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HVB DIP 2006-Title Summaryv13.DOC - UniCredit

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[Sofern eine andere Methode der Feststellung anwendbar ist, sind die entsprechenden Einzelheiten anstelle<br />

der Bestimmungen dieses Absatzes (2) einzufügen.]<br />

[Im Falle von Rate-linked Interest Notes als (2) einfügen:<br />

(2) [Die Teilschuldverschreibungen werden in jeder Zinsperiode mit [Zinssatz einfügen] [dem am Zinsfeststellungstag<br />

um [maßgebliche Uhrzeit einfügen] auf [maßgebliche Bildschirmseite einfügen] veröffentlichten<br />

[maßgeblichen Referenzzinssatz angeben]] / [bei Stufen: sich aus nachstehender Tabelle ergebenden Zinssätzen]<br />

/ [vierteljährlich] / [halbjährlich] / [jährlich] / [•] verzinst.]<br />

[Die Teilschuldverschreibungen werden in jeder Zinsperiode mit [Zinssatz einfügen] [dem am Zinsfeststellungstag<br />

um [maßgebliche Uhrzeit einfügen] auf [maßgebliche Bildschirmseite einfügen] veröffentlichten<br />

[maßgeblichen Referenzzinssatz angeben]] (der "Referenzzinssatz") pro [Kalendertag] / [Monat] / [Jahr] /<br />

[soweit der Referenzzinssatz innerhalb der nachfolgenden aufgeführten Bandbreite liegt] verzinst. Für [Kalendertage]<br />

/ [Monate] / [Jahre], in denen der Referenzzinssatz außerhalb der nachfolgend aufgeführten Bandbreite<br />

liegt, werden die Teilschuldverschreibungen mit [[•] %] [wie folgt] verzinst[.] [:[●]] Der für jede Zinsperiode<br />

relevante Zinssatz wird von der Berechnungsstelle am Zinsfeststellungstag wie folgt ermittelt: [•]].]<br />

"Zinsfeststellungstag" ist [jeweils der [•] Bankarbeitstag vor dem jeweiligen Zinstermin] [andere Bestimmungsart<br />

des Zinsfeststellungstags angeben]. Die Berechnungsstelle wird den Referenzzinssatz, Zinsbetrag<br />

und Zinszahlungstag für die jeweilige Zinsperiode den Gläubigern und den Börsen, an den die Teilschuldverschreibungen<br />

notiert sind, baldmöglichst [wie folgt] [gemäß § [•]] mitteilen.<br />

[Sollte die am jeweiligen Zinsfeststellungsstag für die Bestimmung des relevanten Referenzzinssatzes notwendige<br />

Bildschirmseite [•] nicht zur Verfügung stehen oder wird kein Referenzzinssatz angezeigt, wird die Berechnungsstelle<br />

bei fünf [•] Referenzbanken [in der Euro Zone] [im] [Londoner] [Interbanken-Markt] eine dem Referenzzinssatz<br />

entsprechende Quotierung einholen. Wenn mindestens zwei der Referenzbanken quotiert haben, so<br />

ist von der Berechnungsstelle das arithmetische Mittel der genannten Referenzzinssätze zu bilden. [Sollte eine<br />

der Referenzbanken keine Quotierung abgeben, wird der Referenzzinssatz auf der Grundlage der Quotierungen<br />

der verbleibenden Referenzbanken berechnet.] Für den Fall dass nur eine oder keine Referenzbank eine Quotierung<br />

mitteilt, ist der Referenzzinssatz der am letzten Tag vor dem maßgeblichen Zinsfeststellungstag, an dem ein<br />

solcher auf der entsprechenden Bildschirmseite feststellbar war, angezeigte Zinssatz.] [Kann an dem jeweiligen<br />

Zinsfeststellungstag der Referenzzinssatz nicht nach obigen Bestimmungen ermittelt werden, so wird die Berechnungsstelle<br />

diesen nach billigem Ermessen festlegen.]<br />

[Im Falle von Index-linked Interest Notes als (2) einfügen:<br />

(2) [Die Teilschuldverschreibungen werden mit [Zinssatz einfügen] [vierteljährlich] / [halbjährlich] / [jährlich]<br />

/ [•] verzinst, falls der am Ende der [Zinsperiode] / [Zinsjahre] / [•] / [•] [und [•]] ([der] [die] "Feststellungstag[e]")<br />

von der Index-Festlegungsstelle festgestellte und veröffentlichte [Schluss-] Wert des [•]-Index<br />

(WKN [•]) (der "Index") den am [•] (der "Valutatag") festgestellten und veröffentlichten [Schluss-] Wert des<br />

Index übersteigt. Andernfalls [beträgt der Zinssatz für die [Zinsperioden] / [Zinsjahre] / [•] / [•] [und [•] %]] /<br />

[wird der Zinssatz nach der folgenden Formel berechnet: [•]].<br />

[Die Teilschuldverschreibungen werden [vierteljährlich] / [halbjährlich] / [jährlich] in Höhe der Differenz zwischen<br />

dem am [Fälligkeitstag] / [Zinszahlungstag] (der "Feststellungstag") und dem am [•] (der "Valutatag")<br />

festgestellten und veröffentlichten Schlusskurs des [•]-Index (WKN [•]) (der "Index") [verzinst].]<br />

[Der jeweilige Zinssatz berechnet sich [nach der folgenden Formel [•]] / [wie folgt: [•].]<br />

[Im Falle von Share-linked Interest Notes als (2) einfügen:<br />

(2) Die Verzinsung ist abhängig von der Entwicklung [•], [(die "Aktie")], [(der "Aktienkorb")]. [Der Aktienkorb<br />

setzt sich, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § [●], wie folgt zusammen.] Der für die jeweilige Zinsperiode<br />

relevante Zinssatz berechnet sich wie folgt: [Einzelheiten einfügen]. "Feststellungstag" ist [●].]<br />

[Im Falle von Fonds-linked Interest Notes als (2) einfügen:<br />

(2) Die Verzinsung ist abhängig von der Entwicklung des von [•] (die "Fondsgesellschaft") entwickelten und<br />

weitergeführten Fonds [●] (der "Fonds"). Der für die jeweilige Zinsperiode relevante Zinssatz berechnet sich wie<br />

folgt: [Einzelheiten einfügen]. "Feststellungstag" ist [●].]<br />

[Im Falle von Fondsportfolio-linked Interest Notes als (2) einfügen:<br />

(2) Die Verzinsung ist abhängig von der Wertentwicklung der im Fonds-Portfolio enthaltenen Fonds. Das<br />

Fonds-Portfolio setzt sich, vorbehaltlich einer Anpassung gemäß § 3a, wie folgt zusammen (das »Fonds-<br />

Portfolio») ein einzelner im Fonds-Portfolio enthaltener Fonds "Fonds" genannt)

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