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PDF 1,5 MB - Schultze & Braun GmbH

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Dr. Christoph von Wilcken<br />

Rechtsanwalt<br />

Berlin<br />

CWilcken@schubra.de<br />

4. Debt-Equity-Swap als<br />

Sanierungsinstrument<br />

Infobrief Sanierung & Insolvenz<br />

Berlin II/2011<br />

Sanierung in Zeiten ohne Geld<br />

Die Phase des billigen Geldes verbunden mit dem weltweiten<br />

Wirtschaftswachstum bis zum Jahre 2007 hatte<br />

zu einem Boom der sog. „Leveraged Buyout“- und<br />

„High Yield“- Finanzierungen geführt. Ihr Volumen<br />

vervielfachte sich zwischen 1999 und 2007. Im Jahr<br />

2006 allein wurden in Deutschland 186 LBO-Transaktionen<br />

mit einem Gesamtvolumen von 50,9 Milliarden<br />

Euro durchgeführt (Quelle: Ernst & Young,<br />

German Private Equity Activity, Dez. 2006, S. 4). Mit<br />

der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ist dieser<br />

Markt zusammengebrochen. Angesichts der nunmehr<br />

auch von der Europäischen Zentralbank angekündigten<br />

– noch moderaten – Zinserhöhung ist auch nicht zu<br />

erwarten, dass derartige Transaktionen mit einer „Leverage“<br />

(Verschuldungsgrad) von bis zu 4:1 (also 80 %<br />

Fremd- zu 20 % Eigenkapital) in nächster Zeit wieder<br />

auf dem Markt erscheinen werden. Im Gegensatz zu der<br />

Situation beim Zusammenbruch der New Economy<br />

ist derzeit auch keine Möglichkeit abzusehen, eine tatsächliche<br />

Refinanzierung dieser Deals auf die Beine zu<br />

stellen. Vielmehr trifft die bereits oben im Editorial<br />

genannte Debt-Wall auf vorsichtige Kreditgeber, die<br />

schon im Hinblick auf Basel III kalkulieren. In diesem<br />

Marktklima werden, beginnend seit 2010, etliche LBO-<br />

Deals fällig oder befinden sich schon in der Krise.<br />

Vor diesem Hintergrund gewinnt der Debt-Equity-<br />

Swap (neudeutsch für Forderungsumwandlung in<br />

Eigenkapital) bereits jetzt erhöhte praktische Bedeutung,<br />

wie aus jüngster Zeit die Fälle PrimaCom,<br />

Conergy oder Pfleiderer zeigen. Er stellt nämlich<br />

praktisch das „letzte Hemd“ des Schuldners dar, welches<br />

er den Gläubigern anbieten kann, wenn er nicht<br />

in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu begleichen<br />

und sich auch niemand findet, der ihn refinanziert. Die<br />

Forderungsumwandlung kann dabei für Schuldner und<br />

Gläubiger vorteilhaft sein: das Schuldnerunternehmen<br />

kann sich (eines Teils) seiner Verbindlichkeiten entledigen,<br />

die Gläubiger können dagegen Einfluss auf das<br />

Unternehmen gewinnen.<br />

Auch der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung reagiert<br />

und begonnen, die Möglichkeit des Debt-Equity-Swap<br />

in verschiedenen Formen zu kodifizieren. Den Anfang<br />

machte 2009 die Reform des Schuldverschreibungsgesetzes<br />

von 1899 (SchVerschrG 1899), in dem nunmehr<br />

unter besonderen Umständen auch die Durchführung<br />

eines Debt-Equity-Swaps außerhalb eines Insolvenzverfahrens<br />

zugelassen ist (siehe vertiefend zum neuen<br />

SchVerschrG Infobrief 3/2009). Nach den Erfahrungen<br />

des sehr kritisch verlaufenden „Squeeze Out“ bei<br />

der Hypo Real Estate hat der Gesetzgeber dann auch<br />

das Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz (KreditRe-<br />

OrgG) zum 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Auch dieses<br />

Gesetz sieht die Möglichkeit einer Forderungsumwandlung<br />

in Eigenkapital vor (siehe vorigen Artikel).<br />

Nunmehr plant der Gesetzgeber auch die Einführung<br />

der Möglichkeit des Debt-Equity-Swap im Rahmen<br />

eines Insolvenzplanverfahrens.<br />

Rechtliche Ausgangslage<br />

Trotz der Vielzahl von Kodifizierungen zum Debt-<br />

Equity-Swap sollte nicht übersehen werden, dass die<br />

tatsächliche Durchführung des Debt-Equity-Swaps<br />

jeweils den auch bislang geltenden Regelungen des<br />

Gesellschaftsrechts, also insbesondere desjenigen zum<br />

Kapitalschnitt, folgt. Durch die Regelungen in den<br />

Spezialgesetzen sollen lediglich bestimmte verfahrenstechnische<br />

Erleichterungen geschaffen werden, so z.B.<br />

die Möglichkeit der Überstimmung der Altgesellschafter<br />

und die Einbindung divergierender Gläubiger.<br />

Lehrbuchmäßig erfolgt ein Debt-Equity-Swap durch<br />

eine Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung.<br />

Bei der Kapitalherabsetzung handelt es sich<br />

regelmäßig um eine vereinfachte Kapitalherabsetzung.<br />

Sie dient dazu, die Eigenkapitalziffer an das tatsächlich<br />

noch vorhandene Vermögen des Unternehmens<br />

anzupassen (sog. Kapitalschnitt). Im Anschluss erfolgt<br />

eine Kapitalerhöhung, regelmäßig unter Bezugsrechtsausschluss<br />

der bisherigen Anteilsinhaber. Da als neues<br />

„Kapital“ Gläubigerforderungen eingebracht werden,<br />

handelt es sich um eine Sachkapitalerhöhung. Die Forderungen<br />

können durch eine Abtretung an die Gesellschaft,<br />

durch einen Verzicht oder durch eine Aufrechnung<br />

eingebracht werden.<br />

Neben dieser „klassischen“ Methode existiert auch<br />

eine Vielzahl von besonderen Gestaltungsmöglich-<br />

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