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Amtsblatt Nr. 4 vom 2. April 2007 - Gemeinde Kodersdorf

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<strong>Gemeinde</strong><br />

Horka<br />

<strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kodersdorf</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong><br />

Schöpstal<br />

<strong>Gemeinde</strong><br />

Neißeaue<br />

VERWALTUNGSVERBAND WEISSER SCHÖPS/NEISSE<br />

Herausgeber: Verwaltungsverband Weißer Schöps / Neiße. Für amtliche Mitteilungen verantwortlich: Verwaltungsverbandsvorsitzender oder seine Vertreter im Amt.<br />

Anzeigenannahme: Ebermann und Rast GbR, Marketing & Sponsoring, Gewerbepark Niedergurig, (Haus 14) 02694 Malschwitz, Tel. (0 35 91) 67 33 11, Fax 67 33 67,<br />

E-Mail: info@marketingfirma.de; Anzeigenverantw.: Herr Rast; Satz + Druck: Winter Druck, Gewerbestraße 2, 02747 Herrnhut, Tel. (03 58 73) 4 1 8-0, Fax 4 18 88<br />

<strong>Nr</strong>. 4 <strong>2.</strong> <strong>April</strong> <strong>2007</strong> 1<strong>2.</strong> Jahrgang<br />

INHALT<br />

Amtliche<br />

Bekanntmachungen<br />

Verwaltungsverband<br />

Weißer Schöps / Neiße S. 2<br />

<strong>Gemeinde</strong> Horka S. 4<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kodersdorf</strong> S. 4<br />

<strong>Gemeinde</strong> Neißeaue S. 4<br />

<strong>Gemeinde</strong> Schöpstal S. 5<br />

Mitteilungen<br />

und Informationen<br />

<strong>Gemeinde</strong> Horka S. 10<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kodersdorf</strong> S. 13<br />

<strong>Gemeinde</strong> Neißeaue S. 20<br />

<strong>Gemeinde</strong> Schöpstal S. 22<br />

Die März-Ausgabe<br />

erscheint am 7.5.<strong>2007</strong>.<br />

Redaktionsschluss<br />

ist der 18.4.<strong>2007</strong>.<br />

Redaktion <strong>Amtsblatt</strong><br />

Ingrid Hüttermann<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Kodersdorf</strong><br />

Straße der Freundschaft 1<br />

02923 <strong>Kodersdorf</strong><br />

Tel. 03 58 25 / 52 52<br />

Fax 03 58 25 / 52 35<br />

gemeinde@kodersdorf.de<br />

www.kodersdorf.de


Telefon: 03 58 25 /700-0, Fax 03 58 25 /700-18<br />

E-Mail: sekretariat@vwvwschoeps-neisse.de<br />

Internet: www.vwvwschoeps-neisse.de<br />

Standesamt: Tel. 035825/60776<br />

Einladung<br />

Hiermit lade ich zur Sitzung des Verwaltungsverbandsausschusses am<br />

Dienstag, dem 17. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, um 8.00 Uhr in das Gebäude des Verwaltungsverbandes<br />

Weißer Schöps /Neiße, Straße der Einheit 79, 02923<br />

<strong>Kodersdorf</strong>, ein. Ich bitte Sie, die Einladung in den Schaukästen zu beachten.<br />

Ernst, Verbandsvorsitzender<br />

Einladung<br />

Hiermit lade ich zur Sitzung des Verwaltungsverbandes Weißer<br />

Schöps /Neiße am Mittwoch, dem 25. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, um 19.30 Uhr in<br />

den Rittersaal der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Schöpstal, Am Schloss 11,<br />

02829 Schöpstal, ein. Ich bitte Sie, die Einladung in den Schaukästen zu<br />

beachten. Ernst, Verbandsvorsitzender<br />

Bekanntmachungen des Ordnungsamtes<br />

• Ein bisschen Ordnung muss sein …<br />

Erinnerung an die Aufrechterhaltung von Sauberkeit<br />

und Ordnung<br />

Mittlerweile hat sich der Winter verabschiedet und<br />

der Frühjahrsputz steht wieder mal an.<br />

In diesem Sinne werden alle Eigentümer und Besitzer<br />

von Grundstücken aufgerufen, dass Straßenanlieger<br />

zum Reinigen der Geh- und Radwege innerhalb der geschlossenen<br />

Ortslagen verpflichtet sind, ihrer Reinigungspflicht nach zu kommen.<br />

Auch die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite<br />

von 1,50 m sowie Entwässerungsgräben sind von Schmutz, Unrat, Unkraut,<br />

Laub u. ä. bei Bedarf zu befreien.<br />

Ein Unterlassen der Reinigungspflicht kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt<br />

und mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />

Jandik, <strong>Gemeinde</strong>vollzugsbedienstete<br />

• Ablagerung von Baumschnitt und Reisig an den zentralen Sammelplätzen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>n für das Traditionsfeuer am 30.4.<strong>2007</strong><br />

In der Nacht <strong>vom</strong> 30. <strong>April</strong> zum 1. Mai werden in den <strong>Gemeinde</strong>n wieder<br />

die Traditionsfeuer zur Vertreibung des Winters entzündet.<br />

Hierzu werden den Veranstaltern seitens der Ortspolizeibehörde, dem<br />

Verwaltungsverband Weißer Schöps /Neiße, Abbrandgenehmigungen<br />

widerruflich erteilt.<br />

Der Antrag zur Abbrennungsgenehmigung ist <strong>vom</strong> Verantwortlichen<br />

für das Traditionsfeuer schriftlich bis zum 13. <strong>April</strong> <strong>2007</strong> beim Ordnungsamt<br />

Verwaltungsverband Weißer Schöps /Neiße <strong>Kodersdorf</strong> mit<br />

folgenden Angaben einzureichen:<br />

– Antragsteller<br />

– verantwortliche Person, die am 30.4.<strong>2007</strong> vor Ort sein wird (mit<br />

Tel.<strong>Nr</strong>.)<br />

– Angaben zu brandschutztechnischen und ordnungsrechtlichen Sicherheitsmaßnahmen<br />

– Annahmetermine für Brenngut<br />

– Angaben zur gastronomischen Verpflegung (Gestattung zur Bewirtung<br />

mit Speisen und Getränken muss vorhanden sein oder noch<br />

eingeholt werden)<br />

– Zeitpunkt (Beginn und Ende) der Veranstaltung<br />

– Antrag Ausnahmegenehmigung laut PolVO, wenn das Ende der<br />

Veranstaltung nach 2<strong>2.</strong>00 Uhr geplant ist<br />

Wie uns das Amt für Bauen und Umwelt, Sachgebiet Untere Abfall- und<br />

Bodenschutzbehörde des Niederschlesischen Oberlausitzkreises, mitteilte,<br />

gab es in den vergangenen Jahren zahlreiche Verstöße gegen das<br />

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrwAbfG). Wir wurden ausdrücklich<br />

durch diese Behörde noch einmal darauf hingewiesen, dass<br />

das Verbrennen von Abfällen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Sollten<br />

an den Sammelstellen Verstöße gegen das KrwABfG festgestellt werden,<br />

wird die Abbrandgenehmigung widerrufen.<br />

Aus diesem Grunde werden seitens der Ortspolizeibehörde des Verwaltungsverbandes<br />

Weißer Schöps/Neiße in Zusammenarbeit mit dem Amt<br />

für Bauen und Umwelt des Niederschlesischen Oberlausitzkreises Kontrollen<br />

an den Sammelplätzen durchgeführt.<br />

Wir weisen nochmals darauf hin, dass nur naturbelassenes Holz und<br />

Baumschnitt für das Traditionsfeuer abgelagert werden dürfen.<br />

Jandik, <strong>Gemeinde</strong>vollzugsbedienstete<br />

Stellenausschreibung<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue ist die Stelle<br />

einer/eines Leiterin/Leiters<br />

der Kindertagesstätte<br />

(Diplomsozialpädagogin /Diplomsozialpädagoge)<br />

ab 1.5.<strong>2007</strong>, 36 Stunden /Woche<br />

zunächst befristet für ein Jahr im Ortsteil (OT) Groß-Krauscha zu<br />

besetzen.<br />

Die /der Beschäftigte wird zukünftig die Leitung der neuen Kindertagesstätte<br />

der <strong>Gemeinde</strong> in Groß-Krauscha, sowie deren<br />

Zweigstelle im OT Deschka übernehmen und bis zu der Fertigstellung<br />

des Neubaus hauptsächlich in der jetzigen Kindertagesstätte<br />

im OT Kaltwasser eingesetzt sein. In Groß-Krauscha wird die zukünftige<br />

Kindertagesstätte als Passivhaus neu gebaut und umfasst<br />

64 Plätze. Hinzu kommt die Einrichtung in Deschka mit 30 Plätzen.<br />

Derzeit sind neun Angestellte in diesen Einrichtungen beschäftigt.<br />

Die Stelle umfasst die von der tatsächlichen Kinderzahl<br />

abhängigen Leiterstunden sowie auch Betreuungszeiten in der<br />

Gruppe.<br />

Die Beschäftigung erfolgt im Angestelltenverhältnis. Auf das Arbeitsverhältnis<br />

findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst<br />

(TVöD) Anwendung.<br />

Als Diplomsozialpädagogin /Diplomsozialpädagoge sollten Sie<br />

über vertiefte pädagogische Erfahrungen und Kenntnisse bei der<br />

Betreuung von Kindern sowie Erfahrung in der Elternarbeit verfügen.<br />

Die neue Einrichtung der <strong>Gemeinde</strong> wird als deutsch-polnische<br />

Einrichtung unter dem Konzept der zweisprachigen Erziehung der<br />

Kinder geführt werden. Es werden polnische Kinder die Einrichtung<br />

besuchen. Aufgrund dessen sind gute Fremd- bzw. Muttersprachenkenntnisse<br />

in polnisch für die Ausübung der Stelle wünschenswert.<br />

Ständige Fortbildung, die Fähigkeit zur konzeptionellen Arbeit<br />

und die Bereitschaft kurzfristig in einer anderen Einrichtung tätig<br />

zu sein, wird vorausgesetzt.<br />

Die Zuweisung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.<br />

Wir erwarten von Ihnen Zuverlässigkeit, Engagement, Verantwortungsbewusstsein<br />

und bieten Ihnen eine äußerst anspruchsvolle<br />

und vielseitige Tätigkeit in unseren Kindertagesstätten.<br />

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter der Beifügung<br />

von tabellarischem Lebenslauf, Lichtbild, Ihrer Zeugniskopie<br />

(einschließlich des Nachweises über die Berechtigung zur Führung<br />

der Berufsbezeichnung »Diplomsozialpädagogin /Sozialpädagoge«)<br />

und sonstiger Befähigungsnachweise bis zum 17.4.<strong>2007</strong><br />

an den:<br />

Verwaltungsverband Weißer Schöps /Neiße<br />

Personalstelle, Straße der Einheit 79, 02923 <strong>Kodersdorf</strong><br />

2 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>


Information aus dem Gewerbeamt<br />

Vollzug der Gewerbeordnung (GewO)<br />

Gewerbemeldung bei Photovoltaikanlagen<br />

Zu diesem Thema wurde am 9.1.<strong>2007</strong> seitens des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Wirtschaft und Arbeit darüber informiert, dass auf der<br />

100. Tagung des Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht (BLA) nach<br />

ausführlicher Diskussion auf den Beschluss der 91. Tagung verwiesen,<br />

aus dem hervorgeht, dass bereits in Ermangelung realistischer Chancen<br />

zur Gewinnerzielung bei Anlagen bis 3 kWp* kein Gewerbe im Sinne<br />

der GewO vorliegt und deshalb keine Möglichkeit zur Gewerbeanzeige<br />

besteht.<br />

Das Betreiben von Anlagen über 5 kWp kann im Verwaltungsverband<br />

Weißer Schöps /Neiße – sofern Einspeisung in das öffentliche Netz erfolgt<br />

– in der Regel als Gewerbe aufgefasst und angemeldet werden.<br />

Im Bereich zwischen 3 kWp und 5 kWp führen wir eine Einzelfallprüfung<br />

unter Berücksichtigung der Gesamtumstände durch. Im Zweifel<br />

wird die Gewerbeanzeige angenommen und Rücksprache mit unserer<br />

übergeordneten Behörde (Landratsamt) gehalten.<br />

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern unter Tel. 03 58 25 /700-15 zur Verfügung.<br />

* kWp = Kilowatt-Peak (Spitzenleistung)<br />

M. Wagner, SB Ordnungswesen<br />

Neu im Fundbüro<br />

In den letzten Wochen wurde folgender Fundgegenstand im Fundbüro<br />

des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps /Neiße abgegeben:<br />

Fundtag Gegenstand Fundort<br />

15.3.<strong>2007</strong> Schlüsselbund 02823 <strong>Kodersdorf</strong>,<br />

beim Einkaufsmarkt Gener<br />

Für Nachfragen bzw. zur Abholung des Gegenstandes wenden Sie sich<br />

bitte während der üblichen Sprechzeiten an das Ordnungsamt des Verwaltungsverbandes<br />

Weißer Schöps /Neiße, Tel. 03 58 25 /700 15 oder<br />

700 25.<br />

Bekanntmachung des Zweckverbandes<br />

Abwasser Rothenburg /O.L.<br />

Am Dienstag, dem 24.4.<strong>2007</strong>, findet um 19.00 Uhr die nächste Verbandsversammlung<br />

des Zweckverbandes Abwasser Rothenburg /<br />

O. L. im Ratszimmer des Rathauses Rothenburg, Marktplatz 1,<br />

statt.<br />

Tagesordnung:<br />

I. öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Gäste<br />

– Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung<br />

– Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

– Festlegung der zwei Unterzeichner der Sitzungsniederschrift<br />

– Bestätigung der Tagesordnung<br />

<strong>2.</strong> Bestätigung der Niederschrift der Sitzung <strong>vom</strong> 26.<strong>2.</strong><strong>2007</strong><br />

3. Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen<br />

Sitzung<br />

4. Bürgerfragestunde<br />

5. Beschlussfassung zur 1. Nachtrags-Haushaltssatzung <strong>2007</strong><br />

(Beschluss-<strong>Nr</strong>. 04 /<strong>2007</strong>)<br />

6. Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung<br />

für die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung des ZVA<br />

<strong>vom</strong> 5.10.2006 (Beschluss-<strong>Nr</strong>. 05 /<strong>2007</strong>)<br />

7. Vorstellung des überarbeiteten ABK, Diskussion zur Entwicklung<br />

und zur weiteren Erschließung im Verbandsgebiet<br />

8. Beschlussfassung zum 1. Nachtrag zum Ingenieurvertrag<br />

(Beschluss-<strong>Nr</strong>. 06 /<strong>2007</strong>)<br />

9. Allgemeines, Anfragen der Verbandsmitglieder, Mitteilungen<br />

der Verwaltung<br />

II. nichtöffentlicher Teil<br />

1. Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen<br />

(Beschluss-<strong>Nr</strong>. 07 /<strong>2007</strong>)<br />

gez. Dohrmann, Verbandsvorsitzender<br />

Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes<br />

Abwasser Rothenburg /O. L.<br />

Entsprechend § 76 SächsGemO ist der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung<br />

an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen.<br />

Die Möglichkeit der Einsicht in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

<strong>2007</strong> ist in der Zeit <strong>vom</strong> <strong>2.</strong> bis 1<strong>2.</strong>4.<strong>2007</strong> im Rathaus<br />

