HVB DIP 2006-Title Summaryv13.DOC - UniCredit
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[Sofern eine andere Methode der Feststellung anwendbar ist, sind die entsprechenden Einzelheiten anstelle<br />
der Bestimmungen dieses Absatzes (2) einzufügen.]<br />
[Im Falle von Rate-linked Interest Notes als (2) einfügen:<br />
(2) [Die Teilschuldverschreibungen werden in jeder Zinsperiode mit [Zinssatz einfügen] [dem am Zinsfeststellungstag<br />
um [maßgebliche Uhrzeit einfügen] auf [maßgebliche Bildschirmseite einfügen] veröffentlichten<br />
[maßgeblichen Referenzzinssatz angeben]] / [bei Stufen: sich aus nachstehender Tabelle ergebenden Zinssätzen]<br />
/ [vierteljährlich] / [halbjährlich] / [jährlich] / [•] verzinst.]<br />
[Die Teilschuldverschreibungen werden in jeder Zinsperiode mit [Zinssatz einfügen] [dem am Zinsfeststellungstag<br />
um [maßgebliche Uhrzeit einfügen] auf [maßgebliche Bildschirmseite einfügen] veröffentlichten<br />
[maßgeblichen Referenzzinssatz angeben]] (der "Referenzzinssatz") pro [Kalendertag] / [Monat] / [Jahr] /<br />
[soweit der Referenzzinssatz innerhalb der nachfolgenden aufgeführten Bandbreite liegt] verzinst. Für [Kalendertage]<br />
/ [Monate] / [Jahre], in denen der Referenzzinssatz außerhalb der nachfolgend aufgeführten Bandbreite<br />
liegt, werden die Teilschuldverschreibungen mit [[•] %] [wie folgt] verzinst[.] [:[●]] Der für jede Zinsperiode<br />
relevante Zinssatz wird von der Berechnungsstelle am Zinsfeststellungstag wie folgt ermittelt: [•]].]<br />
"Zinsfeststellungstag" ist [jeweils der [•] Bankarbeitstag vor dem jeweiligen Zinstermin] [andere Bestimmungsart<br />
des Zinsfeststellungstags angeben]. Die Berechnungsstelle wird den Referenzzinssatz, Zinsbetrag<br />
und Zinszahlungstag für die jeweilige Zinsperiode den Gläubigern und den Börsen, an den die Teilschuldverschreibungen<br />
notiert sind, baldmöglichst [wie folgt] [gemäß § [•]] mitteilen.<br />
[Sollte die am jeweiligen Zinsfeststellungsstag für die Bestimmung des relevanten Referenzzinssatzes notwendige<br />
Bildschirmseite [•] nicht zur Verfügung stehen oder wird kein Referenzzinssatz angezeigt, wird die Berechnungsstelle<br />
bei fünf [•] Referenzbanken [in der Euro Zone] [im] [Londoner] [Interbanken-Markt] eine dem Referenzzinssatz<br />
entsprechende Quotierung einholen. Wenn mindestens zwei der Referenzbanken quotiert haben, so<br />
ist von der Berechnungsstelle das arithmetische Mittel der genannten Referenzzinssätze zu bilden. [Sollte eine<br />
der Referenzbanken keine Quotierung abgeben, wird der Referenzzinssatz auf der Grundlage der Quotierungen<br />
der verbleibenden Referenzbanken berechnet.] Für den Fall dass nur eine oder keine Referenzbank eine Quotierung<br />
mitteilt, ist der Referenzzinssatz der am letzten Tag vor dem maßgeblichen Zinsfeststellungstag, an dem ein<br />
solcher auf der entsprechenden Bildschirmseite feststellbar war, angezeigte Zinssatz.] [Kann an dem jeweiligen<br />
Zinsfeststellungstag der Referenzzinssatz nicht nach obigen Bestimmungen ermittelt werden, so wird die Berechnungsstelle<br />
diesen nach billigem Ermessen festlegen.]<br />
[Im Falle von Index-linked Interest Notes als (2) einfügen:<br />
(2) [Die Teilschuldverschreibungen werden mit [Zinssatz einfügen] [vierteljährlich] / [halbjährlich] / [jährlich]<br />
/ [•] verzinst, falls der am Ende der [Zinsperiode] / [Zinsjahre] / [•] / [•] [und [•]] ([der] [die] "Feststellungstag[e]")<br />
von der Index-Festlegungsstelle festgestellte und veröffentlichte [Schluss-] Wert des [•]-Index<br />
(WKN [•]) (der "Index") den am [•] (der "Valutatag") festgestellten und veröffentlichten [Schluss-] Wert des<br />
Index übersteigt. Andernfalls [beträgt der Zinssatz für die [Zinsperioden] / [Zinsjahre] / [•] / [•] [und [•] %]] /<br />
[wird der Zinssatz nach der folgenden Formel berechnet: [•]].<br />
[Die Teilschuldverschreibungen werden [vierteljährlich] / [halbjährlich] / [jährlich] in Höhe der Differenz zwischen<br />
dem am [Fälligkeitstag] / [Zinszahlungstag] (der "Feststellungstag") und dem am [•] (der "Valutatag")<br />
festgestellten und veröffentlichten Schlusskurs des [•]-Index (WKN [•]) (der "Index") [verzinst].]<br />
[Der jeweilige Zinssatz berechnet sich [nach der folgenden Formel [•]] / [wie folgt: [•].]<br />
[Im Falle von Share-linked Interest Notes als (2) einfügen:<br />
(2) Die Verzinsung ist abhängig von der Entwicklung [•], [(die "Aktie")], [(der "Aktienkorb")]. [Der Aktienkorb<br />
setzt sich, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § [●], wie folgt zusammen.] Der für die jeweilige Zinsperiode<br />
relevante Zinssatz berechnet sich wie folgt: [Einzelheiten einfügen]. "Feststellungstag" ist [●].]<br />
[Im Falle von Fonds-linked Interest Notes als (2) einfügen:<br />
(2) Die Verzinsung ist abhängig von der Entwicklung des von [•] (die "Fondsgesellschaft") entwickelten und<br />
weitergeführten Fonds [●] (der "Fonds"). Der für die jeweilige Zinsperiode relevante Zinssatz berechnet sich wie<br />
folgt: [Einzelheiten einfügen]. "Feststellungstag" ist [●].]<br />
[Im Falle von Fondsportfolio-linked Interest Notes als (2) einfügen:<br />
(2) Die Verzinsung ist abhängig von der Wertentwicklung der im Fonds-Portfolio enthaltenen Fonds. Das<br />
Fonds-Portfolio setzt sich, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 3a, wie folgt zusammen (das »Fonds-<br />
Portfolio») ein einzelner im Fonds-Portfolio enthaltener Fonds "Fonds" genannt)