Compliance-Richtlinien des Portigon-Konzerns
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<strong>Compliance</strong>-<strong>Richtlinien</strong><br />
<strong>des</strong> <strong>Portigon</strong>-<strong>Konzerns</strong><br />
Stand: Juli 2012
Inhaltsverzeichnis<br />
A. Einleitung 4<br />
B. Interessenkonflikte 5<br />
1. Missbräuchliche Marktpraktiken (Insider-Handel / Marktmanipulation) 6<br />
2. Mitarbeitergeschäfte 6<br />
3. Außergeschäftliche Interessen von Mitarbeitern 7<br />
4. Geschenke und Vergünstigungen - Anreize 7<br />
C. Vertraulichkeit / Insider-Informationen 8<br />
1. Vertraulichkeit / „Need to Know Policy” 8<br />
2. Insider-Informationen 8<br />
3. Behandlung von Insider-Informationen und anderen vertraulichen<br />
Informationen 9<br />
D. Schulung und fachliche Qualifikation 10<br />
E. Außendarstellung 11<br />
1. Marketing-Materialien 11<br />
2. Medienanfragen 11<br />
3. Umgang mit Aufsichtsbehörden 11<br />
F. Umgang mit Kunden 12<br />
1. „Know Your Customer“ 12<br />
2. Marktverhalten 12<br />
3. Treuhandpflichten 13<br />
4. Beschwerden 13<br />
5. Aufbewahrung von Daten 13<br />
G. Einführung neuer Produkte („Joint Product Launch“) 13<br />
2
H. Prävention von Finanzkriminalität 13<br />
1. Geldwäscheprävention 14<br />
2. Prävention betrügerischer Handlungen 15<br />
3. Sanktionen und Embargos 15<br />
I. Funktion und Aufbau der <strong>Compliance</strong>-Abteilung 16<br />
3
A. Einleitung<br />
Der Erfolg <strong>des</strong> <strong>Portigon</strong>-<strong>Konzerns</strong> („<strong>Portigon</strong>“) hängt maßgeblich von seiner<br />
Integrität ab. Hohe Verhaltensstandards tragen dazu bei, das Vertrauen der Kunden<br />
zu gewinnen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum festen Bestandteil<br />
aller geschäftlichen Aktivitäten werden zu lassen.<br />
Der Vorstand hat seine Aufgabe, die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften<br />
sicherzustellen, teilweise an die <strong>Compliance</strong>-Abteilung („<strong>Compliance</strong>“) übertragen.<br />
Diese hat entsprechend die vorliegenden <strong>Compliance</strong>-<strong>Richtlinien</strong> (die „<strong>Richtlinien</strong>“)<br />
entwickelt. Sie dienen dazu, die Risiken, die sich aus dem Tagesgeschäft ergeben,<br />
aufzuzeigen. Dies können rechtliche oder wirtschaftliche Risiken sowie solche für<br />
die Reputation der <strong>Portigon</strong> sein. Die <strong>Richtlinien</strong> sollen Verhaltensstandards<br />
vorgeben, die den Mitarbeitern helfen, diese Risiken zu vermeiden bzw.<br />
sachgerecht mit ihnen umzugehen. Sie werden ergänzt durch lokale <strong>Compliance</strong>-<br />
Handbücher, die die regulatorischen Anforderungen der jeweiligen Länder<br />
beinhalten, in denen <strong>Portigon</strong> tätig ist.<br />
Wenn Sie für <strong>Portigon</strong> agieren oder für sich selbst Geschäfte tätigen<br />
(„Mitarbeitergeschäfte“), müssen Sie die <strong>Richtlinien</strong> und die in den jeweiligen<br />
lokalen <strong>Compliance</strong>-Handbüchern enthaltenen Vorschriften einhalten, und zwar<br />
nicht nur dem Wort nach, sondern auch unter Berücksichtigung von deren Sinn und<br />
Zweck. Die <strong>Richtlinien</strong> beinhalten individuelle Pflichten und Einschränkungen. Sie<br />
sind gehalten, die <strong>Richtlinien</strong> und Ihr lokales <strong>Compliance</strong>-Handbuch sorgfältig zu<br />
lesen und sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen.<br />
Sie müssen die <strong>Richtlinien</strong> vor dem Hintergrund der für Sie geltenden Gesetze,<br />
Vorschriften, Verhaltensregeln oder „Standards of Good Practice“ lesen und<br />
interpretieren. Dazu gehören auch die einschlägigen globalen und lokalen<br />
Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Da<br />
die <strong>Richtlinien</strong> nicht alle Vorschriften <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, in dem Sie arbeiten, abdecken<br />
können, gelten für Sie gegebenenfalls zusätzliche oder strengere Standards. Einige<br />
