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Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung - Konzepte und ...

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36 BETRIEBLICH UNTERSTÜTZTE KINDERBETREUUNG<br />

Imagegewinn des<br />

Arbeitgebers<br />

Gründung eines<br />

Fördervereines<br />

Bedarf lässt Eltern<br />

aktiv werden<br />

Es gibt eine gewählte Elternvertretung mit Mitwirkungsrechten, die<br />

sich auch auf die Planung des pädagogischen <strong>Konzepte</strong>s zeptes bezieht.<br />

Erfahrungen<br />

Der Prozess der Entscheidungsfindung <strong>und</strong> die Klärung der unterschiedlichen<br />

Interessen der Beteiligten erforderte langwierige Verhandlungen<br />

<strong>und</strong> z.T. erhebliche Kompromissberei<br />

mpromissbereitschaft.<br />

Das soziale Image des Hessischen R<strong>und</strong>funks als Arbeitgeber ist durch<br />

die betriebsnahe Kita in der Öffentlichkeit wesentlich gestiegen. Der<br />

HR schätzt die Servicefunktion der Einrichtung, bei der die pädagog agogische<br />

Qualität durch einen fachk<strong>und</strong>igen Träger gewährleistet ist.<br />

Nach Gründung des Vereins „KiBiz Biz“ (Ki für Kinder, Biz für Business) soll<br />

die Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf durch eine Weiterentwic wicklung<br />

des <strong>Konzepte</strong>s noch verbessert werden:<br />

I Schaffung von bedarfsgerechten Betreuungsmodellen für Kinder berufstätiger<br />

Eltern unter Einbeziehung von<br />

I Angeboten der Betreuung von Kindern unter drei Jahren,<br />

I längere tägliche <strong>und</strong> ganzjährige Öffnungszeit,<br />

I Wochenendbetreuung,<br />

I Spontanbetreuung zu unkonventionellen Zeiten <strong>und</strong><br />

I Hausaufgabenbetreuung.<br />

3.1.3 Förderung von Elterninitiativen<br />

Modell<br />

Bei der betrieblichen Förderung einer Elterninitiative ist der Träger äger eei<br />

ner Betreuungseinrichtung ein eingetragener Verein. Er setzt sich vorrangig<br />

aus Eltern der in der Einrichtung betreuten Kinder zusammen.<br />

Dieser Elternverein tritt als freier (Einzel-) Träger der Jugendhilfe bei<br />

allen Verhandlungen <strong>und</strong> als Vertragspartner auf.<br />

Für die Gründung eines Vereins gibt es einige allgemeinverbindlichen<br />

Vorgaben (vgl. hierzu deutsches Vereinsrecht sowie die zusammengestellten<br />

Hinweise im Anhang S.???). Für die zur Beantragung von öf- ö<br />

fentlichen Geldern erforderliche Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe<br />

bedarf es darüber hinaus der Öffnung der Einrichtung auch<br />

für Nichtmitarbeiter-Kinder <strong>und</strong> eines Antrages an das örtliche Jugendamt.<br />

Sehr oft sind engagierte Eltern die Initiatoren des Vereins<br />

(„Die Kleinen Stromer e.V, Kassel <strong>und</strong> „Die Wichtel“, Heidelberg).

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