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3. Über die Verteilung des Vermögens beschließt die Versammlung mit<br />
2/3- Mehrheit. Das Vermögen ist vornehmlich gemeinnützigen Zwecken<br />
zuzuführen.<br />
§ 26 Liquidation<br />
Im Falle <strong>der</strong> Auflösung des Vereins hat die letzte <strong>Klub</strong>leitung die Liquidation<br />
durchzuführen.<br />
A2 Helmut Klein<br />
Satzungsän<strong>der</strong>ung<br />
§4 <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />
Die Organe des Vereins sind<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4. <strong>der</strong> Ehrenrat<br />
Begründung:<br />
Bei Annahme <strong>der</strong> neuen Ehrenratsordnung, ist <strong>der</strong> Ehrenrat II. Instanz<br />
durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu ersetzen.<br />
A3 Helmut Klein<br />
Satzungsän<strong>der</strong>ung<br />
§9 Nr. 4 Ziffer i und p <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />
i) die Wahl und Abwahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Ehrenrates,<br />
p) Die Entgegenname des Berichtes des Ehrenrates über die Eröffnung<br />
und Abschluss von Ehrenratsverfahren<br />
Begründung: Bei Annahme <strong>der</strong> neuen Ehrenratsordnung, ist <strong>der</strong> Ehrenrat<br />
II. Instanz durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu ersetzen.<br />
A4 Helmut Klein<br />
Satzungsän<strong>der</strong>ung<br />
§12 <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />
§ 12 Ehrenrat<br />
1. Der Ehrenrat entscheidet über Streitigkeiten zwischen Organen des<br />
Vereins, zwischen Organen des Vereins und Mitglie<strong>der</strong>n und zwischen<br />
Mitglie<strong>der</strong>n in vereinsrechtlichen Angelegenheiten des <strong>Klub</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Terrier</strong> e.V. Für an<strong>der</strong>e als vereinsrechtliche Streitigkeiten zwischen<br />
Mitglie<strong>der</strong>n ist ausschließlich <strong>der</strong> Rechtsweg zu den ordentlichen<br />
Gerichten eröffnet. Der Ehrenrat ist kein Schiedsgericht im Sinne<br />
<strong>der</strong> Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Überprüfung <strong>der</strong><br />
Ent scheidung des Ehrenrates durch ordentliche Gerichte ist uneingeschränkt<br />
möglich. Für Organe des <strong>Klub</strong> <strong>für</strong> <strong>Terrier</strong> e.V. ist <strong>der</strong> ordentliche<br />
Rechtsweg jedoch erst nach Abschluss des Verbands gerichtsverfahren<br />
beim VDH möglich.<br />
2. Zwecks Wahrung <strong>der</strong> Vereinsdisziplin ergreift <strong>der</strong> Verein Ordnungsmaßnahmen<br />
gegen Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> seinen Unterglie<strong>der</strong>ungen, die<br />
<strong>der</strong> Satzung, den Vereinsordnungen, den Vereinszwecken, dem Ansehen<br />
des Vereins, den allgemein anerkannten Bräuchen des Hundesports<br />
o<strong>der</strong> den Grundsätzen sportkameradschaftlichen Verhaltens<br />
schuldhaft zuwi<strong>der</strong>gehandelt haben. Solche Ordnungsmaßnahmen<br />
werden auch gegenüber Nichtmitglie<strong>der</strong>n ergriffen, sofern und soweit<br />
sich diese <strong>der</strong> Ordnungsgewalt des Vereins unterworfen haben.<br />
3. Die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen obliegt dem Ehrenrat,<br />
soweit die Satzung o<strong>der</strong> die Vereins-Ordnungen nicht eine Zuständigkeit<br />
des Vorstandes vorsehen. In diesen Fällen wird <strong>der</strong> Ehrenrat<br />
als Rechtsmittelinstanz tätig.<br />
4. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wird beim Verein ein Ehrenrat gebildet.<br />
Mitglie<strong>der</strong> des KfT e.V. - Vorstandes können nicht Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Ehrenrates sein. Alle weiteren Einzelheiten sind in einer geson<strong>der</strong>ten<br />
Ehrenratsordnung geregelt. Diese ist Bestandteil <strong>der</strong> vorliegenden<br />
Satzung.<br />
Anträge zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
A5 Helmut Klein<br />
