10.02.2013 Aufrufe

Code of Conduct Portigon Konzern Inland

Code of Conduct Portigon Konzern Inland

Code of Conduct Portigon Konzern Inland

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Code</strong> <strong>of</strong> <strong>Conduct</strong><br />

<strong>Portigon</strong> <strong>Konzern</strong> <strong>Inland</strong><br />

Hier: Zuwendungs- und Geschenkpraxis<br />

I. Umgang mit erhaltenen Zuwendungen<br />

II. Umgang mit erteilten Zuwendungen<br />

III. Umgang mit Bestechung/Korruption<br />

IV. Umgang mit Spenden


<strong>Code</strong> <strong>of</strong> <strong>Conduct</strong> <strong>Portigon</strong> <strong>Konzern</strong> <strong>Inland</strong><br />

Vorbemerkung:<br />

Der vorliegende Verhaltenskodex zur Zuwendungs- und Geschenkpraxis ist für alle<br />

MitarbeiterInnen des Unternehmens sowie seiner Tochtergesellschaften im <strong>Inland</strong><br />

verbindlich.<br />

Ziele des <strong>Code</strong> <strong>of</strong> <strong>Conduct</strong>:<br />

Die hier festgeschriebenen Verhaltensregeln<br />

• dokumentieren die grundsätzliche Einstellung von <strong>Portigon</strong> zur Praxis des<br />

Annehmens und Gebens von Zuwendungen und Geschenken im Rahmen der<br />

geschäftlichen Tätigkeiten der MitarbeiterInnen<br />

• sollen die MitarbeiterInnen von <strong>Portigon</strong> für potenzielle Interessenskonflikte und<br />

problematische Konstellationen sensibilisieren<br />

• sollen Orientierung geben und Wege aufzeigen, potenzielle Interessenskonflikte zu<br />

vermeiden und entstandene Interessenskonflikte zu lösen<br />

• leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, das Image von <strong>Portigon</strong> und ihrer<br />

MitarbeiterInnen zu fördern und interne wie öffentliche Kritik an dem Verhalten von<br />

<strong>Portigon</strong> zu verhindern (Schutzfunktion)<br />

Implementierung des <strong>Code</strong> <strong>of</strong> <strong>Conduct</strong>:<br />

Der <strong>Code</strong> <strong>of</strong> <strong>Conduct</strong> gilt für den Vorstand und für alle inländischen MitarbeiterInnen von<br />

<strong>Portigon</strong> ab 1. Juli 2012. Es ist die Aufgabe jedes Geschäftsbereiches und der<br />

Tochtergesellschaften, die Einhaltung des <strong>Code</strong> <strong>of</strong> <strong>Conduct</strong> zu gewährleisten.<br />

Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der <strong>Code</strong> <strong>of</strong> <strong>Conduct</strong>-Richtlinien:<br />

Die interne Meldestelle für die erhaltenen Zuwendungen und Geschenke ist das<br />

Compliance Office von <strong>Portigon</strong> in Düsseldorf.<br />

Stand 01.07.2012 2 von 6


I. Umgang mit erhaltenen Zuwendungen<br />

1. Geschenke<br />

Geschenke von Dritten dürfen angenommen werden, wenn sie allgemein üblich sind und<br />

als Höflichkeit oder Gefälligkeit anerkannt werden (z. B. Blumen, Wein, Kalender, andere<br />

kleine Werbegeschenke). Alle darüber hinaus gehenden Geschenke bis zu einem Wert von<br />

€ 150,- sind dem zuständigen Vorgesetzten und dem Compliance Office anzuzeigen.<br />

Die Annahme von Geschenken, die im Kalenderjahr einen Wert von € 150,- pro Absender<br />

und pro Mitarbeiter überschreiten, ist grundsätzlich abzulehnen.<br />

Ist die Ablehnung aus geschäftspolitischen Gründen nicht möglich, ist der Erhalt eines<br />

solchen Geschenkes dem zuständigen Vorgesetzten zu melden und dem Compliance Office<br />

als der zentralen Meldestelle anzuzeigen. Das Geschenk ist beim Compliance Office<br />

abzugeben.<br />

2. Finanzielle Anreize – Bewirtungen – Einladung zu Veranstaltungen<br />

Generell dürfen keine finanziellen Vorteile angenommen werden, die das geschäftliche<br />