Regeln gelten auch grenzüberschreitend. Weitere Informationen über die für Sie<br />
geltenden lokalen Vorschriften entnehmen Sie bitte Ihrem lokalen <strong>Compliance</strong>-<br />
Handbuch oder fragen Sie Ihren lokalen <strong>Compliance</strong> Officer.<br />
4
Entscheidend für die Integrität der <strong>Portigon</strong> ist das Verhalten ihrer Mitarbeiter. Sie<br />
sind verpflichtet, alle (auch mutmaßlichen) Regelverstöße sofort einer der folgenden<br />
Stellen zu melden:<br />
• Ihrem Vorgesetzten,<br />
• dem Leiter Ihrer Abteilung,<br />
• Ihrem zuständigen <strong>Compliance</strong> Officer oder einem Vertreter <strong>des</strong><br />
Geschäftsbereichs Recht,<br />
• den Geschäftsbereichen Konzernrevision oder Personal.<br />
Wenn Sie einen (mutmaßlichen) Verstoß melden, müssen Sie genügend<br />
Informationen vorlegen, um - <strong>Portigon</strong> eine sachgerechte Untersuchung zu<br />
ermöglichen. <strong>Portigon</strong> sichert zu, dass kein Mitarbeiter, der im guten Glauben<br />
mutmaßliche Verstöße anderer meldet, seitens <strong>Portigon</strong> oder durch ihre Mitarbeiter<br />
Nachteile erfährt, selbst wenn die Untersuchung ergibt, dass kein Verstoß vorlag.<br />
Diese <strong>Richtlinien</strong> stärken die Schaffung einer entwickelten <strong>Compliance</strong>-Kultur und<br />
tragen gleichzeitig den Bedürfnissen der Geschäftsbereiche Rechnung. Sie sollen<br />
Sie bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen und die Leistungsfähigkeit der <strong>Portigon</strong><br />
erhöhen. Wenn Sie Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen,<br />
schlagen Sie in Ihrem lokalen <strong>Compliance</strong>-Handbuch nach oder wenden Sie sich an<br />
<strong>Compliance</strong>.<br />
B. Interessenkonflikte<br />
Sie müssen alles vermeiden, was Sie daran hindern könnte, Ihre beruflichen<br />
Aufgaben objektiv und ohne Interessenkonflikt zu erfüllen. Wenn Sie beabsichtigen,<br />
ein neues Mandat zu übernehmen oder für einen neuen Kunden tätig zu werden,<br />
müssen Sie zunächst mit <strong>Compliance</strong> eine Konfliktprüfung durchführen.<br />
<strong>Portigon</strong> ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um bestehende oder potenzielle<br />
Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden oder zumin<strong>des</strong>t auf geeignete<br />
Weise mit ihnen umzugehen. Interessenkonflikte können entstehen zwischen:<br />
• verschiedenen Kunden,<br />
• Kunden und der <strong>Portigon</strong> selbst,<br />
• Kunden und einzelnen Mitarbeitern,<br />
• der <strong>Portigon</strong> und einzelnen Mitarbeitern; und<br />
• verschiedenen Abteilungen/Geschäftsbereichen der <strong>Portigon</strong>.<br />
5
<strong>Compliance</strong> führt auf vertraulicher Basis ein Konfliktregister, das dazu dienen soll,<br />
aktuelle, potentielle oder festgestellte Interessenkonflikte frühzeitig zu<br />
identifizieren.<br />
Die folgenden Kapitel beschreiben Situationen, in denen Interessenkonflikte<br />
entstehen können, und wie mit ihnen umzugehen ist:<br />
1. Missbräuchliche Marktpraktiken (Insider-Handel / Marktmanipulation)<br />
Es ist verboten, →Insider-Informationen bei einer Transaktion zu verwenden, in der<br />
Sie Finanzinstrumente für einen Ihrer Kunden, für <strong>Portigon</strong>, für sich selbst oder für<br />
Dritte erwerben oder veräußern.<br />
Es ist Ihnen untersagt, durch irreführende Marktaktivitäten oder sonstige<br />
Täuschungshandlungen Kurse zu beeinflussen oder durch falsche Darstellungen<br />
oder unzulässiges Verschweigen von Informationen eine Marktverzerrung zu<br />
erzeugen.<br />
Verdächtige Umstände und Transaktionen, die Anlass zu der Vermutung geben,<br />
dass missbräuchliche Marktpraktiken vorliegen, müssen Sie Ihrem <strong>Compliance</strong><br />
Officer unverzüglich melden. Hinweise an Dritte darauf, dass Sie den zuständigen<br />
<strong>Compliance</strong> Officer informiert haben oder dass eine Untersuchung stattfindet, sind<br />
untersagt.<br />
