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Begründung: Umsetzung Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung vom<br />

25./26.09.2010, TOP 12 und T13<br />

E3 Walter Berghäuser<br />

Zuchtzulassungsordnung § 5, Ziffer 5.1, einfügen als vierten Punkt<br />

einfügen als vierten Punkt: Für die das Zertifikat mit dem DNA Profil<br />

als Nachweis <strong>für</strong> die Einlagerung <strong>der</strong> Blutprobe erstellt wurde<br />

Begründung: Da es sich bei dem DNA Profil um keine unmittelbare<br />

Gesundheitsbescheinigung handelt ist dieser Punkt zur Klarstellung<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

E4 Walter Berghäuser<br />

Zuchtzulassungsordnung § 5, Ziffer 5.2, än<strong>der</strong>n des bisherigen<br />

dritten Punktes<br />

die notwendigen Gesundheitsbescheinigungen <strong>für</strong> die jeweilige Rasse<br />

wie in <strong>der</strong> Zuchtordnung des KfT festgelegt<br />

Begründung: Die bisherige Erläuterung in Klammer trifft nicht <strong>für</strong> alle<br />

Gesundheitsbescheinigungen bei allen KfT Rassen zu.<br />

E5 Walter Berghäuser<br />

Zuchtzulassungsordnung § 5, Ziffer 5.2, einfügen als dritten und<br />

vierten Unterpunkt<br />

Einfügen als neuen dritten Unterpunkt: das Zertifikat mit dem DNA<br />

Profil als Nachweis <strong>für</strong> die Einlagerung <strong>der</strong> Blutprobe.<br />

Als neuen vierten Unterpunkt: Für Hunde die aufgrund eines<br />

Phänotypgutachtens in das Register des Zuchtbuchs übernommen<br />

wurden müssen die Genehmigung des Zuchtausschusses <strong>für</strong> die<br />

jeweilige Rasse vorlegen. Die bisherigen Punkte 3 und 6 bleiben<br />

inhaltlich bestehen und rücken um zwei Punkte weiter.<br />

Begründung: Zur Klarstellung <strong>für</strong> Veranstalter von ZZ und Besitzer<br />

mit Hunden, die in das Register übernommen wurden und nur mit<br />

Genehmigung des Zuchtausschusses an einer ZZ teilnehmen können.<br />

E6 Hans Ulrich Nink<br />

Zuchtzulassungsordnung § 8 Ausschlussgründe hier<br />

“Erläuterung <strong>für</strong> die Bewertung fehlen<strong>der</strong> Zähne“ (Neufassung)<br />

„Bei allen im KfT vertretenen bzw. durch den KfT betreuten Rassen<br />

dürfen einem <strong>für</strong> die Zucht vorgesehenen <strong>Terrier</strong> bis zu 4x P1/P2 und<br />

2x M3 (insgesamt max. 6 Zähne) fehlen - sofern die Standards nichts<br />

an<strong>der</strong>es vorschreiben / zulassen.<br />

Fehlen einem <strong>Terrier</strong> 4 o<strong>der</strong> mehr <strong>der</strong> genannten Zähne, so wird die<br />

Anpaarung mit einem vollzahnigen Zucht-Partner empfohlen.<br />

Fehlen P3, P4, M1 und M2, Canini o<strong>der</strong> Incisivi, so kann <strong>der</strong> Hund<br />

nicht zur Zucht zugelassen werden, sofern die Standards nichts an<strong>der</strong>es<br />

zulassen / vorschreiben.<br />

Darüber hinaus gehende Ausnahme- / Son<strong>der</strong>regelungen sind nur im<br />

Rahmen von Zuchtprogrammen / Zuchtstrategien bzw. nach Antrag an<br />

den KfT - Vorstand und nach den Regeln des KfT / VDH / FCI möglich.“<br />

Begründung:<br />

Die Gesundheit jedes einzelnen <strong>Terrier</strong>s und je<strong>der</strong> einzelnen Rasse /<br />

Population, unter Zugrundelegung <strong>der</strong> Standards sowie des VDH und<br />

