Amtsblatt Nr. 4 vom 2. April 2007 - Gemeinde Kodersdorf
Amtsblatt Nr. 4 vom 2. April 2007 - Gemeinde Kodersdorf
Amtsblatt Nr. 4 vom 2. April 2007 - Gemeinde Kodersdorf
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<strong>Gemeinde</strong><br />
Horka<br />
<strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Kodersdorf</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong><br />
Schöpstal<br />
<strong>Gemeinde</strong><br />
Neißeaue<br />
VERWALTUNGSVERBAND WEISSER SCHÖPS/NEISSE<br />
Herausgeber: Verwaltungsverband Weißer Schöps / Neiße. Für amtliche Mitteilungen verantwortlich: Verwaltungsverbandsvorsitzender oder seine Vertreter im Amt.<br />
Anzeigenannahme: Ebermann und Rast GbR, Marketing & Sponsoring, Gewerbepark Niedergurig, (Haus 14) 02694 Malschwitz, Tel. (0 35 91) 67 33 11, Fax 67 33 67,<br />
E-Mail: info@marketingfirma.de; Anzeigenverantw.: Herr Rast; Satz + Druck: Winter Druck, Gewerbestraße 2, 02747 Herrnhut, Tel. (03 58 73) 4 1 8-0, Fax 4 18 88<br />
<strong>Nr</strong>. 4 <strong>2.</strong> <strong>April</strong> <strong>2007</strong> 1<strong>2.</strong> Jahrgang<br />
INHALT<br />
Amtliche<br />
Bekanntmachungen<br />
Verwaltungsverband<br />
Weißer Schöps / Neiße S. 2<br />
<strong>Gemeinde</strong> Horka S. 4<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kodersdorf</strong> S. 4<br />
<strong>Gemeinde</strong> Neißeaue S. 4<br />
<strong>Gemeinde</strong> Schöpstal S. 5<br />
Mitteilungen<br />
und Informationen<br />
<strong>Gemeinde</strong> Horka S. 10<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kodersdorf</strong> S. 13<br />
<strong>Gemeinde</strong> Neißeaue S. 20<br />
<strong>Gemeinde</strong> Schöpstal S. 22<br />
Die März-Ausgabe<br />
erscheint am 7.5.<strong>2007</strong>.<br />
Redaktionsschluss<br />
ist der 18.4.<strong>2007</strong>.<br />
Redaktion <strong>Amtsblatt</strong><br />
Ingrid Hüttermann<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Kodersdorf</strong><br />
Straße der Freundschaft 1<br />
02923 <strong>Kodersdorf</strong><br />
Tel. 03 58 25 / 52 52<br />
Fax 03 58 25 / 52 35<br />
gemeinde@kodersdorf.de<br />
www.kodersdorf.de
Telefon: 03 58 25 /700-0, Fax 03 58 25 /700-18<br />
E-Mail: sekretariat@vwvwschoeps-neisse.de<br />
Internet: www.vwvwschoeps-neisse.de<br />
Standesamt: Tel. 035825/60776<br />
Einladung<br />
Hiermit lade ich zur Sitzung des Verwaltungsverbandsausschusses am<br />
Dienstag, dem 17. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, um 8.00 Uhr in das Gebäude des Verwaltungsverbandes<br />
Weißer Schöps /Neiße, Straße der Einheit 79, 02923<br />
<strong>Kodersdorf</strong>, ein. Ich bitte Sie, die Einladung in den Schaukästen zu beachten.<br />
Ernst, Verbandsvorsitzender<br />
Einladung<br />
Hiermit lade ich zur Sitzung des Verwaltungsverbandes Weißer<br />
Schöps /Neiße am Mittwoch, dem 25. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, um 19.30 Uhr in<br />
den Rittersaal der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Schöpstal, Am Schloss 11,<br />
02829 Schöpstal, ein. Ich bitte Sie, die Einladung in den Schaukästen zu<br />
beachten. Ernst, Verbandsvorsitzender<br />
Bekanntmachungen des Ordnungsamtes<br />
• Ein bisschen Ordnung muss sein …<br />
Erinnerung an die Aufrechterhaltung von Sauberkeit<br />
und Ordnung<br />
Mittlerweile hat sich der Winter verabschiedet und<br />
der Frühjahrsputz steht wieder mal an.<br />
In diesem Sinne werden alle Eigentümer und Besitzer<br />
von Grundstücken aufgerufen, dass Straßenanlieger<br />
zum Reinigen der Geh- und Radwege innerhalb der geschlossenen<br />
Ortslagen verpflichtet sind, ihrer Reinigungspflicht nach zu kommen.<br />
Auch die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite<br />
von 1,50 m sowie Entwässerungsgräben sind von Schmutz, Unrat, Unkraut,<br />
Laub u. ä. bei Bedarf zu befreien.<br />
Ein Unterlassen der Reinigungspflicht kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt<br />
und mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />
Jandik, <strong>Gemeinde</strong>vollzugsbedienstete<br />
• Ablagerung von Baumschnitt und Reisig an den zentralen Sammelplätzen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>n für das Traditionsfeuer am 30.4.<strong>2007</strong><br />
In der Nacht <strong>vom</strong> 30. <strong>April</strong> zum 1. Mai werden in den <strong>Gemeinde</strong>n wieder<br />
die Traditionsfeuer zur Vertreibung des Winters entzündet.<br />
Hierzu werden den Veranstaltern seitens der Ortspolizeibehörde, dem<br />
Verwaltungsverband Weißer Schöps /Neiße, Abbrandgenehmigungen<br />
widerruflich erteilt.<br />
Der Antrag zur Abbrennungsgenehmigung ist <strong>vom</strong> Verantwortlichen<br />
für das Traditionsfeuer schriftlich bis zum 13. <strong>April</strong> <strong>2007</strong> beim Ordnungsamt<br />
Verwaltungsverband Weißer Schöps /Neiße <strong>Kodersdorf</strong> mit<br />
folgenden Angaben einzureichen:<br />
– Antragsteller<br />
– verantwortliche Person, die am 30.4.<strong>2007</strong> vor Ort sein wird (mit<br />
Tel.<strong>Nr</strong>.)<br />
– Angaben zu brandschutztechnischen und ordnungsrechtlichen Sicherheitsmaßnahmen<br />
– Annahmetermine für Brenngut<br />
– Angaben zur gastronomischen Verpflegung (Gestattung zur Bewirtung<br />
mit Speisen und Getränken muss vorhanden sein oder noch<br />
eingeholt werden)<br />
– Zeitpunkt (Beginn und Ende) der Veranstaltung<br />
– Antrag Ausnahmegenehmigung laut PolVO, wenn das Ende der<br />
Veranstaltung nach 2<strong>2.</strong>00 Uhr geplant ist<br />
Wie uns das Amt für Bauen und Umwelt, Sachgebiet Untere Abfall- und<br />
Bodenschutzbehörde des Niederschlesischen Oberlausitzkreises, mitteilte,<br />
gab es in den vergangenen Jahren zahlreiche Verstöße gegen das<br />
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrwAbfG). Wir wurden ausdrücklich<br />
durch diese Behörde noch einmal darauf hingewiesen, dass<br />
das Verbrennen von Abfällen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Sollten<br />
an den Sammelstellen Verstöße gegen das KrwABfG festgestellt werden,<br />
wird die Abbrandgenehmigung widerrufen.<br />
Aus diesem Grunde werden seitens der Ortspolizeibehörde des Verwaltungsverbandes<br />
Weißer Schöps/Neiße in Zusammenarbeit mit dem Amt<br />
für Bauen und Umwelt des Niederschlesischen Oberlausitzkreises Kontrollen<br />
an den Sammelplätzen durchgeführt.<br />
Wir weisen nochmals darauf hin, dass nur naturbelassenes Holz und<br />
Baumschnitt für das Traditionsfeuer abgelagert werden dürfen.<br />
Jandik, <strong>Gemeinde</strong>vollzugsbedienstete<br />
Stellenausschreibung<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue ist die Stelle<br />
einer/eines Leiterin/Leiters<br />
der Kindertagesstätte<br />
(Diplomsozialpädagogin /Diplomsozialpädagoge)<br />
ab 1.5.<strong>2007</strong>, 36 Stunden /Woche<br />
zunächst befristet für ein Jahr im Ortsteil (OT) Groß-Krauscha zu<br />
besetzen.<br />
Die /der Beschäftigte wird zukünftig die Leitung der neuen Kindertagesstätte<br />
der <strong>Gemeinde</strong> in Groß-Krauscha, sowie deren<br />
Zweigstelle im OT Deschka übernehmen und bis zu der Fertigstellung<br />
des Neubaus hauptsächlich in der jetzigen Kindertagesstätte<br />
im OT Kaltwasser eingesetzt sein. In Groß-Krauscha wird die zukünftige<br />
Kindertagesstätte als Passivhaus neu gebaut und umfasst<br />
64 Plätze. Hinzu kommt die Einrichtung in Deschka mit 30 Plätzen.<br />
Derzeit sind neun Angestellte in diesen Einrichtungen beschäftigt.<br />
Die Stelle umfasst die von der tatsächlichen Kinderzahl<br />
abhängigen Leiterstunden sowie auch Betreuungszeiten in der<br />
Gruppe.<br />
Die Beschäftigung erfolgt im Angestelltenverhältnis. Auf das Arbeitsverhältnis<br />
findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst<br />
(TVöD) Anwendung.<br />
Als Diplomsozialpädagogin /Diplomsozialpädagoge sollten Sie<br />
über vertiefte pädagogische Erfahrungen und Kenntnisse bei der<br />
Betreuung von Kindern sowie Erfahrung in der Elternarbeit verfügen.<br />
Die neue Einrichtung der <strong>Gemeinde</strong> wird als deutsch-polnische<br />
Einrichtung unter dem Konzept der zweisprachigen Erziehung der<br />
Kinder geführt werden. Es werden polnische Kinder die Einrichtung<br />
besuchen. Aufgrund dessen sind gute Fremd- bzw. Muttersprachenkenntnisse<br />
in polnisch für die Ausübung der Stelle wünschenswert.<br />
Ständige Fortbildung, die Fähigkeit zur konzeptionellen Arbeit<br />
und die Bereitschaft kurzfristig in einer anderen Einrichtung tätig<br />
zu sein, wird vorausgesetzt.<br />
Die Zuweisung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.<br />
Wir erwarten von Ihnen Zuverlässigkeit, Engagement, Verantwortungsbewusstsein<br />
und bieten Ihnen eine äußerst anspruchsvolle<br />
und vielseitige Tätigkeit in unseren Kindertagesstätten.<br />
Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter der Beifügung<br />
von tabellarischem Lebenslauf, Lichtbild, Ihrer Zeugniskopie<br />
(einschließlich des Nachweises über die Berechtigung zur Führung<br />
der Berufsbezeichnung »Diplomsozialpädagogin /Sozialpädagoge«)<br />
und sonstiger Befähigungsnachweise bis zum 17.4.<strong>2007</strong><br />
an den:<br />
Verwaltungsverband Weißer Schöps /Neiße<br />
Personalstelle, Straße der Einheit 79, 02923 <strong>Kodersdorf</strong><br />
2 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>
Information aus dem Gewerbeamt<br />
Vollzug der Gewerbeordnung (GewO)<br />
Gewerbemeldung bei Photovoltaikanlagen<br />
Zu diesem Thema wurde am 9.1.<strong>2007</strong> seitens des Sächsischen Staatsministeriums<br />
für Wirtschaft und Arbeit darüber informiert, dass auf der<br />
100. Tagung des Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht (BLA) nach<br />
ausführlicher Diskussion auf den Beschluss der 91. Tagung verwiesen,<br />
aus dem hervorgeht, dass bereits in Ermangelung realistischer Chancen<br />
zur Gewinnerzielung bei Anlagen bis 3 kWp* kein Gewerbe im Sinne<br />
der GewO vorliegt und deshalb keine Möglichkeit zur Gewerbeanzeige<br />
besteht.<br />
Das Betreiben von Anlagen über 5 kWp kann im Verwaltungsverband<br />
Weißer Schöps /Neiße – sofern Einspeisung in das öffentliche Netz erfolgt<br />
– in der Regel als Gewerbe aufgefasst und angemeldet werden.<br />
Im Bereich zwischen 3 kWp und 5 kWp führen wir eine Einzelfallprüfung<br />
unter Berücksichtigung der Gesamtumstände durch. Im Zweifel<br />
wird die Gewerbeanzeige angenommen und Rücksprache mit unserer<br />
übergeordneten Behörde (Landratsamt) gehalten.<br />
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern unter Tel. 03 58 25 /700-15 zur Verfügung.<br />
* kWp = Kilowatt-Peak (Spitzenleistung)<br />
M. Wagner, SB Ordnungswesen<br />
Neu im Fundbüro<br />
In den letzten Wochen wurde folgender Fundgegenstand im Fundbüro<br />
des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps /Neiße abgegeben:<br />
Fundtag Gegenstand Fundort<br />
15.3.<strong>2007</strong> Schlüsselbund 02823 <strong>Kodersdorf</strong>,<br />
beim Einkaufsmarkt Gener<br />
Für Nachfragen bzw. zur Abholung des Gegenstandes wenden Sie sich<br />
bitte während der üblichen Sprechzeiten an das Ordnungsamt des Verwaltungsverbandes<br />
Weißer Schöps /Neiße, Tel. 03 58 25 /700 15 oder<br />
700 25.<br />
Bekanntmachung des Zweckverbandes<br />
Abwasser Rothenburg /O.L.<br />
Am Dienstag, dem 24.4.<strong>2007</strong>, findet um 19.00 Uhr die nächste Verbandsversammlung<br />
des Zweckverbandes Abwasser Rothenburg /<br />
O. L. im Ratszimmer des Rathauses Rothenburg, Marktplatz 1,<br />
statt.<br />
Tagesordnung:<br />
I. öffentlicher Teil<br />
1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Gäste<br />
– Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung<br />
– Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
– Festlegung der zwei Unterzeichner der Sitzungsniederschrift<br />
– Bestätigung der Tagesordnung<br />
<strong>2.</strong> Bestätigung der Niederschrift der Sitzung <strong>vom</strong> 26.<strong>2.</strong><strong>2007</strong><br />
3. Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen<br />
Sitzung<br />
4. Bürgerfragestunde<br />
5. Beschlussfassung zur 1. Nachtrags-Haushaltssatzung <strong>2007</strong><br />
(Beschluss-<strong>Nr</strong>. 04 /<strong>2007</strong>)<br />
6. Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung<br />
für die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung des ZVA<br />
<strong>vom</strong> 5.10.2006 (Beschluss-<strong>Nr</strong>. 05 /<strong>2007</strong>)<br />
7. Vorstellung des überarbeiteten ABK, Diskussion zur Entwicklung<br />
und zur weiteren Erschließung im Verbandsgebiet<br />
8. Beschlussfassung zum 1. Nachtrag zum Ingenieurvertrag<br />
(Beschluss-<strong>Nr</strong>. 06 /<strong>2007</strong>)<br />
9. Allgemeines, Anfragen der Verbandsmitglieder, Mitteilungen<br />
der Verwaltung<br />
II. nichtöffentlicher Teil<br />
1. Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen<br />
(Beschluss-<strong>Nr</strong>. 07 /<strong>2007</strong>)<br />
gez. Dohrmann, Verbandsvorsitzender<br />
Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes<br />
Abwasser Rothenburg /O. L.<br />
Entsprechend § 76 SächsGemO ist der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung<br />
an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen.<br />
Die Möglichkeit der Einsicht in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
<strong>2007</strong> ist in der Zeit <strong>vom</strong> <strong>2.</strong> bis 1<strong>2.</strong>4.<strong>2007</strong> im Rathaus<br />
Rothenburg, Marktplatz 1, Zimmer 207<br />
Mo., Mi., Fr. 9.00 – 1<strong>2.</strong>00 Uhr<br />
Di. 9.00 –1<strong>2.</strong>00 Uhr und 14.00 –16.00 Uhr<br />
Do. 9.00 –1<strong>2.</strong>00 Uhr und 14.00 –18.00 Uhr.<br />
Abgabepflichtige des Zweckverbandes können in der Zeit <strong>vom</strong><br />
13. bis 23.4.<strong>2007</strong> Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Die<br />
Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift bei der<br />
auslegenden Stelle abgegeben werden.<br />
gez. Dohrmann, Verbandsvorsitzender<br />
des Zweckverbandes Abwasser Rothenburg/OL<br />
Information des Zweckverbandes<br />
Abwasser Rothenburg /O. L.<br />
Tourenplan für die flächendeckende Fäkalienentsorgung im <strong>April</strong> <strong>2007</strong><br />
Ort Straße Hausnummer Datum<br />
Biehain Am Erlchberg 8, 12, 18, 23.4.<strong>2007</strong><br />
Dorfstraße 9, 13, 14, 15, 17, 18,<br />
20, 24, 25, 27, 29 23.4.<strong>2007</strong><br />
Am Mühlgraben 2, 4, 27 24.4.<strong>2007</strong><br />
Dorfstraße 22, 23 24.4.<strong>2007</strong><br />
Horkaer Straße 1, 8, 11, 13, 36, 24.4.<strong>2007</strong><br />
Mückenhain Am Mühlgraben 11, 12, 15 7.5.<strong>2007</strong><br />
Am Bahnhof 2, 4, 5, 6, 8, 15, 18,<br />
22, 23, 24 8.5.<strong>2007</strong><br />
Oberdorf 13 8.5.<strong>2007</strong><br />
Am Mühlteich 1, 2, 3 14.5.<strong>2007</strong><br />
Kaltwasser Am Kulturhaus 1, 2, 5 14.5.<strong>2007</strong><br />
Klein Krauscha Hauptstraße 6, 8, 9, 11, 12, 14, 18 7.5.<strong>2007</strong><br />
Hauptstraße 23, 24, 28, 30, 31 14.5.<strong>2007</strong><br />
Bei Störungen im Abwasserbereich erreichen Sie uns unter unserer<br />
Hotline: 0800 3366-000<br />
Ihr Dienstleister Stadtwerke Görlitz AG<br />
16 Jahre<br />
Ausbildung aller Klassen · Aufbauseminare<br />
ADAC-Sicherheitstraining<br />
Ferienkurs Görlitz .......................................................................... 3.– 13.4. <strong>2007</strong><br />
Grundkurse ....................................................... 7. – 15.5. u. 18. – 26. 6. <strong>2007</strong><br />
Klasse A ........................................................................................................... <strong>2.</strong> / 3. 4. <strong>2007</strong><br />
Klasse C, CE, D (LKW, KOM) ............................ Beginn: 16. 4. <strong>2007</strong><br />
Verkehrsübungsplatz Markersdorf geöffnet:<br />
Montag – Freitag 6.00 – 19.00 Uhr, Samstag 8.00 – 16.00 Uhr<br />
Rauschwalder Straße 55, 02826 Görlitz, Tel. 0 35 81 / 31 48 88,<br />
Fax 31 87 88 · www.fahrschule-otto.de · Kontakt@fahrschule-otto.de<br />
Anmeldung: Rauschwalder Str. 55 Mo. 13 – 18 Uhr, Di.– Fr. 10– 18 Uhr<br />
<strong>April</strong> <strong>2007</strong> 3
Für amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> Horka verantwortlich:<br />
der Bürgermeister<br />
Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Die nächste Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates Horka findet am Donnerstag,<br />
dem 19. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, um 19.30 Uhr im Klubraum Biehain statt. Die Tagesordnung<br />
und mögliche Änderungen werden rechtzeitig in den Schaukästen<br />
bekannt gegeben.<br />
Sitzung des Ortschaftsrates<br />
Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Mückenhain findet am Montag,<br />
dem 16. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, um 20.00 Uhr im Dorfhaus Mückenhain statt.<br />
Für amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kodersdorf</strong> verantwortlich:<br />
der Bürgermeister<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
Die nächste Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Kodersdorf</strong> findet am Dienstag,<br />
dem 17. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, um 19.30 Uhr in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Kodersdorf</strong><br />
statt. Die Tagesordnung wird rechtzeitig in den Schaukästen bekannt<br />
gegeben.<br />
Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Kodersdorf</strong> am 6.3.<strong>2007</strong><br />
09 /<strong>2007</strong> Satzung zur Gemeinnützigkeit der kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen<br />
10 /<strong>2007</strong> Entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben-<br />
und Erschließungsplan für die Errichtung einer Kfz-Wartungs-<br />
und Pflegehalle sowie eines Abstell- und Vorführplatzes<br />
11 /<strong>2007</strong> Überarbeiteter vorhabensbezogener Bebauungsplan mit<br />
Vorhaben- und Erschließungsplan für die Errichtung einer<br />
Kfz-Wartungs- und Pflegehalle sowie eines Abstell- und<br />
Vorführplatzes<br />
12 /<strong>2007</strong> Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Mehrzweckhalle<br />
auf dem Flurstück 126 /2 der Flur 18 in <strong>Kodersdorf</strong><br />
13 /<strong>2007</strong> Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses und Umbau<br />
einer Scheune auf dem Flurstück 47 der Flur 4 in <strong>Kodersdorf</strong><br />
14 /<strong>2007</strong> Antrag zum Umbau eines Wohnhauses und eines Stallgebäudes<br />
auf dem Flurstück 2 /4 der Flur 17 in <strong>Kodersdorf</strong><br />
15 /<strong>2007</strong> Bild- und Textbeteiligung zum Bildband »Freistaat Sachsen«<br />
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung<br />
<strong>Kodersdorf</strong><br />
Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft<br />
<strong>Kodersdorf</strong> am Mittwoch, dem 11. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>,<br />
um 18.00 Uhr in der Gaststätte Gaumer werden alle Eigentümer<br />
von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirk <strong>Kodersdorf</strong> gehören und auf denen die<br />
Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.<br />
Tagesordnung<br />
1. Eröffnung und Begrüßung<br />
<strong>2.</strong> Rechenschaftsbericht des Vorstandes<br />
3. Kassenbericht<br />
4. Berichte der Jagdpächter der einzelnen Jagdgebiete<br />
5. Diskussion zu den Berichten<br />
6. Beschlussfassung zu den Berichten<br />
7. Wahl Mitglied Jagdvorstand<br />
8. Aufnahme neuer Jagdpächter im Jagdgebiet II und III<br />
9. Verabschiedung ehemaliger Jagdpächter<br />
10. Sonstiges (gemeinsames Abendessen zu Beginn der Versammlung)<br />
Sonntag, Vorsitzender des Jagdvorstandes<br />
SV »Aufbau <strong>Kodersdorf</strong> 1951« e. V. hat gewählt …<br />
Am 1<strong>2.</strong>3.<strong>2007</strong> haben die Delegierten des SV den neuen Vorstand gewählt.<br />
Gäste bei der gut besuchten Veranstaltung waren der Vorsitzende<br />
des Neiße-Kreissportbundes A. Christgen und unser Bürgermeister R.<br />
Schöne. Im Rechenschaftsbericht hatte die Präsidentin I. Löbling dem<br />
Vorstand für die geleistete Arbeit herzlich gedankt und sportliche Erfolge<br />
und kulturelle Ereignisse in den einzelnen Abteilungen zu Gehör gebracht.<br />
Unser Verein, der zurzeit 320 Mitglieder hat und in 13 Abteilungen<br />
Sport treibt, hat in unserer <strong>Gemeinde</strong> die meisten Mitglieder. Die<br />
Hälfte der Abteilungen betreibt aktiven Wettkampfsport, die anderen Abteilungen<br />
widmen sich dem Gesundheitssport.<br />
Für den Sportsfreund Mario Kießlich, der 2006 dreifacher Sachsenmeister<br />
im Triathlon, Duathlon und Cross-Triathlon wurde, gab es Glückwünsche<br />
und ein kleines Präsent, und die Sportsfreundin Ingrid Löbling<br />
erhielt die Ehrennadel in Silber des Landessportbundes Sachsen. Nun<br />
folgten Berichte der Schatzmeisterin R. Michel und der Revisionskommission.<br />
Dann wurde der Vorstand entlastet und die Kandidaten für den<br />
neuen Vorstand vorgestellt und auch gewählt.<br />
Nun wollen wir hier den neuen Vorstand des SV vorstellen:<br />
Präsidentin: Ingrid Löbling<br />
Vizepräsident: Torsten Pruschwitz<br />
Schatzmeisterin: Regina Michel<br />
Vizeschatzmeister: Jürgen Brosig<br />
Frauenkommission: Dr. Karen Diedtemann<br />
Jugendkommission: Paul Jakob, Frank Starke<br />
Weitere Mitglieder: Bernd Wiedmer, Norbert Krausche,<br />
Mathias Haertel, Ben-Uwe Pahl<br />
Revisionskommission: Waltraud Kretschmar, Norbert Skarupa<br />
Wir wünschen allen neu gewählten Sportsfreunden Gesundheit, Freude<br />
am Sport und viel Erfolg bei der anfallenden Arbeit im Vorstand.<br />
I. Löbling, Präsidentin<br />
Für amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue verantwortlich:<br />
der Bürgermeister<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
Entsprechend § 1 Abs. 2 der Satzung über die öffentliche Bekanntmachung<br />
<strong>vom</strong> 27.1.2006 wird an der örtlichen Verkündungstafel bekannt<br />
gemacht:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue findet am Donnerstag,<br />
dem 26.4.<strong>2007</strong>, um 19.00 Uhr in der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue /OT Groß<br />
Krauscha, Dorfallee 74, Ortschaftszentrum, statt.<br />
Die Tagesordnung wird rechtzeitig an der Verkündungstafel bekannt gegeben.<br />
Hauptausschusssitzung<br />
Die Hauptausschusssitzung findet am Mittwoch, dem 18.4.<strong>2007</strong>, um<br />
19.30 Uhr im Bürgermeisteramt, Dorfallee 31, OT Groß Krauscha, statt.<br />
Die Tagesordnung wird rechtzeitig an der Verkündungstafel bekannt gegeben.<br />
Freie Mietwohnungen in der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue bietet zwei 1-Raum-Wohnungen und eine 2-Raum-<br />
Wohnung an:<br />
OT Zodel, Dorfstraße 27<br />
1-Raum-Wohnung mit Elektroheizung, 44,60 m2 ,<br />
Grundmiete 194,00 Euro + 40,00 Euro Betriebskosten<br />
OT Zodel, Dorfstraße 98<br />
1-Raum-Wohnung mit Elektroheizung, 37,76 m2 ,<br />
Grundmiete 164,26 Euro + 35,00 Euro Betriebskosten<br />
OT Kaltwasser, Horkaer Straße 1<br />
2-Raum-Wohnung mit Elektroheizung, 42,50 m2 ,<br />
Grundmiete 184,70 Euro + 40,00 Euro Betriebskosten<br />
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Rachner unter Telefon<br />
03 58 28 /722 46.<br />
4 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>
Einladung<br />
zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Deschka /Zentendorf<br />
am 4. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, um 19.00 Uhr in der Gaststätte »Landei« in<br />
Deschka.<br />
Tagesordnung<br />
1. Begrüßung (Tagesordnung und Protokollkontrolle)<br />
<strong>2.</strong> Bericht über das vergangene Wirtschaftsjahr<br />
3. Finanzbericht<br />
4. Bestätigung der Berichte<br />
5. Aufnahme eines neuen Jagdpächters<br />
6. Bericht der Jagdpächter<br />
7. Diskussion bzw. Sonstiges<br />
Alle Besitzer von Wald- und Feldflächen sind dazu herzlich eingeladen.<br />
gez. Neu, Jagdvorsteher<br />
Einladung<br />
Am 13. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, um 19.00 Uhr findet die Mitgliederversammlung<br />
der Jagdgenossenschaft Kaltwasser /<br />
Klein-Krauscha im Dorfhaus der <strong>Gemeinde</strong> Kaltwasser<br />
statt.<br />
Tagesordnung<br />
1. Begrüßung<br />
<strong>2.</strong> Rechenschaftsbericht<br />
3. Kassenbericht (Bericht Kassenprüfer /Entlastung Kassenwart durch<br />
offene Abstimmung)<br />
4. Beschlussfassung zum Flächentauschantrag des Pächters Kalbas<br />
und des Pächters des Eigenjagdbezirks von Gayling (offene Abstimmung)<br />
5. Beschlussfassung zur Rückzahlung der entrichteten Wildschadenspauschale<br />
der Jagdgenossenschaft in die Jagdkasse,<br />
Einstellung der weiteren Einzahlung der Wildschadenspauschale<br />
durch die Jagdgenossenschaft (offene Abstimmung)<br />
6. Beschlussfassung zum Antrag des Pächters Günther Rudolf auf<br />
Kündigung seines Pachtvertrages Revierteil Klein Krauscha (offene<br />
Abstimmung)<br />
7. Beschlussfassung zur Neuverpachtung des Revierteils Klein Krauscha<br />
(Vorschlag Wahlkommission – Wahl der Wahlkommission<br />
durch offene Abstimmung/geheime Wahl des neuen Pächters)<br />
8. Allgemeine Diskussion<br />
9. Beendigung der Versammlung<br />
(gemütliches Beisammensein, für das leibliche Wohl ist gesorgt)<br />
Anmerkung zu den Abstimmungen und Beschlussfassungen:<br />
Diese sind nur möglich durch Jagdgenossenschaftsmitglieder, welche<br />
persönlich erscheinen oder einen Vertreter mit schriftlicher Vollmacht<br />
beauftragen. Mehrere Vollmachten sind nicht erlaubt. Die Vollmachten<br />
sind vor Versammlungsbeginn dem Vorstand anzuzeigen.<br />
Für amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal verantwortlich:<br />
der Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Schöpstal für das Haushaltsjahr <strong>2007</strong><br />
Aufgrund von § 74 SächsGemO hat der <strong>Gemeinde</strong>rat am 20.<strong>2.</strong><strong>2007</strong> folgende Haushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2007</strong> beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />
1. den Einnahmen und Ausgaben von je <strong>2.</strong>768.620 EUR<br />
davon im Verwaltungshaushalt <strong>2.</strong>371.470 EUR<br />
im Vermögenshaushalt 397.150 EUR<br />
<strong>2.</strong> dem Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und<br />
Investitionsfördermaßnahmen<br />
(Kreditermächtigung) von 0 EUR<br />
3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />
Verpflichtungsermächtigungen von<br />
§ 2<br />
0 EUR<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 470.000 EUR<br />
§ 3<br />
Die Hebesätze werden festgesetzt<br />
1. für die Grundsteuer<br />
a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A) auf 285 <strong>vom</strong> Hundert<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 375 <strong>vom</strong> Hundert<br />
der Steuermessbeträge;<br />
<strong>2.</strong> für die Gewerbesteuer auf 375 <strong>vom</strong> Hundert<br />
der Steuermessbeträge<br />
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund §76 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung des Freistaates<br />
Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 18. März 2003, geändert durch<br />
Gesetze <strong>vom</strong> 13. Dezember 2002, <strong>vom</strong> 11. Mai 2005, <strong>vom</strong> 1. Juni 2006 unter dem<br />
Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2007</strong> in der Zeit <strong>vom</strong> 5. bis<br />
17.4.<strong>2007</strong> während der üblichen Dienstzeiten (Montag bis Freitag) auch außerhalb<br />
der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im <strong>Gemeinde</strong>amt im OT Ebersbach, am<br />
Schloss 11 und beim Verwaltungsverband in <strong>Kodersdorf</strong>, Str. der Einheit 79 öffentlich<br />
