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Anträge zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
D19 Walter Berghäuser<br />
Zuchtordnung § 6 Ziffer 5. Neu<br />
Alle Hunde sollen sich auf natürliche Weise fortpflanzen können.<br />
Künstliche Besamung bedarf in jedem Einzelfall <strong>der</strong> vorherigen Genehmigung<br />
durch den <strong>Klub</strong>zuchtwart. Künstliche Besamung darf nicht bei<br />
Tieren angewandt werden, die sich nicht zuvor auf natürliche Weise<br />
fortgepflanzt haben. Individuelle Ausnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong><br />
Gesundheit <strong>der</strong> Rasse, wenn es um das Wohl <strong>der</strong> Hündin geht o<strong>der</strong> um<br />
den genetischen Pool innerhalb <strong>der</strong> Rasse zu bewahren o<strong>der</strong> zu erhöhen<br />
können vom Zuchtausschuss genehmigt werden.<br />
Einige <strong>der</strong> vom KfT betreuten Rassen gehören <strong>zum</strong>indest in<br />
Deutschland und auch weltweit zu den aussterbenden Rassen. Hier<br />
ist es im Interesse dieser Rassen sinnvoll Ausnahmen zuzulassen. Die<br />
VDH Zuchtordnung sieht diese Möglichkeit vor.<br />
D20 Ursula An<strong>der</strong>s<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuchtordnung § 7, Ziffer 2: Ich beantrage die<br />
Streichung des Satzes 2 und 3. Stattdessen soll Ziffer 2 wie unten<br />
stehend ergänzt werden.<br />
Alt:<br />
2. Je<strong>der</strong> Wurf muss im Zwingerbereich mindestens zweimal vom selben<br />
Zuchtwart besichtigt werden, wobei die Erstbesichtigung innerhalb<br />
<strong>der</strong> ersten vierzehn Lebenstage <strong>der</strong> Welpen zu erfolgen hat.<br />
Im Einzelfall können Zuchtwarte ausnahmsweise auf schriftlichen Antrag<br />
beim zuständigen Landesgruppenzuchtwart nach dessen Ermessen<br />
von <strong>der</strong> Verpflichtung zur Erstbesichtigung befreit werden. Diese<br />
Befreiung kann vom Landesgruppenzuchtwart je<strong>der</strong>zeit wi<strong>der</strong>rufen<br />
werden.<br />
Im Einzelfall darf die Endabnahme nach Rücksprache mit dem zuständigen<br />
Landesgruppen-Zuchtwart von einem an<strong>der</strong>en Zuchtwart vorgenommen<br />
werden.<br />
Satz 2 und 3 (rot) sollen gestrichen werden und stattdessen folgen<strong>der</strong><br />
Wortlaut eingefügt werden:<br />
Neu (grün)<br />
2. Je<strong>der</strong> Wurf muss im Zwingerbereich mindestens zweimal vom selben<br />
Zuchtwart besichtigt werden, wobei die Erstbesichtigung innerhalb<br />
<strong>der</strong> ersten vierzehn Lebenstage <strong>der</strong> Welpen zu erfolgen hat. Bei<br />
erfahrenen Züchtern kann die Erstabnahme entfallen. Als erfahren gilt<br />
ein Züchter, wenn mindestens fünf Würfe seiner Zuchtstätte ohne<br />
Zuchtverstoß ins KfT-Zuchtbuch eingetragen wurden. Über den Wegfall<br />
<strong>der</strong> Erstbesichtigung entscheidet <strong>der</strong> betreuende Zuchtwart <strong>für</strong> jeden<br />
einzelnen Wurf. Eine pauschale Entbindung von <strong>der</strong> Erstabnahme<br />
ist nicht zulässig. Der LG-Zuchtwart ist vom betreuenden Zuchtwart<br />
über den Wegfall <strong>der</strong> Erstbesichtigung im Vorfeld zu informieren. Die<br />
Entscheidung des betreuenden Zuchtwarts im Einzelfall muss gegenüber<br />
dem Züchter nicht begründet werden und ist vom Züchter nicht<br />
anfechtbar.<br />
Im Einzelfall darf die Endabnahme nach Rücksprache mit dem zuständigen<br />
Landesgruppen-Zuchtwart von einem an<strong>der</strong>en Zuchtwart vorgenommen<br />
werden.<br />
D21 Walter Berghäuser<br />
Zuchtordnung § 9, Ziffer 7.neu<br />
Der bisherige Text ist durch folgenden neuen Text zu ersetzen:<br />
Ahnentafeln/Registerbescheinigungen von Welpen, die aus einer<br />
Zuchtmaßnahme stammen, bei welcher ein o<strong>der</strong> beide Elterntiere<br />
mit einem rechtswirksamen Zuchtverbot belegt sind, ein o<strong>der</strong> beide<br />
Elterntiere die keine Zuchtzulassung erreicht haben o<strong>der</strong> einer Zuchtmaßnahme<br />
stammen die nach <strong>der</strong> Zuchtordnung genehmigungspflichtig<br />