Urteilsvermögen beeinträchtigen bzw. zu einem Interessenkonflikt führen und damit dem<br />

Ansehen des <strong>Konzern</strong>s schaden könnten.<br />

<strong>Portigon</strong>-Mitarbeiter dürfen sich dementsprechend von Personen oder Firmen, zu denen<br />

der <strong>Portigon</strong> <strong>Konzern</strong> eine Geschäftsbeziehung anstrebt oder unterhält, Zuwendungen nur<br />

in dem Umfang versprechen und gewähren lassen, wie es im Kreditgewerbe allgemein<br />

üblich ist.<br />

Bei allen darüber hinaus gehenden Zuwendungen, Sonderbehandlungen oder Vorteilen bis<br />

zu einem Wert von € 150,- pro Kalenderjahr und Kunde hat der Mitarbeiter den<br />

zuständigen Vorgesetzten und das Compliance Office zu informieren. Übersteigen die<br />

Zuwendungen oder Vorteile den Wert von € 150,-, ist der zuständige Vorgesetzte zu<br />

informieren und ist eine Genehmigung durch das Compliance Office erforderlich.<br />

Dies gilt nicht für Leistungen (z. B. Bewirtung oder Unterkunft), die der Mitarbeiter im<br />

Rahmen einer Kundenveranstaltung empfängt. Einladungen zu besonderen Anlässen (z. B.<br />

Reisen oder andere Veranstaltungen mit Freizeitcharakter), die den Rahmen von üblichen<br />

Kundenveranstaltungen überschreiten, sollen vorab vom zuständigen Vorgesetzten<br />

genehmigt und dem Compliance Office angezeigt werden. Im Grundsatz sollen bei diesen<br />

Veranstaltungen die Reise- und Übernachtungskosten durch <strong>Portigon</strong> getragen werden.<br />

Vorstandsmitglieder können Einladungen zu Veranstaltungen einschließlich angemessener<br />

Bewirtung annehmen, wenn die Teilnahme geschäftlich veranlasst ist oder im Interesse der<br />

<strong>Portigon</strong> erfolgt. Dies gilt entsprechend für Ehe- oder Lebenspartner, wenn die Begleitung<br />

im Interesse der <strong>Portigon</strong> erfolgt oder international üblichen Gepflogenheiten entspricht.<br />

Reise- und Übernachtungskosten werden durch <strong>Portigon</strong> getragen, soweit nicht der<br />

Veranstalter diese in angemessenem Umfang übernimmt.<br />

3. Fordern von Zuwendungen<br />

MitarbeiterInnen ist es untersagt, im Rahmen des Geschäftsbetriebs von Kunden oder<br />

Geschäftspartnern persönliche Zuwendungen oder Vorteile, z. B. private Rabatte, zu<br />

fordern.<br />

Stand 01.07.2012 3 von 6


4. Bargeld<br />

Den MitarbeiterInnen ist es untersagt, Bargeldbeträge oder bargeldähnliche Geschenke<br />

jeglicher Höhe anzunehmen.<br />

5. Vorträge, Gutachten, Beratungstätigkeiten<br />

Für Vorträge, Gutachten und Beratungsleistungen, die dienstlich veranlasst sind, werden<br />

grundsätzlich keine Honorare angenommen. Ist die Ablehnung eines Honorars aus<br />

geschäftspolitischen Gründen nicht möglich, ist das zugedachte Honorar an <strong>Portigon</strong><br />

abzuführen oder als Spende für einen gemeinnützigen Zweck zur Verfügung zu stellen. Das<br />

gilt auch, wenn das Honorar anstatt in Geld in Form eines Geschenkes erfolgen soll.<br />

Ausgenommen hiervon sind Trainer- und Nebentätigkeiten, die vom GB Personal gesondert<br />

genehmigt worden sind.<br />

In unmittelbarem Zusammenhang mit solchen Tätigkeiten entstehende Reise- oder<br />

Übernachtungskosten können vom externen Veranstalter in angemessenem Umfang<br />

