Wirtschaftsfaktor Hotellerie
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Neue Regelungen<br />
Aktuelles aus dem Steuerrecht<br />
Gesetzgeber und Rechtsprechung haben in Sachen Steuerrecht einige Änderungen auf<br />
den Weg gebracht. Diese gilt es künftig zu berücksichtigen. Der Ratgeber Steuern stellt<br />
die Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen PKW vor und geht auf die<br />
Versteuerung von Arbeitszimmern ein.<br />
Wichtige Änderungen des Gesetzgebers und<br />
der Rechtsprechung in Sachen Steuerrecht<br />
sollten bei der nächsten Steuererklärung<br />
berücksichtigt werden.<br />
Ein-Prozent Regel für PKW<br />
Bei privater Nutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge<br />
durch ausschließlich eine Person ist die Ein-Prozent-Regel<br />
für jedes Fahrzeug anzuwenden.<br />
Für die Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen<br />
Kfz stehen dem Unternehmer zwei Methoden zur Verfügung,<br />
nämlich die Führung eines Fahrtenbuchs oder die sogenannte<br />
Ein-Prozent-Regel. Hat ein Unternehmer mehrere<br />
Fahrzeuge im Betriebsvermögen, die er alle und ausschließlich<br />
allein ohne Führung eines Fahrtenbuchs auch privat<br />
nutzt, ist die Ein-Prozent-Regel fahrzeugbezogen, also mehrfach<br />
anzuwenden. Dies kann teuer werden, wie folgendes<br />
Beispiel zeigt: Ein Unternehmensberater hielt durchgängig<br />
zwei, teilweise sogar drei Kfz in seinem Betriebsvermögen,<br />
die ausschließlich er auch privat nutzte. Ein Fahrtenbuch<br />
führte er nicht. In seiner Ein kommen steu er erklärung ermit-<br />
telte er den privaten Nutzungsanteil für nur ein Fahrzeug.<br />
Nach einer Außenprüfung änderte das Finanzamt die Einkommensteuerbescheide<br />
und setzte für alle Fahrzeuge<br />
private Nutzungsanteile nach der Ein-Prozent-Regel an.<br />
Der Unternehmensberater<br />
wehrte sich erfolglos gegen<br />
das Finanzamt und musste<br />
für jedes Kfz für jeden Ka len-<br />
der monat ein Prozent des<br />
inländischen Listenpreises<br />
zuzüglich der Kosten für<br />
Sonderausstattungen einschließ<br />
lich der Um satz-<br />
steu er als privaten Nut-<br />
zungs an teil ansetzen.<br />
Die bisherige Ver ein-<br />
f a c h u n g s r e g e l , d a s s<br />
in solchen Fällen die<br />
p r i v a t e N u t z u n g n u r<br />
für das teuerste Fahrzeug anzusetzen war, ist damit<br />
entfallen.<br />
Häusliches Arbeitszimmer<br />
Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines<br />
häuslichen Arbeitszimmers ist verfassungswidrig.<br />
Bis 2006 war Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit von<br />
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, dass die<br />
betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers<br />
mehr als 50 Prozent der gesamten betrieblichen oder beruf-<br />
lichen Tätigkeit betrug oder wenn für die betriebliche oder<br />
berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung<br />
stand. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 hat der Gesetzgeber<br />
die Abzugsfähigkeit weiter eingeschränkt, in dem er diese<br />
Voraussetzungen strich und nur noch darauf abstellte,<br />
dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten<br />
betrieblichen oder beruflichen Betätigung bilden musste.<br />
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verstößt<br />
die Neuregelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz,<br />
wenn Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch<br />
dann vom steuerlichen Abzug ausgeschlossen sind, wenn<br />
für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer<br />
Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber muss die<br />
Regelung rückwirkend zum 01.01.2007 ändern. +<br />
Ratgeber Steuern<br />
Foto: Rolf van Melis/Pixelio<br />
Wolfsburger Wirtschaftsspiegel•<br />
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