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entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei<br />
der Einkommenssteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden<br />
können. Bislang hatte die Rechtsprechung derartige Kosten nur ausnahmsweise bei<br />
Rechtsstreiten mit existenzieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen als<br />
außergewöhnliche Belastung anerkannt. Die enge Gesetzesauslegung hat der BFH<br />
aufgegeben. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist allerdings, dass die<br />
Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.<br />
Davon sei auszugehen, wenn der Erfolg mindestens ebenso wahrscheinlich wie ein<br />
Misserfolg sei.<br />
B. Reform des § 522 Abs. 2 ZPO<br />
Wie mehrfach angekündigt hat der Deutsche Bundestag nunmehr am 07.07.2011 die<br />
Änderung von § 522 ZPO beschlossen, die am Tag nach ihrer Verkündung im<br />
Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Danach hängt der Rechtsschutz bei Gegenstandswerten<br />
ab 20.000,00 € nicht länger davon ab, ob eine Zivilgericht die Berufung durch Urteil oder<br />
Beschluss zurückgewiesen hat. Die mit der ZPO-Reform 2001 eingeführte Regelung,<br />
nach der Berufungsgerichte die Berufung unter bestimmten Voraussetzungen durch<br />
unanfechtbaren Beschluss zurückweisen konnten, hat in der Praxis viel Unheil<br />
angerichtet. Jetzt wird es immerhin möglich, gegen den Zurückweisungsbeschluss<br />
Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Außerdem wird ein Zurückweisungsbeschluss<br />
zusätzlich davon abhängig gemacht, dass eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.<br />
Die Schwelle der mangelnden Erfolgsaussicht der Berufung wird angehoben und künftig<br />
Offensichtlichkeit gefordert.<br />
C. Kinderlärm kein Grund zur Klage<br />
In seiner Sitzung vom 26.05.2011 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen des<br />
ganzen Hauses das Gesetz zur Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und<br />
Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms beschlossen. Die federführend vom<br />
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit abgestimmte<br />
Gesetzesvorlage war sowohl durch die Bundesregierung als auch parallel durch die<br />
Koalitionsfraktionen beim Deutschen Bundestag in das Gesetzgebungsverfahren<br />
eingebracht worden. Bundesumweltminister Dr. Röttgen sagte in seiner Rede vor dem<br />
Deutschen Bundestag: "Es gibt keine geräuschfreien Kinder. Wir wollen auch keine<br />
geräuschfreien Kinder, sondern wir wollen Kinder so, wie sie sind: spielend, Lust am<br />
Leben und Freude habend, auch tobend und lärmend."<br />
Obgleich die Rhetorik leidet, hat er recht.