siebter secur immobilien rendite fonds - MP BRANDL GmbH & Co. KG
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Lagerraum für Privat und Gewerbe<br />
Siebter Secur <strong>immobilien</strong> <strong>rendite</strong> FondS<br />
Steueroptimierte Investition in einen der <strong>rendite</strong>- und<br />
wachstumsstärksten Immobilienmärkte Deutschlands: Selfstorage<br />
Platz für das gesammelte Leben | „Die Welt“ vom 14.02.2011<br />
„[...] Self-Storage liegt im Trend: immer mehr Berliner lagern ihr Hab und Gut außerhalb der eigenen vier Wände. [...]“<br />
Titelbild: Visualisierung des geplanten Secur-Selbstlagerzentrums im Herzen von Berlin.<br />
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Inhalt<br />
5 EinLEitung<br />
6 WEsEntLichE AspEktE DEr VErmögEnsAnLAgE<br />
14 risikEn DiEsEr BEtEiLigung<br />
18 sELfstorAgE-mArkt<br />
20 stAnDort BErLin<br />
24 sEcur – DEr BEtrEiBEr<br />
27 prEssEstimmEn<br />
28 DiE immoBiLiE<br />
29 WirtschAftLichE prognosErEchnungEn<br />
38 rEchtLichE grunDLAgEn<br />
46 stEuErLichE grunDLAgEn<br />
50 WichtigE hinWEisE<br />
52 WEsEntLichE VErtrAgspArtnEr im ÜBErBLick<br />
54 VErträgE<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Blick auf das Einzugsgebiet des geplanten Secur Selbstlagerzentrums im Herzen von Berlin in der unmittelbaren Nachbarschaft zu<br />
einigen Berliner Wahrzeichen wie dem Berliner Fernsehturm (Alex), der Oberbaumbrücke, der O2 World und der Mediaspree.<br />
WIchtIger hInWeIs<br />
Bei der Beteiligung als Kommanditist an dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />
handelt es sich um eine unternehmerische<br />
Beteiligung. Auf die sich ergebenden wesentlichen Risiken<br />
wird in dem entsprechenden Kapitel „Risiken einer Beteiligung“<br />
in diesem Beteiligungsprospekt verwiesen.<br />
Dieses Angebot richtet sich an Anleger, die in Grundzügen<br />
rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Kenntnisse haben<br />
und mit der entsprechenden Terminologie vertraut sind. In-<br />
teressenten, die Fragen zu den Ausführungen in diesem Prospekt<br />
haben, wird empfohlen, sich vor Beitritt von einem fachkundigen<br />
Dritten ihres Vertrauens beraten zu lassen.
0<br />
ProsPektverantWortung<br />
Alles in der Box | „hannoverische Allgemeine“ vom 22.01.2011<br />
„[...] Es ist noch nicht lang her, da gab es keine Selbsteinlagerungshallen in Deutschland. [...] Und doch boomt die junge Branche.<br />
Insgesamt 70 Einlagerungshäuser gibt es in Deutschland inzwischen. 250 bis 300 sollen es in den kommenden Jahren werden. [...]“
eInleItung<br />
Deutschlands Immobilienmarkt erlebt seit einigen Jahren einen<br />
neuen Trend: Selfstorage. Das sind jeweils über 1.000 Mietboxen<br />
in modernen Selbstlagerzentren zum Einlagern von Möbeln,<br />
Hobbyzubehör, Handelswaren oder Akten. Immer mehr<br />
Privatpersonen, Gewerbetreibende und Unternehmen benötigen<br />
flexiblen Lagerraum. Ein Treiber dieser Entwicklung sind<br />
gesellschaftliche Veränderungen, die auch hierzulande nicht zu<br />
übersehen sind: Die Anzahl der Singlehaushalte steigt, Wohnraum<br />
in Großstädten wird knapper und teurer, die Bereitschaft<br />
zur Mobilität und für Veränderung wird selbstverständlich und<br />
ganze Waren- und Distributionsketten werden auf kurzfristige<br />
Zyklen eingestellt.<br />
Großbritannien (UK) ist mit bereits 800 Selbstlagerzentren der<br />
am weitesten entwickelte Markt in Europa. Weitere 750 Standorte<br />
verteilen sich auf das übrige Europa (ohne Deutschland).<br />
Mit derzeit nur 60 im Betrieb befindlichen Selbstlagerzentren<br />
ist demnach das Wachstumspotential in Deutschland am größten.<br />
Unabhängig von diesem enormen Wachstumspotential<br />
kombinieren moderne Selbstlagerzentren aus Investorensicht<br />
die Kleinteiligkeit von Wohn<strong>immobilien</strong> (geringe Ausfallrisiken<br />
durch bis zu 1.000 Einzelmieter) mit der hohen Ertragskraft von<br />
Spezial<strong>immobilien</strong> (z. B. 13 Mietperioden pro Jahr durch eine<br />
wochenbasierte Abrechnung, hohe Durchschnittsmieten von<br />
über 22,- Euro pro Quadratmeter und Monat sowie vergleichsweise<br />
geringen Baukosten).<br />
Der Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds investiert in einen<br />
Neubau im Herzen von Berlin. Entlang der Mediaspree, einem<br />
der größten Investorenprojekte in Berlin, befinden sich in unmittelbarer<br />
Nachbarschaft u.a. die Unternehmenszentralen<br />
von Universal Music und MTV Europe, zahlreiche Büro- und<br />
Hotelneubauten, die O2 World und auch der Berliner Fernsehturm.<br />
Das direkte Einzugsgebiet des geplanten Standortes<br />
repräsentiert die moderne, dynamische und lebendige Hauptstadtmetropole<br />
– eine aussichtsreiche Grundlage für das neu<br />
zu errichtende Selbtslagerzentrum.<br />
Die Secur Selfstorage Gruppe (www.<strong>secur</strong>.de) plant, baut und<br />
betreibt zukünftig das 6.200 m² große Selbstlagerzentrum.<br />
Die Eröffnung ist bereits für das IV. Quartal 2011 geplant. Die<br />
Secur Gruppe hat 2003 das erste Selbstlagerzentrum eröffnet<br />
und sich zu einem der führenden Selfstorage-Anbieter in<br />
Deutschland entwickelt. Aktuell betreibt die Secur Gruppe sieben<br />
Selbstlagerzentren in Berlin (1 x), Hamburg (2 x), Hannover<br />
(3 x) und Sylt (1 x) mit einer Gesamtlagerfläche von über 42.000<br />
Quadratmetern – weitere Projekte befinden sich im Bau.<br />
Eine Haftung der Vertriebsbeauftragten ist – soweit rechtlich<br />
zulässig – ausgeschlossen. Es ist nicht gestattet, von diesem<br />
Prospekt abweichende Angaben zu machen.<br />
Die Prospektverantwortliche und zugleich Anbieterin, die Secur<br />
Emissionshaus <strong>GmbH</strong> mit Sitz Große Straße 12, 22926 Ahrensburg,<br />
erklärt, dass ihres Wissens die Angaben richtig sind<br />
und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden.<br />
Datum der Prospektaufstellung<br />
Ahrensburg, den 29.04.2011<br />
Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />
Große Straße 12, 22926 Ahrensburg<br />
als Anbieter<br />
André Tonn<br />
(Geschäftsführer der Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong>)<br />
eInleItung 0
0<br />
WesentlIche asPekte der vermögensanlage<br />
WesentlIche asPekte der vermögensanlage<br />
<strong>immobilien</strong> als <strong>rendite</strong>starke sachwertanlage<br />
Immer wieder finden sich Immobilien unter den ersten Plätzen<br />
auf der Beliebtheitsskala bei privaten und institutionellen Anlegern.<br />
Geschlossene Immobilien<strong>fonds</strong> mit dem Investitionsfokus<br />
Deutschland liegen derzeit besonders hoch im Kurs. Das<br />
belegen auch die Branchenzahlen des VGF (Verband Geschlossener<br />
Fonds) für das Jahr 2010: Für geschlossene Fonds wurden<br />
2010 insgesamt rd. 5,84 Mrd. Euro Eigenkapital eingeworben<br />
und damit 13 Prozent mehr als 2009 (5,14 Mrd. Euro). Mit einem<br />
Zuwachs von 46 Prozent und einem platzierten Eigenkapital<br />
von 1,6 Mrd. Euro sind die Immobilien<strong>fonds</strong> Inland, gefolgt von<br />
den Schiffsbeteiligungen mit 996 Mio. Euro, mit einem großen<br />
Abstand das stärkste Fondssegment.<br />
Bei Kapitalanlagen ist jedoch auch ein gewisser Herdentrieb zu<br />
beobachten: Viele gehen in eine Richtung, viele bevorzugen<br />
die gleichen Assets. Die Psychologie des Herdentriebes ist einfach:<br />
„Wenn ich das mache, was alle machen, dann kann ich<br />
nicht ganz falsch liegen“. Bei den verantwortlichen Entscheidern<br />
institutioneller Investoren kommt noch etwas dazu: Sie<br />
wollen eigentlich nichts richtig machen, sondern ihr oberstes<br />
Bestreben ist es, keinen Fehler zu machen. Wenn sie heute eine<br />
Entscheidung fällen, die in Übereinstimmung mit den Entscheidungen<br />
aller anderen Marktteilnehmer steht, wird man<br />
ihnen auch bei einem möglichen Scheitern später keinen Vorwurf<br />
machen. Warum sollen sie klüger sein als der Markt, klüger<br />
als andere Wettbewerber?<br />
Dieses Denken ist dafür verantwortlich, dass derzeit alle Marktteilnehmer<br />
vor allem Super-<strong>Co</strong>re-Immobilie bevorzugen, ob<br />
nun im Bürobereich, im Einzelhandelsbereich oder auch bei<br />
Wohn<strong>immobilien</strong>. Unisono kann man von fast allen Markteilnehmern<br />
hören, dass sie Immobilien in guten und sehr guten<br />
Lagen von demografischen Gewinner-Metropolen kaufen wollen.<br />
Natürlich gibt es dafür gute Argumente. Weil diese Argumente<br />
jedoch so offensichtlich sind, streiten sich alle um die<br />
gleichen Immobilien. Und da kaum einer verkaufen will, steht<br />
einem immer kleiner werdenden Angebot eine immer höhere<br />
Nachfrage gegenüber. Die Folge: Die Renditen fallen, die Preise<br />
steigen. Die niedrigen Zinsen machen es möglich, dennoch<br />
zu kaufen. Das böse Erwachen wird kommen, wenn die Zinsen<br />
wieder steigen.<br />
Langsam etabliert sich jedoch auch ein Gegentrend. Nicht alle<br />
folgen der Herde. Manche Investoren suchen aktiv nach Nischen<br />
– ob das nun Industrie<strong>immobilien</strong> sind, Parkhäuser, Studentenwohnheime<br />
oder Selfstorage. In diesen Bereichen drängeln<br />
sich die Investoren – noch! – nicht im gleichen Maß wie im<br />
Segment der Super-<strong>Co</strong>re-Immobilien der Nutzungsarten Büro,<br />
Einzelhandel und Wohnen. Die Renditen sind im Vergleich daher<br />
oftmals attraktiver.<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot investiert gezielt in eine<br />
Spezialimmobilie in einem stark wachsenden Markt. Vor diesem<br />
Hintergrund stellt das vorliegende Konzept nicht nur eine<br />
Erfolg versprechende Investition in eine der aussichtsreichsten<br />
Metropolen Deutschlands dar, sondern aufgrund seiner<br />
Besonderheiten auch eine beweisbare Unabhängigkeit von<br />
strukturellen Marktschwächen. Immobilienanlagen mit einem<br />
Zeithorizont von unter 15 Jahren sind zudem eher unüblich,<br />
wohingegen das aktuelle Angebot mit einer geplanten Laufzeit<br />
von nur sieben Jahren eine Seltenheit auf dem deutschen<br />
Markt darstellt und schon deshalb zur Diversifikation hervorragend<br />
geeignet ist.<br />
Das konzept selfstorage<br />
Deutschlands Immobilienmarkt erlebt einen neuen Megatrend:<br />
Selfstorage. Aus dem Englischen stammend bedeutet<br />
„Selfstorage“ frei übersetzt „Selbstlagerung“, bzw. „Selbsteinlagerung“<br />
und beschreibt ein Konzept, das seinen Ursprung vor<br />
40 Jahren in den USA fand. Selbstlagerzentren bieten mit jeweils<br />
über 1.000 Mietboxen die Möglichkeit zum Einlagern von<br />
Möbeln, Hobbyzubehör, Handelswaren, Akten und anderem<br />
Lagergut. Immer mehr Privatpersonen, Gewerbetreibende und<br />
Unternehmen benötigen flexiblen Lagerraum. In deutschen<br />
Metropolregionen hat laut Meinungsumfragen bereits jeder<br />
dritte Haushalt konkreten Bedarf.
Selbstlagerzentren bieten Privatkunden und<br />
Unternehmen die Möglichkeit, zusätzliche La-<br />
gerflächen in verkehrsnahen Spezialhäusern<br />
zu mieten.<br />
• Lagerboxen zwischen 1 und 30 m²<br />
• Einzeln verschließbar und alarmgesichert<br />
• 24h Zutrittskontrolle und Videoüberwachung<br />
• Sauber, trocken und klimareguliert<br />
• Geräumige Personen- /Lastenaufzüge<br />
• Flexible Vertragslaufzeiten<br />
• Komfortable Öffnungszeiten ohne<br />
Voranmeldung<br />
(7 Tage die Woche von 6 bis 22 Uhr)<br />
Die Selfstorage-Branche ist in den letzten zehn Jahren in<br />
Deutschland um mehr als das 10-fache ihres Volumens angewachsen.<br />
In 2010 war ein weiteres Marktwachstum von 25<br />
Prozent zu verzeichnen. Um das weiterhin hohe Potential für<br />
diese Spezial<strong>immobilien</strong> und die Dienstleistung „Selfstorage“<br />
in Deutschland zu veranschaulichen, lohnt sich ein Vergleich<br />
mit Großbritannien – dem in Europa am weitesten entwickelten<br />
Markt mit heute über 800 Selbstlagerzentren. Während in<br />
Großbritannien (UK) nach über 20 Jahren Marktentwicklung<br />
sich das weitere Wachstum erstmals abschwächt, stehen wir<br />
hierzulande noch am Anfang der Markterschließung. Auch<br />
wenn wir in Deutschland nicht die Marktdichte aus Großbritannien<br />
oder den USA erreichen sollten, rechnen Branchenverbände<br />
(Verband Deutscher Selfstorage Unternehmen e.V. und die<br />
Stralauer Allee 39<br />
10245 Berlin-Friedrichshain<br />
• 4.371 m² Grundstück<br />
• sechs Stockwerke<br />
• ca. 6.200 m² NGF<br />
(Vermietbare Fläche)<br />
• ca. 9.000 m² BGF<br />
• ca. 1.500 Lagerboxen<br />
WesentlIche asPekte der vermögensanlage 0<br />
dIe WIchtIgsten fakten des angebotes auf eInen blIck<br />
<strong>secur</strong>: mietboxen für privat und gewerbe Das investitionsobjekt Beteiligungsdaten<br />
• Prognostizierte Ausschüttungen zwischen<br />
4 % und 6 % ab 2014<br />
• Geplante IRR-Rendite* von 9,50 % p. a. nach<br />
Steuern durch den Verkauf der Immobilie<br />
am Ende der Planlaufzeit<br />
• Niedrige Nebenkosten, kein Agio<br />
• Geplante Laufzeit von nur 7 Jahren<br />
• Mindestbeteiligung: EUR 15.000<br />
• Gesamtinvestition der Zielgesellschaft<br />
EUR 9.650.000<br />
• Geringes Ausfallrisiko aufgrund einer hohen<br />
Mieterstreuung<br />
• Investition in eine Spezialimmobilie im<br />
Wachstumsmarkt Selfstorage<br />
*branchenübliche interne Zinsfuß-Methode (IRR)<br />
FEDESSA – Federation Of European Self Storage Associations)<br />
und führende Immobilienanalysten in den nächsten zehn Jahren<br />
mit einem Wachstum von ca. 300 weiteren Selbstlagerzentren<br />
in Deutschland.<br />
Selbstlagerzentren bieten mehrstufige Sicherheitssysteme, die<br />
eine einbruchsichere Einlagerung in Mietboxen bei flexiblen<br />
Mietlaufzeiten ermöglichen. In einem Selbstlagerzentrum<br />
mit bis zu sechs Stockwerken verteilen sich ca. 6.000 vermietbare<br />
m² auf ca. 1.000 Lagerboxen mit einer Größe von 1 bis<br />
30 m² pro Lagerbox. Jede dieser Lagerboxen ist separat verschließbar,<br />
einzeln alarmgesichert und direkt zugänglich. Die<br />
einzelnen Stockwerke werden über geräumige Lastenaufzüge<br />
erreicht. Ein aufwändiges Be- und Entlüftungssystem sorgt
0<br />
WesentlIche asPekte der vermögensanlage<br />
auf der gesamten Lagerfläche stets für ein gleichbleibendes<br />
Klima. Die konstante Temperatur und die gefilterte Frischluftzufuhr<br />
gewährleisten optimale Lagerbedingungen, auch für<br />
feuchtigkeitsempfindliches Lagergut. Zusätzlich sind das Außengelände<br />
und der Innenbereich 24h videoüberwacht und<br />
mit einem automatischen Zutrittskontrollsystem ausgestattet.<br />
Die Selbstlagerzentren sind direkt mit einem Sicherheitsdienst<br />
verbunden, der regelmäßig auf nächtlichen Rundgängen das<br />
Lagerhaus kontrolliert. Die nur für den Mieter zugängliche und<br />
überwachte Lagerbox ist verkehrsgünstig gelegen und an 365<br />
Tagen im Jahr ohne Voranmeldung (6.00 bis 22.00 Uhr) zugänglich.<br />
Eine optimale Verkehrsanbindung an Hauptein- und<br />
Ausfallstraßen, eine gute Vernetzung von dicht besiedelten<br />
Wohnvierteln und kurzen Wegen zu den Lagerzentren hat bei<br />
der Entwicklung der Standorte eine sehr hohe Priorität.<br />
Moderne Selfstorage-Immobilien kombinieren aus Investorensicht<br />
die Kleinteiligkeit von Wohn<strong>immobilien</strong> mit der hohen<br />
Ertragskraft von Spezial<strong>immobilien</strong>. Darüber hinaus bietet sich<br />
die Möglichkeit in einen starken Wachstumsmarkt zu investieren,<br />
der bereits hierzulande wie international bewiesen hat,<br />
aufgrund seiner heterogenen Mieterstruktur außerordentlich<br />
zyklusresistent zu sein.<br />
Die besonderen faktoren im Vergleich zu klassischen <strong>immobilien</strong>investments<br />
auf einen Blick<br />
• Mieter- und Risikostreuung auf 1.000 und mehr<br />
Einzelmieter<br />
• Mietabrechnung auf 4-Wochen-Basis ermöglicht<br />
13 Monatsmieten im Jahr, bei flexiblen Mietlaufzeiten<br />
für den Endkunden<br />
• Vermietet werden sämtliche m³ (Lagerraum) und nicht nur<br />
m² (Lagerfläche)<br />
• Hierdurch hohe durchschnittliche Brutto-Mieteinnahmen<br />
von über EUR 22,- pro m² und Monat<br />
• Schlüsselfertige Herstellungskosten (exklusive Grundstück)<br />
pro Standort von ca. EUR 920 Brutto pro<br />
vermietbarem m²<br />
• Renditeerwartung der Secur Selfstorage Immobilien<br />
Rendite Fonds von ca. 9,5 % p. a. n.St. (IRR)<br />
• Kurze Fondslaufzeiten durch planbare Rent-Up Phase bis<br />
zur wirtschaftlichen Vollvermietung<br />
Eine Selfstorage-Immobilie ist grundsätzlich ebenso solide<br />
und dauerhaft gebaut wie auch andere Immobilien in Massivbauweise.<br />
Sie ist damit grundsätzlich werterhaltend, weil sie an<br />
den inflationsbedingten Preissteigerungen teilnimmt (Mieten<br />
können aufgrund der systembedingten Fluktuation kurzfristig<br />
erhöht werden). Zugrunde liegen eine Stahlskelettkonstruktion<br />
und die Systembauweise der Firma Goldbeck aus Deutschland<br />
(www.goldbeck.de), einem der Marktführer im Bereich der<br />
Logistik<strong>immobilien</strong>. Die Umstellung auf die Systembauweise<br />
führt beim Siebten Secur Immobilien Rendite Fonds zu einer<br />
sehr kurzen Bauzeit mit einer Inbetriebnahme noch in 2011<br />
und im Vergleich zu Büro- und Handels<strong>immobilien</strong> zu sehr geringen<br />
Herstellungskosten.<br />
Die Vorteile bei derartigen Immobilieninvestitionen wurden<br />
vor allem in den USA, mittlerweile aber auch im europäischen<br />
Ausland, längst erkannt und haben zu einer bedeutenden Assetklasse<br />
für Selbstlager<strong>immobilien</strong> geführt. Das vorliegende<br />
Beteiligungsangebot bietet Investoren die Möglichkeit, an diesem<br />
<strong>rendite</strong>starken Konzept zu partizipieren.<br />
kurze <strong>fonds</strong>laufzeit und hoher Wertzuwachs<br />
Oft werden gewerbliche Immobilien und Wohn<strong>immobilien</strong><br />
mit größeren Einheiten von anlegerfinanzierten Fonds gekauft<br />
– meist in einem voll vermieteten Zustand. Diese so genannten<br />
„<strong>Co</strong>re-Immobilien“ haben ihren Preis: der Investor zahlt oft das<br />
13- bis 20fache der Jahresnettomiete für den Erwerb. Zusätzlich<br />
stellt dieses Angebot mit einer prospektierten Laufzeit von<br />
nur sieben Jahren eine ungewöhnlich kurze Kapitalbindungszeit<br />
dar, die zudem durch die Auszahlungen während der Betriebsphase<br />
verkürzt wird. Ausgehend von einem gering angesetzten<br />
Verkaufsfaktor vom 12,5fachen der Jahresnettomiete<br />
im Jahr 2017 bei einer Monatsmiete von 22 Euro pro m² wird<br />
schon bei diesem konservativen Szenario eine Rendite von 9,50<br />
Prozent p. a. (IRR) nach Steuern erzielt. In einem weniger konservativen<br />
Szenario von 24 Euro Miete pro Quadratmeter und<br />
Monat bei einer 13fachen Bewertung, würde eine deutlich höhere<br />
Rendite von 12,34 Prozent p. a. (IRR) erzielt werden.
Marktentwicklung Selfstorage in Deutschland<br />
Vergleich Anzahl der fertigstellung neuer<br />
selbstlagerzentren in einem jahr (uk vs. Deutschland)<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
37<br />
4<br />
42<br />
1<br />
25<br />
2<br />
28<br />
Die Beteiligungsgesellschaft beteiligt sich an folgender Zielgesellschaft:<br />
kapitalanteil Zielgesellschaft objektbeschreibung<br />
Anlageobjekte und Vermietungskonzept<br />
3<br />
46<br />
4<br />
49<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Das Beteiligungsangebot umfasst die Zeichnung von Gesellschaftsanteilen<br />
an der Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds<br />
<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> mit Sitz in Ahrensburg, nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft“,<br />
„Fondsgesellschaft“ oder „Emittentin“ genannt.<br />
Die Kommanditanteile an der Fondsgesellschaft können<br />
direkt erworben werden.<br />
Anlageobjekte sind die Beteiligungen an der Zielgesellschaft,<br />
sowie die Gewährung eines Darlehens. Bei dieser Zielgesellschaft<br />
handelt es sich um eine grundstücksverwaltende Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung. Im Eigentum dieser Gesellschaft<br />
steht die Fondsimmobilie in der Stralauer Allee in<br />
0<br />
94<br />
11<br />
98<br />
8<br />
63<br />
14<br />
42<br />
5<br />
19 17<br />
WesentlIche asPekte der vermögensanlage 0<br />
94,62 Prozent Secur Grundstücksgesellschaft Grundstück mit einem noch zu bauenden Lagerzentrum in der<br />
Stralauer Allee mbH Stralauer Allee 39, 10245 Berlin-Friedrichshain.<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
Bei diesem Gebäude steht nach Fertigstellung eine BGF von insgesamt<br />
ca. 9.000 m² zur Verfügung. Daraus resultieren ca. 6.200 m² vermietbare<br />
Selfstorage-Fläche.<br />
kumulierte Anzahl der selbstlagerzentren aller<br />
Anbieter in Deutschland (inkl. im Bau)<br />
4 5<br />
Quelle: gif – Gesellschaft für Immobilien-Wirtschaftliche Forschung e. V., Dr. Thomas Beyerle, Stand 05.10.2010<br />
UK<br />
DE<br />
7<br />
10<br />
14 14<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Berlin. Das Gesellschaftsdarlehen soll ab dem Jahr 2013 getilgt<br />
werden und mit 0,5 % p.a. verzinst. Mit der Beteiligung an der<br />
Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> hat der<br />
Anleger die üblichen Gesellschafterrechte, wie z. B. Entnahmerechte,<br />
Übertragungsrechte, Einsicht- und Prüfungsrechte,<br />
Stimmrechte und Ergebnisbeteiligungsrechte.<br />
Die Zielgesellschaft schließt mit der Secur Lagerhaus Stralauer<br />
Allee <strong>GmbH</strong>, Haren/Ems, einen (umsatzabhängigen) Generalmietvertrag<br />
über die Nutzung der gesamten Vermietungsfläche<br />
der Fondsimmobilie. Die Zielgesellschaft erhält dabei 70<br />
Prozent der realisierten Untermieterlöse der Secur Lagerhaus<br />
25<br />
33<br />
47<br />
52<br />
69
0<br />
WesentlIche asPekte der vermögensanlage<br />
Stralauer Allee <strong>GmbH</strong>. Die Secur Lagerhaus Stralauer Allee<br />
<strong>GmbH</strong> vermietet die einzelnen Boxen direkt an die Kunden.<br />
Die Zielgesellschaft partizipiert dadurch unmittelbar an den<br />
Vermietungserfolgen und Mietentwicklungen, die die Secur<br />
Lagerhaus Stralauer Allee <strong>GmbH</strong> bei der Vermietung an Endkunden<br />
erzielt. Die Gebäudenebenkosten und die laufenden<br />
Betriebskosten des Selbstlagerzentrums sind von der Secur Lagerhaus<br />
Stralauer Allee <strong>GmbH</strong> zu tragen. Kostenentwicklungen<br />
in diesem Bereich gehen zu Gunsten oder zu Lasten der Secur<br />
Lagerhaus Stralauer Allee <strong>GmbH</strong>.<br />
Das Beteiligungskonzept und die Vermögensanlage<br />
Die Grundidee dieses Beteiligungsangebotes ist die steuerbegünstigte<br />
Nutzung von erheblichen Vermögenszuwächsen<br />
bei den Selbstlagerzentren, unabhängig von der 10-jährigen<br />
Mindesthaltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken<br />
nach § 23 EStG. Dieses neue Konzept ist möglich, da<br />
zunehmend Immobilien nicht mehr unmittelbar von Investoren<br />
gehalten werden, sondern je Immobilie eine Immobilien-<strong>GmbH</strong><br />
gegründet wird, um durch Verkauf von <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteilen<br />
eine einfachere Handelbarkeit der Immobilie herzustellen.<br />
Anleger bzw. Investor ist der Erwerber der Vermögensanlage.<br />
Durch eine Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft erwirbt<br />
der Investor eine mittelbare Beteiligung an der Zielgesellschaft.<br />
Die Beteiligung selbst erfolgt entweder unmittelbar, ohne Einschaltung<br />
einer Treuhandgesellschaft, oder mittelbar über die<br />
Anchor Steuerberatungsgesellschaft mbH als Treuhänder. Die<br />
Investoren werden entweder direkt in das Handelsregister eingetragen<br />
oder lassen sich über die Treuhandgesellschaft eintragen.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist eine <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, bei<br />
der gemäß Gesellschaftsvertrag die Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />
geschäftsführende Kommanditistin ist. Dadurch liegt einkommensteuerlich<br />
eine so genannte vermögensverwaltende <strong>GmbH</strong><br />
& <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> und keine gewerblich tätige Gesellschaft vor.<br />
Der Investor wird somit vermögensverwaltender Mitgesellschafter<br />
in einer Personengesellschaft, die wiederum in ihrer<br />
Gesamtheit Gesellschafterin einer Kapitalgesellschaft ist, so dass<br />
die laufenden betrieblichen Ergebnisse der Zielgesellschaften<br />
irrelevant für die Besteuerung des Investors sind. Neben dem<br />
Erwerb der <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteile an der Zielgesellschaft<br />
gewährt die Beteiligungsgesellschaft der Zielgesellschaft zur<br />
Finanzierung der Immobilieninvestition ein Gesellschafterdarle-<br />
hen, für das eine geringe Verzinsung vorgesehen ist. Steuerlich<br />
maßgebend für den Investor sind die geringen Zinserträge aus<br />
dem Gesellschafterdarlehen (an die Zielgesellschaft), die er als<br />
Einnahme aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) versteuert. Die der<br />
Beteiligungsgesellschaft im Planungszeitraum zufließenden<br />
Zahlungen sind steuerlich unbeachtlich, da es sich um Darlehenstilgungen<br />
handelt.<br />
Eine Veräußerung der Kommanditanteile an der vermögensverwaltenden<br />
Beteiligungsgesellschaft stellt steuerlich eine<br />
Veräußerung der Wirtschaftsgüter der Kommanditgesellschaft<br />
dar. Das wesentliche Wirtschaftsgut ist der <strong>GmbH</strong>-Anteil an der<br />
Zielgesellschaft.<br />
Soweit der Privatinvestor mittelbar an der Zielgesellschaft unter<br />
einem Prozent und damit nicht wesentlich beteiligt ist, ist der<br />
Veräußerungsgewinn bei Verkauf der <strong>GmbH</strong>-Beteiligung (Zielgesellschaft)<br />
nur mit der pauschalen Abgeltungsteuer von 25<br />
Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer<br />
belastet.<br />
Soweit der Privatinvestor mittelbar an der Zielgesellschaft mit<br />
mindestens einem Prozent und damit wesentlich beteiligt ist,<br />
ist der Veräußerungsgewinn bei Verkauf der <strong>GmbH</strong>-Beteiligung<br />
(Zielgesellschaft) nur in Höhe von 60 Prozent steuerpflichtig<br />
(Teileinkünfteverfahren).<br />
Nach § 8b KStG ist die Veräußerung von <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteilen,<br />
die von Kapitalgesellschaften gehalten werden, grundsätzlich<br />
steuerfrei. Es erfolgt lediglich in Höhe von fünf Prozent des<br />
Veräußerungsgewinnes eine Kürzung der Betriebsausgaben,<br />
was im Ergebnis zu einer Steuerpflicht in Höhe von fünf Prozent<br />
des Veräußerungsgewinnes führt.<br />
Anlageziele der Vermögensanlage ist der Kauf von <strong>GmbH</strong>-Anteilen<br />
sowie die Gewährung eines Gesellschafterdarlehen zur<br />
Gewinnung von Erträgen. Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot<br />
werden zum Erwerb von Anteilen an der Zielgesellschaft,<br />
die Gewährung eines Darlehens an die Zielgesellschaft und<br />
Bildung einer Liquiditätsreserve zur allgemeinen Stärkung der<br />
Liquiditätslage der Emittentin genutzt. Die Nettoeinnahmen<br />
dieses Angebots reichen für die Realisierung der Anlageziele<br />
aus. Darüber hinaus werden die Nettoeinnahmen nicht für<br />
sonstige Zwecke verwendet.<br />
Der Realisierungsgrad der Projekte stellt sich wie folgt dar: Die<br />
für den Erwerb der <strong>GmbH</strong>-Anteile notwendige Kaufvertrag so-
wie der Darlehensvertrag an die Zielgesellschaft wurden noch<br />
nicht abgeschlossen.<br />
Mit dem Bau der Fondsimmobilie wurde noch nicht begonnen.<br />
Die Inbetriebnahme soll im vierten Quartal 2011 erfolgen.<br />
Nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen der Anlageobjekte<br />
bestehen nicht. Es bestehen keine rechtlichen oder tat-<br />
<strong>fonds</strong>typ (Vermögensart) Geschlossener Immobilien<strong>fonds</strong>.<br />
WesentlIche asPekte der vermögensanlage<br />
Emissionskapital Der Gesamtbetrag der Vermögensanlage beträgt EUR 5.820.000. Es handel sich um Kommanditanteile. Unter<br />
Berücksichtigung des Gründungskapitals von EUR 5.000 wird die Beteiligungsgesellschaft damit mindestens einen<br />
und maximal 388 Kommanditanteile ausgeben können. Zusätzlich kann das Kommanditkapital um max.<br />
EUR 500.000 erhöht werden, dann können maximal 421 Kommanditanteile ausgeben werden. Das Angebot zur<br />
Zeichnung erfolgt nur in Deutschland.<br />
mindestbeteiligung Die Mindestzeichungssumme beträgt EUR 15.000. Der Erwerbspreis entspricht dem vom Anleger gewählten<br />
Zeichnungsbetrag. Höhere Zeichnungsbeträge müssen durch EUR 5.000 teilbar sein. Ein Agio wird nicht erhoben.<br />
Gemeinschaftszeichnungen von Eheleuten sind nicht möglich.<br />
prognostizierte Auszahlungen Unter den Annahmen dieses Prospektes über Einnahmen und Ausgaben kann die Beteiligungsgesellschaft ab<br />
dem Geschäftsjahr 2014 Auszahlungen (Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen) vornehmen (siehe Liquidi-<br />
tätsvorschau der Gesellschaft). Sofern die Liquidität der Zielgesellschaft es zulässt, ist es geplant, die prospekt-<br />
gemäße Auszahlung im Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres zu leisten. Die Gesellschafterversammlung<br />
befindet letztendlich über die Höhe der Auszahlung. Über die Verwendung der freien Liquidität beschließt die<br />
Gesellschafterversammlung mit Zustimmung der Komplementär-<strong>GmbH</strong>. Auszahlungen im Sinne dieses<br />
Prospektes stellen Kapitalrückzahlungen dar, die grundsätzlich nicht der persönlichen Steuerpflicht des einzelnen<br />
Kommanditisten unterliegen.<br />
Veräußerung Beabsichtigt ist eine Veräußerung des Geschäftsanteiles an der Zielgesellschaft im Planjahr 2017 an einen<br />
Grundbesitzinvestor. Ausdrücklich nicht vorgesehen ist eine Veräußerung der Immobilie durch die<br />
Zielgesellschaft.<br />
Einzahlung 60 Prozent nach Beitritt; 40 Prozent zum 01.07.2011. Die Abwicklungswährung ist Euro. Auf verspätete Zahlungen<br />
werden 12 Prozent Verzugszinsen p. a. berechnet. Für vorzeitige Einzahlung der zweiten Rate (mind. zehn Tage<br />
vor Fälligkeit) wird eine Verzinsung von 5,0 % p. a. gewährt.<br />
Annahme und Wirksamkeit Die Beteiligung der Investoren erfolgt aufgrund einer Beitrittserklärung, die diesem Beteiligungsangebot beige-<br />
der Beitrittserklärung fügt ist und die der Annahme durch die Komplementärin, Secur Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, Große Straße 12, 22926<br />
Ahrensburg, der Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> bedarf. Die Investoren sind unmittelbar<br />
an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt oder mittelbar über die Treuhandgesellschaft. Erfolgt der Beitritt über<br />
die Treuhandgesellschaft, ist eine Identifikation nach dem Post-Ident-Verfahren gesetzlich vorgeschrieben.<br />
Zeichnungsfrist Das öffentliche Angebot der Kommanditanteile beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufs-<br />
prospektes. Es endet mit der Vollplatzierung des Kapitals. Es gibt keine Möglichkeit die Zeichnung vorzeitig zu<br />
schließen oder Zeichnungen, Anteile und Beteiligungen zu kürzen.<br />
sächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
der Anlageobjekte, auch nicht im Hinblick auf das Anlageziel.<br />
Behördliche Genehmigungen werden nicht benötigt und liegen<br />
daher nicht vor. Bewertungsgutachten wurde nicht erstellt.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen keine laufenden<br />
Investitionen. Die Emittentin hat keine Verträge über die<br />
Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher<br />
Teile davon geschlossen.
