auf der Grundlage der ASMK-Beschlüsse soll ab<br />
Ende 2011 in die Phase der konkreten Gesetzgebung einmünden.<br />
Dazu liegen diverse und z. T. detaillierte Vorschläge<br />
vor. Konfliktlinien sind im Wege der Beteiligung<br />
unterschiedlicher Akteure im Rahmen des Reformprozesses<br />
bearbeitet worden. Freilich bestehen nach wie vor zu<br />
verschiedenen Fragen divergierende Positionen der unterschiedlichen<br />
Interessenvertretungen. Mit Spannung werden<br />
daher erste konkrete Gesetzesvorschläge des Bundes<br />
erwartet. Die Tagung soll daher dazu dienen, vorhandene<br />
Änderungsvorschläge vorzustellen und mit Blick auf deren<br />
mögliche Konsequenzen eingehend zu erörtern. Dabei soll<br />
die Perspektive aller relevanten Akteursgruppen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Basierend auf den Ergebnissen der Tagung sollen ggf. zeitnah<br />
Ergänzungs- oder Alternativvorschläge unterbreitet<br />
werden bzw. die weitere Bearbeitung im Deutschen<br />
Verein geplant werden. Dabei ist auf den bisherigen Empfehlungen<br />
des Deutschen<br />
Vereins anzusetzen,die z.T.umfangreich in die Beratungen<br />
und Entwürfe der Unterarbeitsgruppen und der Begleitprojekte<br />
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung<br />
der Eingliederungshilfe eingeflossen sind.<br />
Zielgruppe: Entscheidungsträger/innen aus Politik, Verwaltung<br />
und Zivilgesellschaft,Wissenschaftler/innen und<br />
Interessierte aus dem Bereich der Rehabilitation und Teilhabe<br />
Infos unter http://www.deutscher-verein.de/03events/2012/gruppe4/f-426-12/<br />
26. März 2012 in München<br />
28. März 2012 in Bayreuth<br />
23.April 2012 in Mainz<br />
25.April2012 in Würzburg<br />
„LEA Leseklub® – Lesen Einmal Anders“ – Ein inklusives<br />
Freizeit- und Bildungsangebot<br />
„Wer nicht lesen kann, der will auch nicht lesen!“, das ist<br />
ein häufiges Vorurteil, mit dem Menschen mit (geistiger)<br />
Behinderung konfrontiert werden. Das es nicht so ist,zeigt<br />
das Angebot „LEA Leseklub- Lesen Einmal Anders“ des Vereines<br />
KuBus e.V. Der LEA Leseklub ist ein Lesezirkel <strong>für</strong> Erwachsene<br />
mit und ohne Behinderung. Einmal in der Woche<br />
treffen sich die Leseklubmitglieder an einem öffentlichen<br />
Ort (z.B. einem Café), um gemeinsam ein Buch zu Lesen.<br />
Das Besondere am LEA Leseklub ist, das jeder mitmachen<br />
kann. Es ist egal, wie gut oder ob man lesen kann. Hilfestellungen<br />
geben sich die Mitglieder gegenseitig oder<br />
erhalten sie von den ehrenamtlichen MitleserInnen. Der<br />
LEA Leseklub ist ein inklusives Freizeit- und Bildungsangebot,<br />
das nicht nur Menschen mit Behinderung mehr soziale<br />
und kulturelle Teilhabe ermöglicht, sondern auch<br />
Menschen mit und ohne Behinderung aufgrund eines gemeinsamen<br />
Interesses zusammen bringt.<br />
Das eintägige Seminar führt in das Konzept und die Methode<br />
des LEA Leseklubs ein, gibt einen Einblick in das Thema<br />
„Menschen mit (geistiger) Behinderung und Lesen“<br />
und beinhaltet Anregungen zum Aufbau und Durchführung<br />
eines LEA Leseklubs sowie Unterstützung und Beratung<br />
durch KuBus e.V. auch nach dem Seminar. Die Teilnahme<br />
am Seminar berechtigt zur Eröffnung regionaler<br />
LEA Leseklubs und ermöglicht Eintritt in das bundesweite<br />
LEA Leseklub-Netzwerk. Das Seminarangebot richtet sich<br />
an MitarbeiterInnen der Behindertenhilfe, Bibliotheken,<br />
kulturellen Institutionen und MitbürgerInnen, die an einem<br />
Ehrenamt im LEA Leseklub interessiert sind.<br />
Weitere Informationen unter:<br />
www.kubus-ev.de/lea-leseklub<br />
Veranstaltungsort:<br />
26.03.2012 in München, JH München-Park, Miesingstr.<br />
4, 81379 München<br />
28.03.12 in Bayreuth, Averna Kongress – Hotel in der<br />
Wagnerstadt, Eduard-Bayerlein-Str. 5, 95445 Bayreuth<br />
23.04.2012 in Mainz, Erbacher Hof – Akademie und Tagungszentrum<br />
des Bistums Mainz, Grebenstr. 24-26,<br />
55116 Mainz<br />
25.04.2012 in Würzburg, JH Würzburg, Fred-Josef-Platz<br />
34 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012
2, 97082 Würzburg<br />
Teilnahmebeitrag: 100,- EUR, ermäßigt 80,-EUR (KuBus-<br />
Mitglieder, Studierende, Ehrenamtliche)<br />
Kosten <strong>für</strong> Verpflegung und LEA Leseklub®- Materialien<br />
sind im Teilnahmebetrag enthalten.<br />
Bei Fragen und Anmeldung wenden Sie sich an: KuBus e.V.,<br />
Projekt LEA Leseklub®, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, Tel.<br />
0211 468 418 40, Mail: lea@kubus-ev.de<br />
27. März 2012 in Leipzig<br />
Fachtagung<br />
“Jugendsexualität und Behinderung”<br />
Am 27.3.2012 findet im Festsaal des Neuen Rathauses der<br />
Stadt Leipzig die Fachtagung „Jugendsexualität und Behinderung“<br />
statt. Veranstalter sind die Universität Leipzig<br />
und der Verein „Leben mit Handicaps“ in Kooperation mit<br />
der Bundeszentrale <strong>für</strong> gesundheitliche Aufklärung. Auf<br />
dieser Tagung werden die Ergebnisse der in Sachsen<br />
durchgeführten Studie „Jugendsexualität und Behinderung“<br />
durch das Forscherinnenteam vorgestellt und in<br />
Workshops mit Fachkräften diskutiert.<br />
Informationen und Anmeldeformular: projecta köln, Venloer<br />
Str. 241-245, 50823 Köln, 0221.8008326, jugendsexualitaet+Behinderung@projecta-koeln.de<br />
28. März 2012 in Frankfurt a.M.<br />
„Schwierige Pflege: Fixierung ist keine Lösung“<br />
Über Freiheitseinschränkende Maßnahmen in der häuslichen<br />
Versorgung wird geschwiegen. Es ist aber bekannt,<br />