Rothenburg, Marktplatz 1, Zimmer 207<br />

Mo., Mi., Fr. 9.00 – 1<strong>2.</strong>00 Uhr<br />

Di. 9.00 –1<strong>2.</strong>00 Uhr und 14.00 –16.00 Uhr<br />

Do. 9.00 –1<strong>2.</strong>00 Uhr und 14.00 –18.00 Uhr.<br />

Abgabepflichtige des Zweckverbandes können in der Zeit <strong>vom</strong><br />

13. bis 23.4.<strong>2007</strong> Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Die<br />

Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift bei der<br />

auslegenden Stelle abgegeben werden.<br />

gez. Dohrmann, Verbandsvorsitzender<br />

des Zweckverbandes Abwasser Rothenburg/OL<br />

Information des Zweckverbandes<br />

Abwasser Rothenburg /O. L.<br />

Tourenplan für die flächendeckende Fäkalienentsorgung im <strong>April</strong> <strong>2007</strong><br />

Ort Straße Hausnummer Datum<br />

Biehain Am Erlchberg 8, 12, 18, 23.4.<strong>2007</strong><br />

Dorfstraße 9, 13, 14, 15, 17, 18,<br />

20, 24, 25, 27, 29 23.4.<strong>2007</strong><br />

Am Mühlgraben 2, 4, 27 24.4.<strong>2007</strong><br />

Dorfstraße 22, 23 24.4.<strong>2007</strong><br />

Horkaer Straße 1, 8, 11, 13, 36, 24.4.<strong>2007</strong><br />

Mückenhain Am Mühlgraben 11, 12, 15 7.5.<strong>2007</strong><br />

Am Bahnhof 2, 4, 5, 6, 8, 15, 18,<br />

22, 23, 24 8.5.<strong>2007</strong><br />

Oberdorf 13 8.5.<strong>2007</strong><br />

Am Mühlteich 1, 2, 3 14.5.<strong>2007</strong><br />

Kaltwasser Am Kulturhaus 1, 2, 5 14.5.<strong>2007</strong><br />

Klein Krauscha Hauptstraße 6, 8, 9, 11, 12, 14, 18 7.5.<strong>2007</strong><br />

Hauptstraße 23, 24, 28, 30, 31 14.5.<strong>2007</strong><br />

Bei Störungen im Abwasserbereich erreichen Sie uns unter unserer<br />

Hotline: 0800 3366-000<br />

Ihr Dienstleister Stadtwerke Görlitz AG<br />

16 Jahre<br />

Ausbildung aller Klassen · Aufbauseminare<br />

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Ferienkurs Görlitz .......................................................................... 3.– 13.4. <strong>2007</strong><br />

Grundkurse ....................................................... 7. – 15.5. u. 18. – 26. 6. <strong>2007</strong><br />

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Verkehrsübungsplatz Markersdorf geöffnet:<br />

Montag – Freitag 6.00 – 19.00 Uhr, Samstag 8.00 – 16.00 Uhr<br />

Rauschwalder Straße 55, 02826 Görlitz, Tel. 0 35 81 / 31 48 88,<br />

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Anmeldung: Rauschwalder Str. 55 Mo. 13 – 18 Uhr, Di.– Fr. 10– 18 Uhr<br />

<strong>April</strong> <strong>2007</strong> 3


Für amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> Horka verantwortlich:<br />

der Bürgermeister<br />

Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Die nächste Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates Horka findet am Donnerstag,<br />

dem 19. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, um 19.30 Uhr im Klubraum Biehain statt. Die Tagesordnung<br />

und mögliche Änderungen werden rechtzeitig in den Schaukästen<br />

bekannt gegeben.<br />

Sitzung des Ortschaftsrates<br />

Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Mückenhain findet am Montag,<br />

dem 16. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, um 20.00 Uhr im Dorfhaus Mückenhain statt.<br />

Für amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kodersdorf</strong> verantwortlich:<br />

der Bürgermeister<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

Die nächste Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Kodersdorf</strong> findet am Dienstag,<br />

dem 17. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, um 19.30 Uhr in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Kodersdorf</strong><br />

statt. Die Tagesordnung wird rechtzeitig in den Schaukästen bekannt<br />

gegeben.<br />

Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Kodersdorf</strong> am 6.3.<strong>2007</strong><br />

09 /<strong>2007</strong> Satzung zur Gemeinnützigkeit der kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen<br />

10 /<strong>2007</strong> Entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben-<br />

und Erschließungsplan für die Errichtung einer Kfz-Wartungs-<br />

und Pflegehalle sowie eines Abstell- und Vorführplatzes<br />

11 /<strong>2007</strong> Überarbeiteter vorhabensbezogener Bebauungsplan mit<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan für die Errichtung einer<br />

Kfz-Wartungs- und Pflegehalle sowie eines Abstell- und<br />

Vorführplatzes<br />

12 /<strong>2007</strong> Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Mehrzweckhalle<br />

auf dem Flurstück 126 /2 der Flur 18 in <strong>Kodersdorf</strong><br />

13 /<strong>2007</strong> Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses und Umbau<br />

einer Scheune auf dem Flurstück 47 der Flur 4 in <strong>Kodersdorf</strong><br />

14 /<strong>2007</strong> Antrag zum Umbau eines Wohnhauses und eines Stallgebäudes<br />

auf dem Flurstück 2 /4 der Flur 17 in <strong>Kodersdorf</strong><br />

15 /<strong>2007</strong> Bild- und Textbeteiligung zum Bildband »Freistaat Sachsen«<br />

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung<br />

<strong>Kodersdorf</strong><br />

Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft<br />

<strong>Kodersdorf</strong> am Mittwoch, dem 11. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>,<br />

um 18.00 Uhr in der Gaststätte Gaumer werden alle Eigentümer<br />

von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirk <strong>Kodersdorf</strong> gehören und auf denen die<br />

Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.<br />

Tagesordnung<br />

1. Eröffnung und Begrüßung<br />

<strong>2.</strong> Rechenschaftsbericht des Vorstandes<br />

3. Kassenbericht<br />

4. Berichte der Jagdpächter der einzelnen Jagdgebiete<br />

5. Diskussion zu den Berichten<br />

6. Beschlussfassung zu den Berichten<br />

7. Wahl Mitglied Jagdvorstand<br />

8. Aufnahme neuer Jagdpächter im Jagdgebiet II und III<br />

9. Verabschiedung ehemaliger Jagdpächter<br />

10. Sonstiges (gemeinsames Abendessen zu Beginn der Versammlung)<br />

Sonntag, Vorsitzender des Jagdvorstandes<br />

SV »Aufbau <strong>Kodersdorf</strong> 1951« e. V. hat gewählt …<br />

Am 1<strong>2.</strong>3.<strong>2007</strong> haben die Delegierten des SV den neuen Vorstand gewählt.<br />

Gäste bei der gut besuchten Veranstaltung waren der Vorsitzende<br />

des Neiße-Kreissportbundes A. Christgen und unser Bürgermeister R.<br />

Schöne. Im Rechenschaftsbericht hatte die Präsidentin I. Löbling dem<br />

Vorstand für die geleistete Arbeit herzlich gedankt und sportliche Erfolge<br />

und kulturelle Ereignisse in den einzelnen Abteilungen zu Gehör gebracht.<br />

Unser Verein, der zurzeit 320 Mitglieder hat und in 13 Abteilungen<br />

Sport treibt, hat in unserer <strong>Gemeinde</strong> die meisten Mitglieder. Die<br />

Hälfte der Abteilungen betreibt aktiven Wettkampfsport, die anderen Abteilungen<br />

widmen sich dem Gesundheitssport.<br />

Für den Sportsfreund Mario Kießlich, der 2006 dreifacher Sachsenmeister<br />

im Triathlon, Duathlon und Cross-Triathlon wurde, gab es Glückwünsche<br />

und ein kleines Präsent, und die Sportsfreundin Ingrid Löbling<br />

erhielt die Ehrennadel in Silber des Landessportbundes Sachsen. Nun<br />

folgten Berichte der Schatzmeisterin R. Michel und der Revisionskommission.<br />

Dann wurde der Vorstand entlastet und die Kandidaten für den<br />

neuen Vorstand vorgestellt und auch gewählt.<br />

Nun wollen wir hier den neuen Vorstand des SV vorstellen:<br />

Präsidentin: Ingrid Löbling<br />

Vizepräsident: Torsten Pruschwitz<br />

Schatzmeisterin: Regina Michel<br />

Vizeschatzmeister: Jürgen Brosig<br />

Frauenkommission: Dr. Karen Diedtemann<br />

Jugendkommission: Paul Jakob, Frank Starke<br />

Weitere Mitglieder: Bernd Wiedmer, Norbert Krausche,<br />

Mathias Haertel, Ben-Uwe Pahl<br />

Revisionskommission: Waltraud Kretschmar, Norbert Skarupa<br />

Wir wünschen allen neu gewählten Sportsfreunden Gesundheit, Freude<br />

am Sport und viel Erfolg bei der anfallenden Arbeit im Vorstand.<br />

I. Löbling, Präsidentin<br />

Für amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue verantwortlich:<br />

der Bürgermeister<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

Entsprechend § 1 Abs. 2 der Satzung über die öffentliche Bekanntmachung<br />

<strong>vom</strong> 27.1.2006 wird an der örtlichen Verkündungstafel bekannt<br />

gemacht:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue findet am Donnerstag,<br />

dem 26.4.<strong>2007</strong>, um 19.00 Uhr in der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue /OT Groß<br />

Krauscha, Dorfallee 74, Ortschaftszentrum, statt.<br />

Die Tagesordnung wird rechtzeitig an der Verkündungstafel bekannt gegeben.<br />

Hauptausschusssitzung<br />

Die Hauptausschusssitzung findet am Mittwoch, dem 18.4.<strong>2007</strong>, um<br />

19.30 Uhr im Bürgermeisteramt, Dorfallee 31, OT Groß Krauscha, statt.<br />

Die Tagesordnung wird rechtzeitig an der Verkündungstafel bekannt gegeben.<br />

Freie Mietwohnungen in der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue bietet zwei 1-Raum-Wohnungen und eine 2-Raum-<br />

Wohnung an:<br />

OT Zodel, Dorfstraße 27<br />

1-Raum-Wohnung mit Elektroheizung, 44,60 m2 ,<br />

Grundmiete 194,00 Euro + 40,00 Euro Betriebskosten<br />

OT Zodel, Dorfstraße 98<br />

1-Raum-Wohnung mit Elektroheizung, 37,76 m2 ,<br />

Grundmiete 164,26 Euro + 35,00 Euro Betriebskosten<br />

OT Kaltwasser, Horkaer Straße 1<br />

2-Raum-Wohnung mit Elektroheizung, 42,50 m2 ,<br />

Grundmiete 184,70 Euro + 40,00 Euro Betriebskosten<br />

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Rachner unter Telefon<br />

03 58 28 /722 46.<br />

4 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>


Einladung<br />

zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Deschka /Zentendorf<br />

am 4. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, um 19.00 Uhr in der Gaststätte »Landei« in<br />

Deschka.<br />

Tagesordnung<br />

1. Begrüßung (Tagesordnung und Protokollkontrolle)<br />

<strong>2.</strong> Bericht über das vergangene Wirtschaftsjahr<br />

3. Finanzbericht<br />

4. Bestätigung der Berichte<br />

5. Aufnahme eines neuen Jagdpächters<br />

6. Bericht der Jagdpächter<br />

7. Diskussion bzw. Sonstiges<br />

Alle Besitzer von Wald- und Feldflächen sind dazu herzlich eingeladen.<br />

gez. Neu, Jagdvorsteher<br />

Einladung<br />

Am 13. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, um 19.00 Uhr findet die Mitgliederversammlung<br />

der Jagdgenossenschaft Kaltwasser /<br />

Klein-Krauscha im Dorfhaus der <strong>Gemeinde</strong> Kaltwasser<br />

statt.<br />

Tagesordnung<br />

1. Begrüßung<br />

<strong>2.</strong> Rechenschaftsbericht<br />

3. Kassenbericht (Bericht Kassenprüfer /Entlastung Kassenwart durch<br />

offene Abstimmung)<br />

4. Beschlussfassung zum Flächentauschantrag des Pächters Kalbas<br />

und des Pächters des Eigenjagdbezirks von Gayling (offene Abstimmung)<br />

5. Beschlussfassung zur Rückzahlung der entrichteten Wildschadenspauschale<br />

der Jagdgenossenschaft in die Jagdkasse,<br />

Einstellung der weiteren Einzahlung der Wildschadenspauschale<br />

durch die Jagdgenossenschaft (offene Abstimmung)<br />

6. Beschlussfassung zum Antrag des Pächters Günther Rudolf auf<br />

Kündigung seines Pachtvertrages Revierteil Klein Krauscha (offene<br />

Abstimmung)<br />

7. Beschlussfassung zur Neuverpachtung des Revierteils Klein Krauscha<br />

(Vorschlag Wahlkommission – Wahl der Wahlkommission<br />

durch offene Abstimmung/geheime Wahl des neuen Pächters)<br />

8. Allgemeine Diskussion<br />

9. Beendigung der Versammlung<br />

(gemütliches Beisammensein, für das leibliche Wohl ist gesorgt)<br />

Anmerkung zu den Abstimmungen und Beschlussfassungen:<br />

Diese sind nur möglich durch Jagdgenossenschaftsmitglieder, welche<br />

persönlich erscheinen oder einen Vertreter mit schriftlicher Vollmacht<br />

beauftragen. Mehrere Vollmachten sind nicht erlaubt. Die Vollmachten<br />

sind vor Versammlungsbeginn dem Vorstand anzuzeigen.<br />

Für amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal verantwortlich:<br />

der Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Schöpstal für das Haushaltsjahr <strong>2007</strong><br />

Aufgrund von § 74 SächsGemO hat der <strong>Gemeinde</strong>rat am 20.<strong>2.</strong><strong>2007</strong> folgende Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2007</strong> beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />

1. den Einnahmen und Ausgaben von je <strong>2.</strong>768.620 EUR<br />

davon im Verwaltungshaushalt <strong>2.</strong>371.470 EUR<br />

im Vermögenshaushalt 397.150 EUR<br />

<strong>2.</strong> dem Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und<br />

Investitionsfördermaßnahmen<br />

(Kreditermächtigung) von 0 EUR<br />

3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />

Verpflichtungsermächtigungen von<br />

§ 2<br />

0 EUR<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 470.000 EUR<br />

§ 3<br />

Die Hebesätze werden festgesetzt<br />

1. für die Grundsteuer<br />

a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) auf 285 <strong>vom</strong> Hundert<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 375 <strong>vom</strong> Hundert<br />

der Steuermessbeträge;<br />

<strong>2.</strong> für die Gewerbesteuer auf 375 <strong>vom</strong> Hundert<br />

der Steuermessbeträge<br />

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund §76 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung des Freistaates<br />

Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 18. März 2003, geändert durch<br />

Gesetze <strong>vom</strong> 13. Dezember 2002, <strong>vom</strong> 11. Mai 2005, <strong>vom</strong> 1. Juni 2006 unter dem<br />

Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2007</strong> in der Zeit <strong>vom</strong> 5. bis<br />

17.4.<strong>2007</strong> während der üblichen Dienstzeiten (Montag bis Freitag) auch außerhalb<br />

der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im <strong>Gemeinde</strong>amt im OT Ebersbach, am<br />

