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entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei<br />

der Einkommenssteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden<br />

können. Bislang hatte die Rechtsprechung derartige Kosten nur ausnahmsweise bei<br />

Rechtsstreiten mit existenzieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen als<br />

außergewöhnliche Belastung anerkannt. Die enge Gesetzesauslegung hat der BFH<br />

aufgegeben. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist allerdings, dass die<br />

Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.<br />

Davon sei auszugehen, wenn der Erfolg mindestens ebenso wahrscheinlich wie ein<br />

Misserfolg sei.<br />

B. Reform des § 522 Abs. 2 ZPO<br />

Wie mehrfach angekündigt hat der Deutsche Bundestag nunmehr am 07.07.2011 die<br />

Änderung von § 522 ZPO beschlossen, die am Tag nach ihrer Verkündung im<br />

Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Danach hängt der Rechtsschutz bei Gegenstandswerten<br />

ab 20.000,00 € nicht länger davon ab, ob eine Zivilgericht die Berufung durch Urteil oder<br />

Beschluss zurückgewiesen hat. Die mit der ZPO-Reform 2001 eingeführte Regelung,<br />

nach der Berufungsgerichte die Berufung unter bestimmten Voraussetzungen durch<br />

unanfechtbaren Beschluss zurückweisen konnten, hat in der Praxis viel Unheil<br />

angerichtet. Jetzt wird es immerhin möglich, gegen den Zurückweisungsbeschluss<br />

Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Außerdem wird ein Zurückweisungsbeschluss<br />

zusätzlich davon abhängig gemacht, dass eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.<br />

Die Schwelle der mangelnden Erfolgsaussicht der Berufung wird angehoben und künftig<br />

Offensichtlichkeit gefordert.<br />

C. Kinderlärm kein Grund zur Klage<br />

In seiner Sitzung vom 26.05.2011 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen des<br />

ganzen Hauses das Gesetz zur Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und<br />

Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms beschlossen. Die federführend vom<br />

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit abgestimmte<br />

Gesetzesvorlage war sowohl durch die Bundesregierung als auch parallel durch die<br />

Koalitionsfraktionen beim Deutschen Bundestag in das Gesetzgebungsverfahren<br />

eingebracht worden. Bundesumweltminister Dr. Röttgen sagte in seiner Rede vor dem<br />

Deutschen Bundestag: "Es gibt keine geräuschfreien Kinder. Wir wollen auch keine<br />

geräuschfreien Kinder, sondern wir wollen Kinder so, wie sie sind: spielend, Lust am<br />

Leben und Freude habend, auch tobend und lärmend."<br />

Obgleich die Rhetorik leidet, hat er recht.

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