dass sie angewandt werden. Über die Verbreitung, Erscheinungsformen<br />
und Strategien zur Rechtfertigung gibt<br />
es in Deutschland bislang keine gesicherten Erkenntnisse.<br />
Mit dem Forschungsprojekt ReduFix ambulant liegen jetzt<br />
Ergebnisse dazu vor. Wie der Veranstalter schreibt, sollen<br />
diese Ergebnisse und Schlussfolgerungen sowie Alternativen<br />
zu und Interventionen bei Freiheitsentziehenden<br />
Maßnahmen in der Häuslichkeit vorgestellt und diskutiert<br />
werden. Die dreijährige Forschungsarbeit zeigt, wie Angehörige<br />
und professionell Helfende mit herausfordernden<br />
Betreuungssituationen umgehen können, ohne die<br />
Lebensqualität und Rechte der Menschen mit Hilfe- und<br />
Pflegebedarf einzuschränken.<br />
Institut <strong>für</strong> angewandte Sozialforschung AGP (Alter Gesellschaft<br />
Partizipation)<br />
Informationen auf der Homepage des Instituts AGP:<br />
http://agp-freiburg.de/<br />
13. und 14. April 2012 in Hamburg<br />
Sie sind uns nur geliehen – und doch entscheiden<br />
wir über das „Sein“<br />
Intensivpflege- und Palliativcarekinder in Pflegefamilien<br />
Weitere Informationen:<br />
<strong>Bundesverband</strong> behinderter Pflegekinder e.V.<br />
Kirchstr. 29<br />
26871 Papenburg<br />
Tel. 04961/665241<br />
Termine<br />
17. bis 19. April 2012 in Würzburg<br />
WENN WORTE FEHLEN…<br />
Fachtagung: Hilfen <strong>für</strong> hörgeschädigte Menschen mit<br />
erschwerten Kommunikationsbedingungen<br />
<strong>für</strong> Leitungsverantwortliche und Mitarbeiter/-innen in<br />
Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe und<br />
Psychiatrie<br />
Hörgeschädigte Menschen mit erschwerten Kommunikationsbedingungen<br />
sind vielfach in ihrer Teilhabe am Leben<br />
in der Gesellschaft eingeschränkt. Auf der Tagung „Wenn<br />
Worte fehlen…“ wollen wir Menschen in den Blick nehmen,<br />
die neben einer Hörschädigung spezifische Problemlagen<br />
wie Sehbehinderung oder Missbrauchserfahrung<br />
auf-weisen. Auch hörgeschädigte Menschen mit Migrationshintergrund<br />
werden mit ihren vielfältigen Herausforderungen<br />
thematisiert. Das Fehlen von sprachlicher Kommunikation<br />
erfordert von den Mitarbeiter(inne)n in den<br />
Caritas Diensten und Einrichtungen spezielle Kenntnisse<br />
bei der individuellen Begleitung hörgeschädigter Menschen.<br />
Die Arbeitstagung bietet Leitungskräften und Mitarbeiter(inne)n<br />
ein Forum, gemeinsam mit Experten verschiedene<br />
Fragestellungen zu bearbeiten, die sich aus der Begleitung<br />
und Förderung ergeben. Zu Beginn der Tagung<br />
wird in einem Grundsatzreferat die Bedeutung von Kommunikation<br />
aus psychosozialer Sicht beleuchtet. In weiteren<br />
Vorträgen und Arbeitsgruppen erhalten die Teilnehmer/innen<br />
vielfältige fachliche Impulse und die Möglichkeit,<br />
die eigene Arbeit zu reflektieren und weiterzuentwickeln.<br />
Weitere Informationen zum Programm und die<br />
Anmeldeunterlagen zur Tagung finden Sie auf der CBP-<br />
Website bei den Tagungsterminen unter: www.cbp.caritas.de<br />
18. April in Kassel<br />
“Inklusion, Teilhabe und Behinderung<br />
– Anfragen an die (Human-) Wissenschaften”<br />
Tagung des Fachbereichs Humanwissenschaften der<br />
Universität Kassel<br />
Mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen<br />
und der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit,<br />
Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation<br />
setzt sich international ein neues<br />
Verständnis von Behinderung durch.Demnach entsteht<br />
Behinderung im Zusammenwirken von individuellen Beeinträchtigungen<br />
und Umweltfaktoren als Behinderung<br />
der gesellschaftlichen Teilhabe. Aus diesem Blickwinkel ergeben<br />
sich vielfältige Forschungsfragen an die Wissenschaft:<br />
Zur Dynamik gesellschaftlicher Inklusions- und Exklusionsprozesse<br />
und ihrer individuellen Wahrnehmung<br />
und Bewältigung, zum rechtlichen Anspruch auf umfassende<br />
soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen<br />
und zu ihren Lebenslagen, zu vorhandenen Barrieren im<br />
Zugang zu allen Lebensbereichen sowie notwendigen Ressourcen<br />
der Partizipation in allen Lebensphasen. Dieses<br />
umfassende Programm einer „Teilhabeforschung“ bei Behinderung<br />
lässt sich nur im interdisziplinären Zusammenwirken<br />
bearbeiten. An allen Instituten des Fachbereichs<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 35
Termine<br />
Humanwissenschaften und einzelnen weiteren Fachbereichen<br />
der Universität Kassel beschäftigen sich bereits<br />
verschiedene Wissenschaftler/innen mit entsprechenden<br />
Fragestellungen. Auf der Tagung sollen diese Diskurse und<br />
Erkenntnisse der unterschiedlichen Fachgebiete zusammengeführt<br />
werden.<br />
10 bis 17 Uhr, Universität Kassel, Gießhaus der Universität<br />
Kassel, Mönchebergstraße 5, 34109 Kassel<br />
Barrierefrei zugänglich, Gebärdensprachdolmetscherinnen<br />
vor Ort, Induktionsanlage vor Ort<br />
c/o Katja Lüke<br />
Universität Kassel<br />
Fachbereich Humanwissenschaften<br />
Anmeldungen an: katja.lueke@uni-kassel.de<br />
25.-27. April in Karlsruhe<br />
REHAB Messe<br />
17. Internationale Fachmesse <strong>für</strong> Rehabilitation,<br />
Therapie und Prävention<br />
Seit fast 35 Jahren ist die REHAB eine der weltweit führenden<br />
und größten Fachmessen <strong>für</strong> Rehabilitation. In Zeiten<br />
sich verändernder Märkte und schwieriger werdender<br />
wirtschaftlicher Rahmenbedingungen mit immer größerem<br />
