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Bund_2015_03

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Jubiläumsfonds zur Förderung der Forschungs–<br />

und Lehraufgaben der Wissenschaft<br />

der zweckgewidmeten Mittel und aus dem Bilanzgewinn der OeNB zu<br />

leisten, um damit den Gewinnanteil des Bundes nicht zu schmälern.<br />

23.3 Die OeNB verwies auf ihre Stellungnahme zu TZ 20.<br />

23.4 Der RH hielt nochmals fest, dass durch die Reduzierung der Gewinnabfuhr<br />

an den Bund (gemäß § 69 NBG) die Herkunft der Mittelzuwendungen<br />

an den originären Jubiläumsfonds zu einem Großteil dem Bund<br />

zuzurechnen wäre (siehe auch TZ 20 und 32).<br />

Förderungsstrategie<br />

24.1 Die Richtlinien des Generalrats der OeNB definierten die Förderung<br />

von Forschungs– und Lehraufgaben der Wissenschaft als Förderungszweck<br />

des Jubiläumsfonds. Darüber hinaus fanden in den Sitzungen<br />

des Generalratsunterausschusses für den Jubiläumsfonds Diskussionen<br />

zur Förderungsstrategie statt. So war bspw. die Förderung von Themen,<br />

die im Fokus der Aufgabenstellung der OeNB lagen, ein besonderes<br />

Anliegen. Ein umfassendes Strategiepapier mit konkreten, messbaren<br />

Förderungszielen lag nicht vor.<br />

Die OeNB förderte im Rahmen des originären Jubiläumsfonds Projekte<br />

in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Medizinische Wissenschaften,<br />

Sozial– und Geisteswissenschaften mit maximal 110.000 EUR.<br />

Ab dem Jahr 2011 setzte die OeNB für die Bereiche Wirtschaftswissenschaften<br />

und Medizinische Wissenschaften mehrjährige Förderungsschwerpunkte,<br />

die sie auf ihrer Website publizierte. Für Schwerpunktprojekte<br />

war eine Förderung bis zu 200.000 EUR im Einzelfall möglich.<br />

Für die Bereiche Sozial– und Geisteswissenschaften legte die OeNB<br />

keine Schwerpunktthemen fest.<br />

24.2 Der RH stellte fest, dass die Richtlinien des Generalrats für den originären<br />

Jubiläumsfonds Vorgaben bezugnehmend auf den Förderungszweck<br />

enthielten und die Förderungsstrategie bzw. Schwerpunktthemen<br />

in den Sitzungen des Generalratsunterausschusses und des Generalrats<br />

behandelt wurden. Er kritisierte jedoch, dass für Förderungen im<br />

Rahmen des originären Jubiläumsfonds kein Strategiepapier mit konkreten,<br />

messbaren Förderungszielen vorlag. Aufgrund der fehlenden<br />

Förderungsziele war eine Überprüfung der Zielerreichung nicht möglich.<br />

Der RH empfahl der OeNB, für den originären Jubiläumsfonds ein Strategiepapier<br />

mit konkreten, messbaren Förderungszielen auszuarbeiten.<br />

Darauf aufbauend wären Schwerpunktthemen festzulegen sowie die<br />

94 Bund 2015/3

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