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Bericht des Preisgerichts

Bericht des Preisgerichts - Gemeinde Küsnacht

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Projektwettbewerb Hüttengraben, Küsnacht<br />

4.7 Schlussfolgerungen<br />

Die Gemeinde Küsnacht und die Baugenossenschaft Zurlinden<br />

haben mit dem Wettbewerb Hüttengraben die Aufgabe gestellt,<br />

eine Überbauung zu projektieren, welche den zukünftigen Bewohnerinnen<br />

und Bewohnern zeitgemässe Wohnungen mit guten<br />

Identifikationsmöglichkeiten bietet. Eine Überbauung, welche<br />

feinfühlig auf den schönen Landschaftsraum und die angrenzende<br />

Bebauungsstruktur reagiert. Zudem soll sie bezüglich<br />

nachhaltiger und umweltschonender Bauweise Massstäbe<br />

setzen und ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis aufweisen. All<br />

diese Anforderung "unter einen Hut", bzw. in ein ausgewogenes<br />

Gleichgewicht zu bringen, bedeutet eine grosse Herausforderung<br />

an die Teilnehmenden.<br />

Das Preisgericht ist über die Anzahl, die Vielfalt und die mehrheitlich<br />

sorgfältige Ausarbeitung der eingereichten Entwürfe<br />

erfreut und dankt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für<br />

ihr grosses Engagement!<br />

Es hat sich gezeigt, dass die von der Gemeinde festgelegten<br />

baurechtlichen Rahmenbedingungen wie Ausnutzungsmass,<br />

Geschossigkeit etc. einen grossen Spielraum für unterschiedliche<br />

Siedlungsmuster und Gebäudetypologien offen lassen.<br />

Das Preisgericht stellt fest, dass die Gemeinde der landschaftliche<br />

Einordnung und der angemessene Reaktion auf die Nachbarschaft<br />

einen höheren Stellenwert eingeräumt hat als einer<br />

höheren Ausnützung, welche gegenüber dem angrenzenden<br />

Quartier zu einem Massstabssprung geführt hätte. Im Preisgericht<br />

wurde diesbezüglich die Frage in den Raum gestellt, ob<br />

im Interesse eines haushälterischen Umgangs mit wertvollem<br />

Grund und Boden und aus Nachhaltigkeitsgründen an einer so<br />

hervorragenden und gut erschlossenen Wohnlagen nicht eine<br />

höhere bauliche Dichte vertretbar wäre. Andernorts stellt man<br />

fest, dass in vergleichbaren Situationen Massstabssprünge als<br />

Teil der Siedlungsentwicklung akzeptiert sind und als Identifikationsorte<br />

auch qualitätsvoll sein können. Das Preisgericht kann<br />

die klare Prioritätensetzung der Gemeinde nachvollziehen,<br />

möchte aber darauf hinweisen, dass in der weiteren Projektentwicklung<br />

darauf geachtet werden soll, dass die im Siegerprojekt<br />

ausgewiesene Ausnützung auch umgesetzt werden kann.<br />

In ortsbaulicher Hinsicht sieht das Preisgericht unterschiedliche<br />

Siedlungsmuster und Gebäudetypologien als schlüssige Möglichkeiten.<br />

Das Preisgericht hat jedoch überprüft, ob die folgenden<br />

Anforderungen qualitätsvoll erfüllt sind:<br />

18 <strong>Bericht</strong> <strong>des</strong> <strong>Preisgerichts</strong>

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