ausgelegt ist.<br />
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile nach der Sächs-<br />
GemO.<br />
Schöpstal, 28.3.<strong>2007</strong> gez. Kalkbrenner, Bürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-<br />
und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr<br />
nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
<strong>2.</strong> Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die<br />
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit<br />
widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der <strong>Gemeinde</strong><br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen<br />
soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann<br />
nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
Schöpstal, 28.3.<strong>2007</strong> gez. Kalkbrenner, Bürgermeister<br />
Bekanntgabe der Beschlüsse<br />
aus der letzten Tagung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
10 /0/07 Aufhebung des Beschlusses 04 /0 /07<br />
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche<br />
Niederschlagswasserbeseitigung der <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal<br />
mehrheitlich beschlossen<br />
11 /0/07 Globalberechnung Niederschlagswasserentsorgung der <strong>Gemeinde</strong><br />
Schöpstal im Einzugsbereich Wohngebiet Ebersbach<br />
»West« (Stand 26.<strong>2.</strong><strong>2007</strong>)<br />
mehrheitlich beschlossen<br />
12 /0 /07 Satzung über die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal im Einzugsbereich Wohngebiet<br />
Ebersbach »West«<br />
mehrheitlich beschlossen<br />
13 /0 /07 Bauantrag zur Errichtung eines Doppel-Carports in Kunnersdorf,<br />
Flur 6, Flurstück-<strong>Nr</strong>. 113 /9<br />
mehrheitlich beschlossen<br />
In alle Beschlüsse kann zu den üblichen Sprechzeiten in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Ebersbach eingesehen werden.<br />
Satzung über die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal im<br />
Einzugsbereich Wohngebiet Ebersbach »West«<br />
(Niederschlagswassersatzung/NwS <strong>2007</strong>)<br />
Aufgrund der §§ 57 Abs. 1, 63 Abs. 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG)<br />
in der Neufassung <strong>vom</strong> 18.10.2004 (SächsGVBl., Seite 482) und der §§ 4, 14 und<br />
124 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 18.03.2003 (SächsGVBl., Seite 55; ber. SächsGVBl.<br />
2003, Seite 159), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 1.6.2006 (SächsGVBl., Seite<br />
151) und der §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes<br />
(SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 26.8.2004 (SächsGVBl.,<br />
Seite 418; ber. SächsGVBl. 2005, Seite 306), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes<br />
<strong>vom</strong> 14.7.2005 (SächsGVBl., Seite 167) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong><br />
Schöpstal am 20.3.<strong>2007</strong> folgende Satzung beschlossen:<br />
<strong>April</strong> <strong>2007</strong> 5
1. TEIL – ALLGEMEINES<br />
§ 1 Öffentliche Einrichtung<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal (im Folgenden: <strong>Gemeinde</strong>) betreibt die Beseitigung<br />
des im Wohngebiet Ebersbach-West anfallenden Niederschlagswassers als<br />
eine anlagenbezogene öffentliche Einrichtung.<br />
(2) Das Satzungsgebiet umfasst die Flurstücke 162/2, 162/3, 162/4, 162/5,<br />
162/6, 162/7, 162/8, 162/9, 162/10, 162/11, 162 /12, 162/14, 162/15,<br />
162 /16, 162/17, 162/18,162/19, 162/21, 162/23, 162/24, 162/32,<br />
162/33, 162/34, 162/35, 162/36, 162/37, 162/38, 162/39, 162/40,<br />
162/41, 162/42, 162/43, 162/44, 162/45, 162/46, 162/47, 162/48,<br />
162/49, 162/50, 162/51, 162/52, 162/55, 162/57, 162/58, 162/59,<br />
162/60, 162/61, 162/62, 162/63, 162/64, 162/65, 162/66, 162/67,<br />
162/68, 162/69, 162/70, 162/71, 162/72, 162/73, 162/74, 162/75,<br />
162/77, 162/78, 162/79, 162/80, 162/81, 162/82, 162/83, 162/84,<br />
162/85, 162/86, 162/90, 162/92, 162/96, 162/110, 162/113, 162/114,<br />
162/115, 162/116, 162/117, 162/118, 162/121, 162/122 und 162/123.<br />
(3) Als angefallen gilt Niederschlagswasser, das über eine Grundstücksentwässerungsanlage<br />
in die öffentlichen Niederschlagswasseranlagen gelangt .<br />
(4) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen<br />
Niederschlagswasseranlagen besteht nicht.<br />
§ 2 Begriffsbestimmungen<br />
(1) Niederschlagswasser ist das aus dem Bereich von bebauten oder künstlich<br />
befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser aus Niederschlägen<br />
(Niederschlagswasser) sowie das sonstige in öffentliche Niederschlagswasseranlagen<br />
mit Niederschlagswasser fließende Wasser.<br />
(2) Öffentliche Niederschlagswasseranlagen haben den Zweck, das im Satzungsgebiet<br />
angefallene Niederschlagswasser zu sammeln, abzuleiten, zu verrieseln<br />
und zu versickern. Öffentliche Niederschlagswasseranlagen sind insbesondere<br />
die öffentlichen Kanäle, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und<br />
Regenklärbecken sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie der öffentlichen<br />
Niederschlagswasserbeseitigung dienen. Zu den öffentlichen<br />
Niederschlagswasseranlagen gehören auch die Grundstücksanschlüsse im<br />
Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen bis zur Grundstücksgrenze<br />
(Anschlusskanäle im Sinne von § 11).<br />
(3) Private Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Anlagen, die der Sammlung,<br />
Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Niederschlagswassers bis zur öffentlichen<br />
Niederschlagswasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen,<br />
die im Erdreich oder Fundamentbereich verlegt sind und das Niederschlagswasser<br />
dem Anschlusskanal zuführen (Grundleitungen) und Hebeanlagen.<br />
<strong>2.</strong> TEIL – ANSCHLUSS UND BENUTZUNG<br />
§ 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung<br />
(1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Niederschlagswasser anfällt,<br />
sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet,<br />
ihre Grundstücke an die öffentlichen Niederschlagswasseranlagen anzuschließen,<br />
diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallenden<br />
Niederschlagswasser der <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen des § 63 Abs. 5 und<br />
6 SächsWG zu überlassen, soweit die <strong>Gemeinde</strong> zur Niederschlagswasserbeseitigung<br />
verpflichtet ist (Anschluss- und Benutzungszwang). Der Erbbauberechtigte<br />
oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte<br />
tritt an die Stelle des Eigentümers.<br />
(2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Absatz 1 trifft auch die sonst<br />
zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen.<br />
(3) Grundstücke sind, wenn sie mit einer baulichen Anlage versehen werden, anzuschließen,<br />
sobald die für sie bestimmten öffentlichen Niederschlagswasseranlagen<br />
betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Niederschlagswasseranlage<br />
erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist<br />
das Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung<br />
anzuschließen.<br />
(4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse<br />
des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist.<br />
(5) Bei Grundstücken, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept der <strong>Gemeinde</strong><br />
nicht oder noch nicht an einen öffentlichen Niederschlagswasserkanal angeschlossen<br />
werden können, kann der Grundstückseigentümer oder der sonstige<br />
nach § 3 Abs. 1 Verpflichtete den Anschluss seines Grundstücks verlangen, wenn<br />
er den für den Bau des öffentlichen Kanals entstehenden Aufwand übernimmt und<br />
auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. Einzelheiten, insbesondere die Frage,<br />
wer den Unterhaltungs- und Erneuerungsaufwand trägt, werden durch einen<br />
öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt. § 63 Abs. 6 SächsWG bleibt unberührt.<br />
§ 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss<br />
(1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächstliegende öffentliche<br />
Niederschlagswasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des<br />
Niederschlagswassers über diesen Anschluss für die öffentliche Niederschlagswasseranlage<br />
nachteilig wäre, kann die <strong>Gemeinde</strong> verlangen oder gestatten,<br />
dass das Grundstück an eine andere öffentliche Niederschlagswasseranlage<br />
angeschlossen wird.<br />
(2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Niederschlagswasseranlage<br />
noch nicht erstellt, kann die <strong>Gemeinde</strong> den vorläufigen Anschluss an eine andere<br />
öffentliche Niederschlagswasseranlage gestatten oder verlangen.<br />
§ 5 Befreiungen <strong>vom</strong> Anschluss- und Benutzungszwang<br />
Von der Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung<br />
und von der Verpflichtung zur Benutzung deren Einrichtungen können<br />
die nach § 3 Abs. 1, 2 und 5 Verpflichteten insoweit und solange befreit werden,<br />
als ihnen der Anschluss oder die Benutzung wegen ihres, die öffentlichen Belange<br />
überwiegenden, privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Niederschlagswassers<br />
nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich<br />
ist.<br />
§ 6 Allgemeine Ausschlüsse<br />
Von der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung ist das durch Gebrauch in seinen<br />
Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser) sowie das in Anlagen zum<br />
Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen anfallende Wasser ausgeschlossen.<br />
§ 63 Abs. 6 SächsWG bleibt unberührt.<br />
§ 7 Einleitungsbeschränkungen<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall die Einleitung von Niederschlagswasser von<br />
einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit<br />
oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der<br />
öffentlichen Niederschlagswasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange<br />
erfordert.<br />
(2) Solange die öffentlichen Niederschlagswasseranlagen nicht bedarfsgerecht<br />
ausgebaut sind, kann die <strong>Gemeinde</strong> mit Zustimmung der höheren Wasserbehörde<br />
Niederschlagswasser, das wegen seiner Art oder Menge in den vorhandenen<br />
Niederschlagswasseranlagen nicht abgeleitet oder behandelt werden<br />
kann, von der Einleitung befristet ausschließen (§ 138 Abs. 2 SächsWG).<br />
§ 8 Eigenkontrolle<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> kann verlangen, dass auf Kosten des Grundstückseigentümers oder<br />
des sonstigen nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten Vorrichtungen zur Messung<br />
und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Niederschlagswässer<br />
zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage<br />
eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben<br />
und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden.<br />
§ 9 Niederschlagswasseruntersuchungen<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann bei Bedarf Niederschlagswasseruntersuchungen vornehmen.<br />
Sie bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind,<br />
durch wen die Proben zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht<br />
gilt § 17 Abs. 2 entsprechend.<br />
(2) Die Kosten einer Niederschlagswasseruntersuchung trägt der Verpflichtete,<br />
wenn,<br />
1. die Ermittlungen ergeben, dass Vorschriften oder auferlegte Verpflichtungen<br />
nicht erfüllt worden sind oder<br />
<strong>2.</strong> wegen der besonderen Verhältnisse eine ständige Überwachung geboten ist.<br />
(3) Wenn bei einer Untersuchung des Niederschlagswassers Mängel festgestellt<br />
werden, hat der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach § 3 Abs. 1<br />
und 2 Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen.<br />
§ 10 Grundstücksbenutzung<br />
Die Grundstückseigentümer und sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten sind im<br />
Rahmen der Vorschrift des § 109 SächsWG verpflichtet, für Zwecke der öffentlichen<br />
Niederschlagswasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich<br />
Zubehör zur Ab- und Fortleitung gegen Entschädigung zu dulden. Sie haben insbesondere<br />
den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlusskanäle zu ihren<br />
Grundstücken zu dulden.<br />
3. TEIL – ANSCHLUSSKANÄLE UND GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNGSANLAGEN<br />
§ 11 Anschlusskanäle<br />
(1) Anschlusskanäle (§ 2 Abs. 2 Satz 3) werden von der <strong>Gemeinde</strong> hergestellt,<br />
unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.<br />
(2) Art, Zahl und Lage der Anschlusskanäle sowie deren Änderung werden nach<br />
Anhörung des Grundstückseigentümers oder sonstiger nach § 3 Abs. 1 Verpflichteter<br />
und unter Wahrung ihrer berechtigten Interessen von der <strong>Gemeinde</strong><br />
bestimmt.<br />
(3) Die <strong>Gemeinde</strong> stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes<br />
notwendigen Anschlusskanäle bereit. Jedes Grundstück erhält mindestens einen<br />
Anschlusskanal.<br />
(4) In besonders begründeten Fällen (insbesondere bei Sammelgaragen, Reihenhäusern,<br />
Grundstücksteilung nach Verlegung des Anschlusskanals) kann die<br />
<strong>Gemeinde</strong> den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen<br />
Anschlusskanal vorschreiben oder auf Antrag zulassen.<br />
(5) Die Kosten der für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen<br />
Anschlusskanäle (Absätze 3 und 4) sind durch den Niederschlagswasserbeitrag<br />
nach § 25 abgegolten.<br />
§ 12 Sonstige Anschlüsse, Aufwandsersatz<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann auf Antrag des Grundstückseigentümers oder sonstiger<br />
nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten weitere, sowie vorläufige oder vorübergehende<br />