2<br />
WesentlIche asPekte der vermögensanlage<br />
mindestlaufzeit Eine Immobilienbeteiligung ist grundsätzlich eine langfristige Investition. Eine ordentliche Kündigung der Beteili-<br />
gungsgesellschaft ist gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages erstmalig zum 31. Dezember 2017 möglich.<br />
höchstbeteiligung Entsprechend dem Konzept zur steuerlichen Behandlung der Veräußerung der Beteiligung ist für Privatinvestoren<br />
eine Beteiligung von unter einem Prozent an der Zielgesellschaft (keine wesentliche Beteiligung) sinnvoll. Für<br />
Privatinvestoren wird daher eine Beteiligung an diesem Beteiligungsobjekt von nicht mehr als EUR 55.000<br />
empfohlen, da dann an der Zielgesellschaft keine wesentliche Beteiligung vorliegt.<br />
Zielgruppe Bei dieser Emission handelt es sich trotz mittelbarer Investition in eine Immobilie um eine unternehmerische Betei-<br />
ligung, da die Mieteinnahmen vom Vermietungserfolg der Lagerhaus <strong>GmbH</strong> abhängig sind. Dieses exklusive<br />
Angebot richtet sich an Privatinvestoren, die Teile ihres Vermögens in Immobiliengesellschaften investieren<br />
möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf ggf. auch einen<br />
Totalverlust ihrer Beteiligung in Kauf nehmen können.<br />
rechte der investoren Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte des Anlegers:<br />
- Einsichts- und Prüfungsrechte bzgl. der Buchhaltungsunterlagen (§ 166 Abs. 1 HGB)<br />
- Widerspruchsrechte gegenüber der Geschäftsführung in bestimmten Fällen,<br />
- Ergebnisbeteiligung,<br />
- Entnahmerechte,<br />
- Stimm- und Kontrollrechte,<br />
- Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses sowie<br />
- Übertragungsrechte<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages.<br />
haftung des investors Die Haftung des Kommanditisten beschränkt sich grundsätzlich auf die in das Handelsregister eingetragene<br />
Hafteinlage, die 10 Prozent der gezeichneten Kommanditeinlage beträgt.<br />
Übertragungsmöglichkeit Die Kommanditanteile können durch Rechtsgeschäft oder Erbfall übertragen werden. Die rechtsgeschäftliche<br />
und Einschränkungen der Übertragung (Schenkung, Kauf, Tausch) erfolgt im Wege der Abtretung und ist nur mit Wirkung auf das Ende<br />
handelbarkeit eines Geschäftsjahres mit Zustimmung der Komplementärin möglich. Dabei hat die Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />
ein Vorkaufsrecht. Die Übertragung auf Ehegatten und direkte Abkömmlinge bedarf nicht der Zustimmung der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin. Auch hat die geschäftsführende Kommanditistin in diesem Fall kein Vor-<br />
kaufsrecht. Im Falle einer geplanten Veräußerung bzw. Übertragung sollte der Investor im Vorfeld seinen Steuer-/<br />
Rechtsberater konsultieren. Die freie Handelbarkeit ist durch die Zustimmungserfodernisse und das Fehlen einer<br />
gesetzliche vorgeschriebenen Handelsplattform eingeschränkt.
WesentlIche asPekte der vermögensanlage 3<br />
gesamthöhe der provisionen Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt EUR 845.000. Bei der Wahrnehmung der Kapitalerhöhungsoption<br />
beträgt die Gesamthöhe der Provision EUR 917.000. Weitere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergü -<br />
tungen werden nicht geleistet.<br />
Überschussermittlung Als vermögensverwaltende Gesellschaft wird der Überschuss der Beteiligungsgesellschaft als Überschuss der Ein-<br />
nahmen über die Ausgaben ermittelt. Einnahmen sind dabei Zinsen aus dem Darlehen an die Zielgesellschaft<br />
bzw. etwaige, in der Planrechnung aber nicht vorgesehene Ausschüttungen (Dividenden) der Zielgesellschaft.<br />
Einkunftsart Die Gesellschafter erzielen im Planzeitraum Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen).<br />
steuern laufend Bei der laufenden Besteuerung sind von den Zinseinnahmen der Gesellschaft die Kosten der Gesellschaft abzu-<br />
ziehen (Werbungskosten). Da in der Planrechnung keine Dividendenzahlungen der <strong>GmbH</strong> bis zum Verkauf der<br />
Zielgesellschaft vorgesehen sind, ist auch voraussichtlich keine Besteuerung der Dividenden nach der neuen<br />
Abgeltungsteuer zu berücksichtigen.<br />
steuern bei Veräußerung für Soweit der Privatinvestor mittelbar an der Zielgesellschaft unter einem Prozent und damit nicht wesentlich<br />
privatinvestoren beteiligt ist, unterliegt der Veräußerungsgewinn der <strong>GmbH</strong>-Beteiligung (Zielgesellschaft) der Abgeltungsteuer<br />
(25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer).<br />
steuern bei Veräußerung für Bei einer Beteiligung eines Privatinvestors liegt dann eine wesentliche Beteiligung vor. Bei einer Veräußerung der<br />
privatinvestoren mit Beteili- <strong>GmbH</strong>-Beteiligung läge dann insoweit eine Steuerpflicht in Höhe von 60 Prozent des Veräußerungsgewinnes<br />
gungssumme über Eur 55.000 nach § 17 EStG vor.<br />
steuern bei Veräußerung für Steuerpflicht in Höhe von fünf Prozent des Veräußerungsgewinnes<br />
kapitalgesellschaften<br />
Übernahme von steuern Der Anbieter übernimmt nicht die Zahlung von Steuern für den Anleger.<br />
durch den Anbieter
IsIken dIeser beteIlIgung<br />
rIsIken dIeser beteIlIgung<br />
grundrisiko <strong>immobilien</strong>beteiligung<br />
Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilien<strong>fonds</strong><br />
ist grundsätzlich als langfristiges Engagement zu beurteilen.<br />
Eine Beteiligung an diesem Fonds ist deshalb nicht für einen<br />
auf kurzfristige Verfügbarkeit der investierten Gelder angewiesenen<br />
Investor geeignet. Die wirtschaftliche Entwicklung<br />
eines Engagements an diesem Fonds hängt von vielen variablen<br />
Faktoren ab, die Risiken beinhalten, die das im Prospekt<br />
prognostizierte wirtschaftliche Ergebnis negativ beeinflussen<br />
können. Die folgende Darstellung kann nur auf wesentliche<br />
tatsächliche und rechtliche Risiken einer Beteiligung eingehen,<br />
nicht aber mögliche individuelle Aspekte einzelner Investoren<br />
berücksichtigen.<br />
Wenn die künftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen von den in den Planrechnungen<br />
unterstellten Annahmen abweichen, kann dies die Ertrags-, Liquiditäts-<br />
und Wertentwicklung erheblich verändern.<br />
Das Ergebnis der Investition wird wesentlich bestimmt durch:<br />
• die Höhe der Mieteinnahmen und die Vermietungsquote,<br />
• die späteren Veräußerungserlöse der Anteile an der<br />
Zielgesellschaft und<br />
• die steuerlichen Ergebnisse.<br />
Die Planrechnungen dieses Verkaufsprospektes basieren auf<br />
abgeschlossenen Verträgen und Vereinbarungen sowie auf<br />
Prognosen, die auf Erfahrungen und Erwartungen beruhen.<br />
Es besteht das Risiko, dass sich durch Marktveränderungen<br />
die Rahmenbedingungen für die Zielgesellschaft verändern.<br />
Abweichungen von den Planzahlen beeinflussen das Ergebnis<br />
dieser Investition.<br />
Zu den wesentlichen Risiken zählt insbesondere das Risiko von<br />
geringerer Vermietungsquote, Mietausfällen und Mietminderungen,<br />
von verspäteten Zahlungsströmen, der Ausfall von<br />
Vertragspartnern sowie nicht versicherte Schadensfälle. Eine<br />
Kumulation der nachfolgend erwähnten möglichen Abweichungen<br />
von den prospektierten Eckdaten kann nicht ausgeschlossen<br />
werden und kann auch zum Totalverlust des eingesetzten<br />
Kapitals führen.<br />
Über das Risiko des Totalverlustes der Zeichnungssumme hinaus<br />
besteht das Maximalrisiko des Anlegers; sollte eine Anteilsfinanzierung<br />
in Anspruch genommen werden, in der Gefahr<br />
der Privatinsolvenz.<br />
Nachfolgend sollen die wesentlichen Risiken der Beteiligung<br />
kurz dargestellt werden. Bei den Risiken handelt es sich um<br />
solche, die unmittelbar auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />
vorhanden sind und um solche, die mittelbar über die Zielgesellschaft<br />
wirken.<br />
Interessierte Investoren, denen die notwendigen Fachkenntnisse<br />
für eine Beteiligung an einem geschlossenen Immo-<br />
bilien<strong>fonds</strong> fehlen, sollten daher keine Beteiligungsentscheidung<br />
treffen, ohne Fachberater (z.B. Rechts- oder Steuerberater)<br />
hinzuzuziehen.<br />
Verschärfung bestehender risiken im<br />
Zusammenhang mit der finanzmarktkrise<br />
Aufgrund der aktuellen sehr angespannten Situation auf den<br />
Finanzmärkten und der damit verbundenen Eintrübung der<br />
weltwirtschaftlichen Wachstumsprognosen verschärfen sich<br />
bestehende Risiken. Hierzu zählen insbesondere das Risiko des<br />
Rückzuges der Finanzierungszusage, eine Verzögerung der<br />
Platzierungsdauer sowie die Erhöhung des Zinssatzes durch<br />
gestiegene Risikoaufschläge.<br />
investitionsphase<br />
Übernahme/fertigstellungsrisiko<br />
Eine verspätete Baufertigstellung der Fondsimmobilie kann<br />
zu einer Verzögerung und/oder Verschlechterung des liquiditätsmäßigen<br />
Ergebnisses der Zielgesellschaft führen. Im Fall<br />
einer Insolvenz oder sonstigen Nichtleistung des Baubetreuers<br />
Secur Objektbau <strong>GmbH</strong> kann es nicht nur zu einer zeitlichen<br />
Verzögerung kommen, sondern die Zielgesellschaft kann auch<br />
gezwungen sein, die Immobilie auf eigene, möglicherweise erheblich<br />
höhere Kosten fertig zu stellen. Dies kann zu einem Teil-<br />
oder Totalverlust für die Anleger führen.
platzierungsrisiko<br />
Es ist vorgesehen, das Eigenkapital bis zum 31. Dezember 2011<br />
einzuwerben. Es ist nicht auszuschließen, dass die Platzierung<br />
fehlschlägt, so dass es zu einer Rückabwicklung des Beteiligungsangebotes<br />
kommt. In diesem Fall entgehen den Investoren<br />
nicht nur mögliche Erträge und Vorteile aus der Beteiligung,<br />
sondern es besteht auch das Risiko, dass die Gesellschaft nicht<br />
in der Lage sein wird, die geleisteten Einlagen vollständig zurückzuzahlen,<br />
weil nicht stornierbare Kosten angefallen sind.<br />
Laufender Betrieb<br />
mieteinnahmen der Zielgesellschaft<br />
Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung hängt im<br />
Wesentlichen davon ab, dass die Mieteinnahmen in der prognostizierten<br />
Höhe (entsprechend der kalkulierten Mietquote)<br />
eintreffen. Es besteht das Risiko, dass die prognostizierten<br />
Steigerungen von monatlich 100 m 2 vermietete<br />
Selfstorage-Fläche ab Eröffnung nicht erreicht werden oder<br />
der geplante Mieterlös von EUR 22 je m 2 durchschnittlich<br />
unterschritten wird. Später besteht das Risiko, dass eine<br />
große Anzahl Mieter ihre Mietverträge mit dem Generalmieter<br />
kündigen oder ihre Mietverpflichtungen nicht erfüllen.<br />
Eine Neuvermietung könnte, sofern überhaupt möglich,<br />
evtl. nur zu einem niedrigeren Mietzins und mit weiteren<br />
Akquisitionskosten erfolgen. Eine Minderung der Liquiditäts-<br />
überschüsse der Beteiligungsgesellschaft wäre die Folge.<br />
Sollte es zu einer erheblichen Verschlechterung der Vermietbarkeit<br />
des Objektes kommen, kann dieses zu einer Insolvenz<br />
der Zielgesellschaft und damit zu einem vollständigen Verlust<br />
für die Anleger führen.<br />
objekt- und <strong>fonds</strong>verwaltungskosten<br />
Die Kosten für Gebäudeversicherung und Wasserschutz, die<br />
Grundsteuer sowie die Kosten der Verwaltung wurden auf Basis<br />
der aktuellen Tarife ermittelt bzw. nach Erfahrungswerten<br />
kalkuliert. Diese sind eingeflossen in die Berechnung der Mietquote<br />
(70 Prozent vom Mietertrag) im Generalmietvertrag. Die<br />
laufende Instandhaltung der Vermietungseinheiten obliegt<br />
den jeweiligen Generalmietern.<br />
rIsIken dIeser beteIlIgung<br />
Sollte der Mietvertrag mit der Secur Lagerhaus Stralauer Allee<br />
<strong>GmbH</strong> wegen deren Insolvenz nicht fortgeführt werden<br />
können, wäre bei einer anschließenden Neuvermietung nicht<br />
sichergestellt, dass die laufenden Grundstückskosten und/oder<br />
die Kosten der Vermietungsverwaltung in der bisherigen Höhe<br />
festgeschrieben werden können.<br />
Es besteht das Risiko, dass Grundsteuer- oder Versicherungstarife<br />
stärker ansteigen als geplant. Ferner können die Kosten<br />
für die Instandhaltung höher ausfallen als kalkuliert. Derartige<br />
Kostensteigerungen könnten zu einem Erhöhungsbegehren<br />
bezüglich des Mieteinbehaltes (derzeit 30 Prozent) der Secur<br />
Lagerhaus Stralauer Allee <strong>GmbH</strong> und damit zu geringeren Liquiditätsüberschüssen<br />
bei der Zielgesellschaft führen, mit den<br />
für die Anleger entsprechenden negativen Auswirkungen auf<br />
Kapitalerhalt und Auszahlung<br />
management<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das jeweils bei Eingehen<br />
der Beteiligung bestehende Management nicht über die<br />
gesamte Laufzeit der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung steht<br />
oder dass Managementfehler auftreten; die Folge wäre eine negative<br />
Beeinflussung der Wirtschaftlichkeit der Investitionen.<br />
objektversicherungen<br />
Die Zielgesellschaft wird bei namhaften deutschen Versicherungsgesellschaften<br />
für das Objekt Gebäude-, Betriebsunterbrechungs-<br />
und Betriebshaftpflichtversicherungen abschliessen.<br />
Sollten im Schadensfall die Versicherungsleistungen nicht<br />
ausreichen oder bestimmte Risiken nicht versichert sein (z.B.<br />
Terroranschlag), muss die Ziel<strong>fonds</strong>gesellschaft für verbleibende<br />
Zahlungen aufkommen. Dies könnte zum Verlust bzw.<br />
zur Insolvenz der Zielgesellschaft und zu einem Teil- oder Totalverlust<br />
für die Anleger führen.<br />
Auszahlungen<br />
Die in der Liquiditätsvorschau aufgeführten Auszahlungen<br />
(Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens von der Zielgesellschaft)<br />
basieren in ihrer Höhe auf dem Liquiditätsstand der<br />
jeweiligen Jahre der Zielgesellschaft. Abweichungen vom<br />
geplanten Stand der Liquidität der Zielgesellschaft wirken<br />
sich unmittelbar auf die Auszahlungsbeträge aus. Da das Gesellschafterdarlehen<br />
eigenkapitalersetzenden Charakter bei
IsIken dIeser beteIlIgung<br />
der Zielgesellschaft hat, sind Rückzahlungen erst möglich,<br />
wenn die laufenden Verbindlichkeiten und der laufende Kapitaldienst<br />
der Zielgesellschaft aus den erzielten Mieterlösen<br />
gedeckt werden können. Die Auszahlungen an die Anleger<br />
können aufgrund der Liquiditätssituation geringer sein, als in<br />
der Planrechnung genannt, oder auch ganz entfallen.<br />
Veräußerung<br />
Veräußerung und Wertentwicklung<br />
Das Beteiligungskonzept sieht eine Veräußerung der Anteile an<br />
der Zielgesellschaft und nicht eine Veräußerung der Immobilie<br />
vor. Entscheidend für den Veräußerungserlös ist aber der Wert<br />
der Immobilie in der Zielgesellschaft.<br />
Die prognostizierte Wertentwicklung unterstellt, dass das<br />
Fondsobjekt Ende 2017 einen Wert entsprechend dem rd.<br />
12,5 fachen der Jahresnettomiete aufweisen wird. Allerdings<br />
kann der zukünftige tatsächliche Veräußerungspreis – abhängig<br />
von der dann gegebenen Marktsituation – geringer ausfallen.<br />
Für die Immobilienmärkte typisch ist, dass Mieten und<br />
Preise für Immobilien Marktschwankungen aufgrund von zeitweiligen<br />
Über- oder Unterkapazitäten unterliegen. Derartige<br />
Marktschwankungen können zu Abweichungen gegenüber<br />
den Prognosen führen und somit die Wirtschaftlichkeit der Anlage<br />
negativ beeinflussen. Es besteht das Risiko, dass lediglich<br />
ein Immobilienwert besteht, der nur die noch bestehenden<br />
Fremdmittel abdeckt. Dies würde zur Wertlosigkeit der Beteiligung<br />
an der Zielgesellschaft führen und damit zum fehlenden<br />
Kapitalrückfluss und Teilverlust oder sogar zum Totalverlust der<br />
Einlage. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass entgegen dem<br />
Beteiligungskonzept nur potenzielle Erwerber gefunden werden,<br />
die nur die Immobilie und nicht die Zielgesellschaft erwerben<br />
wollen. Die Veräußerung der Immobilie würde zu einer<br />
Steuerbelastung der Zielgesellschaft mit Körperschaftsteuer<br />
und zu einer Besteuerung der Liquidationsdividende mit Abgeltungsteuer<br />
führen. Für die Anleger besteht das Risiko das es<br />
zu einem Teil- oder Totalverlust der Einlage führt.<br />
investorenbezogene risiken<br />
haftung der kommanditisten<br />
Es wird eine Beteiligung als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft<br />
angeboten. Der Investor haftet somit nur bis zur<br />
Höhe seiner geleisteten Einlage, § 171 Abs. 1 HGB. Die vollständige<br />
Einzahlung der Einlage hat ein Erlöschen der gesetzlichen<br />
Haftung zur Folge. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Allerdings<br />
führen Auszahlungen gemäß § 172 Abs. 4 HGB an die Gesellschafter,<br />
die direkt in das Handelsregister eingetragen sind,<br />
unmittelbar zum Wiederaufleben der auf das eingezahlte Kapital<br />
beschränkten Haftung, wenn durch diese Auszahlungen der<br />
Kapitalanteil unter die Haftungssumme sinkt. Ausgeschüttete<br />
Beträge können im Falle einer negativen Entwicklung zurückgefordert<br />
werden. Für die Investoren, die sich als Treugeber mittelbar<br />
über die eingeschaltete Treuhänderin an der Gesellschaft<br />
beteiligen, besteht eine entsprechende Haftung aufgrund der<br />
Freistellungsverpflichtung des Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />
(§ 3 Nr. 9) gegenüber der Treuhänderin.<br />
Auch nach einem Ausscheiden haften die Kommanditisten bis<br />
zu fünf Jahren in Höhe der Einlage für die im Zeitpunkt des<br />
Ausscheidens begründeten Verbindlichkeiten. Gemäß den<br />
Regelungen des Gesellschaftsvertrages kann der Investor in<br />
bestimmten Fällen aus der Beteiligungsgesellschaft ausgeschlossen<br />
werden. In diesem Fall erhält er von der Beteiligungsgesellschaft<br />
ein Abfindungsguthaben, wodurch es für den Investor<br />
zu Verlusten kommen kann.<br />
fremdfinanzierung und Zinsen<br />
Soweit einzelne Gesellschafter die vorgesehene Beteiligung<br />
durch eine Darlehensaufnahme auf ihrer persönlichen Ebene<br />
finanzieren, kann ein ganzes oder teilweises Ausbleiben der<br />
prognostizierten Ausschüttungen dazu führen, dass der Investor<br />
nicht mehr in der Lage ist, diese Fremdfinanzierung zu<br />
bedienen. Dies kann im schlimmsten Fall zur Verbraucherinsolvenz<br />
des Investors führen.<br />
handelbarkeit der <strong>fonds</strong>beteiligung<br />
Die Immobilienbeteiligung ist generell eine langfristige Anlage.<br />
Sie kann gemäß den nachfolgend dargestellten gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen zwar vorzeitig übertragen werden,<br />
die Beteiligungsgesellschaft und der Initiator übernehmen<br />
aber keine Gewähr für die Veräußerbarkeit der Beteiligung. Da<br />
kein geregelter Markt zum Handel von derartigen Beteiligungen<br />
existiert, kann ein vorzeitiger Verkauf schwierig<br />
sein. Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils oder eines<br />
Teiles eines Gesellschaftsanteils sowie die Einräumung von<br />
Unterbeteiligungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich<br />
der schriftlichen Zustimmung der Komplementärin.<br />
Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung auf seinen<br />
Ehegatten, Abkömmlinge oder andere Gesellschafter<br />
übertragen, ohne dass dies der Zustimmung bedarf. Die<br />
Zustimmung darf allerdings aus wichtigem Grund versagt<br />
werden. Aufgrund der eingeschränkten Handelbarkeit der<br />
Beteiligung besteht das Risiko, dass bei Verkaufswunsch<br />
kein Erweber gefunden werden kann oder die Beteiligung<br />
nur mit Verlust verkauft werden kann. In diesem Fall würde<br />
der Anleger einen finanziellen Verlust erleiden.
