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Code of Conduct Portigon Konzern Inland

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4. Bargeld<br />

Den MitarbeiterInnen ist es untersagt, Bargeldbeträge oder bargeldähnliche Geschenke<br />

jeglicher Höhe anzunehmen.<br />

5. Vorträge, Gutachten, Beratungstätigkeiten<br />

Für Vorträge, Gutachten und Beratungsleistungen, die dienstlich veranlasst sind, werden<br />

grundsätzlich keine Honorare angenommen. Ist die Ablehnung eines Honorars aus<br />

geschäftspolitischen Gründen nicht möglich, ist das zugedachte Honorar an <strong>Portigon</strong><br />

abzuführen oder als Spende für einen gemeinnützigen Zweck zur Verfügung zu stellen. Das<br />

gilt auch, wenn das Honorar anstatt in Geld in Form eines Geschenkes erfolgen soll.<br />

Ausgenommen hiervon sind Trainer- und Nebentätigkeiten, die vom GB Personal gesondert<br />

genehmigt worden sind.<br />

In unmittelbarem Zusammenhang mit solchen Tätigkeiten entstehende Reise- oder<br />

Übernachtungskosten können vom externen Veranstalter in angemessenem Umfang<br />

übernommen werden.<br />

Stand 01.07.2012 4 von 6

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