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sein Haus energetisch saniert, kann bis zu 10 % der Kosten jährlich von der Steuer<br />
absetzen.<br />
H. Europarechtswidrigkeit tariflicher Urlaubsregelung am Bau<br />
Verstoßen die tarifliche Urlaubsregelung und das damit im Zusammenhang stehende<br />
Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes gegen geltendes europäisches Recht? Dieser<br />
Frage muss nun der EuGH nachgehen, nachdem die 2. Kammer des<br />
Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg unter Vorsitz des Präsidenten Dr. Binkert<br />
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der tariflichen Urlaubsregelungen der Bauwirtschaft hat.<br />
Hintergrund ist die sog. "Öffnungsklausel" in § 13 Abs. 2 des Bundesurlaubsgesetzes:<br />
Diese erlaubt es Tarifvertragsparteien, besondere und vom Bundesurlaubsgesetz<br />
abweichende Regelungen hinsichtlich Entstehung, Höhe und Abgeltung des Urlaubs zu<br />
schaffen. Die Bau-Vertragsparteien haben von dieser "Öffnungsklausel" Gebrauch<br />
gemacht und damit die Grundlage für das im Baugewerbe geltende Urlaubsverfahren<br />
gelegt.<br />
I. Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern<br />
Nach jahrelangem Tauziehen hat Mecklenburg-Vorpommern seit 29.06.2011 ein<br />
Vergabegesetz. Es soll Dumpinglöhne bei öffentlichen Aufträgen verhindern. Neu ist<br />
allerdings nur eine Tariftreue-Klausel für den öffentlichen Personennahverkehr.<br />
Ansonsten versammelt der Gesetzesentwurf bereits bestehende Regelungen. Die<br />
Wirtschaft übte dennoch heftige Kritik. Die Vereinigung der Unternehmensverbände für<br />
Mecklenburg-Vorpommern erklärte, es handele sich durchaus um ein allgemeines<br />
Vergabegesetz für das Land. Es werde vor allem kleine und mittlere Unternehmen treffen,<br />
hieß es. Gewerkschaften kritisierten, das Vergabegesetz gehe nicht weit genug.