und nicht genehmigt war o<strong>der</strong> Würfen stammen die entgegen<br />
den Bestimmungen <strong>der</strong> Zuchtordnung entstanden sind, erhalten den<br />
Aufdruck „Zuchtverbot“<br />
28 <strong>der</strong> <strong>Terrier</strong><br />
| Juni 2012<br />
Begründung: Bisher aus Zuchtmaßnahmen stammende Welpen die<br />
aus unbeabsichtigten Würfen hervorgingen bei denen Elterntiere keine<br />
Zuchtzulassung erreichen können erhielten Ahnentafeln ohne den<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Hinweis <strong>für</strong> die neuen Welpenbesitzer. Ebenso Welpen<br />
aus unbeabsichtigten Zuchtmaßnahmen die genehmigungspflichtig<br />
o<strong>der</strong> nicht erlaubt sind.<br />
D22 Helmut Klein<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuchtordnung<br />
§11 Nr. 6, Abs. 2 <strong>der</strong> Zucht-Ordnung<br />
In § 11 Nr. 6, Abs. 2 ist <strong>der</strong> Ehrenrat II. Instanz durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu<br />
ersetzen.<br />
Begründung:<br />
Bei Annahme <strong>der</strong> Neuen Ehrenratsordnung, ist <strong>der</strong> Ehrenrat II. Instanz<br />
durch <strong>der</strong> Ehrenrat zu ersetzen.<br />
D23 Walter Berghäuser<br />
§ 11 Maßnahmenkatalog<br />
1. Die Überwachung <strong>der</strong> Einhaltung dieser Zucht-Ordnung obliegt dem<br />
<strong>Klub</strong>zuchtwart, dem Zuchtbuchamt und dem Zuchtausschuss, dessen<br />
Zusammensetzung in § 19 Ziffer 1 <strong>der</strong> Satzung des KfT geregelt ist.<br />
2. Verstöße von Züchtern gem § 2 Satz 1 dieser Zucht-Ordnung und<br />
von Deckrüdeneigentümern, die Mitglied im KfT sind, sowie Nichtmitglie<strong>der</strong>n,<br />
soweit sich diese <strong>der</strong> Ordnungsgewalt des Vereins<br />
unterworfen haben, gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, die<br />
Zuchtordnung des KfT, Anordnungen und Entscheidungen des<br />
– <strong>Klub</strong>zuchtwartes,<br />
– des Zuchtausschusses sowie<br />
– des Vorstandes des KfT<br />
sind mit<br />
a) Abmahnung,<br />
b) Verbot von Zuchtmaßnahmen auf Zeit o<strong>der</strong> Dauer,<br />
c) Zuchtbuchsperre auf Zeit,<br />
d) Zuchtbuchsperre auf Dauer,<br />
e) Ausschluss aus dem Verein auf Zeit o<strong>der</strong> auf Dauer, zu ahnden.<br />
3. Abmahnungen werden vom <strong>Klub</strong>zuchtwart ausgesprochen.<br />
Gegen Mitglie<strong>der</strong> verhängte Abmahnungen werden zwei Jahre nach<br />
rechtskräftiger Entscheidung gelöscht.<br />
Ein Vorfall, aufgrund dessen ein Verfahren eingeleitet werden soll,<br />
darf nicht länger als ein Jahr nach Bekanntwerden zurückliegen.<br />
Dem betroffenen Züchter o<strong>der</strong> Deckrüdeneigentümer muss vor Aussprechen<br />
einer Strafe gemäß a) - e) schriftlich zur Stellungnahme<br />
Gelegenheit gegeben worden sein.<br />
4. Der Zuchtausschuss ist zuständig bei Verstößen von Züchtern und<br />
Deckrüdeneigentümern, die bereits drei bestehende, d.h. noch nicht<br />
gelöschte, Abmahnungen wegen Zuchtverstößen erhalten haben<br />
und/o<strong>der</strong> wenn folgende Entscheidungen anstehen:<br />
a) Verbot von Zuchtmaßnahmen auf Zeit o<strong>der</strong> Dauer<br />
b) Zuchtbuchsperre auf Zeit<br />
c) Zuchtbuchsperre auf Dauer<br />
5. Die <strong>Klub</strong>leitung ist auf Vorschlag des Zuchtausschusses zuständig<br />
<strong>für</strong> den Antrag beim Ehrenrat auf Ausschluss eines Mitglieds aus<br />
dem Verein auf Zeit o<strong>der</strong> Dauer.<br />
Bisherige Ziffer 5. wird neu 6.; Bisherige Ziffer 6. wird neu Ziffer 7.<br />
D24 OG Münster v. 1910 u. Walter Effing,<br />
Dumter Str. 68, 48565 Steinfurt<br />
Än<strong>der</strong>ung des § 11 Absatz 2 <strong>der</strong> Zuchtordnung des KFT<br />
Im § 11- Maßnahmenkatalog- Absatz 2 ersetzen des Wortes „können“<br />
durch das Wort „werden“ und unter Absatz 2 Buchstabe „e“das letzte<br />
Wort „werden“ zu streichen.<br />
Begründung: In seiner jetzigen Form lässt sich <strong>der</strong> Maßnahmenkatalog<br />
wie eine „Kann- Bestimmung“ auslegen. Wenn klar formuliert ist,