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lohnabhängigen Bundesministeriums Schlaganfallpatienten

Bund_2015_03

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BMASK BMF<br />

Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen<br />

Gemeinsame Prüfung aller <strong>lohnabhängigen</strong><br />

Abgaben (GPLA); Follow–up–Überprüfung<br />

Notwendigkeit einer strukturellen Reform durch Vereinfachung und<br />

Durchforstung des Steuersystems hingewiesen.<br />

2.2 Die KVT, das BMF und der Hauptverband setzten die Empfehlung<br />

nicht um, weil die Bemessungsgrundlagen der von der GPLA betroffenen<br />

Abgaben und Beiträge noch nicht harmonisiert waren. Trotz<br />

aller Bemühungen und Willenskundgebungen der beteiligten Akteure<br />

fehlten die politischen Entscheidungen und Umsetzungsmaßnahmen<br />

noch.<br />

Die Umsetzung dieser Empfehlung erachtete der RH umso vordringlicher,<br />

als einerseits die zu vollziehenden Rechtsmaterien neuerlich<br />

komplexer wurden und sich der damit verbundene Verwaltungsaufwand<br />

sowie das Kontrollrisiko erhöhten, andererseits jedoch die Anzahl<br />

der GPLA–Prüfer sank (siehe TZ 7). Dadurch ist die Aufrechterhaltung<br />

einer ausgewogenen Prüfungsdichte in der GPLA und der Präventivwirkung<br />

zur Sicherung der Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge<br />

sowie der Beitragsgrundlagen und Versicherungszeiten der<br />

GPLA gefährdet.<br />

Der RH bekräftigte deshalb seine Empfehlung, die Bemessungsgrundlagen<br />

der von der GPLA betroffenen Abgaben und Beiträge zu harmonisieren,<br />

um ein erhebliches Einsparungspotenzial aufgrund der damit<br />

verbundenen Synergieeffekte zu erzielen. Dazu wären die bereits vorliegenden<br />

Vorschläge unter Einbindung der Sozialversicherungsträger<br />

und weiterer Experten zielgerichtet zu behandeln.<br />

2.3 (1) Die KVT und der Hauptverband wiesen darauf hin, dass zum Thema<br />

„Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen“ im Rahmen der derzeit<br />

stattfindenden Diskussion um die Steuerreform eine Arbeitsgruppe eingesetzt<br />

worden sei, um Vorschläge für eine Harmonisierung der Beitrags–<br />

und Bemessungsgrundlagen im Sozialversicherungs– und Steuerrecht<br />

zu erarbeiten.<br />

(2) Laut Stellungnahme des BMF sei die Harmonisierung von Steuern<br />

und Sozialversicherung (beispielsweise der Bemessungsgrundlagen)<br />

im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für<br />

die Jahre 2013 bis 2018 vorgesehen. Zum Zweck der Aufarbeitung<br />

dieses Themas sei eine eigene Untergruppe der Steuerreformkommission<br />

eingerichtet.<br />

(3) Nach Ansicht des Finanzamtes Wien 1/23 sei die Harmonisierung<br />

ein legistisches Problem, das vom politischen Willen der Beteiligten<br />

abhängig sei. Seitens der Prüfer werde eine Harmonisierung begrüßt.<br />

Bund 2015/3 285

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