Geschäftsbericht 2006/2007 - IKB
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Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Vorstand<br />
und Aufsichtsrat der <strong>IKB</strong> Deutsche Industrie bank AG<br />
erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz<br />
im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers<br />
bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission<br />
Deutscher Corporate Governance Kodex<br />
(Fassung vom 12. Juni <strong>2006</strong>) seit Abgabe der letzten<br />
Erklärung am 28. Juni <strong>2006</strong> entsprochen wurde und<br />
künftig entsprochen wird. Davon gelten folgende<br />
Ausnahmen:<br />
• Ziff. 3.8 Deutscher Corporate Governance Kodex sieht<br />
vor, dass bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung<br />
für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats<br />
(D&O-Versicherung) ein angemessener Selbstbehalt<br />
vereinbart werden soll.<br />
Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats<br />
besteht eine D&O-Versicherung, die einen<br />
Selbstbehalt nicht vorsieht. Wir sind unverändert<br />
der Auffassung, dass die Vereinbarung eines<br />
Selbst behalts nicht geeignet ist, die Motivation<br />
und das Verantwortungsbewusstsein zu verbessern,<br />
mit denen die Organmitglieder der <strong>IKB</strong> ihre<br />
Aufgaben und Funktionen wahrnehmen.<br />
Düsseldorf, den 27. Juni <strong>2007</strong><br />
• Ziff. 4.2.4 bzw. 5.4.7 Deutsche Corporate Governance<br />
Kodex sehen vor, dass die Vergütungen der Vorstandsund<br />
Aufsichtsratsmitglieder individualisiert und aufgegliedert<br />
nach Bestandteilen ausgewiesen werden<br />
sollen.<br />
Diesen Empfehlungen wird beim Ausweis der Vergütungen<br />
für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder<br />
für das Geschäftsjahr <strong>2006</strong>/07 erstmals<br />
entsprochen.<br />
Für den Aufsichtsrat der Für den Vorstand der<br />
<strong>IKB</strong> Deutsche Industriebank AG <strong>IKB</strong> Deutsche Industriebank AG<br />
Dr. h.c. Ulrich Hartmann Stefan Ortseifen<br />
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