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Blick Hinein 2-2011 - BH Hartberg-Fürstenfeld - Steiermark

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Gesundheit<br />

8<br />

von Dr. Ulrike Moser<br />

Amtsärztin<br />

Zuckerkrankheit und Führerschein<br />

Die Zuckerkrankheit, auch Diabetes mellitus genannt,<br />

ist eine Stoffwechselerkrankung, die durch<br />

erhöhte Blutzuckerwerte gekennzeichnet ist.<br />

Es werden mehrere Formen der Erkrankung unterschieden.<br />

Im Bereich der Führerscheingesundheitsverordnung,<br />

die für die gesundheitliche Eignung<br />

zum Lenken eines Kraftfahrzeuges herangezogen<br />

wird, ist jedoch nur zwischen „insulinpflichtig“ oder<br />

„nicht insulinpflichtig“ zu unterscheiden.<br />

Die Unterscheidung der Führerscheingruppen erfolgt<br />

in 2 Gruppen.<br />

Gruppe 1 umfasst die Führerscheinklassen A, B, E zu<br />

B und F<br />

Gruppe 2 umfasst die Führerscheinklassen C1, E zu<br />

C1, C, E zu C, D und E zu D.<br />

Zuckerkrankheit (meist Diabetes mellitus II)<br />

ohne Insulinpflichtigkeit:<br />

Besteht eine Zuckerkrankheit, die durch Medikamente<br />

therapiert wird, muss eine fachärztliche<br />

Bescheinigung vorgelegt werden.<br />

Die fachärztliche Bescheinigung muss über Unterund<br />

Überzuckerungen, über die Stoffwechsellage<br />

(stabil oder instabil) und über mögliche Sekundärschäden<br />

Auskunft geben.<br />

Insulintherapie gegen Diabetes<br />

Bei der Erstbeurteilung wird meistens ein Gutachten<br />

eines Augenfacharztes angefordert, da dieses über<br />

den Augenhintergrund und mögliche Sekundärschäden,<br />

die durch die Zuckerkrankheit entstehen<br />

können, Auskunft geben kann.<br />

Eine mögliche Befristung der gesundheitlichen Eignung<br />

wird von diesen Stellungnahmen abgeleitet.<br />

Für die Gruppe 1 und die Gruppe 2 müssen bei Insulinpflichtigkeit,<br />

unabhängig von der Diabetesklassifizierung<br />

immer eine befürwortende fachärztliche<br />

Stellungnahme dem Amtsarzt/der Amtsärztin vorgelegt<br />

werden.<br />

Diese Stellungnahme hat folgende Punkte zu<br />

beinhalten:<br />

Anamnese (Vorgeschichte)<br />

Diagnosen von Folgeschäden, vor allem im Bereich<br />

der kleinen und großen Gefäße, der Nerven, der<br />

Nieren und der Augen<br />

Der aktuelle HbA1c Wert, eventuell das Blutzuckertagesprofil<br />

oder der Zuckerpass<br />

Die Hypoglykämiewahrnehmung, vor allem die<br />

Häufigkeit in den letzten 6 Monaten und die entsprechende<br />

Therapie<br />

Positive (befürwortende) oder ablehnende Stellungnahme<br />

zum Lenken eines KFZ der entsprechenden<br />

Gruppe.<br />

Aussage, ob eine dauerhafte und ausreichende Stabilisierung<br />

der Krankheit aus internistischer Sicht<br />

vorliegt<br />

Die Führerscheingesetz Gesundheitsverordnung<br />

§11 (2) bestimmt:<br />

Zuckerkranken, die mit Insulin behandelt werden<br />

müssen, darf eine Lenkberechtigung der Gruppe 2<br />

nur in außergewöhnlichen, durch die Stellungnahme<br />

eines zuständigen Facharztes begründeten Fällen<br />

und unter der Auflage ärztlicher Kontrolluntersuchungen<br />

und amtsärztlicher Nachuntersuchungen<br />

erteilt oder belassen werden.<br />

K L I C K<br />

8 Gesundheitsverordnung §11 Abs 2<br />

18 ï<br />

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