Schloss 11 und beim Verwaltungsverband in <strong>Kodersdorf</strong>, Str. der Einheit 79 öffentlich<br />

ausgelegt ist.<br />

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile nach der Sächs-<br />

GemO.<br />

Schöpstal, 28.3.<strong>2007</strong> gez. Kalkbrenner, Bürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-<br />

und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr<br />

nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

<strong>2.</strong> Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die<br />

Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit<br />

widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der <strong>Gemeinde</strong><br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen<br />

soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann<br />

nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Schöpstal, 28.3.<strong>2007</strong> gez. Kalkbrenner, Bürgermeister<br />

Bekanntgabe der Beschlüsse<br />

aus der letzten Tagung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

10 /0/07 Aufhebung des Beschlusses 04 /0 /07<br />

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche<br />

Niederschlagswasserbeseitigung der <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal<br />

mehrheitlich beschlossen<br />

11 /0/07 Globalberechnung Niederschlagswasserentsorgung der <strong>Gemeinde</strong><br />

Schöpstal im Einzugsbereich Wohngebiet Ebersbach<br />

»West« (Stand 26.<strong>2.</strong><strong>2007</strong>)<br />

mehrheitlich beschlossen<br />

12 /0 /07 Satzung über die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal im Einzugsbereich Wohngebiet<br />

Ebersbach »West«<br />

mehrheitlich beschlossen<br />

13 /0 /07 Bauantrag zur Errichtung eines Doppel-Carports in Kunnersdorf,<br />

Flur 6, Flurstück-<strong>Nr</strong>. 113 /9<br />

mehrheitlich beschlossen<br />

In alle Beschlüsse kann zu den üblichen Sprechzeiten in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Ebersbach eingesehen werden.<br />

Satzung über die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal im<br />

Einzugsbereich Wohngebiet Ebersbach »West«<br />

(Niederschlagswassersatzung/NwS <strong>2007</strong>)<br />

Aufgrund der §§ 57 Abs. 1, 63 Abs. 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG)<br />

in der Neufassung <strong>vom</strong> 18.10.2004 (SächsGVBl., Seite 482) und der §§ 4, 14 und<br />

124 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 18.03.2003 (SächsGVBl., Seite 55; ber. SächsGVBl.<br />

2003, Seite 159), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 1.6.2006 (SächsGVBl., Seite<br />

151) und der §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes<br />

(SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 26.8.2004 (SächsGVBl.,<br />

Seite 418; ber. SächsGVBl. 2005, Seite 306), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes<br />

<strong>vom</strong> 14.7.2005 (SächsGVBl., Seite 167) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong><br />

Schöpstal am 20.3.<strong>2007</strong> folgende Satzung beschlossen:<br />

<strong>April</strong> <strong>2007</strong> 5


1. TEIL – ALLGEMEINES<br />

§ 1 Öffentliche Einrichtung<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal (im Folgenden: <strong>Gemeinde</strong>) betreibt die Beseitigung<br />

des im Wohngebiet Ebersbach-West anfallenden Niederschlagswassers als<br />

eine anlagenbezogene öffentliche Einrichtung.<br />

(2) Das Satzungsgebiet umfasst die Flurstücke 162/2, 162/3, 162/4, 162/5,<br />

162/6, 162/7, 162/8, 162/9, 162/10, 162/11, 162 /12, 162/14, 162/15,<br />

162 /16, 162/17, 162/18,162/19, 162/21, 162/23, 162/24, 162/32,<br />

162/33, 162/34, 162/35, 162/36, 162/37, 162/38, 162/39, 162/40,<br />

162/41, 162/42, 162/43, 162/44, 162/45, 162/46, 162/47, 162/48,<br />

162/49, 162/50, 162/51, 162/52, 162/55, 162/57, 162/58, 162/59,<br />

162/60, 162/61, 162/62, 162/63, 162/64, 162/65, 162/66, 162/67,<br />

162/68, 162/69, 162/70, 162/71, 162/72, 162/73, 162/74, 162/75,<br />

162/77, 162/78, 162/79, 162/80, 162/81, 162/82, 162/83, 162/84,<br />

162/85, 162/86, 162/90, 162/92, 162/96, 162/110, 162/113, 162/114,<br />

162/115, 162/116, 162/117, 162/118, 162/121, 162/122 und 162/123.<br />

(3) Als angefallen gilt Niederschlagswasser, das über eine Grundstücksentwässerungsanlage<br />

in die öffentlichen Niederschlagswasseranlagen gelangt .<br />

(4) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen<br />

Niederschlagswasseranlagen besteht nicht.<br />

§ 2 Begriffsbestimmungen<br />

(1) Niederschlagswasser ist das aus dem Bereich von bebauten oder künstlich<br />

befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser aus Niederschlägen<br />

(Niederschlagswasser) sowie das sonstige in öffentliche Niederschlagswasseranlagen<br />

mit Niederschlagswasser fließende Wasser.<br />

(2) Öffentliche Niederschlagswasseranlagen haben den Zweck, das im Satzungsgebiet<br />

angefallene Niederschlagswasser zu sammeln, abzuleiten, zu verrieseln<br />

und zu versickern. Öffentliche Niederschlagswasseranlagen sind insbesondere<br />

die öffentlichen Kanäle, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und<br />

Regenklärbecken sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie der öffentlichen<br />

Niederschlagswasserbeseitigung dienen. Zu den öffentlichen<br />

Niederschlagswasseranlagen gehören auch die Grundstücksanschlüsse im<br />

Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen bis zur Grundstücksgrenze<br />

(Anschlusskanäle im Sinne von § 11).<br />

(3) Private Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Anlagen, die der Sammlung,<br />

Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Niederschlagswassers bis zur öffentlichen<br />

Niederschlagswasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen,<br />

die im Erdreich oder Fundamentbereich verlegt sind und das Niederschlagswasser<br />

dem Anschlusskanal zuführen (Grundleitungen) und Hebeanlagen.<br />

<strong>2.</strong> TEIL – ANSCHLUSS UND BENUTZUNG<br />

§ 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung<br />

(1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Niederschlagswasser anfällt,<br />

sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet,<br />

ihre Grundstücke an die öffentlichen Niederschlagswasseranlagen anzuschließen,<br />

diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallenden<br />

Niederschlagswasser der <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen des § 63 Abs. 5 und<br />

6 SächsWG zu überlassen, soweit die <strong>Gemeinde</strong> zur Niederschlagswasserbeseitigung<br />

verpflichtet ist (Anschluss- und Benutzungszwang). Der Erbbauberechtigte<br />

oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte<br />

tritt an die Stelle des Eigentümers.<br />

(2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Absatz 1 trifft auch die sonst<br />

zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen.<br />

(3) Grundstücke sind, wenn sie mit einer baulichen Anlage versehen werden, anzuschließen,<br />

sobald die für sie bestimmten öffentlichen Niederschlagswasseranlagen<br />

betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Niederschlagswasseranlage<br />

erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist<br />

das Grundstück innerhalb von sechs Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung<br />

anzuschließen.<br />

(4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse<br />

des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist.<br />

(5) Bei Grundstücken, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept der <strong>Gemeinde</strong><br />

nicht oder noch nicht an einen öffentlichen Niederschlagswasserkanal angeschlossen<br />

werden können, kann der Grundstückseigentümer oder der sonstige<br />

nach § 3 Abs. 1 Verpflichtete den Anschluss seines Grundstücks verlangen, wenn<br />

er den für den Bau des öffentlichen Kanals entstehenden Aufwand übernimmt und<br />

auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. Einzelheiten, insbesondere die Frage,<br />

wer den Unterhaltungs- und Erneuerungsaufwand trägt, werden durch einen<br />

öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt. § 63 Abs. 6 SächsWG bleibt unberührt.<br />

§ 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss<br />

(1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächstliegende öffentliche<br />

Niederschlagswasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des<br />

Niederschlagswassers über diesen Anschluss für die öffentliche Niederschlagswasseranlage<br />

nachteilig wäre, kann die <strong>Gemeinde</strong> verlangen oder gestatten,<br />

dass das Grundstück an eine andere öffentliche Niederschlagswasseranlage<br />

angeschlossen wird.<br />

(2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Niederschlagswasseranlage<br />

noch nicht erstellt, kann die <strong>Gemeinde</strong> den vorläufigen Anschluss an eine andere<br />

öffentliche Niederschlagswasseranlage gestatten oder verlangen.<br />

§ 5 Befreiungen <strong>vom</strong> Anschluss- und Benutzungszwang<br />

Von der Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung<br />

und von der Verpflichtung zur Benutzung deren Einrichtungen können<br />

die nach § 3 Abs. 1, 2 und 5 Verpflichteten insoweit und solange befreit werden,<br />

als ihnen der Anschluss oder die Benutzung wegen ihres, die öffentlichen Belange<br />

überwiegenden, privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Niederschlagswassers<br />

nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich<br />

ist.<br />

§ 6 Allgemeine Ausschlüsse<br />

Von der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung ist das durch Gebrauch in seinen<br />

Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser) sowie das in Anlagen zum<br />

Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen anfallende Wasser ausgeschlossen.<br />

§ 63 Abs. 6 SächsWG bleibt unberührt.<br />

§ 7 Einleitungsbeschränkungen<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall die Einleitung von Niederschlagswasser von<br />

einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit<br />

oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der<br />

öffentlichen Niederschlagswasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange<br />

erfordert.<br />

(2) Solange die öffentlichen Niederschlagswasseranlagen nicht bedarfsgerecht<br />

ausgebaut sind, kann die <strong>Gemeinde</strong> mit Zustimmung der höheren Wasserbehörde<br />

Niederschlagswasser, das wegen seiner Art oder Menge in den vorhandenen<br />

Niederschlagswasseranlagen nicht abgeleitet oder behandelt werden<br />

kann, von der Einleitung befristet ausschließen (§ 138 Abs. 2 SächsWG).<br />

§ 8 Eigenkontrolle<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> kann verlangen, dass auf Kosten des Grundstückseigentümers oder<br />

des sonstigen nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten Vorrichtungen zur Messung<br />

und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Niederschlagswässer<br />

zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage<br />

eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben<br />

und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden.<br />

§ 9 Niederschlagswasseruntersuchungen<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann bei Bedarf Niederschlagswasseruntersuchungen vornehmen.<br />

Sie bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind,<br />

durch wen die Proben zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht<br />

gilt § 17 Abs. 2 entsprechend.<br />

(2) Die Kosten einer Niederschlagswasseruntersuchung trägt der Verpflichtete,<br />

wenn,<br />

1. die Ermittlungen ergeben, dass Vorschriften oder auferlegte Verpflichtungen<br />

nicht erfüllt worden sind oder<br />

<strong>2.</strong> wegen der besonderen Verhältnisse eine ständige Überwachung geboten ist.<br />

(3) Wenn bei einer Untersuchung des Niederschlagswassers Mängel festgestellt<br />

werden, hat der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach § 3 Abs. 1<br />

und 2 Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen.<br />

§ 10 Grundstücksbenutzung<br />

Die Grundstückseigentümer und sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten sind im<br />

Rahmen der Vorschrift des § 109 SächsWG verpflichtet, für Zwecke der öffentlichen<br />

Niederschlagswasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich<br />

Zubehör zur Ab- und Fortleitung gegen Entschädigung zu dulden. Sie haben insbesondere<br />

den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlusskanäle zu ihren<br />

Grundstücken zu dulden.<br />

3. TEIL – ANSCHLUSSKANÄLE UND GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNGSANLAGEN<br />

§ 11 Anschlusskanäle<br />

(1) Anschlusskanäle (§ 2 Abs. 2 Satz 3) werden von der <strong>Gemeinde</strong> hergestellt,<br />

unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.<br />

(2) Art, Zahl und Lage der Anschlusskanäle sowie deren Änderung werden nach<br />

Anhörung des Grundstückseigentümers oder sonstiger nach § 3 Abs. 1 Verpflichteter<br />

und unter Wahrung ihrer berechtigten Interessen von der <strong>Gemeinde</strong><br />

bestimmt.<br />

(3) Die <strong>Gemeinde</strong> stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes<br />

notwendigen Anschlusskanäle bereit. Jedes Grundstück erhält mindestens einen<br />

Anschlusskanal.<br />

(4) In besonders begründeten Fällen (insbesondere bei Sammelgaragen, Reihenhäusern,<br />

Grundstücksteilung nach Verlegung des Anschlusskanals) kann die<br />

<strong>Gemeinde</strong> den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen<br />

Anschlusskanal vorschreiben oder auf Antrag zulassen.<br />

(5) Die Kosten der für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen<br />

Anschlusskanäle (Absätze 3 und 4) sind durch den Niederschlagswasserbeitrag<br />

nach § 25 abgegolten.<br />

§ 12 Sonstige Anschlüsse, Aufwandsersatz<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann auf Antrag des Grundstückseigentümers oder sonstiger<br />

nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten weitere, sowie vorläufige oder vorübergehende<br />

Anschlusskanäle herstellen. Als weitere Anschlusskanäle gelten auch Anschlusskanäle<br />

für Grundstücke, die nach Entstehen der erstmaligen Beitragspflicht<br />

(§ 26 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis 3) neu gebildet werden.<br />

(2) Den tatsächlich entstandenen Aufwand für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung,<br />

Veränderung und Beseitigung der in Absatz 1 genannten Anschlusskanäle<br />

trägt derjenige, der im Zeitpunkt der Herstellung des Anschlusskanals,<br />

im Übrigen im Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme<br />

Grundstückseigentümer oder sonstiger nach § 3 Abs. 1 Verpflichteter ist, soweit<br />

die Herstellung oder die Maßnahmen von ihm zu vertreten sind oder ihm<br />

dadurch Vorteile zuwachsen.<br />

6 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>


(3) Der Anspruch auf Ersatz des Aufwands entsteht mit der Herstellung des Anschlusskanals,<br />

im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme.<br />

(4) Der Aufwandsersatz wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids<br />

fällig.<br />

§ 13 Genehmigungen<br />

(1) Der schriftlichen Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong> bedürfen:<br />

1. die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss<br />

sowie deren Änderung,<br />

<strong>2.</strong> die Benutzung der öffentlichen Niederschlagswasseranlagen sowie die<br />

Änderung der Benutzung.<br />

Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung<br />

widerruflich oder befristet ausgesprochen.<br />

(2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z. B. über bestehende<br />

Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich.<br />

(3) Für die den Anträgen beizufügenden Unterlagen gelten die Vorschriften des<br />

Teiles 1 Abschnitt 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des<br />

Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (SächsBO-Durchführ-<br />

VO) in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß. Die zur Anfertigung der Pläne<br />

erforderlichen Angaben (Höhenlage des Kanals, Lage der Anschlussstelle<br />

und Höhenfestpunkte) sind bei der <strong>Gemeinde</strong> einzuholen.<br />

§ 14 Regeln der Technik für Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

Die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (§ 2 Abs. 3) sind nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen<br />

und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere<br />

die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung<br />

von Niederschlagswasseranlagen.<br />

§ 15 Herstellung, Änderung und Unterhaltung<br />

der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

(1) Die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (§ 2 Abs. 3) sind <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer<br />

oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten auf seine<br />

Kosten herzustellen, zu unterhalten und nach Bedarf gründlich zu reinigen.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> ist im technisch erforderlichen Umfang befugt, mit dem Bau der<br />

Anschlusskanäle einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlagen, einschließlich<br />

der Prüf-, Kontroll- und Übergabeschächte mit den gemäß § 8 Abs.<br />

1 erforderlichen Messeinrichtungen, herzustellen und zu erneuern. Der Aufwand<br />

ist der <strong>Gemeinde</strong> <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach<br />