Anschlusskanäle herstellen. Als weitere Anschlusskanäle gelten auch Anschlusskanäle<br />
für Grundstücke, die nach Entstehen der erstmaligen Beitragspflicht<br />
(§ 26 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis 3) neu gebildet werden.<br />
(2) Den tatsächlich entstandenen Aufwand für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung,<br />
Veränderung und Beseitigung der in Absatz 1 genannten Anschlusskanäle<br />
trägt derjenige, der im Zeitpunkt der Herstellung des Anschlusskanals,<br />
im Übrigen im Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme<br />
Grundstückseigentümer oder sonstiger nach § 3 Abs. 1 Verpflichteter ist, soweit<br />
die Herstellung oder die Maßnahmen von ihm zu vertreten sind oder ihm<br />
dadurch Vorteile zuwachsen.<br />
6 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>
(3) Der Anspruch auf Ersatz des Aufwands entsteht mit der Herstellung des Anschlusskanals,<br />
im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme.<br />
(4) Der Aufwandsersatz wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids<br />
fällig.<br />
§ 13 Genehmigungen<br />
(1) Der schriftlichen Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong> bedürfen:<br />
1. die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss<br />
sowie deren Änderung,<br />
<strong>2.</strong> die Benutzung der öffentlichen Niederschlagswasseranlagen sowie die<br />
Änderung der Benutzung.<br />
Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung<br />
widerruflich oder befristet ausgesprochen.<br />
(2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z. B. über bestehende<br />
Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich.<br />
(3) Für die den Anträgen beizufügenden Unterlagen gelten die Vorschriften des<br />
Teiles 1 Abschnitt 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des<br />
Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (SächsBO-Durchführ-<br />
VO) in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß. Die zur Anfertigung der Pläne<br />
erforderlichen Angaben (Höhenlage des Kanals, Lage der Anschlussstelle<br />
und Höhenfestpunkte) sind bei der <strong>Gemeinde</strong> einzuholen.<br />
§ 14 Regeln der Technik für Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
Die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (§ 2 Abs. 3) sind nach den gesetzlichen<br />
Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen<br />
und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere<br />
die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung<br />
von Niederschlagswasseranlagen.<br />
§ 15 Herstellung, Änderung und Unterhaltung<br />
der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
(1) Die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (§ 2 Abs. 3) sind <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer<br />
oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten auf seine<br />
Kosten herzustellen, zu unterhalten und nach Bedarf gründlich zu reinigen.<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> ist im technisch erforderlichen Umfang befugt, mit dem Bau der<br />
Anschlusskanäle einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlagen, einschließlich<br />
der Prüf-, Kontroll- und Übergabeschächte mit den gemäß § 8 Abs.<br />
1 erforderlichen Messeinrichtungen, herzustellen und zu erneuern. Der Aufwand<br />
ist der <strong>Gemeinde</strong> <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach<br />
§ 3 Abs. 1 Verpflichteten zu ersetzen. § 12 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> kann <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer und dem sonstigen nach<br />
§ 3 Abs. 1 Verpflichteten im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer<br />
Niederschlagswasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des<br />
Niederschlagswassers notwendig ist.<br />
(3) Der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach § 3 Abs. 1 Verpflichtete<br />
hat die Verbindung der Grundstücksentwässerungsanlagen mit den öffentlichen<br />
Niederschlagswasseranlagen im Einvernehmen mit der <strong>Gemeinde</strong><br />
herzustellen. Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite<br />
auszuführen. Der letzte Schacht mit Reinigungsrohr ist so nahe wie<br />
technisch möglich an die öffentliche Niederschlagswasseranlage zu setzen;<br />
er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 16) wasserdicht ausgeführt<br />
sein.<br />
(4) Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen sind <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer<br />
oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten auf seine Kosten<br />
zu ändern, wenn Menge oder Art des Niederschlagswassers dies notwendig<br />
machen.<br />
(5) Änderungen an einer Grundstücksentwässerungsanlage, die infolge einer<br />
nicht <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten<br />
zu vertretenden Änderung der öffentlichen Niederschlagswasseranlagen<br />
notwendig werden, führt die <strong>Gemeinde</strong> auf ihre Kosten aus, sofern<br />
nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt nicht, wenn die Änderung oder Stilllegung<br />
der Grundstücksentwässerungsanlagen dem erstmaligen leitungsgebundenen<br />
Anschluss an die öffentliche Niederschlagswasseranlage dient<br />
oder für Grundstücke die einen erstmaligen Anschluss an die zentrale Niederschlagswasserentsorgung<br />
erhalten.<br />
(6) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage – auch vorübergehend – außer<br />
Betrieb gesetzt, so kann die <strong>Gemeinde</strong> den Anschlusskanal verschließen oder<br />
beseitigen. Der Aufwand ist <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer oder dem sonstigen<br />
nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten zu ersetzen. § 12 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> kann die Ausführung der in Satz 1 genannten Maßnahmen<br />
auf den Grundstückseigentümer oder den sonstigen nach § 3 Abs.<br />
1 Verpflichteten übertragen.<br />
§ 16 Sicherung gegen Rückstau<br />
Niederschlagswasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />
die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung<br />
(Rückstauebene) liegen, müssen <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer oder<br />
dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten auf seine Kosten gegen Rückstau<br />
gesichert werden. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer oder sonstige nach<br />
§ 3 Abs. 1 Verpflichtete für rückstaufreien Abfluss des Niederschlagswassers zu<br />
sorgen. § 15 Abs. 5 gilt entsprechend.<br />
§ 17 Abnahme und Prüfung<br />
der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht<br />
(1) Die Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach Abnahme durch die <strong>Gemeinde</strong><br />
in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwäs-<br />
serungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den<br />
ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige<br />
und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten.<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen.<br />
Den mit der Überwachung der Anlagen beauftragten Personen ist zu allen<br />
Teilen der Grundstücksentwässerungsanlagen Zutritt zu gewähren. Sie<br />
dürfen Wohnungen nur mit Einwilligung des Berechtigten, Betriebs- und Geschäftsräume<br />
ohne Einwilligung nur in den Zeiten betreten, in denen sie normalerweise<br />
für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche Nutzung offen stehen.<br />
Grundstückseigentümer und die sonstigen nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten<br />
sind verpflichtet, die Ermittlungen und Prüfungen nach den Sätzen<br />
1 und 2 zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung<br />
des Niederschlagswassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu<br />
gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen.<br />
(3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt,<br />
hat sie der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach § 3 Abs.<br />
1 Verpflichtete unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.<br />
4. TEIL – NIEDERSCHLAGSWASSERBEITRAG<br />
1. Abschnitt: Allgemeines<br />
§ 18 Erhebungsgrundsatz<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt zur angemessenen Ausstattung der öffentlichen Einrichtung<br />
Niederschlagswasserbeseitigung mit Betriebskapital Niederschlagswasserbeiträge.<br />
(2) Die Höhe des Betriebskapitals für die Niederschlagswasserentsorgung wird<br />
auf 118.693 € festgesetzt.<br />
(3) Durch Satzung können zur angemessenen Aufstockung der nach Absatz 2<br />
festgesetzten Betriebskapitalien gemäß § 17 Abs. 2 SächsKAG weitere Beiträge<br />
erhoben werden.<br />
§ 19 Gegenstand der Beitragspflicht<br />
(1) Der erstmaligen Beitragspflicht im Sinne von § 18 Abs. 1 unterliegen Grundstücke,<br />
für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn<br />
sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke,<br />
für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist,<br />
unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland<br />
sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> zur<br />
Bebauung anstehen.<br />
(2) Wird ein Grundstück an öffentliche Niederschlagswasseranlagen tatsächlich<br />
angeschlossen, so unterliegt es den Beitragspflichten auch dann, wenn die<br />
übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind.<br />
(3) Grundstücke im Sinne der Absätze 1 und 2, die bei Inkrafttreten dieser Satzung<br />
bereits an die öffentlichen Niederschlagswasseranlagen angeschlossen<br />
sind, unterliegen der erstmaligen Beitragspflicht gemäß § 18 Abs. 1.<br />
(4) Grundstücke im Sinne der Absätze 1 bis 3, für die schon ein erstmaliger Beitrag<br />
nach den Vorschriften des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalfinanzen<br />
entstanden ist, unterliegen einer weiteren Beitragspflicht,<br />
wenn dies durch Satzung (§ 18 Abs. 3) bestimmt wird.<br />
§ 20 Beitragsschuldner<br />
(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids<br />
Eigentümer des Grundstücks ist. Der Erbbauberechtigte oder sonst<br />
dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte ist anstelle des Eigentümers Beitragsschuldner.<br />
(2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer<br />
nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil Beitragsschuldner;<br />
Entsprechendes gilt für sonstige dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte.<br />
(3) Mehrere Beitragsschuldner nach Absätzen 1 und 2 haften als Gesamtschuldner.<br />
(4) Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück, im Falle des Absatzes<br />
1 Satz 2 auf dem Erbbaurecht oder sonstigem dinglichen Nutzungsrecht,<br />
im Falle des Absatzes 2 auf dem Wohnungs- oder dem Teileigentum; Entsprechendes<br />
gilt für sonstige dingliche Nutzungsrechte.<br />
§ 21 Beitragsmaßstab<br />
Maßstab für die Bemessung des Beitrags für die Niederschlagswasserentsorgung<br />
ist die modifizierte Grundfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche<br />
(§ 22) mit einem Grundflächenfaktor (§ 23).<br />
§ 22 Grundstücksfläche<br />
(1) Als Grundstücksfläche für die Niederschlagswasserentsorgung gilt:<br />
1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die unter<br />
Berücksichtigung des § 19 Abs. 1 SächsKAG der Ermittlung der zulässigen<br />
Nutzung zugrunde zulegen ist,<br />
<strong>2.</strong> bei Grundstücken, die mit ihrer gesamten Fläche im unbeplanten Innenbereich<br />
(§ 34 Baugesetzbuch – BauGB) oder im Bereich eines Bebauungsplans,<br />
der die erforderlichen Festsetzungen nicht enthält, liegen, die Fläche,<br />
die unter Berücksichtigung des § 19 Abs. 1 SächsKAG der Ermittlung<br />
der zulässigen Nutzung zugrunde zulegen ist,<br />
3. bei Grundstücken, die teilweise in den unter Nummern 1 oder 2 beschriebenen<br />
Bereichen und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die<br />
nach § 19 Abs. 1 SächsKAG maßgebende Fläche,<br />
4. bei Grundstücken, die mit ihrer gesamten Fläche im Außenbereich (§ 35<br />
BauGB) liegen oder aufgrund § 19 Abs. 2 beitragspflichtig sind, die nach<br />
§ 19 Abs. 1 SächsKAG maßgebende Fläche.<br />
<strong>April</strong> <strong>2007</strong> 7
(2) Die nach § 19 Abs. 1 SächsKAG vorgesehene Abgrenzung geschieht nach den<br />
Grundsätzen für die grundbuchmäßige Abschreibung von Teilflächen unter<br />
Beachtung der baurechtlichen Vorschriften ohne die Möglichkeit der Übernahme<br />
einer Baulast.<br />
§ 23 Grundflächenfaktor<br />
(1) Der Grundflächenfaktor bemisst sich nach den Vorteilen, die den Grundstücken<br />
nach Maßgabe ihrer zulässigen baulichen Nutzung durch die Niederschlagswasserentsorgung<br />
vermittelt werden. Die Vorteile orientieren sich an<br />
der zulässigerweise überbaubaren Grundstücksfläche.<br />
(2) Der Grundflächenfaktor beträgt im Einzelnen:<br />
1. für Grundstücke im Bereich eines Bebauungsplans, die im Bebauungsplan<br />
festgesetzte Grundflächenzahl<br />
<strong>2.</strong> für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich und für Grundstücke, für<br />
die ein Bebauungsplan keine Grundflächenzahl festsetzt, und die mit Gebäuden<br />
oder baulichen Anlagen bebaubar sind, die zulässig sind<br />
a) in Kleinsiedlungsgebieten und Wochenendhausgebieten: 0,2<br />
b) in reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten<br />
und Ferienhausgebieten: 0,25<br />
c) in besonderen Wohngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten: 0,3<br />
3. Für Grundstücke, deren Bebaubarkeit sich nicht nach 2a)– 2c)<br />
bestimmen lässt (diffuse Bebauung): 0,3<br />
(3) Gelten für ein Grundstück unterschiedliche Grundflächenfaktoren, so ist der<br />
jeweils höchste Grundflächenfaktor maßgebend.<br />
(4) Überschreitet die tatsächlich überbaute Grundfläche die Grundfläche, die sich<br />
unter Anwendung des Grundflächenfaktors ergäbe, so ist die tatsächlich überbaute<br />
