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siebter secur immobilien rendite fonds - MP BRANDL GmbH & Co. KG

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Lagerraum für Privat und Gewerbe<br />

Siebter Secur <strong>immobilien</strong> <strong>rendite</strong> FondS<br />

Steueroptimierte Investition in einen der <strong>rendite</strong>- und<br />

wachstumsstärksten Immobilienmärkte Deutschlands: Selfstorage<br />

Platz für das gesammelte Leben | „Die Welt“ vom 14.02.2011<br />

„[...] Self-Storage liegt im Trend: immer mehr Berliner lagern ihr Hab und Gut außerhalb der eigenen vier Wände. [...]“<br />

Titelbild: Visualisierung des geplanten Secur-Selbstlagerzentrums im Herzen von Berlin.<br />

0


Inhalt<br />

5 EinLEitung<br />

6 WEsEntLichE AspEktE DEr VErmögEnsAnLAgE<br />

14 risikEn DiEsEr BEtEiLigung<br />

18 sELfstorAgE-mArkt<br />

20 stAnDort BErLin<br />

24 sEcur – DEr BEtrEiBEr<br />

27 prEssEstimmEn<br />

28 DiE immoBiLiE<br />

29 WirtschAftLichE prognosErEchnungEn<br />

38 rEchtLichE grunDLAgEn<br />

46 stEuErLichE grunDLAgEn<br />

50 WichtigE hinWEisE<br />

52 WEsEntLichE VErtrAgspArtnEr im ÜBErBLick<br />

54 VErträgE<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).


Blick auf das Einzugsgebiet des geplanten Secur Selbstlagerzentrums im Herzen von Berlin in der unmittelbaren Nachbarschaft zu<br />

einigen Berliner Wahrzeichen wie dem Berliner Fernsehturm (Alex), der Oberbaumbrücke, der O2 World und der Mediaspree.<br />

WIchtIger hInWeIs<br />

Bei der Beteiligung als Kommanditist an dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

handelt es sich um eine unternehmerische<br />

Beteiligung. Auf die sich ergebenden wesentlichen Risiken<br />

wird in dem entsprechenden Kapitel „Risiken einer Beteiligung“<br />

in diesem Beteiligungsprospekt verwiesen.<br />

Dieses Angebot richtet sich an Anleger, die in Grundzügen<br />

rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Kenntnisse haben<br />

und mit der entsprechenden Terminologie vertraut sind. In-<br />

teressenten, die Fragen zu den Ausführungen in diesem Prospekt<br />

haben, wird empfohlen, sich vor Beitritt von einem fachkundigen<br />

Dritten ihres Vertrauens beraten zu lassen.


0<br />

ProsPektverantWortung<br />

Alles in der Box | „hannoverische Allgemeine“ vom 22.01.2011<br />

„[...] Es ist noch nicht lang her, da gab es keine Selbsteinlagerungshallen in Deutschland. [...] Und doch boomt die junge Branche.<br />

Insgesamt 70 Einlagerungshäuser gibt es in Deutschland inzwischen. 250 bis 300 sollen es in den kommenden Jahren werden. [...]“


eInleItung<br />

Deutschlands Immobilienmarkt erlebt seit einigen Jahren einen<br />

neuen Trend: Selfstorage. Das sind jeweils über 1.000 Mietboxen<br />

in modernen Selbstlagerzentren zum Einlagern von Möbeln,<br />

Hobbyzubehör, Handelswaren oder Akten. Immer mehr<br />

Privatpersonen, Gewerbetreibende und Unternehmen benötigen<br />

flexiblen Lagerraum. Ein Treiber dieser Entwicklung sind<br />

gesellschaftliche Veränderungen, die auch hierzulande nicht zu<br />

übersehen sind: Die Anzahl der Singlehaushalte steigt, Wohnraum<br />

in Großstädten wird knapper und teurer, die Bereitschaft<br />

zur Mobilität und für Veränderung wird selbstverständlich und<br />

ganze Waren- und Distributionsketten werden auf kurzfristige<br />

Zyklen eingestellt.<br />

Großbritannien (UK) ist mit bereits 800 Selbstlagerzentren der<br />

am weitesten entwickelte Markt in Europa. Weitere 750 Standorte<br />

verteilen sich auf das übrige Europa (ohne Deutschland).<br />

Mit derzeit nur 60 im Betrieb befindlichen Selbstlagerzentren<br />

ist demnach das Wachstumspotential in Deutschland am größten.<br />

Unabhängig von diesem enormen Wachstumspotential<br />

kombinieren moderne Selbstlagerzentren aus Investorensicht<br />

die Kleinteiligkeit von Wohn<strong>immobilien</strong> (geringe Ausfallrisiken<br />

durch bis zu 1.000 Einzelmieter) mit der hohen Ertragskraft von<br />

Spezial<strong>immobilien</strong> (z. B. 13 Mietperioden pro Jahr durch eine<br />

wochenbasierte Abrechnung, hohe Durchschnittsmieten von<br />

über 22,- Euro pro Quadratmeter und Monat sowie vergleichsweise<br />

geringen Baukosten).<br />

Der Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds investiert in einen<br />

Neubau im Herzen von Berlin. Entlang der Mediaspree, einem<br />

der größten Investorenprojekte in Berlin, befinden sich in unmittelbarer<br />

Nachbarschaft u.a. die Unternehmenszentralen<br />

von Universal Music und MTV Europe, zahlreiche Büro- und<br />

Hotelneubauten, die O2 World und auch der Berliner Fernsehturm.<br />

Das direkte Einzugsgebiet des geplanten Standortes<br />

repräsentiert die moderne, dynamische und lebendige Hauptstadtmetropole<br />

– eine aussichtsreiche Grundlage für das neu<br />

zu errichtende Selbtslagerzentrum.<br />

Die Secur Selfstorage Gruppe (www.<strong>secur</strong>.de) plant, baut und<br />

betreibt zukünftig das 6.200 m² große Selbstlagerzentrum.<br />

Die Eröffnung ist bereits für das IV. Quartal 2011 geplant. Die<br />

Secur Gruppe hat 2003 das erste Selbstlagerzentrum eröffnet<br />

und sich zu einem der führenden Selfstorage-Anbieter in<br />

Deutschland entwickelt. Aktuell betreibt die Secur Gruppe sieben<br />

Selbstlagerzentren in Berlin (1 x), Hamburg (2 x), Hannover<br />

(3 x) und Sylt (1 x) mit einer Gesamtlagerfläche von über 42.000<br />

Quadratmetern – weitere Projekte befinden sich im Bau.<br />

Eine Haftung der Vertriebsbeauftragten ist – soweit rechtlich<br />

zulässig – ausgeschlossen. Es ist nicht gestattet, von diesem<br />

Prospekt abweichende Angaben zu machen.<br />

Die Prospektverantwortliche und zugleich Anbieterin, die Secur<br />

Emissionshaus <strong>GmbH</strong> mit Sitz Große Straße 12, 22926 Ahrensburg,<br />

erklärt, dass ihres Wissens die Angaben richtig sind<br />

und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden.<br />

Datum der Prospektaufstellung<br />

Ahrensburg, den 29.04.2011<br />

Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

Große Straße 12, 22926 Ahrensburg<br />

als Anbieter<br />

André Tonn<br />

(Geschäftsführer der Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong>)<br />

eInleItung 0


0<br />

WesentlIche asPekte der vermögensanlage<br />

WesentlIche asPekte der vermögensanlage<br />

<strong>immobilien</strong> als <strong>rendite</strong>starke sachwertanlage<br />

Immer wieder finden sich Immobilien unter den ersten Plätzen<br />

auf der Beliebtheitsskala bei privaten und institutionellen Anlegern.<br />

Geschlossene Immobilien<strong>fonds</strong> mit dem Investitionsfokus<br />

Deutschland liegen derzeit besonders hoch im Kurs. Das<br />

belegen auch die Branchenzahlen des VGF (Verband Geschlossener<br />

Fonds) für das Jahr 2010: Für geschlossene Fonds wurden<br />

2010 insgesamt rd. 5,84 Mrd. Euro Eigenkapital eingeworben<br />

und damit 13 Prozent mehr als 2009 (5,14 Mrd. Euro). Mit einem<br />

Zuwachs von 46 Prozent und einem platzierten Eigenkapital<br />

von 1,6 Mrd. Euro sind die Immobilien<strong>fonds</strong> Inland, gefolgt von<br />

den Schiffsbeteiligungen mit 996 Mio. Euro, mit einem großen<br />

Abstand das stärkste Fondssegment.<br />

Bei Kapitalanlagen ist jedoch auch ein gewisser Herdentrieb zu<br />

beobachten: Viele gehen in eine Richtung, viele bevorzugen<br />

die gleichen Assets. Die Psychologie des Herdentriebes ist einfach:<br />

„Wenn ich das mache, was alle machen, dann kann ich<br />

nicht ganz falsch liegen“. Bei den verantwortlichen Entscheidern<br />

institutioneller Investoren kommt noch etwas dazu: Sie<br />

wollen eigentlich nichts richtig machen, sondern ihr oberstes<br />

Bestreben ist es, keinen Fehler zu machen. Wenn sie heute eine<br />

Entscheidung fällen, die in Übereinstimmung mit den Entscheidungen<br />

aller anderen Marktteilnehmer steht, wird man<br />

ihnen auch bei einem möglichen Scheitern später keinen Vorwurf<br />

machen. Warum sollen sie klüger sein als der Markt, klüger<br />

als andere Wettbewerber?<br />

Dieses Denken ist dafür verantwortlich, dass derzeit alle Marktteilnehmer<br />

vor allem Super-<strong>Co</strong>re-Immobilie bevorzugen, ob<br />

nun im Bürobereich, im Einzelhandelsbereich oder auch bei<br />

Wohn<strong>immobilien</strong>. Unisono kann man von fast allen Markteilnehmern<br />

hören, dass sie Immobilien in guten und sehr guten<br />

Lagen von demografischen Gewinner-Metropolen kaufen wollen.<br />

Natürlich gibt es dafür gute Argumente. Weil diese Argumente<br />

jedoch so offensichtlich sind, streiten sich alle um die<br />

gleichen Immobilien. Und da kaum einer verkaufen will, steht<br />

einem immer kleiner werdenden Angebot eine immer höhere<br />

Nachfrage gegenüber. Die Folge: Die Renditen fallen, die Preise<br />

steigen. Die niedrigen Zinsen machen es möglich, dennoch<br />

zu kaufen. Das böse Erwachen wird kommen, wenn die Zinsen<br />

wieder steigen.<br />

Langsam etabliert sich jedoch auch ein Gegentrend. Nicht alle<br />

folgen der Herde. Manche Investoren suchen aktiv nach Nischen<br />

– ob das nun Industrie<strong>immobilien</strong> sind, Parkhäuser, Studentenwohnheime<br />

oder Selfstorage. In diesen Bereichen drängeln<br />

sich die Investoren – noch! – nicht im gleichen Maß wie im<br />

Segment der Super-<strong>Co</strong>re-Immobilien der Nutzungsarten Büro,<br />

Einzelhandel und Wohnen. Die Renditen sind im Vergleich daher<br />

oftmals attraktiver.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot investiert gezielt in eine<br />

Spezialimmobilie in einem stark wachsenden Markt. Vor diesem<br />

Hintergrund stellt das vorliegende Konzept nicht nur eine<br />

Erfolg versprechende Investition in eine der aussichtsreichsten<br />

Metropolen Deutschlands dar, sondern aufgrund seiner<br />

Besonderheiten auch eine beweisbare Unabhängigkeit von<br />

strukturellen Marktschwächen. Immobilienanlagen mit einem<br />

Zeithorizont von unter 15 Jahren sind zudem eher unüblich,<br />

wohingegen das aktuelle Angebot mit einer geplanten Laufzeit<br />

von nur sieben Jahren eine Seltenheit auf dem deutschen<br />

Markt darstellt und schon deshalb zur Diversifikation hervorragend<br />

geeignet ist.<br />

Das konzept selfstorage<br />

Deutschlands Immobilienmarkt erlebt einen neuen Megatrend:<br />

Selfstorage. Aus dem Englischen stammend bedeutet<br />

„Selfstorage“ frei übersetzt „Selbstlagerung“, bzw. „Selbsteinlagerung“<br />

und beschreibt ein Konzept, das seinen Ursprung vor<br />

40 Jahren in den USA fand. Selbstlagerzentren bieten mit jeweils<br />

über 1.000 Mietboxen die Möglichkeit zum Einlagern von<br />

Möbeln, Hobbyzubehör, Handelswaren, Akten und anderem<br />

Lagergut. Immer mehr Privatpersonen, Gewerbetreibende und<br />

Unternehmen benötigen flexiblen Lagerraum. In deutschen<br />

Metropolregionen hat laut Meinungsumfragen bereits jeder<br />

dritte Haushalt konkreten Bedarf.


Selbstlagerzentren bieten Privatkunden und<br />

Unternehmen die Möglichkeit, zusätzliche La-<br />

gerflächen in verkehrsnahen Spezialhäusern<br />

zu mieten.<br />

• Lagerboxen zwischen 1 und 30 m²<br />

• Einzeln verschließbar und alarmgesichert<br />

• 24h Zutrittskontrolle und Videoüberwachung<br />

• Sauber, trocken und klimareguliert<br />

• Geräumige Personen- /Lastenaufzüge<br />

• Flexible Vertragslaufzeiten<br />

• Komfortable Öffnungszeiten ohne<br />

Voranmeldung<br />

(7 Tage die Woche von 6 bis 22 Uhr)<br />

Die Selfstorage-Branche ist in den letzten zehn Jahren in<br />

Deutschland um mehr als das 10-fache ihres Volumens angewachsen.<br />

In 2010 war ein weiteres Marktwachstum von 25<br />

Prozent zu verzeichnen. Um das weiterhin hohe Potential für<br />

diese Spezial<strong>immobilien</strong> und die Dienstleistung „Selfstorage“<br />

in Deutschland zu veranschaulichen, lohnt sich ein Vergleich<br />

mit Großbritannien – dem in Europa am weitesten entwickelten<br />

Markt mit heute über 800 Selbstlagerzentren. Während in<br />

Großbritannien (UK) nach über 20 Jahren Marktentwicklung<br />

sich das weitere Wachstum erstmals abschwächt, stehen wir<br />

hierzulande noch am Anfang der Markterschließung. Auch<br />

wenn wir in Deutschland nicht die Marktdichte aus Großbritannien<br />

oder den USA erreichen sollten, rechnen Branchenverbände<br />

(Verband Deutscher Selfstorage Unternehmen e.V. und die<br />

Stralauer Allee 39<br />

10245 Berlin-Friedrichshain<br />

• 4.371 m² Grundstück<br />

• sechs Stockwerke<br />

• ca. 6.200 m² NGF<br />

(Vermietbare Fläche)<br />

• ca. 9.000 m² BGF<br />

• ca. 1.500 Lagerboxen<br />

WesentlIche asPekte der vermögensanlage 0<br />

dIe WIchtIgsten fakten des angebotes auf eInen blIck<br />

<strong>secur</strong>: mietboxen für privat und gewerbe Das investitionsobjekt Beteiligungsdaten<br />

• Prognostizierte Ausschüttungen zwischen<br />

4 % und 6 % ab 2014<br />

• Geplante IRR-Rendite* von 9,50 % p. a. nach<br />

Steuern durch den Verkauf der Immobilie<br />

am Ende der Planlaufzeit<br />

• Niedrige Nebenkosten, kein Agio<br />

• Geplante Laufzeit von nur 7 Jahren<br />

• Mindestbeteiligung: EUR 15.000<br />

• Gesamtinvestition der Zielgesellschaft<br />

EUR 9.650.000<br />

• Geringes Ausfallrisiko aufgrund einer hohen<br />

Mieterstreuung<br />

• Investition in eine Spezialimmobilie im<br />

Wachstumsmarkt Selfstorage<br />

*branchenübliche interne Zinsfuß-Methode (IRR)<br />

FEDESSA – Federation Of European Self Storage Associations)<br />

und führende Immobilienanalysten in den nächsten zehn Jahren<br />

mit einem Wachstum von ca. 300 weiteren Selbstlagerzentren<br />

in Deutschland.<br />

Selbstlagerzentren bieten mehrstufige Sicherheitssysteme, die<br />

eine einbruchsichere Einlagerung in Mietboxen bei flexiblen<br />

Mietlaufzeiten ermöglichen. In einem Selbstlagerzentrum<br />

mit bis zu sechs Stockwerken verteilen sich ca. 6.000 vermietbare<br />

m² auf ca. 1.000 Lagerboxen mit einer Größe von 1 bis<br />

30 m² pro Lagerbox. Jede dieser Lagerboxen ist separat verschließbar,<br />

einzeln alarmgesichert und direkt zugänglich. Die<br />

einzelnen Stockwerke werden über geräumige Lastenaufzüge<br />

erreicht. Ein aufwändiges Be- und Entlüftungssystem sorgt


0<br />

WesentlIche asPekte der vermögensanlage<br />

auf der gesamten Lagerfläche stets für ein gleichbleibendes<br />

Klima. Die konstante Temperatur und die gefilterte Frischluftzufuhr<br />

gewährleisten optimale Lagerbedingungen, auch für<br />

feuchtigkeitsempfindliches Lagergut. Zusätzlich sind das Außengelände<br />

und der Innenbereich 24h videoüberwacht und<br />

mit einem automatischen Zutrittskontrollsystem ausgestattet.<br />

Die Selbstlagerzentren sind direkt mit einem Sicherheitsdienst<br />

verbunden, der regelmäßig auf nächtlichen Rundgängen das<br />

Lagerhaus kontrolliert. Die nur für den Mieter zugängliche und<br />

überwachte Lagerbox ist verkehrsgünstig gelegen und an 365<br />

Tagen im Jahr ohne Voranmeldung (6.00 bis 22.00 Uhr) zugänglich.<br />

Eine optimale Verkehrsanbindung an Hauptein- und<br />

Ausfallstraßen, eine gute Vernetzung von dicht besiedelten<br />

Wohnvierteln und kurzen Wegen zu den Lagerzentren hat bei<br />

der Entwicklung der Standorte eine sehr hohe Priorität.<br />

Moderne Selfstorage-Immobilien kombinieren aus Investorensicht<br />

die Kleinteiligkeit von Wohn<strong>immobilien</strong> mit der hohen<br />

Ertragskraft von Spezial<strong>immobilien</strong>. Darüber hinaus bietet sich<br />

die Möglichkeit in einen starken Wachstumsmarkt zu investieren,<br />

der bereits hierzulande wie international bewiesen hat,<br />

aufgrund seiner heterogenen Mieterstruktur außerordentlich<br />

zyklusresistent zu sein.<br />

Die besonderen faktoren im Vergleich zu klassischen <strong>immobilien</strong>investments<br />

auf einen Blick<br />

• Mieter- und Risikostreuung auf 1.000 und mehr<br />

Einzelmieter<br />

• Mietabrechnung auf 4-Wochen-Basis ermöglicht<br />

13 Monatsmieten im Jahr, bei flexiblen Mietlaufzeiten<br />

für den Endkunden<br />

• Vermietet werden sämtliche m³ (Lagerraum) und nicht nur<br />

m² (Lagerfläche)<br />

• Hierdurch hohe durchschnittliche Brutto-Mieteinnahmen<br />

von über EUR 22,- pro m² und Monat<br />

• Schlüsselfertige Herstellungskosten (exklusive Grundstück)<br />

pro Standort von ca. EUR 920 Brutto pro<br />

vermietbarem m²<br />

• Renditeerwartung der Secur Selfstorage Immobilien<br />

Rendite Fonds von ca. 9,5 % p. a. n.St. (IRR)<br />

• Kurze Fondslaufzeiten durch planbare Rent-Up Phase bis<br />

zur wirtschaftlichen Vollvermietung<br />

Eine Selfstorage-Immobilie ist grundsätzlich ebenso solide<br />

und dauerhaft gebaut wie auch andere Immobilien in Massivbauweise.<br />

Sie ist damit grundsätzlich werterhaltend, weil sie an<br />

den inflationsbedingten Preissteigerungen teilnimmt (Mieten<br />

können aufgrund der systembedingten Fluktuation kurzfristig<br />

erhöht werden). Zugrunde liegen eine Stahlskelettkonstruktion<br />

und die Systembauweise der Firma Goldbeck aus Deutschland<br />

(www.goldbeck.de), einem der Marktführer im Bereich der<br />

Logistik<strong>immobilien</strong>. Die Umstellung auf die Systembauweise<br />

führt beim Siebten Secur Immobilien Rendite Fonds zu einer<br />

sehr kurzen Bauzeit mit einer Inbetriebnahme noch in 2011<br />

und im Vergleich zu Büro- und Handels<strong>immobilien</strong> zu sehr geringen<br />

Herstellungskosten.<br />

Die Vorteile bei derartigen Immobilieninvestitionen wurden<br />

vor allem in den USA, mittlerweile aber auch im europäischen<br />

Ausland, längst erkannt und haben zu einer bedeutenden Assetklasse<br />

für Selbstlager<strong>immobilien</strong> geführt. Das vorliegende<br />

Beteiligungsangebot bietet Investoren die Möglichkeit, an diesem<br />

<strong>rendite</strong>starken Konzept zu partizipieren.<br />

kurze <strong>fonds</strong>laufzeit und hoher Wertzuwachs<br />

Oft werden gewerbliche Immobilien und Wohn<strong>immobilien</strong><br />

mit größeren Einheiten von anlegerfinanzierten Fonds gekauft<br />

– meist in einem voll vermieteten Zustand. Diese so genannten<br />

„<strong>Co</strong>re-Immobilien“ haben ihren Preis: der Investor zahlt oft das<br />

13- bis 20fache der Jahresnettomiete für den Erwerb. Zusätzlich<br />

stellt dieses Angebot mit einer prospektierten Laufzeit von<br />

nur sieben Jahren eine ungewöhnlich kurze Kapitalbindungszeit<br />

dar, die zudem durch die Auszahlungen während der Betriebsphase<br />

verkürzt wird. Ausgehend von einem gering angesetzten<br />

Verkaufsfaktor vom 12,5fachen der Jahresnettomiete<br />

im Jahr 2017 bei einer Monatsmiete von 22 Euro pro m² wird<br />

schon bei diesem konservativen Szenario eine Rendite von 9,50<br />

Prozent p. a. (IRR) nach Steuern erzielt. In einem weniger konservativen<br />

Szenario von 24 Euro Miete pro Quadratmeter und<br />

Monat bei einer 13fachen Bewertung, würde eine deutlich höhere<br />

Rendite von 12,34 Prozent p. a. (IRR) erzielt werden.


Marktentwicklung Selfstorage in Deutschland<br />

Vergleich Anzahl der fertigstellung neuer<br />

selbstlagerzentren in einem jahr (uk vs. Deutschland)<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

37<br />

4<br />

42<br />

1<br />

25<br />

2<br />

28<br />

Die Beteiligungsgesellschaft beteiligt sich an folgender Zielgesellschaft:<br />

kapitalanteil Zielgesellschaft objektbeschreibung<br />

Anlageobjekte und Vermietungskonzept<br />

3<br />

46<br />

4<br />

49<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Das Beteiligungsangebot umfasst die Zeichnung von Gesellschaftsanteilen<br />

an der Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds<br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> mit Sitz in Ahrensburg, nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft“,<br />

„Fondsgesellschaft“ oder „Emittentin“ genannt.<br />

Die Kommanditanteile an der Fondsgesellschaft können<br />

direkt erworben werden.<br />

Anlageobjekte sind die Beteiligungen an der Zielgesellschaft,<br />

sowie die Gewährung eines Darlehens. Bei dieser Zielgesellschaft<br />

handelt es sich um eine grundstücksverwaltende Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung. Im Eigentum dieser Gesellschaft<br />

steht die Fondsimmobilie in der Stralauer Allee in<br />

0<br />

94<br />

11<br />

98<br />

8<br />

63<br />

14<br />

42<br />

5<br />

19 17<br />

WesentlIche asPekte der vermögensanlage 0<br />

94,62 Prozent Secur Grundstücksgesellschaft Grundstück mit einem noch zu bauenden Lagerzentrum in der<br />

Stralauer Allee mbH Stralauer Allee 39, 10245 Berlin-Friedrichshain.<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Bei diesem Gebäude steht nach Fertigstellung eine BGF von insgesamt<br />

ca. 9.000 m² zur Verfügung. Daraus resultieren ca. 6.200 m² vermietbare<br />

Selfstorage-Fläche.<br />

kumulierte Anzahl der selbstlagerzentren aller<br />

Anbieter in Deutschland (inkl. im Bau)<br />

4 5<br />

Quelle: gif – Gesellschaft für Immobilien-Wirtschaftliche Forschung e. V., Dr. Thomas Beyerle, Stand 05.10.2010<br />

UK<br />

DE<br />

7<br />

10<br />

14 14<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Berlin. Das Gesellschaftsdarlehen soll ab dem Jahr 2013 getilgt<br />

werden und mit 0,5 % p.a. verzinst. Mit der Beteiligung an der<br />

Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> hat der<br />

Anleger die üblichen Gesellschafterrechte, wie z. B. Entnahmerechte,<br />

Übertragungsrechte, Einsicht- und Prüfungsrechte,<br />

Stimmrechte und Ergebnisbeteiligungsrechte.<br />

Die Zielgesellschaft schließt mit der Secur Lagerhaus Stralauer<br />

Allee <strong>GmbH</strong>, Haren/Ems, einen (umsatzabhängigen) Generalmietvertrag<br />

über die Nutzung der gesamten Vermietungsfläche<br />

der Fondsimmobilie. Die Zielgesellschaft erhält dabei 70<br />

Prozent der realisierten Untermieterlöse der Secur Lagerhaus<br />

25<br />

33<br />

47<br />

52<br />

69


0<br />

WesentlIche asPekte der vermögensanlage<br />

Stralauer Allee <strong>GmbH</strong>. Die Secur Lagerhaus Stralauer Allee<br />

<strong>GmbH</strong> vermietet die einzelnen Boxen direkt an die Kunden.<br />

Die Zielgesellschaft partizipiert dadurch unmittelbar an den<br />

Vermietungserfolgen und Mietentwicklungen, die die Secur<br />

Lagerhaus Stralauer Allee <strong>GmbH</strong> bei der Vermietung an Endkunden<br />

erzielt. Die Gebäudenebenkosten und die laufenden<br />

Betriebskosten des Selbstlagerzentrums sind von der Secur Lagerhaus<br />

Stralauer Allee <strong>GmbH</strong> zu tragen. Kostenentwicklungen<br />

in diesem Bereich gehen zu Gunsten oder zu Lasten der Secur<br />

Lagerhaus Stralauer Allee <strong>GmbH</strong>.<br />

Das Beteiligungskonzept und die Vermögensanlage<br />

Die Grundidee dieses Beteiligungsangebotes ist die steuerbegünstigte<br />

Nutzung von erheblichen Vermögenszuwächsen<br />

bei den Selbstlagerzentren, unabhängig von der 10-jährigen<br />

Mindesthaltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken<br />

nach § 23 EStG. Dieses neue Konzept ist möglich, da<br />

zunehmend Immobilien nicht mehr unmittelbar von Investoren<br />

gehalten werden, sondern je Immobilie eine Immobilien-<strong>GmbH</strong><br />

gegründet wird, um durch Verkauf von <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteilen<br />

eine einfachere Handelbarkeit der Immobilie herzustellen.<br />

Anleger bzw. Investor ist der Erwerber der Vermögensanlage.<br />

Durch eine Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft erwirbt<br />

der Investor eine mittelbare Beteiligung an der Zielgesellschaft.<br />

Die Beteiligung selbst erfolgt entweder unmittelbar, ohne Einschaltung<br />

einer Treuhandgesellschaft, oder mittelbar über die<br />

Anchor Steuerberatungsgesellschaft mbH als Treuhänder. Die<br />

Investoren werden entweder direkt in das Handelsregister eingetragen<br />

oder lassen sich über die Treuhandgesellschaft eintragen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist eine <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, bei<br />

der gemäß Gesellschaftsvertrag die Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

geschäftsführende Kommanditistin ist. Dadurch liegt einkommensteuerlich<br />

eine so genannte vermögensverwaltende <strong>GmbH</strong><br />

& <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> und keine gewerblich tätige Gesellschaft vor.<br />

Der Investor wird somit vermögensverwaltender Mitgesellschafter<br />

in einer Personengesellschaft, die wiederum in ihrer<br />

Gesamtheit Gesellschafterin einer Kapitalgesellschaft ist, so dass<br />

die laufenden betrieblichen Ergebnisse der Zielgesellschaften<br />

irrelevant für die Besteuerung des Investors sind. Neben dem<br />

Erwerb der <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteile an der Zielgesellschaft<br />

gewährt die Beteiligungsgesellschaft der Zielgesellschaft zur<br />

Finanzierung der Immobilieninvestition ein Gesellschafterdarle-<br />

hen, für das eine geringe Verzinsung vorgesehen ist. Steuerlich<br />

maßgebend für den Investor sind die geringen Zinserträge aus<br />

dem Gesellschafterdarlehen (an die Zielgesellschaft), die er als<br />

Einnahme aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) versteuert. Die der<br />

Beteiligungsgesellschaft im Planungszeitraum zufließenden<br />

Zahlungen sind steuerlich unbeachtlich, da es sich um Darlehenstilgungen<br />

handelt.<br />

Eine Veräußerung der Kommanditanteile an der vermögensverwaltenden<br />

Beteiligungsgesellschaft stellt steuerlich eine<br />

Veräußerung der Wirtschaftsgüter der Kommanditgesellschaft<br />

dar. Das wesentliche Wirtschaftsgut ist der <strong>GmbH</strong>-Anteil an der<br />

Zielgesellschaft.<br />

Soweit der Privatinvestor mittelbar an der Zielgesellschaft unter<br />

einem Prozent und damit nicht wesentlich beteiligt ist, ist der<br />

Veräußerungsgewinn bei Verkauf der <strong>GmbH</strong>-Beteiligung (Zielgesellschaft)<br />

nur mit der pauschalen Abgeltungsteuer von 25<br />

Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer<br />

belastet.<br />

Soweit der Privatinvestor mittelbar an der Zielgesellschaft mit<br />

mindestens einem Prozent und damit wesentlich beteiligt ist,<br />

ist der Veräußerungsgewinn bei Verkauf der <strong>GmbH</strong>-Beteiligung<br />