übernommen werden.<br />

Stand 01.07.2012 4 von 6


II. Umgang mit erteilten Zuwendungen<br />

1. Geschenke an Dritte<br />

Geschenke dürfen nur im üblichen Kontext einer Geschäftsbeziehung und einem<br />

angemessenen materiellen Umfang gemacht werden. Sie dürfen vom Beschenkten nicht als<br />

Vorteil empfunden werden, mit dem seine geschäftlichen Entscheidungen beeinflusst<br />

werden könnten.<br />

2. Öffentliche Bedienstete<br />

Zuwendungen aller Art an Bedienstete von Bundes- oder Landesbehörden, Gemeinden oder<br />

anderen öffentlichen Stellen sind gesetzlich verboten und werden strafrechtlich verfolgt.<br />

Ausnahmen bilden kleine Aufmerksamkeiten, die zu Anlässen wie runden Geburtstagen<br />

o. ä. üblich sind und als Höflichkeit oder Gefälligkeit anerkannt werden (z. B. Blumen,<br />

Wein, Kalender, andere Werbegeschenke).<br />

3. Finanzielle Anreize – Bewirtungen – Einladung zu Veranstaltungen<br />

(auch im Rahmen von Sponsorings)<br />

Generell dürfen keine finanziellen Vorteile gewährt werden, die das geschäftliche<br />

Urteilsvermögen des Beschenkten beeinträchtigen bzw. zu einem Interessenkonflikt führen<br />

könnten.<br />

Die MitarbeiterInnen von <strong>Portigon</strong> dürfen dementsprechend Personen oder Firmen, zu<br />

denen der <strong>Portigon</strong> <strong>Konzern</strong> eine Geschäftsbeziehung anstrebt oder unterhält,<br />

Zuwendungen nur in dem Umfang versprechen und gewähren, wie es im Kreditgewerbe<br />

allgemein üblich ist. Die Zuwendungen dürfen grundsätzlich im Kalenderjahr pro Person<br />

einen Wert von € 150,- nicht überschreiten. Ausnahmen sind zu dokumentieren, dem<br />

zuständigen Vorgesetzten anzuzeigen und vom Compliance Office entsprechend zu<br />

genehmigen.<br />

Die Betragsgrenze von € 150,- gilt nicht für zentral oder dezentral von <strong>Portigon</strong> organisierte<br />

Veranstaltungen/Events für Kunden und Geschäftspartner, sondern bezieht sich auf<br />

Zuwendungen, die individuell einen Einzelfall darstellen. Stehen verschiedene<br />

Geschäftsbereiche von <strong>Portigon</strong> hinsichtlich verschiedener Produkte zu einem Kunden in<br />

Geschäftsbeziehung, so besteht für jeden Geschäftsbereich separat die Möglichkeit, die<br />

Betragsgrenze von € 150,- auszuschöpfen.<br />

4. Bargeld<br />

Den MitarbeiterInnen ist es verboten, Bargeldbeträge oder bargeldähnliche Geschenke<br />

jeglicher Höhe zu verschenken.<br />

Stand 01.07.2012 5 von 6


III. Umgang mit Bestechung/Korruption<br />

<strong>Portigon</strong> hat sich verpflichtet, allen Bestechungs- und Korruptionsversuchen weltweit und<br />

auf allen Tätigkeitsfeldern aktiv entgegenzuwirken. <strong>Portigon</strong>-MitarbeiterInnen dürfen weder<br />

direkt noch indirekt Bestechungsgelder, Schmiergelder (oder andere Vorteile mit solchem<br />

Charakter) anbieten, vergeben, annehmen oder fordern.<br />

IV. Umgang mit Spenden<br />

<strong>Portigon</strong> beteiligt sich mit Spenden zu gemeinnützigen, sozialen, kulturellen, sportlichen<br />

und wissenschaftlichen Zwecken im geschäftsüblichen Umfang am sozialen und<br />

gesellschaftlichen Leben. Sie leistet weder unmittelbar noch mittelbar Spenden an<br />

politische Parteien und parteinahe Stiftungen.<br />

Stand 01.07.2012 6 von 6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!