2. Mitarbeitergeschäfte<br />
Mitarbeitergeschäfte sind untersagt, wenn sie den Anschein erwecken, dass Sie<br />
oder eine Person, die mit Ihnen in enger Beziehung steht, auf unzulässige Weise<br />
von Ihrer Tätigkeit bei <strong>Portigon</strong> profitieren.<br />
Mitarbeitergeschäfte dürfen nicht mit den Interessen von Kunden oder denen der<br />
<strong>Portigon</strong> kollidieren. Darüber hinaus kann der Tatbestand <strong>des</strong> Insider-Handels<br />
vorliegen, wenn die Geschäfte auf Informationen basieren, die Sie im Rahmen Ihrer<br />
beruflichen Tätigkeit erhalten haben (siehe auch →Insider-Informationen). Um<br />
diese Probleme zu vermeiden, müssen Sie die lokalen Vorschriften einhalten, die für<br />
die Einrichtung persönlicher Konten und Mitarbeitergeschäfte gelten. Diese<br />
Vorschriften können Vorabgenehmigungen und/oder Meldevorschriften in Bezug<br />
auf Mitarbeitergeschäfte beinhalten.<br />
6
3. Außergeschäftliche Interessen von Mitarbeitern<br />
Ihre privaten Tätigkeiten dürfen nicht zu Interessenkonflikten führen. Private<br />
Tätigkeiten, die Interessenkonflikte möglich erscheinen lassen, bedürfen der<br />
vorherigen schriftlichen Genehmigung. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein privates<br />
Geschäft untersagt ist oder ob und von wem Sie eine Genehmigung benötigen,<br />
schlagen Sie in Ihrem lokalen <strong>Compliance</strong>-Handbuch nach oder halten Sie<br />
Rücksprache mit <strong>Compliance</strong>.<br />
Ein Interessenkonflikt kann beispielsweise entstehen, wenn:<br />
• Sie als Mitarbeiter in irgendeine bestehende oder potenzielle<br />
Geschäftstätigkeit mit einer natürlichen oder juristischen Person, Gesellschaft<br />
oder Organisation eingebunden sind, an der Sie oder eine Ihnen nahe<br />
stehende Person ein erhebliches persönliches oder finanzielles Interesse<br />
haben;<br />
• Sie in Erwägung ziehen, in einem Unternehmen oder ggf. einer<br />
gemeinnützigen Organisation als Führungskraft oder<br />
Vorstand/Geschäftsführer zu fungieren oder eine vergleichbare Positionen zu<br />
übernehmen;<br />
• Sie eine Nebentätigkeit ausüben wollen;<br />
• Sie oder eine Ihnen nahe stehende Person erwägen, sich an Gesellschaften zu<br />
beteiligen, an denen <strong>Portigon</strong> beteiligt oder deren Gläubigerin sie ist oder zu<br />
werden beabsichtigt (so genannte „Co-Investments“).<br />
Zusätzliche Informationen und Beispiele von Interessenkonflikten sind in der<br />
Richtlinie für die Behandlung von Interessenkonflikten im <strong>Portigon</strong>-Konzern<br />
enthalten, die auf der Intranet-Seite der <strong>Portigon</strong> eingestellt ist und auf Nachfrage<br />
zur Verfügung gestellt werden kann.<br />
4. Geschenke und Vergünstigungen - Anreize<br />
Sie sind nicht berechtigt, Geschenke oder Vergünstigungen zu gewähren oder<br />
anzunehmen, wenn diese einen besonderen Anreiz darstellen können.<br />
Die Kriterien, nach denen sich beurteilt, ob ein Geschenk oder eine Vergünstigung<br />
angenommen werden kann (z.B. Wert, Art, Empfänger) und die Frage, wer für die<br />
Genehmigung solcher Geschenke oder Vergünstigungen zuständig ist, können in<br />
7
den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt sein. Einzelheiten können Sie in<br />
Ihrem lokalen <strong>Compliance</strong>-Handbuch nachschlagen oder bei <strong>Compliance</strong> erfragen.<br />
C. Vertraulichkeit / Insider-Informationen<br />
1. Vertraulichkeit / „Need to Know Policy”<br />
Alle die <strong>Portigon</strong>, ihre Kunden und Geschäftspartner betreffenden Informationen,<br />
von denen Sie im Rahmen Ihrer Beschäftigung bei <strong>Portigon</strong> Kenntnis erlangen oder<br />
zu denen Sie Zugang haben, sind vertraulich zu behandeln.<br />
Verstöße können den Interessen der <strong>Portigon</strong>, ihren Kunden und Geschäftspartnern<br />
schaden. Um die vertraulichen Informationen über <strong>Portigon</strong>, ihre Kunden und<br />
Geschäftspartner zu schützen, dürfen Sie keine Informationen offen legen, es sei<br />