Kosten- und Zeitdruck stellt die REHAB eine optimale<br />
Plattform dar, um Angebot und Nachfrage zusammenzubringen.<br />
Die Aussteller finden auf der REHAB die ideale<br />
Kombination aus hochqualifizierten Fachbesuchern und<br />
kaufbereiten Endverbrauchern. Die Besucher verschaffen<br />
sich auf der REHAB eine detaillierte Marktübersicht <strong>für</strong> ihre<br />
individuellen Interessen und Bedürfnisse durch ein<br />
breitgefächertes Angebot an Produkten, Therapien und<br />
Dienstleistungen.<br />
Infos unter http://www.rehab-fair.com/<br />
26.4.2012 von 10.00 - 17.30 Uhr im Bielefelder Rathaussaal<br />
Tagung Gewalt gegen Frauen<br />
mit Behinderungen<br />
- Präsentation und Diskussion zentraler Ergebnisse der<br />
repräsentativen Studie “Lebenssituation und Belastungen<br />
von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen<br />
von Frauen in Deutschland”/Auftrag des BMFS-<br />
FJ<br />
Die Tagung wird gemeinsam veranstaltet vom Interdisziplinären<br />
Zentrum <strong>für</strong> Frauen- und Geschlechterforschung<br />
der Universität Bielefeld, der Gleichstellungsstelle der<br />
Stadt und dem Frauennotruf Bielefeld.<br />
Weitere Informationen:<br />
Interdisziplinäres Zentrum <strong>für</strong><br />
Frauen- und Geschlechterforschung IFF<br />
Universität Bielefeld<br />
Universitätsstr. 25<br />
33615 Bielefeld<br />
Tel.: 0521/106 4560<br />
26. und 27. April 2012 in Bielefeld<br />
„Herausforderndes Verhalten bei Menschen<br />
mit Autismus-Spektrum-Störungen“<br />
AUTEA veranstaltet in 2012 wieder eine Fachtagung mit international<br />
anerkannten Fachleuten, die das Thema „Herausforderndes<br />
Verhalten“ aus den unterschiedlichsten<br />
Blickwinkeln beleuchten.<br />
Veranstaltungsort: Ravensberger Park, Ravensberger Park<br />
6, 33607 Bielefeld<br />
Kosten: EUR 320,- <strong>für</strong> Frühbucher bis zum 29.02.12<br />
EUR 350,- ab dem 01.03.12<br />
Infos unter: http://www.autea.de/fachtagung-2012<br />
27./28. April 2012 in Bad Herrenalb<br />
Tagung „Träume nicht Dein Leben,<br />
lebe Deinen Traum.“<br />
Persönliche Zukunftsplanung<br />
Dieses Sprichwort in die Tat umzusetzen, können sich vor<br />
allem Menschen mit schweren Behinderungen und hohem<br />
Hilfebedarf kaum vorstellen. Auch die Familien sind stark<br />
verunsichert. Geht das wirklich und wenn ja, wie?<br />
Das Konzept der „Persönlichen Zukunftsplanung“ wurde<br />
im englischsprachigen Raum in den 1980er Jahren entwickelt.<br />
Es ist seit den 1990er Jahren auch im deutschsprachigen<br />
Raum bekannt. Bei der Persönlichen Zukunftsplanung<br />
steht<br />
der Mensch mit Behinderung im Mittelpunkt. Das Konzept<br />
beinhaltet eine Reihe von Methoden, um mit Menschen<br />
mit und ohne Behinderung, Familienmitgliedern, Freunden,<br />
Bekannten, Nachbarn oder mit Organisationen über<br />
eine wünschenswerte Zukunft nachzudenken. Mit Hilfe<br />
eines Unterstützerkreises sollen dann einzelne Ziele<br />
Schritt <strong>für</strong> Schritt umgesetzt werden. Der <strong>Bundesverband</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. und<br />
Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland haben<br />
im Oktober 2011 zu einer großen Tagung „Weiter denken:<br />
Zukunftsplanung“ nach Berlin eingeladen. In Baden-<br />
Württemberg werden derzeit gemeinsam von der Evangelischen<br />
Hochschule Ludwigsburg und Reha Südwest<br />
Moderatoren <strong>für</strong> Unterstützerkreise ausgebildet. Auf Bundesebene<br />
soll in Kürze ein Netzwerk Zukunftsplanung gegründet<br />
werden. Ziel unserer Tagung in Bad Herrenalb ist<br />
es, die Methode der Persönlichen Zukunftsplanung vorzustellen<br />
und einen Austausch untereinander zu ermöglichen.<br />
Zu Wort kommen<br />
Menschen mit schweren Behinderungen, Angehörige und<br />
Wegbegleiter, Vertreter der Selbsthilfe, der Einrichtungen<br />
und der Wissenschaft. Eingeladen sind Menschen mit Behinderungen<br />
und ihre Angehörigen, ehrenamtliche und<br />
hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus<br />
Selbsthilfe und Behindertenhilfe.<br />
Landesverband <strong>für</strong> Menschen mit Körper- und<br />
Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.<br />
Haußmannstraße 6 · 70188 Stuttgart<br />
Telefon 0711/2155-220<br />
36 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012
Termine<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 37
Termine<br />
3.-4. Mai 2012 in Königswinter<br />
AlltagsHürden überwinden – eine Alltagsrallye<br />
Seminar <strong>für</strong> Menschen mit Lernschwierigkeiten<br />
Dies ist ein Seminar <strong>für</strong> Menschen, die im Alltag<br />
Unterstützung brauchen.<br />
Es können Menschen teilnehmen, die alleine<br />
wohnen oder sich das wünschen.<br />
Es ist <strong>für</strong> neugierige Menschen, die lernen<br />
wollen, wie ihr Leben leichter werden kann.<br />
Das Seminar ist ab 16 Jahren.<br />
Man lernt,wie man den Alltag selbstständiger<br />
und selbstbestimmter gestalten kann.<br />
Also wie man im Alltag besser alleine zurechtkommt.<br />
Zum Beispiel lernt man:<br />
- Wie man sich in einem Hotel zurechtfindet<br />
- Wie man sich informieren kann<br />
- Wie man in einer unbekannten Stadt mit der<br />
Bahn fährt und einkauft<br />
- Wie man am besten mit fremden Menschen<br />
spricht<br />
Im Seminar machen wir viele Übungen und<br />
Spiele.<br />
Zum Beispiel fahren wir mit der Straßenbahn<br />
und gehen einkaufen.<br />
Wir machen das alles so, dass jeder so viel Zeit<br />