Satzungsän<strong>der</strong>ung<br />
§13 Nr. 3 Abs. 2, Nr. 4 und Nr. 5c, Satz 1 <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />
In § 13 Nr. 3 Abs. 2 ist <strong>der</strong> Ehrenrat II. Instanz durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu<br />
ersetzen.<br />
In § 13 Nr. 4 ist <strong>der</strong> Ehrenrat II. Instanz durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu ersetzen.<br />
In § 13 Nr. 5 c) Satz 3 ist <strong>der</strong> Ehrenrat II. Instanz durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu<br />
rsetzen.<br />
Begründung: Bei Annahme <strong>der</strong> neuen Ehrenratsordnung, ist <strong>der</strong> Ehrenrat<br />
II. Instanz durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu ersetzen.<br />
A6 Peter Bohrmann<br />
Ergänzung Hauptsatzung zu § 15 Ziffer 4<br />
Einzufügen nach dem Satz: Die Beschlüsse werden mit einfacher<br />
Mehrheit gefasst.<br />
Neu: Die Anträge müssen vor <strong>der</strong> Abstimmung in <strong>der</strong> ZV, nach c - e<br />
eindeutig klassifiziert werden.<br />
Begründung: Notwendig bei Beschluss des Antrages zu §15 Ziffer 5<br />
A7 Peter Bohrmann<br />
Ergänzung zur Hauptsatzung zu § 15 Ziffer 5<br />
d) Zuchtspezifische Anregungen über den Rassebeauftragten an den<br />
Zuchtausschuß weiterzuleiten<br />
e) Zuchtspezifische Anträge über den Rassebeauftragten, an die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
des KFT zur Abstimmung einzureichen. Hierzu<br />
ist <strong>der</strong> Rassebeauftragte an den Beschluss <strong>der</strong> ZV gebunden.<br />
Begründung: Die ZV soll damit in Ihrer Funktion mehr Möglichkeiten<br />
erhalten, sich zu zuchtspezifischen Fragen o<strong>der</strong> Anregungen, direkt<br />
einzubringen<br />
A8 Peter Bohrmann<br />
Än<strong>der</strong>ung des §18 Ziffer 1 – Satz 2 – Hauptsatzung – Zuchtausschuss<br />
Dieser besteht aus dem <strong>Klub</strong>zuchtwart ….. (zu streichen : dem Obmann<br />
<strong>der</strong> Zuchtrichter) …. einem Vertreter <strong>der</strong> <strong>Klub</strong>leitung….<br />
Begründung: Mit dem <strong>Klub</strong>zuchtwart, sowie dem Vertreter <strong>der</strong> <strong>Klub</strong>leitung<br />
sind zwei Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes vertreten. Mit den zwei<br />
gewählten Zuchtausschussmitglie<strong>der</strong> und dem Rassebeauftragten ein<br />
entsprechendes Gleichgewicht ausreichend.<br />
Der <strong>Klub</strong>zuchtwart ist die Person, die <strong>für</strong> zuchtrelevante Dinge<br />
vorgesehen ist und mit dem Vertreter <strong>der</strong> <strong>Klub</strong>leitung auch eine<br />
entsprechende Vereinsperson vertreten. Es bedarf hierbei keiner<br />
weiteren Person des Vorstandes <strong>zum</strong>al in § 17 (Richtervereinigung)<br />
schon die Zuchtrichtervereinigung die Möglichkeit hat, zuchtrelevante<br />
Sachverhalte an den Zuchtausschuß weiterzuleiten. Da im<br />
Zuchtausschuss auch über Ordnungsmaßnahmen von Zuchtverboten<br />
bis zu Zwingerschließungen entschieden wird, muss nicht in die<br />
Entscheidungsgewalt des Zuchtrichterobmann einfließen.<br />
A9 Helmut Klein<br />
Satzungsän<strong>der</strong>ung<br />
§22 Nr. 6 Abs. 3 und Absatz 4 <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />
In § 22 Nr. 6 Abs. 3 ist <strong>der</strong> Ehrenrat II. Instanz durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu<br />
ersetzen.<br />
In § 22 Nr. 6 Abs. 4 ist <strong>der</strong> Ehrenrat II. Instanz durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu<br />
ersetzen.<br />
Begründung: Bei Annahme <strong>der</strong> neuen Ehrenratsordnung, ist <strong>der</strong> Ehrenrat<br />
II. Instanz durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu ersetzen.<br />
A10 Xaver Schmid<br />
<strong>für</strong> die Arbeitskommission zur „Neustrukturierung des <strong>Klub</strong>s unter<br />
Auflösung <strong>der</strong> Landesgruppen“<br />
Juni 2012 |<br />
<strong>der</strong> <strong>Terrier</strong><br />
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