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Gesamtes Dok - Steiermärkischer Gemeindebund - Land Steiermark

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echt & Gesetz<br />

Das Halten von gefährlichen Tieren liegt in der<br />

Zuständigkeit der Gemeinde<br />

Die Haltung von außergewöhnlichen<br />

Tieren nimmt in der heutigen<br />

Zeit immer mehr zu. Nicht<br />

selten werden Wildtiere in den eigenen<br />

vier Wänden gehalten. Manche Personen<br />

verspüren den Reiz, ein für den<br />

Menschen gefährliches Tier zu halten.<br />

Zwar untersagt das Tierschutzgesetz,<br />

BGBl. I Nr. 35/2008, iVm § 9 2. Tierhaltungsverordnung<br />

idF BGBl. II Nr.<br />

26/2006 die Haltung bestimmter Wildtiere<br />

(z. B. Panther, Geparde, Großbären<br />

(außer Braunbären), Hyänen, etc.),<br />

doch nimmt die Haltung nicht verbotener,<br />

gefährlicher Wildtiere stetig zu.<br />

Sehr häufig sind es Giftspinnen und<br />

giftige Reptilien, die im Wohnzimmer<br />

gehalten werden. Der <strong>Land</strong>esgesetzgeber<br />

hat die Gefahr erkannt und im<br />

Jahr 2005 den Sicherheitsaspekt der<br />

Haltung dieser gefährlichen Tiere aus<br />

dem Tierschutzgesetz in das <strong>Land</strong>essicherheitsgesetz<br />

transferiert. In der Tat<br />

geht es bei der Haltung gefährlicher<br />

Tiere nicht primär um Tierschutzprobleme,<br />

sondern um die Sicherheit von<br />

Bürgerinnen und Bürgern – somit um<br />

Menschenschutz!<br />

Seit 20. September 2005 ist die entscheidende<br />

Novelle zum Steiermärkischen<br />

<strong>Land</strong>es-Sicherheitsgesetz (LGBl.<br />

Nr. 88/2005) in Kraft. Unter § 3 c<br />

normiert dieses Gesetz, dass „das Halten<br />

von gefährlichen Tieren…..nur mit<br />

Bewilligung der Gemeinde zulässig“<br />

ist. Zusätzlich heißt es darin, dass eine<br />

Bewilligung nur zu erteilen ist, „wenn<br />

keine Gefährdung der Gesundheit oder<br />

des Lebens von Menschen, keine unzumutbare<br />

Belästigung von Menschen<br />

und keine Gefährdung des Eigentums<br />

dritter Personen zu erwarten ist. Zur<br />

Gewährleistung dieser Interessen kann<br />

die Bewilligung befristet sowie unter<br />

Bedingungen oder mit Auflagen erteilt<br />

werden.“<br />

Genau diese Beurteilung ist aber bei<br />

zahlreichen Tierhaltungen mit gefährlichen<br />

Tieren für die einzelnen Gemeinden<br />

schwierig einzuschätzen und<br />

noch schwieriger ist es, den Haltern<br />

bescheidmäßige Auflagen zu erteilen.<br />

Wie muss ein Raum aussehen, in dem<br />

z. B. eine Kobra gehalten wird? Sind<br />

die Nachbarn gefährdet, wenn eine<br />

Garbunviper im Sommer im Freien<br />

gehalten wird? Darf das Terrarium mit<br />

der grünen Mamba im Kinderzimmer<br />

stehen? Wie müssen die Zugänge zum<br />

Terrarienraum aussehen? Welche Hilfsmittel<br />

braucht ein Halter von Spei-<br />

10 Steirische Gemeindenachrichten 6/08<br />

kobras? Was ist zu tun, wenn jemand<br />

gebissen wurde?<br />

Diese und noch viel mehr Fragen stellen<br />

sich, wenn die Gemeinde die Haltung<br />

bewilligen soll. Dass dabei viele<br />

Gemeinden überfordert sind und lieber<br />

nichts von einer Schlangenhaltung in<br />