hat, wie er braucht und in seinem Tempo lernen<br />
kann.<br />
Veranstaltungsort<br />
Arbeitnehmer-Zentrum<br />
Königswinter (AZK)<br />
Johannes-Albers-Allee 3<br />
53639 Königswinter<br />
Tel: 02223 / 73 - 122 / 205<br />
E-Mail: soziale.dienste@azk.de<br />
Internet: www.azk.de<br />
9. bis 17. Mai 2012 in Lyon<br />
Deutsch-französisch-quebecische Fortbildung<br />
zum Thema “Kultur und Behinderung”<br />
Die Fortbildung wird insgesamt bis zu 7 Teilnehmer aus jedem<br />
der drei beteiligten Ländern (Deutschland, Frankreich,<br />
Quebec) vom 9. bis zum 17. Mai 2012 in Lyon zusammenführen.<br />
Die interkulturelle und interdisziplinär ausgerichtete<br />
Fortbildung wendet sich sowohl an junge Künstler<br />
aus den verschiedenen Disziplinen der darstellenden<br />
und bildenden Künste, als auch an Sozialpädagogen und<br />
Betreuer, die sich kreativ mit dem Thema Behinderung<br />
auseinandersetzen möchten.<br />
Im Verlaufe einer intensiven Woche wird es darum gehen,<br />
den Teilnehmern den Reichtum und die Vielfalt kultureller<br />
Projekte vorzustellen, die in Lyon von verschiedenen Kulturvereinen<br />
durchgeführt werden. Die Fortbildung umfas-<br />
st diesbezüglich sowohl Begegnungen mit fachkundigen<br />
Akteuren in Form von Diskussionen und Gesprächsrunden,<br />
als auch Besuche von verschiedenen Einrichtungen,<br />
die aktive oder passive Teilnahme an künstlerisch-praktischen<br />
Ateliers,zudem Videovorführungen oder öffentliche<br />
Präsentationen.<br />
Plateforme de la jeune création franco-allemande<br />
Plattform <strong>für</strong> deutsch-französische Kunst<br />
info@plateforme-plattform.org<br />
www.plateforme-plattform.org<br />
18.–19. Mai 2012 in Berlin<br />
36. Fortbildungstagung<br />
Bobath-Therapie: Ein Konzept <strong>für</strong> alle<br />
Im Mai findet die Jahrestagung zur Bobath-Therapie statt.<br />
In interessanten Workshops können Sie Ihr Wissen und<br />
Können auf den Pru?fstand stellen und Neues dazu lernen<br />
und erproben. Informationen stehen im Internet bereit:<br />
http://www.bobath-vereinigung.de/cms/start/jahrestagungen.html<br />
Telefon: +49 (0) 2305-549 75 25<br />
Telefax: +49 (0) 2305-549 75 24<br />
sekretariat@bobath-vereinigung.de<br />
www.bobath-vereinigung.de<br />
1.- 3. Juni 2012 in Bremen<br />
Reha-Messe IRMA 2012<br />
Auf dem Messegelände Bremen findet die Internationale<br />
Reha- und Mobilitätsmesse (IRMA) statt.Top-Themen sind<br />
u.a. Rollstühle, E-Bikes, Skooter, Lifte, Hilfsmittel <strong>für</strong> Alltag<br />
und Pflege, behinderten- und seniorengerecht umgebaute<br />
Pkw und barrierefreies Reisen.<br />
Weitere Informationen über die IRMA:<br />
http://www.escales-verlag.de/mobilitaetsmesse/<br />
2. Juni 2012 in Xanten<br />
Tag der Begegnung 2012<br />
Jetzt als Aussteller anmelden<br />
Am Samstag, 2. Juni 2012, feiert der Landschaftsverband<br />
Rheinland (LVR) im LVR-Archäologischen Park Xanten zum<br />
15. Mal den Tag der Begegnung. Der Tag der Begegnung ist<br />
das größte Fest <strong>für</strong> Menschen mit und ohne Behinderung<br />
in Europa. Interessierte Verbände, Vereine, Initiativen und<br />
Unternehmen erhalten ab sofort die Formulare zur Anmeldung<br />
als Aussteller im Internet unter www.tag-derbegegnung.lvr.de<br />
38 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012
14. -15. Juni 2012 in Berlin<br />
Tagung Migration und<br />
Behinderung<br />
20 Prozent der in Deutschland<br />
lebenden Menschen<br />
haben einen Migrationshintergrund.<br />
Doch in den Werkstätten<br />
<strong>für</strong> Menschen mit<br />
Behinderung ist ihr Anteil<br />
deutlich niedriger - Werkstätten,<br />
so scheint es - erreichen<br />
mit ihren Angeboten<br />
diese Menschen nicht. Gründe liegen in Sprachbarrieren,<br />
fehlenden Informationen über Angebote, aber auch in Diskriminierungserfahrungen,<br />
Stolz, Zurückhaltung, Skepsis<br />
und auch Sorge vor Strukturen, die auf eigene Bedürfnisse<br />
nicht eingehen. Um auch diese Menschen mit Arbeit und<br />
Tagesstrukturierung zu versorgen, reichen Broschüren in<br />
anderen Sprachen nicht aus.<br />
Auf der Tagung stellen Werkstätten ihre inzwischen entwickelten<br />
Konzepte <strong>für</strong> eine interkulturelle Öffnung zur Diskussion,<br />
die jedem Menschen mit Migrationshintergrund<br />
im Rahmen seiner kulturellen, religiösen und ethnischen<br />
Identität seinen Platz geben, Diskriminierung verhindern<br />
und Vorurteile abbauen sollen.<br />
Zielgruppe: Pädagogische Leitungskräfte und MitarbeiterInnen<br />
der Sozialen bzw. Begleitenden Dienste,Verantwortliche<br />
aus Produktion und Rehabilitation, Betriebsleitungen .<br />
290 Euro zzgl. 7% MwSt.<br />
Informationen: Grid Grotemeyer, +49 (0)40 414 37 59 88,<br />
grotemeyer@53grad-nord.com<br />
15.-16. Juni 2012 in der Sportschule Barsinghausen<br />
Fußball-Workshop <strong>für</strong> Menschen mit cerebralen<br />
Bewegungsstörungen (Football 7-a-side)<br />
Wir möchten mit unseren Bemühungen den Fußballsport<br />
<strong>für</strong> Menschen mit cerebralen Bewegungsstörungen in<br />
Deutschland fördern und zu dem Aufbau eines regelmäßigen<br />
Spielbetriebes beitragen. Dazu sollen bundesweit mittelfristig<br />
die notwendigen Strukturen wie z. B. ein Liga-System<br />
aufgebaut werden. Auf diesem Wege wird es dann in<br />
gemeinsamen Anstrengungen möglich sein, eine Nationalmannschaft<br />
<strong>für</strong> Fußballspieler mit CP in Deutschland ins Leben<br />
zu rufen. Dieses wird dann zukünftig den DBS und die<br />