Grundfläche maßgebend.<br />
<strong>2.</strong> Abschnitt: Entstehung, Höhe und Fälligkeit des Beitrags<br />
§ 24 Erneute Beitragspflicht<br />
(1) Grundstücke, für die bereits ein Beitrag nach § 19 entstanden ist, unterliegen<br />
einer erneuten Beitragspflicht, wenn<br />
1. sich die Fläche des Grundstücks vergrößert (z. B. durch Zukauf) und für<br />
die zugehende Fläche noch keine Beitragspflicht entstanden war,<br />
<strong>2.</strong> sich die Fläche des Grundstücks vergrößert und für die zugehende Fläche<br />
eine Beitragspflicht zwar schon entstanden war, sich jedoch die zulässige<br />
bauliche Nutzung der zugehenden Fläche durch die Zuschreibung erhöht,<br />
3. sich die Verhältnisse, die der Abgrenzung gemäß § 22 Abs. 1 zugrunde<br />
lagen, geändert haben oder<br />
4. allgemein oder im Einzelfall eine andere Bebaubarkeit (§ 23) zugelassen wird.<br />
(2) Der erneute Beitrag bemisst sich nach den Grundsätzen des § 23. In den Fällen<br />
des Absatzes 1 Nummern 2 und 4 bemisst sich der erneute Beitrag nach<br />
der Differenz zwischen den der bisherigen Situation und der neuen Situation<br />
entsprechenden Grundflächenfaktoren; wenn durch die Änderung der Verhältnisse<br />
der jeweilige Rahmen des § 23 Abs. 2 nicht überschritten wird, entsteht<br />
keine erneute Beitragspflicht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des<br />
4. Teils dieser Satzung entsprechend.<br />
§ 25 Beitragssatz<br />
Der Beitrag für die Niederschlagswasserentsorgung beträgt 9,96 € je m2 modifizierte<br />
Grundfläche.<br />
§ 26 Entstehung der Beitragsschuld<br />
(1) Die Beitragsschuld entsteht für die Niederschlagswasserentsorgung:<br />
1. in den Fällen des § 19 Abs. 3 mit dem Inkrafttreten dieser Satzung,<br />
<strong>2.</strong> in den Fällen des § 19 Abs. 1, sobald das Grundstück an die Niederschlagswasserentsorgung<br />
angeschlossen werden kann,<br />
3. in den Fällen des § 19 Abs. 2 mit der Genehmigung des Anschlussantrages,<br />
4. in den Fällen des § 19 Abs. 4 mit dem Inkrafttreten der Satzung(-sänderung)<br />
über die Erhebung eines weiteren Beitrags,<br />
5. in den Fällen des § 24 Abs. 1 <strong>Nr</strong>n. 1 und 2 mit der Eintragung der Änderung<br />
im Grundbuch,<br />
6. in den Fällen des § 24 Abs. 1 <strong>Nr</strong>n. 3 und 4 mit dem Wirksamwerden der<br />
Rechtsänderungen oder, soweit die Änderungen durch Baumaßnahmen<br />
eintreten, mit deren Genehmigung; soweit keine Genehmigung erforderlich<br />
ist, ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die <strong>Gemeinde</strong> Kenntnis von<br />
der Änderung erlangt hat.<br />
(2) Absatz 1 gilt auch für mittelbare Anschlüsse (§ 13 Abs. 2).<br />
§ 27 Fälligkeit der Beitragsschuld<br />
Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig.<br />
§ 28 Anrechnung von Erschließungsleistungen<br />
auf den Niederschlagswasserbeitrag<br />
Der von Dritten gemäß § 25 Abs. 2 SächsKAG übernommene Erschließungsaufwand<br />
wird im nachgewiesenen beitragsfähigen Umfang auf die jeweilige Teilbeitragsschuld<br />
der erschlossenen Grundstücke angerechnet.<br />
5. TEIL – ANZEIGEPFLICHT, ANORDNUNGSBEFUGNIS,<br />
HAFTUNG, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN<br />
§ 29 Anzeigepflichten<br />
(1) Binnen eines Monats haben der Grundstückseigentümer, der Erbbauberechtigte<br />
und der sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte der <strong>Gemeinde</strong><br />
anzuzeigen:<br />
1. den Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen Niederschlagswasseranlagen<br />
angeschlossenen Grundstücks,<br />
<strong>2.</strong> Vergrößerungen oder Verkleinerungen der versiegelten Grundstücksflächen,<br />
soweit das Grundstück niederschlagswasserentsorgt wird,<br />
3. die versiegelte Grundstücksfläche, sobald die <strong>Gemeinde</strong> den Grundstückseigentümer<br />
dazu auffordert.<br />
Eine Grundstücksübertragung ist <strong>vom</strong> Erwerber und <strong>vom</strong> Veräußerer anzuzeigen.<br />
(2) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung<br />
eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen der <strong>Gemeinde</strong><br />
mitzuteilen, wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen<br />
Niederschlagswasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist.<br />
(3) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer<br />
Betrieb gesetzt, hat der Grundstückseigentümer diese Absicht so frühzeitig<br />
mitzuteilen, dass der Anschlusskanal rechtzeitig verschlossen oder beseitigt<br />
werden kann.<br />
§ 30 Haftung der <strong>Gemeinde</strong><br />
(1) Werden die öffentlichen Niederschlagswasseranlagen durch Betriebsstörungen,<br />
die die <strong>Gemeinde</strong> nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise<br />
außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch<br />
Rückstau infolge von Naturereignissen, wie Hochwasser, Starkregen oder<br />
Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Niederschlagswasserablauf verursacht<br />
sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch<br />
auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen entsteht in keinem Fall.<br />
(2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau<br />
(§ 16) bleibt unberührt.<br />
(3) Im Übrigen haftet die <strong>Gemeinde</strong> nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.<br />
(4) Eine Haftung nach den Vorschriften des Haftpflichtgesetzes bleibt unberührt.<br />
§ 31 Anordnungsbefugnis, Haftung der Benutzer<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Maßnahmen<br />
im Einzelfall anordnen, um rechtswidrige Zustände zu beseitigen, die<br />
unter Verstoß gegen Bestimmungen dieser Satzung herbeigeführt worden<br />
oder entstanden sind. Sie kann insbesondere Maßnahmen anordnen, um drohende<br />
Beeinträchtigungen öffentlicher Niederschlagswasseranlagen zu verhindern<br />
und um deren Funktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Dies gilt ebenso<br />
für Maßnahmen, um eingetretene Beeinträchtigungen zu minimieren und<br />
zu beenden sowie um die Funktionsfähigkeit der Niederschlagswasseranlagen<br />
wiederherzustellen.<br />
(2) Der Grundstückseigentümer und die sonstigen Benutzer haften für schuldhaft<br />
verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen<br />
dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines<br />
mangelhaften Zustands der Grundstücksentwässerungsanlagen entstehen.<br />
Sie haben die <strong>Gemeinde</strong> von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen<br />
solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere<br />
Grundstücksentwässerungsanlagen zurück, so haften deren Eigentümer<br />
oder Benutzer als Gesamtschuldner.<br />
§ 32 Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 124 Abs. 1 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich<br />
oder fahrlässig<br />
1. entgegen § 3 Abs. 1 das Niederschlagswasser nicht der <strong>Gemeinde</strong> überlässt,<br />
<strong>2.</strong> entgegen § 6 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer einleitet,<br />
3. entgegen § 7 Abs. 1 Niederschlagswasser ohne Behandlung oder Speicherung<br />
in öffentliche Niederschlagswasseranlagen einleitet,<br />
4. entgegen § 12 Abs. 1 einen vorläufigen oder vorübergehenden Anschluss<br />
nicht von der <strong>Gemeinde</strong> herstellen lässt,<br />
5. entgegen § 13 Abs. 1 einen Anschluss an die öffentlichen Niederschlagswasseranlagen<br />
ohne schriftliche Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong> herstellt,<br />
benutzt oder ändert,<br />
6. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des §<br />
14 und § 15 Abs. 3 Satz 2 und 3 herstellt,<br />
7. die Verbindung der Grundstücksentwässerungsanlage mit der öffentlichen<br />
Niederschlagswasseranlage nicht nach § 15 Abs. 3 Satz 1 im Einvernehmen<br />
mit der <strong>Gemeinde</strong> herstellt,<br />
8. entgegen § 17 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor Abnahme<br />
in Betrieb nimmt,<br />
9. entgegen § 29 seinen Anzeigepflichten gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> nicht<br />
richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.<br />
(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 6 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 SächsKAG handelt, wer vorsätzlich<br />
oder leichtfertig seinen Anzeigepflichten nach § 31 nicht richtig oder<br />
nicht rechtzeitig nachkommt.<br />
(3) Die Vorschriften des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Sächs-<br />
VwVG) bleiben unberührt.<br />
6. TEIL – ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
§ 33 Inkrafttreten<br />
(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht aufgrund des<br />
SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalfinanzen bereits entstanden<br />
sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im<br />
Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben.<br />
(2) Diese Satzung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig<br />
tritt die Niederschlagswassersatzung <strong>vom</strong> 27.9.2005 außer Kraft.<br />
(Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO)<br />
ausgefertigt:<br />
Ebersbach, den 20.3.<strong>2007</strong> (Siegel) Bernd Kalkbrenner, Bürgermeister<br />
8 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>
Die <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal schreibt zum Verkauf aus:<br />
A-<strong>Nr</strong>.: 01 /04 /<strong>2007</strong> – »Ehemalige Grundschule mit Nebengebäude«,<br />
Hauptstraße 3, Schöpstal /Ebersbach<br />
Gemarkung Ebersbach, Flur 4, Teil <strong>vom</strong> Flurstück 311, ca. 2500 m 2<br />
Objektbeschreibung:<br />
zweigeschossiges Gebäude mit Anbau und Nebengebäude, Baujahr um<br />
1910, laut Flächennutzungsplanentwurf als Mischbaufläche ausgewiesen,<br />
Bebauung genießt Bestandsschutz, erfasst in der Denkmalliste des<br />
Freistaates Sachsen<br />
Kaufpreis: 75,000,00 €<br />
Ihren Kaufantrag mit Nutzungskonzeption und Finanzierungsnachweis<br />
senden Sie bitte bis zum 30.4.<strong>2007</strong> (Einsendeschluss ist der Stempel des<br />
Eingangsdatums) im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk Angebot<br />
und der Ausschreibungsnummer an den Verwaltungsverband<br />
Weißer Schöps /Neiße, Bauamt, Straße der Einheit 79, 02923 <strong>Kodersdorf</strong>.<br />
Weitere Angaben zum Grundstück erhalten Sie im Bauamt des Verwaltungsamtes,<br />
Frau Stephan, Telefon 03 58 25 /700 33. Hier können sie<br />
auch einen Besichtigungstermin vereinbaren sowie Einsicht in das Verkehrswertgutachten<br />
nehmen.<br />
Für Inhalt und Richtigkeit der Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal verkauft direkt und provisionsfrei. Es werden<br />
nur Anträge mit konkreter Wertstellung und Nutzungskonzeption bearbeitet.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal ist nicht daran gebunden, dem höchsten oder<br />
irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen.<br />
i.A. Melchior, Bauamtsleiter<br />
Von der Handwerkskammer Dresden öffentlich bestellter und vereidigter<br />
Sachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk<br />
Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH) Stefan Bunzel VDI<br />
weitere Sachgebiete:<br />
Freier Sachverständiger für die Bewertung von Schäden an Gebäuden<br />
sowie von bebauten und unbebauten Grundstücken<br />
02829 Jauernick-Buschbach, Dorfstraße 33<br />
Internet: www.bunzel-sv.de e-Mail: info@bunzel-sv.de<br />
Telefon: 03 58 29 / 60 178, Telefax: 03 58 29 / 60 177<br />
Wie wird das Wetter im <strong>April</strong>?<br />
Der <strong>April</strong> bleibt kalt, das Wetter ist nicht mehr<br />
so schön, Regen- und Schneefälle stören immer<br />
wieder. Mitte <strong>April</strong> setzt für ein paar Tage erstmalig<br />
wärmeres Wetter ein, das aber nicht ganz<br />
trocken ist. An den letzten <strong>April</strong>tagen wird es<br />
wieder kälter. Die Sonne hat noch nicht die<br />
Kraft, die Nachtkälte aufzulösen, deshalb viel<br />
Nebel.<br />
Und das – natürlich wie immer – ohne Gewähr!<br />
Allen Lesern<br />
ein frohes Osterfest<br />
und den Kindern<br />
einen fleißigen Osterhasen<br />
wünschen der Verwaltungsverband<br />
Weißer Schöps/Neiße<br />
und die <strong>Gemeinde</strong>n Horka,<br />
<strong>Kodersdorf</strong>, Neißeaue<br />
und Schöpstal sowie<br />
die Redaktion (Ingrid Hüttermann)!<br />
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setzen.<br />
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Ergebnisse des Skatturniers <strong>vom</strong> Freitag, dem <strong>2.</strong> März, im Dorfhaus<br />
Mückenhain<br />
Der Dorfverein Mückenhain e.V. und die Gewerkschaft IG BAU<br />
Ortsverband <strong>Kodersdorf</strong> hatten zum offiziellen Skatturnier eingeladen.<br />
21 Skatbrüder aus Mückenhain, Horka, Uhsmannsdorf, <strong>Kodersdorf</strong>-<br />
Bahnhof, Kaltwasser, Niesky, Klitten, Rothenburg und Görlitz bekundeten<br />
ihr Interesse und kämpften in zwei Runden um den Sieg.<br />
Ergebnisse:<br />
1. Platz Tschieter, Frank, Uhsmannsdorf 2909 Punkte<br />
<strong>2.</strong> Platz Hennig, Kurt, Niesky 2834 Punkte<br />
3. Platz Richter, Michael, Klitten 2792 Punkte<br />
4. Platz Mikonya, Rudolf, Görlitz 2686 Punkte<br />
5. Platz Wirth, Helmut, Rothenburg 2619 Punkte<br />
6. Platz Gaede, Wolfgang, Mückenhain 2475 Punkte<br />
Für die gastronomische Betreuung bedanken wir uns beim Mückenhainer<br />
Dorfverein. Schulz, Turnierleiter<br />
Telefon: 03 58 92 /32 73, Fax: 03 58 92 /30 41<br />
E-Mail: gemeindeverwaltung@horka.de, Internet: www.horka.de<br />
Gratulation zur Jugendweihe am 21. <strong>April</strong> <strong>2007</strong><br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Horka gratuliert allen Jugendlichen, die an der<br />
Jugendweihe teilnehmen, recht herzlich und wünscht allen viel Glück<br />
und Erfolg auf dem weiteren Lebensweg.<br />
Mandy Marschke, Martin Bogner, Michael Knobloch, Nico Förster,<br />
