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Blick Hinein 2-2011 - BH Hartberg-Fürstenfeld - Steiermark
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Gesundheit<br />
8<br />
von Dr. Ulrike Moser<br />
Amtsärztin<br />
Zuckerkrankheit und Führerschein<br />
Die Zuckerkrankheit, auch Diabetes mellitus genannt,<br />
ist eine Stoffwechselerkrankung, die durch<br />
erhöhte Blutzuckerwerte gekennzeichnet ist.<br />
Es werden mehrere Formen der Erkrankung unterschieden.<br />
Im Bereich der Führerscheingesundheitsverordnung,<br />
die für die gesundheitliche Eignung<br />
zum Lenken eines Kraftfahrzeuges herangezogen<br />
wird, ist jedoch nur zwischen „insulinpflichtig“ oder<br />
„nicht insulinpflichtig“ zu unterscheiden.<br />
Die Unterscheidung der Führerscheingruppen erfolgt<br />
in 2 Gruppen.<br />
Gruppe 1 umfasst die Führerscheinklassen A, B, E zu<br />
B und F<br />
Gruppe 2 umfasst die Führerscheinklassen C1, E zu<br />
C1, C, E zu C, D und E zu D.<br />
Zuckerkrankheit (meist Diabetes mellitus II)<br />
ohne Insulinpflichtigkeit:<br />
Besteht eine Zuckerkrankheit, die durch Medikamente<br />
therapiert wird, muss eine fachärztliche<br />
Bescheinigung vorgelegt werden.<br />
Die fachärztliche Bescheinigung muss über Unterund<br />
Überzuckerungen, über die Stoffwechsellage<br />
(stabil oder instabil) und über mögliche Sekundärschäden<br />
Auskunft geben.<br />
Insulintherapie gegen Diabetes<br />
Bei der Erstbeurteilung wird meistens ein Gutachten<br />
eines Augenfacharztes angefordert, da dieses über<br />
den Augenhintergrund und mögliche Sekundärschäden,<br />
die durch die Zuckerkrankheit entstehen<br />
können, Auskunft geben kann.<br />
Eine mögliche Befristung der gesundheitlichen Eignung<br />
wird von diesen Stellungnahmen abgeleitet.<br />
Für die Gruppe 1 und die Gruppe 2 müssen bei Insulinpflichtigkeit,<br />
unabhängig von der Diabetesklassifizierung<br />
immer eine befürwortende fachärztliche<br />
Stellungnahme dem Amtsarzt/der Amtsärztin vorgelegt<br />
werden.<br />
Diese Stellungnahme hat folgende Punkte zu<br />
beinhalten:<br />
Anamnese (Vorgeschichte)<br />
Diagnosen von Folgeschäden, vor allem im Bereich<br />
der kleinen und großen Gefäße, der Nerven, der<br />
Nieren und der Augen<br />
Der aktuelle HbA1c Wert, eventuell das Blutzuckertagesprofil<br />
oder der Zuckerpass<br />
Die Hypoglykämiewahrnehmung, vor allem die<br />
Häufigkeit in den letzten 6 Monaten und die entsprechende<br />
Therapie<br />
Positive (befürwortende) oder ablehnende Stellungnahme<br />
zum Lenken eines KFZ der entsprechenden<br />
Gruppe.<br />
Aussage, ob eine dauerhafte und ausreichende Stabilisierung<br />
der Krankheit aus internistischer Sicht<br />
vorliegt<br />
Die Führerscheingesetz Gesundheitsverordnung<br />
§11 (2) bestimmt:<br />
Zuckerkranken, die mit Insulin behandelt werden<br />
müssen, darf eine Lenkberechtigung der Gruppe 2<br />
nur in außergewöhnlichen, durch die Stellungnahme<br />
eines zuständigen Facharztes begründeten Fällen<br />
und unter der Auflage ärztlicher Kontrolluntersuchungen<br />
und amtsärztlicher Nachuntersuchungen<br />
erteilt oder belassen werden.<br />
K L I C K<br />
8 Gesundheitsverordnung §11 Abs 2<br />
18 ï<br />
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