Ausscheiden aus der gesellschaft<br />
Das Gesellschaftsverhältnis kann von jedem Kommanditisten<br />
jährlich mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende,<br />
erstmals jedoch zum 31.12.2017, gekündigt werden.<br />
In allen Fällen des Ausscheidens erhält der ausscheidende Gesellschafter<br />
sein Auseinandersetzungsguthaben abzüglich etwaiger<br />
noch offener Forderungen der Gesellschaft gegenüber<br />
dem Gesellschafter. Grundlage seines Anspruchs ist die aufzustellende<br />
Auseinandersetzungsbilanz zum 31.12. des Jahres<br />
vor seinem Ausscheiden, wobei unter Aufdeckung der stillen<br />
Reserven die tatsächlichen Werte einzusetzen sind. Die Abgeltung<br />
eines etwaigen „good will“ erfolgt nicht. Für den Anleger<br />
besteht das Risiko, dass das ermittelte Auseinandersetzungsguthaben<br />
deutlich unter der prospektierten Schlussausschüttung<br />
der Beteiligungsgesellschaft liegt und zu einem Verlust<br />
führt.<br />
Beschlussfassung<br />
In Anbetracht der Mindestzeichnungssumme von EUR 15.000<br />
findet sich der Investor mit seinen Stimmrechten in der Minderheit<br />
und kann ggf. seine Interessen im Rahmen der Gesellschafterversammlung<br />
nicht durchsetzen. Insbesondere kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Zeichnung eines<br />
großen Teils der Beteiligung durch einen Investor dieser die<br />
Stimmrechtmehrheit erhält und damit einen beherrschenden<br />
Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschafterversammlung<br />
erlangt.<br />
steuerliche risiken<br />
Einkommensteuer<br />
Bestandteil des Beteiligungskonzeptes ist der mittelbare Erwerb<br />
von <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteilen von dem Anleger an der<br />
Zielgesellschaft über eine vermögensverwaltende <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>.<br />
<strong>KG</strong>.<br />
Ein steuerliches Risiko kann sich aus der Tätigkeit der Zielgesellschaft<br />
als grundbesitzende Gesellschaft ergeben. Sollte die<br />
Zielgesellschaft die Grundstücke nicht langfristig zur Vermietung<br />
nutzen, sondern innerhalb von fünf Jahren veräußern, so<br />
könnten sich bei geänderter Betrachtungsweise hinsichtlich<br />
des gewerblichen Grundstückshandels für die Gesellschafter<br />
der Beteiligungsgesellschaft negative Auswirkungen dadurch<br />
ergeben, dass das Objekt der Zielgesellschaft als Zählobjekt<br />
im Sinne der Dreiobjektgrenze für den gewerblichen Grundstückshandel<br />
mitgerechnet wird. Dieses Risiko besteht jedoch<br />
dann, wenn die derzeitige Verwaltungsauffassung zur Abschirmwirkung<br />
von Kapitalgesellschaften zukünftig nicht mehr<br />
gelten sollte. Für den Anleger besteht das Risiko, dass sich durch<br />
veränderte steuerliche Einstufungen zu Steuernachzahlungen<br />
rIsIken dIeser beteIlIgung<br />
kommt, so wirken sich diese negativ auf die persönliche Liquidität<br />
des Anlegers aus.<br />
Darüber hinaus kann sich in Erbschaftsfällen ein Beratungskostenrisiko<br />
aus den diskussionsanfälligen Bewertungsmöglichkeiten<br />
zur vermeintlich sachgerechten Ermittlung des gemeinen<br />
Wertes ergeben. Auch die mögliche Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuerbelastung ist sehr schwer zu kalkulieren. Die<br />
Folge wären höhere Steuerzahlung, die die Liquidität des Anlegers<br />
verringern!<br />
gewerbesteuer der Zielgesellschaft<br />
Die Kalkulation für die Zielgesellschaft stellt darauf ab, dass keine<br />
Gewerbesteuer wegen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung<br />
nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für grundbesitzverwaltende<br />
<strong>GmbH</strong>s anfällt. Sollte die Finanzverwaltung der Zielgesellschaft<br />
den Status der grundbesitzverwaltenden <strong>GmbH</strong> aberkennen,<br />
so ergäbe sich eine erhebliche Belastung mit Gewerbesteuer,<br />
die nicht nur auf die steuerlichen Jahresüberschüsse der<br />
Zielgesellschaft, sondern auch aus der Hinzurechnung der<br />
Finanzierungsaufwendungen zu berechnen wäre. Diese Gewerbesteuerbelastung<br />
würde die Liquidität der Gesellschaft<br />
erheblich beeinträchtigen. Die Folge wären geringe Auszahlungen<br />
an die Anleger.<br />
steuerlicher Vorbehalt<br />
Grundsätzlich können sich ändernde Vorschriften des Steuerrechtes<br />
und höchstrichterliche Urteile ebenso wie Steuergesetzänderungen<br />
für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden<br />
und dadurch zu Abweichungen in den Plan-/ Beispielsrechnungen<br />
führen sowie die Liquiditätslage der Gesellschaft negativ<br />
beeinflussen und die Auszahlungen (Ausschüttungen) an<br />
die Anleger verringen..<br />
sonstige<br />
Vertragspartner<br />
Aufgrund der wirtschaftlichen und personellen Verflechtungen<br />
zwischen den Verkäufern, Generalmieter und Objektverwalter<br />
kann es zu Interessenkonflikten kommen, die zu Störungen bei<br />
der Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen führen können.<br />
Die unternehmerische Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist maßgeblich davon abhängig, dass die Hauptvertragspartner<br />
ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen. Werden diese nicht<br />
erfüllt würde die Liquidität der Gesellschaft beeinträchtigt. Dies<br />
kann dazu führen, dass die Auszahlungen gar nicht oder gering<br />
ausfallen und es somit zu einem Teil- oder Totalverlst kommt.<br />
Weitere wesentliche, tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
sind dem Anbieter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nicht bekannt.
selfstorage-markt<br />
selfstorage-markt<br />
selfstorage – frei übesetzt: selbstlagern<br />
Mit heute über 50.000 Selbstlagerzentren und einer 40 jährigen<br />
Marktentwicklung ist die USA das Mutterland des Selfstorage.<br />
Deutschlands Immobilienmarkt erlebt diesen Spezial<strong>immobilien</strong>trend<br />
erst seit wenigen Jahren und zählt zu den<br />
wachstumsstärksten in ganz Europa. Das sind jeweils über<br />
1.000 Mietboxen in modernen Selbstlagerzentren zum Einlagern<br />
von Möbeln, Hobbyzubehör, Handelswaren oder Akten.<br />
Immer mehr Privatpersonen, Gewerbetreibende und Unternehmen<br />
benötigen flexiblen Lagerraum. In deutschen Metropolregionen<br />
hat laut Meinungsumfragen bereits jeder dritte<br />
Haushalt konkreten Bedarf an der Einlagerung außerhalb der<br />
eigenen vier Wände.<br />
Der deutsche Selfstorage-Markt ist in den letzten zehn Jahren<br />
um mehr als das 10-fache seines Volumens angewachsen. In<br />
2010 war ein weiteres Marktwachstum von 25 Prozent mit heute<br />
70 in Betrieb befindlichen Selbstlagerzentren zu verzeichnen.<br />
Vorteil gegenüber klassischen <strong>immobilien</strong>anlagen<br />
• Risikostreuung auf über 1.000 Einzelmieter pro Standort<br />
• Mietabrechnung auf 4-Wochen-Basis ermöglicht<br />
13 Mietperioden im Jahr<br />
• Vermietet werden sämtliche m 3 (Lagerraum) statt nur<br />
m 2 (Lagerfläche)<br />
• Hierdurch hohe durchschnittliche Brutto-Mieteinnahmen<br />
von über EUR 22,- pro m² und Monat<br />
• Schlüsselfertige Herstellungskosten (exklusive Grundstück)<br />
pro Standort von ca. EUR 920 Brutto pro vermietbarem m²<br />
Um das hohe Potential für diese Spezial<strong>immobilien</strong> in Deutschland<br />
zu veranschaulichen, lohnt sich ein Vergleich mit Großbri-<br />
tannien – dem in Europa am weitesten entwickelten Markt mit<br />
heute über 800 Selbstlagerzentren. Während sich dort nach<br />
über 20 Jahren Marktentwicklung das weitere Wachstum erstmals<br />
abschwächt, stehen wir hierzulande noch am Anfang der<br />
Markterschließung. Branchenverbände wie der Verband Deutscher<br />
Selfstorage Unternehmen e. V. und die FEDESSA-Federation<br />
Of European Self Storage Associations, als auch führende<br />
Immobilienanalysten rechnen in den nächsten zehn Jahren mit<br />
einem Wachstum von ca. 300 weiteren Selbstlagerzentren in<br />
Deutschland.<br />
potential selfstoragemarkt in Deutschland<br />
Übriges Europa<br />
46,61 %<br />
750 Selbstlagerzentren<br />
(im Wesentlichen Frankreich,<br />
Niederlande, Spanien und<br />
Skandinavien)<br />
Großbritannien<br />
49,72 %<br />
800 Selbstlagerzentren<br />
Quelle: Verband Deutscher Selfstorage Unternehmen e. V.<br />
(www.selfstorage-verband.de) Stand: 1. Quartal 2010<br />
Deutschland<br />
3,67 %<br />
59 Selbstlagerzentren
Das innovative Emissionshaus<br />
Als erster Anbieter am deutschen Markt bietet die Secur Emissionshaus<br />
<strong>GmbH</strong> seit 2007 geschlossene Immobilien<strong>fonds</strong> an,<br />
die gezielt in den Wachstumsmarkt „Selfstorage“ investieren.<br />
Anleger beteiligen sich an modernen Selbstlagerzentren in<br />
Top-Lagen deutscher Metropolregionen. Der Siebte Secur Immobilien<br />
Rendite Fonds investiert in einen weiteren Standort<br />
in Berlin mit einer vermietbaren Fläche von ca. 6.200 m 2 , verteilt<br />
auf ca. 1.500 Lagerboxen.<br />
sieben gute gründe für ein investment<br />
• Kurze Planlaufzeit von sieben Jahren<br />
• Steueroptimierte Immobilien-Investition in einen<br />
Wachstumsmarkt<br />
• Niedrige Nebenkosten, kein Agio<br />
• Sachwertanlage ohne Währungsrisiko<br />
• Mindestbeteiligung EUR 15.000,-<br />
• Laufende Ausschüttungen zwischen 4 % bis 6 % p. a.<br />
ab 2014 geplant<br />
• Geplante IRR-Rendite von 9,5 % p. a. nach Steuern durch<br />
den Verkauf der Immobilie am Ende der Planlaufzeit<br />
marktpotential in der hauptstadtmetropole Berlin<br />
Der Fonds investiert in einen Neubau im Herzen von Berlin<br />
(Friedrichshain/Mitte). Entlang der Mediaspree, einem der größten<br />
Investorenprojekte in Berlin, befinden sich in unmittelbarer<br />
Nachbarschaft u. a. die Unternehmenszentralen von Universal<br />
Music und MTV Europe, zahlreiche Büro- und Hotelneubauten,<br />
die O2 World und auch der Berliner Fernsehturm. Ein weiterer<br />
Standort der Secur Gruppe in Berlin-Reinickendorf nähert sich<br />
nach einem Ausbau in 2009 erneut der Vollvermietung. Kunden,<br />
die an diesem Standort keine freie Lagerbox mehr finden,<br />
werden direkt an den neuen Standort verwiesen - neben der<br />
selfstorage-markt<br />
Top-Lage ist diese Synergie ein weiterer Pluspunkt für den<br />
Siebten Secur Immobilien Rendite Fonds.<br />
Im Gegensatz zu klassischen Keller- oder Abstellräumen bieten<br />
Secur-Selbstlagerzentren mit jeweils über 1.000 einzeln alarmgesicherten<br />
Lagerboxen von 1-30 m² folgende Vorteile:<br />
• 24h-Videoüberwachung<br />
• Zugang nur für Mieter mit persönlicher PIN<br />
• Klimatisierte Lagerflächen<br />
• Flexible Vertragslaufzeiten<br />
• Einzeln alarmgesicherte Lagerboxen<br />
Investiert wird in einen sechsgeschossigen Neubau in Berlin.<br />
Standort ist die Stralauer Allee - eine der sieben radialen Ausfallstraßen,<br />
die vom historischen Zentrum der Stadt, also im<br />
Wesentlichen vom Alexanderplatz, ausgehen. Insbesondere in<br />
Berlin wurden Dachböden der Häuser in den Gründerzeitquartieren<br />
häufig zu exklusiven Wohnungen umgebaut, während<br />
der Keller entweder feucht ist oder als sogenanntes Souterrain<br />
vermietet wird. Ein weiterer Impuls für die Nachfrage nach<br />
flexiblen, sicheren und trockenen Lagermöglichkeiten in Berlin<br />
sind oft schlecht gesicherte Keller in Mietshäusern. Mit einer<br />
Mietfläche von ca. 6.200 m² soll dieses deutschlandweit neunte<br />
Objekt der Secur Gruppe im IV. Quartal 2011 in Betrieb genommen<br />
werden.<br />
Derzeit stiegen die Wohnungsmieten in den Innenstadtlagen<br />
von Berlin so stark wie in keiner anderen deutschen Großstadt.<br />
Die wichtigsten Gründe dafür liegen in der geringen Neubautätigkeit<br />
und der deutlichen Zunahme der Haushaltszahl. Dem<br />
Wohnungsmarktbericht der Investitionsbank Berlin zufolge<br />
gebe es in der Hauptstadt derzeit 165.000 Haushalte mehr als<br />
vor zehn Jahren, das entspreche einem Plus von 9,1 Prozent.
20<br />
standort berlIn<br />
standort berlIn<br />
Überzeugender standort „Berlin“<br />
Auf ca. 100.000 Einwohner wird in deutschen Metropolregionen<br />
mit einem Selbstlagerzentrum gerechnet. Hamburg,<br />
als am weitesten entwickelte Region in Deutschland, kommt<br />
derzeit mit sechs Anbietern und 14 Standorten auf 125.000<br />
Potential pro Selbstlagerzentrum in unterschiedlich entwickelten Metropolregionen<br />
(Ist Stand 2011 mit Prognose Annahmen)<br />
Einwohner pro Selbstlagerzentrum<br />
300.000<br />
250.000<br />
200.000<br />
150.000<br />
100.000<br />
50.000<br />
Quelle: Secur Gruppe, Stand 02.02.2011<br />
0<br />
50.000<br />
Selbstlagerzentren<br />
USA gesamt<br />
300 Mio Einw.<br />
140<br />
Selbstlagerzentren<br />
London<br />
7,2 Mio Einw.<br />
Einwohner pro Selbstlagerzentrum. Die Marktentwicklung hat<br />
in Berlin leicht verzögert begonnen, so dass hier nach der Entwicklung<br />
des neuen Standortes durch Secur noch ca. 180.000<br />
Einwohner pro Selbstlagerzentrum zu verzeichnen sind (siehe<br />
Grafi k).<br />
14<br />
Selbstlagerzentren<br />
Hamburg<br />
1,7 Mio Einw.<br />
19<br />
Selbstlagerzentren<br />
Berlin<br />
3,4 Mio Einw.<br />
3<br />
Selbstlagerzentren<br />
Hannover<br />
750 Tsd Einw.<br />
* (PROGNOSE) Realistische Annahme für eine prognostizierte Entwicklung in D für die kommenden 10 Jahre<br />
*
neubau eines selbstlagerzentrums in Berlin friedrichshain<br />
Aktuelle informationen und Zahlen zur Entwicklung<br />
des <strong>immobilien</strong>marktes in Berlin<br />
Insbesondere für das Einzugsgebiet (Berlin Mitte, Friedrichshain,<br />
Kreuzberg) des neuen Secur Standortes in der Stralauer<br />
Allee gibt es eine Reihe von aktuellen und sehr aussichtsreichen<br />
Signalen aus dem Berliner Immobilienmarkt. Die allgemeinen<br />
Treiber der Nachfrage nach „Selfstorage“ wie Bevölkerungswachstum,<br />
Wohnraumverteuerung, Wohnraumverknappung,<br />
Anstieg der Singlehaushalte, Zuwanderung neuer Mitarbeiter<br />
durch neu Konzernzentralen, etc. finden sämtlich hier statt.<br />
1. Vollauslastung des bestehenden <strong>secur</strong>-standort in Berlin reinickendorf<br />
„holzhauser straße“<br />
Mit einer Auslastung von 82,6 % Ende Februar nähert sich die<br />
„Holzhauser Straße“ der Vollauslastung. Ziel ist eine stabile<br />
wirtschaftliche Vollvermietung von 85 % mit phasenweisen<br />
Spitzen (je nach Reservierungsständen und Boxenverfügbarkeit)<br />
von bis zu über 90 %. Optimale Voraussetzungen, um mit<br />
einem vollen Haus im Rücken einen weiteren Standort in Berlin<br />
zu eröffnen.<br />
2. flughafen BBi (Airport Berlin Brandenburg international) wirkt sich<br />
positiv auf Büromarkt aus<br />
Wie die FAZ vom 11.3. schreibt, steigt der Berliner Büro<strong>immobilien</strong>markt<br />
in der Gunst der Investoren. Mit einem Transaktionsvolumen<br />
von rund 2,3 Mrd. Euro habe die Spreemetropole 2010<br />
vor allen anderen deutschen Büromärkten gelegen. Wichtiger<br />
Treiber hinter der aktuellen Entwicklung sei für viele Marktak-<br />
standort berlIn 2<br />
teure u. a. der Bau des neuen Großflughafens BBI in Schönefeld.<br />
„Der neue Berliner Flughafen liegt im Herzen Europas und<br />
hat das Potenzial, zu einer Ost-West-Drehscheibe im internationalen<br />
Flugverkehr aufzusteigen“. Die Unternehmensansiedlungen<br />
in der Hauptstadt nähmen weiter zu. Zwei Drittel der<br />
Dax-Konzerne seien mittlerweile in Berlin vertreten.<br />
3. Berlin: 2010 <strong>immobilien</strong> für 8,5 mrd. Euro verkauft und steigende<br />
grundstückspreise<br />
In Berlin haben im vergangenen Jahr Immobilien im Wert von<br />
rd. 8,5 Mrd. Euro den Besitzer gewechselt. Das geht aus den<br />
vorläufigen Zahlen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte<br />
hervor. Im Jahr zuvor waren es noch etwa 6,5 Mrd. Euro.<br />
Im Einzelnen legte das Umsatzvolumen bei Wohnhäusern um<br />
53 % auf 2,9 Mrd. Euro zu. Die Durchschnittspreise kletterten<br />
in diesem Segment von 680 auf 730 Euro/m². Die Zahl der<br />
verkauften Eigentumswohnungen stieg um 30 % auf 16.764<br />
mit einem Geldumsatz von knapp 2,4 Mrd. Euro. Unbebaute<br />
Grundstücke wurden für rd. 624 Mio. Euro veräußert (+7 %). Die<br />
Bodenrichtwerte für Bauland haben sich in Mitte und Prenzlauer<br />
Berg um bis zu 20 %, in Kreuzberg und Charlottenburg um<br />
10 % erhöht.<br />
4. iBB Wohnungsmarktbericht 2010: Bevölkerungswachstum und<br />
preisanstieg<br />
Die Investitionsbank Berlin schreibt in ihrem Wohnungsmarktbericht<br />
2010, die hohe Attraktivität Berlins, insbesondere die<br />
der innerstädtischen Lagen, habe dazu geführt, dass die Zahl<br />
der Einwohner seit Jahren wieder ansteige. Ende 2009 wohnten<br />
mit 3,44 Mio. gut 60.000 oder 1,8% mehr Menschen in Berlin als<br />
noch vor zehn Jahren. Die Bezirke Pankow und Friedrichshain
22<br />
standort berlIn<br />
Kreuzberg seien mit einem Plus von rund 8,5 % bzw. 7,5 % in<br />
den vergangenen zehn Jahren relativ am stärksten gewachsen.<br />
Die Zahl der Haushalte in Berlin sei im selben Zeitraum sogar<br />
um 165.000 bzw. 9,1 % von 1,82 Mio. auf 1,98 Mio. gestiegen.<br />
Der Anteil der Einpersonen-Haushalte sei seit 2000 von 47 %<br />
auf 54 % gestiegen. Das Angebot an Wohnungen habe jedoch<br />
nicht in diesem Maße zugenommen. Die Zahl der Wohnungsfertigstellungen<br />
im Neubau stagniere seit Jahren bei jährlich<br />
rund 3.000. 2009 seien nur noch 2.950 Wohneinheiten neu<br />
gebaut worden. In der Folge seien die Angebotsmieten seit<br />
dem Tiefpunkt 2007 wieder angestiegen. Aktuell lägen die<br />
Neuvertragsmieten durchschnittlich um 17 % höher als zu<br />
Jahresbeginn 2004. Die höchsten Angebotsmieten habe Charlottenburg-Wilmersdorf<br />
(7,53 Euro/ qm) erreicht. Auch in Steglitz-Zehlendorf<br />
(6,88 Euro/qm), Friedrichshain-Kreuzberg (7,00<br />
Euro/qm) und Pankow (6,73 Euro/qm) seien die Angebotsmieten<br />
überdurchschnittlich. Dagegen lägen sie in Treptow-Köpenick<br />
(5,80 Euro/qm), Lichtenberg (5,65 Euro/qm), Neukölln (5,57<br />
Euro/qm), Reinickendorf (5,49 Euro/qm) und Spandau (5,28<br />
Euro/qm) teils sehr deutlich unter dem Berliner Durchschnitt.<br />
Es sei von einem weiteren Anstieg auszugehen, so dass zukünftig<br />
auch mit einem Anstieg der Bestandsmieten im Rahmen<br />
der Fluktuation und der gesetzlichen Bestimmungen zu rechnen<br />
sei. Die inserierten Kaufpreise für Eigentumswohnungen<br />
seien bereits seit Mitte 2006 wieder um insgesamt 14 % angestiegen.<br />
Im beobachteten Zeitraum lägen die Angebotspreise<br />
durchschnittlich bei 1.745 Euro/qm. Die höchsten Preise seien<br />
mit 2.399 Euro/qm in Mitte angesetzt worden. Neben Mitte<br />
überschritten die Angebotspreise für Eigentumswohnungen<br />
auch in Friedrichshain-Kreuzberg (2.200 Euro/qm), Pankow<br />
(2.115 Euro/qm) und Charlottenburg-Wilmersdorf (2.000 Euro/<br />
qm) den Berliner Durchschnitt. Aufgrund der steigenden Nachfrage<br />
und des nur geringfügig wachsenden Angebots sei mit<br />
einem weiteren Anstieg der Preise zu rechnen.<br />
5. Berlin: Wohnmarktreport und Wohnkostenatlas von gsW und cBrE<br />
Der Aufwärtstrend bei Wohnungsmieten und Kaufpreisen für<br />
Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser in Berlin hat<br />
sich 2010 fortgesetzt. Das ist eines der Ergebnisse des siebten<br />
Wohnmarktreports und des vierten Wohnkostenatlasses von<br />
GSW und CBRE. Der Mittelwert der Angebotsmieten sei im<br />
vergangenen Jahr um 4,5 % von 5,85 auf 6,11 Euro/qm gestiegen.<br />
In fast allen Stadtteilen hätten die Mieten frei angebotener<br />
Wohnungen zugenommen. Neben Mitte (+13,7 %) und dem<br />
wiederentdeckten Charlottenburg- Wilmersdorf (+10,7 %) hätten<br />
auch Pankow (+8,5 %) und Friedrichshain-Kreuzberg (+7,2<br />
%) deutliche Anstiege verzeichnet.<br />
Von allen Segmenten des Berliner Wohnungsmarkts hätten<br />
Eigentumswohnungen 2010 den stärksten Boom erlebt: Der<br />
Mittelwert der Angebotspreise für Eigentumswohnungen sei<br />
um 7,9 % gestiegen und liege nun bei 1.739 Euro/qm. Die größten<br />
Anstiege habe mit 21 % Berlin-Mitte zu verzeichnen (Mittelwert<br />
2.559 Euro/qm). Besonders bei Eigentumswohnungen<br />
zeige sich ein hohes Lagebewusstsein der Marktteilnehmer.<br />
Der Preismittelwert der Eigentumswohnungen in Berlin-Mitte<br />
sei zweieinhalbmal so hoch wie in Spandau, dem Schlusslicht<br />
des Teilmarkts.
Bevölkerungsdichte der einzelnen Bezirke von Berlin<br />
Friedrichshain-Kreuzberg<br />
Mitte<br />
Neukölln<br />
Tempelhof-Schöneberg<br />
Lichtenberg<br />
Charlottenburg-Wilmersdorf<br />
Marzahn-Hellersdorf<br />
Quelle: Wikipedia 2011<br />
Pankow<br />
Steglitz-Zehlendorf<br />
Reinickendorf<br />
Spandau<br />
Treptow-Köpenick<br />
1388<br />
2814<br />
2751<br />
2461<br />
3373<br />
4096<br />
4951<br />
4872<br />
6325<br />
6828<br />
8125<br />
12698<br />
standort berlIn 23<br />
0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000<br />
Einwohner pro km 2
2<br />
<strong>secur</strong> – der betreIber<br />
<strong>secur</strong> – der betreIber<br />
sEcur – Ein starker partner (www.<strong>secur</strong>.de)<br />
Die Secur Gruppe hat 2003 das erste Selbstlagerzentrum eröffnet<br />
und sich zu einem der führenden Selfstorage-Anbieter in<br />
Deutschland entwickelt. Aktuell betreibt die Secur Gruppe sieben<br />
Selbstlagerzentren in Berlin, Hamburg, Hannover und Sylt<br />
mit einer Gesamtlagerfläche von über 42.000 m². Ein weiterer<br />
Standort in Hamburg befindet sich derzeit in Bau.<br />
Die Secur Gruppe betreibt und managt alle Selfstorage-Fondsobjekte<br />
des Secur Emissionshauses (www.<strong>secur</strong>-emissionshaus.<br />
de) und verzeichnet von Beginn an deutlich wachsende Auslastungszahlen.<br />
Sämtliche Secur Selbstlagerzentren sind mit<br />
modernen Zutrittskontrollsystemen, Viedeoüberwachung, Be-<br />
Kontinuierliche Entwicklung der Vermietungsleistung der gesamten Secur Gruppe seit 2003<br />
Vermietete m2<br />
18.000<br />
16.000<br />
14.000<br />
12.000<br />
10.000<br />
8.000<br />
6.000<br />
4.000<br />
2.000<br />
0<br />
Jan 03 Jan 04 Jan 05 Jan 06 Jan 07 Jan 08 Jan 09 Jan 10 Jan 11 Mrz 11<br />
Laufende Monate seit 01.01.2003<br />
lüftungsanlagen und Brandmeldesysteme mit einer direkten<br />
Anbindung an die Feuerwehr ausgestattet. Durch die hohe Gebäudeautomatisierung<br />
haben Mieter ohne Voranmeldung an<br />
sieben Tagen die Woche von 06.00 bis 22.00 Uhr freien Zugang<br />
zu ihren Lagerboxen. Die Öffnungszeiten der Büros zur Information<br />
und zum Abschluss von Mietverträgen sind Montag bis<br />
Freitag 09.00 bis 18.00 Uhr und Samstag 09.00 bis 14.00 Uhr.<br />
Jedes Lagerhaus wird von zwei Secur Mitarbeitern betrieben.<br />
Dies umfasst sowohl das technische Gebäudemanagement,<br />
die Kundenbetreuung, den Abschluss von Mietverträgen, die<br />
Zahlungsüberwachung als auch ein wöchentliches Reporting<br />
an die Zentrale.
selfstorage spezial<strong>immobilien</strong> – die kommende Assetklasse?<br />
Auszug aus der marktanalyse „Quarterly“ der Bulwiengesa Ag,<br />
september 2009<br />
„Galten noch vor einigen Jahren Pflege- und Sozial<strong>immobilien</strong><br />
als Renditegaranten im Immobilienmarkt, sind derzeit Selfstorage<br />
Immobilien als die kommende Assetklasse im Gespräch. Das Verhältnis<br />
von relativ geringen Gestehungskosten zu einem vergleichsweise<br />
hohen Mietniveau (teilweise über 30 Euro pro m 2 brutto) lässt<br />
einen hohen Return on Investment erwarten.“<br />
Neben dem Erkennen und Ausnutzen sowohl von Markt- als<br />
auch von Produktzyklen sei die richtige Standortwahl der<br />
Schlüssel zum Erfolg bei Selbstlagerzentren. In der jetzigen<br />
Entwicklungsphase des deutschen Selfstorage-Marktes bieten<br />
sich vor allem für Qualitätsobjekte mit guter Auslastung kurz-<br />
und mittelfristig Chancen auf der Mietertragsseite und dem<br />
Investmentmarkt. Dies erfolge nicht zuletzt aufgrund der inflationsschützenden<br />
und zyklusresistenten Eigenschaften dieser<br />
Nutzungsart.<br />
Betrachtung des risiko-<strong>rendite</strong>-profils<br />
• Deutlich kürzere mietvertragslaufzeiten als bei anderen gewerbe<strong>immobilien</strong><br />
Reduzierung des Einnahmenausfallrisikos durch kleinteilige<br />
Vermietung.<br />
• Zahlungsausfälle nur etwa 2 %<br />
Flächen säumiger Mieter können kurzfristig geräumt und<br />
unverzüglich neu vermietet werden.<br />
• monatliche fluktuation liegt im Branchenschnitt bei 7 %<br />
Mieten können bei steigendem Preisniveau kurzfristig<br />
angepasst werden. Damit unterliegt die Investition einem<br />
Inflationsschutz.<br />
Aufgrund des erst jungen deutschen Marktes fehlen repräsentative<br />
Renditeangaben. Die Marktanalyse des Hauses Aberdeen<br />
geht von jährlichen Renditen von bis zu 10 % aus.<br />
Zum Vergleich: hamburger spitzen<strong>rendite</strong>n im Jahr 2009:<br />
Logistik, Wohnen und Büro<br />
<strong>secur</strong> – der betreIber 2<br />
Logistik Wohnen Büro<br />
7,25 % 5,2 % 5 %<br />
Quelle: CBRE, Market View Lagerflächen- und Logistikmarkt Deutschland,<br />
Frühjahr 2010; IPD Investment Property Databank; CBRE Market<br />
View, Hamburg, H1 2010
2<br />
<strong>secur</strong> – der betreIber<br />
Die Aussichten<br />
Das Platzproblem ist in Städten und Ballungsräumen allgegenwärtig<br />
und wird, demografisch begründet, weiter zunehmen.<br />
Durch die wachsende Mobilität, hohe Arbeitsplatzfluktuation<br />
aufgrund flexibler Arbeitsmärkte, hohe Migrationsraten innerhalb<br />
Europas sowie durch steigende Mietpreise – vor allem in<br />
den deutschen Metropolen – entsteht ein hoher und vor allem<br />
individueller Platzbedarf, der auch in Zukunft weiterhin steigen<br />
sollte. Aufgrund der hohen Mieten und Grundstückspreise in<br />
Deutschlands Wirtschaftszentren müssen viele Bürger deshalb<br />
oftmals auf notwendigen „teuren“ Wohnraum verzichten.<br />
Auch wenn der US-amerikanische und der britische Markt nicht<br />
eins zu eins auf den deutschen Markt übertragbar sind, so ist<br />
dennoch ein Vergleich interessant, in welchem die „Ist“-Daten<br />
der Länder zueinander ins Verhältnis gesetzt werden. Von diesem<br />
Ergebnis kann dann ein hoher Risikoabschlag genommen<br />
werden, der jedoch das Potential des deutschen Selfstorage-<br />
Marktes immer noch überzeugen lässt.<br />
Der Erwerb der <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteile an den Zielgesellschaften<br />
und damit mittelbar die Nutzung der Selbstlager-<br />
hausimmobilie sind Ziel dieses Beteiligungsangebotes, wobei<br />
das Anlageziel ein möglichst hoher Veräußerungserlös aus<br />
dem Verkauf der <strong>GmbH</strong>-Geschäftsbeteiligungen ist.<br />
Da der Gegenstand der zu veräußernden <strong>GmbH</strong> ausschließlich<br />
eine Immobilie ist, hängt der Wert des <strong>GmbH</strong>-Anteils entscheidend<br />
vom Wert der Immobilie ab. Um einen möglichst<br />
hohen Immobilienwert darstellen zu können, sollen ein hoher<br />
Vermietungsgrad und eine hohe Quadratmetermiete helfen,<br />
eine gute Ertragssituation darzustellen, um damit einen hohen<br />
Ertragswert für die Immobilie zu verwirklichen.<br />
Im Durchschnitt wird ab einer Auslastung der einzelnen Selbstlagerzentren<br />
in Höhe von ca. 60 Prozent eine Durchschnittsmiete<br />
von 22 Euro (inkl. Betriebskosten) je Quadratmeter und<br />
Monat für die vermietete Fläche erwirtschaftet. Die Auslastung<br />
von über 60 Prozent ist bereits an den Secur-Standorten in<br />
Hamburg (93 Prozent und 70 Prozent) und Berlin (85 Prozent)<br />
erreicht. In Hannover beträgt aufgrund der Alleinstellung der<br />
Secur Guppe die aktuelle Durchschnittsmiete bereits mehr als<br />
23 Euro pro Quadratmeter. Der Standort Kieler Straße (Hamburg)<br />
wurde im Jahr 2006/2007 bereits um 1.000 Quadratmeter<br />
erweitert und liegt mit einer aktuellen Auslastung von<br />
über 93 Prozent deutlich über der Annahme von 85 Prozent<br />
als wirtschaftliche Vollvermietung. Insbesondere der Standort<br />
Alsterkrugchaussee (Hamburg), der erst Anfang 2008 eröffnet<br />
hat, konnte bis heute eine durchschnittliche Steigungsrate von<br />
über 110 Quadratmeter pro Monat verzeichnen. Damit liegt dieser<br />
Fonds deutlich über den prognostizierten Erwartungen.<br />
Auf der anderen Seite belaufen sich die Betriebskosten eines<br />
Zentrums als fixe Größe im Durchschnitt auf ca. 260.000 Euro<br />
p. a. pro Selbstlagerzentrum. Dem gegenüber stehen Mieterträge<br />
zwischen ca. 1.160.000 p. a. (5.000 Quadratmeter) und ca.<br />
1.460.000 Euro brutto (6.000 Quadratmeter) pro Selbstlagerzentrum<br />
p. a. bei 85 Prozent Auslastung (Annahme im Fonds<br />
als maximale Auslastung – wirtschaftliche Vollvermietung).<br />
Die Entwicklung der Vermietung der Secur-Standorte in<br />
Deutschland zeigt, dass die Entwicklung der Standorte und<br />
der vermieteten Fläche entsprechend den Erwartungen und<br />
Prognosen der US- und UK-Daten auch in Deutschland stattfindet.<br />
Ein Vorteil des Investments in Selbstlagerzentren ist ferner,<br />
neben dem des Potentials der Wachstumschancen, die Risikostreuung<br />
in der Mieterstruktur. Bei ca. 1.000 Mietern pro Standort<br />
ist es kaum spürbar, wenn vereinzelt Mieter ausziehen oder<br />
insolvent werden. Aufgrund der kurzen Kündigungsfrist von<br />
vier Wochen und der vorab gezahlten Kaution ist auch dieser<br />
Ausfall eines Mieters aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit abgesichert.