Julia Hüttig, Lisa Müller, Paul Rüdiger<br />
Blutspendetermin ..................................<br />
Freitag, den 20. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, von 14.30 bis 18.30 Uhr<br />
im <strong>Gemeinde</strong>amt Horka<br />
Hexenfeuer am 30. <strong>April</strong> <strong>2007</strong><br />
Die Einwohner von Horka erhalten wieder die<br />
Möglichkeit, ihren Baumverschnitt an festgesetzten<br />
Plätzen abzugeben. Das traditionelle Hexenbrennen<br />
gibt dazu wieder Gelegenheit. Wir bitten<br />
alle Bürger, nur Äste und Strauchwerk abzulagern.<br />
Zuwiderhandlungen können mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.<br />
Sammelplätze:<br />
Horka Fläche am ehemaligen Dunstloch<br />
Biehain Fläche Ortsausgang Richtung Güterbahnhof<br />
10 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>
Der Dorfverein Mückenhain<br />
lädt zum Hexenfeuer ein …<br />
Auf nach Mückenhain zum Hexenfeuer am 30. <strong>April</strong> auf dem Kiefernberg.<br />
Für alle Kinder – Treff 20.00 Uhr am Dorfhaus zum Lampion- und<br />
Fackelumzug mit musikalischer Begleitung. Für das leibliche Wohl aller<br />
ist ausreichend gesorgt.<br />
30 Jahre Feuerwehrfreundschaft<br />
über Ländergrenzen Biehain – Česká Třebová<br />
Fortsetzung<br />
Alarmzeichen läutet eine herzliche Feuerwehrfreundschaft zwischen<br />
Biehain und Česká Třebová ein.<br />
Das Naherholungsgebiet Waldsee Biehain ist seit Jahren über die Grenzen<br />
unseres Landes hinaus bekannt. Im Sommer 1977 kam es durch die<br />
wöchentliche Überprüfung unserer Sirene, die jeden Mittwoch mit einem<br />
Alarmton erfolgte, zu einer Bekanntschaft mit Urlaubern aus der CSSR.<br />
Frántiśek Štusák, Offizier der Freiwilligen Feuerwehr aus Česká Třebová,<br />
war zufällig im Ort und informierte sich über unsere Wehr. An der<br />
Arbeit und Ausrüstung interessiert, erfolgte eine Besichtigung des Gerätehauses<br />
und während der restlichen Urlaubstage noch einen regen Erfahrungsaustausch<br />
mit Kameraden Mühle, dem damaligen Wehrleiter.<br />
Bei der Verabschiedung gab es das Versprechen, diese Verbindung aufrechtzuerhalten<br />
und fortzuführen.<br />
Die erste Gelegenheit ergab sich im Januar 1978 zur Rechenschaftslegung<br />
unserer Feuerwehr, wozu eine Einladung zu den Kameraden nach<br />
Česká Třebová, erging.<br />
Vier Kameraden aus Česká Třebová, kamen bei winterlichem Wetter<br />
die fast 300 km mit einem Pkw. Wir freuten uns sehr über ihren Besuch,<br />
denn damit fing eine jahrzehntelange Feuerwehrfreundschaft an, was damals<br />
noch keiner so richtig ahnte.<br />
Wir erhielten eine Einladung zur 700-Jahr-Feier von Česká Třebová,<br />
des gleichen Jahres. Im September machte sich eine kleine Abordnung<br />
( Müllrich Käte u. Paul, Barthel Gabriele und Dieter ) auf den Weg nach<br />
Česká Třebová, Wir waren überrascht über so viel Freude und Herzlichkeit<br />
bei unserer Ankunft und verlebten drei wunderbare Tage im<br />
Kreis der Feuerwehrkameraden Frantisek Štusák, Ivo Schuster, Ládjá<br />
Rybká und Kárel Kuchár, die uns im Frühjahr in Biehain besuchten.<br />
Zum Abschied versprachen wir uns, das wir uns in den nächsten Jahren<br />
abwechselnd besuchen werden. Dieses Versprechen haben wir bis heute<br />
jedes Jahr eingehalten. In den folgenden Jahren waren unsere Besuche<br />
immer zu Pokalwettkämpfen im Feuerwehrsport Disziplin Löschangriff<br />
geplant, wo um den Pokal des Bürgermeisters gekämpft wurde.<br />
Trotz guter Leistungen (wir benutzten tschechische Technik – Saugleitung<br />
mit Schraubkupplung) hatten wir aber keine Chancen, den Pokal<br />
einmal nach Biehain mitzunehmen. Trotzdem erhielten wir immer viel<br />
Beifall und Ehrengeschenke. Der Anschluss wurde im Florian, dem Vereinshaus<br />
der Feuerwehr, bei Musik und Tanz gefeiert. Es entstanden in<br />
den Jahren auch persönliche Freundschaften, weil viele Kameraden privat<br />
untergebracht waren, die heute noch ihren Bestand haben. Die Jahre<br />
vergingen wie im Fluge und das Jahr 1987 stand vor der Tür. 10 Jahre<br />
Feuerwehrfreundschaft mit den Kameraden der Feuerwehr aus Česká<br />
Třebová.<br />
Dazu erging eine Einladung an die tschechischen Kameraden zu den<br />
Kreismeisterschaften des Kreises Niesky in Kreba-Neudorf. Hier musste<br />
die tschechische Mannschaft mit unserer Technik antreten. Bei der<br />
Siegerehrung erhielt die gesamte Mannschaft ein Ehrengeschenk.<br />
Die Festveranstaltung erfolgte dann am Abend in Biehain im ehemaligen<br />
Kinderferienlager am Waldsee. Der damalige Bürgermeister Heinz<br />
Rießner würdigte die Freundschaft mit Feuerwehrkameraden der Stadt<br />
Česká Třebová und übergab Ehrengeschenke und nahm Auszeichnungen<br />
vor, und im Anschluss wurde gemütlich gefeiert.<br />
1987–<strong>2007</strong><br />
Kindergarten Horka feiert seinen 20. Geburtstag<br />
In diesem Jahr wird unser Horkaer Kindergarten 20 Jahre alt.<br />
Um diesen Anlass würdig zu begehen, wollen wir gemeinsam mit den<br />
Kindern der Einrichtung 20 besondere Höhepunkte gestalten. Krönender<br />
Abschluss soll im September eine Festwoche werden.<br />
Los ging es am 20. März um 15.30 Uhr mit einem Frühlingsfest. Wir<br />
haben gemeinsam den Winter vertrieben und ein Lagerfeuer gemacht.<br />
Es gab etwas zu gewinnen, und natürlich gab es auch einige Überraschungen.<br />
(Fortsetzung auf Seite 12)<br />
Anlässlich unserer<br />
Diamantenen Hochzeit<br />
möchten wir uns bei allen Verwandten, Freunden und Bekannten<br />
für die vielen Glückwünsche, Blumen und Geschenke<br />
recht herzlich bedanken. Besonderer Dank gilt Herrn Pastor<br />
Schwäbe und den Familien Küpper, Müller und Junge für<br />
die Ausgestaltung der Feier und der Gaststätte Kalbas für die<br />
vorzügliche Bewirtung.<br />
Horka im März <strong>2007</strong> Helga und Alfred Hockner<br />
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Sprechzeiten: Dienstag 8 – 18 Uhr · Donnerstag 12 – 18 Uhr<br />
Samstag 8 – 12 Uhr
8. POOL-HAUSMESSE<br />
28. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, 10 – 16 Uhr 29. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, 10 – 12 Uhr<br />
Aber wir wollen natürlich nicht allein feiern. Möglichst alle Vereine des<br />
Ortes wollen wir mit einbeziehen. Deshalb werden wir in den nächsten<br />
Tagen auf Sie zukommen und Sie bitten, uns zu unterstützen.<br />
Vielleicht dürfen die Kinder den Reiterhof und das Tierheim besuchen,<br />
mit dem Männerchor singen, mit den Senioren basteln, dem Sportverein<br />
turnen, die Tauben der Züchter bestaunen, die Wehrkirche ansehen und<br />
natürlich auch mal in die Feuerwehr einsteigen? Wir würden auch gerne<br />
mal mit Familie Hübner backen oder uns in den Gärtnereien umsehen.<br />
Wenn Sie uns unterstützen möchten, würden wir uns sehr freuen.<br />
Die Kinder und Erzieher<br />
von der DRK-Kita »Spatzennest«, 02923 Horka<br />
Ein besonderes Dankeschön geht an Frau Greth, Tochter Darleen,<br />
Herrn Altmann, Frau Rädler, Frau Krüger, Frau Junge und Frau Petz<br />
für die Theatervorstellung zum Bummigeburtstag im »Spatzennest«.<br />
Sächsische Meisterschaften im Vielseitigkeitsreiten<br />
am 21. /2<strong>2.</strong> <strong>April</strong> <strong>2007</strong> auf der Reitanlage Tannehof in Neu Krauscha<br />
An beiden Tagen erwarten Sie ab 8.00 Uhr reitsportliche Wettkämpfe im<br />
Dressur-, Spring- und Geländereiten, am Sonntag ca. gegen 16.00 Uhr<br />
fahrsportliche Wettkämpfe.<br />
Am Samstag um 20.00 Uhr laden wir zu einer Disco in die Reithalle ein.<br />
Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen gesorgt.<br />
Auf Ihr Kommen freut sich der<br />
RFV »Wehrkirch Horka« e.V. und das Team der Reitanlage Tannehof<br />
Senioren im Blickpunkt<br />
Wir gratulieren allen Jubilaren herzlichst zum Geburtstag und wünschen<br />
alles Gute, Gesundheit und Zufriedenheit!<br />
Horka<br />
3.4. Frau Helga Hockner 85 Jahre<br />
5.4. Herr Gerhard Kleint 80 Jahre<br />
7.4. Frau Lieselotte Biehain 80 Jahre<br />
14.4. Herr Hans-Werner Mattern 75 Jahre<br />
18.4. Frau Liselotte Knobloch 75 Jahre<br />
20.4. Frau Erna Hennig 96 Jahre<br />
1.5. Frau Martha Jakob 94 Jahre<br />
1.5. Herr Wolfgang Schmidt 70 Jahre<br />
5.5. Frau Ruth Lange 75 Jahre<br />
6.5. Herr Richard Kleinert 75 Jahre<br />
Biehain<br />
26.4. Herr Rudolf Müller 70 Jahre<br />
Mückenhain<br />
18.4. Frau Annelies Schmidt 91 Jahre<br />
24.4. Herr Teodor Loitsch 75 Jahre<br />
30.4. Frau Martha Augustin 100 Jahre<br />
Allen hier nicht genannten Geburtstagskindern auf diesem Wege alles<br />
Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen!<br />
12 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>
Telefon: 03 58 25 /52 52, Fax: 03 58 25 /52 35<br />
E-Mail: gemeinde@kodersdorf.de, Internet: www.kodersdorf.de<br />
Gratulation zur Jugendweihe am 21. <strong>April</strong> <strong>2007</strong><br />
Anlässlich der Jugendweihe beglückwünscht die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Kodersdorf</strong> recht herzlich Jenny Rießner, Franziska Voigt, Linda<br />
Zumkehr, Jan Popig, Patrick Langner. Alles Gute und viel Erfolg für<br />
den neuen Lebensabschnitt in den Reihen der Erwachsenen.<br />
Mittelschule <strong>Kodersdorf</strong><br />
Endlich ist es geschafft!<br />
»Was lange währt, wird gut«, mit diesen Worten begrüßte am 3.<strong>2.</strong><strong>2007</strong><br />
Bürgermeister René Schöne die Gäste zur feierlichen Einweihung und<br />
Namensgebung unserer Mittelschule. Was am 13.10.2003 mit dem ersten<br />
Spatenstich begann, ist nun zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen.<br />
Mit der Übergabe des rekonstruierten Mehrzweckgebäudes<br />
kam die Sanierung der Schule zum Abschluss. Die Aula wurde bereits<br />
mit dem Weihnachtsprogramm eingeweiht, und nun entsteht der Schulclub,<br />
der für unsere Schüler vielseitige Angebote auch nach Unterrichtsschluss<br />
bereit hält.<br />
Herr Schöne würdigte in seiner Rede das Engagement von Lehrern und<br />
Schülern, dankte den beteiligten Firmen und allen Verantwortlichen, die<br />
uns auf diesem Weg unterstützten und nicht locker ließen. Der Stolz auf<br />
unsere neue Schule war deutlich aus seinen Worten herauszuhören.<br />
Nach dem Bürgermeister sprach unser Schulleiter Herr Hornig. Auch er<br />
war stolz auf das Erreichte und ließ noch einmal die Bauphase Revue<br />
passieren. So erinnerte er an den Anbau der neuen Fachkabinette, die Sanierung<br />
der Schule, welche mit einer Verlagerung des Unterrichts nach<br />
Ebersbach verbunden war sowie den Bau der neuen Turnhalle und die<br />
Fertigstellung des Mehrzweckgebäudes.<br />
Nun haben wir eine der modernsten Schulen mit vielseitigen Möglichkeiten<br />
und Angeboten, was auch die Ganztagsbetreuung einschließt. Besonders<br />
dieser Bereich stellt den Schwerpunkt in unserem neuen Konzept<br />
dar.<br />
Unser Landrat, Herr Lange, und der Herr Ministerialdirigent Hüchelheim<br />
würdigten in ihren Reden besonders das Engagement der Lehrer<br />
und des Bürgermeisters, der nie locker ließ und sich allen Problemen<br />
stellte. Sie wünschten unserer Schule viel Erfolg für ihren weiteren Weg<br />
und immer fleißige Schüler.<br />
Im Anschluss an die Reden fand die Namensverleihung statt. Drei Schülerinnen<br />
der Klasse 5 a leiteten den Festakt mit einem medialen Rundgang<br />
durch <strong>Kodersdorf</strong> ein, der an unserer Mittelschule endete. Danach<br />
trug Lisa aus der Klasse 10 b ein Gedicht über Adolf Traugott von Gersdorf<br />
vor, welches von Tina Medack während der Projektwoche »Wir tragen<br />
einen großen Namen« im Jahre 2003 geschrieben wurde. Herr Weber<br />
erklärte in seiner anschließenden Rede, warum wir uns gerade für<br />
diesen Mann entschieden haben und erinnerte an den langen Weg bis<br />
zum heutigen Tag. Gemeinsam mit unserem ehemaligen Schulleiter,<br />
Herrn Heinrich, enthüllte er die Namenstafel, welche sich in Zukunft am<br />
Eingang unserer Schule befinden wird.<br />
Nach einem kleinen Imbiss folgte ein Rundgang durch den Schulkomplex.<br />
Dabei konnten sich unsere Gäste selbst ein Bild <strong>vom</strong> Erreichten machen.<br />
Es gab viele lobende Worte und intensive Gespräche zum Schulalltag.<br />
Ab 13.00 Uhr standen dann die Türen für zukünftige Schüler offen. Zahlreiche<br />
Mädchen und Jungen kamen mit Eltern und Großeltern, so dass<br />
sich schnell die Aula füllte.<br />
Sie wurden mit einem Theaterstück begrüßt. Frau Lindner gab mit ihren<br />
Schülern des GTA Theater einen Einblick in frühere Zeiten und sie führten<br />
eine Schulstunde wie vor 50 Jahren durch.<br />
Danach war die Schule für alle Interessierten geöffnet und jeder konnte<br />
sich selbst ein Bild von der neuen Mittelschule machen. Die Fachlehrer<br />
hatten verschiedene Spiele, Experimente und Informationsmöglichkeiten<br />
vorbereitet und standen für Gespräche zur Verfügung. Der Besucherstrom<br />
riss am Nachmittag nicht ab, denn es kamen auch viele Einwohner<br />
aus <strong>Kodersdorf</strong> und ehemalige Schüler, die sich selbst davon überzeugen<br />
wollten, was aus ihrer Schule geworden ist. Ab und zu hörte man<br />
sogar den Satz: »Da möchte ich am liebsten noch mal zur Schule gehen.«<br />
Manche Einsicht kommt eben etwas spät!<br />
(Fortsetzung auf Seite 16)<br />
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die Zeit – sie wird schon knapp,<br />
morgen ist die Osterfeier –<br />
keiner macht’ heut’ schlapp.<br />
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verstecken ihre hübschen Eier –<br />
die großen Körbe – alle leer,<br />
vergessen wurde keiner.<br />
Mutter Hase summt ein Lied,<br />
Hasenvater spitzt sein Ohr,<br />
die Kinder singen freudig mit –<br />
zur Feier tanzt der Hasenchor.<br />
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Wir hoffen, dass vielen Viertklässlern unsere Schule gefallen hat und<br />
diese bald sagen: »Wir sind Schüler der Adolf Traugott von Gersdorf<br />