§ 3 Abs. 1 Verpflichteten zu ersetzen. § 12 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> kann <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer und dem sonstigen nach<br />

§ 3 Abs. 1 Verpflichteten im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer<br />

Niederschlagswasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des<br />

Niederschlagswassers notwendig ist.<br />

(3) Der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach § 3 Abs. 1 Verpflichtete<br />

hat die Verbindung der Grundstücksentwässerungsanlagen mit den öffentlichen<br />

Niederschlagswasseranlagen im Einvernehmen mit der <strong>Gemeinde</strong><br />

herzustellen. Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite<br />

auszuführen. Der letzte Schacht mit Reinigungsrohr ist so nahe wie<br />

technisch möglich an die öffentliche Niederschlagswasseranlage zu setzen;<br />

er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 16) wasserdicht ausgeführt<br />

sein.<br />

(4) Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen sind <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer<br />

oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten auf seine Kosten<br />

zu ändern, wenn Menge oder Art des Niederschlagswassers dies notwendig<br />

machen.<br />

(5) Änderungen an einer Grundstücksentwässerungsanlage, die infolge einer<br />

nicht <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten<br />

zu vertretenden Änderung der öffentlichen Niederschlagswasseranlagen<br />

notwendig werden, führt die <strong>Gemeinde</strong> auf ihre Kosten aus, sofern<br />

nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt nicht, wenn die Änderung oder Stilllegung<br />

der Grundstücksentwässerungsanlagen dem erstmaligen leitungsgebundenen<br />

Anschluss an die öffentliche Niederschlagswasseranlage dient<br />

oder für Grundstücke die einen erstmaligen Anschluss an die zentrale Niederschlagswasserentsorgung<br />

erhalten.<br />

(6) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage – auch vorübergehend – außer<br />

Betrieb gesetzt, so kann die <strong>Gemeinde</strong> den Anschlusskanal verschließen oder<br />

beseitigen. Der Aufwand ist <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer oder dem sonstigen<br />

nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten zu ersetzen. § 12 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> kann die Ausführung der in Satz 1 genannten Maßnahmen<br />

auf den Grundstückseigentümer oder den sonstigen nach § 3 Abs.<br />

1 Verpflichteten übertragen.<br />

§ 16 Sicherung gegen Rückstau<br />

Niederschlagswasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />

die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung<br />

(Rückstauebene) liegen, müssen <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer oder<br />

dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten auf seine Kosten gegen Rückstau<br />

gesichert werden. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer oder sonstige nach<br />

§ 3 Abs. 1 Verpflichtete für rückstaufreien Abfluss des Niederschlagswassers zu<br />

sorgen. § 15 Abs. 5 gilt entsprechend.<br />

§ 17 Abnahme und Prüfung<br />

der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht<br />

(1) Die Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach Abnahme durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwäs-<br />

serungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den<br />

ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige<br />

und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen.<br />

Den mit der Überwachung der Anlagen beauftragten Personen ist zu allen<br />

Teilen der Grundstücksentwässerungsanlagen Zutritt zu gewähren. Sie<br />

dürfen Wohnungen nur mit Einwilligung des Berechtigten, Betriebs- und Geschäftsräume<br />

ohne Einwilligung nur in den Zeiten betreten, in denen sie normalerweise<br />

für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche Nutzung offen stehen.<br />

Grundstückseigentümer und die sonstigen nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichteten<br />

sind verpflichtet, die Ermittlungen und Prüfungen nach den Sätzen<br />

1 und 2 zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung<br />

des Niederschlagswassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu<br />

gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen.<br />

(3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt,<br />

hat sie der Grundstückseigentümer oder der sonstige nach § 3 Abs.<br />

1 Verpflichtete unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.<br />

4. TEIL – NIEDERSCHLAGSWASSERBEITRAG<br />

1. Abschnitt: Allgemeines<br />

§ 18 Erhebungsgrundsatz<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt zur angemessenen Ausstattung der öffentlichen Einrichtung<br />

Niederschlagswasserbeseitigung mit Betriebskapital Niederschlagswasserbeiträge.<br />

(2) Die Höhe des Betriebskapitals für die Niederschlagswasserentsorgung wird<br />

auf 118.693 € festgesetzt.<br />

(3) Durch Satzung können zur angemessenen Aufstockung der nach Absatz 2<br />

festgesetzten Betriebskapitalien gemäß § 17 Abs. 2 SächsKAG weitere Beiträge<br />

erhoben werden.<br />

§ 19 Gegenstand der Beitragspflicht<br />

(1) Der erstmaligen Beitragspflicht im Sinne von § 18 Abs. 1 unterliegen Grundstücke,<br />

für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn<br />

sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke,<br />

für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist,<br />

unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland<br />

sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> zur<br />

Bebauung anstehen.<br />

(2) Wird ein Grundstück an öffentliche Niederschlagswasseranlagen tatsächlich<br />

angeschlossen, so unterliegt es den Beitragspflichten auch dann, wenn die<br />

übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind.<br />

(3) Grundstücke im Sinne der Absätze 1 und 2, die bei Inkrafttreten dieser Satzung<br />

bereits an die öffentlichen Niederschlagswasseranlagen angeschlossen<br />

sind, unterliegen der erstmaligen Beitragspflicht gemäß § 18 Abs. 1.<br />

(4) Grundstücke im Sinne der Absätze 1 bis 3, für die schon ein erstmaliger Beitrag<br />

nach den Vorschriften des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalfinanzen<br />

entstanden ist, unterliegen einer weiteren Beitragspflicht,<br />

wenn dies durch Satzung (§ 18 Abs. 3) bestimmt wird.<br />

§ 20 Beitragsschuldner<br />

(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids<br />

Eigentümer des Grundstücks ist. Der Erbbauberechtigte oder sonst<br />

dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte ist anstelle des Eigentümers Beitragsschuldner.<br />

(2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer<br />

nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil Beitragsschuldner;<br />

Entsprechendes gilt für sonstige dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte.<br />

(3) Mehrere Beitragsschuldner nach Absätzen 1 und 2 haften als Gesamtschuldner.<br />

(4) Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück, im Falle des Absatzes<br />

1 Satz 2 auf dem Erbbaurecht oder sonstigem dinglichen Nutzungsrecht,<br />

im Falle des Absatzes 2 auf dem Wohnungs- oder dem Teileigentum; Entsprechendes<br />

gilt für sonstige dingliche Nutzungsrechte.<br />

§ 21 Beitragsmaßstab<br />

Maßstab für die Bemessung des Beitrags für die Niederschlagswasserentsorgung<br />

ist die modifizierte Grundfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche<br />

(§ 22) mit einem Grundflächenfaktor (§ 23).<br />

§ 22 Grundstücksfläche<br />

(1) Als Grundstücksfläche für die Niederschlagswasserentsorgung gilt:<br />

1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die unter<br />

Berücksichtigung des § 19 Abs. 1 SächsKAG der Ermittlung der zulässigen<br />

Nutzung zugrunde zulegen ist,<br />

<strong>2.</strong> bei Grundstücken, die mit ihrer gesamten Fläche im unbeplanten Innenbereich<br />

(§ 34 Baugesetzbuch – BauGB) oder im Bereich eines Bebauungsplans,<br />

der die erforderlichen Festsetzungen nicht enthält, liegen, die Fläche,<br />

die unter Berücksichtigung des § 19 Abs. 1 SächsKAG der Ermittlung<br />

der zulässigen Nutzung zugrunde zulegen ist,<br />

3. bei Grundstücken, die teilweise in den unter Nummern 1 oder 2 beschriebenen<br />

Bereichen und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die<br />

nach § 19 Abs. 1 SächsKAG maßgebende Fläche,<br />

4. bei Grundstücken, die mit ihrer gesamten Fläche im Außenbereich (§ 35<br />

BauGB) liegen oder aufgrund § 19 Abs. 2 beitragspflichtig sind, die nach<br />

§ 19 Abs. 1 SächsKAG maßgebende Fläche.<br />

<strong>April</strong> <strong>2007</strong> 7


(2) Die nach § 19 Abs. 1 SächsKAG vorgesehene Abgrenzung geschieht nach den<br />

Grundsätzen für die grundbuchmäßige Abschreibung von Teilflächen unter<br />

Beachtung der baurechtlichen Vorschriften ohne die Möglichkeit der Übernahme<br />

einer Baulast.<br />

§ 23 Grundflächenfaktor<br />

(1) Der Grundflächenfaktor bemisst sich nach den Vorteilen, die den Grundstücken<br />

nach Maßgabe ihrer zulässigen baulichen Nutzung durch die Niederschlagswasserentsorgung<br />

vermittelt werden. Die Vorteile orientieren sich an<br />

der zulässigerweise überbaubaren Grundstücksfläche.<br />

(2) Der Grundflächenfaktor beträgt im Einzelnen:<br />

1. für Grundstücke im Bereich eines Bebauungsplans, die im Bebauungsplan<br />

festgesetzte Grundflächenzahl<br />

<strong>2.</strong> für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich und für Grundstücke, für<br />

die ein Bebauungsplan keine Grundflächenzahl festsetzt, und die mit Gebäuden<br />

oder baulichen Anlagen bebaubar sind, die zulässig sind<br />

a) in Kleinsiedlungsgebieten und Wochenendhausgebieten: 0,2<br />

b) in reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten<br />

und Ferienhausgebieten: 0,25<br />

c) in besonderen Wohngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten: 0,3<br />

3. Für Grundstücke, deren Bebaubarkeit sich nicht nach 2a)– 2c)<br />

bestimmen lässt (diffuse Bebauung): 0,3<br />

(3) Gelten für ein Grundstück unterschiedliche Grundflächenfaktoren, so ist der<br />

jeweils höchste Grundflächenfaktor maßgebend.<br />

(4) Überschreitet die tatsächlich überbaute Grundfläche die Grundfläche, die sich<br />

unter Anwendung des Grundflächenfaktors ergäbe, so ist die tatsächlich überbaute<br />

Grundfläche maßgebend.<br />

<strong>2.</strong> Abschnitt: Entstehung, Höhe und Fälligkeit des Beitrags<br />

§ 24 Erneute Beitragspflicht<br />

(1) Grundstücke, für die bereits ein Beitrag nach § 19 entstanden ist, unterliegen<br />

einer erneuten Beitragspflicht, wenn<br />

1. sich die Fläche des Grundstücks vergrößert (z. B. durch Zukauf) und für<br />

die zugehende Fläche noch keine Beitragspflicht entstanden war,<br />

<strong>2.</strong> sich die Fläche des Grundstücks vergrößert und für die zugehende Fläche<br />

eine Beitragspflicht zwar schon entstanden war, sich jedoch die zulässige<br />

bauliche Nutzung der zugehenden Fläche durch die Zuschreibung erhöht,<br />

3. sich die Verhältnisse, die der Abgrenzung gemäß § 22 Abs. 1 zugrunde<br />

lagen, geändert haben oder<br />

4. allgemein oder im Einzelfall eine andere Bebaubarkeit (§ 23) zugelassen wird.<br />

(2) Der erneute Beitrag bemisst sich nach den Grundsätzen des § 23. In den Fällen<br />

des Absatzes 1 Nummern 2 und 4 bemisst sich der erneute Beitrag nach<br />

der Differenz zwischen den der bisherigen Situation und der neuen Situation<br />

entsprechenden Grundflächenfaktoren; wenn durch die Änderung der Verhältnisse<br />

der jeweilige Rahmen des § 23 Abs. 2 nicht überschritten wird, entsteht<br />

keine erneute Beitragspflicht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des<br />

4. Teils dieser Satzung entsprechend.<br />

§ 25 Beitragssatz<br />

Der Beitrag für die Niederschlagswasserentsorgung beträgt 9,96 € je m2 modifizierte<br />

Grundfläche.<br />

§ 26 Entstehung der Beitragsschuld<br />

(1) Die Beitragsschuld entsteht für die Niederschlagswasserentsorgung:<br />

1. in den Fällen des § 19 Abs. 3 mit dem Inkrafttreten dieser Satzung,<br />

<strong>2.</strong> in den Fällen des § 19 Abs. 1, sobald das Grundstück an die Niederschlagswasserentsorgung<br />

angeschlossen werden kann,<br />

3. in den Fällen des § 19 Abs. 2 mit der Genehmigung des Anschlussantrages,<br />

4. in den Fällen des § 19 Abs. 4 mit dem Inkrafttreten der Satzung(-sänderung)<br />

über die Erhebung eines weiteren Beitrags,<br />

5. in den Fällen des § 24 Abs. 1 <strong>Nr</strong>n. 1 und 2 mit der Eintragung der Änderung<br />

im Grundbuch,<br />

6. in den Fällen des § 24 Abs. 1 <strong>Nr</strong>n. 3 und 4 mit dem Wirksamwerden der<br />

Rechtsänderungen oder, soweit die Änderungen durch Baumaßnahmen<br />

eintreten, mit deren Genehmigung; soweit keine Genehmigung erforderlich<br />

ist, ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die <strong>Gemeinde</strong> Kenntnis von<br />

der Änderung erlangt hat.<br />

(2) Absatz 1 gilt auch für mittelbare Anschlüsse (§ 13 Abs. 2).<br />

§ 27 Fälligkeit der Beitragsschuld<br />

Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig.<br />

§ 28 Anrechnung von Erschließungsleistungen<br />

auf den Niederschlagswasserbeitrag<br />

Der von Dritten gemäß § 25 Abs. 2 SächsKAG übernommene Erschließungsaufwand<br />

wird im nachgewiesenen beitragsfähigen Umfang auf die jeweilige Teilbeitragsschuld<br />

der erschlossenen Grundstücke angerechnet.<br />

5. TEIL – ANZEIGEPFLICHT, ANORDNUNGSBEFUGNIS,<br />

HAFTUNG, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN<br />

§ 29 Anzeigepflichten<br />

(1) Binnen eines Monats haben der Grundstückseigentümer, der Erbbauberechtigte<br />

und der sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte der <strong>Gemeinde</strong><br />

anzuzeigen:<br />

1. den Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen Niederschlagswasseranlagen<br />

angeschlossenen Grundstücks,<br />

<strong>2.</strong> Vergrößerungen oder Verkleinerungen der versiegelten Grundstücksflächen,<br />

soweit das Grundstück niederschlagswasserentsorgt wird,<br />

3. die versiegelte Grundstücksfläche, sobald die <strong>Gemeinde</strong> den Grundstückseigentümer<br />

dazu auffordert.<br />

Eine Grundstücksübertragung ist <strong>vom</strong> Erwerber und <strong>vom</strong> Veräußerer anzuzeigen.<br />

(2) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung<br />

eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen der <strong>Gemeinde</strong><br />

mitzuteilen, wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen<br />

Niederschlagswasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist.<br />

(3) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer<br />

Betrieb gesetzt, hat der Grundstückseigentümer diese Absicht so frühzeitig<br />

mitzuteilen, dass der Anschlusskanal rechtzeitig verschlossen oder beseitigt<br />

werden kann.<br />

§ 30 Haftung der <strong>Gemeinde</strong><br />

(1) Werden die öffentlichen Niederschlagswasseranlagen durch Betriebsstörungen,<br />

die die <strong>Gemeinde</strong> nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise<br />

außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch<br />

Rückstau infolge von Naturereignissen, wie Hochwasser, Starkregen oder<br />

Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Niederschlagswasserablauf verursacht<br />

sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch<br />

auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen entsteht in keinem Fall.<br />