denn:<br />
• die Informationen werden an eine Person gegeben, die ein berechtigtes<br />
Interesse daran hat („Need to Know“);<br />
• die Offenlegung wird durch <strong>Portigon</strong> und/oder einen Kunden genehmigt; oder<br />
• die Offenlegung wird von einer Aufsichtsbehörde oder einer anderen Behörde<br />
oder im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren verlangt. In diesen<br />
Fällen ist vor der Offenlegung die Zustimmung vom Geschäftsbereich Recht<br />
oder von <strong>Compliance</strong> einzuholen.<br />
Darüber hinaus sind die lokalen Vertraulichkeitsregeln oder<br />
Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Kunden und Geschäftspartnern zu<br />
beachten.<br />
2. Insider-Informationen<br />
Erhalten Sie unbeabsichtigt Insider-Informationen oder andere vertrauliche<br />
Informationen, müssen Sie diese unverzüglich <strong>Compliance</strong> melden sowie die<br />
spezifischen Meldevorschriften in Ihrem lokalen <strong>Compliance</strong>-Handbuch einhalten.<br />
Es ist Ihnen strikt untersagt, Insider-Informationen für eigene Geschäfte oder<br />
Geschäfte anderer zu verwenden. Sie dürfen Insider-Informationen darüber hinaus<br />
anderen nicht unbefugt mitteilen oder zugänglich machen. Schließlich ist es Ihnen<br />
verboten, anderen auf der Grundlage von Insider-Informationen den Erwerb oder<br />
8
die Veräußerung von Insiderpapieren zu empfehlen oder sie auf sonstige Weise<br />
dazu zu verleiten.<br />
Die exakte Definition von „Insider-Informationen” und ihre<br />
Tatbestandsvoraussetzungen variieren in den verschiedenen Ländern.<br />
Grundsätzlich umfasst der Begriff „Insider-Informationen” alle Informationen über<br />
nicht öffentlich bekannte Umstände, die wesentliche Auswirkungen auf den Kurs<br />
<strong>des</strong> Finanzinstruments haben könnten, wenn sie öffentlich bekannt würden (z.B.<br />
wenn ein verständiger Anleger die nichtöffentlichen Informationen bei seinen<br />
Anlageentscheidungen wahrscheinlich berücksichtigen würde). Um zu erfahren, ob<br />
eine bestimmte Angelegenheit nichtöffentlich oder wesentlich/kursrelevant ist,<br />
setzen Sie sich mit <strong>Compliance</strong> in Verbindung.<br />
3. Behandlung von Insider-Informationen und anderen vertraulichen<br />
Informationen<br />
Sie müssen die Vorkehrungen beachten, die <strong>Portigon</strong> zur Steuerung <strong>des</strong><br />
Informationsflusses und zur Verhinderung jeglichen Missbrauchs von Insider-<br />
Informationen und/oder anderen vertraulichen Informationen implementiert hat.<br />
Vertraulichkeitsbereiche („Chinese Walls”): Eine „Chinese Wall“ dient durch<br />
Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen dazu, den Informationsfluss zu<br />
kontrollieren. Hierdurch soll den Mitarbeitern auf der einen Seite der „Chinese<br />
Wall“ ermöglicht werden, ohne Rücksicht auf die (möglicherweise in Konflikt<br />
stehenden) Aktivitäten auf der anderen Seite zu agieren. „Chinese Walls“ existieren<br />
zwischen den Geschäftsbereichen der <strong>Portigon</strong> und, sofern erforderlich, auch<br />
innerhalb einzelner Geschäftsbereiche. Gelegentlich kann es notwendig sein,<br />
„Chinese Walls“ kurzfristig um ein bestimmtes Team oder ein bestimmtes Geschäft<br />
zu errichten. Vor Einrichtung neuer oder Änderung bestehender „Chinese Walls“<br />
(z.B. durch die Umstrukturierung von Geschäftsbereichen), muss Rücksprache mit<br />
<strong>Compliance</strong> gehalten werden.<br />
Wenn Sie in einem Vertraulichkeitsbereich arbeiten, kann es dennoch sein, dass Sie<br />
Zugang zu Informationen aus einem anderen Vertraulichkeitsbereich benötigen<br />
(„Need to Know“). Informationen darüber, wie im Hinblick auf eine solche<br />
Informationsweitergabe zu verfahren ist, sind Ihrem lokalen <strong>Compliance</strong>-Handbuch<br />
zu entnehmen.<br />
9
Insider-Liste: Die Insider-Liste (früher bekannt als „Watch List”) ist eine<br />
vertrauliche Datenbank, die von <strong>Compliance</strong> geführt wird. Sie enthält alle relevanten<br />
