Compliance-Richtlinien des Portigon-Konzerns
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Missbrauchs der <strong>Portigon</strong> zur Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und<br />
betrügerischer Handlungen sowie die Überwachung von Embargos und Sanktionen<br />
(nachstehend „Prävention von Finanzkriminalität“).<br />
Sie müssen die spezifischen Vorschriften der <strong>Portigon</strong> und <strong>des</strong> § 25g Abs. 1<br />
Kreditwesengesetz, der für alle Niederlassungen/Tochtergesellschaften der <strong>Portigon</strong><br />
gilt, sowie die lokalen Vorschriften in allen Einzelheiten einhalten.<br />
Zur Gewährleistung eines konzernweit einheitlichen Ansatzes behandelt <strong>Portigon</strong><br />
alle Angelegenheiten in Hinblick auf Finanzkriminalität in dem Handbuch zur<br />
Prävention von Finanzkriminalität, welches auf regelmäßig durchzuführenden<br />
Risikobewertungen basiert und Min<strong>des</strong>tanforderungen für die Verhinderung von<br />
Finanzkriminalität festlegt. Folgende Themenbereiche sind darin geregelt:<br />
1. Geldwäscheprävention<br />
Geldwäsche ist die kriminelle Praxis, unrechtmäßig erworbene Gewinne oder<br />
„schmutziges” Geld mehrfach zu transferieren, so dass die Gelder „gereinigt“<br />
werden und wie Erlöse aus legalen Aktivitäten erscheinen. Geldwäsche entsteht<br />
durch kriminelle Aktivitäten, wie zum Beispiel Korruption, organisierte Kriminalität,<br />
Terrorismus usw. und verschleiert die wahre Herkunft, die Eigentumsverhältnisse<br />
oder die Verwendung von Geldern. <strong>Portigon</strong> hat zur Prävention vor Geldwäsche und<br />
Terrorismusfinanzierung ihre Anti-Money-Laundering Group Policy implementiert,<br />
in der die Min<strong>des</strong>tanforderungen zur Verhinderung der Geldwäsche und<br />
Finanzierung <strong>des</strong> Terrorismus festgelegt sind. Die wichtigsten Grundsätze können<br />
folgendermaßen zusammengefasst werden:<br />
a. Kundenidentifikation / „Know Your Customer’s Business“<br />
Sie müssen Ihren Kunden und sein Geschäft nach dem Prinzip →Know Your<br />
Customer kennen, d.h. die Identität Ihres Kunden (natürliche Personen, juristische<br />
Personen und – soweit zutreffend – der wirtschaftliche Eigentümer) sowie der<br />
Korrespondenzbanken und Finanzdienstleistungsinstitute anhand von Dokumenten<br />
feststellen, bevor (i) ein Vertrag geschlossen wird, mit dem eine langfristige<br />
Geschäftsbeziehung begründet werden soll (z.B. Eröffnung eines Kontos), (ii)<br />
Bargeld, Finanzinstrumente oder Edelmetalle über einem bestimmten Betrag oder<br />
Wert angenommen werden, oder (iii) Finanztransaktionen ausgeführt werden. Sie<br />
müssen zusätzliche Auflagen erfüllen, wenn das Land der Gegenpartei auf die<br />
FATF-Liste der nicht kooperativen Länder gesetzt wurde.<br />
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