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PDF 1,5 MB - Schultze & Braun GmbH

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Infobrief Sanierung & Insolvenz<br />

Berlin II/2011<br />

den sei. Nunmehr können sich Insolvenzverwalter mit<br />

einer Niederlassung in der EU oder des EWR in einem<br />

mehr oder minder komplexen Verfahren auch auf die<br />

Vorauswahllisten deutscher Insolvenzgerichte setzen<br />

lassen. Zwar weisen Kommentatoren darauf hin, dass<br />

der Bewerber dann die Kriterien der deutschen Insolvenzgerichte<br />

erfüllen muss, aber auch angesichts der<br />

Rechtsprechung der europäischen Gerichte – die als<br />

sehr integrationsfreundlich zu bezeichnen ist (Stichwort:<br />

„Inländerbenachteiligung“) – könnte es auch<br />

sein, dass die „Konkurrentenklage“ eines nicht berücksichtigten<br />

ausländischen Verwalters zumindest auf dieser<br />

Ebene Aussicht auf Erfolg hat. Eine der möglichen<br />

Diskussionspunkte dürfte der Zugang von (europäischen)<br />

juristischen Personen zur Insolvenzverwaltung<br />

sein: zwar sieht auch der RegE des § 56 InsO weiterhin<br />

nur den Zugang natürlicher Personen zum Amt des<br />

Insolvenzverwalters vor, im europäischen Ausland, insbesondere<br />

in England, wird das jedoch anders gesehen,<br />

hier werden auch juristische Personen als Verwalter<br />

bestellt.<br />

„Staatsbankrott – Ausgestaltung eines rechtlichen Rahmens<br />

zur Bewältigung staatlicher Überschuldungskrisen“<br />

Veranstaltung des Forum Finanz- und Wirtschaftsrecht<br />

an der Humboldt-Universität zu Berlin am 15. Dezember<br />

2010<br />

„Schuldenproblematik und internationales Insolvenzverfahren“<br />

Öffentliche Anhörung des Deutschen Bundestages, Ausschuss<br />

für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />

am 6. April 2011<br />

„Staatsbankrott als Rechtsfrage“<br />

Wissenschaftliche Tagung an der Humboldt-Universität<br />

zu Berlin am 8. April 2011<br />

Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie<br />

in der Justiz und Änderung weiterer Vorschriften vom<br />

22. Dezember 2010, BGBl. 2010, 2248<br />

Europäisches Parlament / Rat der Europäischen Union,<br />

RL 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006, ABl. I 376<br />

vom 27.12.2006, 36<br />

2. Staatsbankrott – die deutsche<br />

Perspektive<br />

Insolvenzverfahren für Nationalstaaten?<br />

Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat nicht nur Unternehmen<br />

in wirtschaftlich schwieriges Fahrwasser<br />

geführt. Auch staatliche Stellen litten und leiden bis<br />

heute unter den Folgen der Krise, insbesondere an den<br />

rückläufigen Einnahmen.<br />

Drohen damit, nachdem es in Deutschland bereits<br />

bei anderen staatlichen Stellen – den gesetzlichen<br />

Krankenversicherungen (dazu bereits der Infobrief<br />

I/2011) – zu „(Beinahe-)Insolvenzen“ gekommen ist,<br />

nunmehr Insolvenzen von Gemeinden, Städten oder<br />

gar eines Bundeslandes oder des Bundes selber? Nein<br />

oder jedenfalls nicht im klassischen Sinne, denn das<br />

deutsche Insolvenzrecht verbietet zumindest bislang<br />

Insolvenzverfahren über das Vermögen dieser staatlichen<br />

Stellen.<br />

Gleichwohl ist die angespannte Lage der öffentlichen<br />

Finanzen wirtschaftliche Realität. Zwar kann einer<br />

Kommune das jeweilige Bundesland und dem Bundesland<br />

der Bund beispringen. Aber wer springt dem<br />

Bund bei, wenn er seinen Verpflichtungen nicht mehr<br />

nachkommen kann? „Ein Nationalstaat kann nicht<br />

insolvent werden“, diese Ansicht war in der Rechtswissenschaft<br />

lange unangefochten. Denn ein Staat könne<br />

jederzeit die Steuern erhöhen oder durch Erhöhung der<br />

Geldmenge seine Schulden „weginflationieren“.<br />

Die wirtschaftliche Realität sieht jedoch anders aus:<br />

Staaten können insolvent werden. Allein in den letzten<br />

20 Jahren des 20. Jahrhunderts kam es zu über 50 Fällen,<br />

in denen Staaten ihren Zahlungsverpflichtungen<br />

nicht mehr nachkommen konnten oder wollten. Zu<br />

Beginn des 21. Jahrhunderts ereignete sich die spektakuläre<br />

Staatspleite Argentiniens. Und auch die Fälle<br />

Island, Griechenland, Irland und jüngst auch Portugal<br />

stellen letztendlich nichts anderes als Staatsbankrotte<br />

dar. Griechenland dürfte in absehbarer Zeit sogar entweder<br />

eine zweite Finanzspritze oder eine Reduzierung<br />

seiner Verbindlichkeiten benötigen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird derzeit die Etablierung eines<br />

Insolvenzverfahrens für Nationalstaaten diskutiert.<br />

Die Lage der deutschen Kommunen<br />

Die angespannte Lage der öffentlichen Finanzen in<br />

Deutschland beginnt bei den kleinsten staatlichen Stellen,<br />

den Kommunen. Viele Kommunen stehen vor dem<br />

finanziellen Kollaps. Das Defizit der Kommunen lag<br />

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