Bundesrepublik Deutschland bei internationalen Meisterschaften<br />
und den Paralympics vertreten.<br />
DBS-Akademie gGmbh<br />
Vormannstraße 7<br />
48565 Steinfurt<br />
Fax: 02552 98377<br />
Mail: info@dbs-akademie.de<br />
19. Juni in Frankfurt<br />
Sozialpolitische Fachtagungen des <strong>bvkm</strong> in 2012<br />
Auch in diesem Jahr wird der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>und<br />
mehrfachbehinderte Menschen (<strong>bvkm</strong>) wieder zwei<br />
Fachtagungen zu <strong>aktuell</strong>en sozialpolitischen und sozialrechtlichen<br />
Themen durchführen. Die Fachtagung richtet<br />
Termine<br />
sich an Menschen aus den Mitgliedsorganisationen des<br />
<strong>bvkm</strong>, die Betroffene bei sozialrechtlichen Fragestellungen<br />
beraten und sich <strong>für</strong> die sozialpolitischen Aktivitäten des<br />
<strong>bvkm</strong> interessieren. Die Referenten <strong>für</strong> Sozialrecht und Sozialpolitik<br />
des <strong>bvkm</strong> geben unter anderem einen Überblick<br />
über die <strong>aktuell</strong>e Rechtsprechung der Sozial- und Finanzgerichte.<br />
Folgende Termine sind in 2012 <strong>für</strong> die Fachtagungen<br />
vorgesehen:<br />
- Dienstag, 19. Juni in Frankfurt<br />
- Dienstag, 20. November in Hannover<br />
Bei Interesse bitten wir Sie, sich diese Termine bereits jetzt<br />
vorzumerken. E-Mail: info@<strong>bvkm</strong>.de<br />
28. Sept. 2012 in Berlin<br />
Behinderung & Liebe, Partnerschaft, Sexualität<br />
„Vom Tabu zur Umsetzung“<br />
Fachtagung der Spastikerhilfe Berlin eG<br />
Liebe und Sexualität sind Grundbedürfnisse des Menschen,<br />
sie gehören zum Leben wie Essen und Trinken. Für Menschen<br />
mit schweren und mehrfachen Behinderungen sind<br />
diese Bedürfnisse, aus verschiedenen Gründen, immer wieder<br />
schwierig zu erleben und zu leben.<br />
Aus diesem Grund veranstaltet die Spastikerhilfe Berlin eG<br />
am 28.09.2012 eine Fachtagung in Berlin zum Thema „Behinderung<br />
und Sexualität – Vom Tabu zur Umsetzung“.<br />
Die Tagung soll die praktischen Aspekte der Umsetzung von<br />
Liebe, Partnerschaft und Sexualität in den Vordergrund<br />
rücken – aus der Praxis und <strong>für</strong> die Praxis:<br />
Die Konzeption der Spastikerhilfe Berlin eG zu diesem Thema<br />
wird in ihrer Entwicklung und mit ihren vielfältigen Angeboten<br />
dargestellt;<br />
Ein Betroffener wird über seine ganz persönlichen Erfahrungen<br />
mit Liebe und Sexualität im Laufe seines Lebens berichten;<br />
In weiteren Vorträgen und Workshops geht es um Aufklärung,<br />
um Schutz vor Missbrauch, um die angemessene<br />
Form der Sexualassistenz, u.a.m.<br />
Auf einem mit Fachleuten besetzten Podium am Nachmittag<br />
werden mit den Teilnehmern weiterführende Fragen<br />
diskutiert:<br />
- Wie kann das Thema weiter enttabuisiert werden?<br />
- Brauchen wir eine Art TÜV-Siegel <strong>für</strong> sexualfreundliche<br />
Einrichtungen?<br />
- Was muss weiter getan werden, um Missbrauch vorzubeugen,<br />
und trotzdem Sexualität angemessen erleben<br />
zu lassen?<br />
- Welche Hilfen, die es bisher nur in geringem Umfang<br />
gibt, sind nötig, z.B. bei Sexualassistenz?<br />
Am Abend ist eine gemeinsame Veranstaltung mit Menschen<br />
mit Behinderung und den Teilnehmern der Tagung<br />
geplant, auf der beispielhaft einige Programmpunkte der<br />
single-treffs Veranstaltungen der Spastikerhilfe gezeigt<br />
werden.<br />
Spastikerhilfe Berlin eG – Geschäftsstelle - Lindenstraße<br />
20-25 – 10969 Berlin – Telefon (030) 22500-0 – Fax (030)<br />
22500-130 – post@spastikerhilfe.de –<br />
www.spastikerhilfe.de<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 39
Termine<br />
DBS-Akademie gGmbH .· Vormannstr. 7 48565 Steinfurt<br />
- An alle Interessierten des Fußball-Workshops<br />
„Football 7-a-side“ <strong>für</strong> Menschen mit cerebralen<br />
Handicaps<br />
- Landesverbände des DBS<br />
- Verteiler DBS-Akademie<br />
- <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- u. mehrfachbehinderte<br />
Menschen (<strong>bvkm</strong>)<br />
- Landschaftsverbände LWL und LVR<br />
- Behindertenverbände<br />
Sitz und Geschäftsstelle<br />
Vormannstr. 7 – 48565 Steinfurt<br />
Geschäftsführung<br />
Ludger Elling<br />
Telefon: 02552-2872<br />
Fax: 02552-98377<br />
Mail: ludgerelling@t-online.de<br />
Internet: www.dbs-akademie.de<br />
Es schreibt Ihnen: Ralf Kuckuck<br />
E-Mail: rkuckuck@dbs-akademie.de<br />
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Tel. Durchwahl Unser Zeichen Datum<br />
02552 2872 RK 15. Februar 2012<br />
Fußball-Workshop <strong>für</strong> Menschen mit cerebralen Bewegungsstörungen (Football 7-a-side) vom<br />
15.-16. Juni 2012 in der Sportschule Barsinghausen<br />
Liebe Sportfreunde,<br />
die DBS-Akademie gGmbH leitet im Auftrag des Deutschen Behindertensportverbandes seit Ende<br />
2011 das mehrjährig angelegte Projekt „Fußball Breitensport“ und unterstützt damit den Aufbau<br />
von weiteren Fußballangeboten <strong>für</strong> Menschen mit einem Handicap in Deutschland.<br />
In den vergangenen Jahren konnte der Fußballsport der Menschen mit intellektuellen<br />
Beeinträchtigungen (Football ID) als auch Blindenfußball „Football 5-a-Side“ weiter ausgebaut<br />
und gestärkt werden. In beiden Sportarten ist der Deutsche Behindertensportverband mit<br />
Nationalmannschaften bei internationalen Wettbewerben vertreten.<br />
Der Fußballsport <strong>für</strong> Menschen mit cerebralen Bewegungsstörungen (CP), international auch<br />
