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Wirtschaftsfaktor Hotellerie

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Neue Regelungen<br />

Aktuelles aus dem Steuerrecht<br />

Gesetzgeber und Rechtsprechung haben in Sachen Steuerrecht einige Änderungen auf<br />

den Weg gebracht. Diese gilt es künftig zu berücksichtigen. Der Ratgeber Steuern stellt<br />

die Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen PKW vor und geht auf die<br />

Versteuerung von Arbeitszimmern ein.<br />

Wichtige Änderungen des Gesetzgebers und<br />

der Rechtsprechung in Sachen Steuerrecht<br />

sollten bei der nächsten Steuererklärung<br />

berücksichtigt werden.<br />

Ein-Prozent Regel für PKW<br />

Bei privater Nutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge<br />

durch ausschließlich eine Person ist die Ein-Prozent-Regel<br />

für jedes Fahrzeug anzuwenden.<br />

Für die Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen<br />

Kfz stehen dem Unternehmer zwei Methoden zur Verfügung,<br />

nämlich die Führung eines Fahrtenbuchs oder die sogenannte<br />

Ein-Prozent-Regel. Hat ein Unternehmer mehrere<br />

Fahrzeuge im Betriebsvermögen, die er alle und ausschließlich<br />

allein ohne Führung eines Fahrtenbuchs auch privat<br />

nutzt, ist die Ein-Prozent-Regel fahrzeugbezogen, also mehrfach<br />

anzuwenden. Dies kann teuer werden, wie folgendes<br />

Beispiel zeigt: Ein Unternehmensberater hielt durchgängig<br />

zwei, teilweise sogar drei Kfz in seinem Betriebsvermögen,<br />

die ausschließlich er auch privat nutzte. Ein Fahrtenbuch<br />

führte er nicht. In seiner Ein kommen steu er erklärung ermit-<br />

telte er den privaten Nutzungsanteil für nur ein Fahrzeug.<br />

Nach einer Außenprüfung änderte das Finanzamt die Einkommensteuerbescheide<br />

und setzte für alle Fahrzeuge<br />

private Nutzungsanteile nach der Ein-Prozent-Regel an.<br />

Der Unternehmensberater<br />

wehrte sich erfolglos gegen<br />

das Finanzamt und musste<br />

für jedes Kfz für jeden Ka len-<br />

der monat ein Prozent des<br />

inländischen Listenpreises<br />

zuzüglich der Kosten für<br />

Sonderausstattungen einschließ<br />

lich der Um satz-<br />

steu er als privaten Nut-<br />

zungs an teil ansetzen.<br />

Die bisherige Ver ein-<br />

f a c h u n g s r e g e l , d a s s<br />

in solchen Fällen die<br />

p r i v a t e N u t z u n g n u r<br />

für das teuerste Fahrzeug anzusetzen war, ist damit<br />

entfallen.<br />

Häusliches Arbeitszimmer<br />

Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines<br />

häuslichen Arbeitszimmers ist verfassungswidrig.<br />

Bis 2006 war Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit von<br />

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, dass die<br />

betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers<br />

mehr als 50 Prozent der gesamten betrieblichen oder beruf-<br />

lichen Tätigkeit betrug oder wenn für die betriebliche oder<br />

berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung<br />

stand. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 hat der Gesetzgeber<br />

die Abzugsfähigkeit weiter eingeschränkt, in dem er diese<br />

Voraussetzungen strich und nur noch darauf abstellte,<br />

dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten<br />

betrieblichen oder beruflichen Betätigung bilden musste.<br />

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verstößt<br />

die Neuregelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz,<br />

wenn Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch<br />

dann vom steuerlichen Abzug ausgeschlossen sind, wenn<br />

für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer<br />

Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber muss die<br />

Regelung rückwirkend zum 01.01.2007 ändern. +<br />

Ratgeber Steuern<br />

Foto: Rolf van Melis/Pixelio<br />

Wolfsburger Wirtschaftsspiegel•<br />

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