bestehenden oder potenziellen →Insider-Informationen und sensiblen oder<br />
potenziell sensiblen Situationen sowie die betroffenen Finanzinstrumente,<br />
Unternehmen und Mitarbeiter. Anhand der Insider-Liste kann <strong>Compliance</strong><br />
überwachen, ob die „Chinese Walls“ eingehalten werden und gegebenenfalls<br />
Insider-Handel in einem frühen Stadium aufdecken.<br />
Restricted List (Sperrliste): Die Restricted List ist eine Datenbank, die allen<br />
Mitarbeitern auf der Intranet-Seite von Group <strong>Compliance</strong> zur Verfügung steht. Die<br />
Restricted List informiert Sie über Beschränkungen für Geschäfte in bestimmten<br />
Finanzinstrumenten und hinsichtlich bestimmter Unternehmen. Diese<br />
Beschränkungen gelten auch dann, wenn Sie mit Finanzinstrumenten handeln oder<br />
in der Anlageberatung tätig sind. Obwohl die Restricted List innerhalb der <strong>Portigon</strong><br />
verfügbar ist, muss sie streng vertraulich behandelt werden und darf Personen<br />
außerhalb der <strong>Portigon</strong> nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind verpflichtet, sich<br />
regelmäßig mit dem Inhalt der Restricted List vertraut zu machen.<br />
D. Schulung und fachliche Qualifikation<br />
Sie müssen die für Ihre Aufgaben erforderliche Qualifikation besitzen. Dies<br />
beinhaltet die Teilnahme an den für Sie vorgesehenen Fortbildungsprogrammen.<br />
Bevor Sie für oder im Namen der <strong>Portigon</strong> tätig werden, müssen Sie über die<br />
entsprechende Qualifikation verfügen oder von qualifizierten Personen überwacht<br />
werden. Bei grenzübergreifenden Wertpapiergeschäften benötigen Sie<br />
gegebenenfalls eine zusätzliche Zulassung/Registrierung o.ä.. Wenden Sie sich an<br />
<strong>Compliance</strong>, wenn Sie diesbezüglich Fragen haben.<br />
Die Aufsichtsbehörden erwarten von <strong>Portigon</strong>, dass sie sicherstellt, dass ihre<br />
Mitarbeiter jederzeit die erforderlichen Qualifikationen zur Ausübung der ihnen<br />
übertragenen Tätigkeiten haben. Die Qualifikation soll durch die Führungskräfte<br />
regelmäßig überprüft werden. Hierbei sollte auch berücksichtigt werden, ob die<br />
Mitarbeiter hinsichtlich der regulatorischen Anforderungen sowie der Produkt- und<br />
Marktentwicklungen auf dem neuesten Stand sind.<br />
10
E. Außendarstellung<br />
Die Außendarstellung der <strong>Portigon</strong> und ihre Kommunikation mit Dritten müssen<br />
professionell, d.h. fair, klar und unmissverständlich sein. Dies beinhaltet<br />
insbesondere den Verzicht auf unangemessene Kommunikationsformen, wie zum<br />
Beispiel beleidigende oder abfällige Äußerungen.<br />
Die Außendarstellung der <strong>Portigon</strong> umfasst eine Vielzahl schriftlicher, mündlicher<br />
und elektronischer Materialien, wie zum Beispiel Publikationen, Anzeigen,<br />
Präsentationen, Reden usw. Die folgenden Kapitel beschreiben, welche<br />
Anforderungen jeweils zu beachten sind.<br />
1. Marketing-Materialien<br />
Sie dürfen nur solche Marketing-Materialien verwenden, die den Vorschriften <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong>, in dem sie verteilt werden, entsprechen.<br />
Es gibt besondere Regelungen, die im Hinblick auf Marketing-Materialien zu<br />
beachten sind. Die wissentliche Erstellung, Gestaltung, Beschönigung oder<br />
Weiterleitung von Marketing-Material, bei dem Gerüchte verwendet wurden sowie<br />
jegliche Handlung, die zur Glaubwürdigkeit eines Gerüchts beiträgt oder beitragen<br />
kann, ist den Mitarbeitern untersagt.<br />
2. Medienanfragen<br />
Ohne eine besondere Genehmigung dürfen Sie weder Erklärungen gegenüber den<br />
Medien abgeben noch ihnen Informationen oder Unterlagen zur Verfügung stellen,<br />
die die Geschäftstätigkeit der <strong>Portigon</strong>, ihre Kunden oder Mitarbeiter betreffen.<br />
Wenn Ihnen eine solche Genehmigung nicht erteilt worden ist, müssen Sie alle<br />
Anfragen seitens der Medien unverzüglich an den Geschäftsbereich<br />