(Zielgesellschaft) nur in Höhe von 60 Prozent steuerpflichtig<br />

(Teileinkünfteverfahren).<br />

Nach § 8b KStG ist die Veräußerung von <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteilen,<br />

die von Kapitalgesellschaften gehalten werden, grundsätzlich<br />

steuerfrei. Es erfolgt lediglich in Höhe von fünf Prozent des<br />

Veräußerungsgewinnes eine Kürzung der Betriebsausgaben,<br />

was im Ergebnis zu einer Steuerpflicht in Höhe von fünf Prozent<br />

des Veräußerungsgewinnes führt.<br />

Anlageziele der Vermögensanlage ist der Kauf von <strong>GmbH</strong>-Anteilen<br />

sowie die Gewährung eines Gesellschafterdarlehen zur<br />

Gewinnung von Erträgen. Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot<br />

werden zum Erwerb von Anteilen an der Zielgesellschaft,<br />

die Gewährung eines Darlehens an die Zielgesellschaft und<br />

Bildung einer Liquiditätsreserve zur allgemeinen Stärkung der<br />

Liquiditätslage der Emittentin genutzt. Die Nettoeinnahmen<br />

dieses Angebots reichen für die Realisierung der Anlageziele<br />

aus. Darüber hinaus werden die Nettoeinnahmen nicht für<br />

sonstige Zwecke verwendet.<br />

Der Realisierungsgrad der Projekte stellt sich wie folgt dar: Die<br />

für den Erwerb der <strong>GmbH</strong>-Anteile notwendige Kaufvertrag so-


wie der Darlehensvertrag an die Zielgesellschaft wurden noch<br />

nicht abgeschlossen.<br />

Mit dem Bau der Fondsimmobilie wurde noch nicht begonnen.<br />

Die Inbetriebnahme soll im vierten Quartal 2011 erfolgen.<br />

Nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen der Anlageobjekte<br />

bestehen nicht. Es bestehen keine rechtlichen oder tat-<br />

<strong>fonds</strong>typ (Vermögensart) Geschlossener Immobilien<strong>fonds</strong>.<br />

WesentlIche asPekte der vermögensanlage<br />

Emissionskapital Der Gesamtbetrag der Vermögensanlage beträgt EUR 5.820.000. Es handel sich um Kommanditanteile. Unter<br />

Berücksichtigung des Gründungskapitals von EUR 5.000 wird die Beteiligungsgesellschaft damit mindestens einen<br />

und maximal 388 Kommanditanteile ausgeben können. Zusätzlich kann das Kommanditkapital um max.<br />

EUR 500.000 erhöht werden, dann können maximal 421 Kommanditanteile ausgeben werden. Das Angebot zur<br />

Zeichnung erfolgt nur in Deutschland.<br />

mindestbeteiligung Die Mindestzeichungssumme beträgt EUR 15.000. Der Erwerbspreis entspricht dem vom Anleger gewählten<br />

Zeichnungsbetrag. Höhere Zeichnungsbeträge müssen durch EUR 5.000 teilbar sein. Ein Agio wird nicht erhoben.<br />

Gemeinschaftszeichnungen von Eheleuten sind nicht möglich.<br />

prognostizierte Auszahlungen Unter den Annahmen dieses Prospektes über Einnahmen und Ausgaben kann die Beteiligungsgesellschaft ab<br />

dem Geschäftsjahr 2014 Auszahlungen (Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen) vornehmen (siehe Liquidi-<br />

tätsvorschau der Gesellschaft). Sofern die Liquidität der Zielgesellschaft es zulässt, ist es geplant, die prospekt-<br />

gemäße Auszahlung im Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres zu leisten. Die Gesellschafterversammlung<br />

befindet letztendlich über die Höhe der Auszahlung. Über die Verwendung der freien Liquidität beschließt die<br />

Gesellschafterversammlung mit Zustimmung der Komplementär-<strong>GmbH</strong>. Auszahlungen im Sinne dieses<br />

Prospektes stellen Kapitalrückzahlungen dar, die grundsätzlich nicht der persönlichen Steuerpflicht des einzelnen<br />

Kommanditisten unterliegen.<br />

Veräußerung Beabsichtigt ist eine Veräußerung des Geschäftsanteiles an der Zielgesellschaft im Planjahr 2017 an einen<br />

Grundbesitzinvestor. Ausdrücklich nicht vorgesehen ist eine Veräußerung der Immobilie durch die<br />

Zielgesellschaft.<br />

Einzahlung 60 Prozent nach Beitritt; 40 Prozent zum 01.07.2011. Die Abwicklungswährung ist Euro. Auf verspätete Zahlungen<br />

werden 12 Prozent Verzugszinsen p. a. berechnet. Für vorzeitige Einzahlung der zweiten Rate (mind. zehn Tage<br />

vor Fälligkeit) wird eine Verzinsung von 5,0 % p. a. gewährt.<br />

Annahme und Wirksamkeit Die Beteiligung der Investoren erfolgt aufgrund einer Beitrittserklärung, die diesem Beteiligungsangebot beige-<br />

der Beitrittserklärung fügt ist und die der Annahme durch die Komplementärin, Secur Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, Große Straße 12, 22926<br />

Ahrensburg, der Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> bedarf. Die Investoren sind unmittelbar<br />

an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt oder mittelbar über die Treuhandgesellschaft. Erfolgt der Beitritt über<br />

die Treuhandgesellschaft, ist eine Identifikation nach dem Post-Ident-Verfahren gesetzlich vorgeschrieben.<br />

Zeichnungsfrist Das öffentliche Angebot der Kommanditanteile beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufs-<br />

prospektes. Es endet mit der Vollplatzierung des Kapitals. Es gibt keine Möglichkeit die Zeichnung vorzeitig zu<br />

schließen oder Zeichnungen, Anteile und Beteiligungen zu kürzen.<br />

sächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

der Anlageobjekte, auch nicht im Hinblick auf das Anlageziel.<br />

Behördliche Genehmigungen werden nicht benötigt und liegen<br />

daher nicht vor. Bewertungsgutachten wurde nicht erstellt.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen keine laufenden<br />

Investitionen. Die Emittentin hat keine Verträge über die<br />

Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher<br />

Teile davon geschlossen.


2<br />

WesentlIche asPekte der vermögensanlage<br />

mindestlaufzeit Eine Immobilienbeteiligung ist grundsätzlich eine langfristige Investition. Eine ordentliche Kündigung der Beteili-<br />

gungsgesellschaft ist gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages erstmalig zum 31. Dezember 2017 möglich.<br />

höchstbeteiligung Entsprechend dem Konzept zur steuerlichen Behandlung der Veräußerung der Beteiligung ist für Privatinvestoren<br />

eine Beteiligung von unter einem Prozent an der Zielgesellschaft (keine wesentliche Beteiligung) sinnvoll. Für<br />

Privatinvestoren wird daher eine Beteiligung an diesem Beteiligungsobjekt von nicht mehr als EUR 55.000<br />

empfohlen, da dann an der Zielgesellschaft keine wesentliche Beteiligung vorliegt.<br />

Zielgruppe Bei dieser Emission handelt es sich trotz mittelbarer Investition in eine Immobilie um eine unternehmerische Betei-<br />

ligung, da die Mieteinnahmen vom Vermietungserfolg der Lagerhaus <strong>GmbH</strong> abhängig sind. Dieses exklusive<br />

Angebot richtet sich an Privatinvestoren, die Teile ihres Vermögens in Immobiliengesellschaften investieren<br />

möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf ggf. auch einen<br />

Totalverlust ihrer Beteiligung in Kauf nehmen können.<br />

rechte der investoren Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte des Anlegers:<br />

- Einsichts- und Prüfungsrechte bzgl. der Buchhaltungsunterlagen (§ 166 Abs. 1 HGB)<br />

- Widerspruchsrechte gegenüber der Geschäftsführung in bestimmten Fällen,<br />

- Ergebnisbeteiligung,<br />

- Entnahmerechte,<br />

- Stimm- und Kontrollrechte,<br />

- Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses sowie<br />

- Übertragungsrechte<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages.<br />

haftung des investors Die Haftung des Kommanditisten beschränkt sich grundsätzlich auf die in das Handelsregister eingetragene<br />

Hafteinlage, die 10 Prozent der gezeichneten Kommanditeinlage beträgt.<br />

Übertragungsmöglichkeit Die Kommanditanteile können durch Rechtsgeschäft oder Erbfall übertragen werden. Die rechtsgeschäftliche<br />

und Einschränkungen der Übertragung (Schenkung, Kauf, Tausch) erfolgt im Wege der Abtretung und ist nur mit Wirkung auf das Ende<br />

handelbarkeit eines Geschäftsjahres mit Zustimmung der Komplementärin möglich. Dabei hat die Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

ein Vorkaufsrecht. Die Übertragung auf Ehegatten und direkte Abkömmlinge bedarf nicht der Zustimmung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin. Auch hat die geschäftsführende Kommanditistin in diesem Fall kein Vor-<br />

kaufsrecht. Im Falle einer geplanten Veräußerung bzw. Übertragung sollte der Investor im Vorfeld seinen Steuer-/<br />

Rechtsberater konsultieren. Die freie Handelbarkeit ist durch die Zustimmungserfodernisse und das Fehlen einer<br />

gesetzliche vorgeschriebenen Handelsplattform eingeschränkt.


WesentlIche asPekte der vermögensanlage 3<br />

gesamthöhe der provisionen Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt EUR 845.000. Bei der Wahrnehmung der Kapitalerhöhungsoption<br />

beträgt die Gesamthöhe der Provision EUR 917.000. Weitere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergü -<br />

tungen werden nicht geleistet.<br />

Überschussermittlung Als vermögensverwaltende Gesellschaft wird der Überschuss der Beteiligungsgesellschaft als Überschuss der Ein-<br />

nahmen über die Ausgaben ermittelt. Einnahmen sind dabei Zinsen aus dem Darlehen an die Zielgesellschaft<br />

bzw. etwaige, in der Planrechnung aber nicht vorgesehene Ausschüttungen (Dividenden) der Zielgesellschaft.<br />

Einkunftsart Die Gesellschafter erzielen im Planzeitraum Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen).<br />

steuern laufend Bei der laufenden Besteuerung sind von den Zinseinnahmen der Gesellschaft die Kosten der Gesellschaft abzu-<br />

ziehen (Werbungskosten). Da in der Planrechnung keine Dividendenzahlungen der <strong>GmbH</strong> bis zum Verkauf der<br />

Zielgesellschaft vorgesehen sind, ist auch voraussichtlich keine Besteuerung der Dividenden nach der neuen<br />

Abgeltungsteuer zu berücksichtigen.<br />

steuern bei Veräußerung für Soweit der Privatinvestor mittelbar an der Zielgesellschaft unter einem Prozent und damit nicht wesentlich<br />

privatinvestoren beteiligt ist, unterliegt der Veräußerungsgewinn der <strong>GmbH</strong>-Beteiligung (Zielgesellschaft) der Abgeltungsteuer<br />

(25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer).<br />

steuern bei Veräußerung für Bei einer Beteiligung eines Privatinvestors liegt dann eine wesentliche Beteiligung vor. Bei einer Veräußerung der<br />

privatinvestoren mit Beteili- <strong>GmbH</strong>-Beteiligung läge dann insoweit eine Steuerpflicht in Höhe von 60 Prozent des Veräußerungsgewinnes<br />

gungssumme über Eur 55.000 nach § 17 EStG vor.<br />

steuern bei Veräußerung für Steuerpflicht in Höhe von fünf Prozent des Veräußerungsgewinnes<br />

kapitalgesellschaften<br />

Übernahme von steuern Der Anbieter übernimmt nicht die Zahlung von Steuern für den Anleger.<br />

durch den Anbieter


IsIken dIeser beteIlIgung<br />

rIsIken dIeser beteIlIgung<br />

grundrisiko <strong>immobilien</strong>beteiligung<br />

Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilien<strong>fonds</strong><br />

ist grundsätzlich als langfristiges Engagement zu beurteilen.<br />

Eine Beteiligung an diesem Fonds ist deshalb nicht für einen<br />

auf kurzfristige Verfügbarkeit der investierten Gelder angewiesenen<br />

Investor geeignet. Die wirtschaftliche Entwicklung<br />

eines Engagements an diesem Fonds hängt von vielen variablen<br />

Faktoren ab, die Risiken beinhalten, die das im Prospekt<br />

prognostizierte wirtschaftliche Ergebnis negativ beeinflussen<br />

können. Die folgende Darstellung kann nur auf wesentliche<br />

tatsächliche und rechtliche Risiken einer Beteiligung eingehen,<br />

nicht aber mögliche individuelle Aspekte einzelner Investoren<br />

berücksichtigen.<br />

Wenn die künftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen von den in den Planrechnungen<br />

unterstellten Annahmen abweichen, kann dies die Ertrags-, Liquiditäts-<br />

und Wertentwicklung erheblich verändern.<br />

Das Ergebnis der Investition wird wesentlich bestimmt durch:<br />

• die Höhe der Mieteinnahmen und die Vermietungsquote,<br />

• die späteren Veräußerungserlöse der Anteile an der<br />

Zielgesellschaft und<br />

• die steuerlichen Ergebnisse.<br />

Die Planrechnungen dieses Verkaufsprospektes basieren auf<br />

abgeschlossenen Verträgen und Vereinbarungen sowie auf<br />

Prognosen, die auf Erfahrungen und Erwartungen beruhen.<br />

Es besteht das Risiko, dass sich durch Marktveränderungen<br />

die Rahmenbedingungen für die Zielgesellschaft verändern.<br />

Abweichungen von den Planzahlen beeinflussen das Ergebnis<br />

dieser Investition.<br />

Zu den wesentlichen Risiken zählt insbesondere das Risiko von<br />

geringerer Vermietungsquote, Mietausfällen und Mietminderungen,<br />

von verspäteten Zahlungsströmen, der Ausfall von<br />

Vertragspartnern sowie nicht versicherte Schadensfälle. Eine<br />

Kumulation der nachfolgend erwähnten möglichen Abweichungen<br />

von den prospektierten Eckdaten kann nicht ausgeschlossen<br />

werden und kann auch zum Totalverlust des eingesetzten<br />

Kapitals führen.<br />

Über das Risiko des Totalverlustes der Zeichnungssumme hinaus<br />

besteht das Maximalrisiko des Anlegers; sollte eine Anteilsfinanzierung<br />

in Anspruch genommen werden, in der Gefahr<br />

der Privatinsolvenz.<br />

Nachfolgend sollen die wesentlichen Risiken der Beteiligung<br />

kurz dargestellt werden. Bei den Risiken handelt es sich um<br />

solche, die unmittelbar auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />

vorhanden sind und um solche, die mittelbar über die Zielgesellschaft<br />

wirken.<br />

Interessierte Investoren, denen die notwendigen Fachkenntnisse<br />

für eine Beteiligung an einem geschlossenen Immo-<br />

bilien<strong>fonds</strong> fehlen, sollten daher keine Beteiligungsentscheidung<br />

treffen, ohne Fachberater (z.B. Rechts- oder Steuerberater)<br />

hinzuzuziehen.<br />

Verschärfung bestehender risiken im<br />

Zusammenhang mit der finanzmarktkrise<br />

Aufgrund der aktuellen sehr angespannten Situation auf den<br />

Finanzmärkten und der damit verbundenen Eintrübung der<br />

weltwirtschaftlichen Wachstumsprognosen verschärfen sich<br />

bestehende Risiken. Hierzu zählen insbesondere das Risiko des<br />

Rückzuges der Finanzierungszusage, eine Verzögerung der<br />

Platzierungsdauer sowie die Erhöhung des Zinssatzes durch<br />

gestiegene Risikoaufschläge.<br />

investitionsphase<br />

Übernahme/fertigstellungsrisiko<br />

Eine verspätete Baufertigstellung der Fondsimmobilie kann<br />

zu einer Verzögerung und/oder Verschlechterung des liquiditätsmäßigen<br />

Ergebnisses der Zielgesellschaft führen. Im Fall<br />

einer Insolvenz oder sonstigen Nichtleistung des Baubetreuers<br />

Secur Objektbau <strong>GmbH</strong> kann es nicht nur zu einer zeitlichen<br />

Verzögerung kommen, sondern die Zielgesellschaft kann auch<br />

gezwungen sein, die Immobilie auf eigene, möglicherweise erheblich<br />

höhere Kosten fertig zu stellen. Dies kann zu einem Teil-<br />

oder Totalverlust für die Anleger führen.


platzierungsrisiko<br />

Es ist vorgesehen, das Eigenkapital bis zum 31. Dezember 2011<br />

einzuwerben. Es ist nicht auszuschließen, dass die Platzierung<br />

fehlschlägt, so dass es zu einer Rückabwicklung des Beteiligungsangebotes<br />

kommt. In diesem Fall entgehen den Investoren<br />

nicht nur mögliche Erträge und Vorteile aus der Beteiligung,<br />

sondern es besteht auch das Risiko, dass die Gesellschaft nicht<br />

in der Lage sein wird, die geleisteten Einlagen vollständig zurückzuzahlen,<br />

weil nicht stornierbare Kosten angefallen sind.<br />

Laufender Betrieb<br />

mieteinnahmen der Zielgesellschaft<br />

Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung hängt im<br />

Wesentlichen davon ab, dass die Mieteinnahmen in der prognostizierten<br />

Höhe (entsprechend der kalkulierten Mietquote)<br />

eintreffen. Es besteht das Risiko, dass die prognostizierten<br />

Steigerungen von monatlich 100 m 2 vermietete<br />

Selfstorage-Fläche ab Eröffnung nicht erreicht werden oder<br />

der geplante Mieterlös von EUR 22 je m 2 durchschnittlich<br />

unterschritten wird. Später besteht das Risiko, dass eine<br />

große Anzahl Mieter ihre Mietverträge mit dem Generalmieter<br />

kündigen oder ihre Mietverpflichtungen nicht erfüllen.<br />

Eine Neuvermietung könnte, sofern überhaupt möglich,<br />

evtl. nur zu einem niedrigeren Mietzins und mit weiteren<br />

Akquisitionskosten erfolgen. Eine Minderung der Liquiditäts-<br />

überschüsse der Beteiligungsgesellschaft wäre die Folge.<br />

Sollte es zu einer erheblichen Verschlechterung der Vermietbarkeit<br />

des Objektes kommen, kann dieses zu einer Insolvenz<br />

der Zielgesellschaft und damit zu einem vollständigen Verlust<br />

für die Anleger führen.<br />

objekt- und <strong>fonds</strong>verwaltungskosten<br />

Die Kosten für Gebäudeversicherung und Wasserschutz, die<br />

Grundsteuer sowie die Kosten der Verwaltung wurden auf Basis<br />

der aktuellen Tarife ermittelt bzw. nach Erfahrungswerten<br />

kalkuliert. Diese sind eingeflossen in die Berechnung der Mietquote<br />

(70 Prozent vom Mietertrag) im Generalmietvertrag. Die<br />

laufende Instandhaltung der Vermietungseinheiten obliegt<br />

den jeweiligen Generalmietern.<br />

rIsIken dIeser beteIlIgung<br />

Sollte der Mietvertrag mit der Secur Lagerhaus Stralauer Allee<br />

<strong>GmbH</strong> wegen deren Insolvenz nicht fortgeführt werden<br />

können, wäre bei einer anschließenden Neuvermietung nicht<br />

sichergestellt, dass die laufenden Grundstückskosten und/oder<br />

die Kosten der Vermietungsverwaltung in der bisherigen Höhe<br />

festgeschrieben werden können.<br />

Es besteht das Risiko, dass Grundsteuer- oder Versicherungstarife<br />

stärker ansteigen als geplant. Ferner können die Kosten<br />

für die Instandhaltung höher ausfallen als kalkuliert. Derartige<br />

Kostensteigerungen könnten zu einem Erhöhungsbegehren<br />

bezüglich des Mieteinbehaltes (derzeit 30 Prozent) der Secur<br />

Lagerhaus Stralauer Allee <strong>GmbH</strong> und damit zu geringeren Liquiditätsüberschüssen<br />

bei der Zielgesellschaft führen, mit den<br />

für die Anleger entsprechenden negativen Auswirkungen auf<br />

Kapitalerhalt und Auszahlung<br />

management<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das jeweils bei Eingehen<br />

der Beteiligung bestehende Management nicht über die<br />

gesamte Laufzeit der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung steht<br />

oder dass Managementfehler auftreten; die Folge wäre eine negative<br />

Beeinflussung der Wirtschaftlichkeit der Investitionen.<br />

objektversicherungen<br />

Die Zielgesellschaft wird bei namhaften deutschen Versicherungsgesellschaften<br />

für das Objekt Gebäude-, Betriebsunterbrechungs-<br />

und Betriebshaftpflichtversicherungen abschliessen.<br />

Sollten im Schadensfall die Versicherungsleistungen nicht<br />

ausreichen oder bestimmte Risiken nicht versichert sein (z.B.<br />

Terroranschlag), muss die Ziel<strong>fonds</strong>gesellschaft für verbleibende<br />

Zahlungen aufkommen. Dies könnte zum Verlust bzw.<br />

zur Insolvenz der Zielgesellschaft und zu einem Teil- oder Totalverlust<br />

für die Anleger führen.<br />

Auszahlungen<br />

Die in der Liquiditätsvorschau aufgeführten Auszahlungen<br />

(Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens von der Zielgesellschaft)<br />

basieren in ihrer Höhe auf dem Liquiditätsstand der<br />

jeweiligen Jahre der Zielgesellschaft. Abweichungen vom<br />

geplanten Stand der Liquidität der Zielgesellschaft wirken<br />

sich unmittelbar auf die Auszahlungsbeträge aus. Da das Gesellschafterdarlehen<br />

eigenkapitalersetzenden Charakter bei


IsIken dIeser beteIlIgung<br />

der Zielgesellschaft hat, sind Rückzahlungen erst möglich,<br />

wenn die laufenden Verbindlichkeiten und der laufende Kapitaldienst<br />

der Zielgesellschaft aus den erzielten Mieterlösen<br />

gedeckt werden können. Die Auszahlungen an die Anleger<br />

können aufgrund der Liquiditätssituation geringer sein, als in<br />

der Planrechnung genannt, oder auch ganz entfallen.<br />

Veräußerung<br />

Veräußerung und Wertentwicklung<br />

Das Beteiligungskonzept sieht eine Veräußerung der Anteile an<br />

der Zielgesellschaft und nicht eine Veräußerung der Immobilie<br />

vor. Entscheidend für den Veräußerungserlös ist aber der Wert<br />

der Immobilie in der Zielgesellschaft.<br />

Die prognostizierte Wertentwicklung unterstellt, dass das<br />

Fondsobjekt Ende 2017 einen Wert entsprechend dem rd.<br />

12,5 fachen der Jahresnettomiete aufweisen wird. Allerdings<br />

kann der zukünftige tatsächliche Veräußerungspreis – abhängig<br />

von der dann gegebenen Marktsituation – geringer ausfallen.<br />

Für die Immobilienmärkte typisch ist, dass Mieten und<br />

Preise für Immobilien Marktschwankungen aufgrund von zeitweiligen<br />

Über- oder Unterkapazitäten unterliegen. Derartige<br />

Marktschwankungen können zu Abweichungen gegenüber<br />

den Prognosen führen und somit die Wirtschaftlichkeit der Anlage<br />

negativ beeinflussen. Es besteht das Risiko, dass lediglich<br />

ein Immobilienwert besteht, der nur die noch bestehenden<br />

Fremdmittel abdeckt. Dies würde zur Wertlosigkeit der Beteiligung<br />

an der Zielgesellschaft führen und damit zum fehlenden<br />

Kapitalrückfluss und Teilverlust oder sogar zum Totalverlust der<br />

Einlage. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass entgegen dem<br />

Beteiligungskonzept nur potenzielle Erwerber gefunden werden,<br />

die nur die Immobilie und nicht die Zielgesellschaft erwerben<br />

wollen. Die Veräußerung der Immobilie würde zu einer<br />

Steuerbelastung der Zielgesellschaft mit Körperschaftsteuer<br />

und zu einer Besteuerung der Liquidationsdividende mit Abgeltungsteuer<br />

führen. Für die Anleger besteht das Risiko das es<br />

zu einem Teil- oder Totalverlust der Einlage führt.<br />

investorenbezogene risiken<br />

haftung der kommanditisten<br />

Es wird eine Beteiligung als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft<br />

angeboten. Der Investor haftet somit nur bis zur<br />

Höhe seiner geleisteten Einlage, § 171 Abs. 1 HGB. Die vollständige<br />

Einzahlung der Einlage hat ein Erlöschen der gesetzlichen<br />

Haftung zur Folge. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Allerdings<br />

führen Auszahlungen gemäß § 172 Abs. 4 HGB an die Gesellschafter,<br />

die direkt in das Handelsregister eingetragen sind,<br />

unmittelbar zum Wiederaufleben der auf das eingezahlte Kapital<br />

beschränkten Haftung, wenn durch diese Auszahlungen der<br />

Kapitalanteil unter die Haftungssumme sinkt. Ausgeschüttete<br />

Beträge können im Falle einer negativen Entwicklung zurückgefordert<br />

werden. Für die Investoren, die sich als Treugeber mittelbar<br />

über die eingeschaltete Treuhänderin an der Gesellschaft<br />

beteiligen, besteht eine entsprechende Haftung aufgrund der<br />

Freistellungsverpflichtung des Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />

(§ 3 Nr. 9) gegenüber der Treuhänderin.<br />

Auch nach einem Ausscheiden haften die Kommanditisten bis<br />

zu fünf Jahren in Höhe der Einlage für die im Zeitpunkt des<br />

Ausscheidens begründeten Verbindlichkeiten. Gemäß den<br />

Regelungen des Gesellschaftsvertrages kann der Investor in<br />

bestimmten Fällen aus der Beteiligungsgesellschaft ausgeschlossen<br />

werden. In diesem Fall erhält er von der Beteiligungsgesellschaft<br />

ein Abfindungsguthaben, wodurch es für den Investor<br />

zu Verlusten kommen kann.<br />

fremdfinanzierung und Zinsen<br />

Soweit einzelne Gesellschafter die vorgesehene Beteiligung<br />

durch eine Darlehensaufnahme auf ihrer persönlichen Ebene<br />

finanzieren, kann ein ganzes oder teilweises Ausbleiben der<br />

prognostizierten Ausschüttungen dazu führen, dass der Investor<br />

nicht mehr in der Lage ist, diese Fremdfinanzierung zu<br />

bedienen. Dies kann im schlimmsten Fall zur Verbraucherinsolvenz<br />

des Investors führen.<br />

handelbarkeit der <strong>fonds</strong>beteiligung<br />

Die Immobilienbeteiligung ist generell eine langfristige Anlage.<br />

Sie kann gemäß den nachfolgend dargestellten gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen zwar vorzeitig übertragen werden,<br />

die Beteiligungsgesellschaft und der Initiator übernehmen<br />

aber keine Gewähr für die Veräußerbarkeit der Beteiligung. Da<br />

kein geregelter Markt zum Handel von derartigen Beteiligungen<br />

existiert, kann ein vorzeitiger Verkauf schwierig<br />

sein. Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils oder eines<br />

Teiles eines Gesellschaftsanteils sowie die Einräumung von<br />

Unterbeteiligungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich<br />

der schriftlichen Zustimmung der Komplementärin.<br />

Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung auf seinen<br />

Ehegatten, Abkömmlinge oder andere Gesellschafter<br />

übertragen, ohne dass dies der Zustimmung bedarf. Die<br />

Zustimmung darf allerdings aus wichtigem Grund versagt<br />

werden. Aufgrund der eingeschränkten Handelbarkeit der<br />

Beteiligung besteht das Risiko, dass bei Verkaufswunsch<br />

kein Erweber gefunden werden kann oder die Beteiligung<br />

nur mit Verlust verkauft werden kann. In diesem Fall würde<br />

der Anleger einen finanziellen Verlust erleiden.


