Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung - Konzepte und ...
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36 BETRIEBLICH UNTERSTÜTZTE KINDERBETREUUNG<br />
Imagegewinn des<br />
Arbeitgebers<br />
Gründung eines<br />
Fördervereines<br />
Bedarf lässt Eltern<br />
aktiv werden<br />
Es gibt eine gewählte Elternvertretung mit Mitwirkungsrechten, die<br />
sich auch auf die Planung des pädagogischen <strong>Konzepte</strong>s zeptes bezieht.<br />
Erfahrungen<br />
Der Prozess der Entscheidungsfindung <strong>und</strong> die Klärung der unterschiedlichen<br />
Interessen der Beteiligten erforderte langwierige Verhandlungen<br />
<strong>und</strong> z.T. erhebliche Kompromissberei<br />
mpromissbereitschaft.<br />
Das soziale Image des Hessischen R<strong>und</strong>funks als Arbeitgeber ist durch<br />
die betriebsnahe Kita in der Öffentlichkeit wesentlich gestiegen. Der<br />
HR schätzt die Servicefunktion der Einrichtung, bei der die pädagog agogische<br />
Qualität durch einen fachk<strong>und</strong>igen Träger gewährleistet ist.<br />
Nach Gründung des Vereins „KiBiz Biz“ (Ki für Kinder, Biz für Business) soll<br />
die Vereinbarkeit von Familie <strong>und</strong> Beruf durch eine Weiterentwic wicklung<br />
des <strong>Konzepte</strong>s noch verbessert werden:<br />
I Schaffung von bedarfsgerechten Betreuungsmodellen für Kinder berufstätiger<br />
Eltern unter Einbeziehung von<br />
I Angeboten der Betreuung von Kindern unter drei Jahren,<br />
I längere tägliche <strong>und</strong> ganzjährige Öffnungszeit,<br />
I Wochenendbetreuung,<br />
I Spontanbetreuung zu unkonventionellen Zeiten <strong>und</strong><br />
I Hausaufgabenbetreuung.<br />
3.1.3 Förderung von Elterninitiativen<br />
Modell<br />
Bei der betrieblichen Förderung einer Elterninitiative ist der Träger äger eei<br />
ner Betreuungseinrichtung ein eingetragener Verein. Er setzt sich vorrangig<br />
aus Eltern der in der Einrichtung betreuten Kinder zusammen.<br />
Dieser Elternverein tritt als freier (Einzel-) Träger der Jugendhilfe bei<br />
allen Verhandlungen <strong>und</strong> als Vertragspartner auf.<br />
Für die Gründung eines Vereins gibt es einige allgemeinverbindlichen<br />
Vorgaben (vgl. hierzu deutsches Vereinsrecht sowie die zusammengestellten<br />
Hinweise im Anhang S.???). Für die zur Beantragung von öf- ö<br />
fentlichen Geldern erforderliche Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe<br />
bedarf es darüber hinaus der Öffnung der Einrichtung auch<br />
für Nichtmitarbeiter-Kinder <strong>und</strong> eines Antrages an das örtliche Jugendamt.<br />
Sehr oft sind engagierte Eltern die Initiatoren des Vereins<br />
(„Die Kleinen Stromer e.V, Kassel <strong>und</strong> „Die Wichtel“, Heidelberg).