"In" Krailling / Ausgabe 17 - Gemeinde Krailling
"In" Krailling / Ausgabe 17 - Gemeinde Krailling
"In" Krailling / Ausgabe 17 - Gemeinde Krailling
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verschenken sie eine ganze bibliothek!<br />
Verschenken Sie doch mal das „etwas andere Geschenk“<br />
an Ihre Freunde, Bekannten und Verwandten. Mit dem<br />
neuen Gutschein der <strong>Krailling</strong>er Bücherei besteht die<br />
Möglichkeit, 1 Jahr lang zwischen ca. 24.000 Büchern,<br />
Zeitschriften, Hörbüchern, Spielen und DVDs auszuwählen.<br />
Außerdem kann man kostenlos im Internet<br />
surfen oder gemütlich im Lesecafé oder auf der Terrasse<br />
einen Kaffee trinken. Es gibt entweder die Möglichkeit, den<br />
Gutschein jemandem zu schenken, der schon in der Bücherei Mitglied<br />
ist oder einer Person, die die Bücherei noch nicht kennt. Die Gutscheine sind in<br />
der Bücherei zu 5 oder 10 € erhältlich.<br />
schützenswerter baumbestand im gemeindegebiet<br />
neues aus dem bürgerbüro<br />
Isar Card für Inhaber der <strong>Krailling</strong> Card<br />
Anders als in vielen <strong>Gemeinde</strong>n ist in <strong>Krailling</strong> keine Baumschutzverordnung<br />
in Kraft. Zum Schutz des in weiten Bereichen der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Krailling</strong> alten Baumbestandes sind aber in den meisten Bebauungsplänen<br />
Einzelbäume als „erhaltenswerter Baumbestand“ festgesetzt.<br />
Fällungen von Bäumen im Garten- oder Vorgartenbereich können somit<br />
eine Genehmigung von den Festsetzungen des betreffenden Bebauungsplanes<br />
erforderlich machen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krailling</strong> bittet ihre Bürgerinnen und Bürger daher bei<br />
geplanten Rodungen zunächst mit Hilfe der jeweiligen Bebauungspläne<br />
abzuklären, ob der betreffende Baum als „erhaltenswert“ festgesetzt<br />
ist. In diesem Fall, ist bei der Unteren Naturschutzbehörde Starnberg<br />
über das Bauamt <strong>Krailling</strong> eine Fällgenehmigung zu beantragen, die in<br />
der Regel mit der Festsetzung einer Ersatzpflanzung verbunden ist.<br />
Wichtige Unterlagen für eine Fällgenehmigung sind: ein formloser Antrag<br />
mit Begründung des Fällantrages und Standort des betreffenden<br />
Baumes in einer Kopie des Bebauungsplanes, im Falle einer Fällung aus<br />
verkehrssicherungstechnischen Gründen eine Fachstellungnahme über<br />
den Zustand des Baumes sowie möglichst eine Fotodokumentation. Das<br />
Bauamt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krailling</strong> unterstützt Sie gerne bei der entsprechenden<br />
Klärung bzw. Vorbereitung des Fällantrages.<br />
Ab sofort können sich Inhaber der <strong>Krailling</strong> Card für anstehende Fahrten mit den MVV Verkehrsmitteln die<br />
Isar Card im Bürgerbüro der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Krailling</strong> ausleihen.<br />
Die Isar Card kann für jeweils einen Tag ausgeliehen und sowohl Richtung München als auch Richtung<br />
Starnberg genutzt werden. Über den genauen Geltungsbereich können Sie sich gerne im Bürgerbüro der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Krailling</strong> informieren.