Ausscheiden aus der gesellschaft<br />

Das Gesellschaftsverhältnis kann von jedem Kommanditisten<br />

jährlich mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende,<br />

erstmals jedoch zum 31.12.2017, gekündigt werden.<br />

In allen Fällen des Ausscheidens erhält der ausscheidende Gesellschafter<br />

sein Auseinandersetzungsguthaben abzüglich etwaiger<br />

noch offener Forderungen der Gesellschaft gegenüber<br />

dem Gesellschafter. Grundlage seines Anspruchs ist die aufzustellende<br />

Auseinandersetzungsbilanz zum 31.12. des Jahres<br />

vor seinem Ausscheiden, wobei unter Aufdeckung der stillen<br />

Reserven die tatsächlichen Werte einzusetzen sind. Die Abgeltung<br />

eines etwaigen „good will“ erfolgt nicht. Für den Anleger<br />

besteht das Risiko, dass das ermittelte Auseinandersetzungsguthaben<br />

deutlich unter der prospektierten Schlussausschüttung<br />

der Beteiligungsgesellschaft liegt und zu einem Verlust<br />

führt.<br />

Beschlussfassung<br />

In Anbetracht der Mindestzeichnungssumme von EUR 15.000<br />

findet sich der Investor mit seinen Stimmrechten in der Minderheit<br />

und kann ggf. seine Interessen im Rahmen der Gesellschafterversammlung<br />

nicht durchsetzen. Insbesondere kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Zeichnung eines<br />

großen Teils der Beteiligung durch einen Investor dieser die<br />

Stimmrechtmehrheit erhält und damit einen beherrschenden<br />

Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschafterversammlung<br />

erlangt.<br />

steuerliche risiken<br />

Einkommensteuer<br />

Bestandteil des Beteiligungskonzeptes ist der mittelbare Erwerb<br />

von <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteilen von dem Anleger an der<br />

Zielgesellschaft über eine vermögensverwaltende <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>.<br />

<strong>KG</strong>.<br />

Ein steuerliches Risiko kann sich aus der Tätigkeit der Zielgesellschaft<br />

als grundbesitzende Gesellschaft ergeben. Sollte die<br />

Zielgesellschaft die Grundstücke nicht langfristig zur Vermietung<br />

nutzen, sondern innerhalb von fünf Jahren veräußern, so<br />

könnten sich bei geänderter Betrachtungsweise hinsichtlich<br />

des gewerblichen Grundstückshandels für die Gesellschafter<br />

der Beteiligungsgesellschaft negative Auswirkungen dadurch<br />

ergeben, dass das Objekt der Zielgesellschaft als Zählobjekt<br />

im Sinne der Dreiobjektgrenze für den gewerblichen Grundstückshandel<br />

mitgerechnet wird. Dieses Risiko besteht jedoch<br />

dann, wenn die derzeitige Verwaltungsauffassung zur Abschirmwirkung<br />

von Kapitalgesellschaften zukünftig nicht mehr<br />

gelten sollte. Für den Anleger besteht das Risiko, dass sich durch<br />

veränderte steuerliche Einstufungen zu Steuernachzahlungen<br />

rIsIken dIeser beteIlIgung<br />

kommt, so wirken sich diese negativ auf die persönliche Liquidität<br />

des Anlegers aus.<br />

Darüber hinaus kann sich in Erbschaftsfällen ein Beratungskostenrisiko<br />

aus den diskussionsanfälligen Bewertungsmöglichkeiten<br />

zur vermeintlich sachgerechten Ermittlung des gemeinen<br />

Wertes ergeben. Auch die mögliche Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuerbelastung ist sehr schwer zu kalkulieren. Die<br />

Folge wären höhere Steuerzahlung, die die Liquidität des Anlegers<br />

verringern!<br />

gewerbesteuer der Zielgesellschaft<br />

Die Kalkulation für die Zielgesellschaft stellt darauf ab, dass keine<br />

Gewerbesteuer wegen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung<br />

nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für grundbesitzverwaltende<br />

<strong>GmbH</strong>s anfällt. Sollte die Finanzverwaltung der Zielgesellschaft<br />

den Status der grundbesitzverwaltenden <strong>GmbH</strong> aberkennen,<br />

so ergäbe sich eine erhebliche Belastung mit Gewerbesteuer,<br />

die nicht nur auf die steuerlichen Jahresüberschüsse der<br />

Zielgesellschaft, sondern auch aus der Hinzurechnung der<br />

Finanzierungsaufwendungen zu berechnen wäre. Diese Gewerbesteuerbelastung<br />

würde die Liquidität der Gesellschaft<br />

erheblich beeinträchtigen. Die Folge wären geringe Auszahlungen<br />

an die Anleger.<br />

steuerlicher Vorbehalt<br />

Grundsätzlich können sich ändernde Vorschriften des Steuerrechtes<br />

und höchstrichterliche Urteile ebenso wie Steuergesetzänderungen<br />

für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden<br />

und dadurch zu Abweichungen in den Plan-/ Beispielsrechnungen<br />

führen sowie die Liquiditätslage der Gesellschaft negativ<br />

beeinflussen und die Auszahlungen (Ausschüttungen) an<br />

die Anleger verringen..<br />

sonstige<br />

Vertragspartner<br />

Aufgrund der wirtschaftlichen und personellen Verflechtungen<br />

zwischen den Verkäufern, Generalmieter und Objektverwalter<br />

kann es zu Interessenkonflikten kommen, die zu Störungen bei<br />

der Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen führen können.<br />

Die unternehmerische Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist maßgeblich davon abhängig, dass die Hauptvertragspartner<br />

ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen. Werden diese nicht<br />

erfüllt würde die Liquidität der Gesellschaft beeinträchtigt. Dies<br />

kann dazu führen, dass die Auszahlungen gar nicht oder gering<br />

ausfallen und es somit zu einem Teil- oder Totalverlst kommt.<br />

Weitere wesentliche, tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

sind dem Anbieter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht bekannt.


selfstorage-markt<br />

selfstorage-markt<br />

selfstorage – frei übesetzt: selbstlagern<br />

Mit heute über 50.000 Selbstlagerzentren und einer 40 jährigen<br />

Marktentwicklung ist die USA das Mutterland des Selfstorage.<br />

Deutschlands Immobilienmarkt erlebt diesen Spezial<strong>immobilien</strong>trend<br />

erst seit wenigen Jahren und zählt zu den<br />

wachstumsstärksten in ganz Europa. Das sind jeweils über<br />

1.000 Mietboxen in modernen Selbstlagerzentren zum Einlagern<br />

von Möbeln, Hobbyzubehör, Handelswaren oder Akten.<br />

Immer mehr Privatpersonen, Gewerbetreibende und Unternehmen<br />

benötigen flexiblen Lagerraum. In deutschen Metropolregionen<br />

hat laut Meinungsumfragen bereits jeder dritte<br />

Haushalt konkreten Bedarf an der Einlagerung außerhalb der<br />

eigenen vier Wände.<br />

Der deutsche Selfstorage-Markt ist in den letzten zehn Jahren<br />

um mehr als das 10-fache seines Volumens angewachsen. In<br />

2010 war ein weiteres Marktwachstum von 25 Prozent mit heute<br />

70 in Betrieb befindlichen Selbstlagerzentren zu verzeichnen.<br />

Vorteil gegenüber klassischen <strong>immobilien</strong>anlagen<br />

• Risikostreuung auf über 1.000 Einzelmieter pro Standort<br />

• Mietabrechnung auf 4-Wochen-Basis ermöglicht<br />

13 Mietperioden im Jahr<br />

• Vermietet werden sämtliche m 3 (Lagerraum) statt nur<br />

m 2 (Lagerfläche)<br />

• Hierdurch hohe durchschnittliche Brutto-Mieteinnahmen<br />

von über EUR 22,- pro m² und Monat<br />

• Schlüsselfertige Herstellungskosten (exklusive Grundstück)<br />

pro Standort von ca. EUR 920 Brutto pro vermietbarem m²<br />

Um das hohe Potential für diese Spezial<strong>immobilien</strong> in Deutschland<br />

zu veranschaulichen, lohnt sich ein Vergleich mit Großbri-<br />

tannien – dem in Europa am weitesten entwickelten Markt mit<br />

heute über 800 Selbstlagerzentren. Während sich dort nach<br />

über 20 Jahren Marktentwicklung das weitere Wachstum erstmals<br />

abschwächt, stehen wir hierzulande noch am Anfang der<br />

Markterschließung. Branchenverbände wie der Verband Deutscher<br />

Selfstorage Unternehmen e. V. und die FEDESSA-Federation<br />

Of European Self Storage Associations, als auch führende<br />

Immobilienanalysten rechnen in den nächsten zehn Jahren mit<br />

einem Wachstum von ca. 300 weiteren Selbstlagerzentren in<br />

Deutschland.<br />

potential selfstoragemarkt in Deutschland<br />

Übriges Europa<br />

46,61 %<br />

750 Selbstlagerzentren<br />

(im Wesentlichen Frankreich,<br />

Niederlande, Spanien und<br />

Skandinavien)<br />

Großbritannien<br />

49,72 %<br />

800 Selbstlagerzentren<br />

Quelle: Verband Deutscher Selfstorage Unternehmen e. V.<br />

(www.selfstorage-verband.de) Stand: 1. Quartal 2010<br />

Deutschland<br />

3,67 %<br />

59 Selbstlagerzentren


Das innovative Emissionshaus<br />

Als erster Anbieter am deutschen Markt bietet die Secur Emissionshaus<br />

<strong>GmbH</strong> seit 2007 geschlossene Immobilien<strong>fonds</strong> an,<br />

die gezielt in den Wachstumsmarkt „Selfstorage“ investieren.<br />

Anleger beteiligen sich an modernen Selbstlagerzentren in<br />

Top-Lagen deutscher Metropolregionen. Der Siebte Secur Immobilien<br />

Rendite Fonds investiert in einen weiteren Standort<br />

in Berlin mit einer vermietbaren Fläche von ca. 6.200 m 2 , verteilt<br />

auf ca. 1.500 Lagerboxen.<br />

sieben gute gründe für ein investment<br />

• Kurze Planlaufzeit von sieben Jahren<br />

• Steueroptimierte Immobilien-Investition in einen<br />

Wachstumsmarkt<br />

• Niedrige Nebenkosten, kein Agio<br />

• Sachwertanlage ohne Währungsrisiko<br />

• Mindestbeteiligung EUR 15.000,-<br />

• Laufende Ausschüttungen zwischen 4 % bis 6 % p. a.<br />

ab 2014 geplant<br />

• Geplante IRR-Rendite von 9,5 % p. a. nach Steuern durch<br />

den Verkauf der Immobilie am Ende der Planlaufzeit<br />

marktpotential in der hauptstadtmetropole Berlin<br />

Der Fonds investiert in einen Neubau im Herzen von Berlin<br />

(Friedrichshain/Mitte). Entlang der Mediaspree, einem der größten<br />

Investorenprojekte in Berlin, befinden sich in unmittelbarer<br />

Nachbarschaft u. a. die Unternehmenszentralen von Universal<br />

Music und MTV Europe, zahlreiche Büro- und Hotelneubauten,<br />

die O2 World und auch der Berliner Fernsehturm. Ein weiterer<br />

Standort der Secur Gruppe in Berlin-Reinickendorf nähert sich<br />

nach einem Ausbau in 2009 erneut der Vollvermietung. Kunden,<br />

die an diesem Standort keine freie Lagerbox mehr finden,<br />

werden direkt an den neuen Standort verwiesen - neben der<br />

selfstorage-markt<br />

Top-Lage ist diese Synergie ein weiterer Pluspunkt für den<br />

Siebten Secur Immobilien Rendite Fonds.<br />

Im Gegensatz zu klassischen Keller- oder Abstellräumen bieten<br />

Secur-Selbstlagerzentren mit jeweils über 1.000 einzeln alarmgesicherten<br />

Lagerboxen von 1-30 m² folgende Vorteile:<br />

• 24h-Videoüberwachung<br />

• Zugang nur für Mieter mit persönlicher PIN<br />

• Klimatisierte Lagerflächen<br />

• Flexible Vertragslaufzeiten<br />

• Einzeln alarmgesicherte Lagerboxen<br />

Investiert wird in einen sechsgeschossigen Neubau in Berlin.<br />

Standort ist die Stralauer Allee - eine der sieben radialen Ausfallstraßen,<br />

die vom historischen Zentrum der Stadt, also im<br />

Wesentlichen vom Alexanderplatz, ausgehen. Insbesondere in<br />

Berlin wurden Dachböden der Häuser in den Gründerzeitquartieren<br />

häufig zu exklusiven Wohnungen umgebaut, während<br />

der Keller entweder feucht ist oder als sogenanntes Souterrain<br />

vermietet wird. Ein weiterer Impuls für die Nachfrage nach<br />

flexiblen, sicheren und trockenen Lagermöglichkeiten in Berlin<br />

sind oft schlecht gesicherte Keller in Mietshäusern. Mit einer<br />

Mietfläche von ca. 6.200 m² soll dieses deutschlandweit neunte<br />

Objekt der Secur Gruppe im IV. Quartal 2011 in Betrieb genommen<br />

werden.<br />

Derzeit stiegen die Wohnungsmieten in den Innenstadtlagen<br />

von Berlin so stark wie in keiner anderen deutschen Großstadt.<br />

Die wichtigsten Gründe dafür liegen in der geringen Neubautätigkeit<br />

und der deutlichen Zunahme der Haushaltszahl. Dem<br />

Wohnungsmarktbericht der Investitionsbank Berlin zufolge<br />

gebe es in der Hauptstadt derzeit 165.000 Haushalte mehr als<br />

vor zehn Jahren, das entspreche einem Plus von 9,1 Prozent.


20<br />

standort berlIn<br />

standort berlIn<br />

Überzeugender standort „Berlin“<br />

Auf ca. 100.000 Einwohner wird in deutschen Metropolregionen<br />

mit einem Selbstlagerzentrum gerechnet. Hamburg,<br />

als am weitesten entwickelte Region in Deutschland, kommt<br />

derzeit mit sechs Anbietern und 14 Standorten auf 125.000<br />

Potential pro Selbstlagerzentrum in unterschiedlich entwickelten Metropolregionen<br />

(Ist Stand 2011 mit Prognose Annahmen)<br />

Einwohner pro Selbstlagerzentrum<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

Quelle: Secur Gruppe, Stand 02.02.2011<br />

0<br />

50.000<br />

Selbstlagerzentren<br />

USA gesamt<br />

300 Mio Einw.<br />

140<br />

Selbstlagerzentren<br />

London<br />

7,2 Mio Einw.<br />

Einwohner pro Selbstlagerzentrum. Die Marktentwicklung hat<br />

in Berlin leicht verzögert begonnen, so dass hier nach der Entwicklung<br />

des neuen Standortes durch Secur noch ca. 180.000<br />

Einwohner pro Selbstlagerzentrum zu verzeichnen sind (siehe<br />

Grafi k).<br />

14<br />

Selbstlagerzentren<br />

Hamburg<br />

1,7 Mio Einw.<br />

19<br />

Selbstlagerzentren<br />

Berlin<br />

3,4 Mio Einw.<br />

3<br />

Selbstlagerzentren<br />

Hannover<br />

750 Tsd Einw.<br />

* (PROGNOSE) Realistische Annahme für eine prognostizierte Entwicklung in D für die kommenden 10 Jahre<br />

*


neubau eines selbstlagerzentrums in Berlin friedrichshain<br />

Aktuelle informationen und Zahlen zur Entwicklung<br />

des <strong>immobilien</strong>marktes in Berlin<br />

Insbesondere für das Einzugsgebiet (Berlin Mitte, Friedrichshain,<br />

Kreuzberg) des neuen Secur Standortes in der Stralauer<br />

Allee gibt es eine Reihe von aktuellen und sehr aussichtsreichen<br />

Signalen aus dem Berliner Immobilienmarkt. Die allgemeinen<br />

Treiber der Nachfrage nach „Selfstorage“ wie Bevölkerungswachstum,<br />

Wohnraumverteuerung, Wohnraumverknappung,<br />

Anstieg der Singlehaushalte, Zuwanderung neuer Mitarbeiter<br />

durch neu Konzernzentralen, etc. finden sämtlich hier statt.<br />

1. Vollauslastung des bestehenden <strong>secur</strong>-standort in Berlin reinickendorf<br />

„holzhauser straße“<br />

Mit einer Auslastung von 82,6 % Ende Februar nähert sich die<br />

„Holzhauser Straße“ der Vollauslastung. Ziel ist eine stabile<br />

wirtschaftliche Vollvermietung von 85 % mit phasenweisen<br />

Spitzen (je nach Reservierungsständen und Boxenverfügbarkeit)<br />

von bis zu über 90 %. Optimale Voraussetzungen, um mit<br />

einem vollen Haus im Rücken einen weiteren Standort in Berlin<br />

zu eröffnen.<br />

2. flughafen BBi (Airport Berlin Brandenburg international) wirkt sich<br />

positiv auf Büromarkt aus<br />

Wie die FAZ vom 11.3. schreibt, steigt der Berliner Büro<strong>immobilien</strong>markt<br />

in der Gunst der Investoren. Mit einem Transaktionsvolumen<br />

von rund 2,3 Mrd. Euro habe die Spreemetropole 2010<br />

vor allen anderen deutschen Büromärkten gelegen. Wichtiger<br />

Treiber hinter der aktuellen Entwicklung sei für viele Marktak-<br />

standort berlIn 2<br />

teure u. a. der Bau des neuen Großflughafens BBI in Schönefeld.<br />

„Der neue Berliner Flughafen liegt im Herzen Europas und<br />

hat das Potenzial, zu einer Ost-West-Drehscheibe im internationalen<br />

Flugverkehr aufzusteigen“. Die Unternehmensansiedlungen<br />

in der Hauptstadt nähmen weiter zu. Zwei Drittel der<br />

Dax-Konzerne seien mittlerweile in Berlin vertreten.<br />

3. Berlin: 2010 <strong>immobilien</strong> für 8,5 mrd. Euro verkauft und steigende<br />

grundstückspreise<br />

In Berlin haben im vergangenen Jahr Immobilien im Wert von<br />

rd. 8,5 Mrd. Euro den Besitzer gewechselt. Das geht aus den<br />

vorläufigen Zahlen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte<br />

hervor. Im Jahr zuvor waren es noch etwa 6,5 Mrd. Euro.<br />

Im Einzelnen legte das Umsatzvolumen bei Wohnhäusern um<br />

53 % auf 2,9 Mrd. Euro zu. Die Durchschnittspreise kletterten<br />

in diesem Segment von 680 auf 730 Euro/m². Die Zahl der<br />

verkauften Eigentumswohnungen stieg um 30 % auf 16.764<br />

mit einem Geldumsatz von knapp 2,4 Mrd. Euro. Unbebaute<br />

Grundstücke wurden für rd. 624 Mio. Euro veräußert (+7 %). Die<br />

Bodenrichtwerte für Bauland haben sich in Mitte und Prenzlauer<br />

Berg um bis zu 20 %, in Kreuzberg und Charlottenburg um<br />

10 % erhöht.<br />

4. iBB Wohnungsmarktbericht 2010: Bevölkerungswachstum und<br />

preisanstieg<br />

Die Investitionsbank Berlin schreibt in ihrem Wohnungsmarktbericht<br />

2010, die hohe Attraktivität Berlins, insbesondere die<br />

der innerstädtischen Lagen, habe dazu geführt, dass die Zahl<br />

der Einwohner seit Jahren wieder ansteige. Ende 2009 wohnten<br />

mit 3,44 Mio. gut 60.000 oder 1,8% mehr Menschen in Berlin als<br />

noch vor zehn Jahren. Die Bezirke Pankow und Friedrichshain


22<br />

standort berlIn<br />

Kreuzberg seien mit einem Plus von rund 8,5 % bzw. 7,5 % in<br />

den vergangenen zehn Jahren relativ am stärksten gewachsen.<br />

Die Zahl der Haushalte in Berlin sei im selben Zeitraum sogar<br />

um 165.000 bzw. 9,1 % von 1,82 Mio. auf 1,98 Mio. gestiegen.<br />

Der Anteil der Einpersonen-Haushalte sei seit 2000 von 47 %<br />

auf 54 % gestiegen. Das Angebot an Wohnungen habe jedoch<br />

nicht in diesem Maße zugenommen. Die Zahl der Wohnungsfertigstellungen<br />

im Neubau stagniere seit Jahren bei jährlich<br />

rund 3.000. 2009 seien nur noch 2.950 Wohneinheiten neu<br />

gebaut worden. In der Folge seien die Angebotsmieten seit<br />

dem Tiefpunkt 2007 wieder angestiegen. Aktuell lägen die<br />

Neuvertragsmieten durchschnittlich um 17 % höher als zu<br />

Jahresbeginn 2004. Die höchsten Angebotsmieten habe Charlottenburg-Wilmersdorf<br />

(7,53 Euro/ qm) erreicht. Auch in Steglitz-Zehlendorf<br />

(6,88 Euro/qm), Friedrichshain-Kreuzberg (7,00<br />

Euro/qm) und Pankow (6,73 Euro/qm) seien die Angebotsmieten<br />

überdurchschnittlich. Dagegen lägen sie in Treptow-Köpenick<br />

(5,80 Euro/qm), Lichtenberg (5,65 Euro/qm), Neukölln (5,57<br />

Euro/qm), Reinickendorf (5,49 Euro/qm) und Spandau (5,28<br />

Euro/qm) teils sehr deutlich unter dem Berliner Durchschnitt.<br />

Es sei von einem weiteren Anstieg auszugehen, so dass zukünftig<br />

auch mit einem Anstieg der Bestandsmieten im Rahmen<br />

der Fluktuation und der gesetzlichen Bestimmungen zu rechnen<br />

sei. Die inserierten Kaufpreise für Eigentumswohnungen<br />

seien bereits seit Mitte 2006 wieder um insgesamt 14 % angestiegen.<br />

Im beobachteten Zeitraum lägen die Angebotspreise<br />

durchschnittlich bei 1.745 Euro/qm. Die höchsten Preise seien<br />

mit 2.399 Euro/qm in Mitte angesetzt worden. Neben Mitte<br />

überschritten die Angebotspreise für Eigentumswohnungen<br />

auch in Friedrichshain-Kreuzberg (2.200 Euro/qm), Pankow<br />

(2.115 Euro/qm) und Charlottenburg-Wilmersdorf (2.000 Euro/<br />

qm) den Berliner Durchschnitt. Aufgrund der steigenden Nachfrage<br />

und des nur geringfügig wachsenden Angebots sei mit<br />

einem weiteren Anstieg der Preise zu rechnen.<br />

5. Berlin: Wohnmarktreport und Wohnkostenatlas von gsW und cBrE<br />

Der Aufwärtstrend bei Wohnungsmieten und Kaufpreisen für<br />

Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser in Berlin hat<br />

sich 2010 fortgesetzt. Das ist eines der Ergebnisse des siebten<br />

Wohnmarktreports und des vierten Wohnkostenatlasses von<br />

GSW und CBRE. Der Mittelwert der Angebotsmieten sei im<br />

vergangenen Jahr um 4,5 % von 5,85 auf 6,11 Euro/qm gestiegen.<br />

In fast allen Stadtteilen hätten die Mieten frei angebotener<br />

Wohnungen zugenommen. Neben Mitte (+13,7 %) und dem<br />

wiederentdeckten Charlottenburg- Wilmersdorf (+10,7 %) hätten<br />

auch Pankow (+8,5 %) und Friedrichshain-Kreuzberg (+7,2<br />

%) deutliche Anstiege verzeichnet.<br />

Von allen Segmenten des Berliner Wohnungsmarkts hätten<br />

Eigentumswohnungen 2010 den stärksten Boom erlebt: Der<br />

Mittelwert der Angebotspreise für Eigentumswohnungen sei<br />

um 7,9 % gestiegen und liege nun bei 1.739 Euro/qm. Die größten<br />

Anstiege habe mit 21 % Berlin-Mitte zu verzeichnen (Mittelwert<br />

2.559 Euro/qm). Besonders bei Eigentumswohnungen<br />

zeige sich ein hohes Lagebewusstsein der Marktteilnehmer.<br />

Der Preismittelwert der Eigentumswohnungen in Berlin-Mitte<br />

sei zweieinhalbmal so hoch wie in Spandau, dem Schlusslicht<br />

des Teilmarkts.


Bevölkerungsdichte der einzelnen Bezirke von Berlin<br />

Friedrichshain-Kreuzberg<br />

Mitte<br />

Neukölln<br />

Tempelhof-Schöneberg<br />

Lichtenberg<br />

Charlottenburg-Wilmersdorf<br />

Marzahn-Hellersdorf<br />

Quelle: Wikipedia 2011<br />

Pankow<br />

Steglitz-Zehlendorf<br />

Reinickendorf<br />

Spandau<br />

Treptow-Köpenick<br />

1388<br />

2814<br />

2751<br />

2461<br />

3373<br />

4096<br />

4951<br />

4872<br />

6325<br />

6828<br />

8125<br />

12698<br />

standort berlIn 23<br />

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000<br />

Einwohner pro km 2


2<br />

<strong>secur</strong> – der betreIber<br />

<strong>secur</strong> – der betreIber<br />

sEcur – Ein starker partner (www.<strong>secur</strong>.de)<br />

Die Secur Gruppe hat 2003 das erste Selbstlagerzentrum eröffnet<br />

und sich zu einem der führenden Selfstorage-Anbieter in<br />

Deutschland entwickelt. Aktuell betreibt die Secur Gruppe sieben<br />

Selbstlagerzentren in Berlin, Hamburg, Hannover und Sylt<br />

mit einer Gesamtlagerfläche von über 42.000 m². Ein weiterer<br />

Standort in Hamburg befindet sich derzeit in Bau.<br />

Die Secur Gruppe betreibt und managt alle Selfstorage-Fondsobjekte<br />

des Secur Emissionshauses (www.<strong>secur</strong>-emissionshaus.<br />

de) und verzeichnet von Beginn an deutlich wachsende Auslastungszahlen.<br />

Sämtliche Secur Selbstlagerzentren sind mit<br />

modernen Zutrittskontrollsystemen, Viedeoüberwachung, Be-<br />

Kontinuierliche Entwicklung der Vermietungsleistung der gesamten Secur Gruppe seit 2003<br />

Vermietete m2<br />

18.000<br />

16.000<br />

14.000<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

Jan 03 Jan 04 Jan 05 Jan 06 Jan 07 Jan 08 Jan 09 Jan 10 Jan 11 Mrz 11<br />

Laufende Monate seit 01.01.2003<br />

lüftungsanlagen und Brandmeldesysteme mit einer direkten<br />

Anbindung an die Feuerwehr ausgestattet. Durch die hohe Gebäudeautomatisierung<br />

haben Mieter ohne Voranmeldung an<br />

sieben Tagen die Woche von 06.00 bis 22.00 Uhr freien Zugang<br />

zu ihren Lagerboxen. Die Öffnungszeiten der Büros zur Information<br />

und zum Abschluss von Mietverträgen sind Montag bis<br />

Freitag 09.00 bis 18.00 Uhr und Samstag 09.00 bis 14.00 Uhr.<br />

Jedes Lagerhaus wird von zwei Secur Mitarbeitern betrieben.<br />

Dies umfasst sowohl das technische Gebäudemanagement,<br />

die Kundenbetreuung, den Abschluss von Mietverträgen, die<br />

Zahlungsüberwachung als auch ein wöchentliches Reporting<br />

an die Zentrale.


selfstorage spezial<strong>immobilien</strong> – die kommende Assetklasse?<br />

Auszug aus der marktanalyse „Quarterly“ der Bulwiengesa Ag,<br />

september 2009<br />

„Galten noch vor einigen Jahren Pflege- und Sozial<strong>immobilien</strong><br />

als Renditegaranten im Immobilienmarkt, sind derzeit Selfstorage<br />

Immobilien als die kommende Assetklasse im Gespräch. Das Verhältnis<br />

von relativ geringen Gestehungskosten zu einem vergleichsweise<br />

hohen Mietniveau (teilweise über 30 Euro pro m 2 brutto) lässt<br />

einen hohen Return on Investment erwarten.“<br />

Neben dem Erkennen und Ausnutzen sowohl von Markt- als<br />

auch von Produktzyklen sei die richtige Standortwahl der<br />

Schlüssel zum Erfolg bei Selbstlagerzentren. In der jetzigen<br />

Entwicklungsphase des deutschen Selfstorage-Marktes bieten<br />

sich vor allem für Qualitätsobjekte mit guter Auslastung kurz-<br />

und mittelfristig Chancen auf der Mietertragsseite und dem<br />

Investmentmarkt. Dies erfolge nicht zuletzt aufgrund der inflationsschützenden<br />

und zyklusresistenten Eigenschaften dieser<br />

Nutzungsart.<br />

Betrachtung des risiko-<strong>rendite</strong>-profils<br />

• Deutlich kürzere mietvertragslaufzeiten als bei anderen gewerbe<strong>immobilien</strong><br />

Reduzierung des Einnahmenausfallrisikos durch kleinteilige<br />

Vermietung.<br />

• Zahlungsausfälle nur etwa 2 %<br />

Flächen säumiger Mieter können kurzfristig geräumt und<br />

unverzüglich neu vermietet werden.<br />

• monatliche fluktuation liegt im Branchenschnitt bei 7 %<br />

Mieten können bei steigendem Preisniveau kurzfristig<br />

angepasst werden. Damit unterliegt die Investition einem<br />

Inflationsschutz.<br />

Aufgrund des erst jungen deutschen Marktes fehlen repräsentative<br />

Renditeangaben. Die Marktanalyse des Hauses Aberdeen<br />

geht von jährlichen Renditen von bis zu 10 % aus.<br />

Zum Vergleich: hamburger spitzen<strong>rendite</strong>n im Jahr 2009:<br />

Logistik, Wohnen und Büro<br />

<strong>secur</strong> – der betreIber 2<br />

Logistik Wohnen Büro<br />

7,25 % 5,2 % 5 %<br />

Quelle: CBRE, Market View Lagerflächen- und Logistikmarkt Deutschland,<br />

Frühjahr 2010; IPD Investment Property Databank; CBRE Market<br />

View, Hamburg, H1 2010


2<br />

<strong>secur</strong> – der betreIber<br />

Die Aussichten<br />

Das Platzproblem ist in Städten und Ballungsräumen allgegenwärtig<br />

und wird, demografisch begründet, weiter zunehmen.<br />

Durch die wachsende Mobilität, hohe Arbeitsplatzfluktuation<br />

aufgrund flexibler Arbeitsmärkte, hohe Migrationsraten innerhalb<br />

Europas sowie durch steigende Mietpreise – vor allem in<br />

den deutschen Metropolen – entsteht ein hoher und vor allem<br />

individueller Platzbedarf, der auch in Zukunft weiterhin steigen<br />

sollte. Aufgrund der hohen Mieten und Grundstückspreise in<br />

Deutschlands Wirtschaftszentren müssen viele Bürger deshalb<br />

oftmals auf notwendigen „teuren“ Wohnraum verzichten.<br />

Auch wenn der US-amerikanische und der britische Markt nicht<br />

eins zu eins auf den deutschen Markt übertragbar sind, so ist<br />

dennoch ein Vergleich interessant, in welchem die „Ist“-Daten<br />

der Länder zueinander ins Verhältnis gesetzt werden. Von diesem<br />

Ergebnis kann dann ein hoher Risikoabschlag genommen<br />

werden, der jedoch das Potential des deutschen Selfstorage-<br />

Marktes immer noch überzeugen lässt.<br />

Der Erwerb der <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteile an den Zielgesellschaften<br />

und damit mittelbar die Nutzung der Selbstlager-<br />

hausimmobilie sind Ziel dieses Beteiligungsangebotes, wobei<br />

das Anlageziel ein möglichst hoher Veräußerungserlös aus<br />

dem Verkauf der <strong>GmbH</strong>-Geschäftsbeteiligungen ist.<br />

Da der Gegenstand der zu veräußernden <strong>GmbH</strong> ausschließlich<br />

eine Immobilie ist, hängt der Wert des <strong>GmbH</strong>-Anteils entscheidend<br />

vom Wert der Immobilie ab. Um einen möglichst<br />

hohen Immobilienwert darstellen zu können, sollen ein hoher<br />

Vermietungsgrad und eine hohe Quadratmetermiete helfen,<br />

eine gute Ertragssituation darzustellen, um damit einen hohen<br />

Ertragswert für die Immobilie zu verwirklichen.<br />

Im Durchschnitt wird ab einer Auslastung der einzelnen Selbstlagerzentren<br />

in Höhe von ca. 60 Prozent eine Durchschnittsmiete<br />

von 22 Euro (inkl. Betriebskosten) je Quadratmeter und<br />

Monat für die vermietete Fläche erwirtschaftet. Die Auslastung<br />

von über 60 Prozent ist bereits an den Secur-Standorten in<br />

Hamburg (93 Prozent und 70 Prozent) und Berlin (85 Prozent)<br />

erreicht. In Hannover beträgt aufgrund der Alleinstellung der<br />

Secur Guppe die aktuelle Durchschnittsmiete bereits mehr als<br />

23 Euro pro Quadratmeter. Der Standort Kieler Straße (Hamburg)<br />

wurde im Jahr 2006/2007 bereits um 1.000 Quadratmeter<br />

erweitert und liegt mit einer aktuellen Auslastung von<br />

über 93 Prozent deutlich über der Annahme von 85 Prozent<br />

als wirtschaftliche Vollvermietung. Insbesondere der Standort<br />

Alsterkrugchaussee (Hamburg), der erst Anfang 2008 eröffnet<br />

hat, konnte bis heute eine durchschnittliche Steigungsrate von<br />

über 110 Quadratmeter pro Monat verzeichnen. Damit liegt dieser<br />

Fonds deutlich über den prognostizierten Erwartungen.<br />

Auf der anderen Seite belaufen sich die Betriebskosten eines<br />

Zentrums als fixe Größe im Durchschnitt auf ca. 260.000 Euro<br />

p. a. pro Selbstlagerzentrum. Dem gegenüber stehen Mieterträge<br />

zwischen ca. 1.160.000 p. a. (5.000 Quadratmeter) und ca.<br />

1.460.000 Euro brutto (6.000 Quadratmeter) pro Selbstlagerzentrum<br />

p. a. bei 85 Prozent Auslastung (Annahme im Fonds<br />

als maximale Auslastung – wirtschaftliche Vollvermietung).<br />

Die Entwicklung der Vermietung der Secur-Standorte in<br />

Deutschland zeigt, dass die Entwicklung der Standorte und<br />

der vermieteten Fläche entsprechend den Erwartungen und<br />

Prognosen der US- und UK-Daten auch in Deutschland stattfindet.<br />

Ein Vorteil des Investments in Selbstlagerzentren ist ferner,<br />

neben dem des Potentials der Wachstumschancen, die Risikostreuung<br />

in der Mieterstruktur. Bei ca. 1.000 Mietern pro Standort<br />

ist es kaum spürbar, wenn vereinzelt Mieter ausziehen oder<br />

insolvent werden. Aufgrund der kurzen Kündigungsfrist von<br />

vier Wochen und der vorab gezahlten Kaution ist auch dieser<br />

Ausfall eines Mieters aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit abgesichert.


