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Anträge zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung des KfT e.V. 1894<br />
am 22. und. 23. September 2012<br />
A<br />
Anträge zur Satzung<br />
A1 Norman Blänkner<br />
<strong>für</strong> die Arbeitskommission zur „Neustrukturierung des <strong>Klub</strong>s unter<br />
Auflösung <strong>der</strong> Landesgruppen“ Satzung des <strong>Klub</strong> <strong>für</strong> <strong>Terrier</strong> e.V. –<br />
insgesamt –<br />
Hiermit beantrage ich, die Satzung des <strong>Klub</strong> <strong>für</strong> <strong>Terrier</strong> e.V. entsprechend<br />
<strong>der</strong> Anlage zu diesem Antrag insgesamt neu zu fassen.<br />
Begründung: Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
vom 25./26.09.2010 zu Top 12 und 13!<br />
SATZUNG des <strong>Klub</strong> <strong>für</strong> <strong>Terrier</strong> e. V. von 1894 – Sitz Kelsterbach am<br />
Main<br />
§ 1 Name und Sitz des Vereins<br />
1. Der Verein führt den Namen <strong>Klub</strong> <strong>für</strong> <strong>Terrier</strong> e.V. von 1894 und hat<br />
seinen Sitz in Kelsterbach. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts<br />
Darmstadt, Nr. 80682 eingetragen.<br />
2. Der Verein umfasst das Gebiet <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland.<br />
3. Der Verein ist Mitglied im Verband <strong>für</strong> das Deutsche Hundewesen<br />
(VDH) e.V. Dieser wie<strong>der</strong>um ist Mitglied <strong>der</strong> Fédération Cynologique<br />
Internationale (F.C.I.). Der Verein und seine Mitglie<strong>der</strong> unterwerfen<br />
sich <strong>der</strong> Satzung des VDH und seiner Ordnungen in <strong>der</strong> jeweils geltenden<br />
Fassung. Entsprechendes gilt hinsichtlich <strong>der</strong> Beschlüsse des VDH<br />
Vorstandes und <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlungen sowie bezüglich <strong>der</strong> von<br />
<strong>der</strong> F.C.I. vorgeschriebenen Regelungen. Der Verein verpflichtet sich<br />
ferner, seine Satzung und seine Ordnungen denen des VDH binnen 24<br />
Monaten nach Inkrafttreten <strong>der</strong> jeweiligen Än<strong>der</strong>ungen anzugleichen,<br />
wenn nicht an<strong>der</strong>e Fristen vorgeschrieben sind. Im Fall von Rechtsstreitigkeiten<br />
aus <strong>der</strong> Zugehörigkeit <strong>zum</strong> VDH wählt <strong>der</strong> Verein unter Ausschluss<br />
des ordentlichen Rechtsweges den Verbandsrechtsweg.<br />
§ 2 Zweck des Vereins<br />
1. Der Verein versteht sich als Rassehunde- Zuchtverein im Sinne <strong>der</strong><br />
Satzung des VDH. Zweck des Vereins ist die Reinzucht <strong>der</strong> nachfolgend<br />
genannten <strong>Terrier</strong>rassen nach den bei <strong>der</strong> F.C.I. hinterlegten<br />
(gültigen) Standards: Airedale, Australian, Australian Silky, Bedlington,<br />
Bor<strong>der</strong>, Boston, Brasilianischer, Cairn, Cesky, Dandie Dinmont,<br />
English Toy (Black and Tan), Irish Glen of Imaal, Irish Soft Coated<br />
Wheaten, Irish, Jack Russell, Japanischer, Kerry Blue, Lakeand, Manchester,<br />
Norfolk, Norwich, Parson Russell, Schwarzer, Scottish, Sealyham,<br />
Skye, West Highland White, Welsh und Yorkshire <strong>Terrier</strong>.<br />
2. Die vorläufige Betreuung zusätzlicher <strong>Terrier</strong>rassen kann vom Vorstand<br />
beschlossen werden. Die nächstfolgende Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
entscheidet alsdann mit einfacher Mehrheit über den weiteren<br />
Verbleib solcher vorläufig betreuten Rassen im Verein.<br />
3. Zweck des Vereins ist es, die Zucht <strong>der</strong> betreuten <strong>Terrier</strong>rassen zu<br />
verbessern, zu verbreiten, Krankheiten zu bekämpfen, sowie die guten<br />
Anlagen und Eigenschaften dieser Rassen zu för<strong>der</strong>n und aus<br />
ihnen einen leistungsfähigen Stamm von Rettungs-, Schutz-, Jagd-,<br />
Wach-, Sport- und Begleithunden zu züchten.<br />
Demgemäß för<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Verein alle Bestrebungen, die <strong>der</strong> Erfüllung<br />
dieses Zwecks dienen. Dabei ist Grundlage die Erhaltung und Festigung<br />
<strong>der</strong> betreuten Rassehunde in ihrer Rassereinheit, ihrem Wesen,<br />
ihrer Konstitution und ihrem formvollendeten Erscheinungsbild.<br />
4. Der Verein bildet Ortsgruppen sowie För<strong>der</strong>vereine als selbständige<br />
Unterglie<strong>der</strong>ungen des Hauptvereins (KfT).<br />
5. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige<br />