Konzernkommunikation weiterleiten.<br />
Geben Sie Erklärungen ab, müssen diese fair und unmissverständlich sein. Darüber<br />
hinaus sind Sie verpflichtet, die Konzernrichtlinien über die Kommunikation mit der<br />
Presse und anderen Medien einzuhalten.<br />
3. Umgang mit Aufsichtsbehörden<br />
Gegenüber den Aufsichtsbehörden müssen Ihre Informationen fristgerecht, offen<br />
und auf die konkrete Anfrage bezogen sein.<br />
11
Vor der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden ist mit <strong>Compliance</strong>, Group Finance<br />
oder den gemäß den lokalen Regeln verantwortlichen Geschäftsbereichen<br />
Rücksprache zu halten.<br />
F. Umgang mit Kunden<br />
Sie müssen sich stets integer, fair und den anerkannten Marktstandards<br />
entsprechend verhalten.<br />
Für Tätigkeiten mit Kundenkontakt gelten spezielle Regeln. Dazu gehören<br />
typischerweise:<br />
1. „Know Your Customer“<br />
Bevor Sie Geschäfte schließen, müssen Sie Ihren Kunden und sein Geschäft kennen<br />
und verstehen. Sie müssen sich alle Informationen, die für die geschäftliche<br />
Beziehung zu dem Kunden relevant sein können, beschaffen und auf einem<br />
aktuellen Stand halten.<br />
Dieser Grundsatz dient zum einem dem Schutz der <strong>Portigon</strong> vor einem Missbrauch<br />
durch unerlaubte Handlungen, wie zum Beispiel Geldwäsche (siehe auch<br />
→Geldwäscheprävention). Zweitens kann <strong>Portigon</strong> Finanzdienstleistungen nur<br />
sachgerecht erbringen, wenn sie ihre Kunden kennt. Weigert sich ein Kunde, der<br />
<strong>Portigon</strong> die gewünschten Informationen zu geben, setzen Sie sich mit <strong>Compliance</strong><br />
in Verbindung, bevor eine Geschäftsverbindung mit dem betreffenden Kunden<br />
eingegangen wird. Die entsprechenden Vorschriften sind Ihrem lokalen<br />
<strong>Compliance</strong>-Handbuch zu entnehmen.<br />
2. Marktverhalten<br />
Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie bei Ihrer Tätigkeit mit der erforderlichen<br />
Sorgfalt und Umsicht handeln, insbesondere jederzeit die Interessen <strong>des</strong> Kunden in<br />
der gebotenen Weise berücksichtigen, und die lokalen Vorschriften einhalten.<br />
Diese Vorschriften können Verbote und Einschränkungen für die Verkaufs- und<br />
Handelspraktiken (z.B. Marktstabilisierung, Handel zu außerbörslichen Kursen,<br />
„Front-Running“, „Churning“ usw.) und die Verwendung von Telefonmitschnitten<br />
beinhalten.<br />
12
Darüber hinaus existieren spezifische Regeln, die Anforderungen im<br />
Zusammenhang mit Ausführungspflichten, Order-Bearbeitung, Angemessenheit,<br />
Eignung, Anlageberatung, Offenlegung von Risiken, Kundeneinstufung usw.<br />
definieren. Diese Anforderungen sind in hohem Maße geschäftsspezifisch und<br />
hängen von dem jeweiligen Produkt und dem jeweiligen Kunden ab.<br />
Wenden Sie sich an <strong>Compliance</strong>, wenn Sie Fragen zu diesen Vorschriften haben.<br />
3. Treuhandpflichten<br />
In den Fällen, in denen <strong>Portigon</strong> als Treuhänder agiert, müssen Sie ausschließlich<br />
im Interesse <strong>des</strong> Kunden handeln.<br />
4. Beschwerden<br />
Alle relevanten Beschwerden sind unverzüglich der nach der Art der Beschwerde<br />
jeweils zuständigen Abteilung zu melden.<br />
5. Aufbewahrung von Daten<br />
Sie müssen die Vorschriften einhalten, die Anforderungen an die Aufbewahrung<br />
und Vernichtung der von Ihnen erstellten oder sich in Ihrem Besitz befindlichen<br />
Daten der <strong>Portigon</strong> oder von Kunden beinhalten.<br />
G. Einführung neuer Produkte („Joint Product Launch“)<br />
Wenn Sie oder Ihr Geschäftsbereich ein neues Produkt einführen oder ein neues<br />
Geschäftsfeld erschließen oder ein bestehen<strong>des</strong> Produkt oder Geschäftsfeld<br />
wesentlich ändern wollen, müssen Sie sicherstellen, dass <strong>Compliance</strong> in einer<br />
frühen Phase einbezogen wird, damit alle <strong>Compliance</strong>-Risiken ordnungsgemäß<br />
berücksichtigt werden.<br />
H. Prävention von Finanzkriminalität<br />