PressestImmen<br />

PressestImmen 2<br />

platz für das gesammelte Leben | „Die Welt“ vom 14.02.2011<br />

„[...] Self-Storage liegt im Trend: immer mehr Berliner lagern ihr Hab und Gut außerhalb der<br />

eigenen vier Wände. [...]“<br />

self storage: Berliner verstauen ihr gut außerhalb der Wohnung | „Berliner morgenpost“ vom 14.02.2011<br />

„[...] Nach Angaben des Verbandes Deutscher Self-Storage Unternehmen ist die Self-Storage<br />

Branche in den vergangenen zehn Jahren um mehr als das Zehnfache gewachsen und hat<br />

sich auch von der globalen Finanzkrise nicht stoppen lassen. [...]“<br />

Alles in der Box | „hannoverische Allgemeine“ vom 22.01.2011<br />

„[...] Es ist noch nicht lang her, da gab es keine Selbsteinlagerungshallen in Deutschland. [...]<br />

Und doch boomt die junge Branche. Insgesamt 70 Einlagerungshäuser gibt es in Deutschland<br />

inzwischen. 250 bis 300 sollen es in den kommenden Jahren werden. [...]“<br />

Aus den Augen, nicht aus dem sinn | „hamburger Abendblatt“ vom 04.01.2011<br />

„Immer mehr Menschen horten immer mehr Sachen in immer mehr Selbstlagerzentren, ihre<br />

Mitbringsel. Einblicke in eine Wachstumsbranche. [...]“<br />

Deutschland lagert aus - mit zweistelligen <strong>rendite</strong>n | „<strong>immobilien</strong> Zeitung“ vom 23.09.2010<br />

„Selfstorage-Immobilien eignen sich als Investment für Immobilienanleger dann, wenn es sich<br />

um Qualitätsobjekte handelt. Solche private Lagerstätten seien zyklusresistent. [...]“<br />

Die deutschen lagern aus | „financial times Deutschland“ vom 17.06.2010<br />

„In einem kleinen Teil der Immobilienbranche herrscht Euphorie: bei den Vermietern von Lagerflächen.<br />

Immer mehr Deutsche haben zu Hause zu wenig Platz für ihre Habseligkeiten. Die<br />

Lösung: Stauraum mieten. [...]“<br />

Boom der containerhäuser | „hamburger Journal“ vom 25.05.2010<br />

„Das Geschäft boomt! Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise kann sich schnell alles ändern und<br />

dann bieten die Boxen Platz für wirklich jede Lebenslage.“<br />

Welt am sonntag vom 07.03.2010 | Leben in der Box<br />

„[...] Einlagerungshäuser beherbergen Lebensträume und private Tragödien - und sind die<br />

Existenzgrundlage ganzer Firmen. Besuch bei einer neuen Boombranche. [...]“<br />

Lager auf Zeit – selfstorage findet bei investoren und nutzern in Deutschland interesse. Branche rechnet mit<br />

Wachstum | „süddeutsche Zeitung“ vom 26.02.2010<br />

„Deutschland bietet also ausreichend Potential für Investoren, denn die Nachfrage wird aller<br />

Voraussicht nach weiter wachsen.“<br />

noch potential – selfstorage-Anlagen in Deutschland auf Wachstumskurs | süddeutsche Zeitung online vom<br />

26.02.2010<br />

„Unter Selfstorage können viele sich nur wenig vorstellen. Doch mittlerweile hat die Branche<br />

sogar einen eigenen DIN-Standard, sagt Martin Brunkhorst vom Verband Deutscher Selfstorage<br />

Unternehmen e.V., Wiesbaden, im Interview.“


2<br />

dIe ImmobIlIe<br />

dIe ImmobIlIe<br />

Lage des grundstücks<br />

stralauer Allee 39<br />

10245 Berlin<br />

Gemarkung Friedrichshain<br />

Grundbuch Amtsgericht Lichtenberge<br />

Flurstücke: 164 - 166, 135<br />

Eigentümer<br />

Secur Grundstücksgesellschaft Stralauer Allee mbH, Ahrensburg<br />

grundstücksgröße<br />

4.371 m²<br />

Bgf (Bruttogeschossfläche) insgesamt<br />

ca. 9.000 m²<br />

mietfläche insgesamt<br />

ca. 6.200 m² Lagerfläche<br />

objektwert<br />

9,1 Millionen<br />

Verkehrsanbindung<br />

Die Stralauer Allee (Berlin Friedrichshain) ist zusammen mit der Holzmarkt- und der Mühlenstraße eine der sieben nach Norden und Osten führen-<br />

den radialen Ausfallstraßen, die vom historischen Zentrum der Stadt, also im Wesentlichen vom Alexanderplatz, ausgehen. Die Stralauer Allee liegt<br />

direkt an der Spree und angrenzend an Berlin Mitte. In der unmittelbaren Nachbarschaft zum geplanten Gebäude befinden sich Firmenzentralen<br />

von z.B. Universal, MTV, ViVa, Hugo Boss, Escada, Orwell, streetware, etc. Ebenfalls im direkten Einzugsgebiet liegen z.B. die Treptow Towers, die<br />

O2 World und der Alex. Die angrenzende Oberbaumcity zeichnet sich durch ein gefragtes Büro- und Geschäftsquartier mit etwa 70 ansässigen<br />

Firmen, Bildungseinrichtungen, der SBK als größte deutsche Industrie-Krankenkasse und zahlreichen renovierten Wohnbauten im nahen Umfeld<br />

aus. Die heute schon starke Verkehrsfrequenz wird sich durch die geplante Autobahnanbindung „Friedrichshain“ an den Berliner Stadtring noch-<br />

mals erheblich erhöhen. Die Anbindung des neuen internationalen Flughafens „Schönefeld“ zur und von der Innenstadt wird dann durch die<br />

Stralauer Allee erfolgen. Das Secur Selbstlagerzentrum liegt direkt an der Stralauer Allee, verfügt über eine eigene Zufahrt und wird entsprechend<br />

prominent vom vorbeiführenden Verkehr wahrgenommen.<br />

Allgemeine objektbeschreibung/ nutzung/ Ausstattung<br />

Das Gebäude wird voraussichtlich im vierten Quartal 2011 in Betrieb genommen. Das neu zu errichtende Objekt wird über eine großzügige<br />

Zufahrt erreichbar sein. Das Objekt ist als 6-geschossiger Baukörper ohne Untergeschoss vorgesehen. Das Grundstück ist nahezu ebenerdig<br />

und auf Höhe des Straßenniveaus. Das Gebäude zeichnet sich im Wesentlichen durch die Umstellung auf eine Systembauweise mit einer Stahl-<br />

Tragwerkskonstruktion aus. Generalunternehmer ist die Firma Goldbeck aus Bielefeld. Grundidee von Goldbeck ist das systematisierte Bauen mit<br />

industrieller Vorfertigung der Bauelemente (Fertigteilbauweise). Goldbeck konzipiert, baut und betreut Büro- und Geschäftshäuser, Betriebs- und<br />

Funktionshallen, Parkhäuser, Sport- und Veranstaltungshallen sowie gewerbliche Solaranlagen und zählt mit über 2.000 Mitarbeitern zu den füh-<br />

renden Bauunternehmen in Deutschland.<br />

gebäudeart und nutzung<br />

Die Flächen im gesamten Gebäude sollen als Selfstorage-Lager genutzt werden. Die Lagerfläche wird in kleinteilige Lagerräume mit einer Größe<br />

von 1-30 Quadratmeter und einer verschließbaren Metalltür aufgeteilt. Die Aufteilung in diese Mieteinheiten erfolgt durch eine selbsttragende<br />

Stahlblechwandkonstruktion. Teil des Gebäudes wird ebenfalls ein modernes 24-Stunden-Sicherheitssystem und eine automatisch geregelte<br />

Be- und Entlüftungsanlage. Im Erdgeschoss befinden sich das Kundenbüro, Kunden- und Personal-WC sowie Pausenraum, Müllraum und Muster-<br />

boxen. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über geräumige Flure, zwei Treppenhäuser und 2 Personen-Lastenaufzüge in den Geschossen. Die<br />

Gebäudeabmessungen betragen: 68,5 m Breite, 36 m Tiefe und 21 m Höhe. Die Summe der Geschossflächen (BGF) wird ca. 9.000 Quadratmeter<br />

betragen. Die Summe der entstehenden Mietfläche wird 6.200 Quadratmeter betragen, verteilt auf ca. 1.500 Lagerboxen.


WIrtschaftlIche Prognoserechnungen<br />

investition und finanzierung (prognosE)<br />

mittelbare Betrachtungsweise einschließlich Zielgesellschaft<br />

Immobilie<br />

Zielgesellschaft Beteiligungsgesellschaft<br />

WIrtschaftlIche Prognoserechnungen 2<br />

Betrag in € Anteil in % Betrag in € in % des Gesamtaufwands<br />

Stralauer Allee 81-83, Berlin 9.100.000 € 94,62 % 8.610.000 €<br />

Anteil Projektierungskosen 440.000 €<br />

Anlaufkosten<br />

Gründungs- und Beratungskosten 60.000 €<br />

anteilige Gründungskosten Zielges. 115.000 € 94,62 % 108.000 €<br />

Emissionskosten 845.000 €<br />

Sonstige Anlaufkosten 5.000 €<br />

Liquiditätsreserven<br />

Zielgesellschaft 435.000 € 94,62 % 412.000 €<br />

Beteiligungsgesellschaft 75.000 €<br />

9.050.000 € 85,74 %<br />

1.018.000 € 9,64 %<br />

Summe 435.000 € 487.000 € 4,61 %<br />

Summe Gesamtinvestition 9.650.000 € 10.555.000 € 100,00 %<br />

Mittelherkunft<br />

Eigenkapital 465.000 € 5.825.000 € 55,19 %<br />

Gesellschafterdarlehen<br />

Beteiligungsgesellschaft 3.960.000 €<br />

Secur Holding <strong>GmbH</strong> 225.000 €<br />

Bankdarlehen<br />

Zielgesellschaft 5.000.000 € 94,62 % 4.730.000 € 44,81 %<br />

Summe Mittelherkunft 9.650.000 € 10.555.000 € 100,00 %


30<br />

WIrtschaftlIche Prognoserechnungen<br />

<strong>secur</strong> standorte In berlIn<br />

investition und finanzierung (prognosE)<br />

unmittelbare Betrachtungsweise (nur Beteiligungsgesellschaft)<br />

mittelverwendung (investitionsprognose)<br />

Investitionen in Zielgesellschaft (<strong>GmbH</strong>-Anteil)<br />

Secur Grundstücksgesellschaft 880.000 €<br />

Stralauer Allee mbH<br />

Gesellschafterdarlehen an Zielgesellschaft<br />

Secur Grundstücksgesellschaft 3.960.000 €<br />

Stralauer Allee mbH<br />

Anlaufkosten<br />

Gründungskosten 65.000 €<br />

Vermittlung des Eigenkapitals 845.000 €<br />

Liquiditätsreserve 75.000 €<br />

Summe 5.825.000 €<br />

mittelherkunft (finanzierungsprognose)<br />

Holzhauser Straße 221<br />

Eigenkapital<br />

Gründungsgesellschafter u. Treuhänder 5.000 €<br />

Emissionskapital 5.820.000 €<br />

Summe 5.825.000 €<br />

Berlin Mitte Frierichshain-<br />

Berlin Mitte Kreuzberg<br />

(in Planung)<br />

Stralauer Allee<br />

(in Planung)<br />

Erläuterungen zur investitions- und finanzierungsrechnung<br />

Die vorstehende Investitions- und Finanzierungsrechnung<br />

(mittelbare Betrachtungsweise) bildet die wirtschaftliche Investitionsbetrachtung<br />

für dieses Beteiligungsangebot ab und<br />

enthält daher auch die wesentlichen Angaben für die Zielgesellschaft.<br />

immobilie<br />

Die Anteile an der Zielgesellschaft (Secur Grundstücksgesellschaft<br />

Stralauer Allee mbH) werden zu einem Festpreis von<br />

EUR 880.000 von der Secur Holding <strong>GmbH</strong> (Unternehmen<br />

der Secur Unternehmensgruppe) erworben. In dem Kaufpreis<br />

für den <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteil (EUR 880.000) für EUR 440.000<br />

Stammkapital ist ein Projektentwicklungsmehrwert von<br />

EUR 440.000 für die Secur Unternehmensgruppe enthalten.<br />

Baufertigstellung und Vermietungsbeginn ist für das IV. Quartal<br />

2011 vorgesehen. Baubetreuerin ist die Secur Objektbau<br />

<strong>GmbH</strong>.<br />

Es werden durch die nach § § 3, 7 und 12 VermVerkProspV<br />

zu nennenden Personen (Mitglied der Geschäftsführung der<br />

Emittentin: André Tonn, Gründungsgesellschafter der Emittentin:<br />

Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong>) folgende Lieferungen und<br />

Leistungen erbracht: über die mittelbare Beteiligung von Herrn<br />

Tonn an der Secur Holding <strong>GmbH</strong>, durch die Veräußerung der<br />

Anteile an der Zielgesellschaft und dem Kapitalvertrieb durch<br />

die Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong> Darüber hinaus werden durch


die Prospektverantwortliche, dem Mitglied der Geschäftsführung<br />

der Emittentin, die Gründungsgesellschafter der Emittentin<br />

oder der Treuhänderin keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />

und Lieferungen erbracht.<br />

Anlaufkosten<br />

gründungs- und Beratungskosten<br />

Die Kosten entfallen im Wesentlichen auf die Rechts- und<br />

Steuerberatung sowie die Kosten für die Erstellung und den<br />

Druck der Emissionsprospekte.<br />

Emissionskosten<br />

Für die Einwerbung des Beteiligungskapitals erhält die Secur<br />

Emissionshaus <strong>GmbH</strong> eine festvertraglich vereinbarte Vergütung<br />

(ohne Umsatzsteuer). Mit diesen Emissionskosten sind alle<br />

weiteren Kosten abgedeckt. Diese kann sich Untervermittlern<br />

zur Einwerbung des Eigenkapitals bedienen.<br />

Liquiditätsrechnung (prognosE)<br />

<strong>secur</strong> grundstücksgesellschaft stralauer Allee mbh (Bezugsfertig geplant iV. Quartal 2011)<br />

WIrtschaftlIche Prognoserechnungen 3<br />

Liquiditätsreserve<br />

Die Liquiditätsreserve in der Zielgesellschaft dient der Vor-<br />

finanzierung der objektbedingten geringen Mieterlöse nach Bezugsfertigkeit<br />

und des stetigen Anstiegs bis zur Vollvermietung.<br />

Bankdarlehen<br />

Eine Aufnahme von Fremdkapital durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

erfolgt nicht, weder in der Form einer Zwischen- noch<br />

in Form einer Endfinanzierung. Auf Ebene der Zielgesellschaft<br />

wird ein langfristiges Hypothekendarlehen für die Immobilie<br />

in Höhe von EUR 5 Millionen bei einem deutschen Kreditinstituten<br />

aufgenommen. Das Darlehen bei der Zielgesellschaft<br />

soll in 68 Quartalstilgungen (17 Jahre) nach drei tilgungsfreien<br />

Jahren, beginnend am 30.09.2014, getilgt werden.<br />

kommanditkapital<br />

Die Beteiligungsgesellschaft selbst wird ausschließlich über Eigenkapital<br />

finanziert und dieses in Form von Kommanditkapital<br />

in Höhe von EUR 5.825.000 aufnehmen. Das Kommanditkapital<br />

ist zu 60 Prozent nach Beitritt und zu 40 Prozent am 15.06.2011<br />

zur Einzahlung fällig.<br />

Jahr Netto- Verwalt- Zinsen Zinsen Körper- Ergebnis Tilgung Tilgung Liquidität Liquidität<br />

miet- ungs- Hypo- Gesell- schaft- vor Hypo- Gesellsch.- kumuliert<br />

erlöse kosten theken schafter- steuer Tilgung theken Darlehen<br />

Darlehen<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

2011 14,2 -10,0 -80,5 -10,5 0,0 -86,8 0 0 -86,8 348,2<br />

2012 178,7 -10,0 -240,8 -20,9 0,0 -93,0 0 0 -93 255,2<br />

2013 382,9 -10,0 -240,8 -20,9 0,0 111,2 0 0 111,2 366,4<br />

2014 587,1 -10,0 -239,9 -20,9 0,0 316,3 -147,1 -200 -30,8 335,6<br />

2015 791,3 -10,0 -228,4 -19,9 0,0 533,0 -294,1 -250 -11,1 324,5<br />

2016 991,2 -10,0 -214,8 -18,7 -81,6 666,2 -294,1 -350 22,1 346,6<br />

2017 1.047,6 -10,0 -200,0 -16,9 -92,1 728,6 -294,1 -400 34,5 381,1<br />

Gesamt 3.993,0 -70,0 -1.445,2 -128,7 -173,7 2.175,4 -1.029,4 -1.200<br />

Vortrag:<br />

TEUR 435


32<br />

WIrtschaftlIche Prognoserechnungen<br />

Die Liquidität der Zielgesellschaft wird im Wesentlichen durch<br />

die Mieteinnahmen der Secur Lagerhaus Stralauer Allee <strong>GmbH</strong>,<br />

den Zins- und Tilgungsleistungen, den Steuerzahlungen und<br />

der Gewähr zur Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen bestimmt.<br />

Der Prognosezeitraum reicht bis zum 31.12.2017. Die<br />

Mieteinnahmen sind dabei auf Basis des abgeschlossenen Generalmietvertrages<br />

kalkuliert. Die Mieteinnahme ist dabei umsatzabhängig,<br />

die laufenden Grundstückskosten einschließlich<br />

Reparatur- und Instandhaltungsleistungen werden jedoch<br />

vom Mieter übernommen und sind zusammen mit der Verwaltungstätigkeit<br />

mit dem Einbehalt von 30 Prozent der Mieterlöse<br />

abgegolten.<br />

Verwaltungskosten<br />

Die Verwaltungskosten betreffen im Wesentlichen die Kosten<br />

für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen der<br />

Zielgesellschaft.<br />

Liquiditätsrechnung (prognosE)<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Zinsen<br />

Die Zinsen für die Hypothek sind mit 4,75 Prozent für die gesamte<br />

Laufzeit kalkuliert. Die Zinsen sind nicht fest vereinbart.<br />

tilgungen<br />

Bei der Zielgesellschaft ist nach drei tilgungsfreien Jahren ab<br />

dem 30.09.2014 eine Tilgung der Hypothek über 17 Jahre vorgesehen.<br />

In der Spalte „Tilgung sonstiger Darlehen“ ist die Entwicklung<br />

der Darlehen zwischen der Zielgesellschaft und des<br />

Gesellschafterdarlehens dargestellt.<br />

Jahr Zinseinn. Verwalt- Ergebnis Rückzahlung Liquidität Ausschüt- Ausschüt- Liquidität<br />

Fonds ungs- Ges.-Darlehen vor Aus- tung in % tung kumuliert<br />

aus Immo kosten von schüttung<br />

<strong>GmbH</strong> Immo <strong>GmbH</strong> Vortrag:<br />

TEUR 75<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

2011 9,9 -10,0 -0,1 0,0 -0,1 0,00% 0,0 74,9<br />

2012 19,8 -20,0 -0,2 0,0 -0,2 0,00% 0,0 74,7<br />

2013 19,8 -20,0 -0,2 0,0 -0,2 0,00% 0,0 74,5<br />

2014 19,8 -20,0 -0,2 189,2 189,0 4,00% -233,0 30,5<br />

2015 18,9 -20,0 -1,1 236,6 235,4 4,00% -233,0 32,9<br />

2016 17,7 -20,0 -2,3 331,2 328,9 6,00% -349,5 12,3<br />

2017 16,0 -20,0 -4,0 378,5 374,5 6,00% -349,5 37,3<br />

Gesamt 121,8 -130,0 -8,2 1135,5 1127,3 20,00% -1165,0


Ergebnisrechnung (prognosE)<br />

Ermittlung des gebundenen kapitals<br />

WIrtschaftlIche Prognoserechnungen 33<br />

Eigenmittel- Auszahlungen Steuern Verkauf Kapitalüberschuss Gebundenes<br />

einzahlung Gesellschafter auf Anteile Netto-Kapitaleinsatz Kapital<br />

Zinserträge Zielgesellschaft p. a. nach Steuern p. a. nach Steuern<br />

Jahr EUR EUR EUR EUR EUR EUR<br />

2011 -100.000 0 -45 0 -100.045 -100.045<br />

2012 0 0 -90 0 -90 -100.135<br />

2013 0 0 -90 0 -90 -100.225<br />

2014 0 4.000 -90 0 3.910 -96.315<br />

2015 0 4.000 -84 0 3.916 -92.399<br />

2016 0 6.000 -79 0 5.921 -86.478<br />

2017 0 6.000 -71 0 5.929 -80.549<br />

Betriebsphase -100.000 20.000 -549 0 -80.549<br />

Veräußerung<br />

<strong>GmbH</strong>-Anteile 175.853<br />

Gesamt -100.000 20.000 -549 175.853<br />

Verkaufskalkulation (prognosE)<br />

Faktor Miete 12,5<br />

Jahreskaltmiete EUR 1.236.000<br />

Wert Immobilie EUR 15.450.000<br />

abzüglich Restschuld Hypothek EUR -3.970.600<br />

Restschuld Gesellschafterdarlehen EUR -2.985.000<br />

Verkaufskosten EUR -463.500<br />

Steuerbelastungsausgleich EUR -612.000<br />

Restliquidität bei Verkauf EUR 381.100<br />

Kaufpreis <strong>GmbH</strong>-Anteile EUR 7.800.000<br />

Anteil am Verkaufserlös der Anteile<br />

an der Zielgesellschaft EUR 7.380.200<br />

Liquiditätsreserve der Beteiligungsgesellschaft EUR 37.300<br />

Resttilgung Gesellschafterdarlehen<br />

der Zielgesellschaft EUR 2.824.500<br />

Summe Rückfluss an Gesellschafter EUR 10.242.000<br />

im Verhältnis zum Kommanditkapital 175,85 %<br />

Bezogen auf eine Kommanditeinlage<br />

von EUR 100.000 EUR 175.850


3<br />

WIrtschaftlIche Prognoserechnungen<br />

Bei der Ermittlung des Kapitalrückflusses aus der Veräußerung<br />

der <strong>GmbH</strong>-Anteile in der vorstehenden Tabelle wurde folgende<br />

Methodik angewandt.<br />

Wert der Immobilie = Jahresnettokaltmiete im Jahr 2017 x Vervielfältiger<br />

(Faktor) 12,5<br />

abzüglich: Restverbindlichkeiten Bankdarlehen<br />

abzüglich: Forderungen/ Verbindlichkeiten<br />

abzüglich: Steuerbelastungsausgleich Erwerber<br />

(Grunderwerbsteuer, latente Körperschaftsteuerlast)<br />

zuzüglich: vorhandene Restliquidität der <strong>GmbH</strong><br />

im Verkaufszeitpunkt<br />

Nach den erheblichen Veränderungen in der Einkommen-<br />

steuer und der Körperschaftsteuer in den letzten Jahren (Unternehmensteuerreformen)<br />

und aufgrund der Veränderungen<br />

auf dem Immobilienmarkt ist davon auszugehen, dass zukünftig<br />

größere Immobilien stets in Kapitalgesellschaften (<strong>GmbH</strong>s)<br />

gehalten werden. Soweit eine Kapitalgesellschaft die <strong>GmbH</strong>-<br />

kapitaleinsatz und kapitalrückfluss (prognosE)<br />

Einzahlungen<br />

Mittelrückflüsse<br />

Mittelabflüsse<br />

Anteile der Zielgesellschaft erwirbt und nicht die Veräußerung<br />

des Einzelobjektes anstrebt, ist bei Verkauf die mögliche Körperschaftsteuerbelastung<br />

auf die nicht aufgedeckten stillen<br />

Reserven nicht als Minderung des Kaufpreises zu berücksichtigen.<br />

Da die vorstehende Kalkulation dieses jedoch vorsieht,<br />

stecken in der Berechnungsmethode noch Reserven, die zu<br />

einer Verbesserung des Kapitalrückflusses für die Investoren<br />

führen können. Da es sich um eine unternehmerische Beteiligung<br />

handelt, wird die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft<br />

und damit auch die Ergebnisse des einzelnen Investors<br />

durch die künftige Entwicklung der wirtschaftlichen Parameter<br />

bestimmt.<br />

Der Einfluss verschiedener Faktoren wird in den Abschnitten<br />

„Risiken der Beteiligung“ und „Abweichungsanalysen“ dargestellt.<br />

Die mit der Prognose einer unternehmerischen Beteiligung<br />

über einen längeren Zeitraum notwendig verbundenen<br />

Unsicherheiten können sich kumulieren, so dass über die gesamte<br />

Laufzeit und für das Gesamtergebnis der Beteiligung mit<br />

Abweichungen zu rechnen ist.<br />

Veräußerung <strong>GmbH</strong>-Anteile<br />

Zeichnungsbetrag EUR 100.000<br />

Brutto-Einzahlung EUR -100.000<br />

Auszahlungen Betriebsphase EUR 20.000<br />

Anteil am Verkaufserlös EUR 175.853<br />

Summe Mittelrückflüsse EUR 195.853<br />

Steuern während der Betriebsphase EUR -549<br />

Steuern auf Veräußerungsgewinn EUR -25.281<br />

Summe Mittelabflüsse EUR -25.830<br />

Vermögenszuwachs nach Steuern EUR 70.029<br />

Rendite nach der Methode interner Zinsfuß 9,50 %<br />

lineare Rendite Laufzeit: 7 Jahre 10,00 %


Abweichungsanalysen von prognosen<br />

Wesentliche Parameter für den Anlageerfolg sind der Veräußerungserlös<br />

der Immobilien und deren Mietauslastung. Für den<br />

Anleger ist der Vermögenszuwachs nach Steuern von zentraler<br />

Bedeutung.<br />

In den nachfolgend dargestellten Szenarien wird eine Variation<br />

des Parameters Mietfaktor unter sonst gleich bleibenden<br />

Bedingungen im Hinblick auf deren jeweilige Auswirkung auf<br />

den Vermögenszuwachs nach Steuern für eine Beteiligung von<br />

EUR 100.000 untersucht.<br />

Veräußerungserlös<br />

Die Prospektkalkulation basiert auf der Annahme des 12,5<br />

fachen der Jahresnettokaltmiete als Immobilienwert im Zeitpunkt<br />

der Veräußerung der <strong>GmbH</strong>-Anteile aufgrund der besonders<br />

attraktiven Lage des Objektes.<br />

Abweichung von der prognose<br />

Faktor in Bezug auf die<br />

Jahresnettokaltmiete<br />

zur Ermittlung des Vermögenszuwachs<br />

Veräußerungserlöses nach Steuern<br />

Faktor +1 13,5 EUR 82.662<br />

Prospekt - Prognose 12,5 EUR 70.023<br />

Faktor -1 11,5 EUR 57.384<br />

interne Zinsfuß-methode (irr)<br />

Die Interne Zinsfuß-Methode (IRR) wird am häufigsten für die<br />

Berechnung der Rendite von geschlossenen Fonds verwendet.<br />

Der interne Zinsfuß ist aber nicht vergleichbar mit den Zinsen<br />

auf Sparbüchern oder Rentenpapieren. Er gibt nicht die Verzinsung<br />

des eingezahlten Kapitals, sondern die Verzinsung des<br />

jeweils über die Laufzeit des Fonds im Schnitt gebundenen Kapitals<br />

an. Die Höhe des gebundenen Kapitals ändert sich während<br />

der Laufzeit durch Ausschüttungen, Entnahmen sowie<br />

Steuerzahlungen und -erstattungen. Er ist eine durchschnittliche<br />

Jahres<strong>rendite</strong>. Dabei unterstellt die Methode die Wiederanlage<br />

der zurückgeflossenen Kapitalmittel zu der sich rechnerisch<br />

ergebenden Gesamt<strong>rendite</strong> (daher auch der Begriff<br />

„interne Rendite“). Selbstverständlich kann eine Wiederanlage<br />

zu der sich teilweise ergebenden hohen Rendite nicht immer<br />

WIrtschaftlIche Prognoserechnungen 3<br />

unterstellt werden. Der interne Zinsfuß bildet aber zutreffend<br />

die Eigen<strong>rendite</strong> auf das zum jeweiligen Stichtag gebundene<br />

Kapital ab. Methodenbedingt führen gute Fondsergebnisse in<br />

Kombination mit sehr kurzen Laufzeiten zu hohen nominellen<br />

internen Renditen.<br />

Lineare <strong>rendite</strong><br />

Bei der Ermittlung einer linearen Rendite nach Steuern wird der<br />

ermittelte Vermögenszuwachs nach Steuern in Relation zum<br />

Netto-Eigenkapital nach Abschluss der Investitionsphase (bzw.<br />

Verlustzuweisungsphase) und in Abhängigkeit zur Gesamtlaufzeit<br />

der Fondsgesellschaft (Zeitpunkt, zu dem 50 Prozent<br />

eingezahlt wurden, bis zum Zeitpunkt, zu dem 50 Prozent aus<br />

dem Verkauf zurückgeflossen sind) gestellt. Die lineare Rendite<br />

berücksichtigt die zwischenzeitlichen Kapitalflüsse (Ausschüttungen,<br />

Steuerbelastungen) und damit die laufende Entwicklung<br />

des tatsächlich gebundenen Kapitals – anders als die IRR-<br />

Methode – nicht.<br />

Vermögens-, finanz- und Ertragslage (§ 15 VermVerkprospV)<br />

Da die Emittentin am 03.11.2010 unter der Firmierung Siebte<br />

Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> gegründet<br />

wurde, findet § 15 VermVerkProspV Anwendung. Ein geprüfter<br />

Jahresabschluss liegt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht vor.<br />

Eröffnungsbilanz vom 03.11.2010 der Emittentin<br />

(§ 15 Abs. 1 s. 1 nr. 1 VermVerkprospV)<br />

AKTIVA<br />

Eingeforderte ausstehende Einlagen € 5.000<br />

Summe € 5.000<br />

PASSIVA<br />

Eigenkapital<br />

Kapitalanteile der Kommanditisten € 5.000<br />

Summe € 5.000


3<br />

WIrtschaftlIche Prognoserechnungen<br />

Zwischenbilanz vom 29.04.2010 der Emittentin<br />

(§ 15 Abs. 1 s. 1 nr. 2 VermVerkprospV)<br />

AKTIVA<br />

ausstehende Einlagen € 5.000<br />

Summe € 5.000<br />

PASSIVA<br />

Eigenkapital<br />

Kapitalanteile der Kommanditisten € 5.000<br />

Summe € 5.000<br />

Zwischenübersicht –<br />

gewinn- & Verlustrechnung vom 03.11.2010 - 29.04.2011 der Emittentin<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen € 0<br />