Mittelschule.«<br />
Der Tag der offenen Tür wurde mit dem Theaterstück »Die Märchenmafia«<br />
abgeschlossen. Punkt 16.00 Uhr hob sich in der Aula der Vorhand<br />
und die Mädchen und Jungen des NK Theater der Klasse 9 entführten<br />
die Zuschauer ins Land der Märchen; allerdings war dort einiges durcheinander<br />
geraten. Hänsel und Gretel erlebten verschiedene Märchenfiguren<br />
von einer ganz anderen Seite und kamen aber zum Schluss wieder<br />
wohlbehalten bei ihren Eltern an. mit viel Beifall endete das Stück<br />
gegen 16.45 Uhr und alle Beteiligten freuten sich über einen gelungenen<br />
Tag und eine neue Schule, die beste Lernmöglichkeiten für die Schüler<br />
bereithält. AG Schulchronik<br />
Tag der offenen Tür – Technikraum<br />
Theatergruppe NK Theater Klasse 9<br />
Neues aus der Kita<br />
»Brüderchen und Schwesterchen«<br />
• Wer kann uns helfen?<br />
Ab September wollen wir eine neue Krippengruppe eröffnen und somit<br />
mehr Kinder unter 3 Jahren aufnehmen. Deshalb werden noch gut erhaltene<br />
Kinderbetten gesucht. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie<br />
sich bitte an die Erzieherinnen.<br />
• Anlässlich des 20. Geburtstages unserer Kindereinrichtung im Oktober<br />
<strong>2007</strong> möchten wir eine Festwoche mit vielen Höhepunkten gestalten.<br />
Um die Entwicklung der Kindertagesstätte in einer Ausstellung darzustellen,<br />
benötigen wir noch einige Fotos aus den Jahren 1987 bis 1997.<br />
Wer hat noch Bilder <strong>vom</strong> Kindergartenbesuch aus dieser Zeit und kann<br />
sie uns zur Verfügung stellen? Nach der Festwoche gehen die Bilder wieder<br />
an Sie zurück.<br />
Wir sind täglich von 6.00 bis 17.00 Uhr in der Einrichtung erreichbar.<br />
Unsere Telefonnummer 0 358 25 /53 44. Es hoffen auf Ihre Unterstützung<br />
die Kinder und Erzieherinnen der Kita <strong>Kodersdorf</strong><br />
16 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>
Übergabe eines neuen Trikotsatzes<br />
an den SV Aufbau <strong>Kodersdorf</strong> –<br />
Sektion Fußball (B-Jugend)<br />
Am Samstag, dem 17. März, fand die Übergabe eines Trikotsatzes an die<br />
Sektion Fußball des SV Aufbau <strong>Kodersdorf</strong> durch Herrn Erich Schulz<br />
und Herrn Olaf Schneider <strong>vom</strong> Einkaufsmarkt statt.<br />
Erich Schulz gewann diesen Trikotsatz bei einem Preisausschreiben der<br />
EDEKA-Handelsgesellschaft und der Firma Gold Ei im Einkaufsmarkt<br />
Schneider <strong>Kodersdorf</strong>.<br />
Nach Lieferung des Trikotsatzes wurde dieser durch Unterstützung von<br />
Herrn Schneider mit dem Vereinsnamen bedruckt und konnte somit am<br />
17. März feierlich übergeben werden.<br />
Senioren im Blickpunkt<br />
Wir gratulieren allen Jubilaren herzlichst zum Geburtstag und wünschen<br />
alles Gute, Gesundheit und Zufriedenheit!<br />
<strong>Kodersdorf</strong><br />
10.4. Frau Giesela Bieselt 70 Jahre<br />
18.4. Frau Charlotte Hampel 80 Jahre<br />
19.4. Frau Marianne Knobloch 70 Jahre<br />
20.4. Herr Kurt Nitschke 70 Jahre<br />
24.4. Frau Rosemarie Weise 70 Jahre<br />
28.4. Herr Hans Seifert 70 Jahre<br />
29.4. Herr Vinzenz Glowatz 85 Jahre<br />
<strong>2.</strong>5. Herr Eberhard Knospe 80 Jahre<br />
<strong>2.</strong>5. Herr Klemens Riedel 75 Jahre<br />
7.5. Herr Rudolf Diener 70 Jahre<br />
Man kann niemanden überholen,<br />
wenn man in seine Fußstapfen tritt.<br />
(François Truffaut)<br />
GEDANKEN FÜR DEN WEG<br />
Auch Schlafen ist eine Form der Kritik,<br />
vor allem im Theater.<br />
(George Bernard Shaw)<br />
BAUGESCHÄFT PETER VOIGT<br />
<strong>Kodersdorf</strong>-Bahnhof<br />
<strong>2.</strong>4. Frau Ingeborg Neumann 70 Jahre<br />
4.4. Herr Wolfgang Hackbarth 70 Jahre<br />
Särichen<br />
8.4. Herr Erhard Fünfstück 80 Jahre<br />
16.4. Frau Hilda Hain 80 Jahre<br />
26.4. Herr Reiner Fünfstück 70 Jahre<br />
Allen hier nicht genannten Geburtstagskindern auf diesem Wege alles<br />
Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen!<br />
Der Seniorenverein »Am Heideberg« lädt ein …<br />
10.4. Spielenachmittag im Partyraum Prause<br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
19.4. Erlebnisbad Krauschwitz<br />
Abfahrt: 13.30 Uhr Wendeschleife<br />
26.4. 1. Radlertour<br />
(je nach Witterung)<br />
Stellplatz: 14.00 Uhr <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
29.4. Halbtagesfahrt nach Löbau zum Honigbrunnen<br />
Preis: p. P. 16,00 Euro,<br />
Vesper und gemütliches Beisammensein<br />
Die Seniorenbetreuung lädt ein …<br />
1<strong>2.</strong>4. Wiesaer Senioren<br />
Spielenachmittag im Sportlerheim<br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
18.4. <strong>Kodersdorf</strong>er Senioren<br />
Kaffeenachmittag im Ratszimmer der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />
Vortrag AOK<br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
26.4. Särichener Senioren<br />
Kaffeenachmittag im ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>amt,<br />
Vortrag Physiotherapie mit Frau Penkin<br />
Beginn: 14.30 Uhr<br />
Elke Dehmel, Seniorenbetreuung<br />
Danke!<br />
Meine Zeit als Seniorenbetreuerin geht zu Ende. Hiermit möchte ich<br />
mich ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte<br />
Vertrauen bei meinen Senioren bedanken. Vielen Dank an alle,<br />
die mich bei meiner Arbeit so toll unterstützten. Für die Zukunft wünsche<br />
ich allen Gesundheit und Wohlergehen.<br />
Elke Dehmel, Seniorenbetreuung<br />
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Jan Kossack<br />
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<strong>April</strong> <strong>2007</strong> 19
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Unglück oft durch<br />
Vernachlässigung<br />
kleiner Dinge.<br />
(Wilhelm Busch)<br />
–<br />
Man bleibt nur gut,<br />
wenn man vergisst.<br />
(Friedrich Nietzsche)<br />
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Tel. 03581 /766288<br />
Tel. 0172/9080839<br />
Tel. 0179/9266514<br />
Ausbildung in den Führerscheinklassen:<br />
B, BE, Ab, A direkt, A1, M, L, NEU: auch auf Automatik<br />
Nachschulerlaubnis-Führerschein auf Probe: ASF<br />
Aufbau-Seminare für Punkteauffällige: ASP<br />
Achtung! Auch praktische Auffrischungsstunden für Führerscheinbesitzer möglich.<br />
Anmeldung: wochentags von 13.00 bis 18.00 Uhr in Görlitz,<br />
Demianiplatz 44 und in Rothenburg, Tel. 0172/9080839<br />
Anmeldung auch bei N. Neudeck, Groß Krauscha, möglich!<br />
(Tel. 03 5820/605 12).<br />
Theorietermine für <strong>2007</strong> (Änderungen vorbehalten)<br />
Beginn 17.00–20.00 Uhr Görlitz, Demianiplatz 44<br />
4.4.<strong>2007</strong> 11.5.<strong>2007</strong> 15.6.<strong>2007</strong><br />
–<br />
Die meisten Menschen<br />
sterben an ihren<br />
Medikamenten und nicht<br />
an ihren Krankheiten.<br />
(Jean-Baptiste Molière)<br />
Telefon: 03 58 20 /602 17, Fax: 03 58 20 /602 18<br />
E-Mail: info@neisseaue.de, Internet: www.neisseaue.de<br />
Neue Arztsprechstunden<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue<br />
Zweimal in der Woche werden durch Herrn Dr. Scholze, im Nesselgut,<br />
Dorfstraße 98, OT Zodel, Sprechstunden abgehalten:<br />
Mittwoch von 13.00 bis 17.00 Uhr<br />
Freitag von 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Somit können die ehemaligen Patienten von Herrn Dr. Ehrhardt und andere<br />
Bürger am Mittwoch- und Freitagnachmittag wieder in der <strong>Gemeinde</strong><br />
Neißeaue medizinisch betreut werden.<br />
Vielen Dank der Initiative des Bürgermeisters Herrn Ernst und der<br />
Zusage von Herrn Dr. Scholze.<br />
Ein Briefkasten der Apotheke Rothenburg für Rezepte ist ab sofort neben<br />
dem Eingang zur Arztsprechstunde angebracht.<br />
An die Bürger der Ortschaft Zodel<br />
Hexenfeuer<br />
Wie jedes Jahr soll am 30.4. das traditionelle Hexenfeuer<br />
stattfinden. Dazu kann ab Freitag, dem 27.4., an<br />
der gekennzeichneten Stelle auf der Wiese am Lissaer<br />
Weg geeignetes Brennmaterial gelagert werden. Diese<br />
Stelle wird uns wie jedes Jahr freundlicherweise<br />
von den Besitzern zur Verfügung gestellt, und deshalb<br />
weist der Ortschaftsrat darauf hin, dass laut § 15 Abs. 3 der Polizeiverordnung<br />
nur organische Substanzen wie Strauch-, Hecken- und Baumschnitt<br />
sowie unbehandeltes Holz verbrannt werden dürfen. Wurzelstämme<br />
und mit Eisen verbundenes Holz ist kein Brennmaterial!<br />
Am Tag des Feuers sorgt der Jugendclub Zodel, wie auch schon im vergangenen<br />
Jahr, für das leibliche Wohl<br />
Der Ortschaftsrat und der Jugendclub würden sich über viele Besucher<br />
am 30.4. freuen. Pruschwitz, Ortsvorsteher<br />
Einladung zum Skatturnier<br />
Am Freitag, dem 20.4.<strong>2007</strong>, um 18.00 Uhr laden wir recht herzlich<br />
zum Skatturnier und Billardspielen ins Ortschaftszentrum nach Zodel,<br />
Dorfstraße 167, ein.<br />
Auf rege Teilnahme freuen sich<br />
der Ortschaftsrat und die Freiwillige Feuerwehr Zodel<br />
Vereinsnachrichten Krauscha e.V.<br />
Im Freizeitzentrum Groß Krauscha SIMSON-TREFF am 14. <strong>April</strong><br />
<strong>2007</strong> – Beginn: 9.30 Uhr<br />
Programm<br />
ab 10.00 Uhr Volleyballturnier<br />
ab 14.30 Uhr SIMSON-Ausstellung<br />
ab 16.00 Uhr kleines MOPED-Rennen<br />
ab 19.00 Uhr Tanz für Jung und Alt<br />
Wer sein MOPED o. ä. mit ausstellen möchte, möchte sich bis spätestens<br />
13.4.<strong>2007</strong> unter Telefon 03 58 20 /601 34 melden. Die schönsten, ältesten<br />
… MOPEDS werden ausgezeichnet.<br />
Außerdem noch im Programm:<br />
– TRAKTOR-Ausstellung<br />
– MUSIK<br />
Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Scharon, Vereinsvorsitzender<br />
Anlässich meines 70. Geburtstages möchte ich mich ganz herzlich<br />
für die entgegengebrachten Glückwünsche und Geschenke bedanken.<br />
Besonderen Dank an meine Familie, Freunde und Bekannten, Nachbarn<br />
und den Menü- & Bringedienst R.Waurig sowie den Zodeler Wanderspatzen<br />
für die vielen gelungenen Überraschungen.<br />
Zodel, im Februar <strong>2007</strong> Heinz Freiberger<br />
20 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>
Hurra, wir haben 1000 Euro gewonnen!<br />
Die Grundschule Zodel beteiligte sich an der von Radio Lausitz und<br />
Lichtenauer organisierten Aktion »Die Lausitz putzt sich«. Mit dem <strong>vom</strong><br />
Schülerrat vorgeschlagenen Projekt, unsere Leseecke und den »Blue<br />
Sky« zu verschönern, nahmen wir teil und Fortuna war uns hold. Unsere<br />
gereimte E-Mail wurde aus dem Topf der Einsender gezogen. Wir sind<br />
alle sehr glücklich darüber. Im Namen aller Schüler und Lehrer<br />
der Schülerrat unserer Schule<br />
(Liam und Lara Landmann, Theresa Pollesche, Rico Braeuer,<br />
Simon Priebs, Theresa Michel, Martin Klinger und Frau Kiwitz)<br />
Senioren im Blickpunkt<br />
Wir gratulieren allen Jubilaren herzlichst zum Geburtstag und wünschen<br />
alles Gute, Gesundheit und Zufriedenheit!<br />
Deschka<br />
2<strong>2.</strong>4. Frau Liesbeth Knobloch 90 Jahre<br />
Groß Krauscha<br />
21.4. Herr Manfred Günther 80 Jahre<br />
Kaltwasser<br />
5.4. Frau Hannelore Schieberle 70 Jahre<br />
27.4.<br />
Zodel<br />
Frau Johanna Rüdiger 70 Jahre<br />
17.4. Frau Helga Kühn 70 Jahre<br />
Zentendorf<br />
<strong>2.</strong>5. Herr Hans Giesler 70 Jahre<br />
Allen hier nicht genannten Geburtstagskindern auf diesem Wege alles<br />
Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen!<br />
Veranstaltungen der Senioren von Neißeaue<br />
3.4. Radtour in den Frühling<br />
Treffen:<br />
14.00 Uhr Zodel Park /14.15 Uhr Groß Krauscha Kombinat<br />
10.4. Kaffeenachmittag in Zodel<br />
Vorstellung der <strong>Gemeinde</strong>bücherei – Beginn: 14.00 Uhr<br />
1<strong>2.</strong>4. Busfahrt zum singenden Wirt nach Groß-Koschen<br />
Abfahrt: 13.30 Uhr – Preis p.P. 34,00 Euro<br />
17.4. Kaffeenachmittag in Groß Krauscha<br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
24.4. Kaffeenachmittag in Deschka<br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
Vorschau<br />
3.5. Busfahrt zur Baumblüte ins Havelland<br />
mit Museumsbesuch und Schifffahrt<br />
Preis p. P. 47,50 Euro – Abfahrt: 8.00 Uhr<br />
Achtung!<br />
Die Mehrtagesfahrt nach Krakau findet nicht statt. Als Ersatz bieten wir<br />
<strong>vom</strong> 11. bis 14.9.<strong>2007</strong> eine Fahrt ins »Braunauer Ländchen« an (s. Teich-<br />
Katalog S. 24), Preis p. P. 189,00 Euro. Teilnahmemeldungen bitte an<br />
Frau Ludwig, Tel. 03 58 20 /604 38.<br />
Neue Öffnungszeiten der Sozialstation Zodel für <strong>April</strong> <strong>2007</strong>:<br />
Montag von 14.00 bis 17.00 Uhr.<br />
Sommerpreise<br />
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Rekord-Briketts<br />
Heizprofi – Fachhandel Görlitz<br />
Demianiplatz 51 • 02826 Görlitz<br />
Tel. 03581/312353 • Tel. Niesky 03588/205552<br />
Geheimnisvoller <strong>April</strong><br />
auf der Kulturinsel Einsiedel<br />
OSTERN<br />
Kaum hat die Saison begonnen, geht auf dem Grüngeringelten<br />
Abenteuerfreizeitpark alles drunter und drüber. Schlappohr,<br />
der offizielle OSTERgEIst auf der Kulturinsel, hat mal wieder<br />
seine ganzen Sachen verschludert. Darunter natürlich auch die<br />
»Siebenwocheneier«. Das soll eine ganz tolle neue Erfindung der<br />
Osterindustrie sein. Bis zum Osterwochenende sehen die nämlich<br />
noch aus wie normale Steine, und erst im letzten Moment<br />
verwandeln sie sich in Ostereier. Das wird noch ein Haufen<br />
Arbeit für die Inselgeister, wobei sie natürlich viel Hilfe beim<br />
Suchen brauchen …<br />
Das verrückte Siebenwochenostereiersuchen und andere Ostereiereien<br />
am 8. und 9. <strong>April</strong> gibt’s für den normalen Kulturinseleintritt!<br />
PYROMANUM – zum Hexenbrennen<br />
Geheimnisvoll geht der <strong>April</strong> auch zu Ende – und das mit einem<br />
großen Flammenspektakel.<br />
Die Sage der 1000 Feuer von Turi Sede wird wie in jedem<br />
Jahr zum PYROMANUM Wirklichkeit und die ganze Insel erglüht<br />