Zwecke gemäß den entsprechenden Bestimmungen <strong>der</strong> Abgabenordnung.<br />
Der Satzungszweck wird insbeson<strong>der</strong>e durch För<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Tierzucht und des Hundesports nach Maßgabe <strong>der</strong> vorstehenden<br />
6 <strong>der</strong> <strong>Terrier</strong><br />
| Juni 2012<br />
Ziffern 1. und 3. verwirklicht, und zwar mit den Mitteln des § 3. Der<br />
Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in ester Linie eigenwirtschaftliche<br />
Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur <strong>für</strong> die satzungsgemäßen<br />
Zwecke verwendet werden. Die Mitglie<strong>der</strong> erhalten<br />
keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglie<strong>der</strong> auch<br />
keine sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Außerdem<br />
darf keine Person durch Ausgaben, die dem gesetzten Zweck des Vereins<br />
fremd sind, o<strong>der</strong> durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen<br />
begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich<br />
tätig. Es werden lediglich die tatsächlich entstandenen Auslagen<br />
nach Maßgabe <strong>der</strong> Reisekostenordnung erstattet.<br />
§ 3 Mittel <strong>zum</strong> Vereinszweck<br />
Als Mittel zur Durchsetzung des Vereinszwecks dienen insbeson<strong>der</strong>e:<br />
1. die Führung <strong>der</strong> vom VDH <strong>für</strong> den nationalen sowie von <strong>der</strong> FCI<br />
<strong>für</strong> den internationalen Bereich anerkannten Zuchtbücher o<strong>der</strong> Register<br />
und Leistungsbücher <strong>der</strong> betreuten Rassen, sowie führen eines<br />
Leistungsbuches <strong>für</strong> fremd- und mischrassige Hunde,<br />
2. die Veranstaltung von Spezialausstellungen sowie die Mitwirkung<br />
an nationalen und internationalen Ausstellungen, ferner auch die<br />
Durchführung von Leistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen,<br />
3. die Verleihung von Champion- und Jugendchampiontiteln sowie<br />
die Vergabe von <strong>Klub</strong>sieger- und <strong>Klub</strong>jugendsiegertiteln, ferner<br />
auch von <strong>Klub</strong>leistungssiegertiteln,<br />
4. die Ausbildung und Ernennung von Zucht- und Leistungsrichtern<br />
sowie von Zucht- und Ausbildungswarten,<br />
5. die Unterstützung <strong>der</strong> Ortsgruppen des Vereins,<br />
6. die Bildung von För<strong>der</strong>vereinen in <strong>der</strong> Form von nicht rechtsfähigen<br />
Vereinen <strong>für</strong> einzelne o<strong>der</strong> mehrere Rassen, jedoch höchstens<br />
ein Verein pro Rasse, unter den in <strong>der</strong> Satzung vorgegebenen Voraussetzungen,<br />
7. die Beratung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> in allen kynologischen Fragen,<br />
8. die Unterhaltung einer Welpenvermittlungsstelle <strong>für</strong> <strong>Terrier</strong>, die<br />
von Vereinsmitglie<strong>der</strong>n nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Zucht-Ordnung<br />
des Vereins gezüchtet worden sind,<br />
9. die Herausgabe des Vereinsfachblattes „DER TERRIER“,<br />
10. die Werbung und Information bezüglich <strong>der</strong> betreuten <strong>Terrier</strong>rassen<br />
in allen zur Verfügung stehenden Medien sowie die Aufklärung<br />
und Information <strong>der</strong> Öffentlichkeit über Fragen des Hundewesens,<br />
insbeson<strong>der</strong>e im verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden,<br />
11. die Beachtung tierschützerischer Belange und tierschutzrechtlicher<br />
Vorschriften bei <strong>der</strong> Zucht, Haltung, Ausbildung und Pflege von<br />
Hunden,<br />
12. die Bekämpfung je<strong>der</strong> Form des kommerziellen Hundehandels,<br />
13. <strong>der</strong> Erlass folgen<strong>der</strong> Vereinsordnungen:<br />
– Ehrenrats-Ordnung,<br />
– Körordnung <strong>für</strong> Airedale <strong>Terrier</strong>,<br />
– Leistungsrichter-Ordnung,<br />
– Zucht-Ordnung,<br />
– Zuchtrichter-Ordnung,<br />
– Zuchtrichter-Ausbildungsordnung<br />
– Ausstellungs-Ordnung,<br />
– Zuchtwarte-Ordnung,<br />
– Zuchtzulassungs-Ordnung.<br />
Die vorbezeichneten Ordnungen sind Bestandteil <strong>der</strong> Satzung. Sie können<br />
von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung mit einfacher Mehrheit geän<strong>der</strong>t<br />
werden.<br />
§ 4 Mitgliedschaft<br />
1. Jede natürliche und jede juristische Person kann Mitglied des Vereins<br />
werden.