(2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau<br />

(§ 16) bleibt unberührt.<br />

(3) Im Übrigen haftet die <strong>Gemeinde</strong> nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.<br />

(4) Eine Haftung nach den Vorschriften des Haftpflichtgesetzes bleibt unberührt.<br />

§ 31 Anordnungsbefugnis, Haftung der Benutzer<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Maßnahmen<br />

im Einzelfall anordnen, um rechtswidrige Zustände zu beseitigen, die<br />

unter Verstoß gegen Bestimmungen dieser Satzung herbeigeführt worden<br />

oder entstanden sind. Sie kann insbesondere Maßnahmen anordnen, um drohende<br />

Beeinträchtigungen öffentlicher Niederschlagswasseranlagen zu verhindern<br />

und um deren Funktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Dies gilt ebenso<br />

für Maßnahmen, um eingetretene Beeinträchtigungen zu minimieren und<br />

zu beenden sowie um die Funktionsfähigkeit der Niederschlagswasseranlagen<br />

wiederherzustellen.<br />

(2) Der Grundstückseigentümer und die sonstigen Benutzer haften für schuldhaft<br />

verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen<br />

dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines<br />

mangelhaften Zustands der Grundstücksentwässerungsanlagen entstehen.<br />

Sie haben die <strong>Gemeinde</strong> von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen<br />

solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere<br />

Grundstücksentwässerungsanlagen zurück, so haften deren Eigentümer<br />

oder Benutzer als Gesamtschuldner.<br />

§ 32 Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 124 Abs. 1 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich<br />

oder fahrlässig<br />

1. entgegen § 3 Abs. 1 das Niederschlagswasser nicht der <strong>Gemeinde</strong> überlässt,<br />

<strong>2.</strong> entgegen § 6 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer einleitet,<br />

3. entgegen § 7 Abs. 1 Niederschlagswasser ohne Behandlung oder Speicherung<br />

in öffentliche Niederschlagswasseranlagen einleitet,<br />

4. entgegen § 12 Abs. 1 einen vorläufigen oder vorübergehenden Anschluss<br />

nicht von der <strong>Gemeinde</strong> herstellen lässt,<br />

5. entgegen § 13 Abs. 1 einen Anschluss an die öffentlichen Niederschlagswasseranlagen<br />

ohne schriftliche Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong> herstellt,<br />

benutzt oder ändert,<br />

6. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des §<br />

14 und § 15 Abs. 3 Satz 2 und 3 herstellt,<br />

7. die Verbindung der Grundstücksentwässerungsanlage mit der öffentlichen<br />

Niederschlagswasseranlage nicht nach § 15 Abs. 3 Satz 1 im Einvernehmen<br />

mit der <strong>Gemeinde</strong> herstellt,<br />

8. entgegen § 17 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor Abnahme<br />

in Betrieb nimmt,<br />

9. entgegen § 29 seinen Anzeigepflichten gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> nicht<br />

richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.<br />

(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 6 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 SächsKAG handelt, wer vorsätzlich<br />

oder leichtfertig seinen Anzeigepflichten nach § 31 nicht richtig oder<br />

nicht rechtzeitig nachkommt.<br />

(3) Die Vorschriften des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Sächs-<br />

VwVG) bleiben unberührt.<br />

6. TEIL – ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

§ 33 Inkrafttreten<br />

(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht aufgrund des<br />

SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalfinanzen bereits entstanden<br />

sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im<br />

Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben.<br />

(2) Diese Satzung tritt einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig<br />

tritt die Niederschlagswassersatzung <strong>vom</strong> 27.9.2005 außer Kraft.<br />

(Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO)<br />

ausgefertigt:<br />

Ebersbach, den 20.3.<strong>2007</strong> (Siegel) Bernd Kalkbrenner, Bürgermeister<br />

8 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>


Die <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal schreibt zum Verkauf aus:<br />

A-<strong>Nr</strong>.: 01 /04 /<strong>2007</strong> – »Ehemalige Grundschule mit Nebengebäude«,<br />

Hauptstraße 3, Schöpstal /Ebersbach<br />

Gemarkung Ebersbach, Flur 4, Teil <strong>vom</strong> Flurstück 311, ca. 2500 m 2<br />

Objektbeschreibung:<br />

zweigeschossiges Gebäude mit Anbau und Nebengebäude, Baujahr um<br />

1910, laut Flächennutzungsplanentwurf als Mischbaufläche ausgewiesen,<br />

Bebauung genießt Bestandsschutz, erfasst in der Denkmalliste des<br />

Freistaates Sachsen<br />

Kaufpreis: 75,000,00 €<br />

Ihren Kaufantrag mit Nutzungskonzeption und Finanzierungsnachweis<br />

senden Sie bitte bis zum 30.4.<strong>2007</strong> (Einsendeschluss ist der Stempel des<br />

Eingangsdatums) im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk Angebot<br />

und der Ausschreibungsnummer an den Verwaltungsverband<br />

Weißer Schöps /Neiße, Bauamt, Straße der Einheit 79, 02923 <strong>Kodersdorf</strong>.<br />

Weitere Angaben zum Grundstück erhalten Sie im Bauamt des Verwaltungsamtes,<br />

Frau Stephan, Telefon 03 58 25 /700 33. Hier können sie<br />

auch einen Besichtigungstermin vereinbaren sowie Einsicht in das Verkehrswertgutachten<br />

nehmen.<br />

Für Inhalt und Richtigkeit der Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal verkauft direkt und provisionsfrei. Es werden<br />

nur Anträge mit konkreter Wertstellung und Nutzungskonzeption bearbeitet.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal ist nicht daran gebunden, dem höchsten oder<br />

irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen.<br />

i.A. Melchior, Bauamtsleiter<br />

Von der Handwerkskammer Dresden öffentlich bestellter und vereidigter<br />

Sachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk<br />

Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH) Stefan Bunzel VDI<br />

weitere Sachgebiete:<br />

Freier Sachverständiger für die Bewertung von Schäden an Gebäuden<br />

sowie von bebauten und unbebauten Grundstücken<br />

02829 Jauernick-Buschbach, Dorfstraße 33<br />

Internet: www.bunzel-sv.de e-Mail: info@bunzel-sv.de<br />

Telefon: 03 58 29 / 60 178, Telefax: 03 58 29 / 60 177<br />

Wie wird das Wetter im <strong>April</strong>?<br />

Der <strong>April</strong> bleibt kalt, das Wetter ist nicht mehr<br />

so schön, Regen- und Schneefälle stören immer<br />

wieder. Mitte <strong>April</strong> setzt für ein paar Tage erstmalig<br />

wärmeres Wetter ein, das aber nicht ganz<br />

trocken ist. An den letzten <strong>April</strong>tagen wird es<br />

wieder kälter. Die Sonne hat noch nicht die<br />

Kraft, die Nachtkälte aufzulösen, deshalb viel<br />

Nebel.<br />

Und das – natürlich wie immer – ohne Gewähr!<br />

Allen Lesern<br />

ein frohes Osterfest<br />

und den Kindern<br />

einen fleißigen Osterhasen<br />

wünschen der Verwaltungsverband<br />

Weißer Schöps/Neiße<br />

und die <strong>Gemeinde</strong>n Horka,<br />

<strong>Kodersdorf</strong>, Neißeaue<br />

und Schöpstal sowie<br />

die Redaktion (Ingrid Hüttermann)!<br />

die richtige Musik für Ihre Feier<br />

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Teilen Sie auch bitte die Vergabe eines Gegenstandes mit.<br />

Interessenten können sich direkt mit dem Anbieter in Verbindung<br />

setzen.<br />

Sportsplitter<br />

Ergebnisse des Skatturniers <strong>vom</strong> Freitag, dem <strong>2.</strong> März, im Dorfhaus<br />

Mückenhain<br />

Der Dorfverein Mückenhain e.V. und die Gewerkschaft IG BAU<br />

Ortsverband <strong>Kodersdorf</strong> hatten zum offiziellen Skatturnier eingeladen.<br />

21 Skatbrüder aus Mückenhain, Horka, Uhsmannsdorf, <strong>Kodersdorf</strong>-<br />

Bahnhof, Kaltwasser, Niesky, Klitten, Rothenburg und Görlitz bekundeten<br />

ihr Interesse und kämpften in zwei Runden um den Sieg.<br />

Ergebnisse:<br />

1. Platz Tschieter, Frank, Uhsmannsdorf 2909 Punkte<br />

<strong>2.</strong> Platz Hennig, Kurt, Niesky 2834 Punkte<br />

3. Platz Richter, Michael, Klitten 2792 Punkte<br />

4. Platz Mikonya, Rudolf, Görlitz 2686 Punkte<br />

5. Platz Wirth, Helmut, Rothenburg 2619 Punkte<br />

6. Platz Gaede, Wolfgang, Mückenhain 2475 Punkte<br />

Für die gastronomische Betreuung bedanken wir uns beim Mückenhainer<br />

Dorfverein. Schulz, Turnierleiter<br />

Telefon: 03 58 92 /32 73, Fax: 03 58 92 /30 41<br />

E-Mail: gemeindeverwaltung@horka.de, Internet: www.horka.de<br />

Gratulation zur Jugendweihe am 21. <strong>April</strong> <strong>2007</strong><br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Horka gratuliert allen Jugendlichen, die an der<br />

Jugendweihe teilnehmen, recht herzlich und wünscht allen viel Glück<br />

und Erfolg auf dem weiteren Lebensweg.<br />

Mandy Marschke, Martin Bogner, Michael Knobloch, Nico Förster,<br />

Julia Hüttig, Lisa Müller, Paul Rüdiger<br />

Blutspendetermin ..................................<br />

Freitag, den 20. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, von 14.30 bis 18.30 Uhr<br />

im <strong>Gemeinde</strong>amt Horka<br />

Hexenfeuer am 30. <strong>April</strong> <strong>2007</strong><br />

Die Einwohner von Horka erhalten wieder die<br />

Möglichkeit, ihren Baumverschnitt an festgesetzten<br />

Plätzen abzugeben. Das traditionelle Hexenbrennen<br />

gibt dazu wieder Gelegenheit. Wir bitten<br />

alle Bürger, nur Äste und Strauchwerk abzulagern.<br />

Zuwiderhandlungen können mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.<br />

Sammelplätze:<br />

Horka Fläche am ehemaligen Dunstloch<br />

Biehain Fläche Ortsausgang Richtung Güterbahnhof<br />

10 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>


Der Dorfverein Mückenhain<br />

lädt zum Hexenfeuer ein …<br />

Auf nach Mückenhain zum Hexenfeuer am 30. <strong>April</strong> auf dem Kiefernberg.<br />

Für alle Kinder – Treff 20.00 Uhr am Dorfhaus zum Lampion- und<br />

Fackelumzug mit musikalischer Begleitung. Für das leibliche Wohl aller<br />

ist ausreichend gesorgt.<br />

30 Jahre Feuerwehrfreundschaft<br />

über Ländergrenzen Biehain – Česká Třebová<br />

Fortsetzung<br />

Alarmzeichen läutet eine herzliche Feuerwehrfreundschaft zwischen<br />

Biehain und Česká Třebová ein.<br />

Das Naherholungsgebiet Waldsee Biehain ist seit Jahren über die Grenzen<br />

unseres Landes hinaus bekannt. Im Sommer 1977 kam es durch die<br />

wöchentliche Überprüfung unserer Sirene, die jeden Mittwoch mit einem<br />

Alarmton erfolgte, zu einer Bekanntschaft mit Urlaubern aus der CSSR.<br />

Frántiśek Štusák, Offizier der Freiwilligen Feuerwehr aus Česká Třebová,<br />

war zufällig im Ort und informierte sich über unsere Wehr. An der<br />

Arbeit und Ausrüstung interessiert, erfolgte eine Besichtigung des Gerätehauses<br />

und während der restlichen Urlaubstage noch einen regen Erfahrungsaustausch<br />

mit Kameraden Mühle, dem damaligen Wehrleiter.<br />

Bei der Verabschiedung gab es das Versprechen, diese Verbindung aufrechtzuerhalten<br />

und fortzuführen.<br />

Die erste Gelegenheit ergab sich im Januar 1978 zur Rechenschaftslegung<br />

unserer Feuerwehr, wozu eine Einladung zu den Kameraden nach<br />

Česká Třebová, erging.<br />

Vier Kameraden aus Česká Třebová, kamen bei winterlichem Wetter<br />

die fast 300 km mit einem Pkw. Wir freuten uns sehr über ihren Besuch,<br />

denn damit fing eine jahrzehntelange Feuerwehrfreundschaft an, was damals<br />

noch keiner so richtig ahnte.<br />

Wir erhielten eine Einladung zur 700-Jahr-Feier von Česká Třebová,<br />

des gleichen Jahres. Im September machte sich eine kleine Abordnung<br />

( Müllrich Käte u. Paul, Barthel Gabriele und Dieter ) auf den Weg nach<br />

Česká Třebová, Wir waren überrascht über so viel Freude und Herzlichkeit<br />

bei unserer Ankunft und verlebten drei wunderbare Tage im<br />

Kreis der Feuerwehrkameraden Frantisek Štusák, Ivo Schuster, Ládjá<br />

Rybká und Kárel Kuchár, die uns im Frühjahr in Biehain besuchten.<br />

Zum Abschied versprachen wir uns, das wir uns in den nächsten Jahren<br />

abwechselnd besuchen werden. Dieses Versprechen haben wir bis heute<br />

jedes Jahr eingehalten. In den folgenden Jahren waren unsere Besuche<br />

immer zu Pokalwettkämpfen im Feuerwehrsport Disziplin Löschangriff<br />

geplant, wo um den Pokal des Bürgermeisters gekämpft wurde.<br />

Trotz guter Leistungen (wir benutzten tschechische Technik – Saugleitung<br />

mit Schraubkupplung) hatten wir aber keine Chancen, den Pokal<br />

einmal nach Biehain mitzunehmen. Trotzdem erhielten wir immer viel<br />

Beifall und Ehrengeschenke. Der Anschluss wurde im Florian, dem Vereinshaus<br />

der Feuerwehr, bei Musik und Tanz gefeiert. Es entstanden in<br />

den Jahren auch persönliche Freundschaften, weil viele Kameraden privat<br />

untergebracht waren, die heute noch ihren Bestand haben. Die Jahre<br />

vergingen wie im Fluge und das Jahr 1987 stand vor der Tür. 10 Jahre<br />

Feuerwehrfreundschaft mit den Kameraden der Feuerwehr aus Česká<br />

Třebová.<br />

Dazu erging eine Einladung an die tschechischen Kameraden zu den<br />

Kreismeisterschaften des Kreises Niesky in Kreba-Neudorf. Hier musste<br />

die tschechische Mannschaft mit unserer Technik antreten. Bei der<br />

Siegerehrung erhielt die gesamte Mannschaft ein Ehrengeschenk.<br />

Die Festveranstaltung erfolgte dann am Abend in Biehain im ehemaligen<br />

Kinderferienlager am Waldsee. Der damalige Bürgermeister Heinz<br />

Rießner würdigte die Freundschaft mit Feuerwehrkameraden der Stadt<br />

Česká Třebová und übergab Ehrengeschenke und nahm Auszeichnungen<br />

vor, und im Anschluss wurde gemütlich gefeiert.<br />

1987–<strong>2007</strong><br />

Kindergarten Horka feiert seinen 20. Geburtstag<br />

In diesem Jahr wird unser Horkaer Kindergarten 20 Jahre alt.<br />

Um diesen Anlass würdig zu begehen, wollen wir gemeinsam mit den<br />

Kindern der Einrichtung 20 besondere Höhepunkte gestalten. Krönender<br />

Abschluss soll im September eine Festwoche werden.<br />

Los ging es am 20. März um 15.30 Uhr mit einem Frühlingsfest. Wir<br />

haben gemeinsam den Winter vertrieben und ein Lagerfeuer gemacht.<br />

Es gab etwas zu gewinnen, und natürlich gab es auch einige Überraschungen.<br />

(Fortsetzung auf Seite 12)<br />

Anlässlich unserer<br />

Diamantenen Hochzeit<br />

möchten wir uns bei allen Verwandten, Freunden und Bekannten<br />

für die vielen Glückwünsche, Blumen und Geschenke<br />

recht herzlich bedanken. Besonderer Dank gilt Herrn Pastor<br />

Schwäbe und den Familien Küpper, Müller und Junge für<br />

die Ausgestaltung der Feier und der Gaststätte Kalbas für die<br />

vorzügliche Bewirtung.<br />

Horka im März <strong>2007</strong> Helga und Alfred Hockner<br />

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28. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, 10 – 16 Uhr 29. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, 10 – 12 Uhr<br />