im lodernden Licht. Ein standesgemäßes Programm umrahmt<br />
das heimliche Lieblingsfest der Kulturinsulanischen Feuerteufel<br />
…<br />
u.a. mit: Blechlawine, Friends of Limerick,<br />
Turi Sede Staatstheater, Feuerkunst und Feuertanz,<br />
Feuerwerk und Ritterkampf, …<br />
Beginn: 17.00 Uhr · Eintritt: 9,– Euro (VVK 7,– Euro)<br />
Infos und VVK: 03 58 91-4 91 50<br />
www.kulturinsel.de · info@kulturinsel.de<br />
<strong>April</strong> <strong>2007</strong> 21<br />
ab<br />
sofort
Telefon: 0 35 81 /38 27 14, Fax: 0 35 81/ 38 27 16<br />
E-Mail: gemeindeverwaltung@gemeinde-schoepstal.de,<br />
Internet: www.schoepstal.net<br />
Veranstaltungen der <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal<br />
<strong>April</strong><br />
9.4. Reit- und Fahrverein Kunnersdorf:<br />
13. Schöpstalritt<br />
1<strong>2.</strong>4. Seniorenbetreuung Kunnersdorf:<br />
Frühlingswanderung am Schloss<br />
16. bis 24.4. Ev. Kirchengemeinden: Bibelwoche<br />
25.4. Seniorenbetreuung Girbigsdorf:<br />
Bürgermeisterfragestunden<br />
im Mühlenhotel und Besichtigung des Jugendklubs<br />
28.4. Heimatverein Schöpstal:<br />
Feier zum 10-jährigen Vereinsjubiläum<br />
15 Jahre<br />
OLZMARKT<br />
ILDEBRAND<br />
G<br />
m<br />
b<br />
H<br />
Am 25. <strong>April</strong> 1992 war die Eröffnung unseres Holzmarktes.<br />
15 Jahre ist das nun schon her. Das Auf und Ab im<br />
Wirtschaftsleben haben wir bis heute gut gemeistert und<br />
sind stolz, 15 Jahre auf dem Markt zu sein. Wir freuen<br />
uns, dass jahrelange treue Kundschaft und gute Freunde<br />
uns den Rücken stärken und bei uns einkaufen, dass<br />
Erfahrung, Qualität und Kompetenz bei vielen Käufern<br />
immer noch Priorität haben und mancher gerne auch<br />
mal nur auf ein Schwätzchen vorbeikommt.<br />
Wir werden auch weiterhin für unsere Kundschaft da<br />
sein und möchten uns bei allen bedanken, die uns die<br />
15 Jahre geholfen, begleitet und unterstützt haben.<br />
Wir freuen uns auf Ihren Einkauf:<br />
»Die Drei <strong>vom</strong> Holzmarkt«<br />
Silvio Vetter, Kathrin und Heiko Hildebrand<br />
BAUHOLZ • PROFILHOLZ • EXCLUSIVE DECKEN<br />
HOLZBALKONE • NATURHOLZBÖDEN<br />
02829 Schöpstal / OT Girbigsdorf · Holtendorfer Str. 11<br />
Telefon 0 35 81 / 31 11 75 · Telefax 0 35 81 / 31 11 25<br />
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 18.00 Uhr · Sa. 9.00 – 1<strong>2.</strong>00 Uhr<br />
29.4. Ev. Kirchengemeinde, Kameradschaft Schmalz:<br />
Gedenken an den Soldatengräbern<br />
30.4. Walpurgisfeuer in allen drei Ortsteilen<br />
30.4. FFw Kunnersdorf e.V.: Maibaumstellen<br />
Mai<br />
Noch ohne Seniorenbetreuung:<br />
Termin: Halbtagesfahrt für alle drei Ortsteile<br />
1.5. Heimatverein Schöpstal: Maibaumstellen in Girbigsdorf<br />
5.5. Grüne Aue: Frühlingsfest im Auepark<br />
Abendveranstaltung<br />
6.5. Ev. Kirchengemeinde Ebersbach: Konfirmation<br />
Herzliche Einladung an alle Girbigsdorfer<br />
Rentner und Vorruheständler!<br />
Wieder einmal möchten wir Sie ganz herzlich zu einer Besichtigung des<br />
Girbigsdorfer Jugendclubs einladen. Viele fleißige Hände haben in der<br />
vergangenen Zeit mitgeholfen, um das Domizil unserer Jugend weiter<br />
zu verschönern.<br />
Wir treffen uns daher am Mittwoch, dem 25. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, um 15.00 Uhr<br />
vor dem Jugendclub (ehemaliger Bunker) im Auepark.<br />
Im Anschluss daran gibt es ein gemütliches Beisammensein bei Kaffee<br />
und Kuchen im »Mühlenhotel«.<br />
Dafür erbitten wir pro Person einen Beitrag von 4,00 €.<br />
Wir hoffen, dass wir mit unserer Einladung bei recht vielen das Interesse<br />
geweckt haben. Ihre Helferinnen im Namen von K. Pohl<br />
Senioren im Blickpunkt<br />
Wir gratulieren allen Jubilaren herzlichst zum Geburtstag und wünschen<br />
alles Gute, Gesundheit und Zufriedenheit!<br />
Ebersbach<br />
20.4. Frau Margarete Schmidt 75 Jahre<br />
Girbigsdorf<br />
11.4. Frau Ingeburg Vogt 70 Jahre<br />
21.4. Frau Sigrid Gilbert 70 Jahre<br />
Kunnersdorf<br />
18.4. Frau Martha Hiller 97 Jahre<br />
4.5. Herr Reinhold Kunutzki 75 Jahre<br />
Allen hier nicht genannten Geburtstagskindern auf diesem Wege alles<br />
Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen!<br />
Nordic Walking & Walking Team<br />
• verschiedene Kurse durch<br />
VDNOWAS / DLV<br />
Trainer für alle Altersgruppen,<br />
auch bei gesundheitlichen<br />
Einschränkungen<br />
• Nordic Walking<br />
für starke KIDS / XXL-Ältere<br />
• Partner der gesetzlichen<br />
Krankenkassen<br />
• Entspannungsangebote<br />
• Ausbildung / Seminare<br />
• Vertrieb von Ausrüstung<br />
Info | Beratung | Anmeldung:<br />
Änne Walter · Morgenseite 23 · 02829 Schöpstal – Ebersbach<br />
Telefon 0 35 81 / 31 06 36 info@lebenshilfe-walter.de<br />
22 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>
Weitere Informationen<br />
aus nah und fern …<br />
Bestimmt Ihr Bewusstsein<br />
auch schon den Energieverbrauch?<br />
»Tag der erneuerbaren Energien« am 28.4.<strong>2007</strong><br />
Was? Keine Angst vor erneuerbaren Energien!<br />
– Vorträge zu Theorie & Praxis der alternativen Energienutzung<br />
– Handwerker präsentieren Anwendung und Technik<br />
– Für leibliches Wohl im historischen Ambiente ist gesorgt<br />
Wann? Am 28.4.<strong>2007</strong> zwischen 9.30 und 16.30 Uhr<br />
Wo? EnergieFabrik – ideenfluß e.V., Bautzener Straße 32, Görlitz<br />
Sommer-Ferien-Abenteuer<br />
Die »Grüne Schule grenzenlos«, eine Kinder- und Jugendbegegnungsstätte<br />
im Landkreis Freiberg, organisiert für Kinder von 8 bis 14 Jahren<br />
erlebnisreiche Sommerferien. Unter dem Motto »Sagenhaftes Erzgebirge«<br />
gibt es ein abwechslungsreiches Programm, z. B.: • Abenteuer-Rallye<br />
• Erlebnisbad • Lagerfeuer • Kino • Disco • Erzgebirgische Traditionen<br />
• Tagesausflug • Sport, Spiel & Spaß • Kreatives Gestalten • und vieles<br />
mehr.<br />
Für bewegungsfreudige Mädchen und Jungen findet eine Sportwoche statt.<br />
Die Termine: • 2<strong>2.</strong>7. – 28.7. • 29.7. – 4.8. • 5.8. – 11.8. (Sportwoche)<br />
• 1<strong>2.</strong>8. –18.8. • 19.8. –25.8. • 26.8. – 1.9.<br />
Termine für Herbstferienlager: 7. –13.10. und 14. –20.10.<strong>2007</strong><br />
Nähere Infos und Anmeldungen gibt es hier:<br />
Grüne Schule grenzenlos Zethau, Telefon 03 73 20 /95 00,<br />
www.gruene-schule-grenzenlos.de<br />
Kinder-Disco Freiberg, Telefon 0 37 31 /21 56 89, www.ki-di.de<br />
Ab sofort erhältlich!<br />
… auch für Händler!<br />
Gute Laune am Morgen …<br />
mit einem Bad von<br />
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Meisterbetrieb R. Stahr<br />
(03581) 730177<br />
Entspannung am Abend!<br />
<strong>April</strong> <strong>2007</strong> 23
Bestattungskultur und ihre Rituale<br />
Rituale sind seit jeher ein wesentlicher Bestandteil der vielfältigen<br />
Bestattungskulturen unserer Welt. Trotz ihrer unterschiedlichen<br />
Ausprägung haben sie eines gemeinsam: Sie stellen eine Hilfe dar<br />
zur Trauerbewältigung. Rituale versuchen, die Unfassbarkeit des<br />
Phänomens Tod zu erklären. Sie sind Hilfe bei der Überwindung von<br />
Emotionen, die beim Eintritt eines Sterbefalls entstehen: Trauer,<br />
Schmerz, Hilflosigkeit, Angst, Zorn, Unverständnis.<br />
Mit Zunahme der Individualität in unserem Jahrhundert haben Trauerrituale<br />
in Deutschland immer mehr an gesellschaftlicher Verbindlichkeit<br />
verloren. Die Bürger sind mündiger und zugleich einsamer<br />
geworden. Selbstbestimmung und persönliche Flexibilität haben<br />
festgefügte Traditionen ersetzt. Die Erziehung zum selbstständigen<br />
Denken und Handeln ohne Bevormundung, ohne christliche oder<br />
weltliche Indoktrinierung zeichnen die gesellschaftliche Entwicklung<br />
in Deutschland aus. Parallel dazu ignorieren viele die Tatsache,<br />
dass Leben zugleich Endlichkeit bedeutet. Der Tod wird verdrängt<br />
und in breiten Kreisen nach wie vor als Tabu-Thema empfunden.<br />
Fachgeschäft<br />
für Oberbekleidung<br />
Montag bis Freitag<br />
10.00–18.00 Uhr<br />
Samstag<br />
10.00–16.00 Uhr<br />
Moden<br />
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Tel.-<strong>Nr</strong>. 0 35 81 / 47 36 29 02826 Görlitz<br />
Unsere Leistungen für Sie<br />
• Erd-, Feuer- und Seebestattungen<br />
• Eigene Feierhalle • Trauerfeiergestaltung<br />
• Anzeigen, Danksagungen, Trauerdruck<br />
• Särge aus eigener Produktion<br />
• große Auswahl an Wäsche und Urnen<br />
• Erledigung aller Formalitäten<br />
• Beratung auf Wunsch im Trauerhaus<br />
• Bestattungsvorsorge und<br />
Versicherungen<br />
• Haushaltsauflösungen<br />
Ständiger Bereitschaftsdienst<br />
Zugleich steigt jedoch auch der Anteil derjenigen, die sich zu<br />
Lebzeiten ganz bewusst mit dem 'I'od und ihrem eigenen Lebensende<br />
auseinandersetzen. Manche tun dies, weil sie an einer todbringenden<br />
Krankheit leiden. Hier findet genau das Gegenteil statt: Man<br />
legt zu Lebzeiten minutiös fest, wie man dereinst bestattet werden<br />
möchte.<br />
Wir Bestatter sind verpflichtet, Anregungen zu geben und die Hinterbliebenen<br />
zu motivieren, eine Trauerfeier zu organisieren, die dem<br />
Lebensempfinden, dem Lebensweg und den Einstellungen des Verstorbenen<br />
entsprechen, sofern dieser nicht selbst bereits zu Lebzeiten<br />
eine entsprechende Vorsorge-Verfügung getroffen hat. Hinterbliebene<br />
sind nicht daran gewöhnt, zu dieser Thematik eigene, mutige<br />
Entscheidungen zu treffen. Es ist unsere Aufgabe, ihnen offensiv<br />
die ganze Fülle der Möglichkeiten von Abschiednahme aufzuzeigen.<br />
Vielfalt statt Gleichförmigkeit ist gefragt.<br />
GRABMALE, GEDENKTAFELN,<br />
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AUS NATURSTEINEN<br />
AM KURZEN HAAG 6<br />
POSTANSCHRIFT:<br />
COMENIUSSTRASSE 5<br />
02906 NIESKY<br />
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PRIVAT: 03588/207269<br />
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☎ (0 35 81) 47 36-0<br />
Unsere Außenstellen<br />
• Filiale Bernstadt, Töpfergasse 2<br />
• Reichenbach, Fa. Schäfer,<br />
Görlitzer Straße 23<br />
• Melaune, Frau Fiedler<br />
• Döbschütz, Tischlerei Hennersdorf<br />
• Zodel, Blumenhaus Färber<br />
Bestattungshaus<br />
Barthel<br />
Einfühlsame Trauerbegleitung<br />
(0 35 88) 20 0360<br />
Helfen<br />
und Beistand<br />
in schweren<br />
Stunden<br />
24 <strong>April</strong> <strong>2007</strong><br />
☎<br />
Dem Leben einen würdigen Abschied geben.<br />
Rothenburger Straße 1<br />
02906 Niesky
Ab 21. <strong>April</strong> wieder Freude beim Tanken<br />
In Niesky eröffnet eine<br />
öffentliche Pflanzenöltankstelle<br />
»Jetzt ist Schluss!«, dachte sich Herr René Neuburger,<br />
Geschäftsführer der Natur Energie Neuburger GmbH<br />
beim Blick auf die hohen Dieselpreise. Er suchte und<br />
fand eine Alternative.<br />
Seit einem halben Jahr, in dem schon 30.000 km zurückgelegt<br />
wurden, fährt Herr Neuburger mit reinem<br />
Rapsöl. Doch an die besonderen Eigenschaften von<br />
naturbelassenem Pflanzenöl musste die Technik erst<br />
angepasst werden. Die Umrüstung wurde in einer regionalen<br />
Fachwerkstatt durchgeführt. »In der Döbschützer<br />
Firma ML-Motors fand ich einen Spezialisten,<br />
der sich ausschließlich mit der Aufrüstung von<br />
Dieselmotoren für den Pflanzenölbetrieb beschäftigt.<br />
Der Umbau dauerte eine Woche«, so Herr Neuburger.<br />
Herr Laßmann, der Gründer von ML-Motors, beschreibt,<br />
was am Fahrzeug verändert wurde: »Da reines<br />
Pflanzenöl dickflüssiger und weniger zündwillig<br />
ist, muss es dem Motor vorgewärmt zugeführt werden.<br />
Dazu sind Veränderungen am Tank- und Einspritzsystem<br />
notwendig, die individuell an die meisten<br />
Dieselfahrzeuge angepasst werden können. Neben<br />
Pkws rüsteten wir auch schon Traktoren, Lkws<br />
und sogar Mähdrescher um.«<br />
»Die Technik arbeitet seit dem ersten Tag zuverlässig<br />
und beim Fahren spürt man keinen Unterschied«,<br />
freut sich Herr Neuburger. »Ehrlich gesagt gab es doch<br />
eine kleine Veränderung. Manchmal überkommt mich<br />
beim Blick auf den Dieselpreis so ein Schmunzeln ...«.<br />
Da Verbrauch und Leistung gleich bleiben, machen<br />
sich diese Arbeiten schnell durch den günstigen Kraftstoffpreis<br />
bezahlt. An der neuen Tankstelle kostet der<br />
Liter reines Pflanzenöl nur 0,85 Euro inkl. MwSt.<br />
ML-Motors<br />
Umrüstung auf Rapsöl von Pkw,<br />
Lkw, Baumaschinen, Aggregaten<br />
und Landmaschinen + Zusatzgarantie<br />
für Pflanzenöleinbauten<br />
Meik Laßmann<br />
Dobschütz <strong>Nr</strong>. 18<br />
02894 Vierkirchen<br />
Tel. 03 58 27 /787 84<br />
Funk 01 72 /648 83 73<br />
Fax 03 58 27 /787 83<br />
E-Mail: ml-motors@email.de<br />
www.ml-motors.de<br />
René Neuburger mag Rapsöl: »Prima zum Backen leckerer<br />
Kartoffelpuffer und gleichzeitig ein wirtschaftlicher Kraftstoff,<br />
der die Umwelt schont.«<br />
Damit auch andere Kraftfahrer von dieser Idee profitieren<br />
können, entsteht derzeit im Nieskyer Gewerbegebiet<br />
Nord eine öffentliche Pflanzenöltankstelle.<br />
Diese befindet sich auf dem Gelände der Elektroinstallation<br />
Koch an der Stannewischer Straße <strong>2.</strong><br />
Wer sich näher über diesen alternativen Kraftstoff<br />
und den technischen Modifikationen informieren<br />
möchte, ist herzlich zur Eröffnung am Samstag,<br />
dem 21. <strong>April</strong>, um 10.00 Uhr nach Niesky eingeladen.<br />
Herr Neuburger als Tankstellenbetreiber und<br />
Herr Laßmann als Motorenfachmann stehen Ihnen<br />
für Fragen zur Verfügung. Gezeigt werden auch je<br />
ein pflanzenölbetriebener Pkw, Kleintransporter<br />
und Lkw.<br />
Für die kleinen und großen Gäste gibt es Kartoffelpuffer<br />
satt. Natürlich in bestem Pflanzenöl gebacken.<br />
<strong>April</strong> <strong>2007</strong> 25
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26 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>