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Anträge zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

son<strong>der</strong>e auf vererbbare Anomalitäten gelegt werden muss. Mängel, die<br />

die Funktion beeinträchtigen o<strong>der</strong> eine Disposition <strong>für</strong> Erkrankungen<br />

sein können, sind intolerabel.“<br />

Zitat aus S. 580:<br />

„Ist aus wissenschaftlicher Sicht das Fehlen aller P1 und M3 tolerabel,<br />

dürften insgesamt sechs Zähne fehlen.“<br />

Für die VDH-Mitgliedsvereine unter ihnen <strong>der</strong> KfT, heißt es 2004 weiter:<br />

Zitat aus S. 580:<br />

“So sind Maßnahmen <strong>zum</strong> unbedingten Zahnerhalt bei Zuchthunden<br />

hinsichtlich P1, P2 und M3 als unsinnig zu werten. Auch sollte von<br />

Seiten des Veterinärmediziners immer einem Zuchtausschluss eines<br />

ansonsten gesunden Hundes, dem ein o<strong>der</strong> mehrere <strong>der</strong> genannten<br />

Zähne fehlen, wi<strong>der</strong>sprochen werden. An<strong>der</strong>e Kriterien <strong>der</strong> Gesundheit<br />

müssen immer Vorrang besitzen.”<br />

“Insgesamt inakzeptabel ist die Toleranz des Fehlens von funktionell<br />

wichtigen Zähnen. FAHRENKRUG (1996) bezeichnet die 4. Prämolaren<br />

des Oberkiefers und den 1. Molaren des Unterkiefers, also die<br />

“Reißzähne” als die wichtigsten Zähne des Hundes.”<br />

Während die (im März 2012 aktuelle) VDH (Rahmen-) Zuchtordnung<br />

keine Vorgaben zur Vollständigkeit <strong>der</strong> Gebisse bzw. <strong>zum</strong> möglichen<br />

Fehlen von Zähnen / PM enthält, sind im FCI-Zuchtreglement Regeln<br />

vorgegeben.<br />

Während bereits unter Ziffer 1 des FCI Zuchtreglements, dessen<br />

Verbindlichkeit <strong>für</strong> alle Mitgliedslän<strong>der</strong> und <strong>der</strong>en Vertragspartner<br />

geregelt wird, geht man bereits in Punkt 2 ebenfalls unter Ziffer 1 dieses<br />

Zuchtreglements darauf ein, dass Mitglie<strong>der</strong> und Vertragspartner<br />

des FCI gehalten sind: “... , Übertreibungen <strong>der</strong> Rassemerkmale zu verhin<strong>der</strong>n,<br />

die in <strong>der</strong> Folge geeignet sind, die funktionale Gesundheit <strong>der</strong><br />

Hunde zu beeinträchtigen.”<br />

Ebenfalls unter Ziffer 1, jedoch Punkt 3 wird beschrieben, welche<br />

Hunde nicht zur Zucht zugelassen werden sollen: “Zur Zucht nicht<br />

zugelassen sind insbeson<strong>der</strong>e Hunde, die zuchtausschließende Fehler<br />

haben z.B. Wesensschwäche, angeborene Taubheit o<strong>der</strong> Blindheit,<br />

Hasenscharte,<br />

Spaltrachen, erhebliche Zahnfehler und Kieferanomalien, PRA, Epilepsie,<br />

Kryptorchismus, Monorchismus, Albinismus, Fehlfarben sowie<br />

festgestellte schwere Hüftgelenksdysplasie.”<br />

Wenn also einige Standards ein vollständiges Gebiss / 42 Zähne vorschreiben<br />

bzw. empfehlen so sind auch die einzelnen Zähne, gem. Ziff. 1<br />

Punkt 2 des FCI-Zuchtreglements, zunächst in ihrer funktionalen Bedeutung<br />

<strong>für</strong> die Gesundheit <strong>der</strong> Hunde zu sehen. Und als Empfehlung /<br />

