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Rundbrief 20 - Bundesverband für körper

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Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik, <strong>Rundbrief</strong> <strong>20</strong> - Juni <strong>20</strong>07 Seite 2<br />

Erika Feyerabend<br />

PRÄNATALDIAGNOSTIK ALS GESCHÄFT.<br />

WIRTSCHAFTLICHE UND FORSCHUNGSPOLITISCHE<br />

HINTERGRÜNDE DES BOOMS<br />

____________________________________________________<br />

Die Pränataldiagnostik als Geschäft wird<br />

von vielen als Realität angesehen. Viele<br />

betrachten die erkannten ökonomischen<br />

Regeln als einen Nebeneffekt. Sie werden<br />

interpretiert im Sinne einer Dienstleistung,<br />

die auf „Gesundheit“ und „Sicherheit <strong>für</strong><br />

Mutter und Kind“ gerichtet ist und halt etwas<br />

kostet. Oder sie werden als Preis <strong>für</strong><br />

eine gesellschaftlich und politisch gewollte<br />

Selektion betrachtet. In beiden Fällen werden<br />

dominierende, gesundheitspolitische<br />

Ziele angenommen, die die Gestalt der Versorgung<br />

schwangerer Frauen bestimmen<br />

sollen und der Ökonomie diffus übergeordnet<br />

sind.<br />

Ob diese Gewichtung tatsächlich stimmt –<br />

also ob politische Absichten tatsächlich kalkulierte<br />

Versorgungskonzepte hervorbringen<br />

und die da<strong>für</strong> erforderlichen Geldflüsse<br />

gezielt fließen, das können und sollten wir<br />

durchaus diskutieren. Derzeit scheint die<br />

Kontrolle von Geldströmen in der Gesundheits-<br />

und Forschungspolitik eines der wenigen,<br />

wirkungsvollen Steuerungsinstrumente<br />

zu sein. Das muss aber nicht heißen,<br />

dass diese Steuerung immer auch gezielte<br />

Effekte erzeugt, die alle beteiligten Akteure<br />

auch alle gemeinsam vor Augen haben. Es<br />

gibt auch sich verselbständigende Prozesse,<br />

gegenläufige Wirkungen, widersprüchliche<br />

Interessen und unterschiedliche Ziele.<br />

Die Regeln im Forschungsbereich – das<br />

alles überschattende Gebot ständiger Innovation<br />

mit möglichst anwendungsorientierter<br />

Ausrichtung – können beim Laborunternehmen<br />

und in der Gynäkologenpraxis<br />

freudig aufgenommen, aber gesundheitspolitisch<br />

ein Ärgernis werden. Ein Krankenhaus,<br />

das im Konkurrenzkampf mit anderen<br />

Kliniken steht, wird die Innovation als<br />

Wettbewerbsvorteil nutzen wollen. Eine<br />

Gynäkologenpraxis, die unter dem Budgetierungsgebot<br />

„leidet“, könnte sich davon<br />

ebenfalls Vorteile versprechen, ebenso wie<br />

das privatwirtschaftliche Laborunternehmen<br />

oder der Gerätehersteller, die beide ihre<br />

Angebotspalette erweitern. Für die Krankenkassen<br />

und den öffentlichen Gesundheitsetat<br />

können sich hier aber Probleme<br />

ergeben. Soll das Angebot in den Leistungskatalog<br />

aufgenommen werden – also<br />

von den Kassen bezahlt werden oder nicht?<br />

Dieses Budget ist offensichtlich limitiert.<br />

Arbeitslosigkeit und Lohndumping haben zu<br />

einem Einnahmeproblem der Kassen beigetragen.<br />

Endlos können hier also keine Innovations-<br />

und Wachstumsgebote widerspruchslos<br />

greifen.<br />

In Debatten um Gesundheitsreformen –<br />

und nun auch der drohenden Pflegeversicherungsreform<br />

– wird vor allem und auf<br />

den ersten Blick die Kostensenkung und das<br />

Kostensparen als Perspektive gehandelt.<br />

Bislang werden 70% aller Gesundheitsausgaben<br />

von den Kassen bezahlt. Das ist eine<br />

enorm komfortable Position <strong>für</strong> die Pharmaindustrie,<br />

die Gerätehersteller, zum Teil

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