Vorlaufkosten<br />

Ergebnis der gewöhnlichen<br />

€ 0<br />

Geschäftstätigkeit/ Jahresfehlbetrag € 0<br />

planbilanz (prognosE) der siebte <strong>secur</strong> <strong>immobilien</strong> <strong>rendite</strong> <strong>fonds</strong> gmbh & c0. kg<br />

Vermögenslage<br />

Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge der voraussichtlichen<br />

Vermögens-, finanz- und Ertragslage sowie der planzahlen<br />

(§ 15 Abs. 1 s. 2 VermVerkprospV)<br />

Die dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erfolgt<br />

nach Maßgabe des Handelsgesetzbuches (HGB) und basiert<br />

auf den Annahmen des Verkaufsprospektes:<br />

Die Übernahme der <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteile an der Zielgesellschaft<br />

ist für 2011 vorgesehen. Die Gesellschafterdarlehen an<br />

die Zielgesellschaft sind 2011 zur Einzahlung fällig. Die Finanzierung<br />

der Kaufpreise für die <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteile sowie<br />

die Gesellschafterdarlehen erfolgen ausschließlich aus dem<br />

Kommanditkapital. Das Eigenkapital setzt sich aus dem Kapital<br />

der Gründungsgesellschafter in Höhe von EUR 3.000, der Einlage<br />

von EUR 2.000 der in der Vorbereitungsphase beigetretenen<br />

Anchor Steuerberatungsgesellschaft mbH und dem Emis-<br />

sionskapital in Höhe von EUR 5.825.000, das in 2011 gezeichnet<br />

werden soll, zusammen. In den Planrechnungen wird davon<br />

ausgegangen, dass 100 % des Kommanditkapitals im Jahr 2011<br />

eingezahlt werden.<br />

Aktiva Planbilanz 31.12.2011 Planbilanz 31.12.2012<br />

A. Anlagevermögen<br />

Finanzlagen<br />

Beteiligungen 880.000 € 880.000 €<br />

Ausleihung Beteiligungsverhältnisse<br />

B. Umlaufvermögen<br />

3.960.000 € 3.960.000 €<br />

Guthaben bei Kreditinstituten 74.900 € 74.700 €<br />

Summe Aktiva 4.884.900 € 4.884.700 €<br />

Passiva<br />

Eigenkapital<br />

Kapitalanteile Kommanditisten<br />

1. Festkapital 5.825.000 € 5.825.000 €<br />

2. Ergebnissonderkonto -910.100 € -910.300 €<br />

Rückstellungen 0 € 0 €<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0 € 0 €<br />

Summe Passiva 4.884.900 € 4.884.700 €


plan- gewinn-und Verlustrechnung (prognosE) der siebte <strong>secur</strong> <strong>immobilien</strong> <strong>rendite</strong> <strong>fonds</strong> gmbh & c0. kg<br />

WIrtschaftlIche Prognoserechnungen 3<br />

Ertragslage 01.01.-31.12.2011 01.01.-31.12.2012<br />

Zinserträge 9.900 € 19.800 €<br />

Verwaltungskosten -10.000 € -20.000 €<br />

Vorlaufkosten -910.000 € 0 €<br />

Jahresergebnis -910.100 € -200 €<br />

Die ausgewiesenen Vorlaufkosten betreffen Emissionskosten in Höhe von TEUR 845.000 und Gründungs- und Beratungskosten von<br />

TEUR 65. Die Zinsen resultieren aus der Verzinsung des Gesellschafterdarlehens an die Zielgesellschaft.<br />

Liquiditätsplanung (prognosE) der siebte <strong>secur</strong> <strong>immobilien</strong> <strong>rendite</strong> <strong>fonds</strong> gmbh & c0. kg<br />

Finanzlage 01.01.-31.12.2011 01.01.-31.12.2012<br />

Liquide Mittel am Anfang der Periode 0 € 74.900 €<br />

Mittelabfluss aus Geschäftstätigkeit -910.100 € -200 €<br />

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -910.000 € 74.700 €<br />

Investition in Beteiligung -880.000 € 0 €<br />

Cashflow aus der Investitionstätigkeit -880.000 € 0 €<br />

Einzahlungen Gesellschafter 5.825.000 € 0 €<br />

Gewährung Gesellschafterdarlehen an Immobilien <strong>GmbH</strong> -3.960.000 € 0 €<br />

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 1.865.000 € 0 €<br />

Liquide Mittel zum 31.12. 74.900 € 74.700 €<br />

Der Mittelabfluss aus Geschäftstätigkeit ergibt sich aus den liquiditätswirksamen Jahresergebnissen der Jahre 2011 und 2012.<br />

planzahlen zu investition, produktion, umsatz und Ergebnis (prognosE) der siebte <strong>secur</strong> <strong>immobilien</strong> <strong>rendite</strong> <strong>fonds</strong> gmbh & c0. kg<br />

2011 2012 2013 2014<br />

Investition 880.000 € 0 € 0 € 0 €<br />

Ergebnis -910.100 € -200 € -200 € -200 €<br />

Bei der Emittentin handelt es sich um eine Finanzholding, daher unterbleibt eine Darstellung der Planzahlen zur Produktion und zu<br />

den Umsatzerlösen (die Gesellschaft erzielt Zinserträge). Nach dem Erwerb der Beteiligung im Jahre 2011 und der Einzahlung des<br />

Gesellschafterdarlehen in 2011 sind keine weiteren Investitionen geplant.


3<br />

rechtlIche grundlagen<br />

rechtlIche grundlagen<br />

gesellschaftsvertragliche grundlagen<br />

Eine Beteiligung an der Emission Siebte Secur Immobilien<br />

Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> über Kommanditbeteiligungen<br />

der Investoren an der Emittentin unterliegt deutschem Recht.<br />

Grundlage dieser Beteiligung ist der Gesellschaftsvertrag der<br />

Emittentin.<br />

Im Nachfolgenden wird die Struktur der Kommanditgesellschaft<br />

beschrieben, es werden sowohl sämtliche abweichende<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Emittentin von<br />

der gesetzlichen Regelung als auch abweichende Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages der Komplementärin der Emittentin<br />

dargestellt:<br />

Abweichende Bestimmungen<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin weicht in folgenden<br />

Bestimmungen von den gesetzlichen Regelungen ab. Zu weiteren<br />

Einzelheiten wird auf den in diesem Prospekt abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrag verwiesen.<br />

§ 3 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr Kündigung,<br />

§ 4 Gesellschafter<br />

§ 5 Befreiung vom Wettbewerbsverbot,<br />

§ 6 Konten der Gesellschafter,<br />

§ 7 Geschäftsführung und Vertretung,<br />

§ 8 Beiratsregelung,<br />

§ 10 Gesellschafterversammlung,<br />

§ 11 Jahresabschluss,<br />

§ 13 Übertragung von Gesellschaftsanteilen,<br />

§ 14 Ausscheiden eines Gesellschafters,<br />

§ 15 Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters,<br />

§ 16 Ableben eines Gesellschafters und<br />

§ 17 Liquidation/ Vorkaufsrecht<br />

In Abweichung vom gesetzlichen Regelfall einer Kommanditgesellschaft<br />

ist die persönlich haftende Gesellschafterin der<br />

Emittentin eine beschränkt haftende juristische Person.<br />

Die Komplementärin ist an der Emittentin nicht kapitalmäßig<br />

beteiligt. Sie hat demzufolge kein Stimmrecht.<br />

Folgende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Komplementärin<br />

(Secur Verwaltungs <strong>GmbH</strong>) weichen von der gesetzlichen<br />

Regelung ab: § 5 des Gesellschaftsvertrages sieht<br />

echte und unechte Gesamtvertretung vor. § 10 regelt die Befreiung<br />

vom Wettbewerbsverbot. Weitere Abweichungen bestehen<br />

nicht.


struktur der Beteiligungsgesellschaft (Emittentin)<br />

Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>:<br />

Die Beteiligungsgesellschaft (Emittentin) hat unter der o. g.<br />

Firma ihren Sitz und Geschäftsanschrift in 22926 Ahrensburg,<br />

Große Straße 12.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft<br />

(<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>) als vermögensverwaltende<br />

Personengesellschaft betrieben. Die Emittentin unterliegt deutschem<br />

Recht. Grundlage ist der Gesellschaftsvertrag in der Fassung<br />

vom 03.11.2010. Persönlich haftende Gesellschafterin der<br />

Kommanditgesellschaft ist die Secur Verwaltungs <strong>GmbH</strong>. Jeder<br />

Investor beteiligt sich durch seine Beitrittserklärung und mit einer<br />

entsprechenden Einlage an der Gesellschaft als Kommanditist.<br />

Die Komplementärin wurde am 19.07.2007 im Handelsregister<br />

Lübeck eingetragen (HRB 7620 HL) und unterliegt deutschem<br />

Recht. Die Emittentin ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

kein Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Aktiengesetz bzw.<br />

§ 271 Abs. 2 HGB. Es besteht somit für die Emittentin keine Verpflichtung,<br />

einen Konzernabschluss aufzustellen.<br />

Es wurden bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />

im Sinne des § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />

Die Emittentin ist keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien (§ 6 S. 2 VermVerk ProspV).<br />

Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich nicht um eine<br />

Vermögensanlage, für deren Verzinsung oder Rückzahlung<br />

eine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung<br />

übernommen hat.<br />

Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und<br />

die Veräußerung von Anteilen (94,62 Prozent) an einer grundstücksverwaltenden<br />

Gesellschaft (Zielgesellschaft Stralauer<br />

Allee) zur Erzielung von Überschüssen. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

die Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den<br />

Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu fördern. Die<br />

Gesellschaft ist jedoch nicht berechtigt, in irgendeiner Weise<br />

gewerblich tätig zu werden.<br />

Somit sind die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin<br />

der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Anteilen<br />

an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (<strong>GmbH</strong>).<br />

Die Emittentin ist nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder<br />

neuen Herstellungsverfahren abhängig. Es sind keine Gerichts-<br />

oder Schiedsverfahren anhängig, die einen wesentlichen Einfluss<br />

auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin haben können.<br />

Außergewöhnliche Ereignisse haben die Tätigkeit der Emittentin<br />

nicht beeinflusst.<br />

rechtlIche grundlagen 3<br />

gründung und hauptmerkmale der Anteile<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wurde am 03.11.2010 auf unbestimmte<br />

Zeit gegründet. Die Gesellschaft ist ordentlich nicht<br />

bis zum 31.12.2017 kündbar (§ 3).<br />

Gründungsgesellschafter waren als Komplementärin ohne<br />

Einlage die Secur Verwaltung <strong>GmbH</strong> sowie die Secur Emissionshaus<br />

<strong>GmbH</strong> als Gründungskommanditistin mit einer Kommanditeinlage<br />

von EUR 3.000. Diese ist zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung in voller Höhe ausstehend. In der Vorbereitungsphase<br />

ist die Anchor Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

mit einer ausstehenden Einlage von EUR 2.000 beigetreten.<br />

Somit beträgt das von den Gründungsgesellschaften gezeichnete<br />

Kapital ausschließlich Kommanditkapital in Höhe von EUR<br />

5.000, davon sind EUR 5.000 ausstehend , dies entspricht dem<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gezeichnetem Kapital,<br />

Kommanditkapital.<br />

Die Gründungsgesellschafter haben ihren Sitz und Geschäftsanschrift:<br />

1. Secur Verwaltung <strong>GmbH</strong>, Große Straße 12, 22926 Ahrensburg<br />

2. Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong>, Große Straße 12, 22926 Ahrensburg<br />

Die Komplementärin erhält gemäß Gesellschaftsvertrag eine<br />

jährliche ergebnisunabhängige Haftungsvergütung in Höhe<br />

von EUR 2.500, fällig zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres.<br />

Die Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong> (Gründungskommanditistin) ist<br />

für den Verkaufsprospekt dieses Beteiligungsangebotes verantwortlich.<br />

Gleichzeitig ist sie mit dem Vertrieb der Vermögenslage<br />

beauftragt. Die Vertriebsprovision der Secur Emissionshaus<br />

<strong>GmbH</strong> beträgt EUR 845.000. Weiterhin erhält die Finanz- und<br />

Wirtschaftskanzlei Andre Tonn <strong>GmbH</strong> eine Gebühr für Prospektierung<br />

in Höhe von EUR 30.000 (zzgl. gesetzl. MwSt.).<br />

Die Hauptmerkmale dieser Kommanditeinlagen entsprechen im<br />

Wesentlichen denen der übrigen beizutretenden Kommanditisten.<br />

Es besteht nachfolgende Abweichung bezüglich der mit<br />

den Anteilen verbundenen Rechte: Der Gründungskommanditistin<br />

steht ein Vorkaufsrecht zu. Die Komplementärin erbringt<br />

keine Einlage für die Kommanditgesellschaft und ist am Gewinn<br />

und Verlust sowie an den stillen Reserven der Gesellschaft nicht<br />

beteiligt. Beim Verkauf verfügt sie über ein Zustimmrecht. Sie<br />

hat keine Stimmrechte auf der Gesellschafterversammlung der<br />

Emittentin. Im übrigen stimmen die Rechte mit den auf Seite<br />

12 überein.<br />

Die Ergebnisbeteiligungen und Entnahmerechte der Gründungsgesellschafter<br />

entsprechen denen der übrigen Investoren.<br />

Der verbleibende Gewinn bzw. ein etwaiger Verlust wird<br />

nach Kapitalkonten gem. § 6 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages


0<br />

rechtlIche grundlagen<br />

verteilt. Entnahmen (Liquiditätsausschüttungen) erfolgen nur<br />

aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen. Liquiditätsausschüttungen<br />

erfolgen im Verhältnis der Festeinlagen der Gesellschafter<br />

untereinander. Im Interesse der Liquidität der Gesellschaft ist<br />

die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, eine Rücklage<br />

in angemessener Höhe zu bilden.<br />

Über die in den beiden vorgenannten Absätzen hier gemachten<br />

Angaben hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern<br />

keine weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und<br />

sonstigen Gesamtbezüge (insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeglicher Art) zu.<br />

Die Gründungsgesellschafter besitzen keine unmittelbaren<br />

oder mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen, die<br />

• die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage be-<br />

traut sind,<br />

• der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen sowie<br />

• im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen brin-<br />

gen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin sowie ihre Geschäftsführer sind von<br />

den Beschränkungen der §§ 112, 113 des Handelsgesetzbuches<br />

(„HGB“) befreit (§ 5).<br />

Jeder Investor beteiligt sich durch seine Beitrittserklärung mit<br />

seiner Einlage an der Gesellschaft entweder direkt oder indirekt<br />

über die Treuhänderin, die Anchor Steuerberatungs <strong>GmbH</strong>. Die<br />

Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 15.000, höhere Beträge<br />

müssen durch EUR 5.000 teilbar sein. Mit der Annahme der<br />

Beitritts-/Erhöhungserklärung durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin wird der Gesellschafter im Umfang der neu<br />

gezeichneten Einlage zunächst atypisch stiller Gesellschafter<br />

der Kommanditgesellschaft. Mit der Eintragung des Beitritts/<br />

der Erhöhung der Kommanditeinlage in das Handelsregister<br />

endet die atypische stille Beteiligung. Sie wandelt sich in eine<br />

Kommanditbeteiligung im Umfange des Nominalbetrages der<br />

atypischen stillen Einlage. Während der Dauer der atypischen<br />

stillen Beteiligung gelten für sie die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Kommanditgesellschaft entsprechend<br />

(§ 4). Für die Eintragung des Kommanditisten in das Handelsregister<br />

muss eine notariell beglaubigte, unwiderrufliche Handelsregistervollmacht<br />

vorgelegt werden. Zusendungen an Kommanditisten<br />

sind an deren letztbekannte Anschrift wirksam.<br />

Die Pflichteinlagen der Gesellschafter werden auf besonderen<br />

Kapitalkonten verbucht, die als Festkonten geführt werden (§ 6).<br />

Ergebnisverteilung und haftung<br />

Diese Festkonten sind maßgebend für die Ergebnisverteilung<br />

sowie den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben.<br />

Soweit das vom Kommanditisten tatsächlich eingezahlte Kapital<br />

(nach Verrechnung mit einem etwaig vorhandenen Verlustsonderkonto)<br />

den Nominalbetrag seiner gezeichneten<br />

Kommanditeinlage unterschreitet und Ausschüttungen an<br />

ihn erfolgen, lebt die Haftung in Höhe der erfolgten Ausschüttung<br />

gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder auf. Da die Gesellschaft<br />

aber keine wesentlichen Fremdverbindlichkeiten aufnimmt, ist<br />

dieses unbeachtlich.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft<br />

erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung eine<br />

Vergütung von EUR 2.500 pro Jahr.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die laufende<br />

Geschäftsführung keine Vergütung. Im Rahmen einer Liquidation<br />

der Gesellschaft (Verkauf der Beteiligung oder eine Beteiligungsübertragung)<br />

erhält die geschäftsführende Kommanditistin<br />

keine Vergütung.<br />

mitwirkungsrechte<br />

Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung.<br />

Alle Gesellschafter sind berechtigt selbst an der Gesellschafterversammlung<br />

teilzunehmen und ihr Stimm-recht auszuüben.<br />

Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft<br />

statt. Gesellschafterbeschlüsse können auch im schriftlichen<br />

Umlaufverfahren gefasst werden (§ 10 Abs. 12). Die Gesellschafterversammlung<br />

ist beschlussfähig, wenn 50 Prozent des Kommanditkapitals<br />

(§ 10 Abs. 9) vertreten sind. Ist dies nicht der Fall,<br />

ist eine weitere Gesellschafterversammlung, unabhängig von<br />

dem vertretenen Kapital, beschlussfähig. Die Gesellschafter haben<br />

bei Abstimmung je EUR 1.000 ihrer Einlage eine Stimme.<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen gefasst (§ 10 Abs. 10).<br />

Einer Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen<br />

bedürfen z.B. folgende Entscheidungen: Änderung des Gesellschaftsvertrages,<br />

Verkauf der Anteile an der Zielgesellschaft,<br />

Abberufung und Bestellung eines persönlich haftenden Gesellschafters<br />

sowie Abberufung und Berufung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin.<br />

Gesellschafter können Einwendungen gegen die Richtigkeit<br />

des Protokolls und insbesondere die Formalien der gefassten<br />

Gesellschafterbeschlüsse mit einer Frist von drei Wochen nach


Aufgabe des Protokolls zur Post durch schriftliche Mitteilung<br />

gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin geltend<br />

machen. Über die Einwendungen entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung<br />

(§ 10 Abs. 7).<br />

Die Überwachung der Geschäftsführung erfolgt durch die<br />

Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführung bedarf der<br />

Zustimmung der Gesellschafterversammlung zu Geschäften,<br />

die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen<br />

(§ 7 Abs. 5).<br />

geschäftsführung und Vertretung<br />

Die Geschäftsführung dieser Kommanditgesellschaft obliegt<br />

der Komplementärin sowie außerdem – unter ausdrücklicher<br />

Abdingung des § 164 S. 1 HGB – der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />

Die Komplementärin und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin sind jeweils einzeln zur Geschäftsführung berechtigt<br />

und verpflichtet.<br />

Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt zunächst zwingend<br />

durch die Komplementärin, § 170 HGB. Darüber hinaus erteilt<br />

diese der geschäftsführenden Kommanditistin die unwiderrufliche<br />

Vollmacht, die Beteiligungsgesellschaft bei allen nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag vorzunehmenden Rechtshandlungen, Geschäften<br />

oder zu ergreifenden Maßnahmen allein zu vertreten.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin sowie ihre Geschäftsführer sind von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführung<br />

bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung zu Geschäften,<br />

die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen<br />

(§ 7 Abs. 5).<br />

Anteilsübertragung<br />

Die Übertragung und Verpfändung von Anteilen an der Gesellschaft<br />

bedarf nicht der Zustimmung der Mitgesellschafter,<br />

jedoch der persönlich haftenden Gesellschafterin, die nur aus<br />

wichtigem Grund versagt werden darf. Zustimmungsfrei ist<br />

eine Übertragung an Abkömmlinge und Ehegatten; will ein<br />

Kommanditist seinen Anteil auf andere Dritte übertragen, so<br />

hat die Gründungskommanditistin ein Vorkaufsrecht (§ 13).<br />

Auflösung und Abwicklung<br />

Stirbt ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft mit dessen<br />

Erben oder Vermächtnisnehmern als Gesellschafter fortgesetzt<br />

(§ 16). Kommanditisten können aus wichtigem Grund ausgeschlossen<br />

werden (§ 14).<br />

Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Sie kann mit einer<br />

Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gekün-<br />

rechtlIche grundlagen<br />

digt werden, erstmals jedoch zum 31.12.2017. Stirbt ein Gesellschafter,<br />

so wird die Gesellschaft mit dessen Erben oder Vermächtnisnehmern<br />

als Gesellschafter fortgesetzt (§ 16).<br />

Schwebende Geschäfte werden bei der Berechnung des Abfindungsguthabens<br />

ausscheidender Gesellschafter nicht berücksichtigt,<br />

wohl aber die in der Zielgesellschaft vorhandenen<br />

stillen Reserven (§ 15 Abs. 1). Die Gesellschafter gehen einvernehmlich<br />

davon aus, dass die Beteiligungsgesellschaft über<br />

kein „good will“ verfügt. Die Auseinandersetzungsbilanz bedarf<br />

der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 15<br />

Abs. 2).<br />

Im Streitfall wird das Abfindungsguthaben durch gesellschaftsrechtlich<br />

bestimmte Schiedsgutachter festgestellt. Das Abfindungsguthaben<br />

ist in vier gleichen Halbjahresraten auszuzahlen,<br />

sofern es nicht zur Aufrechterhaltung der Liquidität der<br />

Gesellschaft benötigt wird (§ 15 Abs. 4 und 5).<br />

treuhänder/treuhandvertrag<br />

Im folgenden werden die wesentlichen Rechte und Pflichten<br />

des Treuhänders beschrieben. Rechtsgrundlage ist der zwischen<br />

der Beteiligungsgesellschaft und der Anchor Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH, Sitz Boschstraße 6-8, 49733 Haren(Ems), geschlossene<br />

Treuhandvertrag vom 03.11.2010. Mit seinem Beitritt<br />

zur Gesellschaft tritt derjenige Anleger, der der Beteiligungsgesellschaft<br />

nur mittelbar beitreten und nicht ins Handelsregister<br />

eingetragen werden möchte, gleichzeitig dem Treuhandvertrag<br />

(abgedruckt am Ende des Beteiligungsprospektes) bei.<br />

Aufgabe ist das Verwalten der Beteiligung treuhänderisch für<br />

die einzelnen beitretenden Anleger. Die Treuhänderin tritt im<br />

Außenverhältnis im eigenen Namen auf. Im Innenverhältnis<br />

wird die Treuhänderin ausschließlich im Auftrag und für Rechnung<br />

eines jeden mittelbar beteiligten Anlegers handeln und<br />

ihre Rechte im Rahmen der ihr in der Gesellschaft obliegenden<br />

Verpflichtungen ausschließlich im Interesse des jeweiligen Anlegers<br />

ausüben. Sie wird dabei den Weisungen des jeweiligen<br />

Anlegers, insbesondere auch hinsichtlich der Ausübung des<br />

Stimmrechts, Folge leisten. Die Treuhänderin hat die Anleger<br />

über Verhältnisse der Beteiligungsgesellschaft zu informieren.<br />

Der Treuhänder erhält für die geplante Laufzeit einen Gesamtbetrag<br />

von EUR 12.000 zzgl. evtl. Umsatzsteuer.<br />

Zweck ist ausschließlich, die Eintragung des Anlegers ins Handelsregister<br />

der Gesellschaft zu vermeiden. Es fallen in diesem<br />

Fall keine Gebühren für eine Registervollmacht an. Es gelten<br />

für den mittelbaren Anleger ansonsten die identischen Rechte<br />

und Pflichten wie für den direkt beigetretenen Anleger.


2<br />

rechtlIche grundlagen<br />

sonstige wichtige Verträge<br />

Auf den folgenden Seiten werden die wesentlichen Verträge erläutert.<br />

gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft<br />

firma <strong>secur</strong> grundstücksgesellschaft stralauer Allee mbh<br />

gesellschafter Beteiligungsgesellschaft und Secur Holding <strong>GmbH</strong><br />

gegenstand der gesellschaft Das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Grundstücken.<br />

Wesentliche rechte - Anspruch auf Gewinn- und Liquidationsanteile (§ 29 Abs. 1 <strong>GmbH</strong>G, § 72 <strong>GmbH</strong>G)<br />

- Stimmrecht (§ 47 <strong>GmbH</strong>G)<br />

- Informationsrecht (§ 51 a <strong>GmbH</strong>G)<br />

Wesentliche pflichten Erbringung der Einlage<br />

Anzuwendendes recht Deutsches Recht<br />

haftung Für die Verbindlichkeiten der <strong>GmbH</strong> als solche haftet nach § 31 Abs. 2 <strong>GmbH</strong>G nur das<br />

Gesellschaftsvermögen der <strong>GmbH</strong>.<br />

generalmietvertrag<br />

Vertragsparteien Zielgesellschaft Secur Grundstücksgesellschaft Stralauer Allee mbH und der Generalmieter<br />

Secur Lagerhaus Stralauer Allee <strong>GmbH</strong> (Vermietungs- und Objektbetreuungsgesellschaft)<br />

gegenstand Nutzung der gesamten Lagerhausvermietungsfläche der Fondsimmobilie.<br />

Leistungen Zielgesellschaft:<br />

- Überlassung der Immobilie im geeigneten Zustand<br />

Generalmieter:<br />

- Entrichtung des vereinbarten Mietzinses<br />

- Kontraktionszwang im Rahmen der Untervermietung an solvente Mieter<br />

- Pfleglicher Umgang mit den Immobilien<br />

- Erhaltung dieses Immobilienzustands während der Mietzeit<br />

- Tragen der auf der Mietsache ruhenden Lasten (z.B. Grundsteuern)<br />

Vergütungen Die Zielgesellschaft erhält 70 Prozent der realisierten Untermieterlöse der Secur Lagerhaus<br />

Stralauer Allee <strong>GmbH</strong>.<br />

Zahlungsmodalitäten Monatlich nachschüssig<br />

Anzuwendendes recht Deutsches Recht<br />

haftung Zielgesellschaft:<br />

- Bereitstellung des Mietraums<br />

- Versicherte Gebäudeschäden<br />

Generalmieter:<br />

- Mietzahlung<br />

- Unterhalt der Immobilie


Einzelmietverträge<br />

Vertragsparteien Secur Lagerhaus Stralauer Allee <strong>GmbH</strong> (Generalmieter) und diverse Endkunden<br />

gegenstand Vermietung von Lagerboxen<br />

Leistungen Generalmieter:<br />

- Gewährung des Gebrauchs der Mietsache während der Mietzeit<br />

Endkunden:<br />

- Entrichtung des vereinbarten Mietzinses<br />

- Pfleglicher Umgang mit der Immobilie<br />

Vergütungen - abhängig von der vermieteten Fläche pro m²<br />

- kalkuliert mit einem Durchschnittssatz von EUR 22 pro m²<br />

Zahlungsmodalitäten - vierwöchentlich im Voraus<br />

- Mietkaution von einer Monatsmiete<br />

Anzuwendendes recht Deutsches Recht<br />

haftung Generalmieter:<br />

- Haftung für Schäden ist begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

Endkunde:<br />

- Mietzahlung<br />

- schuldhafte Beschädigung der Mietsache<br />

rechtlIche grundlagen 3


echtlIche grundlagen<br />

Baubetreuungsvertrag<br />

Vertragsparteien Secur Objektbau <strong>GmbH</strong> und Zielgesellschaft<br />

gegenstand Baubetreuung bei der Erstellung des Selbstlagergebäude Stralauer Allee Berlin<br />

und spätere Verkaufsbemühungen.<br />

Leistungen Baubetreuung, Verkaufsvermittlung<br />

Vergütungen - Variable Vergütung für die Baubetreuung als Differenz zwischen den tatsächlichen Anschaffungs- bzw.<br />

Erstellungskosten und dem festgelegten Immobilienwert abzüglich Projektentwicklung<br />

(Gewinn aus der Ausführung des Bauvorhabens)<br />

- Feste Vergütung drei Prozent des Brutto<strong>immobilien</strong>wertes bei Veräußerung<br />

Zahlungsmodalitäten 2 Wochen nach Abnahme<br />

Anzuwendendes recht Deutsches Recht<br />

treuhandvertrag<br />

Vertragsparteien Beteiligungsgesellschaft, Investoren und Anchor Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhänderin)<br />

gegenstand Verwaltungs- und Treuhandvertrag, wonach sich die Treuhänderin verpflichtet, sich im eigenen Namen, im Innenverhältnis<br />

jedoch im Auftrag und für Rechnung des Anlegers zu beteiligen. Daneben übt die Treuhänderin für die<br />

Investoren, die sich mittelbar an der Beteiligungsgesellschaft beteiligen und für die, die sich unmittelbar an der<br />

Beteiligungsgesellschaft beteiligen Verwaltungstätigkeiten aus. Sie nimmt insbesondere in diesem Zusammen-<br />

hang an Gesellschafterversammlungen teil und übt das Stimmrecht der Investoren nach deren Weisung aus.<br />

Leistungen Verwaltung der Kommanditanteile<br />

Vergütungen 2.000 EUR p.a. zzgl. MwSt.<br />

Zahlungsmodalitäten jährlich<br />

Anzuwendendes recht Deutsches Recht<br />

haftung Die Treuhänderin haftet grundsätzlich in gesetzlichem Umfang. Die Haftung ist auf EUR 250.000 beschränkt.<br />

Die Investoren, die sich mittelbar über die Treuhänderin an der Beteiligungsgesellschaft beteiligen, verpflichten<br />

sich, diese von allen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen freizustellen, die der Treuhänderin im Zusammenhang<br />

mit der treuhänderischen Übernahme und/odr Verwaltung der Beteiligung entstehen.<br />

Vertragslaufzeit/ Der Vertrag wurde am 03.11.2010 auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis endet im Falle der<br />

kündigung Auflösung der Gesellschaft oder durch Kündigung aus wichtigem Grund. Für den Fall, dass die bisher mittelbar<br />

beteiligten Investoren eine unmittelbare Eintragung in das Handelsregister wünschen, wandelt sich das Vertrags-<br />

verhältnis in eine Verwaltungstreuhand.<br />

Der Treuhandvertrag ist auf Seite 59 des Prospektes beigefügt.


kaufvertrag über die Anteile der Zielgesellschaft<br />

Vertragsparteien Beteiligungsgesellschaft/Verkäufer der Zielgesellschaft (Secur Holding <strong>GmbH</strong>, ein Unternehmen<br />

der Secur-Unternehmensgruppe)<br />

gegenstand Zielgesellschaften mit Fondsimmobilie<br />

Leistungen Abtretung der Geschäftsanteile<br />

Vergütungen Kaufpreiszahlung<br />

Zahlungsmodalitäten Ende (Fälligkeit)<br />

Anzuwendendes recht Deutsches Recht<br />

Vertragsschluss (geplant) August 2011<br />

Eigentumsübergang (geplant) August 2011<br />

rechtlIche grundlagen<br />

Herr André Tonn als Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten ist mittelbar an der Secur Holding <strong>GmbH</strong> beteiligt. Die Gesellschaft<br />

und damit mittelbar Herrn Tonn ist im Besitz der Anteile der Zielgesellschaft. Darüber hinaus stand oder steht den Prospektverantwortlichen,<br />

den Gründungsgesellschaftern, dem Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten und dem Treuhänder das Eigentum<br />

an den Anlageobjekten oder wesentliche Teile desselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine<br />

dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten nicht zu.


