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Anträge zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

<strong>der</strong> Untersuchung auf elektronischen Datenträgern zwingend erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die erhobenen Befunde sind auf dem speziell hier<strong>für</strong> vorgesehenen<br />

Formular zu dokumentieren.<br />

Für die Vorlage zur Zuchtzulassung ist in einem geson<strong>der</strong>ten Feld vom<br />

Untersucher zu erklären, ob krankhafte Befunde erhoben worden sind<br />

o<strong>der</strong> nicht. Dieser Teil des Formulars ist abzutrennen und dem Zuchtzulassungsrichter<br />

vor <strong>der</strong> Beurteilung vorzulegen.<br />

Der verbleibende Teil des Formulars sowie die CD, auf <strong>der</strong> die Untersuchung<br />

dokumentiert wurde, sind an den <strong>Klub</strong>zuchtwart des <strong>Klub</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Terrier</strong> zu senden.<br />

Am Beginn eines jeden Kalen<strong>der</strong>jahres wird eine neutralisierte Statistik<br />

in <strong>der</strong> <strong>Klub</strong>zeitschrift „Der <strong>Terrier</strong>“ veröffentlicht, wobei aus dieser<br />

Statistik dennoch die Gesamtanzahl <strong>der</strong> aus den jeweiligen Zwingern<br />

untersuchten Hunde hervorgehen muss.<br />

Neu:<br />

Die Untersuchungen sind ausschließlich in Kliniken durchzuführen,<br />

die vom <strong>Klub</strong> <strong>für</strong> <strong>Terrier</strong> da<strong>für</strong> zugelassen sind. Die erhobenen Befunde<br />

sind auf dem speziell hier<strong>für</strong> vorgesehenen Formular zu dokumentieren.<br />

Das Formular ist zusammen mit <strong>der</strong> CD, auf <strong>der</strong> die Untersuchung<br />

dokumentiert wurde, an den <strong>Klub</strong>zuchtwart des <strong>Klub</strong> <strong>für</strong> <strong>Terrier</strong><br />

zu senden. Eine Kopie des Formulars ist als Beweis, dass die Untersuchung<br />

bereits stattgefunden hat, bei <strong>der</strong> Zuchtzulassung vorzulegen.<br />

Es darf gezüchtet werden:<br />

1. mit Hunden bis C1 ohne Einschränkung<br />

2. Ein mit C2 bewerteter Hund darf nur mit einem Hund mit Befund<br />

A1-B2 verpaart werden. Dieselbe Paarung darf nur wie<strong>der</strong>holt werden,<br />

wenn die Hälfte aller Nachkommen (bei ungera<strong>der</strong> Zahl wird<br />

abgerundet) untersucht wurden und eine Bewertung von C1 o<strong>der</strong><br />

besser aufweisen.<br />

3. Ein D1 bewerteter Hund darf nur mit Hunden mit Befund A1-B1<br />

verpaart werden.<br />

Dieselbe Paarung darf nur wie<strong>der</strong>holt werden, wenn alle Nachkommen<br />

untersucht wurden und eine Bewertung von C1 o<strong>der</strong> besser aufweisen.<br />

Hunde, die <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Neuregelung bereits<br />

die endgültige ZZL erhalten haben, sind von dieser Regelung ausgenommen.<br />

Begründung: Es wurden in den letzten fünf Jahren Untersuchungen<br />

bzgl. des OLS-Syndroms durchgeführt, welche gezeigt haben, dass nur<br />

wenige Hunde frei sind. Die Spanne <strong>der</strong> mir bekannten, festgestellten<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> oberen Luftwege geht vom Verdacht bis zu mittelgradigen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen. Die Untersuchungen waren bisher nicht relevant<br />

<strong>für</strong> die Erteilung einer Zuchtzulassung. Nunmehr ist es an <strong>der</strong><br />

Zeit, dass <strong>der</strong> <strong>Klub</strong> <strong>für</strong> <strong>Terrier</strong> seiner satzungsgemäßen Verpflichtung<br />

nachkommt, Erbkrankheiten bei unseren <strong>Terrier</strong>n gezielt zu bekämpfen.<br />

Ein erster Schritt dazu ist die vorgeschlagene Neufassung <strong>der</strong> Ziffer<br />

5.<br />

Eine zentrale Auswertungsstelle <strong>der</strong> Untersuchungsformulare und gemachten<br />

Aufnahmen ist meiner Information nach bis heute lei<strong>der</strong><br />

nicht gefunden. Das kann jedoch kein Hin<strong>der</strong>ungsgrund sein, ein<br />

Zuchtreglement einzuführen. Denn die Untersuchung darf nur von<br />

denjenigen Tierärzten durchgeführt werden, welche <strong>der</strong> <strong>Klub</strong> <strong>für</strong> <strong>Terrier</strong><br />

ausdrücklich da<strong>für</strong> bestimmt hat. Auf dem Untersuchungsbogen<br />

wird vom untersuchenden Tierarzt sofort <strong>der</strong> Gesamtbefund eingetragen;<br />

dieser Gesamtbefund ist eindeutig (A1 bis E2). Eine zentrale Auswertungsstelle<br />

wäre zwar wünschenswert, ist aber nicht unbedingt erfor<strong>der</strong>lich.<br />