FCI-Zuchtreglements bilden die Grundlage <strong>für</strong> diesen Antrag. Durch<br />

die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bisherigen „Bewertung fehlen<strong>der</strong> Zähne“ von <strong>der</strong><br />

Anzahl hin zu einer Berücksichtigung <strong>der</strong> funktionalen Bedeutung <strong>der</strong><br />

einzelnen Zähne, wird nicht nur dem FCI-Zuchtreglement Rechnung<br />

getragen son<strong>der</strong>n kann auch die Zuchtbasis <strong>für</strong> kleine und mittlere<br />

Rassepopulationen erweitert werden.<br />

Bereits nach <strong>der</strong> alten ZZO dürfen Vertretern verschiedener <strong>Terrier</strong>-<br />

Rassen 2,4 o<strong>der</strong> 6 Prämolare fehlen. Durch eine Öffnung <strong>der</strong> Prämolar-Regelung<br />

im Rahmen <strong>der</strong> ZZO - hier „Bewertung fehlen<strong>der</strong> Zähne“<br />

wird die Eigenverantwortung und Entscheidungsbefugnis jedes einzelnen<br />

Züchters gestärkt, indem er selbst entscheiden muss und kann, ob<br />

ein Hund mit den erlaubten fehlenden Zähnen zur Zucht eingesetzt<br />

Anträge zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

wird o<strong>der</strong> nicht bzw. mit einem vollzahnigen Zuchtpartner verpaart<br />

wird.<br />

Bereits in § 1 seiner ZZO beruft sich <strong>der</strong> KfT auf den FCI-Standard.<br />

Entgegen des in den Standards von 8 <strong>Terrier</strong>-Rassen gefor<strong>der</strong>ten/<br />

empfohlenen vollständigen Gebisses (42 Zähne) lässt die aktuelle KfT-<br />

ZZO das Fehlen von 2-6 fehlenden Prämolaren ohne Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong>en funktionaler Bedeutung zu.<br />

Dies sind: Brasilianischer <strong>Terrier</strong> (2 PM); Cairn <strong>Terrier</strong> (4 PM); Cesky<br />

<strong>Terrier</strong> (2 PM); Dandie Dinmont <strong>Terrier</strong> (2 PM); English Toy <strong>Terrier</strong> (6<br />

PM); Parson Russel <strong>Terrier</strong> (2 PM); Russischer <strong>Terrier</strong> (2PM); Yorkshire<br />

<strong>Terrier</strong> (4 PM).<br />

Bei weiteren 7 <strong>Terrier</strong>-Rassen for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Standard ein “Perfektes<br />

Gebiss” was ebenfalls gleichbedeutend mit einem vollständigen Gebiss<br />

interpretiert werden könnte. Auch hier lässt die aktuelle KfT-ZZO 2 - 4<br />

fehlende Prämolare ohne Berücksichtigung <strong>der</strong>en funktionaler Bedeutung<br />

zu.<br />

Dies betrifft die Rassen: Lakeland <strong>Terrier</strong> (2 PM); Manchester <strong>Terrier</strong> (2<br />

PM); Norfolk <strong>Terrier</strong> (4 PM); Norwich <strong>Terrier</strong> (4 PM); Scottish <strong>Terrier</strong><br />

(2 PM); Skye <strong>Terrier</strong> (2 PM); Welsh <strong>Terrier</strong> (2 PM).<br />

Bei den verbleibenden 14 ebenfalls durch den KfT betreuten <strong>Terrier</strong>-<br />

Rassen gibt es in den Standards keine Vorgaben zur Anzahl <strong>der</strong> Zähne<br />

- hier wird üblicherweise Scherengebiss gefor<strong>der</strong>t bzw. teilweise Zangenbiss<br />

akzeptiert. Dennoch legt die alte ZZO auch hier eine Höchstzahl<br />

fehlen<strong>der</strong> Zähne von 2-4 Prämolaren fest, auch hier ohne Beachtung/Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Funktionalität.<br />

Dies betrifft die Rassen: Airedale <strong>Terrier</strong> (2 PM); Australian Silky <strong>Terrier</strong><br />

