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- 12 -<br />

(2) Befangenheit bei "groben Unfug"<br />

OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2011 - 1 W 4/11 -<br />

Bezeichnet der Sachverständige in einem Ergänzungsgutachten die Methodik eines ihm<br />

zur Stellungnahme vorgelegten Parteigutachtens als "grober Unfug", begründet dies nicht<br />

ohne Weiteres die Besorgnis der Befangenheit.<br />

Sowohl der Sachverständige als auch das Gericht bewegten sich in einem Grenzbereich.<br />

Dass sich der Gutachter für seine Äußerungen entschuldigt hat, ist grundsätzlich für die<br />

Prüfung der Befangenheit irrelevant.<br />

Sie werden mir hoffentlich recht geben, dass es keinen "groben Unfug" darstellt, wenn ich<br />

mit dieser Anekdote aus der deutschen Gerichtsbarkeit die August-Ausgabe schließe und<br />

Sie an die Hotelbar entlasse. Anfang September (eine geringfügige Verspätung ist fest<br />

eingeplant) hören und lesen Sie wieder von mir, sofern mich der eigene Urlaub nicht zu<br />

sehr erschöpft hat. Alle übrigen Baurechtler von <strong>SES</strong> stehen Ihnen ab Mitte August<br />

wieder zur Verfügung.<br />

Mit besten Grüßen<br />

<strong>Eulitz</strong>, Rechtsanwalt

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