Um zu verhindern, dass <strong>Portigon</strong> Geschäftsbeziehungen eingeht oder fortführt, die<br />
rechtliche Risiken oder Risiken für ihr Ansehen bergen oder strafbar sind, müssen<br />
Sie die maßgeblichen Vorschriften in Hinblick auf die Prävention von<br />
Finanzkriminalität beachten. Dies umfasst insbesondere die Verhinderung <strong>des</strong><br />
13
Missbrauchs der <strong>Portigon</strong> zur Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und<br />
betrügerischer Handlungen sowie die Überwachung von Embargos und Sanktionen<br />
(nachstehend „Prävention von Finanzkriminalität“).<br />
Sie müssen die spezifischen Vorschriften der <strong>Portigon</strong> und <strong>des</strong> § 25g Abs. 1<br />
Kreditwesengesetz, der für alle Niederlassungen/Tochtergesellschaften der <strong>Portigon</strong><br />
gilt, sowie die lokalen Vorschriften in allen Einzelheiten einhalten.<br />
Zur Gewährleistung eines konzernweit einheitlichen Ansatzes behandelt <strong>Portigon</strong><br />
alle Angelegenheiten in Hinblick auf Finanzkriminalität in dem Handbuch zur<br />
Prävention von Finanzkriminalität, welches auf regelmäßig durchzuführenden<br />
Risikobewertungen basiert und Min<strong>des</strong>tanforderungen für die Verhinderung von<br />
Finanzkriminalität festlegt. Folgende Themenbereiche sind darin geregelt:<br />
1. Geldwäscheprävention<br />
Geldwäsche ist die kriminelle Praxis, unrechtmäßig erworbene Gewinne oder<br />
„schmutziges” Geld mehrfach zu transferieren, so dass die Gelder „gereinigt“<br />
werden und wie Erlöse aus legalen Aktivitäten erscheinen. Geldwäsche entsteht<br />
durch kriminelle Aktivitäten, wie zum Beispiel Korruption, organisierte Kriminalität,<br />
Terrorismus usw. und verschleiert die wahre Herkunft, die Eigentumsverhältnisse<br />
oder die Verwendung von Geldern. <strong>Portigon</strong> hat zur Prävention vor Geldwäsche und<br />
Terrorismusfinanzierung ihre Anti-Money-Laundering Group Policy implementiert,<br />
in der die Min<strong>des</strong>tanforderungen zur Verhinderung der Geldwäsche und<br />
Finanzierung <strong>des</strong> Terrorismus festgelegt sind. Die wichtigsten Grundsätze können<br />
folgendermaßen zusammengefasst werden:<br />
a. Kundenidentifikation / „Know Your Customer’s Business“<br />
Sie müssen Ihren Kunden und sein Geschäft nach dem Prinzip →Know Your<br />
Customer kennen, d.h. die Identität Ihres Kunden (natürliche Personen, juristische<br />
Personen und – soweit zutreffend – der wirtschaftliche Eigentümer) sowie der<br />
Korrespondenzbanken und Finanzdienstleistungsinstitute anhand von Dokumenten<br />
feststellen, bevor (i) ein Vertrag geschlossen wird, mit dem eine langfristige<br />
Geschäftsbeziehung begründet werden soll (z.B. Eröffnung eines Kontos), (ii)<br />
Bargeld, Finanzinstrumente oder Edelmetalle über einem bestimmten Betrag oder<br />
Wert angenommen werden, oder (iii) Finanztransaktionen ausgeführt werden. Sie<br />
müssen zusätzliche Auflagen erfüllen, wenn das Land der Gegenpartei auf die<br />
FATF-Liste der nicht kooperativen Länder gesetzt wurde.<br />
14
. Research und Monitoring<br />
Unter bestimmten Umständen müssen Sie Nachforschungen oder andere<br />
Maßnahmen durchführen, um weitere Informationen über Ihren Kunden, die<br />
Korrespondenzbank, das Finanzdienstleistungsinstitut zu erhalten oder verdächtige<br />
Aktivitäten aufzudecken.<br />
c. Meldung verdächtiger Transaktionen<br />
Sie müssen verdächtige Umstände und Transaktionen unverzüglich dem<br />
zuständigen lokalen Geldwäschebeauftragten melden. Hinweise an Dritte, dass Sie<br />
den zuständigen lokalen Geldwäschebeauftragten informiert haben oder dass eine<br />
Untersuchung stattfindet, sind untersagt.<br />
d. Zuverlässigkeit<br />
Wenn Sie befugt sind, an baren oder unbaren Finanztransaktionen mitzuwirken,<br />
wenn Sie direkten Kundenkontakt haben oder in wesentlichen Hilfsfunktionen tätig<br />
sind, müssen Sie zuverlässig sein. Letzteres muss bei Beginn und regelmäßig<br />
