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Anträge zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

H4 Ursula An<strong>der</strong>s<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuchtwart-Ordnung, §16 (Ausbildung), Ziffer 5<br />

§ 16 Ziffer 5<br />

Alt:<br />

Nachdem in 4 Rassegruppen mindestens eine Anwartschaft und eine<br />

Zwingererstbesichtigung erfolgreich absolviert wurden, kann sich<br />

<strong>der</strong> Anwärter bei seinem LG-Zuchtwart zur Prüfungsanwartschaft anmelden.<br />

Neu:<br />

Nachdem mindestens eine Zwingererstbesichtigung sowie in den 4<br />

Rassegruppen mindestens je eine Erstbesichtigung und mindestens je<br />

zwei Endabnahmen erfolgreich absolviert wurden, kann sich <strong>der</strong> Anwärter<br />

bei seinem LG-Zuchtwart zur Prüfungsanwartschaft anmelden.<br />

I<br />

Anträge zur Ausstellungsordnung<br />

I1 Norman Blänkner <strong>für</strong> die Arbeitskommission<br />

zur „Neustrukturierung des <strong>Klub</strong>s unter Auflösung<br />

<strong>der</strong> Landesgruppen“<br />

Ausstellungs-Ordnung des <strong>Klub</strong> <strong>für</strong> <strong>Terrier</strong> e.V.<br />

§ 3<br />

Hiermit beantrage ich,<br />

in § 3 die Sätze 2 und 3 (Ausstellungen können nur im räumlichen<br />

Zuständigkeitsbereich einer Nachbar-Landesgruppe durchgeführt<br />

werden, wenn <strong>der</strong> Vorstand dieser Landesgruppe dem Antrag auf Terminschutz<br />

<strong>für</strong> die Veranstaltung vorher schriftlich zugestimmt hat. Die<br />

Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.) vollständig<br />

zu streichen,<br />

Begründung: Umsetzung des Beschlusses <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

vom 25./26.09.2010 zu Top 12!<br />

I2 Friedrich Schmidt<br />

Ausstellungs-Ordnung des <strong>Klub</strong> <strong>für</strong> <strong>Terrier</strong>, § 5 a 1. Absatz<br />

Zugelassen sind nur Rassehunde, <strong>der</strong>en Standard bei <strong>der</strong> FCI und/o<strong>der</strong><br />

VDH hinterlegt ist und die in ein von <strong>der</strong> FCI und/o<strong>der</strong> VDH anerkanntes<br />

Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Identitätsüberprüfungen<br />

<strong>der</strong> gemeldeten Hunde sind möglich.<br />

I3 Friedrich Schmidt<br />

Ausstellungs-Ordnung des <strong>Klub</strong> <strong>für</strong> <strong>Terrier</strong>, § 5 a 1. Absatz 3. Satz<br />

Streichen des Satzes „Das Vorstellen zur Bewertung von Hunden unter<br />

sechs Monaten in sogenannten „Baby-Klassen“ und die Aufnahme solcher<br />

Hunde in den Katalog ist nicht erlaubt.“<br />

I4 Vera Fischer<br />

Än<strong>der</strong>ung: Zuchtschauordnung, §5, Zulassung , a<br />

Zur Zeit gültiger Text:<br />

§ 5<br />

Zulassung<br />

a.<br />

Zugelassen sind nur Rassehunde, <strong>der</strong>en Standard bei <strong>der</strong> FCI<br />

hinterlegt ist und die in ein von <strong>der</strong> FCI anerkanntes Zuchtbuch bzw.<br />

Register eingetragen sind und das vorgeschriebene Mindestalter<br />

von 6 (sechs) Monaten am Tag vor <strong>der</strong> Ausstellung vollendet haben.<br />

Identitätsüberprüfungen <strong>der</strong> gemeldeten Hunde sind möglich. Das<br />

Vorstellen zur Bewertung von Hunden unter sechs Monaten in<br />

sogenannten „Baby-Klassen“und die Aufnahme solcher Hunde in den<br />

Katalog ist nicht erlaubt….<br />

48 <strong>der</strong> <strong>Terrier</strong><br />

| Juni 2012<br />

Antrag Textän<strong>der</strong>ung in:<br />

§ 5<br />

Zulassung<br />

a.<br />

Zugelassen sind nur Rassehunde, <strong>der</strong>en Standard bei <strong>der</strong> FCI<br />

hinterlegt ist und die in ein von <strong>der</strong> FCI anerkanntes Zuchtbuch bzw.<br />