Idealbild im Rahmen des Standards ist es zu werten - solange dies nicht<br />

als zuchtausschließen<strong>der</strong> Fehler benannt wird. Als eines von vielen<br />

weiteren Rassemerkmalen sollen auch hier Übertreibungen verhin<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

Ausschließlich <strong>der</strong> FCI-Standard “Cesky <strong>Terrier</strong>” als einziger <strong>der</strong> 29<br />

Standards, <strong>der</strong> im KfT vertretenen <strong>Terrier</strong>-Rassen, beschreibt den Verlust<br />

von mehr als 4 Zähnen als zuchtausschließenden Fehler, <strong>für</strong> alle<br />

an<strong>der</strong>en Rassen gilt demnach “erhebliche Zahnfehler und Kieferanomalien”.<br />

Was sind erhebliche Zahnfehler?<br />

Erhebliche Zahnfehler sind jedoch (im Unterschied zur KfT-Formulierung<br />

“Erhebliche Anzahl fehlen<strong>der</strong> Zähne”) nicht nur eine bestimmte<br />

“erhebliche” Anzahl fehlen<strong>der</strong> Zähne, son<strong>der</strong>n diese fehlenden Zähne<br />

sind vielmehr im Zusammenhang mit ihrer funktionalen Bedeutung<br />

<strong>für</strong> das Gebiss, <strong>für</strong> die Gesundheit des Hundes zu betrachten. Siehe<br />

dazu auch Ziff.1; Punkt 2 des FCI Zuchtreglements.<br />

Nicht nur nach Auffassung <strong>der</strong> weiter oben zitierten Mediziner / Wissenschaftler<br />

sind eben deshalb ein o<strong>der</strong> zwei fehlende P4 ein erheblicher,<br />

intolerabler Zahnfehler - wogegen vier fehlende P1 / P2 sowie<br />

zwei fehlende M3 und damit bis zu 6 Zähne aus wissenschaftlicher,<br />

veterinärmedizinischer Sicht durchaus tolerabel sind.<br />

32 <strong>der</strong> <strong>Terrier</strong><br />

| Juni 2012<br />

Zitat: “So sind Maßnahmen <strong>zum</strong> unbedingten Zahnerhalt bei Zuchthunden<br />

hinsichtlich P1, P2 und M3 als unsinnig zu werten.”<br />

E7 Torsten Himmrich<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuchtzulassungsordnung (ZZO) des <strong>Klub</strong> <strong>für</strong> <strong>Terrier</strong><br />

e.V. § 8 Ausschlussgründe wie folgt zu än<strong>der</strong>n:<br />

Bei folgenden Rassen sind 4 fehlende Prämolare erlaubt (sofern die<br />

Standards nichts an<strong>der</strong>es vorschreiben): Australian-, Bor<strong>der</strong>-, Cairn-,<br />

Norfolk-, Norwich-, West Highland White <strong>Terrier</strong><br />

Bei folgenden Rassen sind 6 fehlende Prämolare erlaubt (sofern die<br />

Standards nichts an<strong>der</strong>es vorschreiben): Australian Silky-, Boston-,<br />

Englisch Toy-, Japanischer- und Yorkshire <strong>Terrier</strong>. Fehlen 3 bzw.5 bzw.<br />

7 Prämolare, so kann <strong>der</strong> Hund noch zur Zucht zugelassen werden,<br />

sofern keine sonstigen gravierenden Fehler vorhanden sind bzw. wenn<br />

er solche Vorzüge aufweist, die eine Zuchtverwendung vertretbar erscheinen<br />

lassen und es sich bei den fehlenden Prämolaren nicht ausschließlich<br />

um die P3 und/o<strong>der</strong> P4 handelt. Fehlen 4 bzw. 6 bzw. 8 Prämolare,<br />

kann <strong>der</strong> Hund nicht zur Zucht zugelassen werden.<br />

(alle weiteren Bestimmungen des § 8 bleiben unverän<strong>der</strong>t gültig)<br />