Aber wir wollen natürlich nicht allein feiern. Möglichst alle Vereine des<br />

Ortes wollen wir mit einbeziehen. Deshalb werden wir in den nächsten<br />

Tagen auf Sie zukommen und Sie bitten, uns zu unterstützen.<br />

Vielleicht dürfen die Kinder den Reiterhof und das Tierheim besuchen,<br />

mit dem Männerchor singen, mit den Senioren basteln, dem Sportverein<br />

turnen, die Tauben der Züchter bestaunen, die Wehrkirche ansehen und<br />

natürlich auch mal in die Feuerwehr einsteigen? Wir würden auch gerne<br />

mal mit Familie Hübner backen oder uns in den Gärtnereien umsehen.<br />

Wenn Sie uns unterstützen möchten, würden wir uns sehr freuen.<br />

Die Kinder und Erzieher<br />

von der DRK-Kita »Spatzennest«, 02923 Horka<br />

Ein besonderes Dankeschön geht an Frau Greth, Tochter Darleen,<br />

Herrn Altmann, Frau Rädler, Frau Krüger, Frau Junge und Frau Petz<br />

für die Theatervorstellung zum Bummigeburtstag im »Spatzennest«.<br />

Sächsische Meisterschaften im Vielseitigkeitsreiten<br />

am 21. /2<strong>2.</strong> <strong>April</strong> <strong>2007</strong> auf der Reitanlage Tannehof in Neu Krauscha<br />

An beiden Tagen erwarten Sie ab 8.00 Uhr reitsportliche Wettkämpfe im<br />

Dressur-, Spring- und Geländereiten, am Sonntag ca. gegen 16.00 Uhr<br />

fahrsportliche Wettkämpfe.<br />

Am Samstag um 20.00 Uhr laden wir zu einer Disco in die Reithalle ein.<br />

Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen gesorgt.<br />

Auf Ihr Kommen freut sich der<br />

RFV »Wehrkirch Horka« e.V. und das Team der Reitanlage Tannehof<br />

Senioren im Blickpunkt<br />

Wir gratulieren allen Jubilaren herzlichst zum Geburtstag und wünschen<br />

alles Gute, Gesundheit und Zufriedenheit!<br />

Horka<br />

3.4. Frau Helga Hockner 85 Jahre<br />

5.4. Herr Gerhard Kleint 80 Jahre<br />

7.4. Frau Lieselotte Biehain 80 Jahre<br />

14.4. Herr Hans-Werner Mattern 75 Jahre<br />

18.4. Frau Liselotte Knobloch 75 Jahre<br />

20.4. Frau Erna Hennig 96 Jahre<br />

1.5. Frau Martha Jakob 94 Jahre<br />

1.5. Herr Wolfgang Schmidt 70 Jahre<br />

5.5. Frau Ruth Lange 75 Jahre<br />

6.5. Herr Richard Kleinert 75 Jahre<br />

Biehain<br />

26.4. Herr Rudolf Müller 70 Jahre<br />

Mückenhain<br />

18.4. Frau Annelies Schmidt 91 Jahre<br />

24.4. Herr Teodor Loitsch 75 Jahre<br />

30.4. Frau Martha Augustin 100 Jahre<br />

Allen hier nicht genannten Geburtstagskindern auf diesem Wege alles<br />

Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen!<br />

12 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>


Telefon: 03 58 25 /52 52, Fax: 03 58 25 /52 35<br />

E-Mail: gemeinde@kodersdorf.de, Internet: www.kodersdorf.de<br />

Gratulation zur Jugendweihe am 21. <strong>April</strong> <strong>2007</strong><br />

Anlässlich der Jugendweihe beglückwünscht die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Kodersdorf</strong> recht herzlich Jenny Rießner, Franziska Voigt, Linda<br />

Zumkehr, Jan Popig, Patrick Langner. Alles Gute und viel Erfolg für<br />

den neuen Lebensabschnitt in den Reihen der Erwachsenen.<br />

Mittelschule <strong>Kodersdorf</strong><br />

Endlich ist es geschafft!<br />

»Was lange währt, wird gut«, mit diesen Worten begrüßte am 3.<strong>2.</strong><strong>2007</strong><br />

Bürgermeister René Schöne die Gäste zur feierlichen Einweihung und<br />

Namensgebung unserer Mittelschule. Was am 13.10.2003 mit dem ersten<br />

Spatenstich begann, ist nun zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen.<br />

Mit der Übergabe des rekonstruierten Mehrzweckgebäudes<br />

kam die Sanierung der Schule zum Abschluss. Die Aula wurde bereits<br />

mit dem Weihnachtsprogramm eingeweiht, und nun entsteht der Schulclub,<br />

der für unsere Schüler vielseitige Angebote auch nach Unterrichtsschluss<br />

bereit hält.<br />

Herr Schöne würdigte in seiner Rede das Engagement von Lehrern und<br />

Schülern, dankte den beteiligten Firmen und allen Verantwortlichen, die<br />

uns auf diesem Weg unterstützten und nicht locker ließen. Der Stolz auf<br />

unsere neue Schule war deutlich aus seinen Worten herauszuhören.<br />

Nach dem Bürgermeister sprach unser Schulleiter Herr Hornig. Auch er<br />

war stolz auf das Erreichte und ließ noch einmal die Bauphase Revue<br />

passieren. So erinnerte er an den Anbau der neuen Fachkabinette, die Sanierung<br />

der Schule, welche mit einer Verlagerung des Unterrichts nach<br />

Ebersbach verbunden war sowie den Bau der neuen Turnhalle und die<br />

Fertigstellung des Mehrzweckgebäudes.<br />

Nun haben wir eine der modernsten Schulen mit vielseitigen Möglichkeiten<br />

und Angeboten, was auch die Ganztagsbetreuung einschließt. Besonders<br />

dieser Bereich stellt den Schwerpunkt in unserem neuen Konzept<br />

dar.<br />

Unser Landrat, Herr Lange, und der Herr Ministerialdirigent Hüchelheim<br />

würdigten in ihren Reden besonders das Engagement der Lehrer<br />

und des Bürgermeisters, der nie locker ließ und sich allen Problemen<br />

stellte. Sie wünschten unserer Schule viel Erfolg für ihren weiteren Weg<br />

und immer fleißige Schüler.<br />

Im Anschluss an die Reden fand die Namensverleihung statt. Drei Schülerinnen<br />

der Klasse 5 a leiteten den Festakt mit einem medialen Rundgang<br />

durch <strong>Kodersdorf</strong> ein, der an unserer Mittelschule endete. Danach<br />

trug Lisa aus der Klasse 10 b ein Gedicht über Adolf Traugott von Gersdorf<br />

vor, welches von Tina Medack während der Projektwoche »Wir tragen<br />

einen großen Namen« im Jahre 2003 geschrieben wurde. Herr Weber<br />

erklärte in seiner anschließenden Rede, warum wir uns gerade für<br />

diesen Mann entschieden haben und erinnerte an den langen Weg bis<br />

zum heutigen Tag. Gemeinsam mit unserem ehemaligen Schulleiter,<br />

Herrn Heinrich, enthüllte er die Namenstafel, welche sich in Zukunft am<br />

Eingang unserer Schule befinden wird.<br />

Nach einem kleinen Imbiss folgte ein Rundgang durch den Schulkomplex.<br />

Dabei konnten sich unsere Gäste selbst ein Bild <strong>vom</strong> Erreichten machen.<br />

Es gab viele lobende Worte und intensive Gespräche zum Schulalltag.<br />

Ab 13.00 Uhr standen dann die Türen für zukünftige Schüler offen. Zahlreiche<br />

Mädchen und Jungen kamen mit Eltern und Großeltern, so dass<br />

sich schnell die Aula füllte.<br />

Sie wurden mit einem Theaterstück begrüßt. Frau Lindner gab mit ihren<br />

Schülern des GTA Theater einen Einblick in frühere Zeiten und sie führten<br />

eine Schulstunde wie vor 50 Jahren durch.<br />

Danach war die Schule für alle Interessierten geöffnet und jeder konnte<br />

sich selbst ein Bild von der neuen Mittelschule machen. Die Fachlehrer<br />

hatten verschiedene Spiele, Experimente und Informationsmöglichkeiten<br />

vorbereitet und standen für Gespräche zur Verfügung. Der Besucherstrom<br />

riss am Nachmittag nicht ab, denn es kamen auch viele Einwohner<br />

aus <strong>Kodersdorf</strong> und ehemalige Schüler, die sich selbst davon überzeugen<br />

wollten, was aus ihrer Schule geworden ist. Ab und zu hörte man<br />

sogar den Satz: »Da möchte ich am liebsten noch mal zur Schule gehen.«<br />

Manche Einsicht kommt eben etwas spät!<br />

(Fortsetzung auf Seite 16)<br />

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Die Hasenfrau<br />

Ostersamstag, ganz himmelblau<br />

mit warmen Sonnenstrahlen,<br />

so wünschte es sich die Hasenfrau,<br />

sie muss noch Eier bemalen.<br />

Die Farbpalette wunderschön,<br />

gepinselt wird schon wochenlang,<br />

die Eier sollen hübsch ausseh’n –<br />

einige verziert mit Seidenband.<br />

Wie von einer Künstlerhand,<br />

jedes Ei ein Original –<br />

viele hängen an der Wand,<br />

groß ist die Eierzahl.<br />

Bemalt werden die letzten Eier,<br />

die Zeit – sie wird schon knapp,<br />

morgen ist die Osterfeier –<br />

keiner macht’ heut’ schlapp.<br />

All meinen treuen Kunden<br />

wünscht Ihr<br />

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wünschen wir ein frohes Osterfest!<br />

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Dann beginnt das Eierverstecken,<br />

wie jedes Jahr zum Osterfest,<br />

grünes Gras und dichte Hecken,<br />

bieten ein weiches Osternest.<br />

Familie Hase freut sich sehr,<br />

verstecken ihre hübschen Eier –<br />

die großen Körbe – alle leer,<br />

vergessen wurde keiner.<br />

Mutter Hase summt ein Lied,<br />

Hasenvater spitzt sein Ohr,<br />

die Kinder singen freudig mit –<br />

zur Feier tanzt der Hasenchor.<br />

Autor: Grete Schicke<br />

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und viel zu flach. Dabei gibt doch<br />

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Wir hoffen, dass vielen Viertklässlern unsere Schule gefallen hat und<br />

diese bald sagen: »Wir sind Schüler der Adolf Traugott von Gersdorf<br />

Mittelschule.«<br />

Der Tag der offenen Tür wurde mit dem Theaterstück »Die Märchenmafia«<br />

abgeschlossen. Punkt 16.00 Uhr hob sich in der Aula der Vorhand<br />

und die Mädchen und Jungen des NK Theater der Klasse 9 entführten<br />

die Zuschauer ins Land der Märchen; allerdings war dort einiges durcheinander<br />

geraten. Hänsel und Gretel erlebten verschiedene Märchenfiguren<br />

von einer ganz anderen Seite und kamen aber zum Schluss wieder<br />

wohlbehalten bei ihren Eltern an. mit viel Beifall endete das Stück<br />

gegen 16.45 Uhr und alle Beteiligten freuten sich über einen gelungenen<br />

Tag und eine neue Schule, die beste Lernmöglichkeiten für die Schüler<br />

bereithält. AG Schulchronik<br />

Tag der offenen Tür – Technikraum<br />

Theatergruppe NK Theater Klasse 9<br />

Neues aus der Kita<br />

»Brüderchen und Schwesterchen«<br />

• Wer kann uns helfen?<br />

Ab September wollen wir eine neue Krippengruppe eröffnen und somit<br />

mehr Kinder unter 3 Jahren aufnehmen. Deshalb werden noch gut erhaltene<br />

Kinderbetten gesucht. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie<br />

sich bitte an die Erzieherinnen.<br />

• Anlässlich des 20. Geburtstages unserer Kindereinrichtung im Oktober<br />

<strong>2007</strong> möchten wir eine Festwoche mit vielen Höhepunkten gestalten.<br />

Um die Entwicklung der Kindertagesstätte in einer Ausstellung darzustellen,<br />

benötigen wir noch einige Fotos aus den Jahren 1987 bis 1997.<br />

Wer hat noch Bilder <strong>vom</strong> Kindergartenbesuch aus dieser Zeit und kann<br />

sie uns zur Verfügung stellen? Nach der Festwoche gehen die Bilder wieder<br />

an Sie zurück.<br />

Wir sind täglich von 6.00 bis 17.00 Uhr in der Einrichtung erreichbar.<br />

Unsere Telefonnummer 0 358 25 /53 44. Es hoffen auf Ihre Unterstützung<br />

die Kinder und Erzieherinnen der Kita <strong>Kodersdorf</strong><br />

16 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>


Übergabe eines neuen Trikotsatzes<br />

an den SV Aufbau <strong>Kodersdorf</strong> –<br />

Sektion Fußball (B-Jugend)<br />

Am Samstag, dem 17. März, fand die Übergabe eines Trikotsatzes an die<br />

Sektion Fußball des SV Aufbau <strong>Kodersdorf</strong> durch Herrn Erich Schulz<br />

und Herrn Olaf Schneider <strong>vom</strong> Einkaufsmarkt statt.<br />

Erich Schulz gewann diesen Trikotsatz bei einem Preisausschreiben der<br />

EDEKA-Handelsgesellschaft und der Firma Gold Ei im Einkaufsmarkt<br />

Schneider <strong>Kodersdorf</strong>.<br />

Nach Lieferung des Trikotsatzes wurde dieser durch Unterstützung von<br />

Herrn Schneider mit dem Vereinsnamen bedruckt und konnte somit am<br />

17. März feierlich übergeben werden.<br />

Senioren im Blickpunkt<br />

Wir gratulieren allen Jubilaren herzlichst zum Geburtstag und wünschen<br />

alles Gute, Gesundheit und Zufriedenheit!<br />

<strong>Kodersdorf</strong><br />

10.4. Frau Giesela Bieselt 70 Jahre<br />

18.4. Frau Charlotte Hampel 80 Jahre<br />

19.4. Frau Marianne Knobloch 70 Jahre<br />

20.4. Herr Kurt Nitschke 70 Jahre<br />

24.4. Frau Rosemarie Weise 70 Jahre<br />

28.4. Herr Hans Seifert 70 Jahre<br />

29.4. Herr Vinzenz Glowatz 85 Jahre<br />

<strong>2.</strong>5. Herr Eberhard Knospe 80 Jahre<br />

<strong>2.</strong>5. Herr Klemens Riedel 75 Jahre<br />

7.5. Herr Rudolf Diener 70 Jahre<br />

Man kann niemanden überholen,<br />

wenn man in seine Fußstapfen tritt.<br />

(François Truffaut)<br />

GEDANKEN FÜR DEN WEG<br />

Auch Schlafen ist eine Form der Kritik,<br />

vor allem im Theater.<br />

(George Bernard Shaw)<br />

BAUGESCHÄFT PETER VOIGT<br />

<strong>Kodersdorf</strong>-Bahnhof<br />

<strong>2.</strong>4. Frau Ingeborg Neumann 70 Jahre<br />

4.4. Herr Wolfgang Hackbarth 70 Jahre<br />

Särichen<br />

8.4. Herr Erhard Fünfstück 80 Jahre<br />

16.4. Frau Hilda Hain 80 Jahre<br />

26.4. Herr Reiner Fünfstück 70 Jahre<br />

Allen hier nicht genannten Geburtstagskindern auf diesem Wege alles<br />

Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen!<br />

Der Seniorenverein »Am Heideberg« lädt ein …<br />

10.4. Spielenachmittag im Partyraum Prause<br />

Beginn: 14.00 Uhr<br />

19.4. Erlebnisbad Krauschwitz<br />

Abfahrt: 13.30 Uhr Wendeschleife<br />

26.4. 1. Radlertour<br />

(je nach Witterung)<br />

Stellplatz: 14.00 Uhr <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

29.4. Halbtagesfahrt nach Löbau zum Honigbrunnen<br />

Preis: p. P. 16,00 Euro,<br />

Vesper und gemütliches Beisammensein<br />

Die Seniorenbetreuung lädt ein …<br />

1<strong>2.</strong>4. Wiesaer Senioren<br />

Spielenachmittag im Sportlerheim<br />

Beginn: 14.00 Uhr<br />

18.4. <strong>Kodersdorf</strong>er Senioren<br />

Kaffeenachmittag im Ratszimmer der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />

