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3. Über die Verteilung des Vermögens beschließt die Versammlung mit<br />

2/3- Mehrheit. Das Vermögen ist vornehmlich gemeinnützigen Zwecken<br />

zuzuführen.<br />

§ 26 Liquidation<br />

Im Falle <strong>der</strong> Auflösung des Vereins hat die letzte <strong>Klub</strong>leitung die Liquidation<br />

durchzuführen.<br />

A2 Helmut Klein<br />

Satzungsän<strong>der</strong>ung<br />

§4 <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

Die Organe des Vereins sind<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4. <strong>der</strong> Ehrenrat<br />

Begründung:<br />

Bei Annahme <strong>der</strong> neuen Ehrenratsordnung, ist <strong>der</strong> Ehrenrat II. Instanz<br />

durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu ersetzen.<br />

A3 Helmut Klein<br />

Satzungsän<strong>der</strong>ung<br />

§9 Nr. 4 Ziffer i und p <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

i) die Wahl und Abwahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Ehrenrates,<br />

p) Die Entgegenname des Berichtes des Ehrenrates über die Eröffnung<br />

und Abschluss von Ehrenratsverfahren<br />

Begründung: Bei Annahme <strong>der</strong> neuen Ehrenratsordnung, ist <strong>der</strong> Ehrenrat<br />

II. Instanz durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu ersetzen.<br />

A4 Helmut Klein<br />

Satzungsän<strong>der</strong>ung<br />

§12 <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

§ 12 Ehrenrat<br />

1. Der Ehrenrat entscheidet über Streitigkeiten zwischen Organen des<br />

Vereins, zwischen Organen des Vereins und Mitglie<strong>der</strong>n und zwischen<br />

Mitglie<strong>der</strong>n in vereinsrechtlichen Angelegenheiten des <strong>Klub</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Terrier</strong> e.V. Für an<strong>der</strong>e als vereinsrechtliche Streitigkeiten zwischen<br />

Mitglie<strong>der</strong>n ist ausschließlich <strong>der</strong> Rechtsweg zu den ordentlichen<br />

Gerichten eröffnet. Der Ehrenrat ist kein Schiedsgericht im Sinne<br />

<strong>der</strong> Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Überprüfung <strong>der</strong><br />

Ent scheidung des Ehrenrates durch ordentliche Gerichte ist uneingeschränkt<br />

möglich. Für Organe des <strong>Klub</strong> <strong>für</strong> <strong>Terrier</strong> e.V. ist <strong>der</strong> ordentliche<br />

Rechtsweg jedoch erst nach Abschluss des Verbands gerichtsverfahren<br />

beim VDH möglich.<br />

2. Zwecks Wahrung <strong>der</strong> Vereinsdisziplin ergreift <strong>der</strong> Verein Ordnungsmaßnahmen<br />

gegen Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> seinen Unterglie<strong>der</strong>ungen, die<br />

<strong>der</strong> Satzung, den Vereinsordnungen, den Vereinszwecken, dem Ansehen<br />

des Vereins, den allgemein anerkannten Bräuchen des Hundesports<br />

o<strong>der</strong> den Grundsätzen sportkameradschaftlichen Verhaltens<br />

schuldhaft zuwi<strong>der</strong>gehandelt haben. Solche Ordnungsmaßnahmen<br />

werden auch gegenüber Nichtmitglie<strong>der</strong>n ergriffen, sofern und soweit<br />

sich diese <strong>der</strong> Ordnungsgewalt des Vereins unterworfen haben.<br />

3. Die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen obliegt dem Ehrenrat,<br />

soweit die Satzung o<strong>der</strong> die Vereins-Ordnungen nicht eine Zuständigkeit<br />

des Vorstandes vorsehen. In diesen Fällen wird <strong>der</strong> Ehrenrat<br />

als Rechtsmittelinstanz tätig.<br />

4. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wird beim Verein ein Ehrenrat gebildet.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des KfT e.V. - Vorstandes können nicht Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Ehrenrates sein. Alle weiteren Einzelheiten sind in einer geson<strong>der</strong>ten<br />

Ehrenratsordnung geregelt. Diese ist Bestandteil <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Satzung.<br />

Anträge zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

A5 Helmut Klein<br />

Satzungsän<strong>der</strong>ung<br />

§13 Nr. 3 Abs. 2, Nr. 4 und Nr. 5c, Satz 1 <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