Begründung: Mit <strong>der</strong> Heraufsetzung <strong>der</strong> zulässigen Prämolarverluste<br />

bei den English Toy <strong>Terrier</strong>n auf <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung 2008<br />

haben wir in <strong>der</strong> Rasse eine hervorragend positive Entwicklung<br />

genommen. Nicht nur in <strong>der</strong> Quantität son<strong>der</strong>n auch in <strong>der</strong> Qualität<br />

hat sich die Rasse stark verbessert. Neben dem English Toy <strong>Terrier</strong><br />

gehören auch die Rassen Australian Silky-, Boston-, Japanischer- und<br />

Yorkshire <strong>Terrier</strong> zu den sogenannten Toy Rassen. Im Geltungsbereich<br />

des VDH bzw. <strong>der</strong> FCI werden bei den Toy Rassen nur Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an Gebissschluss und Schneidezähne gestellt. Deshalb sollten wir<br />

unsere Vorgaben hinsichtlich <strong>der</strong> zulässigen Prämolarverluste lockern<br />

um die Rassen zu för<strong>der</strong>n und die Population wie<strong>der</strong> in Quantität, aber<br />

auch in Qualität zu steigern.<br />

E8 Ruth Müller, Rotdornstr. 14, 47269 Duisburg<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuchtzulassungsordnung des Kft auf Heraufsetzung<br />

des Prämolarverlustes von 4 auf unbegrenzt bei <strong>der</strong> Rasse Yorkshire-<br />

<strong>Terrier</strong> bezüglich Zucht und Ausstellung.<br />

ZZO, § 8 Ausschlussgründe<br />

Ich beantrage in <strong>der</strong> Zuchtzulassungsordnung §8 Ausschlußgründe unter<br />

Erläuterungen <strong>für</strong> die Bewertung fehlen<strong>der</strong> Zähne.<br />

Absatz 2 die Worte Yorkshire <strong>Terrier</strong> zu streichen.<br />

In <strong>der</strong> VDH – ZO ; § 5 Zuchtzulassung wird unter den Punkten 1. bis 4.<br />

keine Mindestanzahl vorhandener Prämolare gefor<strong>der</strong>t. Im FCI Standard<br />

NR. 86 Yorkshire <strong>Terrier</strong> ist die Anzahl <strong>der</strong> fehlenden Prämolare<br />

kein Fehler, welche eine Zuchtzulassung verhin<strong>der</strong>t. Auch auf nationalen<br />

und internationalen Ausstellungen sowie <strong>Terrier</strong> Spezialausstellungen<br />

wird von den FCI anerkannten Richtern kein Wert auf die Anzahl<br />

<strong>der</strong> Prämolare gelegt.<br />

Es wird lediglich auf den korrekten Scherenschluss geachtet.<br />

Außerdem sind in den beiden an<strong>der</strong>en dem VDH angeschlossenen Vereinen,<br />

welche die Rasse Yorkshire-<strong>Terrier</strong> vertreten (1.DYC und CYT),<br />

die Anzahl <strong>der</strong> Prämolare we<strong>der</strong> <strong>für</strong> die Zucht noch <strong>für</strong> die Erlangung<br />

einzelner Anwartschaften relevant. Im Ausland ist dieses genetisch bedingte<br />

Zahnproblem bekannt und wird toleriert.<br />

Aus diesem Grund ist es z. Zt. kaum möglich, Zuchttiere aus dem<br />

Ausland und dem 1.DYC, sowie CYT zu importieren, die den jetzigen<br />

Zuchtzulassungsbestimmungen entsprechen.<br />

Auch die mittlerweile geringe Population bei <strong>der</strong> Rasse Yorkshire-<strong>Terrier</strong><br />

im KFT macht eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ZZO zwingend erfor<strong>der</strong>lich, um<br />

eine breitere Zuchtbasis zu bekommen.<br />

Innerhalb des VDH wäre ein „gleiches Recht <strong>für</strong> Alle“ erstrebenswert..

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