„Fußball 7-a-Side“ genannt, wird bereits ebenfalls seit vielen Jahren weltweit gespielt. Die<br />
Paralympics sind die wohl bekannteste sportliche Großveranstaltung, bei der diese<br />
Fußballsportart auch vertreten ist. In der Zeit vom 29.08.2012 bis zum 09.09.2012 werden in London<br />
in diesem Jahr wieder die besten Mannschaften der Welt zusammen kommen und den<br />
Paralympics-Sieger ausspielen.<br />
Intention/ Was wollen wir?<br />
Wir möchten mit unseren Bemühungen den Fußballsport <strong>für</strong> Menschen mit cerebralen<br />
Bewegungsstörungen in Deutschland fördern und zu dem Aufbau eines regelmäßigen<br />
Spielbetriebes beitragen. Dazu sollen bundesweit mittelfristig die notwendigen Strukturen wie z. B.<br />
ein Liga-System aufgebaut werden. Auf diesem Wege wird es dann in gemeinsamen<br />
Anstrengungen möglich sein, eine Nationalmannschaft <strong>für</strong> Fußballspieler mit CP in Deutschland<br />
ins Leben zu rufen. Dieses wird dann zukünftig den DBS und die Bundesrepublik Deutschland bei<br />
internationalen Meisterschaften und den Paralympics vertreten.<br />
40 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012
Auf diesem Wege helfen wir alle dabei, dass diese weltweit bekannte Sportart in Deutschland der<br />
Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und dass feste Spiel- und Ligastrukturen geschaffen werden<br />
können.<br />
Geleitet wird dieser Workshop erneut vom internationalen Fachmann Tom Langen, ehemaliger<br />
niederländischer Nationaltrainer Football 7-a-side (1986-2008) und in seiner Funktion mehrfacher<br />
Goldmedaillen-Gewinner bei den Paralympics, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften.<br />
Ort: Niedersächsischer Fußballverband (NFV)<br />
Sportschule Barsinghausen<br />
Mozartweg 1<br />
30890 Barsinghausen<br />
Zeitraum: 15.-16.06.2012<br />
Lehrgangsbeginn: 15.06.2012 (14.30 Uhr)<br />
Lehrgangsende: 16.06.2012 (16.00 Uhr)<br />
Kosten: Die Teilnehmer zahlen einen Kostenanteil in Höhe von 25.- Euro pro<br />
Person. Die Anreisekosten werden durch die Teilnehmer selbst<br />
übernommen.<br />
Referent: Tom Langen (Niederlande, Koordinator Football-7-A-Side CPISRA)<br />
Max. Teilnehmerzahl: 20 Sportler<br />
Die DBS-Akademie gGmbH trägt die Kosten <strong>für</strong> Übernachtung und Verpflegung der<br />
angemeldeten Teilnehmer in der Sportschule Barsinghausen sowie die Referentenkosten.<br />
Wir planen <strong>für</strong> die kommende Zeit weitere Lehrgänge und würden uns über einen Zuspruch<br />
Ihrerseits sehr freuen. Gern nehmen wir Ihre Anregungen und Wünsche auf.<br />
An dieser Stelle möchte ich dem Behinderten-Sportverband Niedersachsen (BSN) und dem<br />
<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen (<strong>bvkm</strong>) <strong>für</strong> die Kooperation und<br />
Unterstützung der gemeinsamen Bemühungen danken.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ludger Elling Ralf Kuckuck<br />
Geschäftsführer Leiter Projektmanagement/Marketing<br />
Rückmeldung<br />
Senden Sie Ihr Teilnahmeabsicht formlos bis zum 27.04.2012 bitte an die folgende Adresse:<br />
DBS-Akademie gGmbh<br />
Vormannstraße 7<br />
48565 Steinfurt<br />
Fax: 02552 98377<br />
Mail: info@dbs-akademie.de<br />
Stichwort: Workshop Fußball CP Juni 2012<br />
Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine Teilnahmebestätigung mit weiteren Informationen.<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Workshop „Football 7-a-side“ Juni 2012 durchgeführt in Kooperation mit<br />
dem Behinderten-Sportverband Niedersachsen (BSN) und dem<br />
<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen (<strong>bvkm</strong>)
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BBC Berlin<br />
Das Projekt „Sonnengarten“<br />
IBBC – Interkulturelles Beratungs- und<br />
Begegnungs Centrum Berlin e.V.<br />
Rotkehlchen und Schneeglöckchen im verschneiten<br />
Garten, Märzenbecher und Krokusse<br />
im Frühjahr, Ansaat, Wachsen und Gedeihen<br />
des Gemüses in liebevoll gepflegten Beeten,<br />
Blütenpracht von Blumen und Sträuchern,<br />
Feiern und Essen an der großen Tafel<br />
im Freien unter blauem Himmel, Luft und<br />
Sonne, reiche Ernte und der Geruch der<br />
Herbstfeuer, Regen und Stille in der Natur.<br />
Für viele Menschen, gerade <strong>für</strong> die in den schwierigsten Situationen,<br />
die all ihre Kraft aufbringen müssen, um ihr Leben<br />
zu bewältigen, ist das alles ein unerreichbarer Traum. Familien<br />
mit besonderen Kindern, Kindern die <strong>körper</strong>lich oder geistig<br />
anders sind, gemeinhin „behindert“ genannt, zumal Familien<br />
mit sogenanntem Migrationshintergrund, oft mit<br />
sprachlichen Problemen, können sich so etwas in aller Regel<br />
nicht leisten.Dabei brauchen gerade sie einen Ort,an dem sie<br />
Kraft tanken und Gemeinschaft erleben können.<br />
Doch es gibt Möglichkeiten, den Traum wahr werden zu lassen.<br />
Das „Interkulturelle Beratungs- und Begegnungs-Centrum“<br />
in Neukölln, kurz: IBBC e.V., hat die Realisierung in die<br />
Hand genommen:<br />
Am Anfang stand eine nicht genutzte, überwucherte und<br />
vermüllte ehemalige Kleingartenfläche am Rande des Britzer<br />
Gartens. Dann kam die Idee, hier einen Gemeinschaftsgarten<br />
zu schaffen <strong>für</strong> die Menschen, die ihn am Nötigsten brauchen.<br />
Das Bezirksamt Neukölln als Besitzer konnte von der<br />
Idee überzeugt werden und stellte die rund 1.500 qm große<br />
Fläche kostenfrei zur Verfügung. Und damit ging die Arbeit<br />