PressestImmen<br />
PressestImmen 2<br />
platz für das gesammelte Leben | „Die Welt“ vom 14.02.2011<br />
„[...] Self-Storage liegt im Trend: immer mehr Berliner lagern ihr Hab und Gut außerhalb der<br />
eigenen vier Wände. [...]“<br />
self storage: Berliner verstauen ihr gut außerhalb der Wohnung | „Berliner morgenpost“ vom 14.02.2011<br />
„[...] Nach Angaben des Verbandes Deutscher Self-Storage Unternehmen ist die Self-Storage<br />
Branche in den vergangenen zehn Jahren um mehr als das Zehnfache gewachsen und hat<br />
sich auch von der globalen Finanzkrise nicht stoppen lassen. [...]“<br />
Alles in der Box | „hannoverische Allgemeine“ vom 22.01.2011<br />
„[...] Es ist noch nicht lang her, da gab es keine Selbsteinlagerungshallen in Deutschland. [...]<br />
Und doch boomt die junge Branche. Insgesamt 70 Einlagerungshäuser gibt es in Deutschland<br />
inzwischen. 250 bis 300 sollen es in den kommenden Jahren werden. [...]“<br />
Aus den Augen, nicht aus dem sinn | „hamburger Abendblatt“ vom 04.01.2011<br />
„Immer mehr Menschen horten immer mehr Sachen in immer mehr Selbstlagerzentren, ihre<br />
Mitbringsel. Einblicke in eine Wachstumsbranche. [...]“<br />
Deutschland lagert aus - mit zweistelligen <strong>rendite</strong>n | „<strong>immobilien</strong> Zeitung“ vom 23.09.2010<br />
„Selfstorage-Immobilien eignen sich als Investment für Immobilienanleger dann, wenn es sich<br />
um Qualitätsobjekte handelt. Solche private Lagerstätten seien zyklusresistent. [...]“<br />
Die deutschen lagern aus | „financial times Deutschland“ vom 17.06.2010<br />
„In einem kleinen Teil der Immobilienbranche herrscht Euphorie: bei den Vermietern von Lagerflächen.<br />
Immer mehr Deutsche haben zu Hause zu wenig Platz für ihre Habseligkeiten. Die<br />
Lösung: Stauraum mieten. [...]“<br />
Boom der containerhäuser | „hamburger Journal“ vom 25.05.2010<br />
„Das Geschäft boomt! Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise kann sich schnell alles ändern und<br />
dann bieten die Boxen Platz für wirklich jede Lebenslage.“<br />
Welt am sonntag vom 07.03.2010 | Leben in der Box<br />
„[...] Einlagerungshäuser beherbergen Lebensträume und private Tragödien - und sind die<br />
Existenzgrundlage ganzer Firmen. Besuch bei einer neuen Boombranche. [...]“<br />
Lager auf Zeit – selfstorage findet bei investoren und nutzern in Deutschland interesse. Branche rechnet mit<br />
Wachstum | „süddeutsche Zeitung“ vom 26.02.2010<br />
„Deutschland bietet also ausreichend Potential für Investoren, denn die Nachfrage wird aller<br />
Voraussicht nach weiter wachsen.“<br />
noch potential – selfstorage-Anlagen in Deutschland auf Wachstumskurs | süddeutsche Zeitung online vom<br />
26.02.2010<br />
„Unter Selfstorage können viele sich nur wenig vorstellen. Doch mittlerweile hat die Branche<br />
sogar einen eigenen DIN-Standard, sagt Martin Brunkhorst vom Verband Deutscher Selfstorage<br />
Unternehmen e.V., Wiesbaden, im Interview.“
2<br />
dIe ImmobIlIe<br />
dIe ImmobIlIe<br />
Lage des grundstücks<br />
stralauer Allee 39<br />
10245 Berlin<br />
Gemarkung Friedrichshain<br />
Grundbuch Amtsgericht Lichtenberge<br />
Flurstücke: 164 - 166, 135<br />
Eigentümer<br />
Secur Grundstücksgesellschaft Stralauer Allee mbH, Ahrensburg<br />
grundstücksgröße<br />
4.371 m²<br />
Bgf (Bruttogeschossfläche) insgesamt<br />
ca. 9.000 m²<br />
mietfläche insgesamt<br />
ca. 6.200 m² Lagerfläche<br />
objektwert<br />
9,1 Millionen<br />
Verkehrsanbindung<br />
Die Stralauer Allee (Berlin Friedrichshain) ist zusammen mit der Holzmarkt- und der Mühlenstraße eine der sieben nach Norden und Osten führen-<br />
den radialen Ausfallstraßen, die vom historischen Zentrum der Stadt, also im Wesentlichen vom Alexanderplatz, ausgehen. Die Stralauer Allee liegt<br />
direkt an der Spree und angrenzend an Berlin Mitte. In der unmittelbaren Nachbarschaft zum geplanten Gebäude befinden sich Firmenzentralen<br />
von z.B. Universal, MTV, ViVa, Hugo Boss, Escada, Orwell, streetware, etc. Ebenfalls im direkten Einzugsgebiet liegen z.B. die Treptow Towers, die<br />
O2 World und der Alex. Die angrenzende Oberbaumcity zeichnet sich durch ein gefragtes Büro- und Geschäftsquartier mit etwa 70 ansässigen<br />
Firmen, Bildungseinrichtungen, der SBK als größte deutsche Industrie-Krankenkasse und zahlreichen renovierten Wohnbauten im nahen Umfeld<br />
aus. Die heute schon starke Verkehrsfrequenz wird sich durch die geplante Autobahnanbindung „Friedrichshain“ an den Berliner Stadtring noch-<br />
mals erheblich erhöhen. Die Anbindung des neuen internationalen Flughafens „Schönefeld“ zur und von der Innenstadt wird dann durch die<br />
Stralauer Allee erfolgen. Das Secur Selbstlagerzentrum liegt direkt an der Stralauer Allee, verfügt über eine eigene Zufahrt und wird entsprechend<br />
prominent vom vorbeiführenden Verkehr wahrgenommen.<br />
Allgemeine objektbeschreibung/ nutzung/ Ausstattung<br />
Das Gebäude wird voraussichtlich im vierten Quartal 2011 in Betrieb genommen. Das neu zu errichtende Objekt wird über eine großzügige<br />
Zufahrt erreichbar sein. Das Objekt ist als 6-geschossiger Baukörper ohne Untergeschoss vorgesehen. Das Grundstück ist nahezu ebenerdig<br />
und auf Höhe des Straßenniveaus. Das Gebäude zeichnet sich im Wesentlichen durch die Umstellung auf eine Systembauweise mit einer Stahl-<br />
Tragwerkskonstruktion aus. Generalunternehmer ist die Firma Goldbeck aus Bielefeld. Grundidee von Goldbeck ist das systematisierte Bauen mit<br />
industrieller Vorfertigung der Bauelemente (Fertigteilbauweise). Goldbeck konzipiert, baut und betreut Büro- und Geschäftshäuser, Betriebs- und<br />
Funktionshallen, Parkhäuser, Sport- und Veranstaltungshallen sowie gewerbliche Solaranlagen und zählt mit über 2.000 Mitarbeitern zu den füh-<br />
renden Bauunternehmen in Deutschland.<br />
gebäudeart und nutzung<br />
Die Flächen im gesamten Gebäude sollen als Selfstorage-Lager genutzt werden. Die Lagerfläche wird in kleinteilige Lagerräume mit einer Größe<br />
von 1-30 Quadratmeter und einer verschließbaren Metalltür aufgeteilt. Die Aufteilung in diese Mieteinheiten erfolgt durch eine selbsttragende<br />
Stahlblechwandkonstruktion. Teil des Gebäudes wird ebenfalls ein modernes 24-Stunden-Sicherheitssystem und eine automatisch geregelte<br />
Be- und Entlüftungsanlage. Im Erdgeschoss befinden sich das Kundenbüro, Kunden- und Personal-WC sowie Pausenraum, Müllraum und Muster-<br />
boxen. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über geräumige Flure, zwei Treppenhäuser und 2 Personen-Lastenaufzüge in den Geschossen. Die<br />
Gebäudeabmessungen betragen: 68,5 m Breite, 36 m Tiefe und 21 m Höhe. Die Summe der Geschossflächen (BGF) wird ca. 9.000 Quadratmeter<br />
betragen. Die Summe der entstehenden Mietfläche wird 6.200 Quadratmeter betragen, verteilt auf ca. 1.500 Lagerboxen.
WIrtschaftlIche Prognoserechnungen<br />
investition und finanzierung (prognosE)<br />
mittelbare Betrachtungsweise einschließlich Zielgesellschaft<br />
Immobilie<br />
Zielgesellschaft Beteiligungsgesellschaft<br />
WIrtschaftlIche Prognoserechnungen 2<br />
Betrag in € Anteil in % Betrag in € in % des Gesamtaufwands<br />
Stralauer Allee 81-83, Berlin 9.100.000 € 94,62 % 8.610.000 €<br />
Anteil Projektierungskosen 440.000 €<br />
Anlaufkosten<br />
Gründungs- und Beratungskosten 60.000 €<br />
anteilige Gründungskosten Zielges. 115.000 € 94,62 % 108.000 €<br />
Emissionskosten 845.000 €<br />
Sonstige Anlaufkosten 5.000 €<br />
Liquiditätsreserven<br />
Zielgesellschaft 435.000 € 94,62 % 412.000 €<br />
Beteiligungsgesellschaft 75.000 €<br />
9.050.000 € 85,74 %<br />
1.018.000 € 9,64 %<br />
Summe 435.000 € 487.000 € 4,61 %<br />
Summe Gesamtinvestition 9.650.000 € 10.555.000 € 100,00 %<br />
Mittelherkunft<br />
Eigenkapital 465.000 € 5.825.000 € 55,19 %<br />
Gesellschafterdarlehen<br />
Beteiligungsgesellschaft 3.960.000 €<br />
Secur Holding <strong>GmbH</strong> 225.000 €<br />
Bankdarlehen<br />
Zielgesellschaft 5.000.000 € 94,62 % 4.730.000 € 44,81 %<br />
Summe Mittelherkunft 9.650.000 € 10.555.000 € 100,00 %
30<br />
WIrtschaftlIche Prognoserechnungen<br />
<strong>secur</strong> standorte In berlIn<br />
investition und finanzierung (prognosE)<br />
unmittelbare Betrachtungsweise (nur Beteiligungsgesellschaft)<br />
mittelverwendung (investitionsprognose)<br />
Investitionen in Zielgesellschaft (<strong>GmbH</strong>-Anteil)<br />
Secur Grundstücksgesellschaft 880.000 €<br />
Stralauer Allee mbH<br />
Gesellschafterdarlehen an Zielgesellschaft<br />
Secur Grundstücksgesellschaft 3.960.000 €<br />
Stralauer Allee mbH<br />
Anlaufkosten<br />
Gründungskosten 65.000 €<br />
Vermittlung des Eigenkapitals 845.000 €<br />
Liquiditätsreserve 75.000 €<br />
Summe 5.825.000 €<br />
mittelherkunft (finanzierungsprognose)<br />
Holzhauser Straße 221<br />
Eigenkapital<br />
Gründungsgesellschafter u. Treuhänder 5.000 €<br />
Emissionskapital 5.820.000 €<br />
Summe 5.825.000 €<br />
Berlin Mitte Frierichshain-<br />
Berlin Mitte Kreuzberg<br />
(in Planung)<br />
Stralauer Allee<br />
(in Planung)<br />
Erläuterungen zur investitions- und finanzierungsrechnung<br />
Die vorstehende Investitions- und Finanzierungsrechnung<br />
(mittelbare Betrachtungsweise) bildet die wirtschaftliche Investitionsbetrachtung<br />
für dieses Beteiligungsangebot ab und<br />
enthält daher auch die wesentlichen Angaben für die Zielgesellschaft.<br />
immobilie<br />
Die Anteile an der Zielgesellschaft (Secur Grundstücksgesellschaft<br />
Stralauer Allee mbH) werden zu einem Festpreis von<br />
EUR 880.000 von der Secur Holding <strong>GmbH</strong> (Unternehmen<br />
der Secur Unternehmensgruppe) erworben. In dem Kaufpreis<br />
für den <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteil (EUR 880.000) für EUR 440.000<br />
Stammkapital ist ein Projektentwicklungsmehrwert von<br />
EUR 440.000 für die Secur Unternehmensgruppe enthalten.<br />
Baufertigstellung und Vermietungsbeginn ist für das IV. Quartal<br />
2011 vorgesehen. Baubetreuerin ist die Secur Objektbau<br />
<strong>GmbH</strong>.<br />
Es werden durch die nach § § 3, 7 und 12 VermVerkProspV<br />
zu nennenden Personen (Mitglied der Geschäftsführung der<br />
Emittentin: André Tonn, Gründungsgesellschafter der Emittentin:<br />
Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong>) folgende Lieferungen und<br />
Leistungen erbracht: über die mittelbare Beteiligung von Herrn<br />
Tonn an der Secur Holding <strong>GmbH</strong>, durch die Veräußerung der<br />
Anteile an der Zielgesellschaft und dem Kapitalvertrieb durch<br />
die Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong> Darüber hinaus werden durch
die Prospektverantwortliche, dem Mitglied der Geschäftsführung<br />
der Emittentin, die Gründungsgesellschafter der Emittentin<br />
oder der Treuhänderin keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />
und Lieferungen erbracht.<br />
Anlaufkosten<br />
gründungs- und Beratungskosten<br />
Die Kosten entfallen im Wesentlichen auf die Rechts- und<br />
Steuerberatung sowie die Kosten für die Erstellung und den<br />
Druck der Emissionsprospekte.<br />
Emissionskosten<br />
Für die Einwerbung des Beteiligungskapitals erhält die Secur<br />
Emissionshaus <strong>GmbH</strong> eine festvertraglich vereinbarte Vergütung<br />
(ohne Umsatzsteuer). Mit diesen Emissionskosten sind alle<br />
weiteren Kosten abgedeckt. Diese kann sich Untervermittlern<br />
zur Einwerbung des Eigenkapitals bedienen.<br />
Liquiditätsrechnung (prognosE)<br />
<strong>secur</strong> grundstücksgesellschaft stralauer Allee mbh (Bezugsfertig geplant iV. Quartal 2011)<br />
WIrtschaftlIche Prognoserechnungen 3<br />
Liquiditätsreserve<br />
Die Liquiditätsreserve in der Zielgesellschaft dient der Vor-<br />
finanzierung der objektbedingten geringen Mieterlöse nach Bezugsfertigkeit<br />
und des stetigen Anstiegs bis zur Vollvermietung.<br />
Bankdarlehen<br />
Eine Aufnahme von Fremdkapital durch die Beteiligungsgesellschaft<br />
erfolgt nicht, weder in der Form einer Zwischen- noch<br />
in Form einer Endfinanzierung. Auf Ebene der Zielgesellschaft<br />
wird ein langfristiges Hypothekendarlehen für die Immobilie<br />
in Höhe von EUR 5 Millionen bei einem deutschen Kreditinstituten<br />
aufgenommen. Das Darlehen bei der Zielgesellschaft<br />
soll in 68 Quartalstilgungen (17 Jahre) nach drei tilgungsfreien<br />
Jahren, beginnend am 30.09.2014, getilgt werden.<br />
kommanditkapital<br />
Die Beteiligungsgesellschaft selbst wird ausschließlich über Eigenkapital<br />
finanziert und dieses in Form von Kommanditkapital<br />
in Höhe von EUR 5.825.000 aufnehmen. Das Kommanditkapital<br />
ist zu 60 Prozent nach Beitritt und zu 40 Prozent am 15.06.2011<br />
zur Einzahlung fällig.<br />
Jahr Netto- Verwalt- Zinsen Zinsen Körper- Ergebnis Tilgung Tilgung Liquidität Liquidität<br />
miet- ungs- Hypo- Gesell- schaft- vor Hypo- Gesellsch.- kumuliert<br />
erlöse kosten theken schafter- steuer Tilgung theken Darlehen<br />
Darlehen<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
2011 14,2 -10,0 -80,5 -10,5 0,0 -86,8 0 0 -86,8 348,2<br />
2012 178,7 -10,0 -240,8 -20,9 0,0 -93,0 0 0 -93 255,2<br />
2013 382,9 -10,0 -240,8 -20,9 0,0 111,2 0 0 111,2 366,4<br />
2014 587,1 -10,0 -239,9 -20,9 0,0 316,3 -147,1 -200 -30,8 335,6<br />
2015 791,3 -10,0 -228,4 -19,9 0,0 533,0 -294,1 -250 -11,1 324,5<br />
2016 991,2 -10,0 -214,8 -18,7 -81,6 666,2 -294,1 -350 22,1 346,6<br />
2017 1.047,6 -10,0 -200,0 -16,9 -92,1 728,6 -294,1 -400 34,5 381,1<br />
Gesamt 3.993,0 -70,0 -1.445,2 -128,7 -173,7 2.175,4 -1.029,4 -1.200<br />
Vortrag:<br />
TEUR 435
32<br />
WIrtschaftlIche Prognoserechnungen<br />
Die Liquidität der Zielgesellschaft wird im Wesentlichen durch<br />
die Mieteinnahmen der Secur Lagerhaus Stralauer Allee <strong>GmbH</strong>,<br />
den Zins- und Tilgungsleistungen, den Steuerzahlungen und<br />
der Gewähr zur Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen bestimmt.<br />
Der Prognosezeitraum reicht bis zum 31.12.2017. Die<br />
Mieteinnahmen sind dabei auf Basis des abgeschlossenen Generalmietvertrages<br />
kalkuliert. Die Mieteinnahme ist dabei umsatzabhängig,<br />
die laufenden Grundstückskosten einschließlich<br />
Reparatur- und Instandhaltungsleistungen werden jedoch<br />
vom Mieter übernommen und sind zusammen mit der Verwaltungstätigkeit<br />
mit dem Einbehalt von 30 Prozent der Mieterlöse<br />
abgegolten.<br />
Verwaltungskosten<br />
Die Verwaltungskosten betreffen im Wesentlichen die Kosten<br />
für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen der<br />
Zielgesellschaft.<br />
Liquiditätsrechnung (prognosE)<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Zinsen<br />
Die Zinsen für die Hypothek sind mit 4,75 Prozent für die gesamte<br />
Laufzeit kalkuliert. Die Zinsen sind nicht fest vereinbart.<br />
tilgungen<br />
Bei der Zielgesellschaft ist nach drei tilgungsfreien Jahren ab<br />
dem 30.09.2014 eine Tilgung der Hypothek über 17 Jahre vorgesehen.<br />
In der Spalte „Tilgung sonstiger Darlehen“ ist die Entwicklung<br />
der Darlehen zwischen der Zielgesellschaft und des<br />
Gesellschafterdarlehens dargestellt.<br />
Jahr Zinseinn. Verwalt- Ergebnis Rückzahlung Liquidität Ausschüt- Ausschüt- Liquidität<br />
Fonds ungs- Ges.-Darlehen vor Aus- tung in % tung kumuliert<br />
aus Immo kosten von schüttung<br />
<strong>GmbH</strong> Immo <strong>GmbH</strong> Vortrag:<br />
TEUR 75<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
2011 9,9 -10,0 -0,1 0,0 -0,1 0,00% 0,0 74,9<br />
2012 19,8 -20,0 -0,2 0,0 -0,2 0,00% 0,0 74,7<br />
2013 19,8 -20,0 -0,2 0,0 -0,2 0,00% 0,0 74,5<br />
2014 19,8 -20,0 -0,2 189,2 189,0 4,00% -233,0 30,5<br />
2015 18,9 -20,0 -1,1 236,6 235,4 4,00% -233,0 32,9<br />
2016 17,7 -20,0 -2,3 331,2 328,9 6,00% -349,5 12,3<br />
2017 16,0 -20,0 -4,0 378,5 374,5 6,00% -349,5 37,3<br />
Gesamt 121,8 -130,0 -8,2 1135,5 1127,3 20,00% -1165,0
Ergebnisrechnung (prognosE)<br />
Ermittlung des gebundenen kapitals<br />
WIrtschaftlIche Prognoserechnungen 33<br />
Eigenmittel- Auszahlungen Steuern Verkauf Kapitalüberschuss Gebundenes<br />
einzahlung Gesellschafter auf Anteile Netto-Kapitaleinsatz Kapital<br />
Zinserträge Zielgesellschaft p. a. nach Steuern p. a. nach Steuern<br />
Jahr EUR EUR EUR EUR EUR EUR<br />
2011 -100.000 0 -45 0 -100.045 -100.045<br />
2012 0 0 -90 0 -90 -100.135<br />
2013 0 0 -90 0 -90 -100.225<br />
2014 0 4.000 -90 0 3.910 -96.315<br />
2015 0 4.000 -84 0 3.916 -92.399<br />
2016 0 6.000 -79 0 5.921 -86.478<br />
2017 0 6.000 -71 0 5.929 -80.549<br />
Betriebsphase -100.000 20.000 -549 0 -80.549<br />
Veräußerung<br />
<strong>GmbH</strong>-Anteile 175.853<br />
Gesamt -100.000 20.000 -549 175.853<br />
Verkaufskalkulation (prognosE)<br />
Faktor Miete 12,5<br />
Jahreskaltmiete EUR 1.236.000<br />
Wert Immobilie EUR 15.450.000<br />
abzüglich Restschuld Hypothek EUR -3.970.600<br />
Restschuld Gesellschafterdarlehen EUR -2.985.000<br />
Verkaufskosten EUR -463.500<br />
Steuerbelastungsausgleich EUR -612.000<br />
Restliquidität bei Verkauf EUR 381.100<br />
Kaufpreis <strong>GmbH</strong>-Anteile EUR 7.800.000<br />
Anteil am Verkaufserlös der Anteile<br />
an der Zielgesellschaft EUR 7.380.200<br />
Liquiditätsreserve der Beteiligungsgesellschaft EUR 37.300<br />
Resttilgung Gesellschafterdarlehen<br />
der Zielgesellschaft EUR 2.824.500<br />
Summe Rückfluss an Gesellschafter EUR 10.242.000<br />
im Verhältnis zum Kommanditkapital 175,85 %<br />
Bezogen auf eine Kommanditeinlage<br />
von EUR 100.000 EUR 175.850
3<br />
WIrtschaftlIche Prognoserechnungen<br />
Bei der Ermittlung des Kapitalrückflusses aus der Veräußerung<br />
der <strong>GmbH</strong>-Anteile in der vorstehenden Tabelle wurde folgende<br />
Methodik angewandt.<br />
Wert der Immobilie = Jahresnettokaltmiete im Jahr 2017 x Vervielfältiger<br />
(Faktor) 12,5<br />
abzüglich: Restverbindlichkeiten Bankdarlehen<br />
abzüglich: Forderungen/ Verbindlichkeiten<br />
abzüglich: Steuerbelastungsausgleich Erwerber<br />
(Grunderwerbsteuer, latente Körperschaftsteuerlast)<br />
zuzüglich: vorhandene Restliquidität der <strong>GmbH</strong><br />
im Verkaufszeitpunkt<br />
Nach den erheblichen Veränderungen in der Einkommen-<br />
steuer und der Körperschaftsteuer in den letzten Jahren (Unternehmensteuerreformen)<br />
und aufgrund der Veränderungen<br />
auf dem Immobilienmarkt ist davon auszugehen, dass zukünftig<br />
größere Immobilien stets in Kapitalgesellschaften (<strong>GmbH</strong>s)<br />
gehalten werden. Soweit eine Kapitalgesellschaft die <strong>GmbH</strong>-<br />
kapitaleinsatz und kapitalrückfluss (prognosE)<br />
Einzahlungen<br />
Mittelrückflüsse<br />
Mittelabflüsse<br />
Anteile der Zielgesellschaft erwirbt und nicht die Veräußerung<br />
des Einzelobjektes anstrebt, ist bei Verkauf die mögliche Körperschaftsteuerbelastung<br />
auf die nicht aufgedeckten stillen<br />
Reserven nicht als Minderung des Kaufpreises zu berücksichtigen.<br />
Da die vorstehende Kalkulation dieses jedoch vorsieht,<br />
stecken in der Berechnungsmethode noch Reserven, die zu<br />
einer Verbesserung des Kapitalrückflusses für die Investoren<br />
führen können. Da es sich um eine unternehmerische Beteiligung<br />
handelt, wird die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft<br />
und damit auch die Ergebnisse des einzelnen Investors<br />
durch die künftige Entwicklung der wirtschaftlichen Parameter<br />
bestimmt.<br />
Der Einfluss verschiedener Faktoren wird in den Abschnitten<br />
„Risiken der Beteiligung“ und „Abweichungsanalysen“ dargestellt.<br />
Die mit der Prognose einer unternehmerischen Beteiligung<br />
über einen längeren Zeitraum notwendig verbundenen<br />
Unsicherheiten können sich kumulieren, so dass über die gesamte<br />
Laufzeit und für das Gesamtergebnis der Beteiligung mit<br />
Abweichungen zu rechnen ist.<br />
Veräußerung <strong>GmbH</strong>-Anteile<br />
Zeichnungsbetrag EUR 100.000<br />
Brutto-Einzahlung EUR -100.000<br />
Auszahlungen Betriebsphase EUR 20.000<br />
Anteil am Verkaufserlös EUR 175.853<br />
Summe Mittelrückflüsse EUR 195.853<br />
Steuern während der Betriebsphase EUR -549<br />
Steuern auf Veräußerungsgewinn EUR -25.281<br />
Summe Mittelabflüsse EUR -25.830<br />
Vermögenszuwachs nach Steuern EUR 70.029<br />
Rendite nach der Methode interner Zinsfuß 9,50 %<br />
lineare Rendite Laufzeit: 7 Jahre 10,00 %
Abweichungsanalysen von prognosen<br />
Wesentliche Parameter für den Anlageerfolg sind der Veräußerungserlös<br />
der Immobilien und deren Mietauslastung. Für den<br />
Anleger ist der Vermögenszuwachs nach Steuern von zentraler<br />
Bedeutung.<br />
In den nachfolgend dargestellten Szenarien wird eine Variation<br />
des Parameters Mietfaktor unter sonst gleich bleibenden<br />
Bedingungen im Hinblick auf deren jeweilige Auswirkung auf<br />
den Vermögenszuwachs nach Steuern für eine Beteiligung von<br />
EUR 100.000 untersucht.<br />
Veräußerungserlös<br />
Die Prospektkalkulation basiert auf der Annahme des 12,5<br />
fachen der Jahresnettokaltmiete als Immobilienwert im Zeitpunkt<br />
der Veräußerung der <strong>GmbH</strong>-Anteile aufgrund der besonders<br />
attraktiven Lage des Objektes.<br />
Abweichung von der prognose<br />
Faktor in Bezug auf die<br />
Jahresnettokaltmiete<br />
zur Ermittlung des Vermögenszuwachs<br />
Veräußerungserlöses nach Steuern<br />
Faktor +1 13,5 EUR 82.662<br />
Prospekt - Prognose 12,5 EUR 70.023<br />
Faktor -1 11,5 EUR 57.384<br />
interne Zinsfuß-methode (irr)<br />
Die Interne Zinsfuß-Methode (IRR) wird am häufigsten für die<br />
Berechnung der Rendite von geschlossenen Fonds verwendet.<br />
Der interne Zinsfuß ist aber nicht vergleichbar mit den Zinsen<br />
auf Sparbüchern oder Rentenpapieren. Er gibt nicht die Verzinsung<br />
des eingezahlten Kapitals, sondern die Verzinsung des<br />
jeweils über die Laufzeit des Fonds im Schnitt gebundenen Kapitals<br />
an. Die Höhe des gebundenen Kapitals ändert sich während<br />
der Laufzeit durch Ausschüttungen, Entnahmen sowie<br />
Steuerzahlungen und -erstattungen. Er ist eine durchschnittliche<br />
Jahres<strong>rendite</strong>. Dabei unterstellt die Methode die Wiederanlage<br />
der zurückgeflossenen Kapitalmittel zu der sich rechnerisch<br />
ergebenden Gesamt<strong>rendite</strong> (daher auch der Begriff<br />
„interne Rendite“). Selbstverständlich kann eine Wiederanlage<br />
zu der sich teilweise ergebenden hohen Rendite nicht immer<br />
WIrtschaftlIche Prognoserechnungen 3<br />
unterstellt werden. Der interne Zinsfuß bildet aber zutreffend<br />
die Eigen<strong>rendite</strong> auf das zum jeweiligen Stichtag gebundene<br />
Kapital ab. Methodenbedingt führen gute Fondsergebnisse in<br />
Kombination mit sehr kurzen Laufzeiten zu hohen nominellen<br />
internen Renditen.<br />
Lineare <strong>rendite</strong><br />
Bei der Ermittlung einer linearen Rendite nach Steuern wird der<br />
ermittelte Vermögenszuwachs nach Steuern in Relation zum<br />
Netto-Eigenkapital nach Abschluss der Investitionsphase (bzw.<br />
Verlustzuweisungsphase) und in Abhängigkeit zur Gesamtlaufzeit<br />
der Fondsgesellschaft (Zeitpunkt, zu dem 50 Prozent<br />
eingezahlt wurden, bis zum Zeitpunkt, zu dem 50 Prozent aus<br />
dem Verkauf zurückgeflossen sind) gestellt. Die lineare Rendite<br />
berücksichtigt die zwischenzeitlichen Kapitalflüsse (Ausschüttungen,<br />
Steuerbelastungen) und damit die laufende Entwicklung<br />
des tatsächlich gebundenen Kapitals – anders als die IRR-<br />
Methode – nicht.<br />
Vermögens-, finanz- und Ertragslage (§ 15 VermVerkprospV)<br />
Da die Emittentin am 03.11.2010 unter der Firmierung Siebte<br />
Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> gegründet<br />
wurde, findet § 15 VermVerkProspV Anwendung. Ein geprüfter<br />
Jahresabschluss liegt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht vor.<br />
Eröffnungsbilanz vom 03.11.2010 der Emittentin<br />
(§ 15 Abs. 1 s. 1 nr. 1 VermVerkprospV)<br />
AKTIVA<br />
Eingeforderte ausstehende Einlagen € 5.000<br />
Summe € 5.000<br />
PASSIVA<br />
Eigenkapital<br />
Kapitalanteile der Kommanditisten € 5.000<br />
Summe € 5.000
3<br />
WIrtschaftlIche Prognoserechnungen<br />
Zwischenbilanz vom 29.04.2010 der Emittentin<br />
(§ 15 Abs. 1 s. 1 nr. 2 VermVerkprospV)<br />
AKTIVA<br />
ausstehende Einlagen € 5.000<br />
Summe € 5.000<br />
PASSIVA<br />
Eigenkapital<br />
Kapitalanteile der Kommanditisten € 5.000<br />
Summe € 5.000<br />
Zwischenübersicht –<br />
gewinn- & Verlustrechnung vom 03.11.2010 - 29.04.2011 der Emittentin<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen € 0<br />
Vorlaufkosten<br />
Ergebnis der gewöhnlichen<br />
€ 0<br />
Geschäftstätigkeit/ Jahresfehlbetrag € 0<br />
planbilanz (prognosE) der siebte <strong>secur</strong> <strong>immobilien</strong> <strong>rendite</strong> <strong>fonds</strong> gmbh & c0. kg<br />
Vermögenslage<br />
Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge der voraussichtlichen<br />
Vermögens-, finanz- und Ertragslage sowie der planzahlen<br />
(§ 15 Abs. 1 s. 2 VermVerkprospV)<br />
Die dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erfolgt<br />
nach Maßgabe des Handelsgesetzbuches (HGB) und basiert<br />
auf den Annahmen des Verkaufsprospektes:<br />
Die Übernahme der <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteile an der Zielgesellschaft<br />
ist für 2011 vorgesehen. Die Gesellschafterdarlehen an<br />
die Zielgesellschaft sind 2011 zur Einzahlung fällig. Die Finanzierung<br />
der Kaufpreise für die <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteile sowie<br />
die Gesellschafterdarlehen erfolgen ausschließlich aus dem<br />
Kommanditkapital. Das Eigenkapital setzt sich aus dem Kapital<br />
der Gründungsgesellschafter in Höhe von EUR 3.000, der Einlage<br />
von EUR 2.000 der in der Vorbereitungsphase beigetretenen<br />
Anchor Steuerberatungsgesellschaft mbH und dem Emis-<br />
sionskapital in Höhe von EUR 5.825.000, das in 2011 gezeichnet<br />
werden soll, zusammen. In den Planrechnungen wird davon<br />
ausgegangen, dass 100 % des Kommanditkapitals im Jahr 2011<br />
eingezahlt werden.<br />
Aktiva Planbilanz 31.12.2011 Planbilanz 31.12.2012<br />
A. Anlagevermögen<br />
Finanzlagen<br />
Beteiligungen 880.000 € 880.000 €<br />
Ausleihung Beteiligungsverhältnisse<br />
B. Umlaufvermögen<br />
3.960.000 € 3.960.000 €<br />
Guthaben bei Kreditinstituten 74.900 € 74.700 €<br />
Summe Aktiva 4.884.900 € 4.884.700 €<br />
Passiva<br />
Eigenkapital<br />
Kapitalanteile Kommanditisten<br />
1. Festkapital 5.825.000 € 5.825.000 €<br />
2. Ergebnissonderkonto -910.100 € -910.300 €<br />
Rückstellungen 0 € 0 €<br />
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0 € 0 €<br />
Summe Passiva 4.884.900 € 4.884.700 €
plan- gewinn-und Verlustrechnung (prognosE) der siebte <strong>secur</strong> <strong>immobilien</strong> <strong>rendite</strong> <strong>fonds</strong> gmbh & c0. kg<br />
WIrtschaftlIche Prognoserechnungen 3<br />
Ertragslage 01.01.-31.12.2011 01.01.-31.12.2012<br />
Zinserträge 9.900 € 19.800 €<br />
Verwaltungskosten -10.000 € -20.000 €<br />
Vorlaufkosten -910.000 € 0 €<br />
Jahresergebnis -910.100 € -200 €<br />
Die ausgewiesenen Vorlaufkosten betreffen Emissionskosten in Höhe von TEUR 845.000 und Gründungs- und Beratungskosten von<br />
TEUR 65. Die Zinsen resultieren aus der Verzinsung des Gesellschafterdarlehens an die Zielgesellschaft.<br />
Liquiditätsplanung (prognosE) der siebte <strong>secur</strong> <strong>immobilien</strong> <strong>rendite</strong> <strong>fonds</strong> gmbh & c0. kg<br />
Finanzlage 01.01.-31.12.2011 01.01.-31.12.2012<br />
Liquide Mittel am Anfang der Periode 0 € 74.900 €<br />
Mittelabfluss aus Geschäftstätigkeit -910.100 € -200 €<br />
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -910.000 € 74.700 €<br />
Investition in Beteiligung -880.000 € 0 €<br />
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -880.000 € 0 €<br />
Einzahlungen Gesellschafter 5.825.000 € 0 €<br />
Gewährung Gesellschafterdarlehen an Immobilien <strong>GmbH</strong> -3.960.000 € 0 €<br />
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 1.865.000 € 0 €<br />
Liquide Mittel zum 31.12. 74.900 € 74.700 €<br />
Der Mittelabfluss aus Geschäftstätigkeit ergibt sich aus den liquiditätswirksamen Jahresergebnissen der Jahre 2011 und 2012.<br />
planzahlen zu investition, produktion, umsatz und Ergebnis (prognosE) der siebte <strong>secur</strong> <strong>immobilien</strong> <strong>rendite</strong> <strong>fonds</strong> gmbh & c0. kg<br />
2011 2012 2013 2014<br />
Investition 880.000 € 0 € 0 € 0 €<br />
Ergebnis -910.100 € -200 € -200 € -200 €<br />
Bei der Emittentin handelt es sich um eine Finanzholding, daher unterbleibt eine Darstellung der Planzahlen zur Produktion und zu<br />
den Umsatzerlösen (die Gesellschaft erzielt Zinserträge). Nach dem Erwerb der Beteiligung im Jahre 2011 und der Einzahlung des<br />
Gesellschafterdarlehen in 2011 sind keine weiteren Investitionen geplant.