Vortrag AOK<br />

Beginn: 14.00 Uhr<br />

26.4. Särichener Senioren<br />

Kaffeenachmittag im ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>amt,<br />

Vortrag Physiotherapie mit Frau Penkin<br />

Beginn: 14.30 Uhr<br />

Elke Dehmel, Seniorenbetreuung<br />

Danke!<br />

Meine Zeit als Seniorenbetreuerin geht zu Ende. Hiermit möchte ich<br />

mich ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte<br />

Vertrauen bei meinen Senioren bedanken. Vielen Dank an alle,<br />

die mich bei meiner Arbeit so toll unterstützten. Für die Zukunft wünsche<br />

ich allen Gesundheit und Wohlergehen.<br />

Elke Dehmel, Seniorenbetreuung<br />

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18 <strong>April</strong> <strong>2007</strong><br />

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<strong>April</strong> <strong>2007</strong> 19


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Glück entsteht oft<br />

durch Aufmerksamkeiten<br />

in kleinen Dingen,<br />

Unglück oft durch<br />

Vernachlässigung<br />

kleiner Dinge.<br />

(Wilhelm Busch)<br />

–<br />

Man bleibt nur gut,<br />

wenn man vergisst.<br />

(Friedrich Nietzsche)<br />

Frohe<br />

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Nachschulerlaubnis-Führerschein auf Probe: ASF<br />

Aufbau-Seminare für Punkteauffällige: ASP<br />

Achtung! Auch praktische Auffrischungsstunden für Führerscheinbesitzer möglich.<br />

Anmeldung: wochentags von 13.00 bis 18.00 Uhr in Görlitz,<br />

Demianiplatz 44 und in Rothenburg, Tel. 0172/9080839<br />

Anmeldung auch bei N. Neudeck, Groß Krauscha, möglich!<br />

(Tel. 03 5820/605 12).<br />

Theorietermine für <strong>2007</strong> (Änderungen vorbehalten)<br />

Beginn 17.00–20.00 Uhr Görlitz, Demianiplatz 44<br />

4.4.<strong>2007</strong> 11.5.<strong>2007</strong> 15.6.<strong>2007</strong><br />

–<br />

Die meisten Menschen<br />

sterben an ihren<br />

Medikamenten und nicht<br />

an ihren Krankheiten.<br />

(Jean-Baptiste Molière)<br />

Telefon: 03 58 20 /602 17, Fax: 03 58 20 /602 18<br />

E-Mail: info@neisseaue.de, Internet: www.neisseaue.de<br />

Neue Arztsprechstunden<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue<br />

Zweimal in der Woche werden durch Herrn Dr. Scholze, im Nesselgut,<br />

Dorfstraße 98, OT Zodel, Sprechstunden abgehalten:<br />

Mittwoch von 13.00 bis 17.00 Uhr<br />

Freitag von 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Somit können die ehemaligen Patienten von Herrn Dr. Ehrhardt und andere<br />

Bürger am Mittwoch- und Freitagnachmittag wieder in der <strong>Gemeinde</strong><br />

Neißeaue medizinisch betreut werden.<br />

Vielen Dank der Initiative des Bürgermeisters Herrn Ernst und der<br />

Zusage von Herrn Dr. Scholze.<br />

Ein Briefkasten der Apotheke Rothenburg für Rezepte ist ab sofort neben<br />

dem Eingang zur Arztsprechstunde angebracht.<br />

An die Bürger der Ortschaft Zodel<br />

Hexenfeuer<br />

Wie jedes Jahr soll am 30.4. das traditionelle Hexenfeuer<br />

stattfinden. Dazu kann ab Freitag, dem 27.4., an<br />

der gekennzeichneten Stelle auf der Wiese am Lissaer<br />

Weg geeignetes Brennmaterial gelagert werden. Diese<br />

Stelle wird uns wie jedes Jahr freundlicherweise<br />

von den Besitzern zur Verfügung gestellt, und deshalb<br />

weist der Ortschaftsrat darauf hin, dass laut § 15 Abs. 3 der Polizeiverordnung<br />

nur organische Substanzen wie Strauch-, Hecken- und Baumschnitt<br />

sowie unbehandeltes Holz verbrannt werden dürfen. Wurzelstämme<br />

und mit Eisen verbundenes Holz ist kein Brennmaterial!<br />

Am Tag des Feuers sorgt der Jugendclub Zodel, wie auch schon im vergangenen<br />

Jahr, für das leibliche Wohl<br />

Der Ortschaftsrat und der Jugendclub würden sich über viele Besucher<br />

am 30.4. freuen. Pruschwitz, Ortsvorsteher<br />

Einladung zum Skatturnier<br />

Am Freitag, dem 20.4.<strong>2007</strong>, um 18.00 Uhr laden wir recht herzlich<br />

zum Skatturnier und Billardspielen ins Ortschaftszentrum nach Zodel,<br />

Dorfstraße 167, ein.<br />

Auf rege Teilnahme freuen sich<br />

der Ortschaftsrat und die Freiwillige Feuerwehr Zodel<br />

Vereinsnachrichten Krauscha e.V.<br />

Im Freizeitzentrum Groß Krauscha SIMSON-TREFF am 14. <strong>April</strong><br />

<strong>2007</strong> – Beginn: 9.30 Uhr<br />

Programm<br />

ab 10.00 Uhr Volleyballturnier<br />

ab 14.30 Uhr SIMSON-Ausstellung<br />

ab 16.00 Uhr kleines MOPED-Rennen<br />

ab 19.00 Uhr Tanz für Jung und Alt<br />

Wer sein MOPED o. ä. mit ausstellen möchte, möchte sich bis spätestens<br />

13.4.<strong>2007</strong> unter Telefon 03 58 20 /601 34 melden. Die schönsten, ältesten<br />

… MOPEDS werden ausgezeichnet.<br />

Außerdem noch im Programm:<br />

– TRAKTOR-Ausstellung<br />

– MUSIK<br />

Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Scharon, Vereinsvorsitzender<br />

Anlässich meines 70. Geburtstages möchte ich mich ganz herzlich<br />

für die entgegengebrachten Glückwünsche und Geschenke bedanken.<br />

Besonderen Dank an meine Familie, Freunde und Bekannten, Nachbarn<br />

und den Menü- & Bringedienst R.Waurig sowie den Zodeler Wanderspatzen<br />

für die vielen gelungenen Überraschungen.<br />

Zodel, im Februar <strong>2007</strong> Heinz Freiberger<br />

20 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>


Hurra, wir haben 1000 Euro gewonnen!<br />

Die Grundschule Zodel beteiligte sich an der von Radio Lausitz und<br />

Lichtenauer organisierten Aktion »Die Lausitz putzt sich«. Mit dem <strong>vom</strong><br />

Schülerrat vorgeschlagenen Projekt, unsere Leseecke und den »Blue<br />

Sky« zu verschönern, nahmen wir teil und Fortuna war uns hold. Unsere<br />

gereimte E-Mail wurde aus dem Topf der Einsender gezogen. Wir sind<br />

alle sehr glücklich darüber. Im Namen aller Schüler und Lehrer<br />

der Schülerrat unserer Schule<br />

(Liam und Lara Landmann, Theresa Pollesche, Rico Braeuer,<br />

Simon Priebs, Theresa Michel, Martin Klinger und Frau Kiwitz)<br />

Senioren im Blickpunkt<br />

Wir gratulieren allen Jubilaren herzlichst zum Geburtstag und wünschen<br />

alles Gute, Gesundheit und Zufriedenheit!<br />

Deschka<br />

2<strong>2.</strong>4. Frau Liesbeth Knobloch 90 Jahre<br />

Groß Krauscha<br />

21.4. Herr Manfred Günther 80 Jahre<br />

Kaltwasser<br />

5.4. Frau Hannelore Schieberle 70 Jahre<br />

27.4.<br />

Zodel<br />

Frau Johanna Rüdiger 70 Jahre<br />

17.4. Frau Helga Kühn 70 Jahre<br />

Zentendorf<br />

<strong>2.</strong>5. Herr Hans Giesler 70 Jahre<br />

Allen hier nicht genannten Geburtstagskindern auf diesem Wege alles<br />

Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen!<br />

Veranstaltungen der Senioren von Neißeaue<br />

3.4. Radtour in den Frühling<br />

Treffen:<br />

14.00 Uhr Zodel Park /14.15 Uhr Groß Krauscha Kombinat<br />

10.4. Kaffeenachmittag in Zodel<br />

Vorstellung der <strong>Gemeinde</strong>bücherei – Beginn: 14.00 Uhr<br />

1<strong>2.</strong>4. Busfahrt zum singenden Wirt nach Groß-Koschen<br />

Abfahrt: 13.30 Uhr – Preis p.P. 34,00 Euro<br />

17.4. Kaffeenachmittag in Groß Krauscha<br />

Beginn: 14.00 Uhr<br />

24.4. Kaffeenachmittag in Deschka<br />

Beginn: 14.00 Uhr<br />

Vorschau<br />

3.5. Busfahrt zur Baumblüte ins Havelland<br />

mit Museumsbesuch und Schifffahrt<br />

Preis p. P. 47,50 Euro – Abfahrt: 8.00 Uhr<br />

Achtung!<br />

Die Mehrtagesfahrt nach Krakau findet nicht statt. Als Ersatz bieten wir<br />

<strong>vom</strong> 11. bis 14.9.<strong>2007</strong> eine Fahrt ins »Braunauer Ländchen« an (s. Teich-<br />

Katalog S. 24), Preis p. P. 189,00 Euro. Teilnahmemeldungen bitte an<br />

Frau Ludwig, Tel. 03 58 20 /604 38.<br />

Neue Öffnungszeiten der Sozialstation Zodel für <strong>April</strong> <strong>2007</strong>:<br />

Montag von 14.00 bis 17.00 Uhr.<br />

Sommerpreise<br />

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Tel. 03581/312353 • Tel. Niesky 03588/205552<br />

Geheimnisvoller <strong>April</strong><br />

auf der Kulturinsel Einsiedel<br />

OSTERN<br />

Kaum hat die Saison begonnen, geht auf dem Grüngeringelten<br />

Abenteuerfreizeitpark alles drunter und drüber. Schlappohr,<br />

der offizielle OSTERgEIst auf der Kulturinsel, hat mal wieder<br />

seine ganzen Sachen verschludert. Darunter natürlich auch die<br />

»Siebenwocheneier«. Das soll eine ganz tolle neue Erfindung der<br />

Osterindustrie sein. Bis zum Osterwochenende sehen die nämlich<br />

noch aus wie normale Steine, und erst im letzten Moment<br />

verwandeln sie sich in Ostereier. Das wird noch ein Haufen<br />

Arbeit für die Inselgeister, wobei sie natürlich viel Hilfe beim<br />

Suchen brauchen …<br />

Das verrückte Siebenwochenostereiersuchen und andere Ostereiereien<br />

am 8. und 9. <strong>April</strong> gibt’s für den normalen Kulturinseleintritt!<br />

PYROMANUM – zum Hexenbrennen<br />

Geheimnisvoll geht der <strong>April</strong> auch zu Ende – und das mit einem<br />

großen Flammenspektakel.<br />

Die Sage der 1000 Feuer von Turi Sede wird wie in jedem<br />

Jahr zum PYROMANUM Wirklichkeit und die ganze Insel erglüht<br />

im lodernden Licht. Ein standesgemäßes Programm umrahmt<br />

das heimliche Lieblingsfest der Kulturinsulanischen Feuerteufel<br />

…<br />

u.a. mit: Blechlawine, Friends of Limerick,<br />

Turi Sede Staatstheater, Feuerkunst und Feuertanz,<br />

Feuerwerk und Ritterkampf, …<br />

Beginn: 17.00 Uhr · Eintritt: 9,– Euro (VVK 7,– Euro)<br />

Infos und VVK: 03 58 91-4 91 50<br />

www.kulturinsel.de · info@kulturinsel.de<br />

<strong>April</strong> <strong>2007</strong> 21<br />

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Telefon: 0 35 81 /38 27 14, Fax: 0 35 81/ 38 27 16<br />

E-Mail: gemeindeverwaltung@gemeinde-schoepstal.de,<br />

Internet: www.schoepstal.net<br />

Veranstaltungen der <strong>Gemeinde</strong> Schöpstal<br />

<strong>April</strong><br />

9.4. Reit- und Fahrverein Kunnersdorf:<br />

13. Schöpstalritt<br />

1<strong>2.</strong>4. Seniorenbetreuung Kunnersdorf:<br />

Frühlingswanderung am Schloss<br />

16. bis 24.4. Ev. Kirchengemeinden: Bibelwoche<br />

25.4. Seniorenbetreuung Girbigsdorf:<br />

Bürgermeisterfragestunden<br />

im Mühlenhotel und Besichtigung des Jugendklubs<br />

28.4. Heimatverein Schöpstal:<br />

Feier zum 10-jährigen Vereinsjubiläum<br />

15 Jahre<br />

OLZMARKT<br />

ILDEBRAND<br />

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H<br />

Am 25. <strong>April</strong> 1992 war die Eröffnung unseres Holzmarktes.<br />

15 Jahre ist das nun schon her. Das Auf und Ab im<br />

Wirtschaftsleben haben wir bis heute gut gemeistert und<br />

sind stolz, 15 Jahre auf dem Markt zu sein. Wir freuen<br />

uns, dass jahrelange treue Kundschaft und gute Freunde<br />

uns den Rücken stärken und bei uns einkaufen, dass<br />

Erfahrung, Qualität und Kompetenz bei vielen Käufern<br />

immer noch Priorität haben und mancher gerne auch<br />

mal nur auf ein Schwätzchen vorbeikommt.<br />

Wir werden auch weiterhin für unsere Kundschaft da<br />

sein und möchten uns bei allen bedanken, die uns die<br />

15 Jahre geholfen, begleitet und unterstützt haben.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Einkauf:<br />

»Die Drei <strong>vom</strong> Holzmarkt«<br />

Silvio Vetter, Kathrin und Heiko Hildebrand<br />

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Telefon 0 35 81 / 31 11 75 · Telefax 0 35 81 / 31 11 25<br />

Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 18.00 Uhr · Sa. 9.00 – 1<strong>2.</strong>00 Uhr<br />

29.4. Ev. Kirchengemeinde, Kameradschaft Schmalz:<br />

Gedenken an den Soldatengräbern<br />

30.4. Walpurgisfeuer in allen drei Ortsteilen<br />

30.4. FFw Kunnersdorf e.V.: Maibaumstellen<br />

Mai<br />

Noch ohne Seniorenbetreuung:<br />

Termin: Halbtagesfahrt für alle drei Ortsteile<br />

1.5. Heimatverein Schöpstal: Maibaumstellen in Girbigsdorf<br />

5.5. Grüne Aue: Frühlingsfest im Auepark<br />

Abendveranstaltung<br />

6.5. Ev. Kirchengemeinde Ebersbach: Konfirmation<br />

Herzliche Einladung an alle Girbigsdorfer<br />

Rentner und Vorruheständler!<br />

Wieder einmal möchten wir Sie ganz herzlich zu einer Besichtigung des<br />

Girbigsdorfer Jugendclubs einladen. Viele fleißige Hände haben in der<br />

vergangenen Zeit mitgeholfen, um das Domizil unserer Jugend weiter<br />

zu verschönern.<br />

Wir treffen uns daher am Mittwoch, dem 25. <strong>April</strong> <strong>2007</strong>, um 15.00 Uhr<br />

vor dem Jugendclub (ehemaliger Bunker) im Auepark.<br />

Im Anschluss daran gibt es ein gemütliches Beisammensein bei Kaffee<br />

und Kuchen im »Mühlenhotel«.<br />

Dafür erbitten wir pro Person einen Beitrag von 4,00 €.<br />

Wir hoffen, dass wir mit unserer Einladung bei recht vielen das Interesse<br />

geweckt haben. Ihre Helferinnen im Namen von K. Pohl<br />

Senioren im Blickpunkt<br />

Wir gratulieren allen Jubilaren herzlichst zum Geburtstag und wünschen<br />

alles Gute, Gesundheit und Zufriedenheit!<br />

Ebersbach<br />

20.4. Frau Margarete Schmidt 75 Jahre<br />

Girbigsdorf<br />

11.4. Frau Ingeburg Vogt 70 Jahre<br />

21.4. Frau Sigrid Gilbert 70 Jahre<br />

Kunnersdorf<br />

18.4. Frau Martha Hiller 97 Jahre<br />

4.5. Herr Reinhold Kunutzki 75 Jahre<br />

Allen hier nicht genannten Geburtstagskindern auf diesem Wege alles<br />

Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen!<br />

Nordic Walking & Walking Team<br />

• verschiedene Kurse durch<br />

VDNOWAS / DLV<br />

Trainer für alle Altersgruppen,<br />

auch bei gesundheitlichen<br />

Einschränkungen<br />

• Nordic Walking<br />

für starke KIDS / XXL-Ältere<br />

• Partner der gesetzlichen<br />

Krankenkassen<br />

• Entspannungsangebote<br />

• Ausbildung / Seminare<br />

• Vertrieb von Ausrüstung<br />

Info | Beratung | Anmeldung:<br />

Änne Walter · Morgenseite 23 · 02829 Schöpstal – Ebersbach<br />

Telefon 0 35 81 / 31 06 36 info@lebenshilfe-walter.de<br />

22 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>


Weitere Informationen<br />

aus nah und fern …<br />

Bestimmt Ihr Bewusstsein<br />

auch schon den Energieverbrauch?<br />

»Tag der erneuerbaren Energien« am 28.4.<strong>2007</strong><br />

Was? Keine Angst vor erneuerbaren Energien!<br />

– Vorträge zu Theorie & Praxis der alternativen Energienutzung<br />

– Handwerker präsentieren Anwendung und Technik<br />

– Für leibliches Wohl im historischen Ambiente ist gesorgt<br />

Wann? Am 28.4.<strong>2007</strong> zwischen 9.30 und 16.30 Uhr<br />

Wo? EnergieFabrik – ideenfluß e.V., Bautzener Straße 32, Görlitz<br />

Sommer-Ferien-Abenteuer<br />

Die »Grüne Schule grenzenlos«, eine Kinder- und Jugendbegegnungsstätte<br />

im Landkreis Freiberg, organisiert für Kinder von 8 bis 14 Jahren<br />

erlebnisreiche Sommerferien. Unter dem Motto »Sagenhaftes Erzgebirge«<br />

gibt es ein abwechslungsreiches Programm, z. B.: • Abenteuer-Rallye<br />

• Erlebnisbad • Lagerfeuer • Kino • Disco • Erzgebirgische Traditionen<br />

• Tagesausflug • Sport, Spiel & Spaß • Kreatives Gestalten • und vieles<br />

mehr.<br />

Für bewegungsfreudige Mädchen und Jungen findet eine Sportwoche statt.<br />

Die Termine: • 2<strong>2.</strong>7. – 28.7. • 29.7. – 4.8. • 5.8. – 11.8. (Sportwoche)<br />

• 1<strong>2.</strong>8. –18.8. • 19.8. –25.8. • 26.8. – 1.9.<br />

Termine für Herbstferienlager: 7. –13.10. und 14. –20.10.<strong>2007</strong><br />

Nähere Infos und Anmeldungen gibt es hier:<br />

Grüne Schule grenzenlos Zethau, Telefon 03 73 20 /95 00,<br />

www.gruene-schule-grenzenlos.de<br />

Kinder-Disco Freiberg, Telefon 0 37 31 /21 56 89, www.ki-di.de<br />

Ab sofort erhältlich!<br />

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Gute Laune am Morgen …<br />

mit einem Bad von<br />

Fliesen & Naturstein<br />

Meisterbetrieb R. Stahr<br />

(03581) 730177<br />

Entspannung am Abend!<br />

<strong>April</strong> <strong>2007</strong> 23


Bestattungskultur und ihre Rituale<br />

Rituale sind seit jeher ein wesentlicher Bestandteil der vielfältigen<br />

Bestattungskulturen unserer Welt. Trotz ihrer unterschiedlichen<br />

Ausprägung haben sie eines gemeinsam: Sie stellen eine Hilfe dar<br />

zur Trauerbewältigung. Rituale versuchen, die Unfassbarkeit des<br />

Phänomens Tod zu erklären. Sie sind Hilfe bei der Überwindung von<br />

Emotionen, die beim Eintritt eines Sterbefalls entstehen: Trauer,<br />

Schmerz, Hilflosigkeit, Angst, Zorn, Unverständnis.<br />

Mit Zunahme der Individualität in unserem Jahrhundert haben Trauerrituale<br />

in Deutschland immer mehr an gesellschaftlicher Verbindlichkeit<br />

verloren. Die Bürger sind mündiger und zugleich einsamer<br />

geworden. Selbstbestimmung und persönliche Flexibilität haben<br />

festgefügte Traditionen ersetzt. Die Erziehung zum selbstständigen<br />

Denken und Handeln ohne Bevormundung, ohne christliche oder<br />

weltliche Indoktrinierung zeichnen die gesellschaftliche Entwicklung<br />

in Deutschland aus. Parallel dazu ignorieren viele die Tatsache,<br />

dass Leben zugleich Endlichkeit bedeutet. Der Tod wird verdrängt<br />

und in breiten Kreisen nach wie vor als Tabu-Thema empfunden.<br />

Fachgeschäft<br />

für Oberbekleidung<br />

Montag bis Freitag<br />

10.00–18.00 Uhr<br />

Samstag<br />

10.00–16.00 Uhr<br />

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Tel.-<strong>Nr</strong>. 0 35 81 / 47 36 29 02826 Görlitz<br />

Unsere Leistungen für Sie<br />

• Erd-, Feuer- und Seebestattungen<br />

• Eigene Feierhalle • Trauerfeiergestaltung<br />

• Anzeigen, Danksagungen, Trauerdruck<br />

• Särge aus eigener Produktion<br />

• große Auswahl an Wäsche und Urnen<br />

• Erledigung aller Formalitäten<br />

• Beratung auf Wunsch im Trauerhaus<br />

• Bestattungsvorsorge und<br />

Versicherungen<br />

• Haushaltsauflösungen<br />

Ständiger Bereitschaftsdienst<br />

Zugleich steigt jedoch auch der Anteil derjenigen, die sich zu<br />

Lebzeiten ganz bewusst mit dem 'I'od und ihrem eigenen Lebensende<br />

auseinandersetzen. Manche tun dies, weil sie an einer todbringenden<br />

Krankheit leiden. Hier findet genau das Gegenteil statt: Man<br />

legt zu Lebzeiten minutiös fest, wie man dereinst bestattet werden<br />

möchte.<br />

Wir Bestatter sind verpflichtet, Anregungen zu geben und die Hinterbliebenen<br />

zu motivieren, eine Trauerfeier zu organisieren, die dem<br />

Lebensempfinden, dem Lebensweg und den Einstellungen des Verstorbenen<br />

entsprechen, sofern dieser nicht selbst bereits zu Lebzeiten<br />

eine entsprechende Vorsorge-Verfügung getroffen hat. Hinterbliebene<br />

sind nicht daran gewöhnt, zu dieser Thematik eigene, mutige<br />

Entscheidungen zu treffen. Es ist unsere Aufgabe, ihnen offensiv<br />

die ganze Fülle der Möglichkeiten von Abschiednahme aufzuzeigen.<br />

Vielfalt statt Gleichförmigkeit ist gefragt.<br />

GRABMALE, GEDENKTAFELN,<br />

EINFASSUNGEN<br />

AUS NATURSTEINEN<br />

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POSTANSCHRIFT:<br />

COMENIUSSTRASSE 5<br />

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☎ (0 35 81) 47 36-0<br />

Unsere Außenstellen<br />

• Filiale Bernstadt, Töpfergasse 2<br />

• Reichenbach, Fa. Schäfer,<br />

Görlitzer Straße 23<br />

• Melaune, Frau Fiedler<br />

• Döbschütz, Tischlerei Hennersdorf<br />

• Zodel, Blumenhaus Färber<br />

Bestattungshaus<br />

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Einfühlsame Trauerbegleitung<br />

(0 35 88) 20 0360<br />

Helfen<br />

und Beistand<br />

in schweren<br />

Stunden<br />

24 <strong>April</strong> <strong>2007</strong><br />

☎<br />

Dem Leben einen würdigen Abschied geben.<br />

Rothenburger Straße 1<br />

02906 Niesky


Ab 21. <strong>April</strong> wieder Freude beim Tanken<br />

In Niesky eröffnet eine<br />

öffentliche Pflanzenöltankstelle<br />

»Jetzt ist Schluss!«, dachte sich Herr René Neuburger,<br />

Geschäftsführer der Natur Energie Neuburger GmbH<br />

beim Blick auf die hohen Dieselpreise. Er suchte und<br />

fand eine Alternative.<br />

Seit einem halben Jahr, in dem schon 30.000 km zurückgelegt<br />

wurden, fährt Herr Neuburger mit reinem<br />

Rapsöl. Doch an die besonderen Eigenschaften von<br />

naturbelassenem Pflanzenöl musste die Technik erst<br />

angepasst werden. Die Umrüstung wurde in einer regionalen<br />

Fachwerkstatt durchgeführt. »In der Döbschützer<br />

Firma ML-Motors fand ich einen Spezialisten,<br />

der sich ausschließlich mit der Aufrüstung von<br />

Dieselmotoren für den Pflanzenölbetrieb beschäftigt.<br />

Der Umbau dauerte eine Woche«, so Herr Neuburger.<br />

Herr Laßmann, der Gründer von ML-Motors, beschreibt,<br />

was am Fahrzeug verändert wurde: »Da reines<br />

Pflanzenöl dickflüssiger und weniger zündwillig<br />

ist, muss es dem Motor vorgewärmt zugeführt werden.<br />

Dazu sind Veränderungen am Tank- und Einspritzsystem<br />

notwendig, die individuell an die meisten<br />

Dieselfahrzeuge angepasst werden können. Neben<br />

Pkws rüsteten wir auch schon Traktoren, Lkws<br />

und sogar Mähdrescher um.«<br />

»Die Technik arbeitet seit dem ersten Tag zuverlässig<br />

und beim Fahren spürt man keinen Unterschied«,<br />

freut sich Herr Neuburger. »Ehrlich gesagt gab es doch<br />

eine kleine Veränderung. Manchmal überkommt mich<br />

beim Blick auf den Dieselpreis so ein Schmunzeln ...«.<br />

Da Verbrauch und Leistung gleich bleiben, machen<br />

sich diese Arbeiten schnell durch den günstigen Kraftstoffpreis<br />

bezahlt. An der neuen Tankstelle kostet der<br />

Liter reines Pflanzenöl nur 0,85 Euro inkl. MwSt.<br />

ML-Motors<br />

Umrüstung auf Rapsöl von Pkw,<br />

Lkw, Baumaschinen, Aggregaten<br />

und Landmaschinen + Zusatzgarantie<br />

für Pflanzenöleinbauten<br />

Meik Laßmann<br />

Dobschütz <strong>Nr</strong>. 18<br />

02894 Vierkirchen<br />

Tel. 03 58 27 /787 84<br />

Funk 01 72 /648 83 73<br />

Fax 03 58 27 /787 83<br />

E-Mail: ml-motors@email.de<br />

www.ml-motors.de<br />

René Neuburger mag Rapsöl: »Prima zum Backen leckerer<br />

Kartoffelpuffer und gleichzeitig ein wirtschaftlicher Kraftstoff,<br />

der die Umwelt schont.«<br />

Damit auch andere Kraftfahrer von dieser Idee profitieren<br />

können, entsteht derzeit im Nieskyer Gewerbegebiet<br />

Nord eine öffentliche Pflanzenöltankstelle.<br />

Diese befindet sich auf dem Gelände der Elektroinstallation<br />

Koch an der Stannewischer Straße <strong>2.</strong><br />

Wer sich näher über diesen alternativen Kraftstoff<br />

und den technischen Modifikationen informieren<br />

möchte, ist herzlich zur Eröffnung am Samstag,<br />

dem 21. <strong>April</strong>, um 10.00 Uhr nach Niesky eingeladen.<br />

Herr Neuburger als Tankstellenbetreiber und<br />

Herr Laßmann als Motorenfachmann stehen Ihnen<br />

für Fragen zur Verfügung. Gezeigt werden auch je<br />

ein pflanzenölbetriebener Pkw, Kleintransporter<br />

und Lkw.<br />

Für die kleinen und großen Gäste gibt es Kartoffelpuffer<br />

satt. Natürlich in bestem Pflanzenöl gebacken.<br />

<strong>April</strong> <strong>2007</strong> 25


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26 <strong>April</strong> <strong>2007</strong>

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