los: Gestrüpp zurückschneiden, Müll sammeln, Wurzeln roden<br />
und und und.Engagiert und ohne Berechnung haben das<br />
Technische Hilfswerk Neukölln und die Garten- und Landschaftsbaufirma<br />
Sakman, unterstützt von vielen ehrenamtlichen<br />
Helfern, die Fläche in mehreren Wochenendeinsätzen<br />
beräumt. Der Anfang ist gemacht!<br />
Bericht<br />
SONNENGAR-<br />
TEN soll das kleine<br />
Paradies, gelegen<br />
am<br />
Neuköllner Sangerhauser<br />
Weg<br />
(Eingang zum<br />
Britzer Garten)<br />
am Rande der<br />
Kleingartenkolonie<br />
Friedland III,<br />
heißen. Der Garten<br />
soll Sonne<br />
bringen in die<br />
Herzen der Kinder,<br />
die dort Natur<br />
erleben können,<br />
die Erfolg<br />
und Anerkennung<br />
erfahren,<br />
wenn sie ihr selbst gezogenes Gemüse ernten. Die Familien<br />
sollen gemeinsam in der Sonne arbeiten, sich austauschen<br />
und einander unterstützen. Und die Sonne im SONNENGAR-<br />
TEN soll auf alle gemeinsam scheinen – auf die fleißigen<br />
Gärtner und auf alle immer willkommenen Besucher, vor allem<br />
auch aus der Nachbarschaft, den Kleingartenanlage und<br />
Siedlungen, wobei sie sich bei gemeinsamen Festen sicher<br />
auch einmal vom Mond ablösen lässt.<br />
Doch das Projekt SONNENGARTEN steht erst am Anfang. Damit<br />
wirklich ein kleines Paradies daraus wird, ist noch viel zu<br />
tun: Leitungen <strong>für</strong> Wasser und Strom sind zu legen, die Gartenlaube<br />
mit Küche und Sanitäranlagen müssen gebaut werden<br />
– selbstverständlich behindertengerecht –, ein Zaun<br />
muss gesetzt werden. Und dann geht es los mit der Anlage<br />
von Beeten und der Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und<br />
Stauden.<br />
Das Projekt SONNENGARTEN hat auch <strong>für</strong> das weitere Vorgehen<br />
viele Unterstützer. So wird zum Beispiel ein Garten- und<br />
Landschaftsarchitekt, auch er ehrenamtlich, da<strong>für</strong> sorgen,<br />
dass fachlich alles korrekt gemacht wird. Doch selbstverständlich<br />
kann man <strong>für</strong> ein Projekt, das ohne Budget nur<br />
durch die Kraft des Idealismus aller Beteilgten bewegt wird,<br />
immer noch mehr Unterstützung gebrauchen. Persönlicher<br />
Einsatz, aber auch finanzielle oder Sachspenden sind immer<br />
sehr willkommen, damit der SONNENGARTEN wirklich ein<br />
kleines Paradies wird. Der IBBC e.V – Näheres zum Verein im<br />
Internet unter www.ibbc-berlin.de –, freut sich über jeden<br />
Anruf unter der Tel.<strong>Nr</strong>. 56 82 27 53 und jede Mail an info@ibbcberlin.de.<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 43
Pressespiegel<br />
700-Euro-Spende an Spastikerverein<br />
Heinz Witt und Thomas Schmid übergeben Scheck, <strong>für</strong> den es viele Verwendungsmöglichkeiten<br />
gibt.<br />
1.<br />
2. Thomas Schmid (links) und Heinz Witt (rechts) übergaben die Isteiner Spende <strong>für</strong> den<br />
Spastikerverein an Bernhard Klauser. Foto: privat<br />
ISTEIN (BZ). Das Adventssingen in der Isteiner Kirche ist seit Jahren Brauch. Der Musikverein<br />
Istein organisiert die Gemeinschaftsaktion, an der in diesem Jahr beispielsweise der "Chor in<br />
Takt" und die Kinder der Bastelgruppe St. Michael beteiligt waren. Der Musikverein spielte<br />
dazu, wobei die Kirche leider nicht vollbesetzt war. Ebenfalls Brauch ist es, die Kollekte der<br />
Veranstaltung einer gemeinnützigen Einrichtung zu übergeben. Diesmal ging die Spende wieder<br />
an den Spastikerverein Kreis Lörrach. Aufgestockt wurde der Kollektenbetrag um den –<br />
aufgerundeten – Erlös des Umtrunks nach dem Adventssingen, der seit Jahren vom<br />
"Förderverein <strong>für</strong> Caritas und Soziales St. Michael Istein" organisiert wird. Insgesamt kam so ein<br />
Summe von 700 Euro zusammen, die der Vorsitzende des "Fördervereins <strong>für</strong> Caritas und<br />
Soziales" Heinz Witt sowie der Musikvereinsvorsitzende Thomas Schmid vor kurzem an den<br />
Vorsitzenden des Spastikervereins Bernhard Klauser übergaben.<br />
Der Verein kümmert sich um die Förderung und Betreuung von Menschen mit Körper- und<br />
Mehrfachbehinderung sowie um die Beratung und Entlastung ihrer Angehörigen. Die Spende<br />
soll vor allem zur Organisation von Informationsveranstaltungen um das Thema "Erbrecht bei<br />
behinderten Menschen" dienen, welches Angehörige sowie Betroffene oft vor große Probleme<br />
stellen kann. Weitere Projekte sind zudem die Organisation von Wohnraum und Fahrdiensten.<br />
http://www.badische-zeitung.de/efringen-kirchen/700-euro-spende-an-spastikerverein--55908865.html
WÜRZBURG<br />
Barrieren auch in den Köpfen abbauen<br />
Mitgliederversammlung des Vereins <strong>für</strong> Menschen mit Körper-und Mehrfachbehinderung<br />
Das Zentrum <strong>für</strong> Körperbehinderte am Heuchelhof hat ein großes Einzugsgebiet, das über<br />
Unterfranken hinaus geht. Das zeigte sich bei der Mitgliederversammlung des Vereins <strong>für</strong><br />
Menschen mit Körper-und Mehrfachbehinderung.<br />
Der Vorsitzende des Vereins, Direktor Hans Schöbel, betonte in seiner Einführung, dass man<br />
Träger- und Elternverein sei. Er berichtete, dass die Renovierung des Internats im nächsten Jahr<br />
abgeschlossen werde, die dann 11,3 Millionen Euro gekostet hat. 3 Millionen Euro Bundesmittel<br />
konnten gewonnen werden.<br />
Schöbel verwies mit Stolz darauf, dass der Verein bei den politischen Entscheidungsträgern mit<br />
den gut begründeten Anträgen positive Resonanz fände. Der Vorsitzende dankte besonders dem<br />