während <strong>des</strong> Fortbestands <strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses überprüft werden. Die<br />
Überprüfung ist zu dokumentieren.<br />
2. Prävention betrügerischer Handlungen<br />
Betrügerische Handlungen können eine Vielzahl von Aktivitäten umfassen, von<br />
nicht autorisiertem Handel bis zur Bilanzfälschung und Identitätstäuschung. Die mit<br />
betrügerischen Handlungen verbundenen Risiken können in verschiedenen Formen<br />
erscheinen, verursacht durch Mitarbeiter oder die Geschäftsleitung (intern) oder<br />
durch außenstehende Dritte (extern), d.h. mit oder ohne Geschäftsbeziehung zur<br />
<strong>Portigon</strong>.<br />
3. Sanktionen und Embargos<br />
Sanktionen werden von der internationalen Staatengemeinschaft (Vereinte<br />
Nationen, Europäische Union, etc.) gegen Personen / Staaten oder Regime<br />
verhängt. Sie betreffen ein aktuelles oder angedrohtes Einfrieren ökonomischer<br />
Ressourcen, mit dem Ziel, den Adressaten zu einer Änderung seines Verhaltens zu<br />
bewegen. Demgegenüber ist ein Embargo eine staatlich angeordnete<br />
Zwangsmaßnahme, die ein teilweises oder umfassen<strong>des</strong> Handelsverbot mit einem<br />
15
estimmten Staat beinhaltet. Ziel ist es, den Staat zu isolieren und somit eine<br />
Verhaltensänderung seitens <strong>des</strong> Adressaten herbeizuführen.<br />
<strong>Portigon</strong> muss sicherstellen, dass alle für ihr Geschäft relevanten Sanktionen und<br />
Embargos jederzeit eingehalten werden.<br />
I. Funktion und Aufbau der <strong>Compliance</strong>-Abteilung<br />
Funktion der <strong>Compliance</strong>-Abteilung: Die Hauptaufgabe von <strong>Compliance</strong> besteht<br />
darin, Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu steuern, zu minimieren oder zu<br />
vermeiden. Solche Risiken können in der Verhängung rechtlicher Sanktionen, dem<br />
Eintritt finanzieller Schäden und der Schädigung <strong>des</strong> Ansehens der <strong>Portigon</strong> liegen,<br />
weil Vorschriften nicht eingehalten werden.<br />
Dazu gehört:<br />
• Verbesserung und Förderung der <strong>Compliance</strong>-Kultur der <strong>Portigon</strong>.<br />
• Beratung hinsichtlich der anwendbaren Vorschriften.<br />
• Festschreibung und Kommunikation der <strong>Compliance</strong>-<strong>Richtlinien</strong>,<br />
Standards und Verfahren in <strong>Compliance</strong>-Handbüchern, internen<br />
Verhaltensvorschriften und Praxisrichtlinien.<br />
• Regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen (Risk Assessments).<br />
• Durchführung von Überwachungsmaßnahmen und Überprüfung der<br />
Einhaltung der relevanten Vorschriften.<br />
• Regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand über <strong>Compliance</strong>-<br />
Angelegenheiten.<br />
• Behebung von identifizierten Mängeln und Problemen im Zusammenhang<br />
mit den einschlägigen Vorschriften.<br />
• Kooperation mit Aufsichtsbehörden und anderen Behörden sowie Führung<br />
eines offenen Dialogs mit diesen.<br />
• Bereitstellung von aktuellen Informationen und Durchführung von<br />
laufenden Fortbildungsmaßnahmen über die anwendbaren Vorschriften für<br />
Mitarbeiter.<br />
Der Vorstand hat <strong>Compliance</strong> ermächtigt, die Einhaltung der <strong>Richtlinien</strong>, der<br />
lokalen <strong>Compliance</strong>-Handbücher und anderer Vorschriften durchzusetzen und<br />
dementsprechend alle Geschäftsbereiche zu überwachen.<br />
16
Struktur der <strong>Compliance</strong>-Abteilung: Der Head of Global <strong>Compliance</strong> ist<br />
verantwortlich für die gesamte <strong>Compliance</strong>-Abteilung der <strong>Portigon</strong>. Sie ist<br />
gegliedert in Regionen, die jeweils von Regional Heads geleitet werden. Die Leiter<br />
der Regionen, die die <strong>Compliance</strong>-Aufgaben in diesen koordinieren, unterstehen<br />
dem Head of Global <strong>Compliance</strong>. Weitere Details sind dem jeweiligen <strong>Portigon</strong>-<br />
Organisationshandbuch zu entnehmen.<br />
17