3<br />
rechtlIche grundlagen<br />
rechtlIche grundlagen<br />
gesellschaftsvertragliche grundlagen<br />
Eine Beteiligung an der Emission Siebte Secur Immobilien<br />
Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> über Kommanditbeteiligungen<br />
der Investoren an der Emittentin unterliegt deutschem Recht.<br />
Grundlage dieser Beteiligung ist der Gesellschaftsvertrag der<br />
Emittentin.<br />
Im Nachfolgenden wird die Struktur der Kommanditgesellschaft<br />
beschrieben, es werden sowohl sämtliche abweichende<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Emittentin von<br />
der gesetzlichen Regelung als auch abweichende Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages der Komplementärin der Emittentin<br />
dargestellt:<br />
Abweichende Bestimmungen<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin weicht in folgenden<br />
Bestimmungen von den gesetzlichen Regelungen ab. Zu weiteren<br />
Einzelheiten wird auf den in diesem Prospekt abgedruckten<br />
Gesellschaftsvertrag verwiesen.<br />
§ 3 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr Kündigung,<br />
§ 4 Gesellschafter<br />
§ 5 Befreiung vom Wettbewerbsverbot,<br />
§ 6 Konten der Gesellschafter,<br />
§ 7 Geschäftsführung und Vertretung,<br />
§ 8 Beiratsregelung,<br />
§ 10 Gesellschafterversammlung,<br />
§ 11 Jahresabschluss,<br />
§ 13 Übertragung von Gesellschaftsanteilen,<br />
§ 14 Ausscheiden eines Gesellschafters,<br />
§ 15 Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters,<br />
§ 16 Ableben eines Gesellschafters und<br />
§ 17 Liquidation/ Vorkaufsrecht<br />
In Abweichung vom gesetzlichen Regelfall einer Kommanditgesellschaft<br />
ist die persönlich haftende Gesellschafterin der<br />
Emittentin eine beschränkt haftende juristische Person.<br />
Die Komplementärin ist an der Emittentin nicht kapitalmäßig<br />
beteiligt. Sie hat demzufolge kein Stimmrecht.<br />
Folgende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Komplementärin<br />
(Secur Verwaltungs <strong>GmbH</strong>) weichen von der gesetzlichen<br />
Regelung ab: § 5 des Gesellschaftsvertrages sieht<br />
echte und unechte Gesamtvertretung vor. § 10 regelt die Befreiung<br />
vom Wettbewerbsverbot. Weitere Abweichungen bestehen<br />
nicht.
struktur der Beteiligungsgesellschaft (Emittentin)<br />
Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>:<br />
Die Beteiligungsgesellschaft (Emittentin) hat unter der o. g.<br />
Firma ihren Sitz und Geschäftsanschrift in 22926 Ahrensburg,<br />
Große Straße 12.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wird in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft<br />
(<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>) als vermögensverwaltende<br />
Personengesellschaft betrieben. Die Emittentin unterliegt deutschem<br />
Recht. Grundlage ist der Gesellschaftsvertrag in der Fassung<br />
vom 03.11.2010. Persönlich haftende Gesellschafterin der<br />
Kommanditgesellschaft ist die Secur Verwaltungs <strong>GmbH</strong>. Jeder<br />
Investor beteiligt sich durch seine Beitrittserklärung und mit einer<br />
entsprechenden Einlage an der Gesellschaft als Kommanditist.<br />
Die Komplementärin wurde am 19.07.2007 im Handelsregister<br />
Lübeck eingetragen (HRB 7620 HL) und unterliegt deutschem<br />
Recht. Die Emittentin ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
kein Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Aktiengesetz bzw.<br />
§ 271 Abs. 2 HGB. Es besteht somit für die Emittentin keine Verpflichtung,<br />
einen Konzernabschluss aufzustellen.<br />
Es wurden bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />
im Sinne des § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />
Die Emittentin ist keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />
auf Aktien (§ 6 S. 2 VermVerk ProspV).<br />
Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich nicht um eine<br />
Vermögensanlage, für deren Verzinsung oder Rückzahlung<br />
eine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung<br />
übernommen hat.<br />
Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und<br />
die Veräußerung von Anteilen (94,62 Prozent) an einer grundstücksverwaltenden<br />
Gesellschaft (Zielgesellschaft Stralauer<br />
Allee) zur Erzielung von Überschüssen. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
die Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den<br />
Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu fördern. Die<br />
Gesellschaft ist jedoch nicht berechtigt, in irgendeiner Weise<br />
gewerblich tätig zu werden.<br />
Somit sind die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin<br />
der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Anteilen<br />
an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (<strong>GmbH</strong>).<br />
Die Emittentin ist nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder<br />
neuen Herstellungsverfahren abhängig. Es sind keine Gerichts-<br />
oder Schiedsverfahren anhängig, die einen wesentlichen Einfluss<br />
auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin haben können.<br />
Außergewöhnliche Ereignisse haben die Tätigkeit der Emittentin<br />
nicht beeinflusst.<br />
rechtlIche grundlagen 3<br />
gründung und hauptmerkmale der Anteile<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wurde am 03.11.2010 auf unbestimmte<br />
Zeit gegründet. Die Gesellschaft ist ordentlich nicht<br />
bis zum 31.12.2017 kündbar (§ 3).<br />
Gründungsgesellschafter waren als Komplementärin ohne<br />
Einlage die Secur Verwaltung <strong>GmbH</strong> sowie die Secur Emissionshaus<br />
<strong>GmbH</strong> als Gründungskommanditistin mit einer Kommanditeinlage<br />
von EUR 3.000. Diese ist zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung in voller Höhe ausstehend. In der Vorbereitungsphase<br />
ist die Anchor Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
mit einer ausstehenden Einlage von EUR 2.000 beigetreten.<br />
Somit beträgt das von den Gründungsgesellschaften gezeichnete<br />
Kapital ausschließlich Kommanditkapital in Höhe von EUR<br />
5.000, davon sind EUR 5.000 ausstehend , dies entspricht dem<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gezeichnetem Kapital,<br />
Kommanditkapital.<br />
Die Gründungsgesellschafter haben ihren Sitz und Geschäftsanschrift:<br />
1. Secur Verwaltung <strong>GmbH</strong>, Große Straße 12, 22926 Ahrensburg<br />
2. Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong>, Große Straße 12, 22926 Ahrensburg<br />
Die Komplementärin erhält gemäß Gesellschaftsvertrag eine<br />
jährliche ergebnisunabhängige Haftungsvergütung in Höhe<br />
von EUR 2.500, fällig zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres.<br />
Die Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong> (Gründungskommanditistin) ist<br />
für den Verkaufsprospekt dieses Beteiligungsangebotes verantwortlich.<br />
Gleichzeitig ist sie mit dem Vertrieb der Vermögenslage<br />
beauftragt. Die Vertriebsprovision der Secur Emissionshaus<br />
<strong>GmbH</strong> beträgt EUR 845.000. Weiterhin erhält die Finanz- und<br />
Wirtschaftskanzlei Andre Tonn <strong>GmbH</strong> eine Gebühr für Prospektierung<br />
in Höhe von EUR 30.000 (zzgl. gesetzl. MwSt.).<br />
Die Hauptmerkmale dieser Kommanditeinlagen entsprechen im<br />
Wesentlichen denen der übrigen beizutretenden Kommanditisten.<br />
Es besteht nachfolgende Abweichung bezüglich der mit<br />
den Anteilen verbundenen Rechte: Der Gründungskommanditistin<br />
steht ein Vorkaufsrecht zu. Die Komplementärin erbringt<br />
keine Einlage für die Kommanditgesellschaft und ist am Gewinn<br />
und Verlust sowie an den stillen Reserven der Gesellschaft nicht<br />
beteiligt. Beim Verkauf verfügt sie über ein Zustimmrecht. Sie<br />
hat keine Stimmrechte auf der Gesellschafterversammlung der<br />
Emittentin. Im übrigen stimmen die Rechte mit den auf Seite<br />
12 überein.<br />
Die Ergebnisbeteiligungen und Entnahmerechte der Gründungsgesellschafter<br />
entsprechen denen der übrigen Investoren.<br />
Der verbleibende Gewinn bzw. ein etwaiger Verlust wird<br />
nach Kapitalkonten gem. § 6 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages
0<br />
rechtlIche grundlagen<br />
verteilt. Entnahmen (Liquiditätsausschüttungen) erfolgen nur<br />
aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen. Liquiditätsausschüttungen<br />
erfolgen im Verhältnis der Festeinlagen der Gesellschafter<br />
untereinander. Im Interesse der Liquidität der Gesellschaft ist<br />
die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, eine Rücklage<br />
in angemessener Höhe zu bilden.<br />
Über die in den beiden vorgenannten Absätzen hier gemachten<br />
Angaben hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern<br />
keine weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und<br />
sonstigen Gesamtbezüge (insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen jeglicher Art) zu.<br />
Die Gründungsgesellschafter besitzen keine unmittelbaren<br />
oder mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen, die<br />
• die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage be-<br />
traut sind,<br />
• der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen sowie<br />
• im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen brin-<br />
gen.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin und die geschäftsführende<br />
Kommanditistin sowie ihre Geschäftsführer sind von<br />
den Beschränkungen der §§ 112, 113 des Handelsgesetzbuches<br />
(„HGB“) befreit (§ 5).<br />
Jeder Investor beteiligt sich durch seine Beitrittserklärung mit<br />
seiner Einlage an der Gesellschaft entweder direkt oder indirekt<br />
über die Treuhänderin, die Anchor Steuerberatungs <strong>GmbH</strong>. Die<br />
Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 15.000, höhere Beträge<br />
müssen durch EUR 5.000 teilbar sein. Mit der Annahme der<br />
Beitritts-/Erhöhungserklärung durch die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin wird der Gesellschafter im Umfang der neu<br />
gezeichneten Einlage zunächst atypisch stiller Gesellschafter<br />
der Kommanditgesellschaft. Mit der Eintragung des Beitritts/<br />
der Erhöhung der Kommanditeinlage in das Handelsregister<br />
endet die atypische stille Beteiligung. Sie wandelt sich in eine<br />
Kommanditbeteiligung im Umfange des Nominalbetrages der<br />
atypischen stillen Einlage. Während der Dauer der atypischen<br />
stillen Beteiligung gelten für sie die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Kommanditgesellschaft entsprechend<br />
(§ 4). Für die Eintragung des Kommanditisten in das Handelsregister<br />
muss eine notariell beglaubigte, unwiderrufliche Handelsregistervollmacht<br />
vorgelegt werden. Zusendungen an Kommanditisten<br />
sind an deren letztbekannte Anschrift wirksam.<br />
Die Pflichteinlagen der Gesellschafter werden auf besonderen<br />
Kapitalkonten verbucht, die als Festkonten geführt werden (§ 6).<br />
Ergebnisverteilung und haftung<br />
Diese Festkonten sind maßgebend für die Ergebnisverteilung<br />
sowie den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben.<br />
Soweit das vom Kommanditisten tatsächlich eingezahlte Kapital<br />
(nach Verrechnung mit einem etwaig vorhandenen Verlustsonderkonto)<br />
den Nominalbetrag seiner gezeichneten<br />
Kommanditeinlage unterschreitet und Ausschüttungen an<br />
ihn erfolgen, lebt die Haftung in Höhe der erfolgten Ausschüttung<br />
gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder auf. Da die Gesellschaft<br />
aber keine wesentlichen Fremdverbindlichkeiten aufnimmt, ist<br />
dieses unbeachtlich.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft<br />
erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung eine<br />
Vergütung von EUR 2.500 pro Jahr.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die laufende<br />
Geschäftsführung keine Vergütung. Im Rahmen einer Liquidation<br />
der Gesellschaft (Verkauf der Beteiligung oder eine Beteiligungsübertragung)<br />
erhält die geschäftsführende Kommanditistin<br />
keine Vergütung.<br />
mitwirkungsrechte<br />
Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung.<br />
Alle Gesellschafter sind berechtigt selbst an der Gesellschafterversammlung<br />
teilzunehmen und ihr Stimm-recht auszuüben.<br />
Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft<br />
statt. Gesellschafterbeschlüsse können auch im schriftlichen<br />
Umlaufverfahren gefasst werden (§ 10 Abs. 12). Die Gesellschafterversammlung<br />
ist beschlussfähig, wenn 50 Prozent des Kommanditkapitals<br />
(§ 10 Abs. 9) vertreten sind. Ist dies nicht der Fall,<br />
ist eine weitere Gesellschafterversammlung, unabhängig von<br />
dem vertretenen Kapital, beschlussfähig. Die Gesellschafter haben<br />
bei Abstimmung je EUR 1.000 ihrer Einlage eine Stimme.<br />
Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen gefasst (§ 10 Abs. 10).<br />
Einer Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen<br />
bedürfen z.B. folgende Entscheidungen: Änderung des Gesellschaftsvertrages,<br />
Verkauf der Anteile an der Zielgesellschaft,<br />
Abberufung und Bestellung eines persönlich haftenden Gesellschafters<br />
sowie Abberufung und Berufung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin.<br />
Gesellschafter können Einwendungen gegen die Richtigkeit<br />
des Protokolls und insbesondere die Formalien der gefassten<br />
Gesellschafterbeschlüsse mit einer Frist von drei Wochen nach
Aufgabe des Protokolls zur Post durch schriftliche Mitteilung<br />
gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin geltend<br />
machen. Über die Einwendungen entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung<br />
(§ 10 Abs. 7).<br />
Die Überwachung der Geschäftsführung erfolgt durch die<br />
Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführung bedarf der<br />
Zustimmung der Gesellschafterversammlung zu Geschäften,<br />
die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen<br />
(§ 7 Abs. 5).<br />
geschäftsführung und Vertretung<br />
Die Geschäftsführung dieser Kommanditgesellschaft obliegt<br />
der Komplementärin sowie außerdem – unter ausdrücklicher<br />
Abdingung des § 164 S. 1 HGB – der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />
Die Komplementärin und die geschäftsführende<br />
Kommanditistin sind jeweils einzeln zur Geschäftsführung berechtigt<br />
und verpflichtet.<br />
Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt zunächst zwingend<br />
durch die Komplementärin, § 170 HGB. Darüber hinaus erteilt<br />
diese der geschäftsführenden Kommanditistin die unwiderrufliche<br />
Vollmacht, die Beteiligungsgesellschaft bei allen nach dem<br />
Gesellschaftsvertrag vorzunehmenden Rechtshandlungen, Geschäften<br />
oder zu ergreifenden Maßnahmen allein zu vertreten.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin und die geschäftsführende<br />
Kommanditistin sowie ihre Geschäftsführer sind von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführung<br />
bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung zu Geschäften,<br />
die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen<br />
(§ 7 Abs. 5).<br />
Anteilsübertragung<br />
Die Übertragung und Verpfändung von Anteilen an der Gesellschaft<br />
bedarf nicht der Zustimmung der Mitgesellschafter,<br />
jedoch der persönlich haftenden Gesellschafterin, die nur aus<br />
wichtigem Grund versagt werden darf. Zustimmungsfrei ist<br />
eine Übertragung an Abkömmlinge und Ehegatten; will ein<br />
Kommanditist seinen Anteil auf andere Dritte übertragen, so<br />
hat die Gründungskommanditistin ein Vorkaufsrecht (§ 13).<br />
Auflösung und Abwicklung<br />
Stirbt ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft mit dessen<br />
Erben oder Vermächtnisnehmern als Gesellschafter fortgesetzt<br />
(§ 16). Kommanditisten können aus wichtigem Grund ausgeschlossen<br />
werden (§ 14).<br />
Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Sie kann mit einer<br />
Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gekün-<br />
rechtlIche grundlagen<br />
digt werden, erstmals jedoch zum 31.12.2017. Stirbt ein Gesellschafter,<br />
so wird die Gesellschaft mit dessen Erben oder Vermächtnisnehmern<br />
als Gesellschafter fortgesetzt (§ 16).<br />
Schwebende Geschäfte werden bei der Berechnung des Abfindungsguthabens<br />
ausscheidender Gesellschafter nicht berücksichtigt,<br />
wohl aber die in der Zielgesellschaft vorhandenen<br />
stillen Reserven (§ 15 Abs. 1). Die Gesellschafter gehen einvernehmlich<br />
davon aus, dass die Beteiligungsgesellschaft über<br />
kein „good will“ verfügt. Die Auseinandersetzungsbilanz bedarf<br />
der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 15<br />
Abs. 2).<br />
Im Streitfall wird das Abfindungsguthaben durch gesellschaftsrechtlich<br />
bestimmte Schiedsgutachter festgestellt. Das Abfindungsguthaben<br />
ist in vier gleichen Halbjahresraten auszuzahlen,<br />
sofern es nicht zur Aufrechterhaltung der Liquidität der<br />
Gesellschaft benötigt wird (§ 15 Abs. 4 und 5).<br />
treuhänder/treuhandvertrag<br />
Im folgenden werden die wesentlichen Rechte und Pflichten<br />
des Treuhänders beschrieben. Rechtsgrundlage ist der zwischen<br />
der Beteiligungsgesellschaft und der Anchor Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH, Sitz Boschstraße 6-8, 49733 Haren(Ems), geschlossene<br />
Treuhandvertrag vom 03.11.2010. Mit seinem Beitritt<br />
zur Gesellschaft tritt derjenige Anleger, der der Beteiligungsgesellschaft<br />
nur mittelbar beitreten und nicht ins Handelsregister<br />
eingetragen werden möchte, gleichzeitig dem Treuhandvertrag<br />
(abgedruckt am Ende des Beteiligungsprospektes) bei.<br />
Aufgabe ist das Verwalten der Beteiligung treuhänderisch für<br />
die einzelnen beitretenden Anleger. Die Treuhänderin tritt im<br />
Außenverhältnis im eigenen Namen auf. Im Innenverhältnis<br />
wird die Treuhänderin ausschließlich im Auftrag und für Rechnung<br />
eines jeden mittelbar beteiligten Anlegers handeln und<br />
ihre Rechte im Rahmen der ihr in der Gesellschaft obliegenden<br />
Verpflichtungen ausschließlich im Interesse des jeweiligen Anlegers<br />
ausüben. Sie wird dabei den Weisungen des jeweiligen<br />
Anlegers, insbesondere auch hinsichtlich der Ausübung des<br />
Stimmrechts, Folge leisten. Die Treuhänderin hat die Anleger<br />
über Verhältnisse der Beteiligungsgesellschaft zu informieren.<br />
Der Treuhänder erhält für die geplante Laufzeit einen Gesamtbetrag<br />
von EUR 12.000 zzgl. evtl. Umsatzsteuer.<br />
Zweck ist ausschließlich, die Eintragung des Anlegers ins Handelsregister<br />
der Gesellschaft zu vermeiden. Es fallen in diesem<br />
Fall keine Gebühren für eine Registervollmacht an. Es gelten<br />
für den mittelbaren Anleger ansonsten die identischen Rechte<br />
und Pflichten wie für den direkt beigetretenen Anleger.
2<br />
rechtlIche grundlagen<br />
sonstige wichtige Verträge<br />
Auf den folgenden Seiten werden die wesentlichen Verträge erläutert.<br />
gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft<br />
firma <strong>secur</strong> grundstücksgesellschaft stralauer Allee mbh<br />
gesellschafter Beteiligungsgesellschaft und Secur Holding <strong>GmbH</strong><br />
gegenstand der gesellschaft Das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Grundstücken.<br />
Wesentliche rechte - Anspruch auf Gewinn- und Liquidationsanteile (§ 29 Abs. 1 <strong>GmbH</strong>G, § 72 <strong>GmbH</strong>G)<br />
- Stimmrecht (§ 47 <strong>GmbH</strong>G)<br />
- Informationsrecht (§ 51 a <strong>GmbH</strong>G)<br />
Wesentliche pflichten Erbringung der Einlage<br />
Anzuwendendes recht Deutsches Recht<br />
haftung Für die Verbindlichkeiten der <strong>GmbH</strong> als solche haftet nach § 31 Abs. 2 <strong>GmbH</strong>G nur das<br />
Gesellschaftsvermögen der <strong>GmbH</strong>.<br />
generalmietvertrag<br />
Vertragsparteien Zielgesellschaft Secur Grundstücksgesellschaft Stralauer Allee mbH und der Generalmieter<br />
Secur Lagerhaus Stralauer Allee <strong>GmbH</strong> (Vermietungs- und Objektbetreuungsgesellschaft)<br />
gegenstand Nutzung der gesamten Lagerhausvermietungsfläche der Fondsimmobilie.<br />
Leistungen Zielgesellschaft:<br />
- Überlassung der Immobilie im geeigneten Zustand<br />
Generalmieter:<br />
- Entrichtung des vereinbarten Mietzinses<br />
- Kontraktionszwang im Rahmen der Untervermietung an solvente Mieter<br />
- Pfleglicher Umgang mit den Immobilien<br />
- Erhaltung dieses Immobilienzustands während der Mietzeit<br />
- Tragen der auf der Mietsache ruhenden Lasten (z.B. Grundsteuern)<br />
Vergütungen Die Zielgesellschaft erhält 70 Prozent der realisierten Untermieterlöse der Secur Lagerhaus<br />
Stralauer Allee <strong>GmbH</strong>.<br />
Zahlungsmodalitäten Monatlich nachschüssig<br />
Anzuwendendes recht Deutsches Recht<br />
haftung Zielgesellschaft:<br />
- Bereitstellung des Mietraums<br />
- Versicherte Gebäudeschäden<br />
Generalmieter:<br />
- Mietzahlung<br />
- Unterhalt der Immobilie
Einzelmietverträge<br />
Vertragsparteien Secur Lagerhaus Stralauer Allee <strong>GmbH</strong> (Generalmieter) und diverse Endkunden<br />
gegenstand Vermietung von Lagerboxen<br />
Leistungen Generalmieter:<br />
- Gewährung des Gebrauchs der Mietsache während der Mietzeit<br />
Endkunden:<br />
- Entrichtung des vereinbarten Mietzinses<br />
- Pfleglicher Umgang mit der Immobilie<br />
Vergütungen - abhängig von der vermieteten Fläche pro m²<br />
- kalkuliert mit einem Durchschnittssatz von EUR 22 pro m²<br />
Zahlungsmodalitäten - vierwöchentlich im Voraus<br />
- Mietkaution von einer Monatsmiete<br />
Anzuwendendes recht Deutsches Recht<br />
haftung Generalmieter:<br />
- Haftung für Schäden ist begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
Endkunde:<br />
- Mietzahlung<br />
- schuldhafte Beschädigung der Mietsache<br />
rechtlIche grundlagen 3
echtlIche grundlagen<br />
Baubetreuungsvertrag<br />
Vertragsparteien Secur Objektbau <strong>GmbH</strong> und Zielgesellschaft<br />
gegenstand Baubetreuung bei der Erstellung des Selbstlagergebäude Stralauer Allee Berlin<br />
und spätere Verkaufsbemühungen.<br />
Leistungen Baubetreuung, Verkaufsvermittlung<br />
Vergütungen - Variable Vergütung für die Baubetreuung als Differenz zwischen den tatsächlichen Anschaffungs- bzw.<br />
Erstellungskosten und dem festgelegten Immobilienwert abzüglich Projektentwicklung<br />
(Gewinn aus der Ausführung des Bauvorhabens)<br />
- Feste Vergütung drei Prozent des Brutto<strong>immobilien</strong>wertes bei Veräußerung<br />
Zahlungsmodalitäten 2 Wochen nach Abnahme<br />
Anzuwendendes recht Deutsches Recht<br />
treuhandvertrag<br />
Vertragsparteien Beteiligungsgesellschaft, Investoren und Anchor Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhänderin)<br />
gegenstand Verwaltungs- und Treuhandvertrag, wonach sich die Treuhänderin verpflichtet, sich im eigenen Namen, im Innenverhältnis<br />
jedoch im Auftrag und für Rechnung des Anlegers zu beteiligen. Daneben übt die Treuhänderin für die<br />
Investoren, die sich mittelbar an der Beteiligungsgesellschaft beteiligen und für die, die sich unmittelbar an der<br />
Beteiligungsgesellschaft beteiligen Verwaltungstätigkeiten aus. Sie nimmt insbesondere in diesem Zusammen-<br />
hang an Gesellschafterversammlungen teil und übt das Stimmrecht der Investoren nach deren Weisung aus.<br />
Leistungen Verwaltung der Kommanditanteile<br />
Vergütungen 2.000 EUR p.a. zzgl. MwSt.<br />
Zahlungsmodalitäten jährlich<br />
Anzuwendendes recht Deutsches Recht<br />
haftung Die Treuhänderin haftet grundsätzlich in gesetzlichem Umfang. Die Haftung ist auf EUR 250.000 beschränkt.<br />
Die Investoren, die sich mittelbar über die Treuhänderin an der Beteiligungsgesellschaft beteiligen, verpflichten<br />
sich, diese von allen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen freizustellen, die der Treuhänderin im Zusammenhang<br />
mit der treuhänderischen Übernahme und/odr Verwaltung der Beteiligung entstehen.<br />
Vertragslaufzeit/ Der Vertrag wurde am 03.11.2010 auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis endet im Falle der<br />
kündigung Auflösung der Gesellschaft oder durch Kündigung aus wichtigem Grund. Für den Fall, dass die bisher mittelbar<br />
beteiligten Investoren eine unmittelbare Eintragung in das Handelsregister wünschen, wandelt sich das Vertrags-<br />
verhältnis in eine Verwaltungstreuhand.<br />
Der Treuhandvertrag ist auf Seite 59 des Prospektes beigefügt.
kaufvertrag über die Anteile der Zielgesellschaft<br />
Vertragsparteien Beteiligungsgesellschaft/Verkäufer der Zielgesellschaft (Secur Holding <strong>GmbH</strong>, ein Unternehmen<br />
der Secur-Unternehmensgruppe)<br />
gegenstand Zielgesellschaften mit Fondsimmobilie<br />
Leistungen Abtretung der Geschäftsanteile<br />
Vergütungen Kaufpreiszahlung<br />
Zahlungsmodalitäten Ende (Fälligkeit)<br />
Anzuwendendes recht Deutsches Recht<br />
Vertragsschluss (geplant) August 2011<br />
Eigentumsübergang (geplant) August 2011<br />
rechtlIche grundlagen<br />
Herr André Tonn als Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten ist mittelbar an der Secur Holding <strong>GmbH</strong> beteiligt. Die Gesellschaft<br />
und damit mittelbar Herrn Tonn ist im Besitz der Anteile der Zielgesellschaft. Darüber hinaus stand oder steht den Prospektverantwortlichen,<br />
den Gründungsgesellschaftern, dem Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten und dem Treuhänder das Eigentum<br />
an den Anlageobjekten oder wesentliche Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine<br />
dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten nicht zu.