(4 PM); Australian <strong>Terrier</strong> (4 PM); Bedlington <strong>Terrier</strong> (2 PM); Bor<strong>der</strong><br />

<strong>Terrier</strong> (4 PM); Boston <strong>Terrier</strong> (4 PM); Irish Glen of Imaal <strong>Terrier</strong><br />

(2 PM); Irish Soft Coated Wheaten <strong>Terrier</strong> (2 PM); Irish <strong>Terrier</strong> (2 PM);<br />

Jack Russel <strong>Terrier</strong> (2 PM); Japanischer <strong>Terrier</strong> (4 PM); Kerry Blue <strong>Terrier</strong><br />

(2 PM); Sealyham <strong>Terrier</strong> (2 PM), West Highland White <strong>Terrier</strong> (4<br />

PM).<br />

Generell ist damit eine Systematik dieser sehr unterschiedlichen Bewertung,<br />

we<strong>der</strong> in ihrer Orientierung am Standard, noch an <strong>der</strong> Populationsgröße<br />

o<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Funktion <strong>der</strong> PM und damit an <strong>der</strong> Gesundheit<br />

<strong>der</strong> Hunde/ Rassen, erkennbar!<br />

Beispiel Standard und Populationn: Obwohl <strong>der</strong> Standard <strong>für</strong> Yorkshire<br />

<strong>Terrier</strong> (mit 767 Welpen in 2010) ein vollständiges Scherengebiss<br />

vorschreibt/empfiehlt, lässt die alte ZZO bis zu 4 fehlende PM zu. Im<br />

Gegensatz dazu dürfen bei vergleichsweise kleinen Populationen, wie<br />

dem Kerry Blue <strong>Terrier</strong> (mit 66 Welpen in 2010) o<strong>der</strong> dem Bedlington<br />

<strong>Terrier</strong> (mit 12 Welpen in 2010) nur max. 2 PM fehlen - ohne dass <strong>der</strong><br />

Standard ein vollständiges Gebiss for<strong>der</strong>t.<br />

Beispiel Funktion <strong>der</strong> Zähne insbeson<strong>der</strong>e PM: Eine Bewertung <strong>der</strong><br />

einzelnen PM nach ihrer unterschiedlichen funktionalen Bedeutung,<br />

wie insbeson<strong>der</strong>e zwischen „P1 unten“ o<strong>der</strong> „P4 oben“ erfolgt im Regelfall<br />

<strong>der</strong> alten KfT-ZZO nicht und greift frühestens in den Ausnahmeregelungen<br />

mehr als 2 (3) o<strong>der</strong> mehr als 4 (5) fehlende PM. Damit<br />

dürften nach den Regeln <strong>der</strong> alten KfT-ZZO einem <strong>Terrier</strong> durchaus<br />

2x „P4 oben“ o<strong>der</strong> bei einigen Rassen sogar 2x „P4 oben“ und 2x „P4<br />

unten“ fehlen.<br />

Anerkannte, auf Zahnmedizin spezialisierte Veterinärmediziner wie<br />

Dr. Dr. Fahrenkrug o<strong>der</strong> Prof. Dr. Brunnberg (Mitglied des erweiterten<br />

wiss. Beirats des VDH) haben sich bereits 2004 unter dem Titel<br />

„ Die züchterische Beurteilung von Zahn- und Gebissfehlern beim<br />

Hund im Spiegel deutscher Körvorschriften“ in <strong>der</strong> Fach-Zeitschrift<br />

KLEINTIERPRAXIS zur gesundheitlichen Bewertung von fehlenden<br />

Zähnen unter Beachtung ihrer funktionalen Bedeutung im Gebiss des<br />

Hundes geäußert.<br />

Zitat aus S. 576:<br />

„Aus tierärztlicher Sicht muss die Gesundheit bei <strong>der</strong> Zucht von Rassehunden<br />

ein Aspekt oberster Priorität sein. Gesundheit bedeutet das<br />

Freisein von Defekten, wobei das Augenmerk bei Zuchthunden insbe-<br />

Juni 2012 |<br />

<strong>der</strong> <strong>Terrier</strong><br />

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