D28 Landesgruppe Sachsen-Anhalt, Jutta Meyer<br />

Zuchtordnung § 3, Ziffer 11 + Anhang zur Zuchtordnung Punkt 5<br />

Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung möge beschließen:<br />

Der §3, Ziffer 11: Norwich <strong>Terrier</strong> dürfen erstmalig in <strong>der</strong> Zucht<br />

eingesetzt werden, wenn zuvor <strong>der</strong> Nachweis erbracht wurde, dass<br />

30 <strong>der</strong> <strong>Terrier</strong><br />

| Juni 2012<br />

eine laryngoskopische Untersuchung durchgeführt worden ist.<br />

Ausführungen <strong>zum</strong> Verfahren sind im Einzelnen in <strong>der</strong> Anlage zur<br />

Zuchtordnung und Punkt 5 Bekämpfung des Oberen Atemwege<br />

Syndroms (OLS) beim Norwich <strong>Terrier</strong> zu finden.<br />

Ist ersatzlos zu streichen.<br />

Begründung: Der Erhebungszeitraum von 4 Jahren, wie auf <strong>der</strong><br />

Mitlie<strong>der</strong>versammlung von 2006 beschlossen, ist mit Ablauf des Jahres<br />

2012 abgelaufen. Die Pflichtuntersuchungen laufen seit 01.01.2009.<br />

Die bisher vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass lediglich 1 Hund <strong>der</strong><br />

untersuchten und im KfT zur Zucht verwendeten zur Zeit 90 Hunde,<br />

in einer ersten Untersuchung als krankhaft eingestuft wurde. Dieser ist<br />

jedoch bei einer 2. Untersuchung als „klinisch nicht relevant“ korrigiert<br />

worden. Daher besteht aus zuchthygienischen Gründen kein Anlass<br />

zur Fortsetzung <strong>der</strong> Pflichtuntersuchung.<br />

D29 Walter Berghäuser<br />

Anhang zur Zuchtordnung, Ziffer 6. Bekämpfung <strong>der</strong> Ellenbogendysplasie<br />

(ED), hinzufügen neu 6.4 und 6.5<br />

6.4. Die Auswertung erfolgt nach unterschiedlicher Graduierung in<br />

ED-0 (ED-frei) ED Grenzfall, ED-1, ED-2, ED-3<br />

6.5. Eine Zuchtverwendung von ED-2 und ED-3 ist untersagt. Hunde<br />

mit ED-1 dürfen nur mit ED-freien (ED-0) Hunden verpaart werden.<br />

Begründung: Hunde mit den ED-Graden 2 und 3 sind nach<br />

wissenschaftlicher Definition eindeutig krank. Mitglie<strong>der</strong>n des KfT<br />

ist die Zucht mit kranken Hunden untersagt. Die bisherige Praxis,<br />

Besitzer auf das geltende Tierschutzgesetz hinzuweisen kann nur ein<br />

vorübergehen<strong>der</strong> Behelf sein.<br />

E<br />

Anträge zur Zuchtzulassungsordnung<br />

E1 Xaver Schmid <strong>für</strong> die Arbeitskommission zur<br />

„Neustrukturierung des <strong>Klub</strong>s unter Auflösung <strong>der</strong><br />

Landesgruppen<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuchtzulassungsordnung „2 Ziffer 2.1<br />

In §2 Ziffer 2.1 ist <strong>der</strong> Verweis auf “Landesgruppen” zu entfernen.<br />

Original: Eine ZZL kann sowohl vom KfT, als auch von einer<br />

seiner Landesgruppen o<strong>der</strong> Ortsgruppen veranstaltet werden.<br />

Terminschutz ist so rechtzeitig beim Obmann <strong>für</strong> das Ausstellungs-<br />

und Prüfungswesen zu beantragen, dass eine Veröffentlichung in „Der<br />

<strong>Terrier</strong>“ erfolgen kann.<br />

Der Ausrichter hat einen verantwortlichen Veranstaltungsleiter zu<br />

benennen.<br />

Neu: Eine ZZL kann sowohl vom KfT, als auch von einer seiner<br />

Ortsgruppen veranstaltet werden. Terminschutz ist so rechtzeitig beim<br />

Obmann <strong>für</strong> das Ausstellungs- und Prüfungswesen zu beantragen, dass<br />

eine Veröffentlichung in „Der <strong>Terrier</strong>“ erfolgen kann.<br />

Der Ausrichter hat einen verantwortlichen Veranstaltungsleiter zu<br />

benennen.<br />

Begründung: Umsetzung Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung vom<br />

25./26.09.2010, TOP 12.<br />

E2 Xaver Schmidt <strong>für</strong> die Arbeitskommission zur<br />

„Neustrukturierung des <strong>Klub</strong>s unter Auflösung <strong>der</strong><br />

Landesgruppen“<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuchtzulassungsordnung §2 Ziffer 2.2<br />

In §2 Ziffer 2.2 ist <strong>der</strong> Verweis auf den „Ehrenrat 2. Instanz“ zu entfernen.<br />

Original: […] Gegen diese Entscheidung des Vorstandes kann <strong>der</strong><br />

Ehrenrat 2. Instanz innerhalb eines Monats angerufen werden.<br />

Neu: […] Gegen diese Entscheidung des Vorstandes kann <strong>der</strong> Ehrenrat<br />

innerhalb eines Monats angerufen werden.

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