Bericht des Preisgerichts
Bericht des Preisgerichts - Gemeinde Küsnacht
Bericht des Preisgerichts - Gemeinde Küsnacht
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Projektwettbewerb Hüttengraben, Küsnacht<br />
4.7 Schlussfolgerungen<br />
Die Gemeinde Küsnacht und die Baugenossenschaft Zurlinden<br />
haben mit dem Wettbewerb Hüttengraben die Aufgabe gestellt,<br />
eine Überbauung zu projektieren, welche den zukünftigen Bewohnerinnen<br />
und Bewohnern zeitgemässe Wohnungen mit guten<br />
Identifikationsmöglichkeiten bietet. Eine Überbauung, welche<br />
feinfühlig auf den schönen Landschaftsraum und die angrenzende<br />
Bebauungsstruktur reagiert. Zudem soll sie bezüglich<br />
nachhaltiger und umweltschonender Bauweise Massstäbe<br />
setzen und ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis aufweisen. All<br />
diese Anforderung "unter einen Hut", bzw. in ein ausgewogenes<br />
Gleichgewicht zu bringen, bedeutet eine grosse Herausforderung<br />
an die Teilnehmenden.<br />
Das Preisgericht ist über die Anzahl, die Vielfalt und die mehrheitlich<br />
sorgfältige Ausarbeitung der eingereichten Entwürfe<br />
erfreut und dankt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für<br />
ihr grosses Engagement!<br />
Es hat sich gezeigt, dass die von der Gemeinde festgelegten<br />
baurechtlichen Rahmenbedingungen wie Ausnutzungsmass,<br />
Geschossigkeit etc. einen grossen Spielraum für unterschiedliche<br />
Siedlungsmuster und Gebäudetypologien offen lassen.<br />
Das Preisgericht stellt fest, dass die Gemeinde der landschaftliche<br />
Einordnung und der angemessene Reaktion auf die Nachbarschaft<br />
einen höheren Stellenwert eingeräumt hat als einer<br />
höheren Ausnützung, welche gegenüber dem angrenzenden<br />
Quartier zu einem Massstabssprung geführt hätte. Im Preisgericht<br />
wurde diesbezüglich die Frage in den Raum gestellt, ob<br />
im Interesse eines haushälterischen Umgangs mit wertvollem<br />
Grund und Boden und aus Nachhaltigkeitsgründen an einer so<br />
hervorragenden und gut erschlossenen Wohnlagen nicht eine<br />
höhere bauliche Dichte vertretbar wäre. Andernorts stellt man<br />
fest, dass in vergleichbaren Situationen Massstabssprünge als<br />
Teil der Siedlungsentwicklung akzeptiert sind und als Identifikationsorte<br />
auch qualitätsvoll sein können. Das Preisgericht kann<br />
die klare Prioritätensetzung der Gemeinde nachvollziehen,<br />
möchte aber darauf hinweisen, dass in der weiteren Projektentwicklung<br />
darauf geachtet werden soll, dass die im Siegerprojekt<br />
ausgewiesene Ausnützung auch umgesetzt werden kann.<br />
In ortsbaulicher Hinsicht sieht das Preisgericht unterschiedliche<br />
Siedlungsmuster und Gebäudetypologien als schlüssige Möglichkeiten.<br />
Das Preisgericht hat jedoch überprüft, ob die folgenden<br />
Anforderungen qualitätsvoll erfüllt sind:<br />
18 <strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong>Preisgerichts</strong>