steuerlIche grundlagen<br />

steuerlIche grundlagen<br />

Im nachfolgenden Text werden die wesentlichen Grundlagen<br />

der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage beschrieben,<br />

die für einen in Deutschland ansässigen Investor, der<br />

sich mittel- oder unmittelbar an der Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligen will, von Bedeutung sind. Es wird zunächst davon<br />

ausgegangen, dass es sich bei dem Investor um eine natürliche<br />

Person handelt, die diese Beteiligung in ihrem steuerlichen<br />

Privatvermögen hält. Anschließend werden einige kurze Hinweise<br />

zu den steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung von<br />

Kapitalgesellschaften gegeben. Diese Grundlagen kann nicht<br />

alle Aspekte berücksichtigen, die sich für den Investor aus seiner<br />

Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft ergeben können.<br />

Insbesondere können nicht solche Aspekte berücksichtigt<br />

werden, die sich aus den persönlichen Umständen des einzelnen<br />

Investors ergeben. Jedem Investor wird daher empfohlen,<br />

sich wegen seiner persönlichen steuerlichen Situation und der<br />

steuerlichen Folgen aus der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

mit seinem steuerlichen Berater in Verbindung zu<br />

setzen.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf dem Stand<br />

des zum Prospektaufstellungsdatum geltenden deutschen<br />

Rechtes, der bis zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Rechtsprechung<br />

sowie der bislang ausgeübten Praxis der Finanzverwaltung,<br />

sofern diese bekannt ist..<br />

Einkommensteuer<br />

Einkunftsart/Einkunftsermittlung/Abgeltungsteuer<br />

Der Investor beteiligt sich als vermögensverwaltender Kommanditist<br />

an der Beteiligungsgesellschaft und ist mittelbar an<br />

der Zielgesellschaft beteiligt. Damit wird der Zeichner mittelbar<br />

Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft i. S. d. Körperschaftsteuergesetzes<br />

(KStG). Diese Kapitalgesellschaft ist selbst steuerpflichtig<br />

nach dem KStG. Die Gesellschafter erzielen nur dann<br />

steuerpflichtige Einkünfte, wenn diese Gesellschaft offene oder<br />

verdeckte Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter vornimmt.<br />

Wegen der eigenständigen Ertragsteuerpflicht (Körperschaftsteuer)<br />

der Zielgesellschaft erfolgen auch in den Jahren,<br />

in denen diese planungsgemäß Verluste erzielten, keine negativen<br />

Ergebniszuweisungen für die Investoren. Im Gegenzug<br />

sind auch bilanzielle Gewinne in der Zielgesellschaft so lange<br />

steuerlich für den Zeichner irrelevant, bis Ausschüttungen von<br />

der Gesellschafterversammlung der Zielgesellschaft an die Beteiligungsgesellschaft<br />

beschlossen und durchgeführt werden.<br />

Nach dem Beteiligungskonzept erzielen die Gesellschafter<br />

auch Zinserträge gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG aus dem Darlehen<br />

der Beteiligungsgesellschaft an die Zielgesellschaft. Diese<br />

Zinsen sind in voller Höhe einkommensteuerpflichtig und<br />

unterliegen grundsätzlich dem gesonderten Steuertarif für Ka-


pitaleinkünfte nach § 32d EStG (sog. Abgeltungsteuer) mit derzeit<br />

26,375 Prozent Steuersatz (inkl. Solidaritäts-Zuschlag, aber<br />

zzgl. etwaiger Kirchensteuer). Ein Abzug von Werbungskosten<br />

(Kosten im Zusammenhang mit der Einnahmeerzielung) ist bei<br />

Anwendung der Abgeltungsteuer nicht möglich. Die Besteuerung<br />

der Zinsen erfolgt aber im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer,<br />

da die Zielgesellschaft nicht zur Einbehaltung<br />

der Abgeltungsteuer verpflichtet ist. Vielmehr hat der Investor<br />

in der persönlichen Einkommensteuererklärung für die einheitlich<br />

und gesondert festgestellten Zinseinkünfte die Besteuerung<br />

mit dem Abgeltungsteuertarif zu beantragen.<br />

Wegen der anteiligen Betrachtung des einzelnen Investors wird<br />

der Gesellschaftsanteil grundsätzlich unter 10 Prozent liegen.<br />

Erst ab einer Zeichnungssumme von über EUR 550.000 beträgt<br />

der Anteil mindestens 10 Prozent und der Ausschluss der Abgeltungsteuer<br />

wäre nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 b) EStG gegeben. In<br />

diesem Falle unterliegen die anteiligen Zinsseinnahmen dieses<br />

Investors dem normalen Einkommensteuertarif mit maximal<br />

45 Prozent Einkommensteuer zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag<br />

und etwaiger Kirchensteuer. Gemäß § 20 Abs. 9 EStG ist<br />

in diesen Fällen bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von EUR 801 bei<br />

Ledigen und EUR 1.602 bei Verheirateten abzuziehen. Soweit<br />

der Investor seinen Sparerfreibetrag noch nicht durch andere<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgeschöpft hat, können die<br />

steuerpflichtigen Zinsen im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />

mit dem Sparerfreibetrag verrechnet<br />

werden. Auch ein Abzug von Werbungskosten ist wegen der<br />

Nichtanwendung der Abgeltungssteuer neben dem Sparer-<br />

Pauschbetrag ist dann möglich.<br />

Die Investoren erzielen mit etwaigen Gewinnausschüttungen<br />

der Zielgesellschaft an die Beteiligungsgesellschaft grundsätzlich<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1<br />

EStG (Dividendenerträge), die ab 2009 bei Privatanlegern der<br />

Abgeltungsteuer (abschließende Besteuerung mit einem Pauschalsteuersatz<br />

von 26,375 Prozent incl. Solidaritätszuschlag<br />

und etwaiger Kirchensteuer) unterliegen. Der Abzug von tatsächlichen<br />

Werbungskosten z. B. Zinsen für eine Anteilsfinanzierung)<br />

ist grundsätzlich ausgeschlossen. Derartige Gewinnausschüttungen<br />

sind aber nach den Planrechnungen während<br />

steuerlIche grundlagen<br />

des Planzeitraumes nicht vorgesehen. Die Abgeltungssteuer<br />

für etwaige Dividenden gilt unabhängig von der Beteiligungsquote<br />

und wird auch direkt von der Zielgesellschaft über die<br />

Kapitalertragsteuer einbehalten.<br />

Das steuerliche Ergebnis (Zinseinnahme) wird auf Ebene der<br />

Beteiligungsgesellschaft von dem zuständigen Finanzamt einheitlich<br />

und gesondert für jeden Gesellschafter entsprechend<br />

seiner Beteiligungsquote festgestellt. Die anteiligen Ergebnisse<br />

werden den Wohnsitzfinanzämtern der Gesellschafter von<br />

Amts wegen mitgeteilt.<br />

Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung im<br />

privatvermögen (§ 17 Estg)<br />

Mit der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens hat der Gesetzgeber<br />

die bisherige Beteiligungsgrenze für die Annahme<br />

einer „wesentlichen“ Beteiligung von mindestens 10 Prozent<br />

auf mindestens 1 Prozent am Nennkapital der Gesellschaft<br />

herabgesetzt. Maßgeblich für diese Beurteilung ist die Beteiligung<br />

an der Zielgesellschaft. Soweit der Investor sich bei dieser<br />

Beteiligungsgesellschaft ab EUR 55.000 an der Gesellschaft beteiligt,<br />

liegt eine wesentliche Beteiligung in diesem Sinne vor.<br />

Wer aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i.S.d.<br />

§ 17 EStG einen Gewinn oder Verlust erzielt, besteuert diesen<br />

ab 2009 nach dem Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Satz 1<br />

Buchst. c EStG), in dem 60 % des Veräußerungsgewinnes der<br />

persönlichen Einkommensbesteuerung unterliegen. Die Abgeltungsteuer<br />

findet auf diese Veräußerungsvorgänge keine<br />

Anwendung.<br />

Bei einem Veräußerungsgewinn wirkt sich dieses positiv aus,<br />

da nur 60 Prozent des Gewinnes steuerpflichtig sind. Bei einem<br />

Verlust fällt dagegen 40 Prozent an Verrechnungspotential mit<br />

anderen Einkünften weg. Das, was an Veräußerungsgewinnen<br />

nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert wird, unterliegt<br />

nicht mehr der tarifermäßigten Besteuerung von außerordentlichen<br />

Einkünften (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 52 Abs. 47 Satz 2<br />

EStG). Die Auflösung und Liquidation einer Kapitalgesellschaft<br />

ist der Veräußerung gleichgestellt (§ 17 Abs. 4 Satz 1 EStG), so<br />

dass auch Liquidationsverluste (mit 60 %) zur Verrechnung mit<br />

anderen Einkünften (teilweise) eingesetzt werden können.


steuerlIche grundlagen<br />

Veräußerung einer nicht wesentlichen Beteiligung<br />

im sinne des § 17 Estg<br />

Soweit der Investor sich bei dieser Beteiligungsgesellschaft mit<br />

maximal EUR 55.000 an der Gesellschaft beteiligt, liegt keine<br />

wesentliche Beteiligung im Sinne des § 17 EStG (siehe vorstehend)<br />

vor. Mit Einführung der Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte<br />

mit Wirkung ab 2009 sind die Gewinne aus der Veräusserung<br />

von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in den Fällen,<br />

in denen keine wesentliche Beteiligung des § 17 EStG vorliegt,<br />

nicht mehr private Veräußerungsgeschäfte (ehemals Spekulationsgewinne),<br />

sondern ohne zeitliche Befristung Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 2 EStG. Damit unterliegen<br />

Gewinne im Falle der Veräußerung ebenfalls der Einkommensbesteuerung,<br />

wenn die Anschaffung der Beteiligung unterhalb<br />

der Wesentlichkeitsgrenze ab dem Jahr 2009 erfolgt. Die Gewinne<br />

unterliegen jedoch genauso wie die sonstigen Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen oder Dividenden) mit dem<br />

Abgeltungsteuersatz gemäß § 32d EStG der Einkommensteuer.<br />

Der besondere Steuersatz beträgt derzeit 26,375 Prozent (inkl.<br />

Solidaritätszuschlag, aber zzgl. etwaiger Kirchensteuer). Anders<br />

als bei den Zinseinnahmen sind jedoch bei der Berechnung des<br />

zu versteuernden Betrages im Fall der Veräußerungsgewinnbesteuerung<br />

nach § 20 Abs. 4 EStG von dem Veräußerungspreis<br />

die Aufwendungen abzuziehen, die in einem unmittelbaren<br />

sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft<br />

stehen und auch die Anschaffungskosten der Beteiligung abzuziehen.<br />

Nach den Planrechnungen im Beteiligungsangebot<br />

fallen jedoch besondere Veräußerungskosten nicht an.<br />

Erbschaft-/schenkungsteuer<br />

Durch das „Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts“<br />

vom 05.12.2008 gelten ab dem 01.01.2009<br />

umfangreiche Neuregelungen. Für Zwecke der Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer ist zukünftig für alle Vermögensarten grundsätzlich<br />

der sog. gemeine Wert der Vermögensgegenstände<br />

maßgebend.<br />

Wesentlicher Vermögensgegenstand der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist die Beteiligung an der nicht börsennotierten Zielgesellschaft<br />

als Kapitalgesellschaft. Der Wert der Zielgesellschaft<br />

wird nach neuem Recht vorrangig nach dem Vergleichswert<br />

ermittelt, wenn Verkäufe von Anteilen an Betriebsvermögen<br />

unter Fremden weniger als ein Jahr vom Besteuerungszeitpunkt<br />

zurückliegen.<br />

Liegen derartige zeitnahe Verkäufe nicht vor, erfolgt grundsätzlich<br />

eine Bewertung nach einem vereinfachten Ertragswertverfahren.<br />

Ausgangspunkt bei diesem vereinfachten Ertragswertverfahren<br />

bilden die Betriebsergebnisse der letzten drei vor<br />

dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre bereinigt<br />

um außerordentliche Erträge und Aufwendungen sowie<br />

sonstige Sondertatbestände. Abschreibungen werden nur<br />

mit dem linearen Abschreibungswert berücksichtigt. Dieses so<br />

ermittelte bereinigte Betriebsergebnis vor Ertragsteuern wird<br />

um 30 Prozent pauschalen Ertragsteueraufwand gekürzt. Der<br />

sich ergebende Durchschnitt der Betriebsergebnisse der letz-


ten drei Wirtschaftsjahre wird mit dem Kapitalisierungsfaktor<br />

(Basiszinssatz + Zuschlag von 4,5 Prozent) multipliziert zum Ertragswert<br />

des Unternehmens. Liegt der Basiszinssatz beispielsweise<br />

bei 4 Prozent ergibt sich ein Kapitalisierungszinssatz in<br />

Höhe von 8,5 Prozent und der Ertragswert beträgt dann das<br />

11,76-fache des bereinigten Jahresertrages. Den Basiszinssatz<br />

für 2010 hat der Bundesfinanzminister mit 3,98 % ermittelt. Der<br />

Ertragswert wird erhöht um den gemeinen Wert von nicht<br />

betriebsnotwendigen Aktiva und Passiva, zuzüglich Wert von<br />

Beteiligungsgesellschaften und des gemeinen Wertes von Betriebsvermögen,<br />

das dem Betrieb innerhalb von zwei Jahren<br />

vor dem Stichtag zugeführt wird. In der Gesamtsumme ergibt<br />

sich dann der gemeine Wert des Unternehmens.<br />

Dieser nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelte<br />

gemeine Wert des Unternehmens ist jedoch sowohl für<br />

den Anleger als auch für die Finanzbehörde nicht bindend. Beide<br />

können diesen Wert ablehnen, wenn es sich dabei um ein<br />

offensichtlich unzutreffendes Ergebnis handelt.<br />

Für Anleger dieser Beteiligungsgesellschaft stehen die beiden<br />

Verschonungsoptionen und auch die übrigen Steuervergünstigungen<br />

für Betriebsvermögen nicht zur Verfügung. Die Beteiligung<br />

an der Zielgesellschaft stellt für den Privatanleger zu 100<br />

Prozent nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen dar, das der<br />

normalen Erbschaftsbesteuerung unterliegt.<br />

steuerfolgen für kapitalgesellschaften als investor<br />

Beteiligen sich juristische Personen (z.B. <strong>GmbH</strong>, AG) an der Beteiligungsgesellschaft,<br />

so ergeben sich für diese abweichende<br />

steuerliche Konsequenzen, deren wesentliche Grundlagen sich<br />

folgendermaßen darstellen:<br />

Für Kapitalgesellschaften sind Gewinne aus der Veräußerung<br />

von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften und etwaige<br />

Dividenden weitgehend körperschaftsteuerfrei. Dies gilt auch<br />

dann, wenn diese Gewinne mittelbar über eine Personengesellschaft<br />

bezogen werden. Seit dem 01. Januar 2004 gelten 5<br />

Prozent dieser steuerfreien Einnahmen als nicht abzugsfähige<br />

Betriebsausgaben, so dass im Ergebnis die Gewinne aus der<br />

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu 5 Prozent<br />

der Körperschaftsteuer unterliegen.<br />

Etwaige Dividenden (im Planzeitraum nicht vorgesehen) unterliegen<br />

bei einem Investor in der Rechtsform der Kapitalge-<br />

steuerlIche grundlagen<br />

sellschaft auf seiner Ebene grundsätzlich der Gewerbesteuer,<br />

wenn die Voraussetzungen einer so genannten Schachtelbeteiligung<br />

(durchgerechnete Beteiligungsquote mindestens 15<br />

Prozent) nicht erfüllt sind. Gewinne aus der Veräußerung von<br />

Anteilen an Kapitalgesellschaften sind hingegen auf Ebene der<br />

Kapitalgesellschaft grundsätzlich nur in Höhe des vorstehend<br />

erwähnten Anteiles von 5 Prozent (genau wie bei der Körperschaftssteuer)<br />

gewerbesteuerpflichtig.<br />

Die Zinsen aus dem Gesellschafterdarlehen der Beteiligungsgesellschaft<br />

unterliegen der normalen Gewinnbesteuerung<br />

bei dem Kapitalgesellschafts-Investor mit Körperschaftssteuer,<br />

aber nicht der Gewerbesteuer, weil insoweit ein Beteiligungsertrag<br />

aus einer Personengesellschaft vorliegt.<br />

Besteuerung der Zielgesellschaft<br />

Die Zielgesellschaft ist in der Rechtsform der <strong>GmbH</strong> organisiert<br />

und ist daher als Kapitalgesellschaft nach dem Körperschaftsteuergesetz<br />

zu besteuern (Steuersatz ab 2008 15 Prozent plus<br />

Solidaritätszuschlag). Die mit dem Gesetz zur Unternehmenssteuerreform<br />

2008 eingeführte Zinsschranke (Begrenzung der<br />

steuerlichen Berücksichtigung von Zinsaufwendungen als<br />

steuerlich abziehbare Betriebsausgabe) hat keine steuererhöhende<br />

Folge bei der Zielgesellschaft, da die Freigrenze von<br />

EUR 1 Million Zinsaufwand p.a. bei der Zielgesellschaft nicht<br />

überschritten wird.<br />

Die Zielgesellschaft unterliegt kraft Rechtsform auch der Gewerbesteuer.<br />

Einziger Gesellschaftszweck der Zielgesellschaft<br />

ist jedoch der Erwerb, die Nutzung und etwaig die Veräußerung<br />

von Grundstücken, so dass die Zielgesellschaft die erweiterte<br />

Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG für sich<br />

in Anspruch nehmen kann. Durch die erweiterte Kürzung wird<br />

der gesamte Überschuss der Zielgesellschaft von der Gewerbesteuer<br />

freigestellt.<br />

Die Vermietung der Fondsimmobilie durch die Zielgesellschaft<br />

an die Secur Lagerhaus Stralauer Allee <strong>GmbH</strong> ist eine Vermietung<br />

von Grundbesitz, die nach § 4 Nr. 12 UStG von der Umsatzsteuer<br />

befreit ist. Da die Lagerboxen in dem vermieteten<br />

Grundbesitz teilweise auch von privaten Endnutzern angemietet<br />

werden, ist eine Option zur Umsatzsteuerpflicht für die Vermietung<br />

des Grundstückes an die Secur Lagerhaus Stralauer<br />

Allee <strong>GmbH</strong> nach § 9 Abs. 2 UStG ausgeschlossen.


0<br />

WIchtIge hInWeIse<br />

WIchtIge hInWeIse<br />

Beitritt (Abwicklung)<br />

Beitrittserklärung<br />

Senden Sie bitte die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung<br />

an die<br />

Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

(Emittentin und Zahlstelle)<br />

Große Strasse 12<br />

22926 Ahrensburg<br />

Diese Stelle nimmt die Zeichungsunterlagen entgegen und diese<br />

Stelle führt ebenfalls bestimmungsgemäß Zahlungen an<br />

die Anleger aus und fungiert somit als Zahlstelle (§ 4 Satz 1 Nr.<br />

4 VermVerkProspV). Weiterhin hält Sie den Verkaufsprospekt zur<br />

kostenlosen Ausgabe bereit.<br />

Selbstverständlich können Sie die Unterlagen auch ihrem persönlichen<br />

Berater überlassen.<br />

Grundsätzlich erfolgt keine direkte Eintragung der Gesellschafter<br />

in das Handelsregister, da dort die Treuhandkommanditistin<br />

Anchor Steuerberatungsgesellschaft mbH eingetragen wird.<br />

Sollten die Investoren die direkte Eintragung in das Handelsregister<br />

wünschen, werden diese gebeten, dieses auf der Beitrittserklärung<br />

gesondert zu vermerken. In diesem Fall wandelt<br />

sich das Treuhandverhältnis in eine reine Verwaltungstreuhand.<br />

Näheres regelt der Treuhandvertrag (s. S. 71 ff.).<br />

Eine Ausfertigung der Beitrittserklärung wird Ihnen mit einer<br />

Annahmebestätigung wieder zugesandt. Außerdem wird Ihnen<br />

eine Handelsregistervollmacht zugesandt, die zwingend<br />

zu unterzeichnen ist, für den Fall, dass eine Direkteintragung<br />

gewünscht wird. Nach Beglaubigung der Unterschrift durch einen<br />

Notar Ihrer Wahl senden Sie diese zurück an die Emittentin.<br />

Dies ist notwendig, da Sie als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eingetragen werden. Die Kosten der Beglaubigung trägt<br />

der Kommanditist.<br />

Einzahlung der Beteiligungssumme<br />

Die Einzahlungen der Beteiligungssumme an die Zahlstelle<br />

sind wie folgt vorgesehen:<br />

nach Beitritt 60 Prozent<br />

01.07.2011 40 Prozent<br />

Für eine vorzeitige Einzahlung der zweiten Rate (mindestens<br />

zehn Tage vor dem Fälligkeitsdatum) wird eine Verzinsung von<br />

5,0 % p. a. gezahlt. Um die in den Planungsrechnungen aufgeführten<br />

wirtschaftlichen Ergebnisse realisieren zu können,<br />

ist die termingerechte Einzahlung der Eigenkapitalraten unbedingt<br />

erforderlich. Da-rüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt,<br />

für ausstehende Einzahlungsraten Verzugszinsen in Höhe<br />

von ein Prozent pro Monat zu verlangen. Die Einzahlungen<br />

sind auf das folgende Geschäftskonto der Beteiligungsgesellschaft<br />

vorzunehmen:<br />

Begünstigter:<br />

Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

Kreditinstitut: <strong>Co</strong>mmerzbank AG<br />

Bankleitzahl: 200 400 00<br />

Kontonummer: 494290000<br />

Erwerbspreis und kosten der Vermögensanlage<br />

Der vom Investor zu entrichtende Erwerbspreis (Zeichnungsbetrag)<br />

ist abhängig von der Höhe, mit der sich der Investor an<br />

der Gesellschaft beteiligt. Der Zeichnungsbetrag beträgt mind.<br />

EUR 15.000. Höhere Beträge müssen durch EUR 5.000 teilbar<br />

sein.Eine Verpflichtung zur weiteren Leistung als zur Zahlung<br />

des Erwerbspreises besteht nicht. Ein Agio wird nicht erhoben.<br />

Die Kosten für die erstmalige Eintragung in das Handelsregister<br />

zahlt die Gesellschaft. Die Kosten für die Beglaubigung der<br />

Handelsregistervollmacht (ca. EUR 50) sowie eigene Kosten wie<br />

Telefon, Porto, etc. hat der Investor selbst zu tragen. Bei verspäteter<br />

Zahlung sind gemäß Gesellschaftsvertrag Verzugszinsen<br />

in Höhe von 12 % p. a. zu zahlen. Weitere Kosten, die mit dem<br />

Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />

verbunden sind, fallen nicht an.<br />

Die Haftung des Investors ist grundsätzlich begrenzt auf die<br />

jeweilige nominale Kommanditeinlage, eine Nachschusspflicht<br />

besteht gemäß Gesellschaftsvertrag ausdrücklich nicht. Die gesetzliche<br />

Haftung erlischt mit vollständiger Einzahlung der Einlage.<br />

Soweit das vom Kommanditisten tatsächlich eingezahlte<br />

Kapital (nach Verrechnung mit einem etwaigen Verlustsonder-


konto) den Nominalbetrag seiner gezeichneten Kommanditeinlage<br />

unterschreitet und Ausschüttungen an ihn erfolgen, lebt<br />

die Haftung in Höhe der erfolgten Ausschüttung gemäß Handelsgesetzbuch<br />

(HGB) wieder auf. Darüber hinaus ist der Erwerber<br />

der Vermögenslage nicht verpflichtet, weitere Leistungen<br />

zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.<br />

Angabenvorbehalt<br />

Maßgeblich für eine Beteiligung an diesem Angebot ist ausschließlich<br />

dieser Verkaufsprospekt. Vermittler oder sonstige<br />

Dritte sind nicht berechtigt, hiervon abweichende Aussagen<br />

zu machen. Von etwaiger Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

sind die Vermittler freigestellt. Schadensersatzansprüche<br />

wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger<br />

Angaben verjähren zwölf Monate nach Kenntniserlangung,<br />

spätestens jedoch drei Jahre nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes.<br />

Vom Prospektinhalt abweichende Angaben<br />

haben Gültigkeit, wenn diese vor der Zeichnung durch die Prospektverantwortlichen<br />

schriftlich bestätigt worden sind.<br />

Die in diesem Verkaufsprospekt genannten Links zu anderen<br />

Websites wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert<br />

und zusammengestellt. Die Prospektverantwortliche hat keinen<br />

Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und<br />

Inhalte der verlinkten Seiten. Sie ist weder für den Inhalt fremder<br />

Websites verantwortlich, noch macht sie sich den Inhalt<br />

zu eigen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte<br />

WIchtIge hInWeIse<br />

sowie für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung<br />

der Informationen entstehen, haftet allein der Verantwortliche<br />

der Website, auf die verwiesen wurde.<br />

Der Inhalt dieses Prospektes ist mit größter Sorgfalt zusammengestellt.<br />

Er beruht auf dem gegenwärtigen Stand der Planung<br />

(29. April 2011) und den zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen<br />

Bestimmungen, Erlassen und Verordnungen. Alle Angaben, Berechnungen<br />

und Zahlenbeispiele in diesem Prospekt beruhen<br />

auf Aussagen, Stellungnahmen und Gutachten der Vertragspartner<br />

der Prospektverantwortlichen.<br />

Die Angaben des Prospektes über die steuerliche Konzeption<br />

und die daraus folgenden Auswirkungen entsprechen den<br />

gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen und der Verwaltungsauffassung.<br />

Generell lassen sich Weiterentwicklungen des<br />

Steuerrechts inklusive der Rechtsprechung nicht ausschließen.<br />

Eine Haftung für den tatsächlichen Eintritt der Prognose wird<br />

nicht übernommen. Bei den Darstellungen der zukünftigen<br />

Entwicklung sind Abweichungen von der erwarteten Prognose<br />

wahrscheinlich. Abweichungen können ihre Ursache u. a.<br />

in Änderungen der Gesetzgebung und Rechtssprechung, der<br />

wirtschaftlichen Gesamtentwicklung oder betreffender Teilbereiche<br />

haben. Weiterhin können sich Abweichungen auch<br />

durch Beschlüsse der Gesellschafter ergeben.<br />

Auf die Darstellung der wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen<br />

Risiken auf den Seiten 14 ff. dieses Verkaufsprospektes<br />

wird verwiesen.


2<br />

WesentlIche vertragsPartner Im überblIck<br />

WesentlIche vertragsPartner Im überblIck<br />

siebte <strong>secur</strong> <strong>immobilien</strong> <strong>rendite</strong> <strong>fonds</strong> gmbh & co. kg<br />

funktion Beteiligungsgesellschaft, Emittentin<br />

sitz, geschäftsanschrift Große Straße 12, 22926 Ahrensburg<br />

gründung 03.11.2010<br />

handelsregister HRA 6468, Lübeck<br />

kommanditkapital derzeit EUR 5.000 (in voller Höhe ausstehend), geplant EUR 5.825.000<br />

komplementärin Secur Verwaltungs <strong>GmbH</strong><br />

geschäftsführende gründungskommanditistin Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

Aufsichtsgremium und Beirat Aufsichtsgremien bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht.<br />

Der Gesellschaftsvertrag sieht die Bildung eines Beirates vor.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist kein Beirat vorhanden.<br />

<strong>secur</strong> Verwaltungs gmbh<br />

funktion Komplementärin der Emittentin<br />

sitz, geschäftsanschrift Große Straße 12, 22926 Ahrensburg<br />

gründung 19. 04.2007<br />

handelsregister HRB 7620 Hl, Lübeck<br />

stammkapital EUR 25.000, voll eingezahlt<br />

gesellschafter Secur Holding <strong>GmbH</strong><br />

geschäftsführer André Tonn, Große Straße 12, 22926 Ahrensburg<br />

gesamtbezüge Der Komplementärin wird eine ergebnisunabhängige Haftungsvergütung von EUR 2.500 p.a. ge-<br />

währt. Aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer des Generalunternehmers, des Generalmieters und<br />

der Zielgesellschaft erzielt Herr André Tonn branchenübliche Vergütungen.<br />

<strong>secur</strong> Emissionshaus gmbh<br />

funktion Anbieterin, Prospektverantwortliche u. geschäftsführende Gründungsgesellschafterin der Emittentin<br />

sitz, geschäftsanschrift Große Straße 12, 22926 Ahrensburg<br />

gründung 1.12.2006<br />

handelsregister Lübeck, HRB 8310 HL<br />

stammkapital EUR 25.000<br />

gesellschafter Tonn Gruppe Holding <strong>GmbH</strong><br />

geschäftsführer André Tonn, Große Straße 12, 22926 Ahrensburg<br />

gesamtbezüge Über die im Verkaufsprospekt genannten Gesamtbezüge für<br />

• Kapitaleinwerbung, Projektierung,<br />

• Veräußerung der Anteile an der Zielgesellschaft (s. S. 36 des Prospektes),<br />

• Tätigkeit des Generalmieters und der Baubetreuerin<br />

hinaus werden Herrn André Tonn keine Bezüge gewährt.<br />

Herr André Tonn als Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten, als Geschäftsführer der Komplementärin sowie des Gründungsgesellschafters.<br />

Herr André Tonn als Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten, Geschäftsanschrift: Große Straße 12, 22926 Ahrensburg wird als Geschäftsführer<br />

der Komplementärin tätig beim Empfang und der Bestätigung der Kündigungen (§ 3 des Gesellschaftsvertrages), bei der Aufnahme von Kommanditisten<br />

(§ 4 GV), beim Forderungseinzug (§ 12 GV) und bei der Zustimmung zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen und zum Ausschluss von<br />

Gesellschaftern (§ 13 und 14 GV). Herr André Tonn als Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin ist als Liquidator tätig. Abgesehen<br />

davon gibt es keine funktionsbezogene Aufteilung der Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten.<br />

Dem Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten wurden für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art gewährt. Dies ist auch für<br />

die Zukunft nicht geplant.