steuerlIche grundlagen<br />
steuerlIche grundlagen<br />
Im nachfolgenden Text werden die wesentlichen Grundlagen<br />
der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage beschrieben,<br />
die für einen in Deutschland ansässigen Investor, der<br />
sich mittel- oder unmittelbar an der Beteiligungsgesellschaft<br />
beteiligen will, von Bedeutung sind. Es wird zunächst davon<br />
ausgegangen, dass es sich bei dem Investor um eine natürliche<br />
Person handelt, die diese Beteiligung in ihrem steuerlichen<br />
Privatvermögen hält. Anschließend werden einige kurze Hinweise<br />
zu den steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung von<br />
Kapitalgesellschaften gegeben. Diese Grundlagen kann nicht<br />
alle Aspekte berücksichtigen, die sich für den Investor aus seiner<br />
Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft ergeben können.<br />
Insbesondere können nicht solche Aspekte berücksichtigt<br />
werden, die sich aus den persönlichen Umständen des einzelnen<br />
Investors ergeben. Jedem Investor wird daher empfohlen,<br />
sich wegen seiner persönlichen steuerlichen Situation und der<br />
steuerlichen Folgen aus der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />
mit seinem steuerlichen Berater in Verbindung zu<br />
setzen.<br />
Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf dem Stand<br />
des zum Prospektaufstellungsdatum geltenden deutschen<br />
Rechtes, der bis zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Rechtsprechung<br />
sowie der bislang ausgeübten Praxis der Finanzverwaltung,<br />
sofern diese bekannt ist..<br />
Einkommensteuer<br />
Einkunftsart/Einkunftsermittlung/Abgeltungsteuer<br />
Der Investor beteiligt sich als vermögensverwaltender Kommanditist<br />
an der Beteiligungsgesellschaft und ist mittelbar an<br />
der Zielgesellschaft beteiligt. Damit wird der Zeichner mittelbar<br />
Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft i. S. d. Körperschaftsteuergesetzes<br />
(KStG). Diese Kapitalgesellschaft ist selbst steuerpflichtig<br />
nach dem KStG. Die Gesellschafter erzielen nur dann<br />
steuerpflichtige Einkünfte, wenn diese Gesellschaft offene oder<br />
verdeckte Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter vornimmt.<br />
Wegen der eigenständigen Ertragsteuerpflicht (Körperschaftsteuer)<br />
der Zielgesellschaft erfolgen auch in den Jahren,<br />
in denen diese planungsgemäß Verluste erzielten, keine negativen<br />
Ergebniszuweisungen für die Investoren. Im Gegenzug<br />
sind auch bilanzielle Gewinne in der Zielgesellschaft so lange<br />
steuerlich für den Zeichner irrelevant, bis Ausschüttungen von<br />
der Gesellschafterversammlung der Zielgesellschaft an die Beteiligungsgesellschaft<br />
beschlossen und durchgeführt werden.<br />
Nach dem Beteiligungskonzept erzielen die Gesellschafter<br />
auch Zinserträge gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG aus dem Darlehen<br />
der Beteiligungsgesellschaft an die Zielgesellschaft. Diese<br />
Zinsen sind in voller Höhe einkommensteuerpflichtig und<br />
unterliegen grundsätzlich dem gesonderten Steuertarif für Ka-
pitaleinkünfte nach § 32d EStG (sog. Abgeltungsteuer) mit derzeit<br />
26,375 Prozent Steuersatz (inkl. Solidaritäts-Zuschlag, aber<br />
zzgl. etwaiger Kirchensteuer). Ein Abzug von Werbungskosten<br />
(Kosten im Zusammenhang mit der Einnahmeerzielung) ist bei<br />
Anwendung der Abgeltungsteuer nicht möglich. Die Besteuerung<br />
der Zinsen erfolgt aber im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer,<br />
da die Zielgesellschaft nicht zur Einbehaltung<br />
der Abgeltungsteuer verpflichtet ist. Vielmehr hat der Investor<br />
in der persönlichen Einkommensteuererklärung für die einheitlich<br />
und gesondert festgestellten Zinseinkünfte die Besteuerung<br />
mit dem Abgeltungsteuertarif zu beantragen.<br />
Wegen der anteiligen Betrachtung des einzelnen Investors wird<br />
der Gesellschaftsanteil grundsätzlich unter 10 Prozent liegen.<br />
Erst ab einer Zeichnungssumme von über EUR 550.000 beträgt<br />
der Anteil mindestens 10 Prozent und der Ausschluss der Abgeltungsteuer<br />
wäre nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 b) EStG gegeben. In<br />
diesem Falle unterliegen die anteiligen Zinsseinnahmen dieses<br />
Investors dem normalen Einkommensteuertarif mit maximal<br />
45 Prozent Einkommensteuer zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag<br />
und etwaiger Kirchensteuer. Gemäß § 20 Abs. 9 EStG ist<br />
in diesen Fällen bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von EUR 801 bei<br />
Ledigen und EUR 1.602 bei Verheirateten abzuziehen. Soweit<br />
der Investor seinen Sparerfreibetrag noch nicht durch andere<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgeschöpft hat, können die<br />
steuerpflichtigen Zinsen im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />
mit dem Sparerfreibetrag verrechnet<br />
werden. Auch ein Abzug von Werbungskosten ist wegen der<br />
Nichtanwendung der Abgeltungssteuer neben dem Sparer-<br />
Pauschbetrag ist dann möglich.<br />
Die Investoren erzielen mit etwaigen Gewinnausschüttungen<br />
der Zielgesellschaft an die Beteiligungsgesellschaft grundsätzlich<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1<br />
EStG (Dividendenerträge), die ab 2009 bei Privatanlegern der<br />
Abgeltungsteuer (abschließende Besteuerung mit einem Pauschalsteuersatz<br />
von 26,375 Prozent incl. Solidaritätszuschlag<br />
und etwaiger Kirchensteuer) unterliegen. Der Abzug von tatsächlichen<br />
Werbungskosten z. B. Zinsen für eine Anteilsfinanzierung)<br />
ist grundsätzlich ausgeschlossen. Derartige Gewinnausschüttungen<br />
sind aber nach den Planrechnungen während<br />
steuerlIche grundlagen<br />
des Planzeitraumes nicht vorgesehen. Die Abgeltungssteuer<br />
für etwaige Dividenden gilt unabhängig von der Beteiligungsquote<br />
und wird auch direkt von der Zielgesellschaft über die<br />
Kapitalertragsteuer einbehalten.<br />
Das steuerliche Ergebnis (Zinseinnahme) wird auf Ebene der<br />
Beteiligungsgesellschaft von dem zuständigen Finanzamt einheitlich<br />
und gesondert für jeden Gesellschafter entsprechend<br />
seiner Beteiligungsquote festgestellt. Die anteiligen Ergebnisse<br />
werden den Wohnsitzfinanzämtern der Gesellschafter von<br />
Amts wegen mitgeteilt.<br />
Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung im<br />
privatvermögen (§ 17 Estg)<br />
Mit der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens hat der Gesetzgeber<br />
die bisherige Beteiligungsgrenze für die Annahme<br />
einer „wesentlichen“ Beteiligung von mindestens 10 Prozent<br />
auf mindestens 1 Prozent am Nennkapital der Gesellschaft<br />
herabgesetzt. Maßgeblich für diese Beurteilung ist die Beteiligung<br />
an der Zielgesellschaft. Soweit der Investor sich bei dieser<br />
Beteiligungsgesellschaft ab EUR 55.000 an der Gesellschaft beteiligt,<br />
liegt eine wesentliche Beteiligung in diesem Sinne vor.<br />
Wer aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i.S.d.<br />
§ 17 EStG einen Gewinn oder Verlust erzielt, besteuert diesen<br />
ab 2009 nach dem Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Satz 1<br />
Buchst. c EStG), in dem 60 % des Veräußerungsgewinnes der<br />
persönlichen Einkommensbesteuerung unterliegen. Die Abgeltungsteuer<br />
findet auf diese Veräußerungsvorgänge keine<br />
Anwendung.<br />
Bei einem Veräußerungsgewinn wirkt sich dieses positiv aus,<br />
da nur 60 Prozent des Gewinnes steuerpflichtig sind. Bei einem<br />
Verlust fällt dagegen 40 Prozent an Verrechnungspotential mit<br />
anderen Einkünften weg. Das, was an Veräußerungsgewinnen<br />
nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert wird, unterliegt<br />
nicht mehr der tarifermäßigten Besteuerung von außerordentlichen<br />
Einkünften (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 52 Abs. 47 Satz 2<br />
EStG). Die Auflösung und Liquidation einer Kapitalgesellschaft<br />
ist der Veräußerung gleichgestellt (§ 17 Abs. 4 Satz 1 EStG), so<br />
dass auch Liquidationsverluste (mit 60 %) zur Verrechnung mit<br />
anderen Einkünften (teilweise) eingesetzt werden können.
steuerlIche grundlagen<br />
Veräußerung einer nicht wesentlichen Beteiligung<br />
im sinne des § 17 Estg<br />
Soweit der Investor sich bei dieser Beteiligungsgesellschaft mit<br />
maximal EUR 55.000 an der Gesellschaft beteiligt, liegt keine<br />
wesentliche Beteiligung im Sinne des § 17 EStG (siehe vorstehend)<br />
vor. Mit Einführung der Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte<br />
mit Wirkung ab 2009 sind die Gewinne aus der Veräusserung<br />
von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in den Fällen,<br />
in denen keine wesentliche Beteiligung des § 17 EStG vorliegt,<br />
nicht mehr private Veräußerungsgeschäfte (ehemals Spekulationsgewinne),<br />
sondern ohne zeitliche Befristung Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 2 EStG. Damit unterliegen<br />
Gewinne im Falle der Veräußerung ebenfalls der Einkommensbesteuerung,<br />
wenn die Anschaffung der Beteiligung unterhalb<br />
der Wesentlichkeitsgrenze ab dem Jahr 2009 erfolgt. Die Gewinne<br />
unterliegen jedoch genauso wie die sonstigen Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen oder Dividenden) mit dem<br />
Abgeltungsteuersatz gemäß § 32d EStG der Einkommensteuer.<br />
Der besondere Steuersatz beträgt derzeit 26,375 Prozent (inkl.<br />
Solidaritätszuschlag, aber zzgl. etwaiger Kirchensteuer). Anders<br />
als bei den Zinseinnahmen sind jedoch bei der Berechnung des<br />
zu versteuernden Betrages im Fall der Veräußerungsgewinnbesteuerung<br />
nach § 20 Abs. 4 EStG von dem Veräußerungspreis<br />
die Aufwendungen abzuziehen, die in einem unmittelbaren<br />
sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft<br />
stehen und auch die Anschaffungskosten der Beteiligung abzuziehen.<br />
Nach den Planrechnungen im Beteiligungsangebot<br />
fallen jedoch besondere Veräußerungskosten nicht an.<br />
Erbschaft-/schenkungsteuer<br />
Durch das „Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts“<br />
vom 05.12.2008 gelten ab dem 01.01.2009<br />
umfangreiche Neuregelungen. Für Zwecke der Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuer ist zukünftig für alle Vermögensarten grundsätzlich<br />
der sog. gemeine Wert der Vermögensgegenstände<br />
maßgebend.<br />
Wesentlicher Vermögensgegenstand der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist die Beteiligung an der nicht börsennotierten Zielgesellschaft<br />
als Kapitalgesellschaft. Der Wert der Zielgesellschaft<br />
wird nach neuem Recht vorrangig nach dem Vergleichswert<br />
ermittelt, wenn Verkäufe von Anteilen an Betriebsvermögen<br />
unter Fremden weniger als ein Jahr vom Besteuerungszeitpunkt<br />
zurückliegen.<br />
Liegen derartige zeitnahe Verkäufe nicht vor, erfolgt grundsätzlich<br />
eine Bewertung nach einem vereinfachten Ertragswertverfahren.<br />
Ausgangspunkt bei diesem vereinfachten Ertragswertverfahren<br />
bilden die Betriebsergebnisse der letzten drei vor<br />
dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre bereinigt<br />
um außerordentliche Erträge und Aufwendungen sowie<br />
sonstige Sondertatbestände. Abschreibungen werden nur<br />
mit dem linearen Abschreibungswert berücksichtigt. Dieses so<br />
ermittelte bereinigte Betriebsergebnis vor Ertragsteuern wird<br />
um 30 Prozent pauschalen Ertragsteueraufwand gekürzt. Der<br />
sich ergebende Durchschnitt der Betriebsergebnisse der letz-
ten drei Wirtschaftsjahre wird mit dem Kapitalisierungsfaktor<br />
(Basiszinssatz + Zuschlag von 4,5 Prozent) multipliziert zum Ertragswert<br />
des Unternehmens. Liegt der Basiszinssatz beispielsweise<br />
bei 4 Prozent ergibt sich ein Kapitalisierungszinssatz in<br />
Höhe von 8,5 Prozent und der Ertragswert beträgt dann das<br />
11,76-fache des bereinigten Jahresertrages. Den Basiszinssatz<br />
für 2010 hat der Bundesfinanzminister mit 3,98 % ermittelt. Der<br />
Ertragswert wird erhöht um den gemeinen Wert von nicht<br />
betriebsnotwendigen Aktiva und Passiva, zuzüglich Wert von<br />
Beteiligungsgesellschaften und des gemeinen Wertes von Betriebsvermögen,<br />
das dem Betrieb innerhalb von zwei Jahren<br />
vor dem Stichtag zugeführt wird. In der Gesamtsumme ergibt<br />
sich dann der gemeine Wert des Unternehmens.<br />
Dieser nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelte<br />
gemeine Wert des Unternehmens ist jedoch sowohl für<br />
den Anleger als auch für die Finanzbehörde nicht bindend. Beide<br />
können diesen Wert ablehnen, wenn es sich dabei um ein<br />
offensichtlich unzutreffendes Ergebnis handelt.<br />
Für Anleger dieser Beteiligungsgesellschaft stehen die beiden<br />
Verschonungsoptionen und auch die übrigen Steuervergünstigungen<br />
für Betriebsvermögen nicht zur Verfügung. Die Beteiligung<br />
an der Zielgesellschaft stellt für den Privatanleger zu 100<br />
Prozent nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen dar, das der<br />
normalen Erbschaftsbesteuerung unterliegt.<br />
steuerfolgen für kapitalgesellschaften als investor<br />
Beteiligen sich juristische Personen (z.B. <strong>GmbH</strong>, AG) an der Beteiligungsgesellschaft,<br />
so ergeben sich für diese abweichende<br />
steuerliche Konsequenzen, deren wesentliche Grundlagen sich<br />
folgendermaßen darstellen:<br />
Für Kapitalgesellschaften sind Gewinne aus der Veräußerung<br />
von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften und etwaige<br />
Dividenden weitgehend körperschaftsteuerfrei. Dies gilt auch<br />
dann, wenn diese Gewinne mittelbar über eine Personengesellschaft<br />
bezogen werden. Seit dem 01. Januar 2004 gelten 5<br />
Prozent dieser steuerfreien Einnahmen als nicht abzugsfähige<br />
Betriebsausgaben, so dass im Ergebnis die Gewinne aus der<br />
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu 5 Prozent<br />
der Körperschaftsteuer unterliegen.<br />
Etwaige Dividenden (im Planzeitraum nicht vorgesehen) unterliegen<br />
bei einem Investor in der Rechtsform der Kapitalge-<br />
steuerlIche grundlagen<br />
sellschaft auf seiner Ebene grundsätzlich der Gewerbesteuer,<br />
wenn die Voraussetzungen einer so genannten Schachtelbeteiligung<br />
(durchgerechnete Beteiligungsquote mindestens 15<br />
Prozent) nicht erfüllt sind. Gewinne aus der Veräußerung von<br />
Anteilen an Kapitalgesellschaften sind hingegen auf Ebene der<br />
Kapitalgesellschaft grundsätzlich nur in Höhe des vorstehend<br />
erwähnten Anteiles von 5 Prozent (genau wie bei der Körperschaftssteuer)<br />
gewerbesteuerpflichtig.<br />
Die Zinsen aus dem Gesellschafterdarlehen der Beteiligungsgesellschaft<br />
unterliegen der normalen Gewinnbesteuerung<br />
bei dem Kapitalgesellschafts-Investor mit Körperschaftssteuer,<br />
aber nicht der Gewerbesteuer, weil insoweit ein Beteiligungsertrag<br />
aus einer Personengesellschaft vorliegt.<br />
Besteuerung der Zielgesellschaft<br />
Die Zielgesellschaft ist in der Rechtsform der <strong>GmbH</strong> organisiert<br />
und ist daher als Kapitalgesellschaft nach dem Körperschaftsteuergesetz<br />
zu besteuern (Steuersatz ab 2008 15 Prozent plus<br />
Solidaritätszuschlag). Die mit dem Gesetz zur Unternehmenssteuerreform<br />
2008 eingeführte Zinsschranke (Begrenzung der<br />
steuerlichen Berücksichtigung von Zinsaufwendungen als<br />
steuerlich abziehbare Betriebsausgabe) hat keine steuererhöhende<br />
Folge bei der Zielgesellschaft, da die Freigrenze von<br />
EUR 1 Million Zinsaufwand p.a. bei der Zielgesellschaft nicht<br />
überschritten wird.<br />
Die Zielgesellschaft unterliegt kraft Rechtsform auch der Gewerbesteuer.<br />
Einziger Gesellschaftszweck der Zielgesellschaft<br />
ist jedoch der Erwerb, die Nutzung und etwaig die Veräußerung<br />
von Grundstücken, so dass die Zielgesellschaft die erweiterte<br />
Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG für sich<br />
in Anspruch nehmen kann. Durch die erweiterte Kürzung wird<br />
der gesamte Überschuss der Zielgesellschaft von der Gewerbesteuer<br />
freigestellt.<br />
Die Vermietung der Fondsimmobilie durch die Zielgesellschaft<br />
an die Secur Lagerhaus Stralauer Allee <strong>GmbH</strong> ist eine Vermietung<br />
von Grundbesitz, die nach § 4 Nr. 12 UStG von der Umsatzsteuer<br />
befreit ist. Da die Lagerboxen in dem vermieteten<br />
Grundbesitz teilweise auch von privaten Endnutzern angemietet<br />
werden, ist eine Option zur Umsatzsteuerpflicht für die Vermietung<br />
des Grundstückes an die Secur Lagerhaus Stralauer<br />
Allee <strong>GmbH</strong> nach § 9 Abs. 2 UStG ausgeschlossen.
0<br />
WIchtIge hInWeIse<br />
WIchtIge hInWeIse<br />
Beitritt (Abwicklung)<br />
Beitrittserklärung<br />
Senden Sie bitte die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung<br />
an die<br />
Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
(Emittentin und Zahlstelle)<br />
Große Strasse 12<br />
22926 Ahrensburg<br />
Diese Stelle nimmt die Zeichungsunterlagen entgegen und diese<br />
Stelle führt ebenfalls bestimmungsgemäß Zahlungen an<br />
die Anleger aus und fungiert somit als Zahlstelle (§ 4 Satz 1 Nr.<br />
4 VermVerkProspV). Weiterhin hält Sie den Verkaufsprospekt zur<br />
kostenlosen Ausgabe bereit.<br />
Selbstverständlich können Sie die Unterlagen auch ihrem persönlichen<br />
Berater überlassen.<br />
Grundsätzlich erfolgt keine direkte Eintragung der Gesellschafter<br />
in das Handelsregister, da dort die Treuhandkommanditistin<br />
Anchor Steuerberatungsgesellschaft mbH eingetragen wird.<br />
Sollten die Investoren die direkte Eintragung in das Handelsregister<br />
wünschen, werden diese gebeten, dieses auf der Beitrittserklärung<br />
gesondert zu vermerken. In diesem Fall wandelt<br />
sich das Treuhandverhältnis in eine reine Verwaltungstreuhand.<br />
Näheres regelt der Treuhandvertrag (s. S. 71 ff.).<br />
Eine Ausfertigung der Beitrittserklärung wird Ihnen mit einer<br />
Annahmebestätigung wieder zugesandt. Außerdem wird Ihnen<br />
eine Handelsregistervollmacht zugesandt, die zwingend<br />
zu unterzeichnen ist, für den Fall, dass eine Direkteintragung<br />
gewünscht wird. Nach Beglaubigung der Unterschrift durch einen<br />
Notar Ihrer Wahl senden Sie diese zurück an die Emittentin.<br />
Dies ist notwendig, da Sie als Kommanditist in das Handelsregister<br />
eingetragen werden. Die Kosten der Beglaubigung trägt<br />
der Kommanditist.<br />
Einzahlung der Beteiligungssumme<br />
Die Einzahlungen der Beteiligungssumme an die Zahlstelle<br />
sind wie folgt vorgesehen:<br />
nach Beitritt 60 Prozent<br />
01.07.2011 40 Prozent<br />
Für eine vorzeitige Einzahlung der zweiten Rate (mindestens<br />
zehn Tage vor dem Fälligkeitsdatum) wird eine Verzinsung von<br />
5,0 % p. a. gezahlt. Um die in den Planungsrechnungen aufgeführten<br />
wirtschaftlichen Ergebnisse realisieren zu können,<br />
ist die termingerechte Einzahlung der Eigenkapitalraten unbedingt<br />
erforderlich. Da-rüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt,<br />
für ausstehende Einzahlungsraten Verzugszinsen in Höhe<br />
von ein Prozent pro Monat zu verlangen. Die Einzahlungen<br />
sind auf das folgende Geschäftskonto der Beteiligungsgesellschaft<br />
vorzunehmen:<br />
Begünstigter:<br />
Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
Kreditinstitut: <strong>Co</strong>mmerzbank AG<br />
Bankleitzahl: 200 400 00<br />
Kontonummer: 494290000<br />
Erwerbspreis und kosten der Vermögensanlage<br />
Der vom Investor zu entrichtende Erwerbspreis (Zeichnungsbetrag)<br />
ist abhängig von der Höhe, mit der sich der Investor an<br />
der Gesellschaft beteiligt. Der Zeichnungsbetrag beträgt mind.<br />
EUR 15.000. Höhere Beträge müssen durch EUR 5.000 teilbar<br />
sein.Eine Verpflichtung zur weiteren Leistung als zur Zahlung<br />
des Erwerbspreises besteht nicht. Ein Agio wird nicht erhoben.<br />
Die Kosten für die erstmalige Eintragung in das Handelsregister<br />
zahlt die Gesellschaft. Die Kosten für die Beglaubigung der<br />
Handelsregistervollmacht (ca. EUR 50) sowie eigene Kosten wie<br />
Telefon, Porto, etc. hat der Investor selbst zu tragen. Bei verspäteter<br />
Zahlung sind gemäß Gesellschaftsvertrag Verzugszinsen<br />
in Höhe von 12 % p. a. zu zahlen. Weitere Kosten, die mit dem<br />
Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />
verbunden sind, fallen nicht an.<br />
Die Haftung des Investors ist grundsätzlich begrenzt auf die<br />
jeweilige nominale Kommanditeinlage, eine Nachschusspflicht<br />
besteht gemäß Gesellschaftsvertrag ausdrücklich nicht. Die gesetzliche<br />
Haftung erlischt mit vollständiger Einzahlung der Einlage.<br />
Soweit das vom Kommanditisten tatsächlich eingezahlte<br />
Kapital (nach Verrechnung mit einem etwaigen Verlustsonder-
konto) den Nominalbetrag seiner gezeichneten Kommanditeinlage<br />
unterschreitet und Ausschüttungen an ihn erfolgen, lebt<br />
die Haftung in Höhe der erfolgten Ausschüttung gemäß Handelsgesetzbuch<br />
(HGB) wieder auf. Darüber hinaus ist der Erwerber<br />
der Vermögenslage nicht verpflichtet, weitere Leistungen<br />
zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.<br />
Angabenvorbehalt<br />
Maßgeblich für eine Beteiligung an diesem Angebot ist ausschließlich<br />
dieser Verkaufsprospekt. Vermittler oder sonstige<br />
Dritte sind nicht berechtigt, hiervon abweichende Aussagen<br />
zu machen. Von etwaiger Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
sind die Vermittler freigestellt. Schadensersatzansprüche<br />
wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger<br />
Angaben verjähren zwölf Monate nach Kenntniserlangung,<br />
spätestens jedoch drei Jahre nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes.<br />
Vom Prospektinhalt abweichende Angaben<br />
haben Gültigkeit, wenn diese vor der Zeichnung durch die Prospektverantwortlichen<br />
schriftlich bestätigt worden sind.<br />
Die in diesem Verkaufsprospekt genannten Links zu anderen<br />
Websites wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert<br />
und zusammengestellt. Die Prospektverantwortliche hat keinen<br />
Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und<br />
Inhalte der verlinkten Seiten. Sie ist weder für den Inhalt fremder<br />
Websites verantwortlich, noch macht sie sich den Inhalt<br />
zu eigen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte<br />
WIchtIge hInWeIse<br />
sowie für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung<br />
der Informationen entstehen, haftet allein der Verantwortliche<br />
der Website, auf die verwiesen wurde.<br />
Der Inhalt dieses Prospektes ist mit größter Sorgfalt zusammengestellt.<br />
Er beruht auf dem gegenwärtigen Stand der Planung<br />
(29. April 2011) und den zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen<br />
Bestimmungen, Erlassen und Verordnungen. Alle Angaben, Berechnungen<br />
und Zahlenbeispiele in diesem Prospekt beruhen<br />
auf Aussagen, Stellungnahmen und Gutachten der Vertragspartner<br />
der Prospektverantwortlichen.<br />
Die Angaben des Prospektes über die steuerliche Konzeption<br />
und die daraus folgenden Auswirkungen entsprechen den<br />
gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen und der Verwaltungsauffassung.<br />
Generell lassen sich Weiterentwicklungen des<br />
Steuerrechts inklusive der Rechtsprechung nicht ausschließen.<br />
Eine Haftung für den tatsächlichen Eintritt der Prognose wird<br />
nicht übernommen. Bei den Darstellungen der zukünftigen<br />
Entwicklung sind Abweichungen von der erwarteten Prognose<br />
wahrscheinlich. Abweichungen können ihre Ursache u. a.<br />
in Änderungen der Gesetzgebung und Rechtssprechung, der<br />
wirtschaftlichen Gesamtentwicklung oder betreffender Teilbereiche<br />
haben. Weiterhin können sich Abweichungen auch<br />
durch Beschlüsse der Gesellschafter ergeben.<br />
Auf die Darstellung der wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen<br />
Risiken auf den Seiten 14 ff. dieses Verkaufsprospektes<br />
wird verwiesen.
2<br />
WesentlIche vertragsPartner Im überblIck<br />
WesentlIche vertragsPartner Im überblIck<br />
siebte <strong>secur</strong> <strong>immobilien</strong> <strong>rendite</strong> <strong>fonds</strong> gmbh & co. kg<br />
funktion Beteiligungsgesellschaft, Emittentin<br />
sitz, geschäftsanschrift Große Straße 12, 22926 Ahrensburg<br />
gründung 03.11.2010<br />
handelsregister HRA 6468, Lübeck<br />
kommanditkapital derzeit EUR 5.000 (in voller Höhe ausstehend), geplant EUR 5.825.000<br />
komplementärin Secur Verwaltungs <strong>GmbH</strong><br />
geschäftsführende gründungskommanditistin Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />
Aufsichtsgremium und Beirat Aufsichtsgremien bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht.<br />
Der Gesellschaftsvertrag sieht die Bildung eines Beirates vor.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist kein Beirat vorhanden.<br />
<strong>secur</strong> Verwaltungs gmbh<br />
funktion Komplementärin der Emittentin<br />
sitz, geschäftsanschrift Große Straße 12, 22926 Ahrensburg<br />
gründung 19. 04.2007<br />
handelsregister HRB 7620 Hl, Lübeck<br />
stammkapital EUR 25.000, voll eingezahlt<br />
gesellschafter Secur Holding <strong>GmbH</strong><br />
geschäftsführer André Tonn, Große Straße 12, 22926 Ahrensburg<br />
gesamtbezüge Der Komplementärin wird eine ergebnisunabhängige Haftungsvergütung von EUR 2.500 p.a. ge-<br />
währt. Aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer des Generalunternehmers, des Generalmieters und<br />
der Zielgesellschaft erzielt Herr André Tonn branchenübliche Vergütungen.<br />
<strong>secur</strong> Emissionshaus gmbh<br />
funktion Anbieterin, Prospektverantwortliche u. geschäftsführende Gründungsgesellschafterin der Emittentin<br />
sitz, geschäftsanschrift Große Straße 12, 22926 Ahrensburg<br />
gründung 1.12.2006<br />
handelsregister Lübeck, HRB 8310 HL<br />
stammkapital EUR 25.000<br />
gesellschafter Tonn Gruppe Holding <strong>GmbH</strong><br />
geschäftsführer André Tonn, Große Straße 12, 22926 Ahrensburg<br />
gesamtbezüge Über die im Verkaufsprospekt genannten Gesamtbezüge für<br />
• Kapitaleinwerbung, Projektierung,<br />
• Veräußerung der Anteile an der Zielgesellschaft (s. S. 36 des Prospektes),<br />
• Tätigkeit des Generalmieters und der Baubetreuerin<br />
hinaus werden Herrn André Tonn keine Bezüge gewährt.<br />
Herr André Tonn als Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten, als Geschäftsführer der Komplementärin sowie des Gründungsgesellschafters.<br />
Herr André Tonn als Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten, Geschäftsanschrift: Große Straße 12, 22926 Ahrensburg wird als Geschäftsführer<br />
der Komplementärin tätig beim Empfang und der Bestätigung der Kündigungen (§ 3 des Gesellschaftsvertrages), bei der Aufnahme von Kommanditisten<br />
(§ 4 GV), beim Forderungseinzug (§ 12 GV) und bei der Zustimmung zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen und zum Ausschluss von<br />
Gesellschaftern (§ 13 und 14 GV). Herr André Tonn als Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin ist als Liquidator tätig. Abgesehen<br />
davon gibt es keine funktionsbezogene Aufteilung der Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten.<br />
Dem Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten wurden für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art gewährt. Dies ist auch für<br />
die Zukunft nicht geplant.
