Compliance-Richtlinien des Portigon-Konzerns
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<strong>Compliance</strong> führt auf vertraulicher Basis ein Konfliktregister, das dazu dienen soll,<br />
aktuelle, potentielle oder festgestellte Interessenkonflikte frühzeitig zu<br />
identifizieren.<br />
Die folgenden Kapitel beschreiben Situationen, in denen Interessenkonflikte<br />
entstehen können, und wie mit ihnen umzugehen ist:<br />
1. Missbräuchliche Marktpraktiken (Insider-Handel / Marktmanipulation)<br />
Es ist verboten, →Insider-Informationen bei einer Transaktion zu verwenden, in der<br />
Sie Finanzinstrumente für einen Ihrer Kunden, für <strong>Portigon</strong>, für sich selbst oder für<br />
Dritte erwerben oder veräußern.<br />
Es ist Ihnen untersagt, durch irreführende Marktaktivitäten oder sonstige<br />
Täuschungshandlungen Kurse zu beeinflussen oder durch falsche Darstellungen<br />
oder unzulässiges Verschweigen von Informationen eine Marktverzerrung zu<br />
erzeugen.<br />
Verdächtige Umstände und Transaktionen, die Anlass zu der Vermutung geben,<br />
dass missbräuchliche Marktpraktiken vorliegen, müssen Sie Ihrem <strong>Compliance</strong><br />
Officer unverzüglich melden. Hinweise an Dritte darauf, dass Sie den zuständigen<br />
<strong>Compliance</strong> Officer informiert haben oder dass eine Untersuchung stattfindet, sind<br />
untersagt.<br />
2. Mitarbeitergeschäfte<br />
Mitarbeitergeschäfte sind untersagt, wenn sie den Anschein erwecken, dass Sie<br />
oder eine Person, die mit Ihnen in enger Beziehung steht, auf unzulässige Weise<br />
von Ihrer Tätigkeit bei <strong>Portigon</strong> profitieren.<br />
Mitarbeitergeschäfte dürfen nicht mit den Interessen von Kunden oder denen der<br />
<strong>Portigon</strong> kollidieren. Darüber hinaus kann der Tatbestand <strong>des</strong> Insider-Handels<br />
vorliegen, wenn die Geschäfte auf Informationen basieren, die Sie im Rahmen Ihrer<br />
beruflichen Tätigkeit erhalten haben (siehe auch →Insider-Informationen). Um<br />
diese Probleme zu vermeiden, müssen Sie die lokalen Vorschriften einhalten, die für<br />
die Einrichtung persönlicher Konten und Mitarbeitergeschäfte gelten. Diese<br />
Vorschriften können Vorabgenehmigungen und/oder Meldevorschriften in Bezug<br />
auf Mitarbeitergeschäfte beinhalten.<br />
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