<strong>secur</strong> grundstücksgesellschaft stralauer Allee mbh<br />

funktion Zielgesellschaft<br />

sitz, geschäftsanschrift Zeissstr. 1, 49733 Haren/Ems<br />

gründung 03.11.2010<br />

handelsregister HRB 204683, Osnabrück<br />

stammkapital EUR 25.000<br />

gesellschafter Secur Holding <strong>GmbH</strong><br />

geschäftsführer André Tonn – Ahrensburg<br />

<strong>secur</strong> Lagerhaus stralauer Allee gmbh<br />

funktion Vermietungs- und Betreuungsgesellschaft für das Objekt in Berlin<br />

sitz, geschäftsanschrift Zeissstr. 1, 49733 Haren/ Ems<br />

gründung 03.11.2010<br />

handelsregister HRB 204813, Osnabrück<br />

stammkapital EUR 25.000<br />

gesellschafter Secur Holding <strong>GmbH</strong><br />

geschäftsführer André Tonn, Christian Lohmann – Ahrensburg<br />

<strong>secur</strong> objektbau gmbh<br />

funktion Baubetreuerin für die Zielgesellschaft<br />

sitz, geschäftsanschrift Große Str. 12, 22926 Ahrensburg<br />

gründung 19.04.2007<br />

handelsregister HRB 7864, HL, Lübeck<br />

stammkapital EUR 25.000<br />

gesellschafter Secur Holding <strong>GmbH</strong><br />

geschäftsführer André Tonn, Christian Lohmann – Ahrensburg<br />

Anchor steuerberatungsgesellschaft mbh<br />

funktion Verwaltungstreuhänder<br />

sitz, geschäftsanschrift Boschstraße 6-8, 49733 Haren/Ems<br />

gründung 1997<br />

handelsregister Osnabrück, HRB 120691<br />

stammkapital EUR 25.564<br />

WesentlIche vertragsPartner Im überblIck 3<br />

gesellschafter Dipl. Finanzwirt (FH) Hermann Neemann, StB, Oldenburg und Anne Neehoff, StB, Haren<br />

geschäftsführer Dipl. Finanzwirt (FH) Hermann Neemann, StB, Oldenburg und Anne Neehoff, StB, Haren<br />

Vergütung EUR 2.000 p.a. zzg. evtl. Umsatzsteuer<br />

interessenkonflikte Es bestehen keine Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte des Treuhänders<br />

begründen können.<br />

Herr Tonn, als Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten ist für die der Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong> als Geschäftsführer tätig, die mit dem Vertrieb<br />

der angebotenen Vermögensanlage betraut ist. Darüber hinaus ist das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten als Geschäftsführer des Generalunternehmen<br />

Secur Objektbau <strong>GmbH</strong> für die Bauorganisation der Immobilie verantwortlich. Darüberhinaus ist Herr Tonn nicht für Unternehmen<br />

tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen, oder die mit dem<br />

Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betreut sind. Herr Tonn ist nicht für Unternehmen tätig, die dem Emittenten Fremdkapital geben.<br />

Es gibt keine solchen Personen, die nicht in den Kreis der nach dieser Verordnung (VermVerkProspV) angabepflichtigen Personen fallen, die die Herausgabe<br />

oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst haben.


verträge<br />

gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft in Firma<br />

Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

(in der Fassung vom 03.11.2010)<br />

§ 1<br />

rechtsform, firma und sitz<br />

Die Kommanditgesellschaft unter der Firma<br />

Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

(kurz: Secur Fonds <strong>KG</strong>)<br />

hat ihren Sitz in 22926 Ahrensburg, Große Straße 12.<br />

§ 2<br />

gegenstand des unternehmens<br />

(1) Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung<br />

und die Veräußerung von Anteilen (94,62 Prozent) an<br />

einer grundstücksverwaltenden Gesellschaft (Zielgesellschaft<br />

Stralauer Allee) zur Erzielung von Überschüssen.<br />

(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäfte vorzunehmen,<br />

die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar<br />

oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist jedoch nicht berechtigt,<br />

in irgendeiner Weise gewerblich tätig zu werden.<br />

§ 3<br />

Dauer der gesellschaft, geschäftsjahr, kündigung<br />

(1) Die Gesellschaft hat am 3. November 2010 begonnen.<br />

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr<br />

ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am auf die<br />

Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister folgenden<br />

31. Dezember.<br />

(2) Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Sie kann mit<br />

einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres<br />

gekündigt werden, erstmals jedoch zum 31.12.2017.<br />

(3) Die Kündigung durch den Kommanditisten hat schriftlich<br />

per Übergabe Einschreiben gegenüber der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin zu erfolgen. Dabei ist für die Fristwahrung<br />

der Eingang der Kündigung bei der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin maßgebend.<br />

(4) Die Kündigung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

hat durch eingeschriebenen Brief an alle Gesellschafter zu<br />

erfolgen.<br />

§ 4<br />

gesellschafter<br />

(1) Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Secur Verwaltungs<br />

<strong>GmbH</strong> (im Folgenden „Komplementärin“ genannt). Die<br />

Komplementärin ist zu einer Kapitaleinlage nicht berechtigt<br />

und nimmt nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft teil.<br />

Die Komplementärin ist angemeldet beim Handelsregister am<br />

Amtsgericht Ahrensburg.<br />

(2) Gründungskommanditistin ist die Secur Emissionshaus<br />

<strong>GmbH</strong>, Ahrensburg, (im Folgenden auch „geschäftsführende<br />

Kommanditistin“) mit einer Kommanditeinlage in Höhe von<br />

EUR 3.000. In der Vorbereitungsphase ist die Anchor Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH mit einer Einlage von EUR 2.000 der<br />

Gesellschaft beigetreten.<br />

(3) Die Komplementärin ist berechtigt und von sämtlichen<br />

Gesellschaftern bevollmächtigt, weitere Kommanditisten aufzunehmen<br />

und deren Beitritt zu vereinbaren und dadurch das<br />

Kommanditkapital nach der Maßgabe des Investitions- und<br />

Finanzierungsplanes zu erhöhen. Das Kommanditkapital kann<br />

darüber hinaus in gleicher Weise um einen weiteren Betrag<br />

von bis zu EUR 500.000 erhöht werden, wenn dieses zur Deckung<br />

des Liquiditätsbedarfs der Zielgesellschaft notwendig<br />

sein sollte.<br />

(4) Die Anchor Steuerberatungsgesellschaft (nachfolgend<br />

auch „Treuhänderin“ genannt) wird von dieser Kommanditgesellschaft<br />

und ihren Gesellschaftern einschließlich der Komplementärin<br />

ausdrücklich berechtigt und bevollmächtigt, unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ohne Zustimmung<br />

der Mitgesellschafter eine Hafteinlage, insbesondere<br />

im Zuge der treuhänderischen Übernahme einer Beteiligung<br />

für Dritte, zu übernehmen und auf diese Weise das Gesellschaftskapital<br />

um bis zu EUR 6.320.000 auf bis zu EUR 6.325.000<br />

zu erhöhen.<br />

(5) Nicht besetzt.<br />

(6) Die Beteiligung an dieser Kommanditgesellschaft erfolgt<br />

mithin entweder unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar<br />

durch Abschluss eines gesonderten Treuhand- und Verwal-


tungsvertrages mit der Treuhänderin. Soweit die Bestimmungen<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages die Rechtsstellung<br />

dieser Kommanditgesellschaft oder der Kommanditisten<br />

als solche berühren, gelten sie als Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Treugeber werden im Verhältnis zur Gesellschaft,<br />

soweit gesetzlich zulässig, wie Kommanditisten behandelt.<br />

Jeder Treugeber ist berechtigt, seine unmittelbare Eintragung<br />

als Kommanditist in das Handelsregister zu verlangen, wenn<br />

und sobald er der Komplementärin auf seine Kosten eine<br />

Handelsregistervollmacht erteilt hat. Nach der unmittelbaren<br />

Eintragung ins Handelsregister betreut die Treuhänderin die<br />

Beteiligung dieses Kommanditisten lediglich noch als Verwaltungstreuhänderin.<br />

(7) Endet das Treuhandverhältnis zwischen der Treuhänderin<br />

und einem Treugeber - aus welchem Rechtsgrund auch immer - ,<br />

so reduziert sich die Einlage der Treuhänderin entsprechend,<br />

es sei denn, die Treuhänderin setzt das Treuhandverhältnis mit<br />

einem oder mehreren anderen Treugeber(n) fort. Die Treuhänderin<br />

hat die Komplementärin über die Beendigung eines<br />

jeden Treuhandverhältnisses unverzüglich schriftlich zu informieren.<br />

(8) Die Beteiligung der weiteren Kommanditisten erfolgt unter<br />

der aufschiebenden Bedingung ihrer jeweiligen Eintragung<br />

ins Handelsregister. Aus Gründen der Haftungsbeschränkung<br />

sind sie vom Zeitpunkt der Annahme der Beitrittserklärung<br />

bis zur Eintragung ins Handelsregister jeweils als atypisch stille<br />

Gesellschafter mitunternehmerisch an dieser Kommanditgesellschaft<br />

beteiligt. Das atypisch stille Gesellschaftsverhältnis<br />

wird mit der Annahme der Beitrittserklärung durch die Komplementärin<br />

begründet. Die Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />

finden bereits für diesen Zeitraum entsprechend Anwendung.<br />

Im Moment der Eintragung des Kommanditisten in<br />

das Handelsregister scheidet der atypisch stille Gesellschafter<br />

automatisch aus der atypisch stillen Gesellschaft aus und tritt<br />

als Kommanditist dieser Kommanditgesellschaft bei. Der Abfindungsanspruch<br />

des atypisch stillen Gesellschafters, der seine<br />

Einlage voll erbracht hat, entspricht der Höhe nach der Einlageverpflichtung<br />

des Kommanditisten und wird verrechnet. Die<br />

Kommanditisten einerseits und die Kommanditgesellschaft andererseits<br />

sind darüber einig, dass die Höhe des Abfindungsanspruchs<br />

und der Einlageverpflichtung identisch sind und dass<br />

im lnnenverhältnis weder ein Kommanditist noch die Kom-<br />

verträge<br />

manditgesellschaft Ansprüche im Zusammenhang mit der Verrechnung<br />

gegeneinander haben. Die Einlageverpflichtung ist<br />

mit der Verrechnung voll erfüllt. Eine eventuelle Haftung des<br />

Kommanditisten im Außenverhältnis nach den Vorschriften<br />

des HGB bleibt unberührt.<br />

(9) Der Beitritt eines Kommanditisten setzt unabdingbar voraus,<br />

dass er parallel zu der Beitrittserklärung der Komplementärin<br />

die als Anlage diesem Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

beigefügte umfassende und unwiderrufliche, über den Tod<br />

hinaus wirksame Handelsregistervollmacht in notariell beglaubigter<br />

Form erteilt. Diese Handelsregistervollmacht berechtigt<br />

die Komplementärin zur Vornahme aller Anmeldungen, die für<br />

diese Kommanditgesellschaft und deren Kommanditisten beim<br />

Handelsregister erforderlich sind oder werden, insbesondere<br />

für den Ein- und Austritt von Kommanditisten, für Änderung<br />

der Beteiligungsverhältnisse (Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen),<br />

der Firma, des Sitzes und des Gegenstandes des<br />

Unternehmens, für die Anmeldung der Liquidation der Kommanditgesellschaft<br />

und ihrer Löschung im Handelsregister.<br />

(10) Die Einlage des Gründungskommanditisten ist analog zu<br />

den übrigen Gesellschafterbeitritten fällig.<br />

(11) Alle Gesellschafter erkennen mit Abgabe ihrer Beitrittserklärung<br />

diesen Gesellschaftsvertrag an und übernehmen die<br />

Verpflichtung, die von ihnen übernommenen Einlagen in bar<br />

zu erbringen. Die Gesellschaft ist berechtigt, auf ausstehende<br />

Einlagen Verzugszinsen in Höhe von zwölf Prozent p.a. ab Fälligkeit<br />

anzufordern. Erbringt ein Kommanditist seine Einlage<br />

trotz schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung und der Androhung<br />

des Ausschlusses aus dieser Kommanditgesellschaft nicht<br />

oder nicht vollständig, ist die Komplementärin berechtigt, diesen<br />

Kommanditisten durch schriftliche Mitteilung aus dieser<br />

Kommanditgesellschaft auszuschließen oder seine Beteiligung<br />

herabzusetzen, ohne dass es eines Gesellschafterbeschlusses<br />

bedarf.<br />

(12) Die in das Handelsregister eingetragene Hafteinlage beträgt<br />

zehn Prozent der gezeichneten Kommanditeinlage.<br />

§ 5<br />

Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />

Die Komplementärin darf sich an gleichen oder anderen Gesellschaften<br />

beteiligen. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

als auch die geschäftsführende Kommanditistin sind von


verträge<br />

den Beschränkungen der §§ 112, 113 HGB (Wettbewerbsverbot)<br />

befreit.<br />

§ 6<br />

konten der gesellschafter<br />

(1) Die Pflichteinlagen der Gesellschafter werden auf besonderen<br />

Kapitalkonten verbucht, die als unverzinsliche Festkonten<br />

geführt werden. Diese Festkonten sind maßgebend für die<br />

Ergebnisverteilung sowie den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben.<br />

(2) Neben diesen Festkonten werden unverzinsliche variable<br />

Gesellschafterkonten geführt, die der Verbuchung von Gewinnen,<br />

Einlagen und Entnahmen dienen.<br />

(3) Verluste werden auf Verlustvortragskonten verbucht, die<br />

lediglich durch zukünftig auf sie entfallende Gewinne auszugleichen<br />

sind. Eine weitergehende Haftung der Kommanditisten<br />

besteht nicht.<br />

§ 7<br />

geschäftsführung und Vertretung<br />

(1) Die Geschäftsführung dieser Kommanditgesellschaft obliegt<br />

der Komplementärin sowie außerdem – unter ausdrücklicher<br />

Abdingung des § 164 S. 1 HGB – der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin (im Folgenden auch „die Geschäftsführung“).<br />

Die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin<br />

sind jeweils einzeln zur Geschäftsführung berechtigt und<br />

verpflichtet.<br />

Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist zur alleinigen<br />

Vertretung dieser Kommanditgesellschaft berechtigt und verpflichtet.<br />

Die Vertretung dieser Kommanditgesellschaft obliegt<br />

der Secur Verwaltungs <strong>GmbH</strong> als Komplementärin. Die Komplementärin<br />

erteilt der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

hiermit die unwiderrufliche Vollmacht, diese Kommanditgesellschaft<br />

bei allen nach diesem Vertrag vorzunehmenden<br />

Rechtshandlungen, Geschäften oder zu ergreifenden Maßnahmen<br />

allein zu vertreten.<br />

(2) Die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin<br />

sind jeweils zu allen Maßnahmen und Handlungen<br />

bevollmächtigt, die zur Förderung des Gesellschaftszweckes<br />

(§ 2) notwendig oder zweckmäßig sind. Dabei hat die Komplementärin<br />

und die geschäftsführende Kommanditistin ihre<br />

Handlungen so abzustimmen, dass die Gesellschaft nicht die<br />

Stellung einer gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten<br />

Personengesellschaft im steuerlichen Sinne erlangt und dadurch<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 des Einkommensteuergesetzes<br />

erzielt. Die Haftung der Komplementärin<br />

sowie der geschäftsführenden Kommanditistin im Falle einer<br />

gewerblichen Infizierung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit.<br />

(3) Die persönlich haftende Gesellschafterin und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin sowie ihre Geschäftsführer<br />

sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

(4) Die Geschäftsführung hat die Geschäfte der Kommanditgesellschaft<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu<br />

führen. Die Geschäftsführung ist im Rahmen von § 7 Abs. 2 in<br />

der Geschäftsführung frei, soweit nicht Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />

oder des Beirates Anweisungen für die<br />

Geschäftsführung geben.<br />

(5) Geschäfte und Handlungen, die nach Art, Umfang und<br />

Risiko den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs<br />

überschreiten, bedürfen eines Gesellschafterbeschlusses nach<br />

Maßgabe des § 10 mit der Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen<br />

Stimmen.<br />

Die Geschäftsführung ist, ohne dass es eines zustimmenden<br />

Gesellschafterbeschlusses bedarf, zur Durchführung folgender<br />

Geschäfte und zum Abschluss damit zusammenhängender<br />

Verträge berechtigt:<br />

a) Übernahme von <strong>GmbH</strong>-Geschäftsanteilen an wei-<br />

teren Unternehmen der Secur Gruppe<br />

b) Vertriebsvereinbarungen zur Einwerbung des<br />

Gesellschaftskapitals<br />

c) Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der<br />

Anchor Steuerberatungsgesellschaf mbH über die Ab-<br />

wicklung des Geschäftsverkehrs der Gesellschaft mit den<br />

Kommanditisten<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt, weitere ggf. für die Realisierung<br />

der Beteiligung an einer Zielgesellschaft (§ 2) erforderlichen<br />

Verträge abzuschließen. Das gilt auch für mit<br />

Gründungskommanditisten abgeschlossene oder noch abzuschließende<br />

Verträge.<br />

(6) In Eilfällen und in Fällen der Not haben die Komple-


mentärin und die geschäftsführende Kommanditistin jeweils<br />

das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte<br />

und/oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft<br />

vorzunehmen. Die Gesellschaft ist unverzüglich zu<br />

unterrichten.<br />

(7) Die Geschäftsführung ist ausdrücklich ermächtigt, den<br />

Sitz der Gesellschaft innerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

zu verlegen.<br />

§ 8<br />

Beirat<br />

(1) Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, einen<br />

Beirat zu wählen, der aus bis zu drei Mitgliedern bestehen soll.<br />

(2) Die Amtsperiode des Beirates beträgt drei Jahre. Scheidet<br />

ein Beiratsmitglied aus, erfolgt für den Rest der Amtsperiode<br />

eine Nachwahl.<br />

(3) Die Wiederwahl ist zulässig.<br />

(4) Der Beirat ist kein Aufsichtsrat im Sinne des Aktiengesetzes.<br />

Seine Aufgaben bestehen darin, die Geschäftsführung<br />

bei der Führung der Geschäfte zu beraten.<br />

§ 9<br />

information<br />

(1) Die Geschäftsführung hat alle Gesellschafter unverzüglich<br />

über außergewöhnliche Vorkommnisse zu unterrichten.<br />

Darüber hinaus hat sie zweimal im Jahr den Gesellschaftern einen<br />

Halbjahreskurzbericht vorzulegen, in dem Angaben über<br />

die zu erwartende Entwicklung der Gesellschaft aufzunehmen<br />

sind.<br />

(2) Jeder Gesellschafter hat außerdem jederzeit selbst, durch<br />

den Beirat oder durch einen beauftragten Nichtgesellschafter,<br />

der jedoch nicht in einer Konkurrenztätigkeit zur Gesellschaft<br />

stehen darf und von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet<br />

ist, das Recht zur Einsicht in alle Geschäftsunterlagen<br />

der Gesellschaft. Dadurch entstehende Kosten trägt er selbst.<br />

§10<br />

gesellschafterversammlung<br />

(1) Die Gesellschafterversammlung entscheidet über alle An-<br />

verträge<br />

gelegenheiten, die für eine gemeinsame Beschlussfassung im<br />

Gesellschafterkreis erforderlich oder zweckmäßig ist.<br />

(2) Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet alljährlich<br />

innerhalb von neun Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres<br />

statt. Ihre Einberufung erfolgt unter gleichzeitiger Bekanntga-be<br />

der Tagesordnung durch die Geschäftsführung.<br />

Die Einladung ist an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene<br />

Anschrift des jeweiligen Gesellschafters zu senden und<br />

gilt mit Aufgabe zur Post als zugegangen. Zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

ist der Bericht der Geschäftsführung<br />

über das vergangene und laufende Geschäftsjahr der Zielgesellschaft<br />

vorzulegen.<br />

Darüber hinaus haben die Geschäftsführungen der Zielgesellschaften<br />

im Sinne des § 2 den Gesellschaftern dieser Kommanditgesellschaft<br />

die Budgetrechnung der Zielgesellschaften für<br />

das laufende Geschäftsjahr zu erläutern.<br />

Zwischen dem Tag der Absendung des Einladungsschreibens<br />

und dem Tag der Gesellschafterversammlung – beide Tage<br />

mitgerechnet – muss ein Zeitraum von 14 Tagen liegen. Die<br />

Gesellschafter und der Beirat können Anträge, die die Tagesordnung<br />

ändern oder ergänzen, spätestens sieben Tage vor<br />

der Versammlung bei der Komplementärin oder der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch<br />

einreichen. Die Geschäftsführung hat diese Anträge<br />

allen Gesellschaftern zuzusenden.<br />

(3) Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von<br />

der Geschäftsführung einzuberufen, wenn es das dringende<br />

Interesse der Gesellschafter erfordert, oder Gesellschafter, die<br />

zusammen mindestens 25 Prozent des Gesellschaftskapitals<br />

halten, oder der Beirat dieses verlangen. Kommt die Geschäftsführung<br />

der Aufforderung nicht binnen zwei Wochen nach,<br />

sind der Beirat oder die Gesellschafter, die das Verlangen ordnungsgemäß<br />

erklärt haben, selbst zur Einberufung berechtigt.<br />

(4) Die Ladungsfrist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />

kann bis auf drei Tage abgekürzt werden, wenn<br />

die dringende Notwendigkeit der Beschlussfassung dies erfordert.<br />

(5) Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen Mitgesellschafter, Ehegatten, in<br />

gerader Linie Verwandten, einen Testamentsvollstrecker, durch<br />

eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person oder den


verträge<br />

Anlageberater, sofern der Nachweis dieser Vertretung aus den<br />

Gesellschaftsunterlagen zu entnehmen ist, vertreten zu lassen.<br />

Der Vertreter hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.<br />

Jeder Treugeber ist persönlich zur Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen<br />

berechtigt. Er kann ungeachtet der<br />

bestehenden Treuhandschaft sämtliche Gesellschafterrechte<br />

selbst wahrnehmen bzw. durch eine Person nach Satz 1, insbesondere<br />

die Treuhänderin, wahrnehmen lassen. Der Treugeber<br />

erwirbt mit Annahme der Beitrittserklärung diejenigen Rechte<br />

und Pflichten, die auch einem Kommanditisten zustehen. Die<br />

Treuhänderin als Repräsentantin mehrerer Treugeber ist berechtigt,<br />

von ihrem Stimmrecht unter Berücksichtigung der ihr<br />

aufgrund des Treuhandvertrages von den Treugebern erteilten<br />

Weisungen unterschiedlich Gebrauch zu machen.<br />

(6) Zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung sind<br />

ferner diejenigen zugelassen, deren Anwesenheit die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin im Interesse und zur Information<br />

aller Gesellschafter für erforderlich hält.<br />

(7) Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt die<br />

geschäftsführende Kommanditistin. Beschlüsse sind in einem<br />

Protokoll festzuhalten und den Gesellschaftern schriftlich zuzusenden.<br />

Gesellschafter und der Beirat können Einwendungen<br />

gegen die Richtigkeit des Protokolls und insbesondere die Formalien<br />

der gefassten Gesellschaftsbeschlüsse mit einer Frist<br />

von drei Wochen nach Aufgabe des Protokolls zur Post durch<br />

schriftliche Mitteilung gegenüber dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten geltend machen. Über die Einwendungen<br />

entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung. Beschlüsse<br />

der Gesellschafter gelten als wirksam bis ihre Unwirksamkeit<br />

rechtskräftig festgestellt ist.<br />

(8) Die Gesellschafterversammlung ist außer in den sonst in<br />

diesem Vertrag bezeichneten Fällen zuständig für:<br />

a) Entgegennahme des Geschäftsberichtes;<br />

b) Genehmigung des Jahresabschlusses des<br />

abgelaufenen Geschäftsjahres;<br />

c) Entlastung der geschäftsführenden Kommanditistin;<br />

d) Wahl eines Abschlussprüfers;<br />

e) Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen an die<br />

Kommanditisten;<br />

f) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

g) Verkauf der Beteiligungen an den Zielgesellschaften<br />

und Auflösung der Gesellschaft;<br />

h) Wahl des Beirates;<br />

i) Entlastung des Beirates;<br />

j) Festsetzung der Beiratsvergütung.<br />

(9) Jede ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung<br />

ist beschlussfähig, wenn mehr als 50 Prozent des<br />

Gesellschaftskapitals vertreten sind. Sofern keine Beschlussfähigkeit<br />

vorliegt, kann die nächste Gesellschafterversammlung<br />

mit gleicher Tagesordnung unter Beachtung einer Ladungsfrist<br />

von sieben Tagen einberufen werden. Sie ist dann ohne<br />

Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Gesellschaftskapitals<br />

beschlussfähig; dies gilt jedoch nur, wenn hierauf in der Einladung<br />

hingewiesen wird.<br />

(10) Beschlüsse der Gesellschafterversammlung werden in<br />

allen Angelegenheiten, auch in solchen von besonderer Bedeutung,<br />

mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />

gefasst, soweit dieser Vertrag oder das Gesetz nicht zwingend<br />

eine andere Mehrheit vorschreiben. Bei Stimmengleichheit gilt<br />

der Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige<br />

Stimmen gelten als nicht abgegeben. Ungültige schriftliche<br />

Stimmabgaben sind auch solche, die bedingt abgegeben werden.<br />

Einer Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen bedarf<br />

es für die Beschlüsse gemäß Ziff. 8 f) bis 8 g).<br />

(11) Die Gesellschafter haben bei Abstimmung je EUR 1.000<br />

ihrer Einlage eine Stimme. Maßgebend ist die auf dem festen<br />

Kapitalkonto gem. § 6 Abs. 1 verbuchte Pflichteinlage.<br />

(12) Gesellschafterbeschlüsse können nach Aufforderung<br />

durch die Geschäftsführung auch durch schriftliche Abstimmung<br />

gefasst werden. In diesem Fall ist die Aufforderung zur<br />

Stimmabgabe mit einer hinreichenden schriftlichen Erläuterung<br />

des Beschlussgegenstandes und einer Frist zur Stimmabgabe<br />

von einem Monat zu versehen. Ein durch schriftliche<br />

Abstimmung gefasster Beschluss ist nur dann wirksam, wenn<br />

1. nicht mehr als 20 Prozent der in der Gesellschaft vorhan-<br />

denen Stimmen dieser Art der Abstimmung widerspre-<br />

chen und<br />

2. der Beschluss die nach diesem Gesellschaftsvertrag<br />

erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />

erhält.


Die Aufforderung zur Stimmabgabe muss zudem so gefasst<br />

sein, dass die Gesellschafter über das Beschlussverfahren und<br />

den Beschlussgegenstand jeweils eigenständig abstimmen.<br />

Nicht fristgerecht eingereichte Stimmabgaben gelten als<br />

Stimmenthaltung. Die Ergebnisse einer schriftlichen Abstimmung<br />

werden in einem Protokoll festgehalten und den Gesellschaftern<br />

durch Übersendung des Protokolls mitgeteilt. Mit<br />

Bedingungen versehene schriftliche Stimmabgaben aus denen<br />

nicht zweifelsfrei der Wille des abstimmenden Kommanditisten<br />

hervorgeht, werden wie eine ungültige Stimmabgabe<br />

behandelt.<br />

§ 11<br />

Jahresabschluss<br />

(1) Die Geschäftsführung hat innerhalb der gesetzlichen Frist<br />

nach Ablauf des Geschäftsjahres den Jahresabschluss für das<br />

abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen (164 HGB). Für steuerliche<br />

Zwecke ist eine Überleitung zur Überschussrechnung<br />

nach § 4 Abs. 3 EStG zu erstellen.<br />

(2) Die Geschäftsführung kann den Jahresabschluss durch<br />

einen Abschlussprüfer prüfen lassen, sofern die Gesellschafterversammlung<br />

dies beschließt. Als Abschlussprüfer sind Angehörige<br />

der wirtschaftsprüfenden oder steuerberatenden<br />

Berufe zugelassen.<br />

(3) Ergeben sich im Zusammenhang mit einer finanzamtlichen<br />

Betriebsprüfung Berichtigungsveranlagungen, so sind<br />

für den Jahresabschluss wie auch für die Ergebnisverteilung<br />

letztlich die im Zuge der Betriebsprüfung erstellten Jahresbilanzen<br />

maßgebend.<br />

(4) Der Jahresabschluss ist der ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

mit dem Geschäftsbericht vorzulegen. Die Gesellschafterversammlung<br />

stellt den Jahresabschluss fest.<br />

§ 12<br />

kostenersatz, gewinn- und Verlustverteilung, Entnahmen<br />

(1) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die<br />

Übernahme des Haftungsrisikos und die Geschäftsführung pro<br />

angefangenem Geschäftsjahr einen Betrag von EUR 2.500 zuzüglich<br />

eventueller Umsatzsteuer.<br />

(2) Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die<br />

laufende Geschäftsführung keine Vergütung. Im Rahmen der<br />

Liquidation dieser Kommanditgesellschaft (Verkauf der Betei-<br />

verträge<br />

ligungen an den Zielgesellschaften oder Beteiligungsübertragung<br />

auf Gesellschafter) erhält die geschäftsführende Kommanditistin<br />

als Liquidatorin keine Vergütung (vgl. näher § 17,<br />

Liquidation).<br />

(3) Der verbleibende Gewinn bzw. ein etwaiger Verlust wird<br />

nach Kapitalkonten gem. § 6 Ziff. 1 dieses Vertrages verteilt.<br />

(4) Die Kapitaleinlagen der Gesellschafter werden grundsätzlich<br />

nicht verzinst. Für eine vorzeitige Einzahlung der zweiten<br />

Rate (mindestens zehn Tage vor dem Fälligkeitsdatum) wird<br />

eine Verzinsung von 5,0 % p. a. gezahlt.<br />

(5) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt,<br />

auf ausstehende Einlagen ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe<br />

von 1Prozent pro Monat anzufordern.<br />

(6) Entnahmen (Liquiditätsausschüttungen) erfolgen nur<br />

aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen. Liquiditätsausschüttungen<br />

erfolgen im Verhältnis der Festeinlagen der Gesellschafter<br />

untereinander. Im Interesse der Liquidität der Gesellschaft<br />

ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt,<br />

eine Rücklage in angemessener Höhe zu bilden.<br />

§ 13<br />

Übertragung von gesellschaftsanteilen<br />

(1) Die Übertragung der Beteiligung eines Kommanditisten<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung durch die Komplementärin,<br />

die nur aus wichtigem Grund versagt werden<br />

darf. Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung auf seinen<br />

Ehegatten, Abkömmlinge oder andere Gesellschafter übertragen,<br />

ohne dass dies der Zustimmung gem. Satz 1 bedarf.<br />

(2) Will ein Kommanditist seinen Anteil auf andere als die<br />

in Absatz 1 Satz 2 genannten Personen übertragen, so hat<br />

die geschäftsführende Kommanditistin ein Vorkaufsrecht. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, den Anteil<br />

selbst zu erwerben oder einen von ihr zu benennenden Dritten<br />

zu bezeichnen, der den Anteil erwirbt. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin hat ihr Vorkaufsrecht nach Zugang des<br />

Angebotes innerhalb von 30 Tagen auszuüben. Im Übrigen<br />

gelten die §§ 463 ff. BGB entsprechend.<br />

(3) Die Übertragung der Beteiligung ist der Gesellschaft<br />

durch Vorlage des Vertrages nachzuweisen.