In § 13 Nr. 3 Abs. 2 ist <strong>der</strong> Ehrenrat II. Instanz durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu<br />

ersetzen.<br />

In § 13 Nr. 4 ist <strong>der</strong> Ehrenrat II. Instanz durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu ersetzen.<br />

In § 13 Nr. 5 c) Satz 3 ist <strong>der</strong> Ehrenrat II. Instanz durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu<br />

rsetzen.<br />

Begründung: Bei Annahme <strong>der</strong> neuen Ehrenratsordnung, ist <strong>der</strong> Ehrenrat<br />

II. Instanz durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu ersetzen.<br />

A6 Peter Bohrmann<br />

Ergänzung Hauptsatzung zu § 15 Ziffer 4<br />

Einzufügen nach dem Satz: Die Beschlüsse werden mit einfacher<br />

Mehrheit gefasst.<br />

Neu: Die Anträge müssen vor <strong>der</strong> Abstimmung in <strong>der</strong> ZV, nach c - e<br />

eindeutig klassifiziert werden.<br />

Begründung: Notwendig bei Beschluss des Antrages zu §15 Ziffer 5<br />

A7 Peter Bohrmann<br />

Ergänzung zur Hauptsatzung zu § 15 Ziffer 5<br />

d) Zuchtspezifische Anregungen über den Rassebeauftragten an den<br />

Zuchtausschuß weiterzuleiten<br />

e) Zuchtspezifische Anträge über den Rassebeauftragten, an die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

des KFT zur Abstimmung einzureichen. Hierzu<br />

ist <strong>der</strong> Rassebeauftragte an den Beschluss <strong>der</strong> ZV gebunden.<br />

Begründung: Die ZV soll damit in Ihrer Funktion mehr Möglichkeiten<br />

erhalten, sich zu zuchtspezifischen Fragen o<strong>der</strong> Anregungen, direkt<br />

einzubringen<br />

A8 Peter Bohrmann<br />

Än<strong>der</strong>ung des §18 Ziffer 1 – Satz 2 – Hauptsatzung – Zuchtausschuss<br />

Dieser besteht aus dem <strong>Klub</strong>zuchtwart ….. (zu streichen : dem Obmann<br />

<strong>der</strong> Zuchtrichter) …. einem Vertreter <strong>der</strong> <strong>Klub</strong>leitung….<br />

Begründung: Mit dem <strong>Klub</strong>zuchtwart, sowie dem Vertreter <strong>der</strong> <strong>Klub</strong>leitung<br />

sind zwei Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes vertreten. Mit den zwei<br />

gewählten Zuchtausschussmitglie<strong>der</strong> und dem Rassebeauftragten ein<br />

entsprechendes Gleichgewicht ausreichend.<br />

Der <strong>Klub</strong>zuchtwart ist die Person, die <strong>für</strong> zuchtrelevante Dinge<br />

vorgesehen ist und mit dem Vertreter <strong>der</strong> <strong>Klub</strong>leitung auch eine<br />

entsprechende Vereinsperson vertreten. Es bedarf hierbei keiner<br />

weiteren Person des Vorstandes <strong>zum</strong>al in § 17 (Richtervereinigung)<br />

schon die Zuchtrichtervereinigung die Möglichkeit hat, zuchtrelevante<br />

Sachverhalte an den Zuchtausschuß weiterzuleiten. Da im<br />

Zuchtausschuss auch über Ordnungsmaßnahmen von Zuchtverboten<br />

bis zu Zwingerschließungen entschieden wird, muss nicht in die<br />

Entscheidungsgewalt des Zuchtrichterobmann einfließen.<br />

A9 Helmut Klein<br />

Satzungsän<strong>der</strong>ung<br />

§22 Nr. 6 Abs. 3 und Absatz 4 <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

In § 22 Nr. 6 Abs. 3 ist <strong>der</strong> Ehrenrat II. Instanz durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu<br />

ersetzen.<br />

In § 22 Nr. 6 Abs. 4 ist <strong>der</strong> Ehrenrat II. Instanz durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu<br />

ersetzen.<br />

Begründung: Bei Annahme <strong>der</strong> neuen Ehrenratsordnung, ist <strong>der</strong> Ehrenrat<br />

II. Instanz durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu ersetzen.<br />

A10 Xaver Schmid<br />

<strong>für</strong> die Arbeitskommission zur „Neustrukturierung des <strong>Klub</strong>s unter<br />

Auflösung <strong>der</strong> Landesgruppen“<br />

Juni 2012 |<br />

<strong>der</strong> <strong>Terrier</strong><br />

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