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Geschäftsbericht 2006/2007 - IKB

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Leitung und Kontrolle des Unternehmens durch<br />

Vorstand und Aufsichtsrat. Gemäß dem deutschen<br />

Aktienrecht verfügt die <strong>IKB</strong> mit dem Vorstand und<br />

dem Aufsichtsrat über eine zweigeteilte Führungsund<br />

Kontrollstruktur. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat<br />

bestellt. Der Aufsichtsrat besteht gemäß<br />

dem deutschen Drittel beteiligungsgesetz zu zwei<br />

Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner und zu<br />

einem Drittel aus Arbeit nehmervertretern. Die Anteilseignervertreter<br />

werden von der Hauptversammlung<br />

im Wege der Einzelwahl gewählt. Aufgaben und Verantwortung<br />

beider Organe sind gesetzlich jeweils<br />

klar festgelegt. Der Vorstand der <strong>IKB</strong> leitet das Unternehmen<br />

in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das<br />

Unternehmens interesse und die geschäftspolitischen<br />

Grundsätze gebunden und der Steigerung des nachhaltigen<br />

Unternehmenswertes verpflichtet. Er führt<br />

die Geschäfte nach den Vorschriften der Gesetze, der<br />

Satzung, der Geschäftsordnungen, des Geschäftsverteilungsplanes<br />

und der jeweiligen Dienstverträge.<br />

Er arbeitet vertrauensvoll mit den anderen Organen<br />

der <strong>IKB</strong> und den Arbeitnehmervertretern zusammen.<br />

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig,<br />

zeitnah und umfassend über alle wesentlichen<br />

Fragen der Geschäftsentwicklung, der Strategie und<br />

der Unternehmensplanung, der Ertragslage und der<br />

Rentabilität, der Risikolage, des Risikomanagements<br />

und des Risikocontrollings. Er geht auf Abweichungen<br />

des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen<br />

und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Geschäfte<br />

von grundlegender Bedeutung sind an die Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats gebunden.<br />

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand<br />

bei der Leitung der Bank und der Konzernunternehmen.<br />

Er führt seine Geschäfte nach den Vorschriften<br />

der Gesetze, der Satzung der <strong>IKB</strong> und seiner<br />

Geschäftsordnung. Er arbeitet vertrauensvoll mit<br />

dem Vorstand zusammen.<br />

Der Aufsichtsrat setzt sich aus vierzehn Anteilseigner-<br />

und sieben Arbeitnehmervertretern zusammen.<br />

Durch die unterschiedlichen beruflichen Werdegänge<br />

und Positionen, auch mit internationaler<br />

Ausrichtung, der Aufsichtsratsmitglieder wird eine<br />

effektive Beratungs- und Überwachungstätigkeit<br />

gewährleistet. Einige Aufsichtsratsmitglieder stehen<br />

anderen Unternehmen nahe, mit denen die <strong>IKB</strong><br />

Geschäftsbeziehungen unterhält. Geschäfte zwischen<br />

der <strong>IKB</strong> und diesen Unternehmen erfolgen stets zu<br />

marktgerechten Bedingungen wie unter fremden<br />

Dritten. Diese Transaktionen berühren nach unserer<br />

Einschätzung die Unabhängigkeit der diesen Unternehmen<br />

nahestehenden Mitglieder unseres Aufsichtsrats<br />

nicht. Zustimmungspflichtige Berater- und<br />

sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen<br />

Aufsichtsratsmitgliedern und der <strong>IKB</strong> oder einem<br />

Konzernunternehmen bestanden nicht. Interessenkonflikte<br />

von Mitgliedern des Vorstands und des<br />

Aufsichtsrats mit der Gesellschaft sind nicht aufgetreten.<br />

Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung der Effizienz<br />

seiner Tätigkeit zwei Ausschüsse (Aufsichtsratspräsidium/Finanz-<br />

und Prüfungsausschuss) gebildet<br />

und bestimmte Aufgaben auf diese übertragen. Über<br />

die Zusammensetzung der Ausschüsse und die Arbeit<br />

des Aufsichtsrats informiert der Aufsichtsrat in<br />

seinem Bericht an die Hauptversammlung. Der<br />

Deutsche Kodex empfiehlt, dass der Vorsitzende des<br />

Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse<br />

und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

und internen Kontrollverfahren<br />

verfügen soll. Detlef Leinberger, seit 31. August <strong>2006</strong><br />

Vorsitzender des Finanz- und Prüfungsausschusses,<br />

verfügt aufgrund seiner langjährigen Praxis als<br />

Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe über<br />

die erforderlichen Qualifikationen.<br />

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