0<br />

verträge<br />

(4) Der Fortbestand der Gesellschaft wird von einem Wechsel<br />

der Gesellschafter nicht berührt.<br />

§ 14<br />

Ausscheiden eines gesellschafters<br />

(1) Wird die Gesellschaft von einem Gesellschafter<br />

gekündigt, so wird die Gesellschaft von den übrigen Gesellschaftern<br />

mit allen Aktiven und Passiven ohne Liquidation und<br />

unter der bisherigen Firma fortgeführt; der Kündigende scheidet<br />

mit dem Tage des Wirksamwerdens seiner Kündigung aus.<br />

(2) Ein Gesellschafter scheidet unter Fortführung der Gesellschaft<br />

durch die übrigen Gesellschafter gemäß Ziff. 1 aus,<br />

wenn:<br />

a) die Gesellschaft von einem Privatgläubiger eines<br />

Gesellschafters gekündigt wird. Der betroffene Gesellschafter<br />

scheidet mit dem Wirksamwerden der Kündigung<br />

aus der Gesellschaft aus, wenn der Gesellschafter<br />

nicht innerhalb von acht Wochen die Vollstreckung<br />

abwendet;<br />

b) über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenz-<br />

verfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.<br />

Der betroffene Gesellschafter scheidet mit dem<br />

Zeitpunkt der Rechtskraft des entsprechenden Gerichts<br />

beschlusses aus der Gesellschaft aus.<br />

(3) Die Ausschließung eines Gesellschafters bei Vorliegen<br />

eines wichtigen Grundes in der Person des betroffenen Gesellschafters<br />

ist zulässig. Als solcher Grund ist u.a. anzusehen,<br />

wenn die Rechte eines Gesellschafters an dieser Kommanditgesellschaft<br />

gepfändet werden oder wenn er zur Leistung<br />

einer eidesstattlichen Versicherung der Vermögenslosigkeit<br />

geladen worden ist.<br />

(4) Die Ausschließung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter<br />

und ist nur mit Zustimmung der Komplementärin zulässig.<br />

Der betroffene Gesellschafter hat kein Stimmrecht.<br />

(5) Wird die Gesellschaft kraft Gesetzes dadurch aufgelöst,<br />

dass der einzige Komplementär aus der Gesellschaft ausscheidet<br />

und wird nach diesem Gesellschaftsvertrag keine<br />

andere natürliche oder juristische Person Komplementär, so<br />

haben die Kommanditisten unverzüglich eine Einigung über<br />

die Person des Komplementärs herbeizuführen. Kommt eine<br />

Einigung nicht zustande, so wird das Unternehmen von den<br />

verbleibenden Gesellschaftern als offene Handelsgesellschaft<br />

fortgeführt mit den ihnen bisher zustehenden Beteiligungsverhältnissen<br />

und mit der Maßgabe, dass die Bestimmungen<br />

dieses Gesellschaftsvertrages, soweit dies rechtlich zulässig ist,<br />

entsprechende Anwendung finden.<br />

(6) Wird die Gesellschaft von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

gekündigt, so ist unverzüglich im Rahmen einer<br />

Gesellschafterversammlung darüber zu beschließen, einem<br />

anderen Kommanditisten die Geschäftsführungsbefugnis zu<br />

erteilen, um eine gewerbliche Prägung im Sinne des § 15 Abs.<br />

3 Nr. 2 EStG zu vermeiden.<br />

§ 15<br />

Abfindung eines ausscheidenden gesellschafters<br />

(1) In allen Fällen des Ausscheidens erhält der ausscheidende<br />

Gesellschafter sein Auseinandersetzungsguthaben abzüglich<br />

etwaiger noch offener Forderungen der Gesellschaft gegenüber<br />

dem Gesellschafter. Scheidet ein Gesellschafter zum Ablauf<br />

eines Jahres aus dieser Kommanditgesellschaft aus, ist Grundlage<br />

seines Anspruchs die auf diesen Tag zu erstellende Auseinandersetzungsbilanz,<br />

andernfalls die auf den 31.12. des vor<br />

seinem Ausscheiden endenden Geschäftsjahres zu erstellende<br />

Auseinandersetzungsbilanz. In dieser Auseinandersetzungsbilanz<br />

sind die Vermögensgegenstände der Gesellschaft mit<br />

ihrem Zeitwert anzusetzen. Da diese Kommanditgesellschaft<br />

lediglich Beteiligungen an Zielgesellschaften hält, gehen die<br />

Gesellschafter einvernehmlich davon aus, dass sie über keinen<br />

eigenständigen Firmenwert („good will“) verfügt.<br />

(2) Die Auseinandersetzungsbilanz bedarf der Feststellung<br />

durch die Gesellschafterversammlung. An den schwebenden<br />

Geschäften nimmt der Ausscheidende nicht teil.<br />

(3) Wenn zwischen dem ausscheidenden Gesellschafter und<br />

der Gesellschaft keine Einigung über den Zeitwert des Gesellschaftsvermögens<br />

erzielt werden kann, benennt jede Partei<br />

einen Sachverständigen. Der Mittelwert aus beiden Sachverständigengutachten<br />

wird in die Auseinandersetzungsbilanz<br />

eingestellt. Die Kosten für den Sachverständigen trägt die Gesellschaft<br />

nur dann und auch nur zur Hälfte, wenn ein höherer<br />

als der von der Gesellschaft genannte Zeitwert festgestellt<br />

wird.<br />

(4) Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem ausscheidenden<br />

Gesellschafter in vier gleichen Halbjahresraten auszuzahlen,<br />

von denen die ersten sechs Monate nach Vorliegen der<br />

festgestellten Auseinandersetzungsbilanz fällig ist.


(5) Das Guthaben ist mit jährlich 6 v. H. zu verzinsen. Die Zinsen<br />

sind jeweils zusammen mit der fälligen Rate zu entrichten.<br />

Der Ausscheidende kann eine Sicherstellung des Abfindungsguthabens<br />

nicht verlangen. Die Gesellschaft ist berechtigt, das<br />

Auseinandersetzungsguthaben früher auszuzahlen oder für<br />

den Fall, dass die Liquidität der Gesellschaft gefährdet ist, die<br />

Zahlung der fälligen Halbjahresrate auszusetzen.<br />

(6) Wird die der Gesellschaft gehörende Beteiligung ver-<br />

kauft, kann der Ausscheidende sein gesamtes restliches Auseinandersetzungsguthaben<br />

sofort fällig stellen, wenn bei der<br />

Gesellschaft der Kaufpreiserlös aus dem Beteiligungsverkauf<br />

eingeht.<br />

(7) Ergibt sich beim Gesellschafter ein negatives Auseinandersetzungsguthaben,<br />

kann die Gesellschaft keinen Ausgleich<br />

verlangen. Hat er jedoch Entnahmen getätigt, sind diese im<br />

Falle eines negativen Auseinandersetzungsguthabens ganz<br />

oder teilweise bis zum Ausgleich des Negativsaldos an die Gesellschaft<br />

zurückzuzahlen.<br />

§ 16<br />

Ableben eines gesellschafters<br />

(1) Stirbt ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft mit dessen<br />

Erben oder Vermächtnisnehmern als Gesellschafter fortgesetzt.<br />

(2) Im Falle einer Mehrheit von Erben und/oder Vermächtnisnehmern<br />

haben diese einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

zu bestimmen, der ihre Rechte als Gesellschafter wahrnimmt<br />

und sie in der Gesellschaft vertritt. Der Bevollmächtigte muss<br />

die Eigenschaft eines Vertreters gemäß § 10 Nr. 5 erfüllen. Das<br />

Stimmrecht aus der Beteiligung des verstorbenen Gesellschafters<br />

ruht bis zum Nachweis der Rechtsnachfolge durch einen<br />

Erbschein. Die Geschäftsführung kann den Nachweis in notariell<br />

beglaubigter Form verlangen.<br />

§ 17<br />

Liquidation/Vorkaufsrecht<br />

(1) Im Falle der Auflösung der Gesellschaft ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin Liquidatorin, sofern und soweit dies<br />

rechtlich zulässig ist und die Gesellschafterversammlung nicht<br />

mit der Mehrheit von drei Viertel aller vorhandenen Stimmen<br />

einen anderen Liquidator bestimmt. Werden im Zuge der Liquidation<br />

die Beteiligungen an den Zielgesellschaften verkauft<br />

und/ oder auf die Gesellschafter übertragen, erhält der<br />

Liquidator für die Durchführung des Verkaufes bzw. Abwicklung<br />

der Beteiligungsübertragung und die Durchführung der<br />

Liquidation keine Vergütung.<br />

verträge<br />

(2) Die geschäftsführende Kommanditistin hat hinsichtlich<br />

der Beteiligungen am Zielunternehmen ein Ankaufsrecht im<br />

Zeitraum vom 15.01.2011 bis zum 31.12.2016. Die Berechnung<br />

des Wertes der Anteile erfolgt entsprechend § 15 Nr. 1 dieses<br />

Vertrages.<br />

(3) Bei Liquidation wird nach Regulierung aller Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Dritten die noch vorhandene Liquidität in<br />

folgender Reihenfolge verteilt:<br />

a) Auszahlung etwaiger Guthaben der Gesellschafter<br />

gem. § 6 Ziff. 2;<br />

b) Rückzahlung der Einlagen der Gesellschafter;<br />

c) die danach verbleibende restliche Liquidität wird auf die<br />

Kommanditisten im Verhältnis ihrer Einlagen (feste<br />

Kapitalkonten gem. § 6 Abs. 1) verteilt.<br />

§ 18<br />

sicherungsabtretung und Verpfändung von kommanditanteilen<br />

(1) Die Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Kommanditanteilen<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung<br />

der Geschäftsführung. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund verweigert werden.<br />

(2) Für die Sicherungsabtretung oder Verpfändung bei der<br />

Zwischenfinanzierung der Kommanditeinlagen wird die Zustimmung<br />

bereits jetzt erteilt.<br />

§ 19<br />

schiedsklausel<br />

Sämtliche Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft<br />

oder zwischen den Gesellschaftern untereinander,<br />

die in diesem Gesellschaftsvertrag oder in dem Gesellschaftsverhältnis<br />

begründet sind, werden unter Ausschluss des ordentlichen<br />

Rechtsweges durch ein Schiedsgericht entschieden.<br />

Näheres bestimmt der Schiedsvertrag.<br />

§ 20<br />

schlussbestimmungen<br />

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie<br />

schriftlich erfolgen, soweit nicht das Gesetz eine gerichtliche<br />

oder notarielle Beurkundung vorschreibt.<br />

(2) Im Falle einer Ergänzung oder Änderung durch Beschluss<br />

einer Gesellschafterversammlung genügen für die Schriftform


2<br />

verträge<br />

die von der geschäftsführenden Kommanditistin oder dem<br />

Protokollführer unterzeichneten Protokolle und ihre Zusendung<br />

an die Gesellschafter.<br />

(3) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />

als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit<br />

des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Eine ungültige<br />

und unklare Bestimmung ist so zu deuten, dass der mit<br />

ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe<br />

gilt hinsichtlich evtl. hervortretender Vertragslücken. Die Gesellschafter<br />

verpflichten sich, die betreffenden Bestimmungen<br />

unverzüglich durch solche zu ersetzen, die den beabsichtigten<br />

wirtschaftlichen Zwecken am nächsten kommen. Entsprechend<br />

ist zu verfahren, wenn sich eine Vertragslücke ergibt.<br />

(4) Die Zusendung von Protokollen oder anderen Mitteilungen<br />

der Gesellschaft sind ordnungsgemäß, wenn sie an die<br />

zuletzt bekannte Anschrift des Gesellschafters erfolgten. Es obliegt<br />

dem Gesellschafter, eine Änderung seiner Anschrift und<br />

Bankverbindung der Gesellschaft rechtzeitig mitzuteilen.<br />

(5) Die Kosten des Gesellschaftsvertrages und seiner Durchführung<br />

trägt die Gesellschaft.<br />

(6) Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.<br />

Ahrensburg den 03.11.2010<br />

Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

(geschäftführende Gründungskommanditistin)<br />

gez. André Tonn – Geschäftsführer –<br />

Secur Verwaltungs <strong>GmbH</strong><br />

(Komplementärin)<br />

gez. André Tonn – Geschäftsführer –<br />

ANCHOR Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

gez. Hermann Neemann – Geschäftsführer –<br />

schIedsvertrag<br />

zum Gesellschaftsvertrag der Firma<br />

Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

Über sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

und Gesellschafterverhältnis soll gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages<br />

ein Schiedsgericht entscheiden. In Ergänzung des<br />

heute unterzeichneten Gesellschaftsvertrages wird folgender<br />

Schiedsvertrag geschlossen:<br />

§ 1<br />

Das Schiedsgericht soll aus drei Personen bestehen, nämlich<br />

zwei Schiedsrichtern und einem Obmann. Das Schiedsgericht<br />

entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges<br />

endgültig.<br />

§ 2<br />

Die das Schiedsgericht anrufende Partei hat der Gegenpartei<br />

ihren Schiedsrichter schriftlich zu benennen. Dabei soll sie zugleich<br />

die von ihr erhobenen Ansprüche angeben. Binnen 2<br />

Wochen nach Zugang der Mitteilung kann die Gegenseite in<br />

gleicher Weise einen Schiedsrichter benennen. Unterlässt sie<br />

die Benennung, wird der Schiedsrichter der Gegenseite auf Antrag<br />

der betreibenden Partei durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts<br />

Hamburg bestellt.<br />

§ 3<br />

Sobald beide Schiedsrichter bestimmt sind, haben sich die Parteien<br />

innerhalb von zwei Wochen auf einen Obmann zu einigen.<br />

Kommt eine Einigung über die Person des Obmanns nicht<br />

zustande, wird der Obmann des Schiedsgerichts durch den<br />

Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamburg innerhalb von<br />

zwei Wochen ernannt. Dieser muss die Befähigung zum Richteramt<br />

haben und soll über branchenbezogene Erfahrungen<br />

verfügen.<br />

§ 4<br />

Das Schiedsgericht trifft seine Entscheidungen auf der Grundlage<br />

der deutschen Gesetzesvorschriften und der vertraglichen<br />

Bestimmungen. Dabei soll es berechtigt sein, etwaige Lücken<br />

des Gesellschaftsvertrages nach dessen Sinn und Zweck selbst<br />

auszufüllen.


§ 5<br />

Der Schiedsspruch soll aufgrund mündlicher Verhandlung erlassen<br />

werden. Das Schiedsgericht kann jedoch davon absehen,<br />

wenn es zu der Feststellung gelangt ist, dass die Parteien<br />

schriftsätzlich den Streitstoff hinreichend dargelegt haben. Der<br />

Schiedsspruch ist zu begründen.<br />

§ 6<br />

Der Schiedsspruch ist unter Angabe des Tages der Abfassung<br />

von den Schiedsrichtern zu unterschreiben. Er ist den Parteien<br />

in einer von den Schiedsrichtern unterschriebenen Ausfertigung<br />

zuzustellen. Soweit die Parteien sich dem Schiedsspruch<br />

nicht freiwillig unterwerfen, ist der Schiedsspruch unter Befreiung<br />

der Beurkundung der Zustellung auf der Geschäftsstelle<br />

des zuständigen Gerichts niederzulegen.<br />

§ 7<br />

Das für die Hinterlegung des Schiedsspruches und das sonstige<br />

Verfahren zuständige Gericht ist das Oberlandesgericht<br />

Hamburg.<br />

§ 8<br />

Das Schiedsgericht kann der Partei, die dessen Anrufung beantragt<br />

hat, die Zahlung eines angemessenen Vorschusses<br />

auferlegen. Es setzt die Kosten des Verfahrens nach eigenem<br />

Ermessen fest.<br />

Ahrensburg, den 03.11.2010<br />

Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

(geschäftführende Gründungskommanditistin)<br />

gez. André Tonn – Geschäftsführer –<br />

Secur Verwaltungs <strong>GmbH</strong><br />

(Komplementärin)<br />

gez. André Tonn – Geschäftsführer –<br />

ANCHOR Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

gez. Hermann Neemann – Geschäftsführer –<br />

treuhand- und<br />

verWaltungsvertrag<br />

zwischen<br />

verträge 3<br />

1. den Gesellschaftern (nachstehend „Anleger“ genannt)<br />

der Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

- nachfolgend „Gesellschaft“ genannt -<br />

und<br />

2. der ANCHOR Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

- nachfolgend „Treuhänderin“ genannt -<br />

präambel<br />

Die Treuhänderin wird sich für Dritte als Kommanditistin an der<br />

Gesellschaft beteiligen. Gemäß § 4 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft ist die Komplementärin berechtigt, das<br />

Kommanditkapital durch Erhöhung der Einlage der Treuhänderin<br />

für Dritte (Treugeber) und/oder die Aufnahme weiterer<br />

Kommanditisten, die der Gesellschaft unmittelbar beitreten<br />

– auf bis zu EUR 5.825.000 bzw. EUR 6.325.000, sofern die Treuhänderin<br />

von ihrem Recht nach § 4 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

Gebrauch macht, zu erhöhen.<br />

§ 1 Vertragsabschluss<br />

Zwischen dem Anleger und der Treuhänderin kommt mit Annahme<br />

der Beitrittserklärung ein Vertrag zustande, und zwar<br />

nach Wahl des Anlegers – entweder als reiner Verwaltungsvertrag<br />

(bei unmittelbarer Beteiligung des Anlegers an der Gesellschaft)<br />

oder als Treuhand- und Verwaltungsvertrag (bei mittelbarer<br />

Beteiligung des Anlegers an der Gesellschaft).<br />

§ 2 Verwaltungsvertrag, keine stimmrechtsausübung<br />

1. Zwischen der Treuhänderin und sämtlichen gemäß § 4 Nr.<br />

4 des Gesellschaftsvertrages eingeworbenen unmittelbar an<br />

der Gesellschaft beteiligten Anlegern kommt jeweils ein Verwaltungsvertrag<br />

zustande.<br />

2. Der Anleger beauftragt und bevollmächtigt die Treuhänderin,<br />

diesen, soweit er nicht selbst an der Versammlung teilnimmt<br />

oder sich gemäß § 10 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

anderweitig vertreten lässt, in Gesellschafterversammlungen<br />

oder bei Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren zu ver-


verträge<br />

treten. Der Anleger hat der Treuhänderin Weisungen zu den<br />

einzelnen abzustimmenden Tagesordnungspunkten zu erteilen.<br />

Ohne ausdrücklich erteilte Weisungen wird sich die Treuhänderin<br />

der Stimme enthalten.<br />

§ 3 treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

1. Zwischen der Treuhänderin und sämtlichen gemäß § 4<br />

Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages eingeworbenen mittelbar an<br />

der Gesellschaft beteiligten Anlegern kommt jeweils ein eigenständiger<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag zustande,<br />

wonach sich die Treuhänderin verpflichtet, sich im eigenen Namen,<br />

im Innenverhältnis jedoch im Auftrag und für Rechnung<br />

des Anlegers beteiligen soll.<br />

2. Die Bedingungen über die Verwaltung der Beteiligung<br />

gemäß § 2 Nr. 2 gelten für den über die Treuhänderin –also<br />

mittelbar- an der Gesellschaft beteiligten Anleger mit der Maßgabe<br />

entsprechend, dass die Treuhänderin diese Beteiligung<br />

als uneigennützige Verwaltungstreuhand zu halten und zu<br />

verwalten hat.<br />

3. Die Treuhänderin tritt im Außenverhältnis im eigenen Namen<br />

auf. Die Treuhänderin hält die Beteiligung eines jeden mittelbar<br />

beteiligten Anlegers zusammen mit den Beteiligungen<br />

weiterer Anleger als einheitliche, im Handelsregister eingetragene<br />

Kommanditeinlage. Im Innenverhältnis wird die Treuhänderin<br />

ausschließlich im Auftrag und für Rechnung eines jeden<br />

mittelbar beteiligten Anlegers handeln und ihre Rechte im Rahmen<br />

der ihr in der Gesellschaft obliegenden Verpflichtungen<br />

ausschließlich im Interesse des jeweiligen Anlegers ausüben.<br />

Sie wird dabei den Weisungen des jeweiligen Anlegers, insbesondere<br />

auch hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts,<br />

Folge leisten. Hierzu wurde ihr im Gesellschaftsvertrag das<br />

Recht eingeräumt, ihr Stimmrecht uneinheitlich auszuüben.<br />

Die Stellung der mittelbar beteiligten Anleger entspricht daher<br />

wirtschaftlich der Stellung der unmittelbar an der Gesellschaft<br />

beteiligten Anleger.<br />

4. Die den Gesellschaftern gemäß § 9 Nr. 1 und Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

eingeräumten Informationsrechte nimmt<br />

die Treuhänderin nicht für den Anleger wahr, der diese Rechte<br />

allein selbst oder durch einen zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichteten Angehörigen der rechts- und steuerberatenden<br />

Berufe ausüben kann.<br />

5. Die Beteiligung des Anlegers darf von der Treuhänderin<br />

ohne ausdrückliche Zustimmung nur zur Erfüllung von Pflichten<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft oder aus<br />

diesem Vertragsverhältnis (wie z. B. Auskünfte gegenüber der<br />

Finanzverwaltung) offen gelegt werden. Die Anleger können<br />

keine Offenlegung der Angaben über die übrigen Anleger,<br />

deren Beteiligungen von der Treuhänderin verwaltet werden,<br />

verlangen.<br />

6. Die Treuhänderin hat das von ihr treuhänderisch verwaltete<br />

Vermögen von ihrem Vermögen getrennt zu halten und<br />

zu verwalten. Was die Treuhänderin aufgrund des Treuhandverhältnisses<br />

für den Anleger erlangt, hat sie an den Anleger<br />

herauszugeben, sofern und soweit dieses Vertragsverhältnis<br />

oder der Gesellschaftsvertrag insoweit nichts anderes vorsehen.<br />

7. Verlangt ein mittelbar beteiligter Anleger seine unmittelbare<br />

Beteiligung an der Gesellschaft und seine Eintragung als<br />

Kommanditist findet § 4 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages Anwendung.<br />

Im Falle der Kündigung des Treuhandverhältnisses<br />

ist der Anleger verpflichtet, bei der Übertragung des Treugutes<br />

mitzuwirken und die Kosten für diese Übertragung zu tragen.<br />

8. Die Treuhänderin wird den Anleger über die Verhältnisse<br />

der Beteiligungsgesellschaft und das treuhänderisch gehaltene<br />

Treugut unterrichtet halten.<br />

9. Der Anleger ist verpflichtet, die Treuhänderin von allen<br />

Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die der Treuhänderin<br />

im Zusammenhang mit der treuhänderischen Übernahme<br />

und/oder Verwaltung seiner Beteiligung entstehen, freizuhalten<br />

bzw. von der Treuhänderin bereits geleistete Aufwendungen<br />

auf erste Anforderung zu erstatten.<br />

10. Der Anleger trägt das anteilige wirtschaftliche Risiko in<br />

Höhe seiner Einlage. Er haftet nur in Höhe seiner Einlage. Eine<br />

Nachschussverpflichtung ist ausgeschlossen, sofern er seine<br />

Einlage geleistet und nicht wieder entnommen hat.<br />

11. Der Anleger hat die in der Beitrittserklärung angegebenen<br />

Eigenkapitalraten zu den vereinbarten Terminen auf<br />

das in der Beitrittserklärung angegebene Konto zu überweisen<br />

oder einzuzahlen.<br />

12. Kommt der Anleger mit der Einzahlung seiner Einlage<br />

ganz oder teilweise in Verzug, gelten die Rechte gemäß § 4 Nr.


11 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft.<br />

13. Sofern die Treuhänderin gesonderte Treugeberversammlungen<br />

abhält, gelten für diese entsprechend die im Gesellschaftsvertrag<br />

der Gesellschaft enthalten Regelungen für die<br />

Vorbereitung, Einberufung und Abhaltung von Gesellschafterversammlungen<br />

entsprechend.<br />

14. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die Anleger von Einladungen<br />

zu Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft,<br />

über die Tagesordnungen und über die Beschlussgegenstände<br />

sowie über Gesellschafterbeschlüsse, die außerhalb einer Gesellschafterversammlung<br />

gefasst werden sollen, zu unterrichten<br />

und die Weisungen der Anleger einzuholen. Die Treuhänderin<br />

hat diese Stimmweisungen zu beachten, sofern sie nicht<br />

mit dem Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft<br />

oder mit diesem Vertragsverhältnis im Widerspruch stehen.<br />

Soweit die Treuhänderin keine Weisungen der Anleger erhält,<br />

wird die Treuhänderin sich der Stimme enthalten.<br />

15. Der Anleger ist berechtigt, persönlich an den jeweiligen<br />

Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und das auf ihn<br />

entfallende Stimmrecht persönlich auszuüben.<br />

16. Die Treuhänderin ist berechtigt, sofern in unabweisbar<br />

dringlichen Fällen Weisungen nicht oder nicht rechtzeitig eingeholt<br />

werden können, nach pflichtgemäßem Ermessen selbst<br />

zu entscheiden und zu handeln. Sie hat dabei die berechtigten<br />

Interessen aller von ihr vertretenen Anleger sowie die sich aus<br />

dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft ergebenden Rechte<br />

und Pflichten zu beachten und ggfs. nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen gegeneinander abzuwägen. Sie hat über ein solches<br />

Handeln unverzüglich zu berichten.<br />

§ 4 Laufzeit<br />

1. Der Verwaltungsvertrag oder Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Im Falle<br />

der Auflösung der Gesellschaft endet das Vertragsverhältnis<br />

mit dem Abschluss der Liquidation der Gesellschaft.<br />

2. Sofern der Anleger seine unmittelbare Beteiligung an<br />

der Gesellschaft und seine persönliche Eintragung als Kommanditist<br />

in das Handelsregister verlangt, findet § 4 Nr. 6 des<br />

Gesellschaftsvertrages Anwendung. In diesem Fall wird das<br />

Vertragsverhältnis im Rahmen eines Verwaltungsverhältnisses<br />

fortgeführt.<br />

verträge<br />

3. Die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen<br />

eines wichtigen Grundes vorzeitig zu kündigen, bleibt hiervon<br />

unberührt. Ein wichtiger Grund für die Treuhänderin liegt vor,<br />

wenn bei einem Anleger einer oder mehrere der in § 14 Nr. 2<br />

und Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages genannten Gründe vorliegt/vorliegen.<br />

§ 5 Vergütung der treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin erhält von der Gesellschaft eine jährliche<br />

Vergütung von EUR 2.000 zzgl. evtl. Umsatzsteuer.<br />

2. Die Gesellschaft trägt die Notar- und Handelsregistergebühren,<br />

die durch die Eintragung der Treuhänderin als Kommanditistin<br />

der Gesellschaft und durch die Erhöhung ihrer<br />

Einlage entstehen. Später entstehende Handelsregisterkosten,<br />

insbesondere im Rahmen der Beendigung des Treuhandvertrages<br />

gemäß § 4 Nr. 7, des Gesellschaftsvertrages können den<br />

jeweiligen Anleger weiterbelastet werden.<br />

§ 6 Allgemeine Bestimmungen<br />

1. Die Treuhänderin hat alle Rechte und Pflichten, die sich<br />

aus dem zwischen ihr und dem Treugeber bestehenden Vertragsverhältnis<br />

ergeben, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmannes wahrzunehmen.<br />

2. Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen des § 181<br />

BGB befreit.<br />

3. Die Treuhänderin und ihre Organe haften nur für Vorsatz<br />

oder grobe Fahrlässigkeit. Für alle Anleger ist die Haftung<br />

beschränkt auf einen Betrag von insgesamt EUR 250.000. Ein<br />

etwaiger Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen die<br />

Treuhänderin verjährt innerhalb von sechs Monaten, nachdem<br />

der Anleger von den haftungsbegründenden Tatsachen<br />

Kenntnis erlangt hat.<br />

4. Die Treuhänderin ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten<br />

aus dem mit dem Anleger bestehenden Vertragsverhältnis und<br />

auch ihre Beteiligung an der Gesellschaft auf einen Dritten zu<br />

übertragen, falls dieser Dritte in alle sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Gesellschaft und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

bestehenden Rechte und Pflichten eintritt.<br />

5. Sollte die Treuhänderin als Kommanditistin aus der Gesellschaft<br />

ausscheiden, ohne von ihrem Recht nach Nr. 4 Gebrauch


verträge<br />

zu machen, haben alle Anleger einen neuen Vertragspartner<br />

zu wählen, mit dem das Vertragsverhältnis fortgesetzt wird. In<br />

diesem Fall hat die Treuhänderin den auf die mittelbar beteiligten<br />

Anleger entfallenden Kommanditanteil im Rahmen der<br />

Auflösung der Treuhandverhältnisse mit den einzelnen an der<br />

Gesellschaft mittelbar beteiligten Anleger auf den neuen Vertragspartner<br />

zu übertragen.<br />

6. Die Treuhänderin führt über die Anleger ein Register mit<br />

deren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten.<br />

7. Der Anleger ist verpflichtet, Änderungen der ihn betreffenden<br />

Daten unverzüglich der Treuhänderin mitzuteilen und<br />

gegebenenfalls nachzuweisen.<br />

8. Der Anleger erklärt sich damit einverstanden, dass seine<br />

personenbezogenen Daten im Wege der elektronischen Datenverarbeitung<br />

gespeichert und das die in die Platzierung des<br />

Eigenkapitals einbezogenen Personen über die Verhältnisse<br />

der Gesellschaft und seine Person informiert werden.<br />

§ 7 schlussbestimmungen<br />

1. Für alle Zustellungen an den Anleger ist die letzte Anschrift<br />

maßgeblich, die dieser der Treuhänderin mitgeteilt hat.<br />

Schriftliche Mitteilungen an diese Anschrift gelten nach dem<br />

gewöhnlichen Postlauf als dem Treugeber zugegangen.<br />

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

3. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam<br />

oder undurchführbar sein oder der Vertrag Lücken enthalten,<br />

so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht<br />

berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder<br />

lückenhaften Regelung gilt das als vereinbart, was dem von<br />

den Parteien gewollten nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages<br />

in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten<br />

kommt.<br />

4. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrags können nur einheitlich<br />

mit allen Treugebern in schriftlicher Form, auf die nur<br />

schriftlich verzichtet werden kann, vereinbart werden.<br />

Haren, den 03.11.2010<br />

ANCHOR Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

gez. Hermann Neemann – Geschäftsführer –<br />

Siebte Secur Immobilien Rendite Fonds <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

gez. André Tonn – Geschäftsführung –<br />

Anleger (Gesellschafter)


selfstorage-markt<br />

self storage: Berliner verstauen ihr gut außerhalb der Wohnung<br />

„Berliner morgenpost“ vom 14.02.2011<br />

„[...] Nach Angaben des Verbandes Deutscher Self-Storage<br />

Unternehmen ist die Self-Storage Branche in den<br />

vergangenen zehn Jahren um mehr als das Zehnfache<br />

gewachsen und hat sich auch von der globalen Finanzkrise<br />

nicht stoppen lassen. [...]“


Secur ist Mitglied<br />

Im „Verband Deutscher Selfstorage Unternehmer e.V.“ und der „Federation of European Self Storage Associations”<br />

Verband deutscher<br />

SELFSTORAGE<br />

Unternehmen e.V.<br />

Secur Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

Große Straße 12<br />

22926 Ahrensburg<br />

Tel (0 41 02) 45 49 64<br />

Fax (0 41 02) 45 56 19<br />

www.<strong>secur</strong>-emissionshaus.de<br />

info@<strong>secur</strong>-emissionshaus.de<br />

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