Rechtliche Aspekte der Musikindustrie
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A LESCH S TAEHELIN<br />
maligen Gruppenmitglieds, Option auf Weiterführung bzw. Beendigung<br />
<strong>der</strong> Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> verbliebenen Gruppe). Auch wird geregelt,<br />
wer ein allfälliges Defizit <strong>der</strong> Gruppe trägt, wenn ein Ex-Mitglied eine erfolgreiche<br />
Solokarriere macht. Es fällt auf, dass häufig die Grundzüge eines<br />
allfälligen neuen Solovertrags zumindest im Kern bereits im Tonträgervertrag<br />
mit <strong>der</strong> Musikgruppe umschrieben sind 74 .<br />
7. Filmmusik<br />
Das Grundproblem bei <strong>der</strong> Filmmusik ist, dass Musik bei Filmproduktionen<br />
fast immer ein Stiefkinddasein fristen muss: Die Produktion von<br />
Filmmusik ist in aller Regel eine Last-Minute-Angelegenheit.<br />
Eine Filmmusikproduktion umfasst meist drei bis sechs verschiedene<br />
Deals, da in <strong>der</strong> Produktion u.a. <strong>der</strong> ausübende Künstler (Interpret), <strong>der</strong><br />
Komponist, <strong>der</strong> Songwriter, <strong>der</strong> Verleger, <strong>der</strong> künstlerische Produzent, <strong>der</strong><br />
Tonträgerhersteller, bei dem <strong>der</strong> ausübende Künstler unter Vertrag steht,<br />
und <strong>der</strong> Tonträgerhersteller, <strong>der</strong> das Soundtrack-Album veröffentlicht, involviert<br />
sind.<br />
Entsprechend sind beim Rechteerwerb für Filmmusikproduktionen die<br />
Rechte <strong>der</strong> ausübenden Künstler (Interpreten), Songwriter, Komponisten,<br />
Verleger, Musikproduzenten und Tonträgerhersteller zu berücksichtigen.<br />
Weiter gilt es zu beachten, dass die Filmproduktionsgesellschaft häufig<br />
Lizenzen an Drittparteien erteilt, nämlich insbeson<strong>der</strong>e eine Lizenz an den<br />
Tonträgerhersteller, damit dieser ein Soundtrack-Album herausgeben<br />
kann und eine Lizenz betreffend Film-Clips, damit Musikvideos produziert<br />
werden können 75 .<br />
8. Merchandising<br />
Wer es zu einem Merchandising-Vertrag gebracht hat, <strong>der</strong> hat es geschafft:<br />
Merchandising ist nur etwas für berühmte Künstler. Das Grundkonzept<br />
dabei ist ganz einfach: Der sog. Merchandiser erhält Nutzungsrechte,<br />
d.h. das Recht, den Namen und das Bild des Künstlers auf gewissen<br />
Merchandising-Gegenständen (d.h. insbeson<strong>der</strong>e T-Shirts, Aufkleber,<br />
74 Für eine Behandlung interner Gruppenverträge und typischer Gruppenklauseln in Tonträgerverträgen<br />
siehe P ASSMAN, 317 ff.<br />
75 Ausführlich zur Filmmusik P ASSMAN /H ERRMANN, 381.<br />
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