Verwaltungsleiter Robert Meyer-Spelbrink <strong>für</strong> seine Arbeit.<br />
Die weitere Renovierung der Schule mit der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) und dem<br />
Sportbereich werde zwar drei Jahre dauern und zusätzliche 18 Millionen Euro kosten, dann aber<br />
das modernste Förderzentrum <strong>für</strong> Behinderte in Bayern zur Folge haben.<br />
Ende des Jahres werde auch erstmals ein „Raum der Stille“ geschaffen. Der Direktor dankte<br />
Domkapitular Jürgen Lenssen, der dabei mit Engagement beratend tätig geworden sei.<br />
Neue Aufgabe<br />
Zum Schluss bat Schöbel um Spenden <strong>für</strong> die Schaffung einer „Tagesförderstätte im Pavillon“<br />
<strong>für</strong> erwachsene Menschen mit schwersten Behinderungen, die noch zuhause wohnen. Zur<br />
Entlastung der Familien soll der bei der Renovierung des Internats geschaffene Pavillon der<br />
neuen Aufgabe angepasst werden.<br />
Zur Jahresversammlung hatte der Vorsitzende des Vereins außerdem den langjährigen<br />
Geschäftsführer der „Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern“, Reinhard Kirchner, zu<br />
einem Referat über den <strong>aktuell</strong>en Stand der Selbsthilfe eingeladen. Er vertritt über 100<br />
landesweit organisierte Selbsthilfe-Organisationen.<br />
Die Verbände haben sich, so Kirchner, unter fachspezifischen Gesichtspunkten organisiert. Aus<br />
der Selbstbetroffenheit entsteht „Expertentum in eigener Sache“ und als Konsequenz die<br />
Interessenvertretung <strong>für</strong> das eigene Leben und die Beratungsfähigkeit <strong>für</strong> andere Betroffene.<br />
Nach dem Subsidiaritätsprinzip ist der Staat nachrangig zur Unterstützung der Selbsthilfe<br />
verpflichtet. Er betonte, dass Selbsthilfe- Verbände Ansprechpartner in der politischen<br />
Diskussion seien.<br />
Kirchner stellte als Grundsatz heraus: Behinderte Menschen sind entwicklungs- und förderfähig.<br />
Diese Erkenntnis ist auch die Grundlage der UN-Konvention, die <strong>für</strong> Behinderte gleiche Rechte<br />
und eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (Inklusion) fordert. Letzteres<br />
wurde bisher vernachlässigt. Um gleiche Rechte <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung zu erreichen, sei<br />
es notwendig, Barrieren, auch in den Köpfen, abzubauen. „Assistenzleistungen“ wären nötig, so<br />
Kirchner.
Modelle <strong>für</strong> mehrere Generationen<br />
fehlen<br />
Hans Schöbel ist Vorsitzender des Landesverbandes Bayern <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />
Menschen (LVKM), außerdem Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Leben pur, die sich <strong>für</strong><br />
Menschen mit sehr schweren Behinderungen einsetzt. Schöbel sieht gravierende Defizite bei<br />
Wohnmöglichkeiten.<br />
SZ: Welche Aufgaben nimmt die LVKM wahr?<br />
Schöbel: Wir leisten Lobbyarbeit <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen. Außerdem informieren<br />
und beraten wir Betroffene und Angehörige; dies tun auch unsere 35 Mitgliedsorganisationen und deren<br />
Fachpersonal. Diese Fachkräfte betreuen mehr als 15000 <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen<br />
aller Altersgruppen. Zudem beziehen wir Stellung zu Gesetzesvorhaben und weisen öffentlich auf<br />
Schwachpunkte und Lücken in der Behindertenpolitik hin.<br />
Seit 1974 betreiben wir einen Mobilen Therapeutischen Dienst, seit 2010 ein Sozialpädiatrisches<br />
Zentrum. Ferner existiert unter anderem ein Wissenschafts- und Kompetenzzentrum <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen, welches seit 2005 unter dem Dach der Stiftung Leben pur steht.<br />
SZ: Beraten Sie in Wohnungsfragen?<br />
Schöbel: Ja. Wir können allerdings nur allgemein beraten und nicht direkt Wohnmöglichkeiten anbieten.<br />
Neben dem freien Wohnungsmarkt gibt es in München diverse Einrichtungen <strong>für</strong> Betreutes Wohnen, über<br />
die wir informieren, etwa die Stiftung Pfennigparade. Hier können Menschen Wohnungen frei mieten und<br />
bestimmte Dienste hinzukaufen, etwa Pflegedienste. Außerdem verweisen wir auf Beratungsstellen. In<br />
München gibt es neben dem Beratungsdienst der Stiftung Pfennigparade die Beratungsstelle Wohnen,<br />
die Initiative 'Wohnen im Viertel' und die Beratungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbands.<br />
SZ: Wie würden Sie die Situation auf dem bayerischen Wohnungsmarkt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
beschreiben?<br />
Schöbel: Die Situation auf dem freien Wohnungsmarkt ist schwierig. Dabei gibt es zwei Hauptprobleme.<br />
Erstens: Neue, barrierefreie Wohnungen sind oft viel zu teuer. Und zweitens: Menschen mit Behinderung<br />
werden wohl auch öfter abgewiesen, etwa mit der Begründung des Vermieters, er 'bekomme diese dann<br />
nicht mehr raus'. Ein solcher Fall wurde uns geschildert. Wir raten dann dazu, sich an den<br />
Behindertenbeauftragten der jeweiligen Stadt zu wenden. Nur wenn diese Schwierigkeiten an die<br />
Öffentlichkeit kommen, ist Veränderung möglich. Es entstehen zwar behindertengerechte Projekte wie<br />
betreutes Wohnen, jedoch meist nur <strong>für</strong> eine Zielgruppe, also etwa ausschließlich <strong>für</strong> Senioren. Dort fühlt<br />
sich aber ein jüngerer Mensch mit Behinderung nicht wirklich wohl. Modelle <strong>für</strong> mehrere Generationen<br />
sind Mangelware.<br />
Interview: Fares Kharboutli<br />
http://www.sueddeutsche.de/A5638t/424785/Modelle-fuer-mehrere-Generationen-fehlen.html