<strong>secur</strong> grundstücksgesellschaft stralauer Allee mbh<br />
funktion Zielgesellschaft<br />
sitz, geschäftsanschrift Zeissstr. 1, 49733 Haren/Ems<br />
gründung 03.11.2010<br />
handelsregister HRB 204683, Osnabrück<br />
stammkapital EUR 25.000<br />
gesellschafter Secur Holding <strong>GmbH</strong><br />
geschäftsführer André Tonn – Ahrensburg<br />
<strong>secur</strong> Lagerhaus stralauer Allee gmbh<br />
funktion Vermietungs- und Betreuungsgesellschaft für das Objekt in Berlin<br />
sitz, geschäftsanschrift Zeissstr. 1, 49733 Haren/ Ems<br />
gründung 03.11.2010<br />
handelsregister HRB 204813, Osnabrück<br />
stammkapital EUR 25.000<br />
gesellschafter Secur Holding <strong>GmbH</strong><br />
geschäftsführer André Tonn, Christian Lohmann – Ahrensburg<br />
<strong>secur</strong> objektbau gmbh<br />
funktion Baubetreuerin für die Zielgesellschaft<br />
sitz, geschäftsanschrift Große Str. 12, 22926 Ahrensburg<br />
gründung 19.04.2007<br />
handelsregister HRB 7864, HL, Lübeck<br />
stammkapital EUR 25.000<br />
gesellschafter Secur Holding <strong>GmbH</strong><br />
geschäftsführer André Tonn, Christian Lohmann – Ahrensburg<br />
Anchor steuerberatungsgesellschaft mbh<br />
funktion Verwaltungstreuhänder<br />
sitz, geschäftsanschrift Boschstraße 6-8, 49733 Haren/Ems<br />
gründung 1997<br />
handelsregister Osnabrück, HRB 120691<br />
stammkapital EUR 25.564<br />
WesentlIche vertragsPartner Im überblIck 3<br />
gesellschafter Dipl. Finanzwirt (FH) Hermann Neemann, StB, Oldenburg und Anne Neehoff, StB, Haren<br />
geschäftsführer Dipl. Finanzwirt (FH) Hermann Neemann, StB, Oldenburg und Anne Neehoff, StB, Haren<br />
Vergütung EUR 2.000 p.a. zzg. evtl. Umsatzsteuer<br />
interessenkonflikte Es bestehen keine Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte des Treuhänders<br />
begründen können.<br />
Herr Tonn, als Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten ist für die der Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong> als Geschäftsführer tätig, die mit dem Vertrieb<br />
der angebotenen Vermögensanlage betraut ist. Darüber hinaus ist das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten als Geschäftsführer des Generalunternehmen<br />
Secur Objektbau <strong>GmbH</strong> für die Bauorganisation der Immobilie verantwortlich. Darüberhinaus ist Herr Tonn nicht für Unternehmen<br />
tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen, oder die mit dem<br />
Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betreut sind. Herr Tonn ist nicht für Unternehmen tätig, die dem Emittenten Fremdkapital geben.<br />
Es gibt keine solchen Personen, die nicht in den Kreis der nach dieser Verordnung (VermVerkProspV) angabepflichtigen Personen fallen, die die Herausgabe<br />
oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst haben.
verträge<br />
gesellschaftsvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft in Firma<br />
Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
(in der Fassung vom 03.11.2010)<br />
§ 1<br />
rechtsform, firma und sitz<br />
Die Kommanditgesellschaft unter der Firma<br />
Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
(kurz: Secur Fonds <strong>KG</strong>)<br />
hat ihren Sitz in 22926 Ahrensburg, Große Straße 12.<br />
§ 2<br />
gegenstand des unternehmens<br />
(1) Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung<br />
und die Veräußerung von Anteilen (94,62 Prozent) an<br />
einer grundstücksverwaltenden Gesellschaft (Zielgesellschaft<br />
Stralauer Allee) zur Erzielung von Überschüssen.<br />
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäfte vorzunehmen,<br />
die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar<br />
oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist jedoch nicht berechtigt,<br />
in irgendeiner Weise gewerblich tätig zu werden.<br />
§ 3<br />
Dauer der gesellschaft, geschäftsjahr, kündigung<br />
(1) Die Gesellschaft hat am 3. November 2010 begonnen.<br />
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr<br />
ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am auf die<br />
Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister folgenden<br />
31. Dezember.<br />
(2) Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Sie kann mit<br />
einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres<br />
gekündigt werden, erstmals jedoch zum 31.12.2017.<br />
(3) Die Kündigung durch den Kommanditisten hat schriftlich<br />
per Übergabe Einschreiben gegenüber der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin zu erfolgen. Dabei ist für die Fristwahrung<br />
der Eingang der Kündigung bei der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin maßgebend.<br />
(4) Die Kündigung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
hat durch eingeschriebenen Brief an alle Gesellschafter zu<br />
erfolgen.<br />
§ 4<br />
gesellschafter<br />
(1) Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Secur Verwaltungs<br />
<strong>GmbH</strong> (im Folgenden „Komplementärin“ genannt). Die<br />
Komplementärin ist zu einer Kapitaleinlage nicht berechtigt<br />
und nimmt nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft teil.<br />
Die Komplementärin ist angemeldet beim Handelsregister am<br />
Amtsgericht Ahrensburg.<br />
(2) Gründungskommanditistin ist die Secur Emissionshaus<br />
<strong>GmbH</strong>, Ahrensburg, (im Folgenden auch „geschäftsführende<br />
Kommanditistin“) mit einer Kommanditeinlage in Höhe von<br />
EUR 3.000. In der Vorbereitungsphase ist die Anchor Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH mit einer Einlage von EUR 2.000 der<br />
Gesellschaft beigetreten.<br />
(3) Die Komplementärin ist berechtigt und von sämtlichen<br />
Gesellschaftern bevollmächtigt, weitere Kommanditisten aufzunehmen<br />
und deren Beitritt zu vereinbaren und dadurch das<br />
Kommanditkapital nach der Maßgabe des Investitions- und<br />
Finanzierungsplanes zu erhöhen. Das Kommanditkapital kann<br />
darüber hinaus in gleicher Weise um einen weiteren Betrag<br />
von bis zu EUR 500.000 erhöht werden, wenn dieses zur Deckung<br />
des Liquiditätsbedarfs der Zielgesellschaft notwendig<br />
sein sollte.<br />
(4) Die Anchor Steuerberatungsgesellschaft (nachfolgend<br />
auch „Treuhänderin“ genannt) wird von dieser Kommanditgesellschaft<br />
und ihren Gesellschaftern einschließlich der Komplementärin<br />
ausdrücklich berechtigt und bevollmächtigt, unter<br />
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ohne Zustimmung<br />
der Mitgesellschafter eine Hafteinlage, insbesondere<br />
im Zuge der treuhänderischen Übernahme einer Beteiligung<br />
für Dritte, zu übernehmen und auf diese Weise das Gesellschaftskapital<br />
um bis zu EUR 6.320.000 auf bis zu EUR 6.325.000<br />
zu erhöhen.<br />
(5) Nicht besetzt.<br />
(6) Die Beteiligung an dieser Kommanditgesellschaft erfolgt<br />
mithin entweder unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar<br />
durch Abschluss eines gesonderten Treuhand- und Verwal-
tungsvertrages mit der Treuhänderin. Soweit die Bestimmungen<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages die Rechtsstellung<br />
dieser Kommanditgesellschaft oder der Kommanditisten<br />
als solche berühren, gelten sie als Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages.<br />
Die Treugeber werden im Verhältnis zur Gesellschaft,<br />
soweit gesetzlich zulässig, wie Kommanditisten behandelt.<br />
Jeder Treugeber ist berechtigt, seine unmittelbare Eintragung<br />
als Kommanditist in das Handelsregister zu verlangen, wenn<br />
und sobald er der Komplementärin auf seine Kosten eine<br />
Handelsregistervollmacht erteilt hat. Nach der unmittelbaren<br />
Eintragung ins Handelsregister betreut die Treuhänderin die<br />
Beteiligung dieses Kommanditisten lediglich noch als Verwaltungstreuhänderin.<br />
(7) Endet das Treuhandverhältnis zwischen der Treuhänderin<br />
und einem Treugeber - aus welchem Rechtsgrund auch immer - ,<br />
so reduziert sich die Einlage der Treuhänderin entsprechend,<br />
es sei denn, die Treuhänderin setzt das Treuhandverhältnis mit<br />
einem oder mehreren anderen Treugeber(n) fort. Die Treuhänderin<br />
hat die Komplementärin über die Beendigung eines<br />
jeden Treuhandverhältnisses unverzüglich schriftlich zu informieren.<br />
(8) Die Beteiligung der weiteren Kommanditisten erfolgt unter<br />
der aufschiebenden Bedingung ihrer jeweiligen Eintragung<br />
ins Handelsregister. Aus Gründen der Haftungsbeschränkung<br />
sind sie vom Zeitpunkt der Annahme der Beitrittserklärung<br />
bis zur Eintragung ins Handelsregister jeweils als atypisch stille<br />
Gesellschafter mitunternehmerisch an dieser Kommanditgesellschaft<br />
beteiligt. Das atypisch stille Gesellschaftsverhältnis<br />
wird mit der Annahme der Beitrittserklärung durch die Komplementärin<br />
begründet. Die Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />
finden bereits für diesen Zeitraum entsprechend Anwendung.<br />
Im Moment der Eintragung des Kommanditisten in<br />
das Handelsregister scheidet der atypisch stille Gesellschafter<br />
automatisch aus der atypisch stillen Gesellschaft aus und tritt<br />
als Kommanditist dieser Kommanditgesellschaft bei. Der Abfindungsanspruch<br />
des atypisch stillen Gesellschafters, der seine<br />
Einlage voll erbracht hat, entspricht der Höhe nach der Einlageverpflichtung<br />
des Kommanditisten und wird verrechnet. Die<br />
Kommanditisten einerseits und die Kommanditgesellschaft andererseits<br />
sind darüber einig, dass die Höhe des Abfindungsanspruchs<br />
und der Einlageverpflichtung identisch sind und dass<br />
im lnnenverhältnis weder ein Kommanditist noch die Kom-<br />
verträge<br />
manditgesellschaft Ansprüche im Zusammenhang mit der Verrechnung<br />
gegeneinander haben. Die Einlageverpflichtung ist<br />
mit der Verrechnung voll erfüllt. Eine eventuelle Haftung des<br />
Kommanditisten im Außenverhältnis nach den Vorschriften<br />
des HGB bleibt unberührt.<br />
(9) Der Beitritt eines Kommanditisten setzt unabdingbar voraus,<br />
dass er parallel zu der Beitrittserklärung der Komplementärin<br />
die als Anlage diesem Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
beigefügte umfassende und unwiderrufliche, über den Tod<br />
hinaus wirksame Handelsregistervollmacht in notariell beglaubigter<br />
Form erteilt. Diese Handelsregistervollmacht berechtigt<br />
die Komplementärin zur Vornahme aller Anmeldungen, die für<br />
diese Kommanditgesellschaft und deren Kommanditisten beim<br />
Handelsregister erforderlich sind oder werden, insbesondere<br />
für den Ein- und Austritt von Kommanditisten, für Änderung<br />
der Beteiligungsverhältnisse (Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen),<br />
der Firma, des Sitzes und des Gegenstandes des<br />
Unternehmens, für die Anmeldung der Liquidation der Kommanditgesellschaft<br />
und ihrer Löschung im Handelsregister.<br />
(10) Die Einlage des Gründungskommanditisten ist analog zu<br />
den übrigen Gesellschafterbeitritten fällig.<br />
(11) Alle Gesellschafter erkennen mit Abgabe ihrer Beitrittserklärung<br />
diesen Gesellschaftsvertrag an und übernehmen die<br />
Verpflichtung, die von ihnen übernommenen Einlagen in bar<br />
zu erbringen. Die Gesellschaft ist berechtigt, auf ausstehende<br />
Einlagen Verzugszinsen in Höhe von zwölf Prozent p.a. ab Fälligkeit<br />
anzufordern. Erbringt ein Kommanditist seine Einlage<br />
trotz schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung und der Androhung<br />
des Ausschlusses aus dieser Kommanditgesellschaft nicht<br />
oder nicht vollständig, ist die Komplementärin berechtigt, diesen<br />
Kommanditisten durch schriftliche Mitteilung aus dieser<br />
Kommanditgesellschaft auszuschließen oder seine Beteiligung<br />
herabzusetzen, ohne dass es eines Gesellschafterbeschlusses<br />
bedarf.<br />
(12) Die in das Handelsregister eingetragene Hafteinlage beträgt<br />
zehn Prozent der gezeichneten Kommanditeinlage.<br />
§ 5<br />
Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />
Die Komplementärin darf sich an gleichen oder anderen Gesellschaften<br />
beteiligen. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
als auch die geschäftsführende Kommanditistin sind von
verträge<br />
den Beschränkungen der §§ 112, 113 HGB (Wettbewerbsverbot)<br />
befreit.<br />
§ 6<br />
konten der gesellschafter<br />
(1) Die Pflichteinlagen der Gesellschafter werden auf besonderen<br />
Kapitalkonten verbucht, die als unverzinsliche Festkonten<br />
geführt werden. Diese Festkonten sind maßgebend für die<br />
Ergebnisverteilung sowie den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben.<br />
(2) Neben diesen Festkonten werden unverzinsliche variable<br />
Gesellschafterkonten geführt, die der Verbuchung von Gewinnen,<br />
Einlagen und Entnahmen dienen.<br />
(3) Verluste werden auf Verlustvortragskonten verbucht, die<br />
lediglich durch zukünftig auf sie entfallende Gewinne auszugleichen<br />
sind. Eine weitergehende Haftung der Kommanditisten<br />
besteht nicht.<br />
§ 7<br />
geschäftsführung und Vertretung<br />
(1) Die Geschäftsführung dieser Kommanditgesellschaft obliegt<br />
der Komplementärin sowie außerdem – unter ausdrücklicher<br />
Abdingung des § 164 S. 1 HGB – der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin (im Folgenden auch „die Geschäftsführung“).<br />
Die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin<br />
sind jeweils einzeln zur Geschäftsführung berechtigt und<br />
verpflichtet.<br />
Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist zur alleinigen<br />
Vertretung dieser Kommanditgesellschaft berechtigt und verpflichtet.<br />
Die Vertretung dieser Kommanditgesellschaft obliegt<br />
der Secur Verwaltungs <strong>GmbH</strong> als Komplementärin. Die Komplementärin<br />
erteilt der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
hiermit die unwiderrufliche Vollmacht, diese Kommanditgesellschaft<br />
bei allen nach diesem Vertrag vorzunehmenden<br />
Rechtshandlungen, Geschäften oder zu ergreifenden Maßnahmen<br />
allein zu vertreten.<br />
(2) Die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin<br />
sind jeweils zu allen Maßnahmen und Handlungen<br />
bevollmächtigt, die zur Förderung des Gesellschaftszweckes<br />
(§ 2) notwendig oder zweckmäßig sind. Dabei hat die Komplementärin<br />
und die geschäftsführende Kommanditistin ihre<br />
Handlungen so abzustimmen, dass die Gesellschaft nicht die<br />
Stellung einer gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten<br />
Personengesellschaft im steuerlichen Sinne erlangt und dadurch<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 des Einkommensteuergesetzes<br />
erzielt. Die Haftung der Komplementärin<br />
sowie der geschäftsführenden Kommanditistin im Falle einer<br />
gewerblichen Infizierung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe<br />
Fahrlässigkeit.<br />
(3) Die persönlich haftende Gesellschafterin und die geschäftsführende<br />
Kommanditistin sowie ihre Geschäftsführer<br />
sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
(4) Die Geschäftsführung hat die Geschäfte der Kommanditgesellschaft<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu<br />
führen. Die Geschäftsführung ist im Rahmen von § 7 Abs. 2 in<br />
der Geschäftsführung frei, soweit nicht Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />
oder des Beirates Anweisungen für die<br />
Geschäftsführung geben.<br />
(5) Geschäfte und Handlungen, die nach Art, Umfang und<br />
Risiko den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs<br />
überschreiten, bedürfen eines Gesellschafterbeschlusses nach<br />
Maßgabe des § 10 mit der Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen<br />
Stimmen.<br />
Die Geschäftsführung ist, ohne dass es eines zustimmenden<br />
Gesellschafterbeschlusses bedarf, zur Durchführung folgender<br />
Geschäfte und zum Abschluss damit zusammenhängender<br />
Verträge berechtigt:<br />
a) Übernahme von <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteilen an wei-<br />
teren Unternehmen der Secur Gruppe<br />
b) Vertriebsvereinbarungen zur Einwerbung des<br />
Gesellschaftskapitals<br />
c) Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der<br />
Anchor Steuerberatungsgesellschaf mbH über die Ab-<br />
wicklung des Geschäftsverkehrs der Gesellschaft mit den<br />
Kommanditisten<br />
Die Geschäftsführung ist berechtigt, weitere ggf. für die Realisierung<br />
der Beteiligung an einer Zielgesellschaft (§ 2) erforderlichen<br />
Verträge abzuschließen. Das gilt auch für mit<br />
Gründungskommanditisten abgeschlossene oder noch abzuschließende<br />
Verträge.<br />
(6) In Eilfällen und in Fällen der Not haben die Komple-
mentärin und die geschäftsführende Kommanditistin jeweils<br />
das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte<br />
und/oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft<br />
vorzunehmen. Die Gesellschaft ist unverzüglich zu<br />
unterrichten.<br />
(7) Die Geschäftsführung ist ausdrücklich ermächtigt, den<br />
Sitz der Gesellschaft innerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />
zu verlegen.<br />
§ 8<br />
Beirat<br />
(1) Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, einen<br />
Beirat zu wählen, der aus bis zu drei Mitgliedern bestehen soll.<br />
(2) Die Amtsperiode des Beirates beträgt drei Jahre. Scheidet<br />
ein Beiratsmitglied aus, erfolgt für den Rest der Amtsperiode<br />
eine Nachwahl.<br />
(3) Die Wiederwahl ist zulässig.<br />
(4) Der Beirat ist kein Aufsichtsrat im Sinne des Aktiengesetzes.<br />
Seine Aufgaben bestehen darin, die Geschäftsführung<br />
bei der Führung der Geschäfte zu beraten.<br />
§ 9<br />
information<br />
(1) Die Geschäftsführung hat alle Gesellschafter unverzüglich<br />
über außergewöhnliche Vorkommnisse zu unterrichten.<br />
Darüber hinaus hat sie zweimal im Jahr den Gesellschaftern einen<br />
Halbjahreskurzbericht vorzulegen, in dem Angaben über<br />
die zu erwartende Entwicklung der Gesellschaft aufzunehmen<br />
sind.<br />
(2) Jeder Gesellschafter hat außerdem jederzeit selbst, durch<br />
den Beirat oder durch einen beauftragten Nichtgesellschafter,<br />
der jedoch nicht in einer Konkurrenztätigkeit zur Gesellschaft<br />
stehen darf und von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet<br />
ist, das Recht zur Einsicht in alle Geschäftsunterlagen<br />
der Gesellschaft. Dadurch entstehende Kosten trägt er selbst.<br />
§10<br />
gesellschafterversammlung<br />
(1) Die Gesellschafterversammlung entscheidet über alle An-<br />
verträge<br />
gelegenheiten, die für eine gemeinsame Beschlussfassung im<br />
Gesellschafterkreis erforderlich oder zweckmäßig ist.<br />
(2) Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet alljährlich<br />
innerhalb von neun Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres<br />
statt. Ihre Einberufung erfolgt unter gleichzeitiger Bekanntga-be<br />
der Tagesordnung durch die Geschäftsführung.<br />
Die Einladung ist an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene<br />
Anschrift des jeweiligen Gesellschafters zu senden und<br />
gilt mit Aufgabe zur Post als zugegangen. Zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
ist der Bericht der Geschäftsführung<br />
über das vergangene und laufende Geschäftsjahr der Zielgesellschaft<br />
vorzulegen.<br />
Darüber hinaus haben die Geschäftsführungen der Zielgesellschaften<br />
im Sinne des § 2 den Gesellschaftern dieser Kommanditgesellschaft<br />
die Budgetrechnung der Zielgesellschaften für<br />
das laufende Geschäftsjahr zu erläutern.<br />
Zwischen dem Tag der Absendung des Einladungsschreibens<br />
und dem Tag der Gesellschafterversammlung – beide Tage<br />
mitgerechnet – muss ein Zeitraum von 14 Tagen liegen. Die<br />
Gesellschafter und der Beirat können Anträge, die die Tagesordnung<br />
ändern oder ergänzen, spätestens sieben Tage vor<br />
der Versammlung bei der Komplementärin oder der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch<br />
einreichen. Die Geschäftsführung hat diese Anträge<br />
allen Gesellschaftern zuzusenden.<br />
(3) Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von<br />
der Geschäftsführung einzuberufen, wenn es das dringende<br />
Interesse der Gesellschafter erfordert, oder Gesellschafter, die<br />
zusammen mindestens 25 Prozent des Gesellschaftskapitals<br />
halten, oder der Beirat dieses verlangen. Kommt die Geschäftsführung<br />
der Aufforderung nicht binnen zwei Wochen nach,<br />
sind der Beirat oder die Gesellschafter, die das Verlangen ordnungsgemäß<br />
erklärt haben, selbst zur Einberufung berechtigt.<br />
(4) Die Ladungsfrist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />
kann bis auf drei Tage abgekürzt werden, wenn<br />
die dringende Notwendigkeit der Beschlussfassung dies erfordert.<br />
(5) Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />
durch einen Mitgesellschafter, Ehegatten, in<br />
gerader Linie Verwandten, einen Testamentsvollstrecker, durch<br />
eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person oder den
verträge<br />
Anlageberater, sofern der Nachweis dieser Vertretung aus den<br />
Gesellschaftsunterlagen zu entnehmen ist, vertreten zu lassen.<br />
Der Vertreter hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.<br />
Jeder Treugeber ist persönlich zur Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen<br />
berechtigt. Er kann ungeachtet der<br />
bestehenden Treuhandschaft sämtliche Gesellschafterrechte<br />
selbst wahrnehmen bzw. durch eine Person nach Satz 1, insbesondere<br />
die Treuhänderin, wahrnehmen lassen. Der Treugeber<br />
erwirbt mit Annahme der Beitrittserklärung diejenigen Rechte<br />
und Pflichten, die auch einem Kommanditisten zustehen. Die<br />
Treuhänderin als Repräsentantin mehrerer Treugeber ist berechtigt,<br />
von ihrem Stimmrecht unter Berücksichtigung der ihr<br />
aufgrund des Treuhandvertrages von den Treugebern erteilten<br />
Weisungen unterschiedlich Gebrauch zu machen.<br />
(6) Zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung sind<br />
ferner diejenigen zugelassen, deren Anwesenheit die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin im Interesse und zur Information<br />
aller Gesellschafter für erforderlich hält.<br />
(7) Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt die<br />
geschäftsführende Kommanditistin. Beschlüsse sind in einem<br />
Protokoll festzuhalten und den Gesellschaftern schriftlich zuzusenden.<br />
Gesellschafter und der Beirat können Einwendungen<br />
gegen die Richtigkeit des Protokolls und insbesondere die Formalien<br />
der gefassten Gesellschaftsbeschlüsse mit einer Frist<br />
von drei Wochen nach Aufgabe des Protokolls zur Post durch<br />
schriftliche Mitteilung gegenüber dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten geltend machen. Über die Einwendungen<br />
entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung. Beschlüsse<br />
der Gesellschafter gelten als wirksam bis ihre Unwirksamkeit<br />
rechtskräftig festgestellt ist.<br />
(8) Die Gesellschafterversammlung ist außer in den sonst in<br />
diesem Vertrag bezeichneten Fällen zuständig für:<br />
a) Entgegennahme des Geschäftsberichtes;<br />
b) Genehmigung des Jahresabschlusses des<br />
abgelaufenen Geschäftsjahres;<br />
c) Entlastung der geschäftsführenden Kommanditistin;<br />
d) Wahl eines Abschlussprüfers;<br />
e) Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen an die<br />
Kommanditisten;<br />
f) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />
g) Verkauf der Beteiligungen an den Zielgesellschaften<br />
und Auflösung der Gesellschaft;<br />
h) Wahl des Beirates;<br />
i) Entlastung des Beirates;<br />
j) Festsetzung der Beiratsvergütung.<br />
(9) Jede ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung<br />
ist beschlussfähig, wenn mehr als 50 Prozent des<br />
Gesellschaftskapitals vertreten sind. Sofern keine Beschlussfähigkeit<br />
vorliegt, kann die nächste Gesellschafterversammlung<br />
mit gleicher Tagesordnung unter Beachtung einer Ladungsfrist<br />
von sieben Tagen einberufen werden. Sie ist dann ohne<br />
Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Gesellschaftskapitals<br />
beschlussfähig; dies gilt jedoch nur, wenn hierauf in der Einladung<br />
hingewiesen wird.<br />
(10) Beschlüsse der Gesellschafterversammlung werden in<br />
allen Angelegenheiten, auch in solchen von besonderer Bedeutung,<br />
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />
gefasst, soweit dieser Vertrag oder das Gesetz nicht zwingend<br />
eine andere Mehrheit vorschreiben. Bei Stimmengleichheit gilt<br />
der Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige<br />
Stimmen gelten als nicht abgegeben. Ungültige schriftliche<br />
Stimmabgaben sind auch solche, die bedingt abgegeben werden.<br />
Einer Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen bedarf<br />
es für die Beschlüsse gemäß Ziff. 8 f) bis 8 g).<br />
(11) Die Gesellschafter haben bei Abstimmung je EUR 1.000<br />
ihrer Einlage eine Stimme. Maßgebend ist die auf dem festen<br />
Kapitalkonto gem. § 6 Abs. 1 verbuchte Pflichteinlage.<br />
(12) Gesellschafterbeschlüsse können nach Aufforderung<br />
durch die Geschäftsführung auch durch schriftliche Abstimmung<br />
gefasst werden. In diesem Fall ist die Aufforderung zur<br />
Stimmabgabe mit einer hinreichenden schriftlichen Erläuterung<br />
des Beschlussgegenstandes und einer Frist zur Stimmabgabe<br />
von einem Monat zu versehen. Ein durch schriftliche<br />
Abstimmung gefasster Beschluss ist nur dann wirksam, wenn<br />
1. nicht mehr als 20 Prozent der in der Gesellschaft vorhan-<br />
denen Stimmen dieser Art der Abstimmung widerspre-<br />
chen und<br />
2. der Beschluss die nach diesem Gesellschaftsvertrag<br />
erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />
erhält.
Die Aufforderung zur Stimmabgabe muss zudem so gefasst<br />
sein, dass die Gesellschafter über das Beschlussverfahren und<br />
den Beschlussgegenstand jeweils eigenständig abstimmen.<br />
Nicht fristgerecht eingereichte Stimmabgaben gelten als<br />
Stimmenthaltung. Die Ergebnisse einer schriftlichen Abstimmung<br />
werden in einem Protokoll festgehalten und den Gesellschaftern<br />
durch Übersendung des Protokolls mitgeteilt. Mit<br />
Bedingungen versehene schriftliche Stimmabgaben aus denen<br />
nicht zweifelsfrei der Wille des abstimmenden Kommanditisten<br />
hervorgeht, werden wie eine ungültige Stimmabgabe<br />
behandelt.<br />
§ 11<br />
Jahresabschluss<br />
(1) Die Geschäftsführung hat innerhalb der gesetzlichen Frist<br />
nach Ablauf des Geschäftsjahres den Jahresabschluss für das<br />
abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen (164 HGB). Für steuerliche<br />
Zwecke ist eine Überleitung zur Überschussrechnung<br />
nach § 4 Abs. 3 EStG zu erstellen.<br />
(2) Die Geschäftsführung kann den Jahresabschluss durch<br />
einen Abschlussprüfer prüfen lassen, sofern die Gesellschafterversammlung<br />
dies beschließt. Als Abschlussprüfer sind Angehörige<br />
der wirtschaftsprüfenden oder steuerberatenden<br />
Berufe zugelassen.<br />
(3) Ergeben sich im Zusammenhang mit einer finanzamtlichen<br />
Betriebsprüfung Berichtigungsveranlagungen, so sind<br />
für den Jahresabschluss wie auch für die Ergebnisverteilung<br />
letztlich die im Zuge der Betriebsprüfung erstellten Jahresbilanzen<br />
maßgebend.<br />
(4) Der Jahresabschluss ist der ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
mit dem Geschäftsbericht vorzulegen. Die Gesellschafterversammlung<br />
stellt den Jahresabschluss fest.<br />
§ 12<br />
kostenersatz, gewinn- und Verlustverteilung, Entnahmen<br />
(1) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die<br />
Übernahme des Haftungsrisikos und die Geschäftsführung pro<br />
angefangenem Geschäftsjahr einen Betrag von EUR 2.500 zuzüglich<br />
eventueller Umsatzsteuer.<br />
(2) Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die<br />
laufende Geschäftsführung keine Vergütung. Im Rahmen der<br />
Liquidation dieser Kommanditgesellschaft (Verkauf der Betei-<br />
verträge<br />
ligungen an den Zielgesellschaften oder Beteiligungsübertragung<br />
auf Gesellschafter) erhält die geschäftsführende Kommanditistin<br />
als Liquidatorin keine Vergütung (vgl. näher § 17,<br />
Liquidation).<br />
(3) Der verbleibende Gewinn bzw. ein etwaiger Verlust wird<br />
nach Kapitalkonten gem. § 6 Ziff. 1 dieses Vertrages verteilt.<br />
(4) Die Kapitaleinlagen der Gesellschafter werden grundsätzlich<br />
nicht verzinst. Für eine vorzeitige Einzahlung der zweiten<br />
Rate (mindestens zehn Tage vor dem Fälligkeitsdatum) wird<br />
eine Verzinsung von 5,0 % p. a. gezahlt.<br />
(5) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt,<br />
auf ausstehende Einlagen ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe<br />
von 1Prozent pro Monat anzufordern.<br />
(6) Entnahmen (Liquiditätsausschüttungen) erfolgen nur<br />
aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen. Liquiditätsausschüttungen<br />
erfolgen im Verhältnis der Festeinlagen der Gesellschafter<br />
untereinander. Im Interesse der Liquidität der Gesellschaft<br />
ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt,<br />
eine Rücklage in angemessener Höhe zu bilden.<br />
§ 13<br />
Übertragung von gesellschaftsanteilen<br />
(1) Die Übertragung der Beteiligung eines Kommanditisten<br />
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung durch die Komplementärin,<br />
die nur aus wichtigem Grund versagt werden<br />
darf. Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung auf seinen<br />
Ehegatten, Abkömmlinge oder andere Gesellschafter übertragen,<br />
ohne dass dies der Zustimmung gem. Satz 1 bedarf.<br />
(2) Will ein Kommanditist seinen Anteil auf andere als die<br />
in Absatz 1 Satz 2 genannten Personen übertragen, so hat<br />
die geschäftsführende Kommanditistin ein Vorkaufsrecht. Die<br />
geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, den Anteil<br />
selbst zu erwerben oder einen von ihr zu benennenden Dritten<br />
zu bezeichnen, der den Anteil erwirbt. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin hat ihr Vorkaufsrecht nach Zugang des<br />
Angebotes innerhalb von 30 Tagen auszuüben. Im Übrigen<br />
gelten die §§ 463 ff. BGB entsprechend.<br />
(3) Die Übertragung der Beteiligung ist der Gesellschaft<br />
durch Vorlage des Vertrages nachzuweisen.