ihrem Zuständigkeitsbereich wissen<br />

wollen, ist verständlich. Spätestens<br />

wenn etwas passiert, werden Schuldige<br />

gesucht und von Medien sicherlich<br />

gerne bei den Behörden gefunden.<br />

Um diese nicht zufriedenstellende<br />

Situation sowohl für die Menschen<br />

(potentielle Opfer und Behörden), als<br />

auch für die gehaltenen Tiere, die nach<br />

einem Entweichen beim Suchen oder<br />

Fangen oftmals Schmerzen, Schäden<br />

oder Leiden erdulden müssen, zu verbessern,<br />

hat sich der Veterinärmediziner<br />

Dipl. Tzt. Dr. Klaus Hejny auf<br />

das Erkennen, die Einschätzung und<br />

auf die Vorkehrungsmaßnahmen von<br />

Gefahren bei der Haltung gefährlicher<br />

Tiere spezialisiert. Der hauptberuflich<br />

als Amtstierarzt für Tierschutz beim<br />

Magistrat Graz beschäftigte Tierarzt<br />

hat in zahlreichen Fortbildungsveran-<br />

staltungen, Seminaren und Kongressen<br />

und in unzähligen Gesprächen mit anderen<br />

Fachleuten und Spezialisten der<br />

einzelnen Tierarten Sicherheitsstandards<br />

entwickelt. Dipl. Tzt. Dr. Klaus<br />

Hejny stellt sein Fachwissen gerne<br />

den Gemeinden zur Verfügung und<br />

berät diese als sachverständiger Tierarzt<br />

nach einem Lokalaugenschein mit<br />

einem individuell erstellten Gutachten,<br />

welches von der Gemeinde im Bewilligungsverfahren<br />

in Bescheidform dem<br />

Tierhalter vorgelegt werden kann.<br />

Die Sicherheitsstandards von Herrn<br />

Dipl. Tzt. Dr. Klaus Hejny sorgen<br />

dafür, dass die Unterbringung gefährlicher<br />

Tiere im geordneten und sicheren<br />

Rahmen abläuft und auch die Gemeinden<br />

ihrem gesetzlichen Pflichten nachkommen<br />

können.<br />

interessierte Gemeinden können sich<br />

wenden an:<br />

Dipl. Tzt. Dr. Klaus Hejny<br />

Karl-Etzel-Weg 2<br />

8053 Graz<br />

Tel.:+43 664 336 17 95<br />

E-Mail: office@tierarztgraz.at<br />

Französische Gemeinde sucht<br />

steirische Partnergemeinde<br />

Die kleine französische Gemeinde croutelle mit ihren 700 Einwohnern<br />

ist durch seine geographisch günstige Lage besonders attraktiv.<br />

Der Ort liegt auf halbem Weg zwischen Paris und Bordeaux, in unmittelbarer<br />

Nähe der mittelalterlichen Stadt Poitiers, nahe dem Freizeitpark<br />

„Futuroscope“ und dem „Marais Poitevin” (mit seinen 100 km langen Kanälen<br />

„grünes Venedig“ genannt,) sowie nicht weit entfernt von den berühmten<br />

Loire-Schlössern oder auch von La Rochelle und den langen Sandstränden der<br />

Atlantikküste.<br />

Da in Croutelle eine österreichische Staatsbürgerin (Steirerin) Gemeinderätin<br />

ist, sucht die Gemeinde eine etwa gleich große steirische Gemeinde für einen<br />

gesellschaftlich-kulturellen Austausch.<br />

Nähere Informationen über Croutelle findet man unter:<br />

http://croutelle.mairie.free.fr<br />

Interessierte Gemeinden werden gebeten, sich direkt mit der französischen<br />

Gemeinde und ihrer (steirischen) Gemeinderätin Natalia Hoffsteter in Croutelle<br />

unter der E-mail-Adresse hoffsteter.natalia@caramail.com in Verbindung<br />

zu setzen.

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