Register eingetragen sind und das vorgeschriebene Mindestalter<br />

von 6 (sechs) Monaten am Tag vor <strong>der</strong> Ausstellung vollendet haben.<br />

Identitätsüberprüfungen <strong>der</strong> gemeldeten Hunde sind durch Kontrollen<br />

<strong>der</strong> Tätowiernummer und/o<strong>der</strong> Chipnummer durchzuführen. Hunde,<br />

die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung am Tag<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Veranstaltung.<br />

Das Vorstellen zur Bewertung von Hunden unter sechs Monaten in<br />

sogenannten „Baby-Klassen“ und die Aufnahme solcher Hunde in den<br />

Katalog ist nicht erlaubt….<br />

Bei sportlichen Veranstaltungen wird die Überprüfung in <strong>der</strong><br />

„Unbefangenheitsprobe“ genutzt.<br />

Einem im Wesen sicheren Hund sollte diese Überprüfung keine<br />

Schwierigkeiten bereiten.<br />

Sollte das dennoch so sein, gehört solch ein Hund sicherlich nicht in<br />

die Zucht.<br />

Außerdem vermeidet man damit, dass die „falschen“ Hunde vorgeführt<br />

werden.<br />

Kosten können auch kein Argument dagegen sein, weil Chiplesegeräte<br />

mittlerweile fast überall vorhanden sind o<strong>der</strong> sein sollten, es werden<br />

ja sicherlich auch Stichproben gemacht. Außerdem besteht immer<br />

die Möglichkeit im Zuge <strong>der</strong> Organisation einer Ausstellung, sich ein<br />

solches Gerät auszuleihen.<br />

Zeit sollte auch kein Problem sein, denn es gab ja schon mal diese<br />

Kontrollen. Da hat <strong>der</strong> Ringsteward, während <strong>der</strong> Richter den einen<br />

Hund bewertet hat, bei dem Folgenden die Nummer kontrolliert.<br />

Waren da die Ausstellungen später beendet?<br />

Versicherungstechnische Probleme? Üblicherweise sind Helfer einer<br />

Veranstaltung über den jeweiligen Verein versichert. Außerdem<br />

haftet je<strong>der</strong> Hundehalter <strong>für</strong> seinen Hund und sollte doch wohl eine<br />

Haftpflichtversicherung haben. Ohne diese darf z.B. kein Hundeplatz<br />

betreten werden.<br />

Wenn Identitätsüberprüfungen möglich sind, wer überprüft dort und<br />

ist er/sie nicht versichert?<br />

I5 Carmen Walzebuck<br />

Chipkontrolle bzw. Identitätnachweis bei Ausstellungen<br />

Ausstellungsordnung, § 5 Zulassung, Absatz a<br />

Hiermit beantrag ich, dass bei alles Ausstellungen die Identitätskontrolle<br />

verpflichtend eingeführt wird.<br />

Begründung: Da diese Resultate zuchtrelevant sein können, ist ein<br />

Identitätsnachweis dringend erfor<strong>der</strong>lich.<br />

I6 OG Ammersee, Josef Wagner<br />

Ausstellungsordnung §5 Absatz f<br />

bisheriger Text:<br />

Der Ausstellungsleiter ist Inhaber des Hausrechtes. Er ist berechtigt,<br />

<strong>für</strong> die laufende und weitere von ihm durchgeführte Spezial-Rassehunde-Ausstellungen<br />

gegen Personen, die den geordneten Ablauf stören<br />

o<strong>der</strong> gegen Bestimmungen dieser Ordnung verstoßen, Hausverbote zu<br />

verhängen.<br />

Soll ersetzt werden durch:<br />

Der Veranstalter ist Inhaber des Hausrechtes, das <strong>für</strong> die Dauer einer<br />

Ausstellung an den Ausstellungsleiter delegiert wird.<br />

Der Inhaber des Hausrechts, also <strong>der</strong> Veranstalter bzw. <strong>der</strong> Ausstellungsleiter,<br />

ist berechtigt, <strong>für</strong> die laufende und weitere vom Veranstalster<br />

durchgeführte Veranstaltungen gegen Personen, die den geordneten

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