0<br />
verträge<br />
(4) Der Fortbestand der Gesellschaft wird von einem Wechsel<br />
der Gesellschafter nicht berührt.<br />
§ 14<br />
Ausscheiden eines gesellschafters<br />
(1) Wird die Gesellschaft von einem Gesellschafter<br />
gekündigt, so wird die Gesellschaft von den übrigen Gesellschaftern<br />
mit allen Aktiven und Passiven ohne Liquidation und<br />
unter der bisherigen Firma fortgeführt; der Kündigende scheidet<br />
mit dem Tage des Wirksamwerdens seiner Kündigung aus.<br />
(2) Ein Gesellschafter scheidet unter Fortführung der Gesellschaft<br />
durch die übrigen Gesellschafter gemäß Ziff. 1 aus,<br />
wenn:<br />
a) die Gesellschaft von einem Privatgläubiger eines<br />
Gesellschafters gekündigt wird. Der betroffene Gesellschafter<br />
scheidet mit dem Wirksamwerden der Kündigung<br />
aus der Gesellschaft aus, wenn der Gesellschafter<br />
nicht innerhalb von acht Wochen die Vollstreckung<br />
abwendet;<br />
b) über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenz-<br />
verfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.<br />
Der betroffene Gesellschafter scheidet mit dem<br />
Zeitpunkt der Rechtskraft des entsprechenden Gerichts<br />
beschlusses aus der Gesellschaft aus.<br />
(3) Die Ausschließung eines Gesellschafters bei Vorliegen<br />
eines wichtigen Grundes in der Person des betroffenen Gesellschafters<br />
ist zulässig. Als solcher Grund ist u.a. anzusehen,<br />
wenn die Rechte eines Gesellschafters an dieser Kommanditgesellschaft<br />
gepfändet werden oder wenn er zur Leistung<br />
einer eidesstattlichen Versicherung der Vermögenslosigkeit<br />
geladen worden ist.<br />
(4) Die Ausschließung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter<br />
und ist nur mit Zustimmung der Komplementärin zulässig.<br />
Der betroffene Gesellschafter hat kein Stimmrecht.<br />
(5) Wird die Gesellschaft kraft Gesetzes dadurch aufgelöst,<br />
dass der einzige Komplementär aus der Gesellschaft ausscheidet<br />
und wird nach diesem Gesellschaftsvertrag keine<br />
andere natürliche oder juristische Person Komplementär, so<br />
haben die Kommanditisten unverzüglich eine Einigung über<br />
die Person des Komplementärs herbeizuführen. Kommt eine<br />
Einigung nicht zustande, so wird das Unternehmen von den<br />
verbleibenden Gesellschaftern als offene Handelsgesellschaft<br />
fortgeführt mit den ihnen bisher zustehenden Beteiligungsverhältnissen<br />
und mit der Maßgabe, dass die Bestimmungen<br />
dieses Gesellschaftsvertrages, soweit dies rechtlich zulässig ist,<br />
entsprechende Anwendung finden.<br />
(6) Wird die Gesellschaft von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
gekündigt, so ist unverzüglich im Rahmen einer<br />
Gesellschafterversammlung darüber zu beschließen, einem<br />
anderen Kommanditisten die Geschäftsführungsbefugnis zu<br />
erteilen, um eine gewerbliche Prägung im Sinne des § 15 Abs.<br />
3 Nr. 2 EStG zu vermeiden.<br />
§ 15<br />
Abfindung eines ausscheidenden gesellschafters<br />
(1) In allen Fällen des Ausscheidens erhält der ausscheidende<br />
Gesellschafter sein Auseinandersetzungsguthaben abzüglich<br />
etwaiger noch offener Forderungen der Gesellschaft gegenüber<br />
dem Gesellschafter. Scheidet ein Gesellschafter zum Ablauf<br />
eines Jahres aus dieser Kommanditgesellschaft aus, ist Grundlage<br />
seines Anspruchs die auf diesen Tag zu erstellende Auseinandersetzungsbilanz,<br />
andernfalls die auf den 31.12. des vor<br />
seinem Ausscheiden endenden Geschäftsjahres zu erstellende<br />
Auseinandersetzungsbilanz. In dieser Auseinandersetzungsbilanz<br />
sind die Vermögensgegenstände der Gesellschaft mit<br />
ihrem Zeitwert anzusetzen. Da diese Kommanditgesellschaft<br />
lediglich Beteiligungen an Zielgesellschaften hält, gehen die<br />
Gesellschafter einvernehmlich davon aus, dass sie über keinen<br />
eigenständigen Firmenwert („good will“) verfügt.<br />
(2) Die Auseinandersetzungsbilanz bedarf der Feststellung<br />
durch die Gesellschafterversammlung. An den schwebenden<br />
Geschäften nimmt der Ausscheidende nicht teil.<br />
(3) Wenn zwischen dem ausscheidenden Gesellschafter und<br />
der Gesellschaft keine Einigung über den Zeitwert des Gesellschaftsvermögens<br />
erzielt werden kann, benennt jede Partei<br />
einen Sachverständigen. Der Mittelwert aus beiden Sachverständigengutachten<br />
wird in die Auseinandersetzungsbilanz<br />
eingestellt. Die Kosten für den Sachverständigen trägt die Gesellschaft<br />
nur dann und auch nur zur Hälfte, wenn ein höherer<br />
als der von der Gesellschaft genannte Zeitwert festgestellt<br />
wird.<br />
(4) Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem ausscheidenden<br />
Gesellschafter in vier gleichen Halbjahresraten auszuzahlen,<br />
von denen die ersten sechs Monate nach Vorliegen der<br />
festgestellten Auseinandersetzungsbilanz fällig ist.
(5) Das Guthaben ist mit jährlich 6 v. H. zu verzinsen. Die Zinsen<br />
sind jeweils zusammen mit der fälligen Rate zu entrichten.<br />
Der Ausscheidende kann eine Sicherstellung des Abfindungsguthabens<br />
nicht verlangen. Die Gesellschaft ist berechtigt, das<br />
Auseinandersetzungsguthaben früher auszuzahlen oder für<br />
den Fall, dass die Liquidität der Gesellschaft gefährdet ist, die<br />
Zahlung der fälligen Halbjahresrate auszusetzen.<br />
(6) Wird die der Gesellschaft gehörende Beteiligung ver-<br />
kauft, kann der Ausscheidende sein gesamtes restliches Auseinandersetzungsguthaben<br />
sofort fällig stellen, wenn bei der<br />
Gesellschaft der Kaufpreiserlös aus dem Beteiligungsverkauf<br />
eingeht.<br />
(7) Ergibt sich beim Gesellschafter ein negatives Auseinandersetzungsguthaben,<br />
kann die Gesellschaft keinen Ausgleich<br />
verlangen. Hat er jedoch Entnahmen getätigt, sind diese im<br />
Falle eines negativen Auseinandersetzungsguthabens ganz<br />
oder teilweise bis zum Ausgleich des Negativsaldos an die Gesellschaft<br />
zurückzuzahlen.<br />
§ 16<br />
Ableben eines gesellschafters<br />
(1) Stirbt ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft mit dessen<br />
Erben oder Vermächtnisnehmern als Gesellschafter fortgesetzt.<br />
(2) Im Falle einer Mehrheit von Erben und/oder Vermächtnisnehmern<br />
haben diese einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />
zu bestimmen, der ihre Rechte als Gesellschafter wahrnimmt<br />
und sie in der Gesellschaft vertritt. Der Bevollmächtigte muss<br />
die Eigenschaft eines Vertreters gemäß § 10 Nr. 5 erfüllen. Das<br />
Stimmrecht aus der Beteiligung des verstorbenen Gesellschafters<br />
ruht bis zum Nachweis der Rechtsnachfolge durch einen<br />
Erbschein. Die Geschäftsführung kann den Nachweis in notariell<br />
beglaubigter Form verlangen.<br />
§ 17<br />
Liquidation/Vorkaufsrecht<br />
(1) Im Falle der Auflösung der Gesellschaft ist die geschäftsführende<br />
Kommanditistin Liquidatorin, sofern und soweit dies<br />
rechtlich zulässig ist und die Gesellschafterversammlung nicht<br />
mit der Mehrheit von drei Viertel aller vorhandenen Stimmen<br />
einen anderen Liquidator bestimmt. Werden im Zuge der Liquidation<br />
die Beteiligungen an den Zielgesellschaften verkauft<br />
und/ oder auf die Gesellschafter übertragen, erhält der<br />
Liquidator für die Durchführung des Verkaufes bzw. Abwicklung<br />
der Beteiligungsübertragung und die Durchführung der<br />
Liquidation keine Vergütung.<br />
verträge<br />
(2) Die geschäftsführende Kommanditistin hat hinsichtlich<br />
der Beteiligungen am Zielunternehmen ein Ankaufsrecht im<br />
Zeitraum vom 15.01.2011 bis zum 31.12.2016. Die Berechnung<br />
des Wertes der Anteile erfolgt entsprechend § 15 Nr. 1 dieses<br />
Vertrages.<br />
(3) Bei Liquidation wird nach Regulierung aller Verbindlichkeiten<br />
gegenüber Dritten die noch vorhandene Liquidität in<br />
folgender Reihenfolge verteilt:<br />
a) Auszahlung etwaiger Guthaben der Gesellschafter<br />
gem. § 6 Ziff. 2;<br />
b) Rückzahlung der Einlagen der Gesellschafter;<br />
c) die danach verbleibende restliche Liquidität wird auf die<br />
Kommanditisten im Verhältnis ihrer Einlagen (feste<br />
Kapitalkonten gem. § 6 Abs. 1) verteilt.<br />
§ 18<br />
sicherungsabtretung und Verpfändung von kommanditanteilen<br />
(1) Die Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Kommanditanteilen<br />
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung<br />
der Geschäftsführung. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />
Grund verweigert werden.<br />
(2) Für die Sicherungsabtretung oder Verpfändung bei der<br />
Zwischenfinanzierung der Kommanditeinlagen wird die Zustimmung<br />
bereits jetzt erteilt.<br />
§ 19<br />
schiedsklausel<br />
Sämtliche Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft<br />
oder zwischen den Gesellschaftern untereinander,<br />
die in diesem Gesellschaftsvertrag oder in dem Gesellschaftsverhältnis<br />
begründet sind, werden unter Ausschluss des ordentlichen<br />
Rechtsweges durch ein Schiedsgericht entschieden.<br />
Näheres bestimmt der Schiedsvertrag.<br />
§ 20<br />
schlussbestimmungen<br />
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie<br />
schriftlich erfolgen, soweit nicht das Gesetz eine gerichtliche<br />
oder notarielle Beurkundung vorschreibt.<br />
(2) Im Falle einer Ergänzung oder Änderung durch Beschluss<br />
einer Gesellschafterversammlung genügen für die Schriftform
2<br />
verträge<br />
die von der geschäftsführenden Kommanditistin oder dem<br />
Protokollführer unterzeichneten Protokolle und ihre Zusendung<br />
an die Gesellschafter.<br />
(3) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />
als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit<br />
des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Eine ungültige<br />
und unklare Bestimmung ist so zu deuten, dass der mit<br />
ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe<br />
gilt hinsichtlich evtl. hervortretender Vertragslücken. Die Gesellschafter<br />
verpflichten sich, die betreffenden Bestimmungen<br />
unverzüglich durch solche zu ersetzen, die den beabsichtigten<br />
wirtschaftlichen Zwecken am nächsten kommen. Entsprechend<br />
ist zu verfahren, wenn sich eine Vertragslücke ergibt.<br />
(4) Die Zusendung von Protokollen oder anderen Mitteilungen<br />
der Gesellschaft sind ordnungsgemäß, wenn sie an die<br />
zuletzt bekannte Anschrift des Gesellschafters erfolgten. Es obliegt<br />
dem Gesellschafter, eine Änderung seiner Anschrift und<br />
Bankverbindung der Gesellschaft rechtzeitig mitzuteilen.<br />
(5) Die Kosten des Gesellschaftsvertrages und seiner Durchführung<br />
trägt die Gesellschaft.<br />
(6) Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.<br />
Ahrensburg den 03.11.2010<br />
Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />
(geschäftführende Gründungskommanditistin)<br />
gez. André Tonn – Geschäftsführer –<br />
Secur Verwaltungs <strong>GmbH</strong><br />
(Komplementärin)<br />
gez. André Tonn – Geschäftsführer –<br />
ANCHOR Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
gez. Hermann Neemann – Geschäftsführer –<br />
schIedsvertrag<br />
zum Gesellschaftsvertrag der Firma<br />
Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
Über sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
und Gesellschafterverhältnis soll gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages<br />
ein Schiedsgericht entscheiden. In Ergänzung des<br />
heute unterzeichneten Gesellschaftsvertrages wird folgender<br />
Schiedsvertrag geschlossen:<br />
§ 1<br />
Das Schiedsgericht soll aus drei Personen bestehen, nämlich<br />
zwei Schiedsrichtern und einem Obmann. Das Schiedsgericht<br />
entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges<br />
endgültig.<br />
§ 2<br />
Die das Schiedsgericht anrufende Partei hat der Gegenpartei<br />
ihren Schiedsrichter schriftlich zu benennen. Dabei soll sie zugleich<br />
die von ihr erhobenen Ansprüche angeben. Binnen 2<br />
Wochen nach Zugang der Mitteilung kann die Gegenseite in<br />
gleicher Weise einen Schiedsrichter benennen. Unterlässt sie<br />
die Benennung, wird der Schiedsrichter der Gegenseite auf Antrag<br />
der betreibenden Partei durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts<br />
Hamburg bestellt.<br />
§ 3<br />
Sobald beide Schiedsrichter bestimmt sind, haben sich die Parteien<br />
innerhalb von zwei Wochen auf einen Obmann zu einigen.<br />
Kommt eine Einigung über die Person des Obmanns nicht<br />
zustande, wird der Obmann des Schiedsgerichts durch den<br />
Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamburg innerhalb von<br />
zwei Wochen ernannt. Dieser muss die Befähigung zum Richteramt<br />
haben und soll über branchenbezogene Erfahrungen<br />
verfügen.<br />
§ 4<br />
Das Schiedsgericht trifft seine Entscheidungen auf der Grundlage<br />
der deutschen Gesetzesvorschriften und der vertraglichen<br />
Bestimmungen. Dabei soll es berechtigt sein, etwaige Lücken<br />
des Gesellschaftsvertrages nach dessen Sinn und Zweck selbst<br />
auszufüllen.
§ 5<br />
Der Schiedsspruch soll aufgrund mündlicher Verhandlung erlassen<br />
werden. Das Schiedsgericht kann jedoch davon absehen,<br />
wenn es zu der Feststellung gelangt ist, dass die Parteien<br />
schriftsätzlich den Streitstoff hinreichend dargelegt haben. Der<br />
Schiedsspruch ist zu begründen.<br />
§ 6<br />
Der Schiedsspruch ist unter Angabe des Tages der Abfassung<br />
von den Schiedsrichtern zu unterschreiben. Er ist den Parteien<br />
in einer von den Schiedsrichtern unterschriebenen Ausfertigung<br />
zuzustellen. Soweit die Parteien sich dem Schiedsspruch<br />
nicht freiwillig unterwerfen, ist der Schiedsspruch unter Befreiung<br />
der Beurkundung der Zustellung auf der Geschäftsstelle<br />
des zuständigen Gerichts niederzulegen.<br />
§ 7<br />
Das für die Hinterlegung des Schiedsspruches und das sonstige<br />
Verfahren zuständige Gericht ist das Oberlandesgericht<br />
Hamburg.<br />
§ 8<br />
Das Schiedsgericht kann der Partei, die dessen Anrufung beantragt<br />
hat, die Zahlung eines angemessenen Vorschusses<br />
auferlegen. Es setzt die Kosten des Verfahrens nach eigenem<br />
Ermessen fest.<br />
Ahrensburg, den 03.11.2010<br />
Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />
(geschäftführende Gründungskommanditistin)<br />
gez. André Tonn – Geschäftsführer –<br />
Secur Verwaltungs <strong>GmbH</strong><br />
(Komplementärin)<br />
gez. André Tonn – Geschäftsführer –<br />
ANCHOR Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
gez. Hermann Neemann – Geschäftsführer –<br />
treuhand- und<br />
verWaltungsvertrag<br />
zwischen<br />
verträge 3<br />
1. den Gesellschaftern (nachstehend „Anleger“ genannt)<br />
der Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
- nachfolgend „Gesellschaft“ genannt -<br />
und<br />
2. der ANCHOR Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
- nachfolgend „Treuhänderin“ genannt -<br />
präambel<br />
Die Treuhänderin wird sich für Dritte als Kommanditistin an der<br />
Gesellschaft beteiligen. Gemäß § 4 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft ist die Komplementärin berechtigt, das<br />
Kommanditkapital durch Erhöhung der Einlage der Treuhänderin<br />
für Dritte (Treugeber) und/oder die Aufnahme weiterer<br />
Kommanditisten, die der Gesellschaft unmittelbar beitreten<br />
– auf bis zu EUR 5.825.000 bzw. EUR 6.325.000, sofern die Treuhänderin<br />
von ihrem Recht nach § 4 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages<br />
Gebrauch macht, zu erhöhen.<br />
§ 1 Vertragsabschluss<br />
Zwischen dem Anleger und der Treuhänderin kommt mit Annahme<br />
der Beitrittserklärung ein Vertrag zustande, und zwar<br />
nach Wahl des Anlegers – entweder als reiner Verwaltungsvertrag<br />
(bei unmittelbarer Beteiligung des Anlegers an der Gesellschaft)<br />
oder als Treuhand- und Verwaltungsvertrag (bei mittelbarer<br />
Beteiligung des Anlegers an der Gesellschaft).<br />
§ 2 Verwaltungsvertrag, keine stimmrechtsausübung<br />
1. Zwischen der Treuhänderin und sämtlichen gemäß § 4 Nr.<br />
4 des Gesellschaftsvertrages eingeworbenen unmittelbar an<br />
der Gesellschaft beteiligten Anlegern kommt jeweils ein Verwaltungsvertrag<br />
zustande.<br />
2. Der Anleger beauftragt und bevollmächtigt die Treuhänderin,<br />
diesen, soweit er nicht selbst an der Versammlung teilnimmt<br />
oder sich gemäß § 10 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
anderweitig vertreten lässt, in Gesellschafterversammlungen<br />
oder bei Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren zu ver-
verträge<br />
treten. Der Anleger hat der Treuhänderin Weisungen zu den<br />
einzelnen abzustimmenden Tagesordnungspunkten zu erteilen.<br />
Ohne ausdrücklich erteilte Weisungen wird sich die Treuhänderin<br />
der Stimme enthalten.<br />
§ 3 treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
1. Zwischen der Treuhänderin und sämtlichen gemäß § 4<br />
Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages eingeworbenen mittelbar an<br />
der Gesellschaft beteiligten Anlegern kommt jeweils ein eigenständiger<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag zustande,<br />
wonach sich die Treuhänderin verpflichtet, sich im eigenen Namen,<br />
im Innenverhältnis jedoch im Auftrag und für Rechnung<br />
des Anlegers beteiligen soll.<br />
2. Die Bedingungen über die Verwaltung der Beteiligung<br />
gemäß § 2 Nr. 2 gelten für den über die Treuhänderin –also<br />
mittelbar- an der Gesellschaft beteiligten Anleger mit der Maßgabe<br />
entsprechend, dass die Treuhänderin diese Beteiligung<br />
als uneigennützige Verwaltungstreuhand zu halten und zu<br />
verwalten hat.<br />
3. Die Treuhänderin tritt im Außenverhältnis im eigenen Namen<br />
auf. Die Treuhänderin hält die Beteiligung eines jeden mittelbar<br />
beteiligten Anlegers zusammen mit den Beteiligungen<br />
weiterer Anleger als einheitliche, im Handelsregister eingetragene<br />
Kommanditeinlage. Im Innenverhältnis wird die Treuhänderin<br />
ausschließlich im Auftrag und für Rechnung eines jeden<br />
mittelbar beteiligten Anlegers handeln und ihre Rechte im Rahmen<br />
der ihr in der Gesellschaft obliegenden Verpflichtungen<br />
ausschließlich im Interesse des jeweiligen Anlegers ausüben.<br />
Sie wird dabei den Weisungen des jeweiligen Anlegers, insbesondere<br />
auch hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts,<br />
Folge leisten. Hierzu wurde ihr im Gesellschaftsvertrag das<br />
Recht eingeräumt, ihr Stimmrecht uneinheitlich auszuüben.<br />
Die Stellung der mittelbar beteiligten Anleger entspricht daher<br />
wirtschaftlich der Stellung der unmittelbar an der Gesellschaft<br />
beteiligten Anleger.<br />
4. Die den Gesellschaftern gemäß § 9 Nr. 1 und Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
eingeräumten Informationsrechte nimmt<br />
die Treuhänderin nicht für den Anleger wahr, der diese Rechte<br />
allein selbst oder durch einen zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpflichteten Angehörigen der rechts- und steuerberatenden<br />
Berufe ausüben kann.<br />
5. Die Beteiligung des Anlegers darf von der Treuhänderin<br />
ohne ausdrückliche Zustimmung nur zur Erfüllung von Pflichten<br />
aus dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft oder aus<br />
diesem Vertragsverhältnis (wie z. B. Auskünfte gegenüber der<br />
Finanzverwaltung) offen gelegt werden. Die Anleger können<br />
keine Offenlegung der Angaben über die übrigen Anleger,<br />
deren Beteiligungen von der Treuhänderin verwaltet werden,<br />
verlangen.<br />
6. Die Treuhänderin hat das von ihr treuhänderisch verwaltete<br />
Vermögen von ihrem Vermögen getrennt zu halten und<br />
zu verwalten. Was die Treuhänderin aufgrund des Treuhandverhältnisses<br />
für den Anleger erlangt, hat sie an den Anleger<br />
herauszugeben, sofern und soweit dieses Vertragsverhältnis<br />
oder der Gesellschaftsvertrag insoweit nichts anderes vorsehen.<br />
7. Verlangt ein mittelbar beteiligter Anleger seine unmittelbare<br />
Beteiligung an der Gesellschaft und seine Eintragung als<br />
Kommanditist findet § 4 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages Anwendung.<br />
Im Falle der Kündigung des Treuhandverhältnisses<br />
ist der Anleger verpflichtet, bei der Übertragung des Treugutes<br />
mitzuwirken und die Kosten für diese Übertragung zu tragen.<br />
8. Die Treuhänderin wird den Anleger über die Verhältnisse<br />
der Beteiligungsgesellschaft und das treuhänderisch gehaltene<br />
Treugut unterrichtet halten.<br />
9. Der Anleger ist verpflichtet, die Treuhänderin von allen<br />
Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die der Treuhänderin<br />
im Zusammenhang mit der treuhänderischen Übernahme<br />
und/oder Verwaltung seiner Beteiligung entstehen, freizuhalten<br />
bzw. von der Treuhänderin bereits geleistete Aufwendungen<br />
auf erste Anforderung zu erstatten.<br />
10. Der Anleger trägt das anteilige wirtschaftliche Risiko in<br />
Höhe seiner Einlage. Er haftet nur in Höhe seiner Einlage. Eine<br />
Nachschussverpflichtung ist ausgeschlossen, sofern er seine<br />
Einlage geleistet und nicht wieder entnommen hat.<br />
11. Der Anleger hat die in der Beitrittserklärung angegebenen<br />
Eigenkapitalraten zu den vereinbarten Terminen auf<br />
das in der Beitrittserklärung angegebene Konto zu überweisen<br />
oder einzuzahlen.<br />
12. Kommt der Anleger mit der Einzahlung seiner Einlage<br />
ganz oder teilweise in Verzug, gelten die Rechte gemäß § 4 Nr.
11 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft.<br />
13. Sofern die Treuhänderin gesonderte Treugeberversammlungen<br />
abhält, gelten für diese entsprechend die im Gesellschaftsvertrag<br />
der Gesellschaft enthalten Regelungen für die<br />
Vorbereitung, Einberufung und Abhaltung von Gesellschafterversammlungen<br />
entsprechend.<br />
14. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die Anleger von Einladungen<br />
zu Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft,<br />
über die Tagesordnungen und über die Beschlussgegenstände<br />
sowie über Gesellschafterbeschlüsse, die außerhalb einer Gesellschafterversammlung<br />
gefasst werden sollen, zu unterrichten<br />
und die Weisungen der Anleger einzuholen. Die Treuhänderin<br />
hat diese Stimmweisungen zu beachten, sofern sie nicht<br />
mit dem Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft<br />
oder mit diesem Vertragsverhältnis im Widerspruch stehen.<br />
Soweit die Treuhänderin keine Weisungen der Anleger erhält,<br />
wird die Treuhänderin sich der Stimme enthalten.<br />
15. Der Anleger ist berechtigt, persönlich an den jeweiligen<br />
Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und das auf ihn<br />
entfallende Stimmrecht persönlich auszuüben.<br />
16. Die Treuhänderin ist berechtigt, sofern in unabweisbar<br />
dringlichen Fällen Weisungen nicht oder nicht rechtzeitig eingeholt<br />
werden können, nach pflichtgemäßem Ermessen selbst<br />
zu entscheiden und zu handeln. Sie hat dabei die berechtigten<br />
Interessen aller von ihr vertretenen Anleger sowie die sich aus<br />
dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft ergebenden Rechte<br />
und Pflichten zu beachten und ggfs. nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen gegeneinander abzuwägen. Sie hat über ein solches<br />
Handeln unverzüglich zu berichten.<br />
§ 4 Laufzeit<br />
1. Der Verwaltungsvertrag oder Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Im Falle<br />
der Auflösung der Gesellschaft endet das Vertragsverhältnis<br />
mit dem Abschluss der Liquidation der Gesellschaft.<br />
2. Sofern der Anleger seine unmittelbare Beteiligung an<br />
der Gesellschaft und seine persönliche Eintragung als Kommanditist<br />
in das Handelsregister verlangt, findet § 4 Nr. 6 des<br />
Gesellschaftsvertrages Anwendung. In diesem Fall wird das<br />
Vertragsverhältnis im Rahmen eines Verwaltungsverhältnisses<br />
fortgeführt.<br />
verträge<br />
3. Die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen<br />
eines wichtigen Grundes vorzeitig zu kündigen, bleibt hiervon<br />
unberührt. Ein wichtiger Grund für die Treuhänderin liegt vor,<br />
wenn bei einem Anleger einer oder mehrere der in § 14 Nr. 2<br />
und Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages genannten Gründe vorliegt/vorliegen.<br />
§ 5 Vergütung der treuhänderin<br />
1. Die Treuhänderin erhält von der Gesellschaft eine jährliche<br />
Vergütung von EUR 2.000 zzgl. evtl. Umsatzsteuer.<br />
2. Die Gesellschaft trägt die Notar- und Handelsregistergebühren,<br />
die durch die Eintragung der Treuhänderin als Kommanditistin<br />
der Gesellschaft und durch die Erhöhung ihrer<br />
Einlage entstehen. Später entstehende Handelsregisterkosten,<br />
insbesondere im Rahmen der Beendigung des Treuhandvertrages<br />
gemäß § 4 Nr. 7, des Gesellschaftsvertrages können den<br />
jeweiligen Anleger weiterbelastet werden.<br />
§ 6 Allgemeine Bestimmungen<br />
1. Die Treuhänderin hat alle Rechte und Pflichten, die sich<br />
aus dem zwischen ihr und dem Treugeber bestehenden Vertragsverhältnis<br />
ergeben, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmannes wahrzunehmen.<br />
2. Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen des § 181<br />
BGB befreit.<br />
3. Die Treuhänderin und ihre Organe haften nur für Vorsatz<br />
oder grobe Fahrlässigkeit. Für alle Anleger ist die Haftung<br />
beschränkt auf einen Betrag von insgesamt EUR 250.000. Ein<br />
etwaiger Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen die<br />
Treuhänderin verjährt innerhalb von sechs Monaten, nachdem<br />
der Anleger von den haftungsbegründenden Tatsachen<br />
Kenntnis erlangt hat.<br />
4. Die Treuhänderin ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten<br />
aus dem mit dem Anleger bestehenden Vertragsverhältnis und<br />
auch ihre Beteiligung an der Gesellschaft auf einen Dritten zu<br />
übertragen, falls dieser Dritte in alle sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
der Gesellschaft und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
bestehenden Rechte und Pflichten eintritt.<br />
5. Sollte die Treuhänderin als Kommanditistin aus der Gesellschaft<br />
ausscheiden, ohne von ihrem Recht nach Nr. 4 Gebrauch
verträge<br />
zu machen, haben alle Anleger einen neuen Vertragspartner<br />
zu wählen, mit dem das Vertragsverhältnis fortgesetzt wird. In<br />
diesem Fall hat die Treuhänderin den auf die mittelbar beteiligten<br />
Anleger entfallenden Kommanditanteil im Rahmen der<br />
Auflösung der Treuhandverhältnisse mit den einzelnen an der<br />
Gesellschaft mittelbar beteiligten Anleger auf den neuen Vertragspartner<br />
zu übertragen.<br />
6. Die Treuhänderin führt über die Anleger ein Register mit<br />
deren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten.<br />
7. Der Anleger ist verpflichtet, Änderungen der ihn betreffenden<br />
Daten unverzüglich der Treuhänderin mitzuteilen und<br />
gegebenenfalls nachzuweisen.<br />
8. Der Anleger erklärt sich damit einverstanden, dass seine<br />
personenbezogenen Daten im Wege der elektronischen Datenverarbeitung<br />
gespeichert und das die in die Platzierung des<br />
Eigenkapitals einbezogenen Personen über die Verhältnisse<br />
der Gesellschaft und seine Person informiert werden.<br />
§ 7 schlussbestimmungen<br />
1. Für alle Zustellungen an den Anleger ist die letzte Anschrift<br />
maßgeblich, die dieser der Treuhänderin mitgeteilt hat.<br />
Schriftliche Mitteilungen an diese Anschrift gelten nach dem<br />
gewöhnlichen Postlauf als dem Treugeber zugegangen.<br />
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
3. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam<br />
oder undurchführbar sein oder der Vertrag Lücken enthalten,<br />
so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht<br />
berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder<br />
lückenhaften Regelung gilt das als vereinbart, was dem von<br />
den Parteien gewollten nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages<br />
in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten<br />
kommt.<br />
4. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrags können nur einheitlich<br />
mit allen Treugebern in schriftlicher Form, auf die nur<br />
schriftlich verzichtet werden kann, vereinbart werden.<br />
Haren, den 03.11.2010<br />
ANCHOR Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
gez. Hermann Neemann – Geschäftsführer –<br />
Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
gez. André Tonn – Geschäftsführung –<br />
Anleger (Gesellschafter)
selfstorage-markt<br />
self storage: Berliner verstauen ihr gut außerhalb der Wohnung<br />
„Berliner morgenpost“ vom 14.02.2011<br />
„[...] Nach Angaben des Verbandes Deutscher Self-Storage<br />
Unternehmen ist die Self-Storage Branche in den<br />
vergangenen zehn Jahren um mehr als das Zehnfache<br />
gewachsen und hat sich auch von der globalen Finanzkrise<br />
nicht stoppen lassen. [...]“
Secur ist Mitglied<br />
Im „Verband Deutscher Selfstorage Unternehmer e.V.“ und der „Federation of European Self Storage Associations”<br />
Verband deutscher<br />
SELFSTORAGE<br />
Unternehmen e.V.<br />
Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />
Große Straße 12<br />
22926 Ahrensburg<br />
Tel (0 41 02) 45 49 64<br />
Fax (0 41 02) 45 56 19<br />
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