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Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft ... - Volksbank AG

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Optionsscheine und Turbo-Zertifikate:<br />

Schuldverschreibungen<br />

mit einem variablen<br />

Rückzahlungsbetrag:<br />

derselben Zinsperiode unterschiedliche Zinssätze zu haben.<br />

Alle diese Informationen sind in den jeweiligen endgültigen<br />

Bedingungen enthalten.<br />

Der jeweilige Emittent kann Optionsscheine und Zertifikate<br />

jeder Art auf jede Bezugsgröße begeben, einschließlich, aber<br />

nicht beschränkt auf Index-Optionsscheine, Aktienoptionsscheine,<br />

Optionsscheine auf Schuldtitel, Währungsoptionsscheine,<br />

Warenoptionsscheine und Optionsscheine auf Futures<br />

und Zinssätze (oder Körbe ("Baskets") hiervon), ob notiert<br />

oder nicht und auf jeden anderen Optionsschein oder jedes<br />

andere Zertifikat (die "Optionsscheine" oder die "Zertifikate").<br />

Die Optionsscheine können entweder als europäische Optionsscheine<br />

oder als amerikanische Optionsscheine oder mit<br />

einer anderen Ausübungsmethode ausgestaltet sein und können<br />

durch Ausgleichzahlung oder durch Lieferung erfüllt<br />

werden. Die Zertifikate können in bestimmten Fällen entweder<br />

als Short-Zertifikate oder als Long-Zertifikate begeben<br />

werden und werden durch Ausgleichzahlung erfüllt.<br />

Die maßgeblichen endgültigen Bedingungen für Schuldverschreibungen<br />

mit einem variablen Rückzahlungsbetrag legen<br />

die Berechnungsbasis für den Rückzahlungsbetrag fest. Als<br />

Bezugsgröße kann eine Aktie, ein Schuldtitel, ein Fonds, ein<br />

Index, ein Rohstoff, eine Währung oder eine Formel oder ein<br />

Korb hiervon oder eine andere in den jeweiligen endgültigen<br />

Bedingungen vorgesehene Bezugsgröße dienen.<br />

Rückzahlung: Schuldverschreibungen können zum Nennwert oder zu jedem<br />

anderen Rückzahlungsbetrag (dargestellt als Formel oder anders),<br />

der in den jeweiligen endgültigen Bedingungen festgelegt<br />

wird, rückzahlbar sein.<br />

Rückzahlung durch Teilzahlung:<br />

Die jeweiligen endgültigen Bedingungen für Schuldverschreibungen<br />

können festlegen, dass die Schuldverschreibungen in<br />

zwei oder mehr Teilzahlungen zurückgezahlt werden können,<br />

zu den Zeitpunkten, die in den jeweiligen endgültigen Bedingungen<br />

bestimmt sind.<br />

Vorzeitige Rückzahlung: Ausgenommen wie nachstehend unter "Vorzeitige Rückzahlung<br />

nach Wahl des Emittenten oder eines Inhabers der<br />

Schuldverschreibungen" beschrieben, sind Schuldverschreibungen<br />

nach Wahl des Emittenten vor dem Ende der Laufzeit<br />

nur aus steuerlichen Gründen rückzahlbar oder aufgrund von<br />

Umständen, die den Basiswert betreffen, sowie bei Rechtsänderungen,<br />

Absicherungsstörungen und Gestiegenen Absicherungs-Kosten,<br />

wenn in den Endgültigen Bedingungen so bestimmt.<br />

Vorzeitige Rückzahlung<br />

nach Wahl des Emittenten<br />

oder eines Inhabers der<br />

Schuldverschreibungen:<br />

Die maßgeblichen endgültigen Bedingungen für jede Emission<br />

von Schuldverschreibungen geben an, ob die jeweiligen<br />

Schuldverschreibungen vor dem Ende der angegebenen Laufzeit<br />

nach Wahl des Emittenten (entweder ganz oder teilweise)<br />

G 3

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